Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 3 Literatur

Rz. 5 Böhmer, Neugestaltung der Kinder- und Jugendhilfe – Ein Beitrag zur Qualitätsdebatte im Zuge der Novellierung der §§ 79/79a SGB VIII, VSSR 2014 S. 273; Fazekas, Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe nach Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes, NDV 2015 S. 359; Jaritz , Qualität im Sozialrecht – Bericht über die Bundestagung des Deutschen Sozialrechtsverba...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.5 Verhältnis zu gesetzlichen Jugendschutzvorschriften

Rz. 7 Der gesetzliche Jugendschutz basiert auf der Grundlage des JSchG v. 23.7.2002, des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend v. 12.4.1976 ("Jugendarbeitsschutzgesetz") und des StGB. Darüber hinaus hat das JuSchG seit dem 1.4.2003 das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Medien zusammengeführt. Inhalt...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Adressaten (Abs. 1) Rz. 3 Die Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes richten sich nicht nur an den jungen Menschen (also gemäß § 7 Abs. Nr. 4 unter 27 Jährige), sondern darüber hinaus an die Erziehungsberechtigten. Der Begriff der Erziehungsberechtigten ist weit zu fassen: Hierunter sind nicht nur die Eltern, sondern auch sonstige Personenfürsorgeberechtig...mehr

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Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendungsbereich der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung Rz. 3 Die Weiterentwicklung von Grundsätzen und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie die Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung beziehen sich auf folgende Bereiche: die Gewährung und Erbringung von Leistungen (Satz 1 Nr. 1), dies umfasst primär den gesamten Leistungskatalog des SGB VIII; die Erfüllung weiterer ...mehr

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Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 2.2 Orientierungsrahmen für die Umsetzung

Rz. 4 Aufgrund der Tatsache, dass es in der Kinder- und Jugendhilfe keine allgemein verbindlichen Grundsätze gibt, die durch ein fachliches Gremium gesteuert werden, hat der Bundesgesetzgeber auf eine gesetzliche Ausgestaltung eines Orientierungsrahmens verzichtet, dies auch deshalb, weil Aufgaben des SGB VIII im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung wahrgenommen werden (so die...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ziel des § 14 ist, durch präventive erzieherische Förderungsangebote Kinder und Jugendliche gegen gefährdende Einflüsse von vornherein zu stärken. Durch die Entwicklung einer gefestigten Persönlichkeit soll vermieden werden, dass sich Gefährdungstatbestände überhaupt verwirklichen. Der ordnungsrechtliche Teil des Jugendschutzes ist im Jugendschutzgesetz (BGBl. I 2002 S...mehr

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Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 2.1 Anwendungsbereich der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung

Rz. 3 Die Weiterentwicklung von Grundsätzen und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie die Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung beziehen sich auf folgende Bereiche: die Gewährung und Erbringung von Leistungen (Satz 1 Nr. 1), dies umfasst primär den gesamten Leistungskatalog des SGB VIII; die Erfüllung weiterer Aufgaben (Satz 1 Nr. 2), dies betrifft Tätigkeiten, die nicht u...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 14 knüpft an § 5 Abs. 1 Nr. 8 JWG an, der den Jugendschutz als allgemeine erzieherische Aufgabe festlegte. Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII zum 1.1.1991 in Kraft getreten und seitdem unverändert geblieben.mehr

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Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 79a wurde durch Art. 2 Nr. 21 BKiSchG v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2979) mit Wirkung zum 1.1.2012 neu in den Vierten Abschnitt des SGB VIII eingefügt.mehr

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Jung, SGB VIII § 15 Landesr... / 2.2 Die Gesetzgebung einzelner Bundesländer

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.1.1 Eingreifen des Erlaubnisvorbehalts (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Grundsätzlich steht nach Abs. 1 Satz 1 jede (Vollzeit-)Pflegestelle unter einem sog. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Dies besagt, dass vor Aufnahme der Vollzeitpflege eine Erlaubnis des zuständigen Jugendamtes einzuholen ist. In der Folge zieht das eine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Personensorgeberechtigten nach sich, da diese in ihrem Aufenthaltsbestim...mehr

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Jung, SGB VIII § 84 Jugendb... / 2.1 Bundesjugendberichte

Rz. 3 In Erfüllung der gesetzlichen Berichtspflicht hat die Bundesregierung bisher folgende Berichte zu folgenden thematischen Schwerpunkten vorgelegt: 1965: 1. Jugendbericht zur Lage der Jugend und zu den Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe, BT-Drs. IV/3515; 1968: 2. Jugendbericht über die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter in der Jugendhilfe und über die Jugend und...mehr

