Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 4. Inhalt des Testaments

Rz. 285 Der Erblasser hat nach österreichischem Recht relativ weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten – auch wenn diese nicht überall so weit sind wie im deutschen Recht.mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / F. Pflichtteilsverzicht bei geschäftsfähigen Behinderten bzw. Bedürftigen

Rz. 23 Nicht in jedem Fall ist ein Behinderter auch geschäftsunfähig. In diesen Fällen kommt auch in Betracht, dass ein Behinderter auf seinen Pflichtteil verzichtet (§ 2346 BGB). Dem OLG Köln zufolge ist ein solcher Verzicht auch nicht im Falle des Bezuges von Sozialleistungen sittenwidrig.[72] Der Bezug von Sozialleistungen durch den Verzichtenden macht allein den Pflichtt...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / III. Das Inkrafttreten der Pflichtteilsklausel

Rz. 122 Für das Auslösen der Pflichtteilsklausel ist es erforderlich, dass sowohl der subjektive als auch der objektive Tatbestand der Bedingung eintritt. Ersteres verlangt nach Ansicht der h.M., dass der Pflichtteilsberechtigte einen bewussten Verstoß gegen den Willen der Erblasser vornimmt.[209] Dabei genügt aber die Kenntnis von der Pflichtteilsklausel, um den subjektiven...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 1. Ausgangssituation

Rz. 11 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur einer der Vertragspartner vertragliche Verfügungen von Todes wegen treffen kann, sondern dass auch zwei oder mehrere Vertragspartner vertragliche Verfügungen von Todes wegen treffen können. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird. Er gewinnt auch zunehmende Bedeut...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht

Rz. 262 Eigenart des niederländischen materiellen Erbrechts seit der 2003 in Kraft getretenen Erbrechtsreform ist die starke Stellung des überlebenden Ehegatten. Vor der Reform stand entsprechend dem aus Frankreich übernommenen Modell des Code Napoléon die Erbfolge zugunsten der Kinder im Vordergrund. Die Neuregelung dagegen basiert auf dem in der notariellen Gestaltungsprax...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / II. Problemsituationen

Rz. 19 Aus der praktischen Erfahrung kann gesagt werden, dass die Differenzen im Bereich der Anordnung von Wiederverheiratungsklauseln oder in unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Schlussbedachten liegen können. Problematisch sind auch die Fälle, in denen einer der Ehegatten bereits ein zweites Mal verheiratet ist, Kinder aus erster Ehe hat und diese nicht ehegeme...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / I. Allgemeines

Rz. 5 Gesetzlich geregelt ist in § 2269 BGB das gemeinschaftliche Testament in Form der gegenseitigen Vollerbeneinsetzung ("Berliner Testament"). Insoweit spricht man auch von der "Einheitslösung", weil das Vermögen beider Ehepartner aus einem Berufungsgrund an den Erben übergeht. Die Bezeichnung "Berliner Testament" kann als Überbegriff sowohl für die Einheitslösung als auc...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / 1. Grundlagen

Rz. 54 Bei letztwilligem Ausschluss der Vermögenssorge der Eltern (§§ 1638, 1909 Abs. 1 BGB), bei konkretem bzw. abstraktem Interessengegensatz (§§ 1629, Abs. 2, 1795, 1796 BGB) oder bei Gefährdung des Vermögens (§ 1666 BGB) übernimmt die gesetzliche Vertretung des minderjährigen Kindes ein Ergänzungspfleger (§ 1909 BGB), jeweils für den betroffenen Teilbereich. Den Eltern o...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht

Rz. 195 Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, Art. 735 c.c. In zweiter Ordnung erben die Eltern jeweils zu einem Viertel und Geschwister zu der anderen Hälfte, Art. 738 c.c. Das einem vorverstorbenen Elternteil gebührende Viertel wächst den Geschwistern des Erblassers zu, Art. 738 Abs. 2 c.c. In den weiteren Erbordnungen wird der Nachlass auf die mütterli...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 4. Adoptionen seit dem 1.1.1977

