Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 379 Die Eheleute F und M leben getrennt. Sie haben zwei gemeinsame, schulpflichtige Kinder im Alter von sieben und drei Jahren, die bei F leben. F hat kein Erwerbseinkommen. M ist ganztags tätig und verdient 2.400 EUR netto monatlich.mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 6. Fallbeispiel Krankheitsunterhalt

Rz. 714 F und M sind geschiedene Eheleute. Die früher von F betreuten Kinder sind inzwischen volljährig und wirtschaftlich selbstständig. F leidet an verschiedenen Erkrankungen und kann nichts verdienen. M hat ein durchschnittliches Monatsnettoeinkommen von 2.400 EUR. a) Checkliste: Unterhalt wegen Krankheit Rz. 715 Folgende Fragen sind von Bedeutung:mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Kostenvorschusszahlung nach §§ 49 ff., 246 Abs. 1 FamFG für einen Unterhaltsantrag (außerhalb der Ehesache)

Rz. 71 Muster 5.1: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Kostenvorschusszahlung nach §§ 49 ff., 246 Abs. 1 FamFG für einen Unterhaltsantrag (außerhalb der Ehesache) Muster 5.1: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Kostenvorschusszahlung nach §§ 49 ff., 246 Abs. 1 FamFG für einen Unterhaltsantrag (außerhalb der Ehesache) Amtsgericht – Familiengerich...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Gestaltung der Ehe

Rz. 138 Ebenso wie die Eheleute frei in der Gestaltung ihrer Ehe und dem Lebenszuschnitt im Bereich des Familienunterhalts sind, können die Beteiligten naturgemäß Vereinbarungen über alle Bereiche des Ehelebens treffen. Die Möglichkeit einer familienrechtlichen Vereinbarung reicht von der Frage, ob und wenn ja, mit welcher religiösen Grundausrichtung sie die etwaigen gemeins...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / I. Abgrenzung vorläufige/endgültige Regelungen, §§ 1361a, 1361b BGB und §§ 1568a, 1568b BGB

Rz. 176 Für Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten um die Aufteilung der Haushaltsgegenstände und die Benutzung der Ehewohnung stellt der Gesetzgeber unterschiedliches Instrumentarium für vorläufige und endgültige Regelungen zur Verfügung. In §§ 1361a und 1361b BGB sind die Verteilung der Haushaltsgegenstände und die Zuweisung der Ehewohnung bei Getrenntleben geregelt. Beide...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Unternehmensbeteiligungen

Rz. 98 Der Wunsch nach Herausnahme einer Unternehmensbeteiligung, einer Praxis oder eines Einzelunternehmens kann auf unterschiedlichen Beweggründen beruhen. Rz. 99 So ist bei einem Familienunternehmen, das von Generation zu Generation weiter vererbt werden soll, die Kinder also Nachfolger ihres Vaters im Unternehmen sein sollen, die Erhaltung des Vermögens durch güterrechtli...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / (2) Wirksamwerden einer anderweitigen Regelung

Rz. 96 Was unter anderweitiger Regelung zu verstehen ist, dürfte zunächst eine den gleichen Regelungsbereich betreffende Hauptsacheentscheidung sein,[77] die, sollte es sich um ein Familienstreitverfahren (§ 112 FamFG) handeln, in Rechtskraft erwachsen sein muss. Von "Hauptsacheverfahren" im einstweiligen Anordnungsverfahren spricht man also dann, wenn in beiden Verfahren der...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Beginn der Ausbildung

Rz. 838 Der Berechtigte muss die Ausbildung sobald als möglich nach Scheidung der Ehe aufnehmen. Da ein fester Einsatzzeitpunkt vom Gesetz nicht vorgesehen ist, kann sich die Ausbildung auch an die Beendigung der Pflege und Erziehung gemeinschaftlicher Kinder oder einer Erkrankung anschließen, die bisher eine Ausbildung verhindern haben. Rz. 839 Der Berechtigte kann sich eine ...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / bb) EG-Bereich