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Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 79a gestaltet den Auftrag des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, im Rahmen seiner Gesamtverantwortung neben der Bereitstellung der erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen (§ 79 Abs. 2 Nr. 1) auch eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung abzusichern (§ 79 Abs. 2 Nr. 2), näher aus. Die vom Gesetzgeber geforderte kontinuierliche Qualitätsentwicklun...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.1.3 Voraussetzungen und Verfahren der Erlaubniserteilung (Abs. 2)

Rz. 6 Die Erteilung der Pflegeerlaubnis setzt voraus, dass das Wohl des Minderjährigen in der Pflegestelle gewährleistet ist. Bei dieser Prüfung hat der zuständige Jugendhilfeträger prognostisch (vor Aufnahme der Pflege) zu würdigen, ob die Pflegeperson im konkreten Einzelfall nach der Art der Pflegestelle und den individuellen Bedürfnissen sowie dem Entwicklungsstand des au...mehr

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Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 2.1 Katalogaufzählung der Stellen und Einrichtungen

Rz. 7 Aus der Reihenfolge des Kataloges der Stellen und Einrichtungen in § 81 lässt sich nicht auf die Bedeutung und Intensität der Zusammenarbeit schließen. In Nr. 1 werden die Träger der verschiedenen Sozialleistungen aufgezählt, die mit ihren unterstützenden Hilfesystemen und Angeboten als Kooperationspartner in Betracht kommen. In Nr. 2 wurde eine redaktionelle Ergänzung...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.2.1 Selbstorganisation, gemeinschaftliche Gestaltung und Mitverantwortung junger Menschen (Satz 1)

Rz. 6 Jugendarbeit wird nicht (nur) für junge Menschen, sondern auch von ihnen organisiert, gestaltet und mitverantwortet. Jugendliche sollen so weg von einem rein passiven (Leistungs-)Konsum hin zu aktivem, eigenverantwortlichem Handeln geführt werden. Stärkere Einbindung und Mitverantwortung führt außerdem zu einer demokratischen Entscheidungsbildung und verbandsinternen S...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 3 Literatur

Rz. 12 Banafsche, Die Leistungsvergabe im Recht der Kinder- und Jugendhilfe in Form der Sozialraumvergabe, ZKJ 2010 S. 227; Bernzen, Die rechtliche Stellung der freien Jugendhilfe, Köln 1993; Braun/Kappenmann, Vergaberechtliche Überprüfung von Aufträgen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe an Träger der freien Jugendhilfe nach SGB VIII, KommJur 2006 S. 149; DIJuF-Rechtsguta...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 3 Literatur

Rz. 68 Baltz, Förderung der freien Jugendhilfe – Möglichkeiten, Voraussetzungen, Grenzen der Bewilligung, Kürzung oder Streichung von Fördermitteln nach dem SGB VIII, NDV 1996 S. 360; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Rechtsgutachten v. 13.2.2018, SN_2017_1193 Bm/Bn – Finanzierung: Erforderlichkeit der Ausschreibung/Vergabe von Leistungen im ...mehr

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Jung, SGB VIII § 84 Jugendb... / 3 Literatur

Rz. 5 Lück-Filsinger, Kinder- und Jugendberichterstattung in den Bundesländern -Eine qualitativ-empirische Studie-, Dissertation, Universität Mainz, 2005; Struzyna, der 11. Kinder- und Jugendbericht – Herausforderungen, Konsequenzen, Perspektiven; Wabnitz, Funktionen und politische Wirkungen von Jugendberichten nach § 84 SGB VIII, Jugendwohl 1995, S. 422; ders ., Jugendberichte ...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift übernimmt die Systematik der § 12 und § 19 JWG. Absatz 3 wurde durch Art. 1 Nr. 36 des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) neu gefasst. Absatz 5 wurde durch Art. 1 Nr. 4a Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) v. 27.12.2004 (BGBl. I S. 3852) eingefügt und der bisherige Abs. 5 wurde zu Abs. 6. Mit Art. 1 Nr. 30 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 3 Literatur

