Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Freibeträge im Überblick

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VIII. Gemeinschaftliche letztwillige Verfügungen von Todes wegen

Rz. 16 Der Wunsch von Eheleuten, das vorhandene eheliche Vermögen für die gemeinsamen Kinder zu erhalten und gleichzeitig das Vermögen beim überlebenden Ehegatten zu bündeln, wird häufig mit der Regelung einer Vor- und Nacherbschaft in der Praxis verbunden. §§ 2265 ff. BGB regeln, wie Eheleute und eingetragene Lebenspartner (§ 10 LPartG) in einem gemeinschaftlichen Testament...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Schenken im 10-Jahresturnus

Rz. 17 Da gem. § 14 ErbStG Erwerbe vor mehr als 10 Jahren bei der Zusammenrechnung nicht zu berücksichtigen sind, können durch mehrfache Erwerbe von derselben Person insoweit mehrfach der Freibeträge und der ggf. niedrigere Steuersatz ausgenutzt und dadurch völlig legal Erbschaftsteuer gespart werden (Stichwort: Gestalten durch Schenkung im 10-Jahresturnus). Beispiel Ein Groß...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Grundstücksteile

Rz. 3 In bestimmten Fällen kann es erbschaftsteuerlich geboten sein, nur bestimmte Grundstücksteile zu bewerten, z.B. nur ein Grundstücksteil gehört zum Privatvermögen. Dafür enthält § 182 BewG keine Vorschriften. Im Allgemeinen wird man daher folgendermaßen vorgehen müssen: Zunächst muss das Grundstück im Ganzen bewertet werden, dann nach dem Verhältnis der Wohn-/Nutzfläche...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / dd) Ansprüche aus Lebens- oder Rentenversicherungen

Rz. 11 Sofern der Versicherungsnehmer das Bezugsrecht nicht geregelt hat, fällt der Leistungsanspruch automatisch in den Nachlass.[12] Hat der Erblasser einen Bezugsberechtigten genannt, ist aufgrund des Anfalls der Versicherungsleistung diese nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zu versteuern. Hingegen fallen Versorgungsansprüche der Hinterbliebenen nicht in den Nachlass und stellen...mehr

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FF 01/2023, Rechtsprechung ... / 8 Kosten und Gebühren

BGH, Beschl. v. 5.10.2022 – XII ZB 74/20 … d) § 150 FamFG ist als Spezialregelung für die Kostenverteilung in Scheidungs- und Folgesachen uneingeschränkt auch im Rechtsmittelverfahren anzuwenden. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.6.2022 – 3 WF 19/22 Das Verfahren auf Antrag des betreuenden Elternteils auf Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern nach § 1671 Abs. 1 BG...mehr

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§ 7 Besondere Themen für di... / I. Beurkundung

Rz. 11 Wird die Vorsorgevollmacht durch Aufnahme der Erklärungen des Vollmachtgebers in einer Niederschrift beurkundet (§§ 6 ff. BeurkG), hat der Notar die erforderliche Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zu prüfen (§ 11 BeurkG, § 17 BeurkG). Fehlt dem Vollmachtgeber nach der Überzeugung des Notars die erforderliche Geschäftsfähigkeit (siehe dazu § 1 Rdn 15 ff.), so soll...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / Zusammenfassung

Begriff Unter 18-Jährige genießen aufgrund ihres Alters in bestimmten Beschäftigungsverhältnissen, so auch als Arbeitnehmer oder in der Berufsausbildung, besonderen Arbeitsschutz aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Ziel ist es, aus der Tätigkeit drohende Gefahren für die allgemeine Entwicklung der Jugendlichen und Kinder, insbesondere ihrer Arbeitskraft und ...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / VII. Prognose

Zu guter Letzt noch ein paar Fakten:[18] In Berlin werden im Jahr allein auf unserer Dienststelle zw. 50–80 derartige Verfahren geführt, deren Gesamtschäden pro Jahr im zweistelligen Millionenbereich liegen. 2015 lag der durchschnittliche Schaden noch im oberen fünfstelligen Bereich; 2020 war er bereits in den unteren sechsstelligen Bereich gestiegen. In der Hälfte der Fälle...mehr

