Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Zeitpunkt des Entstehens der GmbH & Co. KG

(1) Innenverhältnis Rz. 1065 Im Innenverhältnis entsteht die GmbH & Co. KG mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags, soweit dieser nichts anderes vorsieht. (2) Außenverhältnis Rz. 1066 Im Außenverhältnis richtet sich der Zeitpunkt des Entstehens der GmbH & Co. KG nach dem von der Gesellschaft in Aussicht genommenen Geschäftsbetrieb, da die GmbH & Co. KG nach h.A. keine Hande...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Gründung GmbH & Co. KG

aa) Abschluss des Gesellschaftsvertrags Rz. 1063 Für den Abschluss des KG-Gesellschaftsvertrags gelten die allgemeinen Vorschriften (§§ 145 ff. BGB).[1448] Eine Stellvertretung ist zulässig (§§ 164 ff. BGB). Sind die Kommanditisten zugleich auch Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, ist eine Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts (§ 181 BGB) notwendig. Rz. 1064 Für den Absc...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / F. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

Rz. 76 Als Ausnahme von dem Grundsatz der Formfreiheit bei Personengesellschaften kann sich bei einer GmbH & Co. KG aufgrund der erforderlichen Verzahnung der Gesellschafterstellung bei der KG und deren Komplementär-GmbH eine Beurkundungspflicht ergeben. I. Form des Gesellschaftsvertrages der GmbH & Co. KG Rz. 77 Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Formfreiheit bei Personeng...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Doppelstöckige KG

Rz. 633 Eine doppelstöckige KG liegt vor, wenn eine KG selbst wiederum Gesellschafterin einer zweiten KG ist. Sie ist im Wirtschaftsleben meist in Form der GmbH & Co. KG anzutreffen. Da die Rechtsform im Zusammenhang mit Familiengesellschaften in der Praxis nicht sehr häufig vorkommt, wird auf eine Darstellung an dieser Stelle verzichtet, zumal doppelstöckige Personengesells...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Insolvenz der GmbH & Co.KG

Rz. 805 Gerät eine GmbH & Co.KG in die Insolvenz, ist kein einheitliches Insolvenzverfahren zu führen, sondern gem. dem Grundsatz in § 11 Abs. 1 InsO ggf. zwei Insolvenzverfahren: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. die Abweisung des Eröffnungsantrages mangels Masse führt zur Auflösung der R...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / IV. Stiftung & Co. KG

Rz. 660 Zur Sicherung eines Unternehmens kann auch die Errichtung einer Stiftung & Co. KG erwogen werden. Die Stiftung & Co. KG ist die Verbindung einer Stiftung als Komplementärin mit einer KG, deren Kommanditisten Familienmitglieder oder andere Personen sind.[807] Dabei kann die Stiftung als Komplementärin entweder der Vermittlung der Kontrolle der Kommanditisten über das ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Feststellung der Überschuldung der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG

Rz. 47 I.d.R. zieht die Insolvenzreife der KG wegen der persönlichen Haftung der Komplementär-GmbH nach §§ 161 Abs. 2, 128 HGB auch deren Insolvenzreife nach sich. Fraglich kann sein, ab welchem Zeitpunkt die Komplementär-GmbH überschuldet ist. Grds. ist die Überschuldung der Komplementär-GmbH nach § 19 Abs. 2 InsO gesondert zu prüfen und festzustellen. Nach der Rspr. des BG...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Praktische Verbreitung der Rechtsform der GmbH & Co. KG

Rz. 973 Neben der GmbH ist die GmbH & Co. KG heute eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Schätzungen zufolge werden ca. 80 % aller KG in der Rechtsform der GmbH & Co. KG geführt. Insgesamt bestehen derzeit ca. 150.000 Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG.[1327] Hans Martin Schmidt hat daher bereits 1965 von einem "Siegeszug der GmbH & Co. KG" gesproche...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Rechtliche Anerkennung der Rechtsform der GmbH & Co. KG

