Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / c) Anfechtungsrecht des Kindes

Nur mit knapper Mehrheit votierte der AK für eine Einschränkung des Anfechtungsrechts des Kindes. Während bei einer Minderjährigenadoption das Interesse des Kindes an einer dauerhaften Integration des Kindes in die Adoptivfamilie als vorrangig anzusehen und deshalb eine Aufhebung der Adoption nur aus schwerwiegenden Gründen zugelassen sei (§ 1763 BGB), verhelfe eine fristgem...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / VII. Anspruch des minderjährigen Kindes auf unbefristete Tenorierung

Das minderjährige Kind hat gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil Anspruch auf Erstellung einer vollstreckbaren Urkunde über einen dynamisierten Unterhaltstitel. Da dem Verwandtenunterhalt eine Differenzierung zwischen dem Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder dem Grunde nach fremd ist, ist der Anspruch des Kindes auch auf einen unbefristeten Unterhal...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / 1. Zuwendungen an Kinder

Neben die persönliche Beziehung und Unterstützung treten die materiellen Leistungen. Die Bedeutung finanzieller Transfers ist keineswegs geringer, unterscheidet sich aber in einem wesentlichen Punkt: Persönliche Hilfen werden unmittelbar erbracht. Eine materielle Unterstützung setzt hingegen ausreichendes Einkommen oder Kapital voraus. Sind die Einkommensverhältnisse prekär,...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 1. Privilegierung von volljährigen Kindern

Die Privilegierung von volljährigen Kindern wird nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass sie eine doppelt qualifizierende Ausbildung betreiben. An Bildungseinrichtungen wird ihnen vielfach die Möglichkeit geboten, eine Berufsausbildung mit anerkanntem Abschluss und zugleich einen höheren Schulabschluss wie die Fachhochschulreife zu erwerben (etwa Kaufmännische Assistentin ...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 2. Leistungsfähigkeit des Kindes

In der Beurteilung von Elternunterhaltsfällen steht die Bemessung der Leistungsfähigkeit des Kindes im Vordergrund. Insbesondere die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens wirft Probleme auf. Damit hat sich der BGH befasst. a) Abzug von berufsbedingten Fahrtkosten Dem berufstätigen, auf die Nutzung seines privaten Pkw angewiesenen Kind kann zugebilligt werden, entsprec...mehr

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zerb 7/2018, Konkludente Sc... / Leitsatz

Setzen sich Ehegatten gegenseitig im gemeinschaftlichen Testament zu Erben ein, so muss die Schlusserbenbestimmung nicht ausdrücklich getroffen worden sein, insbesondere dann, wenn gemeinschaftliche Abkömmlinge vorhanden sind. Bei der Auslegung des Testamentes anhand des Erblasserwillens sind neben dem Wortlaut auch alle Erkenntnismittel außerhalb der Testamentsurkunde heran...mehr

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zerb 7/2018, Konkludente Schlusserbeneinsetzung der Kinder im ehegemeinschaftlichen Testament

Leitsatz Setzen sich Ehegatten gegenseitig im gemeinschaftlichen Testament zu Erben ein, so muss die Schlusserbenbestimmung nicht ausdrücklich getroffen worden sein, insbesondere dann, wenn gemeinschaftliche Abkömmlinge vorhanden sind. Bei der Auslegung des Testamentes anhand des Erblasserwillens sind neben dem Wortlaut auch alle Erkenntnismittel außerhalb der Testamentsurkun...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / I. Unterhaltsrechtsverhältnis des minderjährigen Kindes

1. Anrechnung von anderen regelmäßig wiederkehrenden kindbezogenen Leistungen auf den Kindesunterhalt Gemäß § 1612c BGB sind auf den Tabellenunterhaltsbetrag auch andere regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen gemäß § 1612b BGB anzurechnen, soweit diese den Anspruch auf Kindergeld ausschließen. Die nach Art. 67 Abs. 1 Buchst. b des Statuts der Beamten der Europäische...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / V. Unterhaltsrechtsverhältnis von Eltern gegenüber ihren Kindern

1. Bedarf des Elternteils Der Unterhaltsbedarf des Elternteils gemäß § 1610 Abs. 1 BGB besteht bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim nach den dort anfallenden Kosten, soweit diese unterhaltsrechtlich notwendig sind, zuzüglich des Barbetrags zur persönlichen Verwendung gemäß § 27b Abs. 2 SGB XII. Ist der Elternteil im Alter sozialhilfebedürftig geworden, beschränkt sich sei...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / II. Unterhaltsrechtsverhältnis des volljährigen Kindes

1. Privilegierung von volljährigen Kindern Die Privilegierung von volljährigen Kindern wird nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass sie eine doppelt qualifizierende Ausbildung betreiben. An Bildungseinrichtungen wird ihnen vielfach die Möglichkeit geboten, eine Berufsausbildung mit anerkanntem Abschluss und zugleich einen höheren Schulabschluss wie die Fachhochschulreife zu...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 4. Bedarfsdeckende Einkünfte des Kindes