Rz. 156 Gem. der EG-Verordnung Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 (EheVO II) über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung (unter Aufhebung der Verordnung EG Nr. 1347/2000) sind für die Rechtsbeziehungen zwischen EU-Mitgliedstaaten zwischenzeitlich die Regelungen in Ar...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 7. Antrag auf Abweisung des Scheidungsantrags

Rz. 76 Muster 1.14: Antrag auf Abweisung des Scheidungsantrags Muster 1.14: Antrag auf Abweisung des Scheidungsantrags An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – _________________________ Scheidungsabweisungsantrag In der Familiensache _________________________ ./. _________________________ Az.: _________________________ zeigen wir ausweislich anliegender Verfah...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 7. Verpflichtungen des Anspruchstellers

Rz. 857 Wer Ausbildungsunterhalt verlangt, ist verpflichtet, die Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung zielstrebig und fleißig zu betreiben und die Ausbildung innerhalb angemessener und üblicher Dauer zu beenden. Rz. 858 Gegenüber Ansprüchen der Kinder auf Finanzierung der ersten Ausbildung sind die Anforderungen an einen Ehegatten, der eine Ausbildung, Fortbildung oder Ums...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Anfechtung der Vaterschaft nach Klärung der Abstammung

Rz. 282 Will der Anfechtungsberechtigte nach Klärung der Abstammung seine rechtliche Vaterschaft beseitigen, muss er anschließend Vaterschaftsanfechtungsklage erheben. Das zweifelnde Familienmitglied hat die Wahl, ob es nur eines oder beide Verfahren, d.h. zunächst das Klärungsverfahren und anschließend das Anfechtungsverfahren oder eben ausschließlich das Verfahren zur Kläru...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Geiz-Vereinbarung

Rz. 184 Grundsätzlich ist bei der Bemessung des Familienunterhaltes auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute abzustellen.[153] Der Lebensbedarf der Familie wird aber nicht nur von den Einkommen- und Vermögensverhältnissen bestimmt, sondern namentlich von den zwischen den Eheleuten getroffenen Absprachen. Rz. 185 Eine solche Vereinbarung kann auch dahingehend ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / V. Schlussfolgerungen für Eheverträge

Rz. 48 Es bleibt weiter festzustellen, dass auch in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs das Prinzip der Vertragsfreiheit und damit das Recht der Eheleute, sich eine eigenständige Eheordnung zu geben, nicht "beseitigt" oder durch entsprechende Vorgaben so unterlaufen worden wäre, dass es keinen Sinn machen würde, Eheverträge abzuschließen. Eheverträge sind also durchaus ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 3 F und M, seit 20 Jahren ohne Ehevertrag verheiratet, leben getrennt. Der Ehescheidungsantrag der F ist dem M kürzlich zugestellt worden. F war während der Ehe wegen der Betreuung der gemeinsamen Kinder nicht berufstätig. Sie hat kein nennenswertes Vermögen bis auf den Hälfteanteil an dem gemeinsamen Wohnhaus. Dieses ist während der Ehe auf einem Grundstück errichtet wo...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / bb) Verfahrensgrundsätze

Rz. 112 Wie schon nach dem FamFG das einstweilige Anordnungsverfahren ist auch das Arrestverfahren selbstständig und völlig unabhängig von einem Hauptsachverfahren. Zu prüfen ist daher lediglich, ob der Rechtsweg zulässig ist.[89] Liegt also eine rechtskräftige Unterhaltsentscheidung vor, welche auch die Zahlung von Rückständen erfasst, kann der Unterhaltsgläubiger zur Siche...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 6. Begrenzung und Befristung des Unterhaltsanspruchs