Rz. 975 Die Rechtsform der GmbH & Co. KG war vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Vielmehr wurde die GmbH & Co. KG von der Vertragspraxis entwickelt. Bereits Anfang des letzten Jahrhunderts sollte auf diese Weise die doppelte Besteuerung der Gewinne von Kapitalgesellschaften auf der Ebene der Gesellschaft und der Ebene der Gesellschafter vermieden werden. Das BayObLG hat die ne...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Arten der GmbH & Co. KG

Rz. 982 Die Erscheinungsformen der GmbH & Co. KG sind außerordentlich zahlreich. In der Praxis sind v.a. die folgenden Gestaltungen verbreitet, wobei die Bezeichnungen nicht einheitlich verwendet werden.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / V. Übertragung von Anteilen an der GmbH & Co. KG

1. Gegenstand der Anteilsübertragung Rz. 1232 Bei der Übertragung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG ist stets[1598] zwischen der Übertragung der Anteile an der Komplementär-GmbH und der Übertragung der Anteile an der KG zu unterscheiden. Rechtlich handelt es sich um die Übertragung von Anteilen an zwei unterschiedlichen Gesellschaften. Wirtschaftlich wird die Anteilsübertra...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / VI. Muster für eine beteiligungsidentische GmbH & Co. KG

1. Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Rz. 1261 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.114: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrag der Firma _________________________ GmbH & Co. KG § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH & Co. KG. (2) Die Gesellschaft ist auch dann zur Fortführung de...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Gründe für die Wahl der Rechtsform der GmbH & Co. KG

a) Zivilrecht Rz. 978 Bei der Wahl der richtigen Rechtsform gilt es stets alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen.[1336] Steuerliche Gründe spielen bei der Rechtsformwahl zwar meist eine wichtige Rolle, sollten aber niemals allein entscheidend sein. Die zivilrechtlichen Vorteile der Rechtsform der GmbH & Co. KG können wie folgt zusammengefasst werden:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Ausnahme: Einheits-GmbH & Co. KG

aa) Vorteile der Einheits-GmbH & Co. KG Rz. 1022 Die aufwendige und störanfällige Verzahnung der beiden Gesellschaftsverträge entfällt bei der Einheits-GmbH & Co. KG. Dabei handelt es sich um eine GmbH & Co. KG, bei der sämtliche Anteile an der Komplementär-GmbH von der KG gehalten werden.[1387] Rz. 1023 Die wesentlichen Vorteile der Einheits-GmbH & Co. KG sind:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Entstehung der GmbH & Co. KG

a) Gründung der Komplementär-GmbH aa) Beteiligung Minderjähriger Rz. 1057 Die Gründung der Komplementär-GmbH[1438] erfolgt durch notariell beurkundeten Abschluss des GmbH-Vertrags (§ 2 GmbHG). Bei Beteiligung von Minderjährigen ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich, sofern die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft betreiben soll (1852 Nr. 2 BGB).[1439] Ferner ist fü...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / b) GmbH & Co. KG

Rz. 268 Wirtschaftlich Berechtigte sind die Kommanditisten etwa dann, wenn sie mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte an der GmbH & Co. KG halten. Darüber hinaus übt ein Gesellschafter der Komplementär-GmbH Kontrolle auf sonstige Weise bei der GmbH & Co. KG gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GwG aus, wenn er mehr als 50 % der Stimmrechte an der Komplementär-GmbH kontrol...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gewerblich tätige KG

Rz. 624 Unter einer gewerblich tätigen KG versteht man eine solche, deren Tätigkeit steuerlich als Gewerbebetrieb behandelt wird. Diese steuerliche Einschätzung ist unabhängig von der handelsrechtlichen Zuordnung in den §§ 1, 2 HGB. Die maßgebliche steuerliche Definition des Begriffs "Gewerbebetrieb" findet sich in § 15 Abs. 2 EStG. Theoretisch könnte eine KG auch einen Betri...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / c) Vertretungsverhältnisse einer GmbH & Co. KG