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FoVo 01/2023, Mangelnde Glä... / 3 Der Praxistipp

Gläubiger kann immer nur Anhaltspunkte für Einkommen vortragen Der Gläubiger kann die Einkommensverhältnisse des Schuldners und der ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen kaum verlässlich ermitteln und angeben, wenn er hierzu nicht unmittelbare Informationen vom Schuldner erhält. Da der Schuldner über solche Einkünfte im Rahmen der Vermögensauskunft ohnehin auskunftspf...mehr

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§ 21 Ansprüche des Bevollmä... / C. Aufwendungsersatz nach § 670 BGB

Rz. 12 Die Beauftragung im Rahmen einer Vorsorgevollmacht findet typischerweise zwischen Beteiligten statt, die familiär verbunden sind, und wird in der Regel unentgeltlich erbracht. Die Motivation einer unentgeltlichen Beauftragung kann dabei unterschiedlicher Natur sein. Sei es die Erwartung der Eltern, dass die Kinder im Alter ohne entsprechende Vergütung für sie tätig si...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Beschränkt Steuerpflichtige (Abs. 3)

Rz. 12 Beschränkt steuerpflichtige Ehegatten/Lebenspartner/Kinder werden – nachdem der EuGH mit Urt. v. 8.6.2016[25] § 2 Abs. 3 ErbStG für europarechtswidrig erklärt hat und § 2 Abs. 3 ErbStG gestrichen worden ist – bzgl. des Versorgungsfreibetrags grds. wie unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt. Ausländische Versorgungsbezüge werden nach denselben Kriterien wie inländisch...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / 2. Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 37 Über den Antrag entscheidet der Rechtspfleger, der auch den Nachlassverwalter auswählt, §§ 3 Nr. 2c, 16 Abs. 1 Nr. 1 RPflG. Muster 16.8: Antrag des (Allein-)Erben auf Anordnung der Nachlassverwaltung Muster 16.8: Antrag des (Allein-)Erben auf Anordnung der Nachlassverwaltung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlassverfahren _________________...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Vermächtnis

Rz. 44 Der Erblasser kann einen Erben nach § 2147 S. 2 BGB oder einen Vermächtnisnehmer nach § 2186 BGB mit einem Vermächtnis beschweren. Mit einem Vermächtnis kann der Erblasser einer Person etwas aus seinem Nachlass zukommen lassen, ohne dass dieser Erbe werden muss. Darüber hinaus kann der Erblasser auch bei einer Mehrheit von Erben einem Erben einen oder mehrere Gegenstä...mehr

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FF 01/2023, Aktuelles Unter... / V. Studierendenbedarf

Mit der im Sommer 2022 wirksam gewordenen Änderung der BAföG-Sätze steigt der Höchstfördersatz von bislang 752 EUR/Monat auf nunmehr 812 EUR/Monat (ohne die Zuschläge zu einer eventuell erforderlichen, eigenen Kranken- und Pflegeversicherung des Studierenden).[45] Nachdem der Bedarf für nicht mehr im Elternhaushalt lebende Kinder sich aus dem um 15 % erhöhten BAföG-Sätzen (o...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Standesämter

Rz. 7 Nach § 32 PStG ist jeder Sterbefall beim Standesamt anzuzeigen, das hierüber ein Sterbebuch (ab dem 1.1.2009 ein Sterberegister) führt. Verpflichtet, die Anzeige zu machen, ist jede Person, die bei dem Tod zugegen war, das Familienoberhaupt oder auch staatliche Ermittlungsbehörden (§§ 33–35 PStG). Die Standesämter haben die Sterbefälle für jeden Monat gesammelt bis zum...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Unternehmen

Rz. 8 Sämtliche Aktiva und Passiva eines Unternehmens gehen dabei auf den oder die Erben ungeteilt über. Dies umfasst sowohl Einzelunternehmen wie auch Beteiligungen an Personen- oder Kapitalgesellschaften. Bei bestimmten Unternehmen sind berufsrechtliche Besonderheiten zu beachten; so ist in § 13 Abs. 1 ApoG geregelt, dass die Erben eines Apothekers, die selbst keine zugela...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 5. Zum Haushalt eines Auslandsbediensteten gehörende Angehörige