Rz. 10 Freitag, Das Jugendamt als Organ der Jugendhilfe, seine Öffentlichkeitsarbeit durch mediale Präsenz und der Informationsanspruch des Jugendhilfesuchenden, ArchsozArb 2002 S. 49; Kreft, Verwaltungsmodernisierung im Rechtsrahmen des SGB 8/KJHG, NDV 1999 S. 108; Meysen, Föderalismusreform – Themenkomplex Soziales: Mögliche Auswirkungen auf das Kinder- und Jugendhilferecht ...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Wie bereits zuvor § 102 BSHG und § 16 JWG soll die Beschäftigung von Fachkräften eine wesentliche Voraussetzung für eine qualifizierte Jugendhilfe gewährleisten. Angesichts der besonderen Anforderungen, welche die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe an die Mitarbeiter der Jugendämter stellen, hat der Gesetzgeber es für geboten erachtet, im Rahmen einer Soll-Vorschrif...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Rahmenregelung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Vollzeitpflege. Die Vorschrift enthält damit kein Leistungsrecht, sondern gibt den Jugendämtern als "andere Aufgabe" i. S. d. § 2 Abs. 1 und 3 Eingriffs- und Überwachungskompetenzen, um das Kindeswohl in der Vollzeitpflege zu gewährleisten. Mit Vollzeitpflege ist gemeint, dass...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Für die Aufnahme eines Pflegekindes bedurfte die Pflegeperson bereits nach § 28 JWG der Erlaubnis des Jugendamtes. Dieser Erlaubnisvorbehalt wurde durch das Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts v. 26.6.1990 (BGBl I S. 1163) zum 3.10.1990 bzw. 1.1.1991 in § 44 übernommen. Dieser Erlaubnisvorbehalt galt zunächst grundsätzlich für alle Formen der Famili...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.1 Staatliche Förderungsverpflichtung (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 enthält die staatliche Pflicht zur Förderung der Jugendverbände und Jugendgruppen. Es geht also nicht um die Leistungsgewährung als solche, sondern um die Unterstützung der eigenverantwortlichen Tätigkeit der organisierten Jugendträger. Unter "Fördern" versteht man dabei nicht nur die wirtschaftlich-finanzielle, sondern auch die personelle – z. B. Beratung durch...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.10 Unions- und Vergaberecht

Rz. 32 Bei Anwendung des EU-Rechts auf die Leistungserbringung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, wäre aufgrund des Vorrangs des Unionsrechts eine Öffnung des Marktes für alle Anbieter unumgänglich mit erheblichen Folgen für das gesamte System der Kinder- und Jugendhilfe (so auch Kern, in: Schellhorn, SGB VIII, § 77 Rz. 25). Überwiegend wird bisher daher davon ausgegange...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 3 Literatur

Rz. 22 Bieback, Etablierung eines Gemeinsamen Marktes für Krankenbehandlung durch den EuGH, NZS 2001 S. 561; Eichenhofer, Institutionelle Förderung aus europäischer Sicht, SDSRV (1998) Nr. 43 S. 105; Kingreen, Vergaberechtliche Anforderungen an die sozialrechtliche Leistungserbringung, SGb 2004 S. 659; Krickl, Überregulierung hemmt Kinderschutz, Städte- und Gemeinderat 2011 S. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 84 Jugendb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im früheren Recht war die Berichtspflicht in § 25 Abs. 2 und 3 JWG verankert. § 84 hat diese Regelung weitgehend übernommen. Absatz 2 wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) dahingehend geändert, dass die Anzahl der Mitglieder der Jugendberichtskommis...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 2.2 Zusatzausbildung

Rz. 5 Absatz 1 Satz 2 verschärft die Anforderungen an hauptberufliche Mitarbeiter, "soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert". In diesen Bereichen dürfen zwingend nur Fachkräfte oder Fachkräfte mit Zusatzausbildung eingesetzt werden. Damit sind Personen, die ihre Qualifikation nach Abs. 1 Satz 1 durch besondere Erfahrungen in der sozialen Arbeit erworben haben, ausgeschlo...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 83 nimmt die Regelungen von § 25 Abs. 1 und § 26 JWG auf. Mit Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz – KJVVG) v. 29.8.2013 (BGBl. I S. 3464) wurde in Abs. 1 mit Wirkung zum 1.1.2014 die Aufgabenzuweisung an den Bund präzisiert bzw. dahingehend erweitert, dass auch d...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 3 Literatur

Rz. 34 Banafsche, Die Leistungsvergabe im Recht der Kinder- und Jugendhilfe in Form der Sozialraumvergabe, ZKJ 2010 S. 227; DIJuF-Rechtsgutachten v. 7.12.2012, J 1.430 Sch, JAmt 2013 S. 91; DIJuF, -Rechtsgutachten v. 13.2.2018, SN_2017_1193 Bm/Bn – Finanzierung: Erforderlichkeit der Ausschreibung/Vergabe von Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, JAmt 2018 S. 502; E...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 2.3 Aufgabe des Bundesjugendkuratoriums

