Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Gemäß Art. 1 Nr. 14 i. V. m. Art. 9 Abs. 2 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) tritt die Vorschrift am 1.1.2024 in Kraft und gemäß Art. 9 Abs. 4 am 1.1.2028 wieder außer Kraft.mehr

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Jung, SGB VIII § 4a Selbsto... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 enthält eine Begriffsdefinition für selbstorganisierte Zusammenschlüsse im Sinne des SGB VIII. Gemeint sind selbstorganisierte (nicht-staatliche) Zusammenschlüsse Betroffener. Die Organisationsformen reichen von Mitbestimmung in Institutionen und Dienstleistungseinrichtungen bis hin zu autonomer politischer Lobbyarbeit im Gemeinwesen sowie Formen der Selbsthilfe...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.5 Vereinbarungen mit Leistungserbringern

Rz. 27 Abs. 4 verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Vereinbarungen mit denjenigen Trägern und Einrichtungen zu schließen, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen. Damit soll erreicht werden, dass freie Träger und Einrichtungen, die durch Abs. 1 nicht unmittelbar verpflichtet werden, sich vertraglich verpflichten, den Schutzauftrag nach Abs. 1 in entspreche...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.2.2 Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 14 Das Angebot zur Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen ist von der Erziehungsberatung nach § 28 abzugrenzen. Während § 28 bereits bestehende individuelle und familienbezogene Probleme voraussetzt, hat Abs. 2 Nr. 2 einen präventiven Ansatz, der sich nicht am Einzelfall orientiert, sondern sich auf allgemeine Erziehungsfragen bezieh...mehr

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Jung, SGB VIII § 9a Ombudss... / 3 Literatur

Rz. 3 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Meysen, Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen – und mehr, FamRZ 2021 S. 401; Meysen/Salgo, Stellungnahme der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V. zum JSG vom 05.10.2020, FamRZ 2021 S. 13; S...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.2.3 Familienfreizeit und Familienerholung (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 15 Die Förderung der Erziehung in der Familie soll ferner durch Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung erfolgen. Urlaub und Ferienveranstaltungen können so eine Erholungsphase bilden, in der belastende Alltagsprobleme für die Familie weniger gegenwärtig sind und durch gemeinsame Erlebnisse, ein engeres Miteinander und neue Eindrücke ein stärkerer Zusammen...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift trägt der wachsenden Bedeutung der Schulsozialarbeit als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe Rechnung. Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell im Jahr 2021 inzwischen mehr als 3.000 Stellen für Sozialpädagogen und Sozialarbeiter an Schulen. Satz 1 definiert den rechtlichen Rahmen. Die in § 81 Nr. 4 bereits vorgesehene Zusammenarbeit der Träger der...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.3 Staatliches Wächteramt

Rz. 9 Das in Abs. 2 Satz 2 formulierte sog. staatliche Wächteramt beinhaltet zunächst einmal die Aufgabe und die Pflicht des Staates zur Kontrolle der Wahrnehmung des Elternrechts. Es verleiht dem Staat – anders als im Schulbereich – kein eigenes Erziehungsrecht. Ebenso wie der wortgleiche Art. 6 Abs. 2 GG verleiht Abs. 2 kein subjektives Recht der Eltern oder des Kindes auf...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.1.4 Erziehungsziel

Rz. 7 Als Erziehungsziel benennt Abs. 1 die eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeit. Dies beinhaltet einerseits die Erziehung zu selbständigem Denken, Entscheiden und Handeln, um so die Individualität, die Unverwechselbarkeit und die Lebenskompetenz zu fördern. Andererseits sollen dem jungen Menschen die in der Gesellschaft geltenden Normen, Werte und Reg...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängerregelung des § 2 Abs. 2 JWG teilte die öffentliche Jugendhilfe in Jugendpflege und Jugendfürsorge ein und sah bereits die Förderung durch Maßnahmen der Jugendpflege vor. Einzelne in Abs. 2 und 3 genannte Aufgabenbereiche waren zuvor in § 5 Abs. 1 JWG aufgeführt. Seit der Einführung des SGB VIII ist die Vorschrift abgesehen von redaktionellen Änderungen nah...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift galt unverändert seit Inkrafttreten des SGB VIII: Ihre Grundstruktur entspricht der des § 1 JWG. Durch die Wortwahl wird die Wandlung vom ordnungs- und eingriffsrechtlich geprägten Gesetzeswerk des JWG zum Sozial-Leistungsgesetz deutlich. Durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) ...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.1.3 Erziehung