Rz. 64 Zu unterscheiden ist seit dem 1.1.1977 die Adoption Minderjähriger und die Adoption Volljähriger. Die Annahme Minderjähriger führt zur Volladoption. Das Verwandtschaftsband zur natürlichen Familie wird aufgelöst; das Kind verliert Erb- und Pflichtteilsrecht gegenüber den natürlichen Eltern und Großeltern, § 1755 BGB. In die Familie des Annehmenden wird es vollständig ...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / Literaturtipps

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / 7. Erbeinsetzung des noch nicht Erzeugten (nondum conceptus)

Rz. 30 Das Problem der Einsetzung einer noch nicht erzeugten Person als Erbe erlangt dann Relevanz, wenn der Erblasser eine Generation überspringen und z.B. seine noch nicht erzeugten Enkel bedenken will. Grundsätzlich gilt, dass der Bedachte zum Zeitpunkt des Erbfalls erzeugt sein muss. Erst nach dem Erbfall erzeugte Personen können daher zwar nicht Erben, wohl aber Nacherb...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 2. Besonderer Versorgungsfreibetrag

Rz. 488 Dem überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner des Erblassers sowie seinen Abkömmlingen können zusätzlich zum persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG jeweils noch besondere Versorgungsfreibeträge (§ 17 ErbStG) zustehen. Rz. 489 Beim überlebenden Ehegatten/Lebenspartner beträgt der besondere Versorgungsfreibetrag gemäß § 17 Abs. 1 ErbStG (maximal) 256.000...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / III. Die Bestimmung des Nacherben

Rz. 36 Sofern von dem Erblasser auch gesunde Kinder abstammen, werden diese zumeist als Nacherben bestimmt. Sind aber nach dem Ableben beider Elternteile außer dem behinderten Kind keine weiteren näheren Familienangehörigen vorhanden, so wünschen Eltern oftmals, dass das Restvermögen dem Heim, in dem der Behinderte wohnt oder später wohnen soll, oder dem Träger dieses Heimes...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / e) Anfechtung der Vaterschaft

Rz. 50 Die Anfechtung der Vaterschaft ist verfahrensrechtlich in § 169 Nr. 4 FamFG geregelt. Die weiteren Voraussetzungen ergeben sich aus §§ 170 ff. FamFG, wie oben dargelegt (siehe Rdn 48). Hierin einbezogen sind auch die bislang von § 1600e Abs. 2 BGB a.F. erfassten Anfechtungsverfahren bei Tod der Person gegen die der Antrag gerichtet ist. Rz. 51 Die materiell-rechtlichen...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / VIII. Wegfall der Aufhebungswirkung bei Unwirksamwerden des Erbvertrags

Rz. 67 Die Aufhebungswirkung des § 2289 Abs. 1 S. 1 BGB entfällt, wenn der Erbvertrag aufgehoben, er durch Vorversterben des Bedachten oder Ausschlagung gegenstandslos wird, wenn vom Erbvertrag zurückgetreten wird oder wenn – beim Ehegattenerbvertrag – die Ehe geschieden wird bzw. bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft diese aufgehoben wird (§ 15 LPartG). Haben sich Ehele...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / 5. Bestellung eines Vormundes

Rz. 10 Ein Vormund ist für das minderjährige Kind durch das Familiengericht zu bestellen (§ 1773 BGB), wenn Soweit die Vertretungsmach...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 5. Vermögensrückfall an Eltern und Voreltern

Rz. 296 Wenn Eltern ihre Kinder und Großeltern ihre Enkel beerben, können zur Erbschaft auch Vermögensgegenstände gehören, die sie selbst dem Kind oder dem Enkel geschenkt haben. Derartige Rückerwerbe von Todes wegen bleiben nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG steuerfrei. Rückschenkungen sind aber nicht befreit.[285] Rz. 297 Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass sich Erw...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / 2. Tätigkeit des Pflegers