Rz. 20 § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. c ErbStG erstreckt sich neben den Auslandsbediensteten selbst auch auf ihre Angehörigen, soweit diese deutsche Staatsangehörige sind und zum Haushalt des Auslandsbediensteten gehören. Für sie ist die Inländereigenschaft nach denselben Kriterien zu beurteilen wie für den Auslandsbediensteten selbst (vgl. Rdn 13), dies gilt auch für die Her...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Steuerschuldner nach Abs. 2

Rz. 62 In den Fällen des § 4 ErbStG sind die Abkömmlinge im Verhältnis der auf sie entfallenden Anteile, der überlebende Ehegatte oder der überlebende Lebenspartner für den gesamten Steuerbetrag Steuerschuldner. § 4 ErbStG behandelt die fortgesetzte Gütergemeinschaft nach §§ 1483 ff. BGB. Danach können Ehegatten durch Ehevertrag vereinbaren, dass die Gütergemeinschaft nach d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Absatz 2

Rz. 8 Stirbt ein anteilsberechtigter Abkömmling vor dem längerlebenden Ehegatten, d.h. vor Beendigung der Gütergemeinschaft, vollzieht sich auch dieser Erwerb zivilrechtlich außerhalb des Nachlasses, §§ 1490 S. 1, 1483 Abs. 1 S. 3 BGB. § 4 Abs. 2 S. 1 ErbStG sieht deshalb vor, dass der Anteil an dem Gesamtgut in seinen Nachlass fällt und damit als Erwerb von Todes wegen nach...mehr

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FF 07+08/2023, Rechtsprechu... / 8 Kosten und Gebühren

BGH, Beschl. v. 19.4.2023 – XII ZB 234/22 Der Geschäftswert bei der notariellen Beurkundung eines Ehevertrages im Sinne des § 1408 BGB , der mit der Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und der Vereinbarung von Gütertrennung (§ 1414 BGB) die Wahl des Güterstands regelt und damit eine strukturelle Änderung des Güterstands bewirkt, bemisst sich gemäß § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 2 ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 1 ErbStG enthält eine abschließende Aufzählung der steuerpflichtigen Tatbestände, die – mit Ausnahme der Nr. 4 – in den nachfolgenden §§ 3–8 ErbStG näher erläutert werden. Die Norm regelt damit die sachliche Steuerpflicht, während § 2 ErbStG die persönliche Steuerpflicht normiert. Das Gesetz knüpft regelmäßig an die bürgerlich-rechtlichen Regeln und Erwerbsvorgänge a...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 6. Die Folgen

Wie geht es weiter? Der Vater verstirbt, ohne dass die Tochter ihn je wiedersieht; sie weiß nicht einmal, wo er begraben ist. Das habe der Vater nicht gewollt. Jedenfalls liegt er nicht bei der Mutter, obwohl ihm das immer das Wichtigste war und er dafür alles selbst vorbereitet und bezahlt hatte. Erbe war die Pflegerin, die Tochter bekam den Pflichtteil. Aber der war wertlo...mehr

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§ 10 Vorsorgevollmacht und ... / aa) Innenverhältnis bei Sorgerechtsvollmachten unter Eltern

Rz. 9 Nachdem der BGH im Außenverhältnis zutreffend die Vorschriften der §§ 164 ff. BGB auf die Sorgerechtsvollmacht anwendet, stellt er weiter fest, dass sich aus der trotz Vollmachtserteilung fortbestehenden elterlichen Sorge nach §§ 1626 ff. BGB sodann regelmäßig das Innenverhältnis ergibt.[16] Aus der elterlichen Sorge folgen Mitwirkungspflichten sowie Kontrollbefugnisse...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Fällige Versicherungsansprüche