Rz. 51 Ebenfalls der Fallgruppe der nicht erzwingbaren eintragungsfähigen Tatsachen zuzuordnen ist die Frage der Eintragung der Vertretungsverhältnisse einer GmbH & Co. KG. Naturgemäß steht außer Frage, dass im Registerblatt der KG stets die Vertretungsbefugnis der Komplementär-GmbH zu verlautbaren ist (vgl. § 106 Abs. 2 Nr. 4 HGB) und aus dem Registerblatt der GmbH die Vert...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Rechtliche Zulässigkeit der Einheits-GmbH & Co. KG

Rz. 1024 Die Einheits-GmbH & Co. KG ist eine Entwicklung der Kautelarpraxis, die vom Gesetzgeber zwar ursprünglich nicht ausdrücklich vorgesehen aber mit Einführung von § 170 Abs. 2 HGB nunmehr endgültig anerkannt worden ist. Im wissenschaftlichen Schrifttum wurden immer wieder Bedenken an der Zulässigkeit und Praktikabilität dieser Rechtsform geäußert.[1390] In der Praxis h...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Vermögensverwaltende KG

Rz. 625 Die vermögensverwaltende KG entsteht nur durch Handelsregistereintragung (§§ 161 Abs. 2, 107 Abs. 1 Satz 1 HGB), so dass in diesem Fall die Eintragung konstitutiv für die Entstehung der KG ist. Wird die Gesellschaft ohne Registereintragung vermögensverwaltend tätig, handelt es sich um eine GbR. Die vermögensverwaltende KG hat sich als Alternative zur haftungsrechtlic...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Vorteile der Einheits-GmbH & Co. KG

Rz. 1022 Die aufwendige und störanfällige Verzahnung der beiden Gesellschaftsverträge entfällt bei der Einheits-GmbH & Co. KG. Dabei handelt es sich um eine GmbH & Co. KG, bei der sämtliche Anteile an der Komplementär-GmbH von der KG gehalten werden.[1387] Rz. 1023 Die wesentlichen Vorteile der Einheits-GmbH & Co. KG sind:mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Realteilung einer KG

a) Ausgangsfall Rz. 658 An der A & B GmbH & Co. KG sind A und B als Kommanditisten je zur Hälfte beteiligt. Komplementärin ist die A & B Verwaltungs-GmbH, an der A und B ebenfalls je zur Hälfte beteiligt sind. Die Komplementärin ist am Vermögen der A & B GmbH & Co. KG nicht beteiligt und hat keine Einlage geleistet. A und B beabsichtigen, sich zu trennen. Die Trennung soll mög...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / D. GmbH & Co. KG

I. Einführung 1. Praktische Verbreitung der Rechtsform der GmbH & Co. KG Rz. 973 Neben der GmbH ist die GmbH & Co. KG heute eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Schätzungen zufolge werden ca. 80 % aller KG in der Rechtsform der GmbH & Co. KG geführt. Insgesamt bestehen derzeit ca. 150.000 Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG.[1327] Hans Martin Schmidt h...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / C. KG

I. Überlegungen zur Rechtsformwahl (Zivil- und Steuerrecht) Rz. 600 Bei der Entscheidung über die künftige Rechtsform eines Unternehmens sind insb. wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche, ertragsteuerliche und erbschaftsteuerliche Aspekte zu beachten. Generell lässt sich Folgendes festhalten: Das finanzielle "Handling" einer Personengesellschaft ist einfacher als das einer K...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / III. Haftung wegen Kapitalrückzahlungen in der Insolvenz der GmbH & Co.KG

Rz. 289 In der GmbH & Co.KG muss hinsichtlich Tatbestand und Rechtsfolge unterschieden werden zwischen Rückgewähr des Stammkapitals und Rückzahlung der Kommanditeinlage.[500] 1. Rückzahlung des Stammkapitals (§§ 30, 31 GmbHG [analog]) Rz. 290 Auf die GmbH & Co.KG sind – neben den Haftungsvorschriften der §§ 171 ff. HGB – die Kapitalerhaltungsregeln der §§ 30, 31 GmbHG grds. en...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Formwechsel zwischen OHG/GbR und KG