Rz. 59 Der Pfleger hat zunächst ein Vermögensverzeichnis über das Vermögen des Kindes zu erstellen und beim Familiengericht einzureichen (§§ 1915, 1802 BGB).[89] Verschiedene Rechtsgeschäfte bedürfen der familiengerichtlichen Genehmigung (§§ 1811, 1812, 1813, 1821 und 1822 BGB). Der Pfleger ist verpflichtet, Geld verzinslich (§ 1806 BGB) und mündelsicher anzulegen (§ 1807 BG...mehr

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§ 9 Die Testierfreiheit / I. Beim gemeinschaftlichen Testament

Rz. 20 Wechselbezüglichkeit besteht dann ganz oder teilweise nicht, wenn im Ehegattentestament ein Abänderungsvorbehalt aufgenommen ist. Die Testierfreiheit bzw. die Beseitigung der Bindungswirkung hängt in diesem Falle stets von dem Umfang der Abänderungsklausel ab (vgl. hierzu § 19 Rdn 67 ff.). In vielen Fällen ist bei Ehegattentestamenten eine Abänderungsmöglichkeit innerh...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / d) Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung

Rz. 47 Zuständig für Abstammungssachen sind nach § 111 Nr. 3 FamFG die Familiengerichte. Die zu beteiligenden Personen ergeben sich aus § 172 FamFG. Zu beteiligen sind: Rz. 48 Zu beachten sind allerdings auch die Beteiligungsrechte nach § 7 FamFG, z.B. des Dritten nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder der zur Anfechtung berechtigten Behörde nach § 15...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / 1. Verhinderung des Zugriffs durch den Sozialleistungsträger

Rz. 38 Dem Testamentsvollstrecker steht sodann eine grundsätzlich unbeschränkte Verfügungsbefugnis zu, damit er den Nachlass verwalten kann (§ 2205 BGB). Gleichzeitig wird diese durch § 2211 BGB dem Erben entzogen. § 2214 BGB verhindert aufgrund der Testamentsvollstreckung den Zugriff von Gläubigern des behinderten Kindes auf das Nachlassvermögen. Der Sozialleistungsträger k...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / 3. Dritte Person als Pfleger und als Testamentsvollstrecker

Rz. 15 Gerade bei geschiedenen Eltern möchte oftmals der erstversterbende Elternteil einen Einfluss des längerlebenden Elternteils auf die Begünstigung von Todes wegen vermeiden. Das kann verhindert werden, indem dem längerlebenden Elternteil das Verwaltungsrecht wegen der Erbschaft oder des Vermächtnisses entzogen, dafür ein Pfleger benannt und die Person des Pflegers zum D...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / XIV. Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens

Rz. 506 Mitunter kann es vorkommen, dass Vermögen innerhalb kurzer Zeit mehrfach von Personen des engsten Familienkreises (Steuerklasse I) erworben wird, beispielsweise wenn ein beschenktes Kind kurz nach der Schenkung verstirbt und dann von dem schenkenden Elternteil beerbt wird. In solchen Konstellationen sorgt § 27 ErbStG dafür, dass ungerechtfertigt erscheinende Steuerbe...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / c) Anwendungsbereich der Trennungslösung

Rz. 41 Die Trennungslösung bietet sich z.B. an, wenn die Eheleute Kinder aus vorangegangenen Ehen haben und diese nicht am Nachlass des jeweils nicht verwandten Ehegatten partizipieren sollen. Die Anordnung der Vor- und Nacherbfolge führt dann zur Pflichtteilsreduzierung nach dem überlebenden Ehepartner, da seine Abkömmlinge nur einen Pflichtteil an seinem Eigenvermögen, nic...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 2. Muster zu Nießbrauchsvermächtnissen

Rz. 140 Muster 14.30: Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des Ehepartners – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände Muster 14.30: Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des Ehepartners – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände Testament Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutsche Staats...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / e) Verfügung für den zweiten Todesfall