Rz. 31 Fällige Versicherungsansprüche sind wie andere Forderungen auch grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 BewG mit ihrem jeweiligen Nennwert anzusetzen. Ist Gegenstand der Versicherung die Auszahlung einer Rente, richtet sich die Ermittlung deren Kapitalwerts nach den §§ 13 ff. BewG. Steht eine Versicherungsleistung beim Tod eines Kindes dessen Eltern zu und haben diese zuvor sel...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (1) Wunsch-Werte-Profil I: Biografisches

Rz. 163 Um das vom BVerfG geforderte "Wunsch-Werte-Profil" zu erstellen, gibt es keinen Königsweg. Optimal ist, wenn der Mandant mit anwaltlicher Anleitung hier seine eigenen Worte findet. Hilfreich ist oft ein Einstieg über die Biographie des Mandanten, in der die Persönlichkeit, die Erfahrungen und aktuelle Lebenssituation herausgearbeitet werden können. Insbesondere Mensc...mehr

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§ 22 Ansprüche des Vollmach... / I. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 1 Grundvoraussetzung dafür, dass dem Vollmachtgeber oder dessen Rechtsnachfolger Ansprüche nach § 666 BGB zustehen, ist das Bestehen eines Geschäftsbesorgungsvertrags (§ 675 BGB) oder eines Auftragsverhältnisses (§§ 662 ff. BGB), das der Vollmachtserteilung als Grundverhältnis zugrunde liegt. Im Falle einer entgeltlichen Geschäftsbesorgung ist die Qualifizierung des Grun...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / G. Verwendung von Vollmachten bei Schenkungen

Rz. 52 Grundsätzlich ermächtigt eine Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht den Bevollmächtigten auch zu Schenkungen. Wünscht der Vollmachtgeber eine Beschränkung dieser Befugnis, so muss er dies in die Vorsorgevollmacht mit aufnehmen. Aus dem Vollmachtstext sollte sich daher etwaige Einschränkungen der Befugnisse des Bevollmächtigten unmittelbar ergeben. Dabei ist zu unters...mehr

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FF 01/2023, Fünfte Verordnu... / 1 Artikel 1

Änderung der Mindestunterhaltsverordnung §1 der Mindestunterhaltsverordnung vom 3. Dezember 2015 (BGBI. L S. 2188), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. November 2021 (BGBI. l S. 5066) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: Zitat §1 Festlegung des Mindestunterhalts Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gemäß § 1612a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ...mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / A. Überblick

Rz. 1 Im Zuge der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts,[1] die zum 1.1.2023 in Kraft tritt, ist das Betreuungsrecht vollständig neu strukturiert und gefasst worden. Wesentliche Änderungen liegen in vielen Bereichen nicht vor, aber durch gewisse Änderungen im Wortlaut der Paragrafen hat der Gesetzgeber optimiert, angepasst und vor allem modernisiert. § 1814 BGB bez...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. ABC der Entstehung bei Schenkungen

Rz. 53 Abfindung, für Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisverzicht (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG): Grds. entsteht die Steuer (spätestens) im Zeitpunkt der Leistung der Abfindung. Der Ausführungszeitpunkt kann auch schon früher liegen, nämlich zum Zeitpunkt der wirksamen Vereinbarung der Abfindung, wenn dadurch ein durchsetzbares Forderungsrecht (z.B. ein Stammrecht zur Rentenzahlu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XVI. Abs. 1 Nr. 14: Übliche Gelegenheitsgeschenke

Rz. 94 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG werden übliche Gelegenheitsgeschenke von der Steuer befreit. Gelegenheiten sind dabei sowohl wiederkehrende (z.B. Geburtstage, Weihnachten) als auch einmalige (z.B. Taufe, Hochzeit) Ereignisse. Zur Beantwortung der Frage, ob es sich um ein übliches Gelegenheitsgeschenk handelt, ist auf die persönlichen Verhältnisse des Schenkers und des B...mehr

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Die Patientenverfügung / 1.1.1.3 Inhalt der Patientenverfügung und Prüfungspflicht des Betreuers/Bevollmächtigten