Rz. 884 Der Unterhaltsanspruch nach § 1576 BGB besteht, solange und soweit aus schwerwiegenden Gründe keine Erwerbstätigkeit erwartet werden kann. Die Entscheidung über die Höhe und die Dauer des Anspruches ist im Rahmen der Billigkeitsgesichtspunkte zu berücksichtigen. Für die Anwendung der Regeln zur Begrenzung und Befristung des § 1578b BGB ist daher kein Raum.[1013] Rz. ...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / dd) Glaubhaftmachung

Rz. 121 Im Gesuch auf Erlass eines Arrestes sind Arrestanspruch und Arrestgrund sowie die Prozessvoraussetzungen, insbesondere (etwa im Zusammenhang mit Ausländern) die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes glaubhaft zu machen. Eidesstattliche Versicherungen der betroffenen Parteien selbst sind, je stärker der Eingriff wirkt, einer besonders vorsichtigen Würdigung zu unter...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / aa) Anwendungsbereich

Rz. 111 In Unterhaltsangelegenheiten entstünde dann, wenn Regelungen allein über den Erlass einer einstweiligen Anordnung möglich wären, eine Lücke, weil insoweit nur der laufende, fällige Unterhalt erfasst wird. Für aufgelaufene Unterhaltsrückstände wie auch für künftige, noch nicht fällige Unterhaltsbeträge bliebe ein nicht zu sichernder zeitlicher Bereich. Hier leisten die...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Streit um die gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 323 Im Streitfall ist dem Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB dann stattzugeben, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht, das gemeinsame Sorgerecht also ausscheidet.[371] Das erkennende Gericht hat sodann eine Kindeswoh...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / ff) Inhalt der Arrestanordnung

Rz. 123 Der Arrestbefehl muss die Geldforderung nach Grund und Betrag sowie die Art des Arrestes (§ 917 ZPO) und die Lösungssumme (§ 923 ZPO) enthalten. Mit der Lösungssumme kann der Schuldner nach Hinterlegung über § 923 ZPO die Aufhebung der Vollstreckungsmaßnahme, nicht jedoch des Arrestbefehls herbeiführen (§ 934 ZPO). Über die Kosten ist in der Anordnung, da es sich um ...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Verbot auf Entfernung/Gebot, entfernten Hausrat zurückzuschaffen

Rz. 177 Muster 5.11: Verbot auf Entfernung/Gebot, entfernten Hausrat zurückzuschaffen Muster 5.11: Verbot auf Entfernung/Gebot, entfernten Hausrat zurückzuschaffen [Zuständigkeit:] Familiengericht [falls noch keine Ehesache anhängig ist, Familiengericht der Ehewohnung, § 201 Nr. 2 FamFG ] [Rubrum:] Beteiligtenbezeichnung [Antrag:] im Wege der einstweiligen Anordnung gem. §§ 49 ff. F...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / bb) Schwägerschaft

Rz. 55 Schwägerschaft ist das Rechtsverhältnis zwischen einem Ehegatten/Lebenspartner und den Verwandten des anderen Ehegatten/Lebenspartners, §§ 1590 Abs. 1 S. 1 BGB, 11 Abs. 2 LPartG. Verschwägert ist eine Person also mit den Ehegatten/Lebenspartnern der eigenen Verwandten und den Verwandten des eigenen Ehegatten/Lebenspartners. Schwägerschaft im Rechtssinne erfasst weiterg...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 717 Die Gründe "Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit" unter Rdn 755 ff. sind folgendermaßen zu modifizieren: Rz. 718 Muster 4.27: Stufenantrag nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit Muster 4.27: Stufenantrag nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit Mit diesem Stufenantrag macht die Antragstellerin in der ersten Stufe ihren Auskunftsanspruch aus §§ 1572, 1580, 1605 BGB und soda...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Vorrang elterlicher Betreuung

Rz. 564 Der Gesetzgeber hat sich für diesen Zeitraum für einen eindeutigen Vorrang der elterlichen Betreuung entschieden.[656] Dies entspricht auch dem Kindeswohl. Die Einräumung des Vorrangs elterlicher Erziehung korrespondiert daher auch mit den sozialstaatlichen Regelungen hinsichtlich des Anspruchesmehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarung zum Bedarf