Rz. 15 Da das Vermögen der Ehepartner bei der Vollerbenlösung nach dem Eintritt des ersten Todesfalls zu einer einheitlichen Vermögensmasse "verschmilzt", ist in der Verfügung für den zweiten Todesfall hinsichtlich dieses Gesamtvermögens eine Schlusserbenregelung zu treffen. Den Testierenden stehen hier ebenfalls sämtliche Gestaltungsmittel des Einzeltestaments zur Verfügung...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 3. Außergewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen

Rz. 47 Grundsätzlich ist aber weder der Nießbraucher (§ 1047 BGB) noch der Eigentümer verpflichtet, die außergewöhnlichen Ausbesserungs- und Erhaltungsmaßnahmen zu tragen.[81] Aufgrund der Tatsache, dass der Eigentümer gegenüber dem Nießbrauchsberechtigten nur zur Duldung verpflichtet ist, können dem Eigentümer keine weiteren Unterhaltungsverpflichtungen mit dinglicher Wirku...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / aa) Begriff des Familienheims

Rz. 317 Die Definition des Begriffs "Familienheim" in § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG deckt sich im Wesentlichen mit der in Nr. 4b, allerdings mit dem Unterschied, dass Erwerber nicht der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner ist, sondern Kinder bzw. die Kinder verstorbener Kinder. Der Erwerb durch Enkelkinder ist nur begünstigt, wenn der die Abstammung vom Großelternteil vermit...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / III. Sinn und Zweck der Vor- und Nacherbschaft

Rz. 7 Sinn und Zweck des Instituts der Vor- und Nacherbschaft ist zum einen die Steuerungsmöglichkeit und Perpetuierung der Vermögensnachfolge über mehrere Erbfälle (Generationen) hinweg unter gleichzeitiger Vermeidung, dass das Vermögen an Personen vererbt wird, die der Erblasser eigentlich von einem erbrechtlichen Erwerb ausschließen möchte (z.B. Schwiegerkinder). Der Erbl...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / a) Vermächtnis

Rz. 418 Mangels Universalsukzession gibt es keine Erbeinsetzung. Verfügungen werden daher im Wesentlichen in Form von Vermächtnissen (legacies and devices) getroffen. Diese sind zunächst als Einzelvermächtnisse (specific devices) möglich: Rz. 419 Muster 26.66: Einzelvermächtnis Muster 26.66: Einzelvermächtnis Ich vermache das Eigentum an meiner Hauptwohnung zum Zeitpunkt meine...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / I. Beim Behindertentestament

Rz. 17 Einen breiten Raum in der Rechtsdiskussion in Rechtsprechung[45] und vor allem Rechtsliteratur[46] nimmt die Frage ein, ob ein Behindertentestament gemäß § 138 BGB sittenwidrig ist. So würde ein solches Testament zu Lasten des Sozialleistungsträgers und damit der Allgemeinheit sicherstellen, dass zum einen der Sozialleistungsträger weiter zu seinen gesetzlichen Leistu...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / II. Vermächtnismodell

Rz. 118 Wie die Bezeichnung bereits andeutet, wird beim Vermächtnismodell das Unternehmen bzw. die Beteiligung am Unternehmen im Wege des Vermächtnisses auf den Nachfolger übertragen. Es kommt also in einem ersten Schritt mit dem Erbfall zu einem Übergang sämtlichen Vermögens (einschließlich des Unternehmens bzw. der Beteiligung) auf den Erben oder eine Erbengemeinschaft. Er...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / 2. Die Auslegungsregel des § 2069 BGB

Rz. 61 Die Auslegungsregel des § 2069 BGB stellt die gesetzliche Vermutung auf, dass für den Fall, dass der Erblasser einen seiner Abkömmlinge bedacht hat und dieser nach der Errichtung des Testaments weggefallen ist, im Zweifel anzunehmen ist, dass dessen Abkömmlinge insoweit bedacht sein sollen, als sie bei der gesetzlichen Erbfolge an dessen Stelle treten würden. Als Abkö...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / f) Hinweispflicht des Beraters