Hinsichtlich der Leistungen der Jugendhilfe besteht eine vorrangige Leistungspflicht des jeweiligen Trägers der Hilfe zur Erziehung. Unterhaltspflichtige Eltern werden nach § 10 Abs. 2 S. 1 SGB VIII erst nachträglich im Wege eines Kostenbeitrages an den Kosten beteiligt. Die Heranziehung erfolgt mithin nicht durch Überleitung etwaiger Unterhaltsansprüche, sondern auf öffentl...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / IV. Unterhaltsrechtsverhältnis zwischen dem Erzeuger des Kindes und dem betreuenden Elternteil nach § 1615l BGB – Bedarf

Der Bedarf richtet sich nach dem vor der Geburt des Kindes nachhaltig erzielten Einkommen. Nachhaltig erzielt ist ein Einkommen, das nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft erzielt wird. Dies ist über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren zu betrachten. Der zeitweise Bezug von Arbeitslosengeld ist einzubeziehen.[65] Das Maß des Betreuungsunterhalts nach § 1615l Abs. 2 BGB is...mehr

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zerb 7/2018, Konkludente Sc... / Sachverhalt

Die Erblasserin errichtete am 7. August 1989 ein handschriftliches Testament, das von ihr und ihrem am 19. Februar 1996 vorverstorbenen Ehemann unterzeichnet ist. Dieses lautet auszugsweise wie folgt (Akten über Verfügungen von Todes wegen des Amtsgerichts Neukölln 61 IV 308/99, im Folgenden: Beiakte – BA-, Bl. 3): Zitat ”Testament Im Fall des Ablebens eines Ehepartners geht un...mehr

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zerb 7/2018, Konkludente Sc... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 58 ff FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige befristete Beschwerde der Beteiligten zu 1) hat auch in der Sache Erfolg. Ihr Antrag auf Erteilung eines Teilerbscheins, der sie als Miterbin am Nachlass nach ihrer Mutter zur Hälfte ausweist, ist begründet; denn sie ist nach ihrer Mutter testamentarische Miterbin zur Hälfte geworden. 1) Dies ergibt die Auslegu...mehr

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FF 7+8/2018, FF 7+8/2018 / Kinder- und Jugendhilfe

OVG Bremen, Beschl. v. 4.6.2018 – 1 B 53/18 1. Bevor eine ärztliche Untersuchung zur Altersfeststellung nach § 42f SGB VIII durchgeführt wird, hat das Jugendamt den Betroffenen umfassend über die Untersuchungsmethode, die Folgen der Altersbestimmung sowie die Folgen der Weigerung, sich der ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, aufzuklären. Insoweit trägt das Jugendamt die D...mehr

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FF 7+8/2018, Sorgerechtsent... / 1 Gründe:

[1] I. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen einen Sorgerechtsentzug nach § 1666 BGB für seine beiden minderjährigen Kinder in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren. [2] 1.a) Der Beschwerdeführer ist Vater einer erwachsenen Tochter und zweier minderjähriger Kinder, eines im Jahr 2004 geborenen Sohnes und einer im Jahr 2007 geborenen Tocht...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / b) Groß-Elternunterhalt

Freiwillige Zuwendungen der Kinder an ihre bedürftigen Eltern sind selten und im Sozialrecht nur relevant, wenn die Hilfebedürftigkeit zu beurteilen ist. Unterhaltsansprüche, die Großeltern unmittelbar gegen ihre Kinder und Enkel geltend machen, kommen in der Rechtsprechung hingegen nicht vor. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind der Feind jeder persönlichen Beziehung. Die...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / a) Ärztlich assistierte Fortpflanzung

Für die erste Fallgruppe sieht das Konzept des AK vor, dass zweiter Elternteil werden soll, wer mit der Mutter in die ärztlich assistierte Fortpflanzung eingewilligt hat, sofern der Spender auf die Elternschaft verzichtet hat; bei allen Formen nicht ärztlich assistierter Fortpflanzung soll die rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung dagegen den für die natürliche Zeugung geltenden ...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / a) Die gesetzliche Regelung

Nach der Bestimmung des § 10 Abs. 2 S. 1 Nichtehelichengesetz a.F., die das Bundesverfassungsgericht mehrfach für mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Art. 6 Abs. 5 GG, vereinbar erklärt hatte,[43] wurde auch nichtehelichen Kindern beim Ableben des Vaters ein Erbersatzanspruch gegen die Erben in Höhe des Wertes des Erbteils zuerkannt, allerdings beschränkt auf die nach dem ...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 3. Schutzpflicht nach Art. 8 EMRK