Rz. 562 Die KG unterscheidet sich gem. § 161 Abs. 1 HGB dadurch von der OHG, dass in der Gesellschaft mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) und mindestens ein Kommanditist, der nur beschränkt haftet, vorhanden sind. Eine OHG wandelt sich daher in eine KG um, sobald die Gesellschafter durch Änderung des Gesellschaftsvertrages vereinbaren, dass ein ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Begründung der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung zu einer Betriebspersonengesellschaft (Betriebs-GmbH & Co. KG)

Rz. 154 Es wird im Folgenden davon ausgegangen, dass sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG gebildet werden sollen und eine Ausgangs-GmbH & Co. KG besteht. Beide GmbH & Co. KG stehen sich in der Zielstruktur bei einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung als Schwester-GmbH & Co. KG ggü. aa) Tabellarischer Überblick Rz. 15...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 3. GmbH & Co. KG

Rz. 180 Für den Fall, dass persönlich haftender Gesellschafter einer KG ausschließlich eine GmbH ist, ergeben sich neben etwaigen Vertretungsfragen (hierzu Rdn 51 ff.) Besonderheiten nur für den Errichtungsvorgang, wenn beide Gesellschaften zugleich zur Eintragung im Register angemeldet werden. Sofern aufgrund entsprechender Abstimmung möglich, wird es sich anbieten, zunächs...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Familien-KG

Rz. 631 Eine Familien-KG wird i.d.R. gegründet, wenn Vermögen (z.B. Grundvermögen) generationsübergreifend erhalten werden soll. Hierbei hat die Einschaltung einer Familien-KG folgende Wirkungen: In einer ersten Phase, während der die einbringenden Gesellschafter noch an der Familien-KG beteiligt sind – also zumeist auf Lebenszeit dieser Gesellschafter, zeigt sich die Gestalt...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Form des Gesellschaftsvertrages der GmbH & Co. KG

Rz. 77 Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Formfreiheit bei Personengesellschaften besteht bei einer GmbH & Co. KG bei gleichzeitiger Errichtung der Komplementär-GmbH und Abschluss des KG-Vertrags. Das Formerfordernis der GmbH-Satzung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GmbHG schlägt dann auf den Abschluss des KG-Vertrages durch, wenn der Wille der Beteiligten, das eine Gesellschaftsve...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Vertretung der KG nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag

Rz. 701 Gesetzliche Vertreter der KG sind die Komplementäre, und zwar grds. mit Einzelvertretungsbefugnis (§ 124 Abs. 1 HGB). Hinsichtlich der Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis, ggf. gemeinsam mit einem Prokuristen, besteht weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl. §§ 161 Abs. 2, 124 HGB), wenn mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden sind. Ist nur ein persönlic...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)

Rz. 27 Für Personenhandelsgesellschaft und Gesellschaft bürgerlichen Rechts gelten im Hinblick auf ihre Grundbuchfähigkeit (vgl. § 47 Abs. 2 GBO)[43] für die Übertragung von Grundstückseigentum dieselben Grundsätze. Dies gilt sowohl vor als auch nach dem Inkrafttreten des "MoPeG"[44] zum 1.1.2024, vgl. im Übrigen § 47 GBO Rdn 36 ff. Rz. 28 Auflassung zu Grundstücksübereignung...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / b) Gesellschafterwechsel und sonstige Änderungen bei der KG

Rz. 172 Gesellschafterwechsel sind sowohl bei Komplementären als auch bei Kommanditisten von allen Gesellschaftern zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 161 Abs. 2 HGB i.V.m. §§ 107 Abs. 7 HGB). Rz. 173 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.14: Gesellschafterwechsel bei der KG Als persönlich haftender Gesellschafter ist eingetreten:mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) Firma der Komplementär-GmbH als Name der GmbH & Co. KG

Rz. 193 Auch in diesem Verhältnis gilt der Grundsatz der Firmenidentität nur noch eingeschränkt, d.h. die Firma der Namensgeberin muss nicht mehr vollständig in die Firma der GmbH & Co. KG aufgenommen werden.[573] Auf die Erörterungen zur OHG wird verwiesen (s. Rdn 178 f.).mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (GmbH & Co. KG in eine AG)