Der Betreuer/Bevollmächtigte hat zu prüfen, ob die in der Patientenverfügung enthaltenen Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen, § 1827 Abs. 1 Satz 1, 2. HS BGB. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen, § 1827 Abs. 1 Satz 2 BGB. Besondere Wichtigkeit kommt in diesem Zusammenhang dem Inh...mehr

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§ 21 Ansprüche des Bevollmä... / A. Abgrenzung Auftrag/Gefälligkeit

Rz. 1 Das Auftragsverhältnis begründet für den Bevollmächtigten eine Vielzahl von Pflichten, die er gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen hat. Neben diesen Pflichten hat der Bevollmächtigte aber auch Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber, die zum einen unmittelbar aus dem Gesetz erwachsen, zum anderen vertraglich vereinbart werden können. Grundvoraussetzung dafür, dass dem Be...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 6. Pflichtteil

Rz. 52 Der Pflichtteilsanspruch stellt für den Pflichtteilsberechtigten eine Teilhabe am Nachlass dar, der gesetzlich garantiert ist, sofern nicht Gründe vorhanden sind, die auch den Pflichtteilsanspruch entfallen lassen. Wird ein pflichtteilsberechtigter Erbe vom Erblasser durch eine letztwillige Verfügung von Todes wegen vom Erbe ausgeschlossen, so garantiert ihm das Pflic...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Vertrag zugunsten Dritter, Abs. 1 Nr. 4

Rz. 85 Durch Vertragskonstellationen, in denen ein Dreiecksverhältnis geschaffen wird durch die Vereinbarung des Erblassers mit dem Leistungsverpflichteten und dem Begünstigten, wird der Leistungsverpflichtete zu einer Leistung an den Dritten durch den Erblasser verpflichtet. In § 328 BGB wird diese Vertragsbeziehung, der so genannte Vertrag zugunsten Dritter, geregelt. Kein...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Grundzüge der Abgabenordnung

Rz. 2 Die wesentlichen, im Besteuerungsverfahren zu beachtenden Verfahrensvorschriften werden im Folgenden kurz dargestellt. Nach § 88 Abs. 1 S. 2 AO stehen Art und Umfang der Sachverhaltsermittlung im Ermessen der Finanzbehörde. Sie kann sich der Mitwirkungspflichten der Beteiligten (§ 90 AO) in Form der Auskunft (§ 93 AO) bedienen, wobei nicht beteiligte Dritte erst dann u...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Nacherbfolge zu Lebzeiten des Vorerben, Abs. 3

Rz. 35 Die Regelung des § 6 Abs. 3 ErbStG erfasst sämtliche Fälle, in denen die Nacherbschaft nicht mit dem Tod des Vorerben anfällt, sondern bspw. durch die Wiederverheiratung des Vorerben, die Geburt eines Kindes, die Erreichung der Volljährigkeit des Nacherben oder durch Kinderlosigkeit. Der Nacherbe kann also unter einer Bedingung oder einer Befristung eingesetzt werden,...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Feststellung von Bedeutung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 38 Das Feststellungsverfahren ist im Gegensatz zu den Verfahren der §§ 179 ff. AO nicht von Amts wegen durchzuführen. Die anfordernde Stelle (Erbschaftsteuerstelle oder Betriebsfinanzamt der Oberbeteiligung) kann in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens entscheiden, ob ein Verfahren eingeleitet wird. Eine die Rechtswidrigkeit der Anforderung auslösende Überschreitung der Erm...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Gestaltungshinweise

Rz. 57 Im Hinblick darauf, dass ein späterer (also dem Vermögenserwerb, für den der Steuererlass begehrt wird) weiterer Vermögenserwerb nach § 28a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG zu einem rückwirkenden (ggf. anteiligen) Wegfall des Erlasses führen kann, gilt es, derartige schädliche weitere Vermögenserwerb zu vermeiden. Insoweit bietet sich also zum einen eine sinnvolle zeitliche Pla...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Bremen betrifft (schwerpunktmäßig) die Abgrenzung des Darlehensverhältnisses zur ehebedingten Zuwendung. Der Antragsteller, der sehr vermögend war und über Nettoeinkünfte von monatlich 100.000 EUR verfügte, hatte der Antragsgegnerin zur Finanzierung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem gemeinsam erworbenen Hausgrundstück 362.500 EUR zur Verfügu...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / V. Gefälligkeit