Rz. 20 Nach Abs. 2 wird die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Jugendhilfe von einem Bundesjugendkuratorium (BJK) beraten. Diesem Sachverständigengremium gehören 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an (vgl. www.bundesjugendkuratorium.de). Das BJK berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.1.2 Ausnahmen (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 5 Vom grundsätzlichen Erlaubnisvorbehalt aus Abs. 1 Satz 1 macht Satz 2 Ausnahmen. Die dort genannten Pflegepersonen können ihre Aufgabe also ohne vorherige Erlaubnis aufnehmen. Nach Satz 2 Nr. 1 bedarf die Pflegeperson keiner Erlaubnis, die den Minderjährigen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 Satz 2) oder in Vollzeitpflege (§ 33) oder – soweit ...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.2.2 Rücknahme und Widerruf (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 18 Stellt sich nach Erteilung der Pflegeerlaubnis heraus, dass das Kindeswohl gefährdet ist, ist es also hinreichend wahrscheinlich, dass das Kindeswohl bei der Pflegeperson in absehbarer Zeit nicht mehr gewährleistet ist, so hat das Jugendamt unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einzugreifen. Hieraus folgt, dass prognostisch abzuschätzen ist, ob die G...mehr

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Jung, SGB VIII § 82 Aufgabe... / 3 Literatur

Rz. 9 Schäfer, Hilfen zur Erziehung: Eine Handlungs- und Gestaltungsaufgabe auch für die Bundesländer?, NDV 2019 S. 128; Schmidt/Wiesner, Die Kinder- und Jugendhilfe und die Föderalismusreform, ZKJ 2006 S. 449; Wabnitz, Das Modellprogramm "Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit" und sein Beitrag zum Aufbau der Infrastruktur und der Fachlichkeit der Jugendsozialarbeit in den ne...mehr

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Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 3 Literatur

Rz. 12 Kunkel, Zu Fragen der Gewährleistungspflicht am Beispiel der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, ZfJ 1997 S. 180; Nikles, Planungsverantwortung und Planung in der Jugendhilfe, Stuttgart, 1995; Preis/Steffan, Anspruchsrechte, Planungspflichten und Förderungsgrundsätze im Kinder- und Jugendhilferecht, FuR 1993 S. 185.mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Während § 11 auf alle Träger der Jugendarbeit eingeht, hebt § 12 die Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen gesondert hervor. Die Vorschrift ist Teil des Ersten Abschnitts zur Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, da die Jugendverbände und -gruppen anerkanntermaßen hauptsächlich auf diesen Gebieten aktiv sind. Näheres...mehr

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Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 2.3 Ausstattungsverpflichtung

Rz. 10 Abs. 3 schließlich konkretisiert die Gesamtverantwortung nach Abs. 1 in verwaltungsorganisatorischer Hinsicht. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind demnach verpflichtet, für eine der ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe im jeweiligen Zuständigkeitsbereich gerecht werdende finanzielle, sachliche und personelle Ausstattung der Jugendämter bzw. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.9 Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts

Rz. 67c Die Ausgestaltung des deutschen Sozialrechts obliegt an sich dem deutschen Gesetzgeber. Sofern sich der Staat zur Leistungserfüllung jedoch Privater bedient und gleichzeitig die Leistungen aus öffentlichen Geldern finanziert, ist immer auch sowohl an das nationale als auch an das unionsrechtliche Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht zu denken (vgl. v. Boetticher/Münder,...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.4 Gemeinnützige Ziele

Rz. 22 Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele verfolgt (Nr. 3). Auch wenn der jugendhilferechtliche Begriff mit dem steuerrechtlichen Begriff der Gemeinnützigkeit nicht identisch sein soll, stellt die Praxis doch darauf ab, ob die steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung der Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. AO gegeben sind und die S...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.2 Ermessensprüfung und Rechtsfolge

Rz. 46 Obgleich freie Träger keinen Rechtsanspruch auf Förderung gegen den öffentlichen Träger in bestimmter Art und Höhe haben, haben sie jedenfalls einen Anspruch darauf, dass die öffentlichen Träger ihr Ermessen fehlerfrei ausüben (vgl. BVerfG, Urteil v. 17.12.1969, 2 BvR 23/65; BVerwG, Urteil v. 19.6.1974, VIII C 89.73; OVG Hamburg, Urteil v. 12.9.1980, Bf I 1/79). Der T...mehr

