Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2019

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen derDüsseldorfer Tabelle ohne Bedarfskontrollbeträge (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11....mehr

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FF 01/2019, Düsseldorfer Tabelle

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§ 22 Das familiengerichtlic... / I. Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Rz. 495 Die verfahrensrechtlichen Regelungen für Kindschaftssachen sind in den §§ 151–168a FamFG zusammengefasst. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber den Begriff der Kindschaftssachen im FamFG neu definiert hat. Nach dem alten Recht verstand man unter Kindschaftssachen im Wesentlichen die das Abstammungsrecht betreffenden Verfahren. Nunmehr ist in § 151 FamFG ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (4) Kindschaftssachen

Rz. 312 Die EuEheVO ist in Kindschaftssachen im Verhältnis zu anderen EU-Staaten mit Ausnahme von Dänemark für die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte zu beachten. Rz. 313 Gem. Art. 8 Abs. 1 der Verordnung sind für Entscheidungen, die die elterliche Verantwortung betreffen, grundsätzlich die Gerichte des Mitgliedstaates zuständig, in dem das Kind zum Zeitpunkt...mehr

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ZErb 01/2019, Erbeinsetzung... / Sachverhalt

Gemeinsam mit ihrem vorverstorbenen Ehemann errichtete die Erblasserin am 10. April 1998 eine als "Berliner Testament" überschriebene handschriftliche Verfügung, mit welcher sich die Eheleute wechselseitig zu Alleinerben einsetzten. Weiter verfügten sie: "Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteils soll das Erbe zu gleichen Teilen an unsere Kinder verschenkt werde...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VI. Muster: Antrag auf Kindesherausgabe

Rz. 561 Muster 22.41: Antrag auf Kindesherausgabe Muster 22.41: Antrag auf Kindesherausgabe An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Herausgabe eines Kindes gem. § 1632 Abs. 1 BGB In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________ Weitere Bet...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / I. Der Fall

Rz. 495 Die Klägerin, eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung, nahm die Beklagten auf Ersatz von Aufwendungen wegen eines Unfalls des bei ihr versicherten Kindes B. in einer Kindertagesstätte in Anspruch. Am 6.3.2008 hielt sich das versicherte Kind mit anderen Kindern auf dem Außengelände der Kindertagesstätte auf. Die Kordel des Anoraks des Kindes verhakte sich in...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VIII. Muster: Einstweilige Anordnung zur elterlichen Sorge

Rz. 563 Muster 22.43: Einstweilige Anordnung zur elterlichen Sorge Muster 22.43: Einstweilige Anordnung zur elterlichen Sorge An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 1696 Abs. 1 BGB In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am _________________________...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / III. Alleinige elterliche Sorge

Rz. 521 Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Gericht die elterliche Sorge oder einen Teil derselben allein überträgt (§ 1671 Abs. 1 BGB). Rz. 522 Ein solcher Antrag ist unproblematisch, wenn er mit Zustimmung des anderen Elternteils erfolgt. In diesen Fällen muss das Ger...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhaltsbedarf minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts (Einkommensgruppe 1 derDüsseldorfer Tabel...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.2 Kindesunterhalt

11 Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang I). Die Richtsätze der 1. Einkommensgruppe der ersten drei Alters- stufen entsprechen dem Mindestbedarf gemäß § 1612a Abs.1 BGB (vgl. BGBl. I 201 5, 2188) in der Fassung der Erst...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.7 Anhang

I. Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle Stand 1.1.2019 II. Tabelle Zahlbeträge (Stand vom 1.1.2019 bis 30.6.2019) Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Seit dem 1. Januar 2018 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite K...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Vomhundertsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der ...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Altersstufen 1 bis 3 der Tabelle in Anlage I, die mit denjenigen nach § 1612a Abs. 1 Satz 3 BGB übereinstimmen. Die Tabellensätze sind identisch mit den ab 1. Januar 2016 geltenden Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle. Wegen des Bedarfs volljähriger Kin...mehr

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AGS 01/2019, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin ist zulässig, diese ist insbesondere in eigenen Rechten von der Wertfestsetzung betroffen, vgl. § 32 Abs. 2 S. 1 RVG. Auch steht der Zulässigkeit der Beschwerde nicht die Ausschlussfrist der §§ 59 Abs. 1. S. 3, 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG (sechs Monate nach Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung) entgegen. Ferner ist auch der Schwellenwert des...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / c) Ermittlung des relevanten Einkommens – Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten, § 1603 BGB