Rz. 6 Neben der Förderung der Entwicklung normiert Abs. 1 ein Recht auf Erziehung. Dieses Recht besteht jedoch primär nicht gegenüber dem Staat. Gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht (dazu im Einzelnen Rz. 8). Demgemäß betont Abs. 2 den Vorrang des elterlichen Erziehungsr...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 13 hat die früher in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 JWG geregelte Aufgabe des Jugendamtes stark erweitert, Einrichtungen und Veranstaltungen für Erziehungshilfen während der Berufsvorbereitung, Berufsausbildung und Berufstätigkeit einschließlich der Unterbringung außerhalb des Elternhauses anzuregen, zu fördern und ggf. zu schaffen. Das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BT-Drs....mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.3 Teilnahme am Gesamtplanverfahren

Rz. 5 Abs. 3 steht im Zusammenhang mit dem Gesamtplanverfahren nach § 117 Abs. 6 SGB IX und sieht vor, dass das Jugendamt bei der Aufstellung des Gesamtplans nach § 121 SGB IX beratend teilnimmt, soweit die Voraussetzungen nach § 117 Abs. 6 SGB IX vorliegen. Mit der Regelung wird funktionell sichergestellt, dass bis zur schrittweisen Zusammenführung der Zuständigkeiten für j...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 1 Rechtspraxis/Allgemeines

Rz. 2 Für den Prozess der Zusammenführung der Zuständigkeiten für die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII ist ein Zeitraum von insgesamt 7 Jahren vorgesehen, der sich in 2 Phasen im Sinne eines Stufenmodells vollzieht. Die 2. Stufe soll mit der Einführung eines "Verfahrenslotsen" durch eine Fachkraft ...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.1 Zu beratender Personenkreis

Rz. 3 Anspruch auf Beratung haben nach Abs. 1 alle Leistungsberechtigten nach dem SGB VIII und auch Leistungsempfänger, die nicht selbst leistungsberechtigt sind, wie etwa Kinder und Jugendliche bei der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. Die Beratung muss adressatenorientiert in verständlicher und nachvollziehbarer Weise erfolgen. In Bezug auf Kinder und Jugendliche mit Behi...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.8.3.2 Schulbezogene Maßnahmen

Rz. 30 Die "schulbezogene" Jugendarbeit gestaltet – u. a. im Rahmen der Sicherung von Betreuungszeiten, beispielsweise in der Grundschule – sowohl bildungs- als auch erholungsorientierte Angebote. Sie ist dann hilfreich, wenn sie dreierlei leistet: Zum einen sollte sie das in Schulen oftmals aufgebaute Frustrations- und Aggressionspotenzial helfen, abzubauen. Darüber hinaus so...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.4.1 Förderung junger Menschen

Rz. 11 Abs. 3 Nr. 1 greift den in Abs. 1 aufgeführten Programmsatz auf (vgl. dazu Rz. 3) und erweitert ihn um das Gebot dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Dies findet seine Ausprägungen in zahlreichen Einzelvorschriften des SGB VIII. Beispielhaft seien dazu die Vorschriften des 3. Abschnitts zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.5 Abgrenzung

Rz. 7 Familienähnliche Formen der Unterbringung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen, die dadurch geprägt sind, dass die dort tätigen Personen (dauerhaft) bestimmten Kindern und Jugendlichen zugeordnet sind, unterfallen grundsätzlich nicht dem Einrichtungsbegriff nach dieser Vorschrift. Etwas anderes gilt gemäß Satz 2 nur dann, wenn die familienähnliche Betreuungsform ...mehr

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Jung, SGB VIII § 4a Selbsto... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe gleichberechtigt und konsequent an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Selbstorganisierte Zusammenschlüsse als fester Bestandteil der freien Jugendhilfe können diese Beteiligung und die diesbezügliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ganz ma...mehr

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Jung, SGB VIII § 9 Grundric... / 3 Literatur

Rz. 9 Bruns, Geschlechterforschung in der Kinder- und Jugendhilfe – Praxisstand und Forschungsperspektiven, 2004; Huber, Interkultureller Auftrag des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, ZAR 2003 S. 311; Paintner, Überblick über die rechtlichen Grundlagen von partnerschaftlicher Erziehung und Erziehungspartnerschaft, ZKJ 2020 S. 92; Pankofer, Der Sechste Jugendbericht (1984) und ze...mehr

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Jung, SGB VIII § 9 Grundric... / 2.4 Chancengleichheit und Gleichberechtigung

Rz. 7 Nr. 3 verpflichtet den Träger der öffentlichen Jugendhilfe in der Art einer Generalklausel zunächst dazu, die unterschiedlichen Lebenssituationen von Mädchen und Jungen zu erkennen und zu berücksichtigen, um im nächsten Schritt Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung zu fördern. Dies ist der Ansatz der unter der Bezeichnung "Gender Mainstreaming" entwick...mehr