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Jung, SGB VIII § 80 Jugendh... / 3 Literatur

Rz. 13 Bundesjugendkuratorium, Neu-Aktivierung der Jugendhilfeplanung: Potenziale für eine kommunale Kinder- und Jugendpolitik, 2012; Ludemann, Jugendhilfeplanung, JWohl 1994 S. 378; Deutscher Verein für Öffentliche und Private Vorsorge, Empfehlungen zur örtlichen Teilhabeplanung für ein inklusives Gemeinwesen, NDV 2012 S. 286; Maykus, Inklusion und Kommune – Sozialplanung als...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2.2 Freie Träger

Rz. 5 Kinder- und Jugendhilfe war ursprünglich allein Aufgabe freier Träger. Insbesondere die Kirchen und deren Sozialeinrichtungen widmeten sich dieser Aufgabe. Erst im 19. Jahrhundert wurde nach und nach dieser Bereich – zunächst als Teil der Armenfürsorge – als staatliche Aufgabe begriffen. Anders als zuvor im RJWG und im JWG werden die freien Träger nicht mehr in verschi...mehr

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Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 3 Literatur

Rz. 17 Bennewitz/Eschelbach, Jugendberufshilfe an der Schnittstelle SGB II/III – SGB VIII, JAmt 2014 S. 62; Dietz/Méndez de Vigo, Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe in Flüchtlingsunterkünften – Eine Handreichung von UNICEF und dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eV (BumF), JAmt 2017 S. 417; Kunkel, Schnittstellen zwischen Jugendhilfe (SGB VIII), Grun...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.1 Vorrang des Landesrechts

Rz. 3 Absatz 1 will den Strukturveränderungen infolge der Föderalismusreform Rechnung tragen. Insbesondere soll das sog. Aufgabendurchgriffsverbot in Art 84 Abs. 1 Satz 7 GG i. d. F. des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes v. 28.8.2006 (BGBl. I S. 2034) umgesetzt werden. Danach dürfen durch Bundesgesetz Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben nicht übertragen werden. Wi...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.7.4 Ermessenserwägungen

Rz. 29 Die Frage der Bedarfsdeckung darf der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht in seine Erwägungen der Ermessensausübung einfließen lassen. Für bereits eingerichtete Einrichtungen und Dienste stünde dies im Widerspruch zum Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten. Auf der Stufe abstrakter Pflegesatzvereinbarungen der Verbände wären solche Erwägungen zweckwidri...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.1.4 Höhe der Förderung

Rz. 44 Welche Rolle § 74 Abs. 3 Satz 3, wonach bei der Bemessung der Eigenleistung die unterschiedliche Finanzkraft und die sonstigen Verhältnisse des freien Trägers zu berücksichtigen sind, im Zusammenhang der Bestimmungen über die Ermessenausübung spielt, bleibt unklar. Man könnte allenfalls daran denken, dass die Bestimmung das Ermessen des öffentlichen Trägers für den Fa...mehr

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Jung, SGB VIII § 84 Jugendb... / 2.3 Jugendberichte der Europäischen Union

Rz. 4a Auch die Europäische Union gibt mittlerweile Berichte zur Situation junger Menschen heraus. Der 1. Europäische Jugendbericht mit dem Titel "Jugend – investieren und befähigen" erschien im April 2009 als Arbeitspapier der EU-Kommission (Dokument SEC (2009) 549 endg.) und beinhaltet eine Sammlung von Daten, Statistiken und Kurzanalysen zur Lage junger Menschen in Europa...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.2.4 Interessenvertretung (Satz 3)

Rz. 10 Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse (hierunter sind z. B. Jugendringe und Dachverbände zu verstehen) leisten innerhalb der Gesellschaft Interessenvertretung für junge Menschen. Dies ist in Deutschland, einem Staat mit stark sinkender Geburtenrate und oftmals zu beobachtender Intoleranz gegenüber Kindern und Jugendlichen, besonders wichtig. Durch verstärkte Öffent...mehr

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Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 2.2.3 Anteil für die Jugendarbeit

Rz. 9 Nach Abs. 2 Satz 2 ist von den für die Jugendhilfe bereit gestellten Mitteln ein angemessener Anteil für die Jugendarbeit zu verwenden. Inhalt und Schwerpunkte der Jugendarbeit sind in § 11 definiert. Der öffentliche Träger wird damit verpflichtet, in seinen Haushaltsansätzen eine entsprechende Finanzausstattung vorzusehen. Die Angemessenheit wird teilweise landesrecht...mehr