Rz. 177 Der Unterhaltsverpflichtete ist entsprechend seiner Leistungsfähigkeit verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen. Die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit sind unterschiedlich, je nachdem, wie alt das unterhaltsberechtigte Kind ist. Rz. 178mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.6 Anhang

I. Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle und Anmerkungen, Stand 1.1.2018 II. Kindergeldanrechnungstabelle Tabelle Zahlbeträge III. Rechenbeispiele 1. Differenzmethode/Additionsmethode Mann (M): 3.500 EUR Nettoeinkommen; Frau (F): 700 EUR Nettoeinkommen 800 EUR Wohnvorteil des in der Ehewohnung verbliebenen M, 600 EUR berücksichtigungsfähige Hauslasten, von M getragen Additionsm...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage Der Unterhaltsbedarf minderjähriger und volljähriger Kinder bemisst sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle. 11.1 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Die Tabellensätze enthalten keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Solche zusätzlich aufzubringenden Beiträge sind vorweg vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzuziehen. 11.2 Eing...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / II. Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bestimmt sich nach der Tabelle zum Kindesunterhalt im Anhang 1 und – unter Verrechnung des Kindergeldes gemäß Nr. 14 – nach der Unterhaltstabelle - Zahlbeträge im Anhang 2 zu diesen Le...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhaltsbedarf minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang I). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts nach § 1612a I BGB geltend gemacht werden. 11.1 Die T...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage Der Unterhaltsbedarf minderjähriger sowie noch im Haushalt eines Elternteils lebender volljähriger unverheirateter Kinder ist der Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle) zu entnehmen (siehe Anhang I). 11.1 In den Tabellensätzen sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht enthalten. 11.2 Eingruppierung 11.2.1 Die Tabellensätze sind auf den Fall z...mehr

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FF 01/2019, Keine Mitmutter... / 2 Anmerkung

Mit dieser ersten höchstrichterlichen Entscheidung zur Ausstrahlung der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf andere Rechtsbereiche hat es der BGH abgelehnt, dem in die Ehe zweier Frauen hineingeborenen Kind die Ehefrau seiner Mutter kraft Abstammungsrechts als weiteren Elternteil zuzuordnen. Es ging um ein Personenstandsverfahren, das den Antrag der Ehefrau de...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VII. Auskunftsanspruch gem. § 1686 BGB

Rz. 549 Jeder Elternteil hat gegen den anderen Elternteil gem. § 1686 BGB einen Auskunftsanspruch über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Das Auskunftsrecht darf allerdings nicht missbräuchlich ausgeübt werden, zum Beispiel wenn der auskunftsberechtigte Elternteil sich die erforderlichen Informationen anderweitig bes...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / II. Gemeinsame elterliche Sorge

Rz. 517 Bei ehelichen Kindern üben die Eltern gem. § 1626 BGB die elterliche Sorge gemeinsam aus. Diese bleibt grundsätzlich auch nach Trennung und Scheidung der Eltern bestehen, wenn nicht zumindest ein Elternteil die Übertragung der alleinigen Sorge oder eines Teils hiervon auf sich beantragt. Rz. 518 Nach der Trennung der Eltern besteht die gemeinsame Sorge allerdings nich...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 1. Materiell-rechtliche Grundlagen

Rz. 156 Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber Kindern[120] folgt aus der Vorschrift des § 1601 BGB: Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Hieraus folgt: Eine Unterhaltspflicht gegenüber Stiefkindern und Schwiegerkindern gibt es nicht! Rz. 157 Seit der Reform des Kindschaftsrechts vom 1.7.1998 werden eheliche und nichteheliche Kinde...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / V. Ferienumgang

Bei dem Ferienumgang gibt es ebenfalls keine feste Altersgrenze.[42] Daher ist auch im Rahmen des Umgangsrechts nach § 1684 BGB die Einräumung von Ferienumgang in der Regel angezeigt. Sieht das Gericht hiervon im Einzelfall ab, kann eine Umgangseinschränkung i.S.d. § 1684 Abs. 4 S. 1 oder 2 BGB vorliegen. Das OLG Saarbrücken hat daher in dem Beschluss vom 11.10.2013[43] folg...mehr

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FF 01/2019, Nachhaltige Sic... / 2 Anmerkung