Rz. 37 Vom Schuldverhältnis abzugrenzen sind bloße Gefälligkeitsverhältnisse. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie auf einer sozialen Verständigung beruhen und dass sie uneigennützig, unentgeltlich und ohne rechtliche Verbindlichkeit sind.[29] Entscheidend für die Annahme einer Gefälligkeit ist insoweit, dass das Tätigwerden des Bevollmächtigten im Belieben desselben st...mehr

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AGS 01/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Jürgen Rehberg, Terminsgebühr auch bei Abschluss eines Vergleichs bzw. einer Vereinbarung im Kindschaftsverfahren nach § 155 FamFG ohne Erörterungstermin?, JurBüro 2022, 507 Nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV entsteht die Terminsgebühr auch in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, wenn im Einverständnis mit den Parteien od...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Auswirkungen der Weitergabe auf die Begünstigungsgewährung, Abs. 5 S. 3

Rz. 35 Soweit ein Weitergabefall des § 13a Abs. 5 S. 1 und 2 ErbStG vorliegt, stellt sich die Frage, wie im Einzelnen der Begünstigungstransfer vonstattengeht und welcher Beteiligte in welchem Umfang die Verschonungen zu beanspruchen hat. Im Einzelnen gilt hierzu Folgendes: Rz. 36 Soweit die Weitergabe begünstigten Vermögens aufgrund einer Vermächtnis- oder Auflagenanordnung ...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 61 Nach Anm. Abs. 5 S. 3 zu Nr. 1000 VV RVG kann eine Einigungsgebühr in Kindschaftssachen ausdrücklich auch dann für die Mitwirkung am Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, anfallen, wenn über den Gegenstand der Vereinbarung vertraglich nicht verfügt werden kann. Nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 1003 VV RV...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 2. Mehrere Vollmachtgeber in einer Urkunde?

Rz. 25 Früher war es unter Ehegatten üblich, dass diese sich in einer Urkunde gegenseitig bevollmächtigten und ggf. ihre Kinder als Ersatzbevollmächtigte; wobei hier klargestellt sei, dass es sich dann auch um zwei Vollmachten handelt. Entsprechende Formulare werden noch "angeboten".[61] Die Emotionslage ist bei Eheleuten ggf. vergleichbar mit der "liebgewonnen Einrichtung" ...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / V. Streichung der Wohlschranke im neuen Betreuungsrecht – düstere Aussichten

So oder so ähnlich laufen viele Schicksale ab, die unsere Dienststelle erreichen. Wie viele solcher Fälle dringen "an die Öffentlichkeit" – belegen also das Problem? Wie viele Hochalte haben tatsächlich eine so wachsame Tochter? In dem hier relevanten Alter (Ü80) sind die Kinder meist selbst betagt und u.U. nicht mehr so fähig und in der Lage wie diese Tochter. Wann genau hä...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Beendigung in anderer Weise als durch Tod

Rz. 41 Eine Beendigung des Güterstandes in anderer Weise als durch Tod eines Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners liegt in folgenden Fällen vor:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Wesentliches Familieninteresse

Rz. 9 Die Stiftung i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG muss im Interesse einer oder bestimmter Familien errichtet werden. Das Merkmal "Familieninteressen" ist weit zu verstehen und erfasst alle Vermögensvorteile im weitesten Sinne,[8] die die Begünstigten aus dem Stiftungsvermögen erhalten, nicht nur die Bezugs- und Anfallsrechte. Dazu zählen auch die unentgeltliche oder verbilli...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / hh) Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 23 Auch Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften können Zuwendungsgegenstand sein. Entscheidend ist, ob Zuwendungsgegenstand nach zivilrechtlichen Grundsätzen ein Anteil an einer Gesellschaft ist.[49] Demgegenüber ist nicht Voraussetzung, dass die Gesellschafterstellung auch einkommensteuerlich anerkannt wird.[50] Aus Sicht des Einkommensteuerrechts kann es bei Fam...mehr