Rz. 52 Bei der Testamentsberatung und -beurkundung ist unbedingt auf die geänderte gesetzliche Erbfolge hinzuweisen, weil nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass die neuen Regelungen bzgl. nichtehelicher Kinder/Abkömmlinge allen Bevölkerungskreisen bekannt sind.mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / b) Vereinbarung der Gütergemeinschaft mit Anwachsungsklausel

Rz. 223 Gesetzlicher Güterstand ist in Frankreich die Errungenschaftsgemeinschaft, bei der alle während der Ehe erworbenen Vermögensgegenstände gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten werden (Art. 1401 c.c.). Dabei können die Ehegatten die Gütergemeinschaft durch notariellen Ehevertrag mit einer clause d’attribution versehen. Diese hat gemäß Art. 1520 ff. c.c. zur Folge, d...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 2. Verbindung des Erbvertrags mit anderen Rechtsgeschäften unter Lebenden

Rz. 16 Wird der Erbvertrag äußerlich mit einem anderen Rechtsgeschäft verbunden, so verlieren die einzelnen Rechtsgeschäfte dadurch ihre Selbstständigkeit nicht. Ein Ehe- und Erbvertrag ist eine Verbindung eines Ehevertrags, der die güterrechtlichen Verhältnisse regelt (§§ 1408, 2276 Abs. 2 BGB), mit einem Erbvertrag unter Ehegatten. Beide Vertragstypen bleiben selbstständig...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / II. Gestaltungen zum Vermögensverzeichnis (§ 1640 BGB)

Rz. 32 Die Verpflichtung des überlebenden Elternteils zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses hinsichtlich des durch den Erbfall erworbenen Vermögens an das Familiengericht soll den Schutz des minderjährigen Kindes sicherstellen (§ 1640 Abs. 1 BGB). Nach Kenntnis dieses Vermögens kann das Familiengericht erforderlichenfalls vor allem einen Pfleger für einen Teilbereich bes...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 3. Beachtung von Rück- und Weiterverweisungen

Rz. 6 Befindet sich der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers in einem anderen Staat, so ist gem. Art. 34 EuErbVO das Internationale Privatrecht dieses Staates anzuwenden. Ist dieser Staat ein anderer Mitgliedstaat der EU (außer Dänemark, das Vereinigte Königreich oder Irland), so gilt auch aus dessen Sicht das nach der Erbrechtsverordnung bestimmte Recht. Es kommt dann also...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / 1. Allgemeines

Rz. 54 Sinn und Zweck des Ehegattentestaments ist es u.a., die gemeinschaftlichen Verfügungen auch wechselbezüglich anordnen zu können und dass diese ggf. nach dem Tod des Erstversterbenden gemäß § 2270 Abs. 2 BGB Bindungswirkung entfalten. Eine Bindungswirkung kann jedoch nur hinsichtlich der in § 2270 Abs. 3 BGB genannten Verfügungen entstehen: Gemäß § 2270 Abs. 3 BGB besch...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / 2. Der Zuweisungsempfänger

Rz. 10 Der landwirtschaftliche Betrieb ist demjenigen Miterben zuzuweisen, dem er nach dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Erblassers zugedacht war, § 15 Abs. 1 S. 1 GrdstVG.[12] Da Voraussetzung für ein gerichtliches Zuweisungsverfahren eine kraft Gesetzes entstandene Miterbengemeinschaft ist, wird in den meisten Fällen ein ausdrücklich in einer Verfügung von Todes ...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / IV. Ineinandergreifen von Erbrecht und Gesellschaftsrecht