Rz. 337 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.44: Umwandlungsbeschluss bei der Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine AG (Niederschrift über eine Gesellschafterversammlung) (Urkundseingang) _________________________ Die Erschienenen baten um Beurkundung der folgenden Umwandlung und erklärten: A. Sachstand ( Anm.: Die Ausführungen zur Rechtslage können entsprec...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (GmbH in eine GmbH & Co. KG)

Rz. 309 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.42: Umwandlungsbeschluss beim Formwechsel einer GmbH in eine GmbH & Co. KG (Niederschrift über eine Gesellschafterversammlung) Heute, den _________________________, erschienen vor mir, _________________________ dem unterzeichnenden Notar mit Amtssitz in _________________________,mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Jahresabschluss einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 752 Im Fall einer vermögensverwaltenden KG stellt sich die Frage, ob diese verpflichtet ist, einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen oder ob es genügt, wenn diese eine Einnahmen- und Überschussrechnung aufstellt. Handelsgesellschaften sind gem. § 6 Abs. 1 i.V.m. § 238 HGB verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen die Handelsgeschä...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 5. Formwechsel einer GmbH & Co. KG

a) Muster (GmbH & Co. KG in eine AG) Rz. 337 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.44: Umwandlungsbeschluss bei der Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine AG (Niederschrift über eine Gesellschafterversammlung) (Urkundseingang) _________________________ Die Erschienenen baten um Beurkundung der folgenden Umwandlung und erklärten: A. Sachstand ( Anm.: Die Ausführ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / III. Insolvenz im Konzern, Insolvenz der GmbH & Co.KG

1. Konzerninsolvenz Rz. 803 Nach deutscher Rechtslage gibt es kein gemeinschaftliches Insolvenzverfahren über mehrere konzernangehörige Gesellschaften.[1625] Vielmehr muss für jede Konzerngesellschaft gesondert geprüft werden, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und je ein gesondertes Insolvenzverfahren zu eröffnen ist.[1626] Dies folgt der Grundkonzeption des Deutschen Insolvenzr...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 4. Formwechsel einer GmbH & Co. KG in eine GmbH

a) Ausgangsfall Rz. 668 An der X & Y GmbH & Co. KG sind X und Y als Kommanditisten je zur Hälfte beteiligt. Komplementärin ist die X & Y Verwaltungs-GmbH, an der X und Y ebenfalls je zur Hälfte beteiligt sind. Die Komplementärin ist am Vermögen der X & Y GmbH & Co. KG nicht beteiligt und hat keine Einlage geleistet. X und Y möchten die Kommanditgesellschaft in eine GmbH umwand...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Haftungsanspruch in der Insolvenz der KG

Rz. 295 In der Insolvenz der KG macht der Insolvenzverwalter die (wieder aufgelebten) Haftungsansprüche gegen die Kommanditisten geltend, § 171 Abs. 2 HGB, § 93 InsO. Er handelt mit treuhänderischer Einziehungsermächtigung und ist insoweit gesetzlicher Prozessstandschafter der einzelnen Gläubiger; der in Anspruch genommene Kommanditist bringt durch Zahlung konkrete Gläubiger...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / b) Rechtsnachfolge in Anteile an einer Komplementär-GmbH bei einer GmbH & Co. KG bzw. an einer Betriebskapitalgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Rz. 135 Einkommensteuerlich sind die von den Kommanditisten unmittelbar gehaltenen Anteile an der Komplementär-GmbH im Sonderbetriebsvermögen II der KG zu erfassen, es sei denn, die Komplementär-GmbH übt noch eine andere Tätigkeit von nicht ganz untergeordneter Bedeutung aus.[232] Die für § 6 Abs. 3 EStG wichtige Frage, ob es sich hierbei um eine funktional wesentliche Betri...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / a) Ersteintragung einer KG