Rz. 129 An beiden "extremen" Grenzen des Bedarfs, sowohl bei der Frage der Sicherung des Existenzminimums als auch bei der Frage des Luxus-Bedarfs kann es unterschiedliche Bewertungen hinsichtlich der notwendigen Einordnung geben. Es bietet sich daher nicht nur in Luxus-Fällen, sondern auch in Fällen fraglichen Existenzminimums an, eine Vereinbarung über den zu zahlenden Unte...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / ee) Zuständigkeit des Gerichts

Rz. 122 Für den Erlass des Arrestes ist in erster Linie das Gericht der Hauptsache, beim Antragsverfahren zum Unterhalt das Familiengericht zuständig.[112] Neben dieser allgemeinen Zuständigkeit ist bei entsprechendem Antrag das Gericht der belegenen Sache, bei persönlichem Arrest das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich der Schuldner aufhält. Da ebenfalls der Arrestansp...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Begriffe, Definitionen

Rz. 459 Der Begriff "Haushaltssachen" wird jetzt einheitlich für Verfahren nach § 1361a BGB und § 1368b BGB sowie nach § 13 LPartG und § 17 LPartG verwendet, §§ 111 Nr. 5 Alt. 2, 200 Abs. 2, 269 Abs. 1 Nr. 6 FamFG. Haushaltsgegenstände sind alle beweglichen Sachen, die nach den ehelichen Lebens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten für die gemeinsame Wohnung, die Hauswirt...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Miteigentum

Rz. 197 Wenn die Ehewohnung im Miteigentum der Ehegatten steht, gilt die Grundvorschrift des § 1568a Abs. 1 BGB. Der Anspruch auf Überlassung der Ehewohnung setzt also voraus, dass der anspruchstellende Ehegatte auf der Nutzung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße auf die Nutzung der Ehewoh...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / ee) Mietwohnung

Rz. 201 Ist die Ehewohnung gemietet, gilt der Grundtatbestand des § 1568a Abs. 1 BGB. Überlassung kann also derjenige Ehegatte verlangen, der auf die Nutzung der Ehewohnung unter Berücksichtigung des Wohls der im Haushalt lebenden Kinder und der Lebensverhältnisse der Ehegatten in stärkerem Maße angewiesen ist als der andere Ehegatte oder sich darauf berufen kann, dass die Ü...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 177 Zwischen F und M ist das Ehescheidungsverfahren anhängig. F ist mit den beiden Kindern während einer Geschäftsreise des M aus der Ehewohnung ausgezogen. Sie hat nur die Einrichtung der Kinderzimmer und die notwendigsten Gebrauchsgegenstände mitgenommen, weil sie zunächst zu ihren Eltern gezogen ist. Eine Verständigung über die Aufteilung der Haushaltsgegenstände war ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Verzicht auf Anschlussunterhalt zum Betreuungsunterhalt

Rz. 360 Bei einem Verzicht auf Anschlussunterhalt ist zu prüfen, ob und ggf. welches Risiko der kinderbetreuende Elternteil mit der Aufgabe seiner Berufstätigkeit auf sich nimmt oder – insbesondere bei Scheidungsvereinbarungen – auf sich genommen hat, wenn die Betreuungsbedürftigkeit der Kinder endet, ob also ein Wiedereinstieg in den erlernten und ausgeübten Beruf nicht ode...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Sittenwidrigkeit

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 108 (…) dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung, hilfsweise nach mündlicher Verhandlung aufzugeben, an die Antragstellerin einen zum 3. eines jeden Monats im Voraus fälligen Gesamtunterhalt in Höhe von (…) EUR (davon ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / B. Vereinbarungen zu Beginn der Ehe (vorsorgende Eheverträge)