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Jung, SGB VIII § 9 Grundric... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift übernimmt einzelne Elemente aus § 3 JWG, modifiziert die dort normierten Grundsätze jedoch erheblich. Die Gefährdung des Kindeswohls wird nicht mehr als äußerste Grenze des Erziehungsrechts des Personensorgeberechtigten genannt. Dies entspricht § 1666 BGB, wonach allein das Familiengericht bei Gefährdung des Kindeswohls die erforderlichen Maßnahmen zu tr...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.2 Beratungsgegenstände

Rz. 4 Abs. 2 Satz 1 konkretisiert in einem nicht abschließenden Aufgabenkatalog den Beratungsauftrag des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Hierzu gehört zum einen eine Beratung über die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich des Zugangs zum Leistungssystem sowie mögliche Auswirkungen einer Hilfe, die sich in psychosozialer Hinsicht auf die betroffenen Pers...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.5 Träger der Jugendarbeit (Abs. 2)

Rz. 18 Absatz 2 macht deutlich, dass die Jugendarbeit von ganz unterschiedlichen Trägern angeboten wird. Neben den klassischen, zumeist mitgliedschaftlich organisierten Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugendarbeit in freier Trägerschaft (vgl. zu Jugendverbänden und -gruppen näher § 12) übernehmen auch "andere Träger" Aufgaben im Bereich der Jugendarbeit. Dies sind – i...mehr

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Jung, SGB VIII § 47 Melde- ... / 2.5 Informationsaustausch

Rz. 8 Während in Abs. 1 die schon zuvor bestehenden Meldepflichten des Einrichtungsträgers gegenüber dem überörtlichen (erlaubniserteilenden) Träger der öffentlichen Jugendhilfe normiert sind; regelt Abs. 3 gegenseitige Meldepflichten der Behörden über Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen. Die überaus vage ...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.1.1.2 Verpflichtungen der Schulen

Rz. 10 In der Neufassung des Abs. 1 Satz 1 durch das KICK werden erstmals die Schulen exemplarisch genannt. Zuständigkeitskonflikte entstehen immer wieder zwischen Schulverwaltung und Jugendhilfeträgern. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob bei Teilleistungsstörungen, wie Legasthenie (Lese- und Schreibschwäche) oder Dyskalkulie (Rechenschwäche) Kindern und Jugendlichen s...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.8.1 Außerschulische Jugendbildung (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 25 Nach Abs. 3 Nr. 1 ist ein Schwerpunkt der Jugendarbeit die außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung. Kinder- und Jugendarbeit hat damit zwar rechtlich eindeutig einen Bildungsauftrag zu erfüllen. Dennoch unterscheiden sich die organisatorischen Ausgangsbedingungen – etw...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.2 Anrufung des Familiengerichts

Rz. 20 Abs. 2 übernimmt wortgleich die bisher in § 50 Abs. 3 enthaltene Regelung und ergänzt diese. Nach bisheriger Gesetzeslage bestehende Unklarheiten und Zweifel hinsichtlich der Voraussetzungen für die Anrufung des Familiengerichts sollen dadurch beseitigt werden. Das Jugendamt ist nach Abs. 2 Satz 1 berechtigt und verpflichtet, das Familiengericht anzurufen, wenn und so...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 3 Literatur

Rz. 11 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Gerlach, Aktuelle Rechtsentwicklungen im Bereich des Betriebserlaubnisrechts des SGB VIII – SGB VIII-Reformprozess und Rechtsprechung, NDV 2019 S. 359; ders., Die Auswirkungen der SGB-VIII Reform auf die Praxis der Träger der freien Jugendhilfe – Teil...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.7 Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendamtsmitarbeitern

Rz. 34 Seit einigen Jahren wird verstärkt die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendamtsmitarbeitern diskutiert. Dies geschieht in erster Linie mit Blick auf die immer wieder auftretenden Fälle von Kindesmissbrauch, Kindesmisshandlungen und der Vernachlässigung von Kindern. Wie anschließend aufgezeigt wird, kommt eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung ode...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.5 Betreuung älterer Geschwister (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Die Betreuung bezieht auch ältere Geschwister mit ein, sofern die Mutter oder der Vater allein personensorgeberechtigt ist. Hierdurch soll eine meistens für die Entwicklung des Kindes nachteilige Trennung von den Geschwistern vermieden werden (RegBegr. BT-Drs. 12/2866 S. 6). Für die älteren Geschwister ist keine Altersgrenze vorgesehen.mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2.1.1 Soziale Benachteiligung