Rz. 170 Wie stets bei Personenhandelsgesellschaften erfolgen Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister durch sämtliche Gesellschafter (§ 161 Abs. 2 HGB i.V.m. § 107 Abs. 7 HGB). Die Ersteintragung einer KG erfordert daher die Mitwirkung aller Komplementäre und Kommanditisten (§ 162 Abs. 1 Satz 1 HGB), sofern nicht einzelne von ihnen formgerecht (§ 12 Abs. 1 Satz 3 HG...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) OHG und GmbH & Co KG als Besitzunternehmen

Rz. 69 Für die KG, einschließlich der GmbH & Co. KG, stellt das BMF-Schreiben ausdrücklich fest, dass das Einstimmigkeitsprinzip zwar auch für die KG gelte, soweit es um die Änderung oder Aufhebung des Miet- oder Pachtvertrages mit der Betriebsgesellschaft gehe und es sich nach § 164 HGB um ein außergewöhnliches Geschäft handele, das der Zustimmung aller Gesellschafter bedür...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. GmbH & Co. KG als Personenfirma

Rz. 188 Haftet nicht nur die GmbH persönlich, sondern daneben noch eine natürliche Person, so ist es weder nötig die Firma der GmbH noch den "GmbH-Zusatz" in die Firma aufzunehmen. Sie kann allerdings auch allein zur Firmenbildung herangezogen werden; die weiteren persönlich haftenden Gesellschafter brauchen in diesem Fall nicht in der Firma zu erscheinen. Gibt die GmbH der ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) GmbH & Co. KG

Rz. 119 In den Firmenvergleich ist bei der GmbH & Co. KG an sich auch die Firma der Komplementär-GmbH mit einzubeziehen. Zur Unterscheidung genügen die Rechtsformzusätze (Gesellschaftszusätze) nicht, da sie am Klangbild der Firma keinen maßgebenden Anteil haben und der Rechtsverkehr ihnen keine besondere Bedeutung beimisst.[374] Der Zusatz "Handelsgesellschaft" im Anschluss ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (1) Klassische Betriebsaufspaltung mit Allein-Besitzunternehmer oder einer Besitz-GmbH & Co. KG

Rz. 240 Problematisch ist die Einordnung der klassischen Betriebsaufspaltung zwischen einem Besitzeinzelunternehmen und einer beherrschten Betriebsgesellschaft. Nach den gesetzlichen Konzernvoraussetzungen i.V.m. § 4h Abs. 3 Satz 3 EStG liegt im Fall des HGB als anzuwendendem Rechnungslegungsstandard gem. § 4h Abs. 2 Satz 8 EStG kein Konzern vor. Nach dem HGB kann eine natür...mehr

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§ 3 Firmenrecht / V. Firma der GmbH & Co. KG

1. Erscheinungsformen Rz. 186 Normalfall der GmbH & Co. KG ist eine KG, bei der die GmbH einziger Komplementär ist (echte, eigentliche, typische GmbH & Co. KG). Wenngleich der Form nach Personenhandelsgesellschaft, steht sie sachlich der GmbH (oder der AG) näher als der KG in ihrer vom Gesetz vorgesehenen Erscheinungsform. Das hängt mit der Haftungsbegrenzung auf ein bestimmt...mehr

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§ 3 Firmenrecht / IV. Firma der KG

1. Firmenkern Rz. 183 Die Firma einer KG hatte nach § 19 Abs. 2 HGB a.F. den Namen wenigstens eines persönlich haftenden Gesellschafters mit einem das Vorhandensein einer Gesellschaft andeutenden Zusatz zu enthalten. Vornamen brauchten auch hier wie bei der OHG nicht beigefügt zu werden (§ 19 Abs. 3 HGB a.F.) und die Namen anderer als der persönlich haftenden Gesellschafter d...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 3. "Ausländische Kapitalgesellschaft & Co. KG"

a) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit Rz. 239 Ob diese Typenverbindung rechtlich zulässig ist, wird immer noch unterschiedlich beantwortet. Großfeld etwa lehnt die Beteiligung einer ausländischen Kapitalgesellschaft als Komplementärin einer inländischen KG überhaupt ab ("Normenmix"). Auch Ebenroth und andere wenden sich gegen eine solche Typenvermischung und sehen es als en...mehr