Rz. 49 Eheverträge, die vor Eingehung der Ehe oder während schon bestehender Ehe für die Ehezeit geschlossen werden, stellen eine "vorsorgende Regelung des Gesamtbereichs der ehelichen Lebensgemeinschaft … mit dem Ziel (dar), in Ausübung der gesetzlichen Dispositionsbefugnisse für die beteiligten Eheleute (Verlobte) eine sachgerechte individuelle Eheordnung zu gestalten".[63...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 7. Notwendige anwaltliche Vertretung

Rz. 46 Gem. § 114 Abs. 1 FamFG findet sich für die Vertretung der Beteiligten vor dem Familiengericht und OLG die Vorschrift, dass die Eheleute in allen Ehe- und Folgesachen und die Beteiligten in selbstständigen Familienstreitsachen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Dies bedeutet, dass nunmehr auch im selbstständigen Unterhaltsverfahren vor Einleitung ei...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / dd) Anspruchsschreiben

Rz. 92 Muster 3.3: Anspruchsschreiben Zahlbetrag Muster 3.3: Anspruchsschreiben Zahlbetrag Sehr geehrter Herr _________________________, Auf der Grundlage der erteilten Auskünfte und der ermittelten Werte des beiderseitigen Vermögens beziffern wir den Zugewinnausgleichsanspruch Ihrer Ehefrau wie folgt: Wie sich aus der beigefügten Berechnung und Gegenüberstellung des von Ihnen ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / bb) Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns mit Vermeidung von Nachteilen aus Eheführung

Rz. 168 Muster 3.21: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns mit Vermeidung von Nachteilen aus Eheführung Muster 3.21: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns mit Vermeidung von Nachteilen aus Eheführung Sollte aufgrund der vorstehenden Vereinbarungen der Ehegatte, der wegen Geburt eines gemeinschaftlichen Kindes seine Berufstätigkeit ganz oder teilweise aufgegeben ...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / dd) Zugewinnausgleich bei Erkrankung

Rz. 170 Aber auch bei einer kinderlosen Ehe kann ein gegenseitiger Verzicht auf Zugewinnausgleich im Falle der Scheidung der Ehe problematisch sein. Liegt eine derzeit gesicherte Ehesituation mit einer "Doppelverdienerehe" vor, bleibt es dabei und bleibt die Ehe kinderlos, ist der Ausschluss des Zugewinnausgleichs naturgemäß unproblematisch. Erkrankt jedoch ein Ehepartner wä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Träger der Kriegsopferfürsorge (bis 31.12.2023)

Rz. 40 Zu den Trägern der Kriegsopferfürsorge gehören die Fürsorgestellen für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene und die Hauptfürsorgestellen.[1] Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Beschädigte und Hinterbliebene zur Ergänzung der übrigen Leistungen nach dem BVG als besondere Hilfen im Einzelfall.[2] Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind Leistungen zur Teil...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 7. Zahlungsantrag

Rz. 719 Die Gründe "Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit" unter Rdn 756 ff. sind folgendermaßen zu modifizieren: Rz. 720 Muster 4.28: Zahlungsantrag nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit Muster 4.28: Zahlungsantrag nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit Mit diesem Antrag macht die Antragstellerin ihren Unterhaltsanspruch gemäß § 1572 BGB geltend.mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / c) Typischer Sachverhalt

Rz. 125 F und M sind seit 1985 miteinander verheiratet.[184] M hat 1990 den Handwerksbetrieb seines Vaters übernommen und führt ihn seitdem weiter. Mit dem Handwerksbetrieb ist ihm das Grundstück übertragen worden, auf dem sich Werkstatt und Wohnhaus befinden. Gleichzeitig haben die Beteiligten Gütertrennung vereinbart. F war während der Ehe nicht berufstätig, sondern hat die...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Verzicht auf weitere Unterhaltstatbestände