Rz. 8 Unter "sozialer Benachteiligung" versteht man eine – aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe – bedingte mittelbare oder unmittelbare Zurücksetzung von Menschen im Wettbewerb um den Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen wie z. B. Bildung, Ausbildung und Einkommen (vgl. Nonninger, in: LPK-SGB VIII, § 13 Rz. 8). Dies ist insbesondere bei...mehr

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Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.2.2.3 Förderung der freien Jugendhilfe

Rz. 23 Abs. 3 enthält einen Programmsatz. Im Jugendhilferecht gibt es für Träger der freien Jugendhilfe keinen strikten Rechtsanspruch auf Förderung. Die einzelnen Voraussetzungen für die Förderung der freien Jugendhilfe sind in § 74 geregelt. Aus der Zusammenschau der § 4 Abs. 3, § 74 Abs. 1 und 3 ergibt sich kein strikter Rechtsanspruch auf eine Förderung in bestimmter Höh...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 4 Literatur

Rz. 24 Bennewitz, Maßnahmen nach SGB II und III für benachteiligte junge Menschen im Übergang Schule – Beruf – Möglichkeiten und Umsetzung, ArchsozArb 2015 S. 18; Bennewitz/Eschelbach, Jugendberufshilfe an der Schnittstelle SGB II/III – SGB VIII, JAmt 2014 S. 62; Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung des § 16h S...mehr

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Jung, SGB VIII § 46 Prüfung... / 2.2 Zuständigkeit und Beteiligung Dritter

Rz. 6 Für die örtliche Prüfung ist nach § 85 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 4 und 5 in sachlicher Hinsicht das Landesjugendamt bzw. die nach Landesrecht bestimmte Behörde zuständig. Ferner sollen an der örtlichen Prüfung nach Abs. 1 Satz 3 sowohl das örtliche Jugendamt als auch ein zentraler Träger der freien Jugendhilfe beteiligt werden, was eine rechtzeitige Abstimmung des Prüftermins...mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.4 Frühe Hilfen

Rz. 20b Der durch das BKiSchG eingefügte Abs. 3 stellt klar, dass die in Abs. 2 genannten Leistungen zum Basisangebot eines jeden Jugendamtes gehören. Damit werden die Erfahrungen ausgewertet, die in verschiedenen Modellprojekten mit "frühen Hilfen" in einigen Bundesländern erprobt wurden. Die soziale Situation der Kinder soll dadurch verbessert werden, dass die Erziehungsko...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2.2 Sozialpädagogische Hilfe und ihre Ziele (Abs. 1)

Rz. 17 Das Angebot sozialpädagogischer Hilfen richtet sich direkt an die jungen Menschen. Dies unterscheidet die Jugendsozialarbeit von der in §§ 27 ff. geregelten Hilfe zur Erziehung, deren Adressat der jeweilige Personensorgeberechtigte ist. Was genau unter "sozialpädagogischen Hilfen" zu verstehen ist, ist nicht positiv geregelt, sondern ergibt sich aus der Negativabgrenzu...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.2 Elternverantwortung

Rz. 8 Absatz 2 Satz 1 formuliert wortgleich mit Art. 6 Abs. 2 GG das Erziehungsrecht und die Erziehungspflicht der Eltern sowie das sog. staatliche Wächteramt. Das Erziehungsrecht ist ein Grundrecht der Eltern. Es hat Vorrang vor allen abgeleiteten Erziehungsmaßnahmen, die das SGB VIII vorsieht. Als Grundrecht ist das Erziehungsrecht zunächst einmal Abwehrrecht gegenüber dem...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.2 Institutionelle Gebundenheit

Rz. 4 Die Verbindung von sächlichen und persönlichen Mitteln zu einem bestimmten Zweck und die Losgelöstheit von den konkreten Personen, die die Einrichtung in Anspruch nehmen, waren bereits Teil der Begründung zum Einrichtungsbegriff des KJHG (BT-Drs. 11/5948 S. 83 f.) und wurden seither zur Auslegung von § 45 Abs. 1 Satz 1 herangezogen. Mit dem KJSG fanden diese Kriterien ...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.3 Orts- und Gebäudebezug

Rz. 5 In sächlicher Hinsicht muss ein Orts- und Gebäudebezug vorhanden sein. Dieser Bezug kann auch bei einer räumlich dezentralen Unterbringung von Organisationsteilen gegeben sein, wenn die Teile der Rechts- und Organisationssphäre des Einrichtungsträgers so zugeordnet sind, dass sie als Teil des Einrichtungsganzen (des Konzeptes) anzusehen sind, z. B. bei einem ausgelager...mehr