Trotz einer mittlerweile erreichten weitgehenden Angleichung (z.B. bei Anspruchsdauer und Rangstellung) des Anspruchs der Mutter[1] eines nichtehelichen Kindes auf Betreuungsunterhalt aus § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB an den Betreuungsunterhaltsanspruch der ein eheliches Kind betreuenden geschiedenen Mutter aus § 1570 BGB unterscheiden sich die beiden Ansprüche nach wie vor nicht ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / a) Unterhaltstatbestände

Rz. 372 Zu den einzelnen Tatbeständen: Unterhalt wegen Betreuung gemeinschaftlicher Kinder, § 1570 BGB: Betreut[229] der eine Elternteil ein gemeinsames Kind der Parteien und ist er deshalb gehindert, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, so hat er einen Unterhaltsanspruch gegen den nicht betreuenden Elternteil, sofern und soweit ihn dies an der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit hin...mehr

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FF 01/2019, Nachhaltige Sic... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den am 3.1.2018 verkündeten Beschluss des Familiengerichts und die dort festgesetzte Höhe des von ihr geforderten laufenden und rückständigen Betreuungsunterhalts einer nicht verheirateten Mutter. [2] Die Beteiligten, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren, sind die Eltern des im Oktober 2016 geboren...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Einkommen zu berücksichtigen. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären und Umstände, die bereits in anderer Weise in der Ehe angelegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, sind zu berücksichtigen. Eine Einkommensreduzierung ist dann unbeachtlich, wenn sie auf einem unterha...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / 2. Dient der Umgang immer dem Kindeswohl?

Die empirische Befundlage entspricht nicht der Annahme des Gesetzgebers, wonach Umgangskontakte "immer" (in der Regel) dem Kindeswohl dienen. Erkennbar ist jedoch, dass Umgangskontakte dem Kindeswohl vor allem dann regelhaft dienen, wennmehr

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FF 01/2019, Elternunterhalt... / Leitsatz

Zur unbilligen Härte i.S.v. § 94 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII, die einem Anspruchsübergang auf den Träger der Sozialhilfe entgegenstehen kann (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 8.7.2015 – XII ZB 56/14, BGHZ 206, 177 = FamRZ 2015, 1467 und v. 17.6.2015 – XII ZB 458/14, BGHZ 206, 25 = FamRZ 2015, 1594). BGH, Beschl. v. 12.9.2018 – XII ZB 384/17 (OLG Düsseldorf, AG Düsseldorf)mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätze n der Unterhaltstabelle im Anhang I (Düsseldorfer Tabelle). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder gemäß § 1612 a BGB als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gema...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Kindesunterhalt ist der Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen. Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1. In den Unterhaltsbeträgen sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Studiengebühren und Semestergebühren, sowie Kindergartenbeiträge und Pri...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / VIII. Umgangsrecht mit anderen Bezugspersonen

Rz. 553 § 1685 Abs. 1 BGB gewährt unter der Voraussetzung, dass dies dem Wohl des Kindes dient, den Großeltern und den Geschwistern des Kindes ein Umgangsrecht. Rz. 554 § 1685 Abs. 2 BGB räumt engen Bezugspersonen des Kindes, soweit sie in einer sozial-familiären Beziehung tatsächlich für das Wohl des Kindes beitragen oder beigetragen haben, ein Umgangsrecht ein. Eine solche ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / 1. Die formellen Scheidungsvoraussetzungen

Rz. 222 Die Regelungen zu den Verfahren in Ehesachen finden sich in den §§ 121–150 FamFG. Diese Ehesachen unterliegen im Wesentlichen nicht den Vorschriften des allgemeinen Teils des FamFG, sondern gem. § 113 Abs. 1 FamFG den Regelungen der ZPO. Die Vorschriften in den §§ 121 ff. FamFG gehen den Regelungen der ZPO allerdings vor. Zu den Ehesachen gehören die Verfahren auf Sc...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist von einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie sonstigen Zuwendungen, auch Sachbezügen und Gewinnbeteiligungen. 1.2 Höhere einmalige Zuwendungen (z.B. Jubiläumszulagen) können auf einen längeren Zeitraum verteilt werden. Abfindungen sind regelmäßig auf einen angemessenen Zeitraum zur Aufrech...mehr

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FF 01/2019, FF 01/2019 / Sorge- und Umgangsrecht