Rz. 363 Bei der Frage nach der Möglichkeit des Verzichts auf einzelne Unterhaltstatbestände außerhalb des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB ist von der vom BGH entwickelten Kernbereichslehre auszugehen. Da die übrigen sechs Unterhaltstatbestände nicht die Rechte des Kindes zum Inhalt haben, ist dieses Thema anhand der Grundsätze der unangemessenen Benachteiligung durch den...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Der zeitlich begrenzte Zwang zum Getrenntleben

Rz. 92 Kommen Eheleute zu der Erkenntnis, dass ihre Ehe gescheitert ist und sie geschieden werden wollen, können sie nicht unmittelbar die Scheidung einreichen. Zwar kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 Abs. 1 S. 1 BGB). Gleichwohl müssen die Ehegatten mindestens noch ein Jahr voneinander getrennt leben, um geschieden zu werden. Eine Ausnahme bil...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Einstweilige Anordnung zur Unterhaltszahlung nach Einleitung des Ehescheidungsverfahrens

Rz. 107 Muster 5.4: Einstweilige Anordnung zur Unterhaltszahlung nach Einleitung des Ehescheidungsverfahrens Muster 5.4: Einstweilige Anordnung zur Unterhaltszahlung nach Einleitung des Ehescheidungsverfahrens An das Amtsgericht – Familiengericht – In dem einstweiligen Anordnungsverfahren der Hausfrau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsan...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Unterhaltsumfang nach Einleitung des Ehescheidungsverfahren

Rz. 102 Ab Anhängigkeit des Ehescheidungsverfahren gelten als materiellrechtliche Anspruchsgrundlage zwischen den Eheleuten für den Getrenntlebensunterhalt §§ 1361 ff. BGB und für den Nachscheidungsunterhalt die §§ 1570 ff. BGB. Zum Getrenntlebensunterhalt gehört auch ein möglicher Sonderbedarf.[81] Rz. 103 Der Antrag ist auf eine bestimmte Zahlung (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) zu...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Das Alter des Berechtigten

Rz. 654 Auch wenn der Begriff Alter keine festen Grenzen enthält, ist der Tatbestand auf jeden Fall zu bejahen, wenn das Rentenalter erreicht ist, Altersrente bezogen wird.[745] Dies gilt trotz der Möglichkeit zum Beispiel von Frauen gem. § 39 SGB VI, unter bestimmten Voraussetzungen mit 60 Jahren Altersrente zu beziehen, jedoch nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres.[746]...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Gütertrennung

Rz. 111 Mit der Vereinbarung der Gütertrennung können die folgenden Alternativen in den Ehevertrag eingearbeitet werden.[164] Muster 3.7: Gütertrennung Muster 3.7: Gütertrennung Die Erschienenen wollen einen Ehevertrag errichten. Sie erklären bei gleichzeitiger Anwesenheit gemeinsam mündlich mit dem Ersuchen um Beurkundung was folgt: 1. Allgemeines Wir sind in beiderseits erster Eh...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 3. Zulässige Regelungen zum Trennungsunterhalt

Rz. 281 Rechtswirksam ist jedoch eine Vereinbarung über abweichende Fälligkeitszeitpunkte oder über die Art des zu erbringenden Trennungsunterhalts. Die Vereinbarung darf keine wesentliche Verkürzung oder einen Verzicht beinhalten.[219] Der Verpflichtete kann dem Berechtigten durch Vereinbarung beispielsweise einen Pkw zur Verfügung stellen,[220] ihm eine Wohnung überlassen[...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Der Sollbereich

Rz. 993 Der Sollbereich beschreibt den Bedarfsbereich sowohl des Verpflichteten als auch des Berechtigten, ggf. zuzüglich sonstiger Verpflichtungen. Der Bedarf ist nicht allen Berechtigten gegenüber identisch. Er ist abhängig vom jeweiligen Eigenbedarf oder dem Selbstbehalt, der gegenüber dem betreffenden Berechtigten gilt. Rz. 994 Im Verhältnis zwischen Ehegatten ist der beid...mehr