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Jung, SGB VIII § 9a Ombudss... / 2 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet die Länder zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur durch Einrichtung von Ombudsstellen. Die Länder sollen gemäß Satz 4 das Nähere regeln. Sie haben gemäß Art. 84 Abs. 1 Satz 2 GG das Recht, abweichende Regelungen zu treffen. Die Ombudsstellen sollen unabhängig arbeiten. Sie dürfen fachlich nicht weisungsgebunden sein, damit d...mehr

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Jung, SGB VIII § 1 Recht au... / 2.1 Recht auf Förderung der Entwicklung und auf Erziehung

Rz. 3 Absatz 1 formuliert einen Programmsatz, was der Funktion der Vorschrift insgesamt als Leitnorm entspricht. Nach herrschender Meinung begründet der Programmsatz kein einklagbares subjektiv-öffentliches Recht der Eltern (Wiesner/Zarbock, S. 13). Dies geht mit der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 11/5948 S. 48) konform, die darauf verweist, dass sich der Programmsatz nicht zu ...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift führt in Abs. 1 Verpflichtungen und Leistungen auf, die vom Grundsatz her gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe vorrangig sind. Sie entspricht im Wortlaut § 2 Abs. 2 SGB XII und § 5 Ab. 1 SGB II. Absatz 2 regelt die Heranziehung unterhaltspflichtiger Personen zu den Kosten für Leistungen und vorläufige Maßnahmen nach dem SGB VIII und stellt die unterhalt...mehr

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Jung, SGB VIII § 9 Grundric... / 2.1 Grundrichtung der Erziehung

Rz. 3 Der Begriff der Grundrichtung der Erziehung wurde bereits durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des RJWG v. 11.8.1961 (BGBl. I S. 1193) eingeführt. Gemeint sind die Erziehungstendenzen und die Erziehungsziele der Personensorgeberechtigten (zum Begriff der Erziehung und des Erziehungsziels vgl. § 1 Rz. 6 und 7). Diese gründen in der Lebensauffassung, die ihrerseit...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.3.1 Die Grundregel

Rz. 16 Gemäß Abs. 3 und 4 gehen Leistungen nach dem SGB VIII den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und den Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII grundsätzlich vor. Dabei ist wiederum im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob die jeweilige Leistung nach dem SGB VIII dem gleichen Zweck dient wie die Leistung nach dem SGB II oder dem SGB XII. Nu...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.8.3.3 Familienbezogene Maßnahmen

Rz. 31 Familienbezogene Jugendarbeit dient in erster Linie der Konfliktbewältigung im Familienalltag. Zudem soll sie den Wert der Familie als solcher vermitteln, um junge Menschen auf die Gründung einer eigenen Familie vorzubereiten. Wünschenswert sind hierbei auch generationenübergreifende Projekte, die gegenseitige Vorurteile verschiedener Altersgruppen abbauen und soziale ...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2.6 Gebot zur Abstimmung der Angebote der Jugendsozialarbeit (Abs. 4)

Rz. 21 In Abs. 4 wird das Verhältnis zwischen den verschiedenen Leistungsträgern dahingehend festgelegt, dass eine Abstimmung der Maßnahmen erfolgen soll. Dies trägt zweierlei Zielen Rechnung: Zum einen soll so ein ausgeglichenes Angebotsspektrum für die jungen Menschen sichergestellt werden. Dies kann nur dann gelingen, wenn die verschiedenen Träger in einem gemeinsamen Verb...mehr

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Jung, SGB VIII § 4 Zusammen... / 2.2.2.2 Geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen

Rz. 18 Eine Einrichtung ist eine auf gewisse Dauer angelegte Verbindung von sächlichen und persönlichen Mitteln zu einem bestimmten Zweck unter der Verantwortung eines Trägers. Ihr Bestand und ihr Charakter sind von Personalwechsel weitgehend unabhängig. Der Einrichtungsbegriff ist vielmehr orts- und gebäudebezogen (BT-Drs. 11/5948 S. 83 zu § 44 Entwurf). Der Begriffsinhalt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 132e Versor... / 2.2 Vertragspartner

Rz. 5 Auf Seiten der Leistungserbringer kommt als Vertragspartner in erster Linie die KV in Betracht. Sie kann damit ihre Position gegenüber ihren Mitgliedern stärken, weil sie den Vertrag zu einheitlichen Konditionen für die unterschiedlichen ärztlichen Berufsgruppen schließt, die für Schutzimpfungen geeignet sind. Mit "Kassenärztlichen Vereinigungen" in Abs. 1 Satz 1 ist g...mehr