BGH, Beschl. v. 31.10. 2018 – XII ZB 411/18 a) Ein an das Rechtsbeschwerdegericht gerichteter Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines das Umgangsrecht regelnden Beschlusses ist in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 3 FamFG statthaft (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 21.1.2010 – V ZB 14/10, FGPrax 2010, 97 und Senatsbeschl. v. 30.10.2013 – XII ZB 482/13, Fa...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 1. Einsatz von Einkommen

Rz. 54 Die Partei hat gem. § 115 Abs. 1 ZPO ihr Einkommen einzusetzen, soweit es ihr zumutbar ist.[96] Rz. 55 Einzusetzen sind alle Einkünfte – gleichgültig ob aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit – in Geld oder in Geldeswert (z.B. freie Unterkunft und Verpflegung,[97] Deputate, sonstige Sachbezüge,[98] Taschengeld des Ehegatten[99]), unabhängig davon, woher ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / V. Muster: Trennungsunterhaltsantrag (Leistungsantrag)

Rz. 194 Muster 22.5: Trennungsunterhaltsantrag (Leistungsantrag) Muster 22.5: Trennungsunterhaltsantrag (Leistungsantrag) An das Amtsgericht – Familiengericht –[149] _________________________ Trennungsunterhaltsantrag [150] In Sachen der Frau _________________________, wohnhaft _________________________, – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / III. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

In Bezug auf das Umgangsrecht hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 23.3.2007[23] ausgeführt, dass "das Umgangsrecht … aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung folgt und daher von den Eltern im Verhältnis zueinander respektiert werden muss. Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, hat demgemäß grundsätzlich den persönlic...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / IV. Muster: Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Rz. 559 Muster 22.39: Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts Muster 22.39: Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am __________________...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 340 Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dem Anspruchsübergang stehe das Familienprivileg des § 116 Abs. 6 SGB X nicht entgegen, hielt revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand. Die Revision führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Rz. 341 Zutreffend und von der Revision nicht angegriffen war allerdings der...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / cc) Sonderbedarf

Rz. 170 Hat das Kind einen Bedarf, welcher der Höhe nach nicht abschätzbar war und unregelmäßig (überraschend) eingetreten ist, so kann es diesen Bedarf neben dem Elementarunterhalt geltend machen (§ 1613 Abs. 2 BGB). Hierzu zählen z.B. Kosten einer Klassenfahrt, Konfirmation/Kommunion.[130] Rz. 171 Auch der Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ist ein Fall des Sonderbedarf...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / V. Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). In dem jeweiligen Selbstbehalt sind unterschiedlich hohe Kosten für Unterkunft und Heizung enthalten (vgl. Nr. 21.5.2). 21.2 Notwendiger Selb...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Pflichtigen 21.1 Dem Pflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der Selbstbehalt des Pflichtigen beträgt im Falle des § 1603 Abs. 2 BGB gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen (§ 1603 Abs. 2 S. 2 BGB) Kindern in der Regel mindestens 880 EUR, bei Erwerbstätigkeit...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / VII. Fazit

Der eingangs erwähnten Familiengerichtsstatistik ist bedauerlicherweise nicht zu entnehmen, wie hoch der Prozentsatz der einstweiligen Anordnungen im Umgangsrecht im Vergleich zu Hauptsacheverfahren im Umgangsrecht ist. Erfahrungsgemäß kann nur darauf hingewiesen werden, dass die Ausgestaltung der Umgangsregelung auch in den einstweiligen Anordnungen oft nachgesucht wird. Da...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / III. Muster: Streitiger Sorgerechtsantrag nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB

Rz. 558 Muster 22.38: Streitiger Sorgerechtsantrag nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB Muster 22.38: Streitiger Sorgerechtsantrag nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB An das Amtsgericht _________________________ – Familiengericht – Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge In der Kindschaftssache betreffend das minderjährige Kind _________________________, geboren am ______________...mehr

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ZErb 01/2019, Ermittlungspf... / Sachverhalt

Das beschwerdeführende minderjährige Kind begehrt die gerichtliche Genehmigung einer für es erklärten Erbausschlagung in einer Nachlassangelegenheit. Die alleinsorgeberechtigte Kindesmutter hat nach Versterben des ..., des Großonkels väterlicherseits des Kindes, nachdem neben weiteren möglichen Erben auch der Kindesvater die Erbschaft wegen Überschuldung ausgeschlagen hatte,...mehr