Rz. 24 Das Verhältnis von Erbrecht auf der einen und Handles- und Gesellschaftsrecht auf der anderen Seite charakterisiert der Grundsatz: Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht! Ob und inwieweit eine Nachfolge in eine Gesellschafterstellung überhaupt möglich ist und welche Voraussetzungen hierfür ggf. erfüllt sein müssen, beurteilt sich vorrangig nach gesellschaftsrechtlichen ...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Claus-Peter Bienert Richter am LSG, Potsdam Dr. Claus-Henrik Horn Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Düsseldorf Andreas Janßen, LL.M Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Braunschweig Jaane Kind Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Mannheim Dr. Klaus Koch Notar a.D., Lebach Walter Krug Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., Dozent an der Deutschen Richteraka...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / J. Anordnung einer gemeinsamen Testamentsvollstreckung

Rz. 151 Auch beim Ehegatten-Testament kann es bei umfangreichen Nachlässen und komplizierten Rechtsverhältnissen sinnvoll sein, eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Zu unterscheiden ist, ob die Testamentsvollstreckung nur für den Schlusserbfall oder auch schon für den ersten Todesfall angeordnet werden soll. Zu beachten gilt es dabei, dass die Anordnung einer Testamentsv...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / III. Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 25 Immer dann, wenn ein wesentlicher Verfügungsgegenstand als Existenzgrundlage von einem Kind übernommen wird (Betrieb, landwirtschaftlicher Betrieb) macht es Sinn, in Bezug auf den übertragenen Wert einen Pflichtteilsverzicht oder einen gegenständlich beschränkten Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren (§ 2346 Abs. 2 BGB).[17] Ausnahmsweise kommt auch ein Erbverzicht in B...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / 8. Erbeinsetzung des noch nicht Geborenen (nasciturus)

Rz. 32 Gemäß § 1923 Abs. 2 BGB gilt der zur Zeit des Erbfalls bereits Erzeugte, aber noch nicht Geborene als vor dem Erbfall geboren. Die gesetzliche Fiktion des § 1923 Abs. 2 BGB greift aber nur dann, wenn der vor dem Erbfall Erzeugte auch tatsächlich lebend zur Welt kommt.[56] Rz. 33 Muster 10.8: Erbeinsetzung des nasciturus Muster 10.8: Erbeinsetzung des "nasciturus" Ich, _...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / H. Enterbungslösung

Rz. 29 Bei der "Enterbungslösung" wird das behinderte Kind enterbt und erhält auch kein Vermächtnis. Die unter Rdn 1 bezeichneten beiden Gestaltungsziele werden hiermit zwar nicht erreicht. Dem Behinderten steht jeweils der Pflichtteil am Nachlass des verstorbenen Elternteils zu, der nach den allgemeinen Grundsätzen Einkommen oder Vermögen darstellen und den wiederum der Soz...mehr

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§ 16 Familienrechtliche Ano... / D. Entziehung des güterrechtlichen Verwaltungsrechts (Gütergemeinschaft)

Rz. 74 Der Erblasser kann für den Fall, dass der Bedachte mit seinem Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft lebt, anordnen, dass das zugewandte Vermögen dessen Vorbehaltsgut wird und nicht in das Gesamtgut fällt (§§ 1418 Abs. 2 Nr. 2, 1486 Abs. 1 BGB). Mit der abnehmenden Bedeutung der Gütergemeinschaft spielen diese Anordnungen in der Praxis eine immer geringere Roll...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / aa) Begriff des Familienheims

Rz. 310 Im Unterschied zur Definition des Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG setzt § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG voraus, dass "der Erblasser … bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder bei der er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert war". Außerdem muss auch der Erwerber das Begünstigungsobjekt unverzü...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / IV. Wohnungsrechtsvermächtnis

Rz. 60 Denkbar ist, dem behinderten Kind ein Vermächtnis auszusetzen, das das Wohnungsrecht etwa hinsichtlich einer Eigentumswohnung umfasst.[168] So ist dies nicht pfändbar und auf den Sozialleistungsträger überleitbar, besonders wenn die Überlassung an Dritte ausgeschlossen ist (§ 1092 BGB). Dennoch sollte ausdrücklich verfügt werden, dass die Aufnahme von Pflegepersonen g...mehr