Zwar hat speziell in den Umgangs- und Sorgerechtsfällen, in denen der EGMR eine Konventionsverletzung wegen überlanger Verfahrensdauer bejahte, häufig auch die Gewährleistung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) eine Rolle gespielt, ohne allerdings unbedingt entscheidungstragend zu werden. Im Mittelpunkt stand diese Gewährleistung jedoch in den...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 3. Zumutbarkeit der Finanzierung

Ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt in den sog. Abitur-Lehre-Studium-Fällen ist nur dann gegeben, wenn den Eltern, ihre Leistungsfähigkeit vorausgesetzt, eine Unterhaltspflicht im Einzelfall zumutbar ist. Die Zumutbarkeitsprüfung ist in den so genannten Abitur-Lehre-Studium-Fällen besonders wichtig, weil die Eltern durch diesen längeren Ausbildungsweg in ihren wirtschaftli...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / 4. Ausweitung des Anfechtungsrechts des genetischen Vaters

Der genetische Vater, der die rechtliche Vaterschaft einnehmen will, soll eine bereits bestehende rechtliche Vaterschaft unmittelbar nach der Geburt anfechten können, ohne dass auf eine sozial-familiäre Beziehung zwischen rechtlichem Vater und Kind Rücksicht zu nehmen wäre.[42] Einen konkreten Vorschlag, welche kurze Frist hier angemessen wäre, macht der AK nicht, verweist n...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / a) Anforderungen bei gesteigerter Unterhaltspflicht, § 1603 Abs. 2 BGB

Trifft den Unterhaltspflichtigen nach § 1603 Abs. 2 BGB die gesteigerte Unterhaltspflicht, hat er sich intensiv, unter Anspannung aller Kräfte und Ausnutzung aller vorhandenen Möglichkeiten um die Erlangung eines hinreichend entlohnten Arbeitsplatzes zu bemühen. Er muss alle verfügbaren Mittel für den Unterhalt des Kindes verwenden, alle Erwerbsmöglichkeiten ausschöpfen und ...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 6. Scheinvaterregress

Gemäß § 1607 Abs. 3 S. 2 BGB geht der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen seinen Elternteil auf einen Dritten über, der dem Kind als Vater Unterhalt gewährt hat. Diese Vorschrift gibt dem früheren rechtlichen Vater, dem sog Scheinvater, den Rechtsanspruch, von dem leiblichen/biologischen Vater Ausgleich für seine dem Kind erbrachten Barleistungen zu erlangen. Der Anspruch ...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / 2. Geburtsmutter = rechtliche Mutter

Rechtliche Mutter soll auch weiterhin die Frau sein, die das Kind geboren hat (§ 1591 BGB) Diese Regelung gewährleiste eine kindeswohlgemäße, frühe, eindeutige und sicher feststellbare Zuordnung. Eine Sonderregelung für im Ausland durchgeführte Eizellspende oder Embryospende sei nicht erforderlich.[17] Sei ein Kind von einer trans- oder intersexuellen Person zur Welt gebracht...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / d) Vorrangige Unterhaltsverpflichtungen

Im Rahmen des Elternunterhalts sind vorrangige Unterhaltspflichten als sonstige Verpflichtungen i.S.d. § 1603 Abs. 1 BGB grundsätzlich zu beachten und vom Einkommen vorab abzusetzen. Leistet das getrenntlebende unterhaltspflichtige Kind dem in seinem Haushalt lebenden minderjährigen Kind Naturalunterhalt/Betreuungsunterhalt, ist dieser im Rahmen der Prüfung der Leistungsfähi...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / 1. Mitmutterschaft

Nach den Vorstellungen des AK soll die zweite Elternstelle neben der Mutter sowohl ein Mann ("Vater") als auch eine Frau ("Mitmutter") einnehmen können.[31] Nach geltendem Recht kann die Mitmutterschaft nur durch Stiefkindadoption erlangt werden; insbesondere ist § 1592 Nr. 1 BGB nicht analog auf eine eingetragene Lebenspartnerschaft bzw. Ehe zweier Frauen anwendbar.[32] Bri...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / b) Ausweitung der statusunabhängigen Abstammungsklärung

Im zweiten Abschnitt plädiert der AK für eine Ausweitung der statusunabhängigen Abstammungsklärung. Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist der Gesetzgeber nicht verpflichtet, neben dem Vaterschaftsfeststellungsverfahren nach § 1600d BGB auch ein Verfahren zur isolierten Klärung der Abstammung von einem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater bereitzustellen; alle...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 4. Das gemeinsame Sorgerecht nach § 1626a BGB – Der Fall Zaunegger

Die (deutschen) nichtehelichen Väter haben, wie dargestellt, beim EGMR nicht nur vergleichsweise häufig mit Individualbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen in Einzelfällen Erfolg gehabt, bei denen es um die Vorenthaltung oder mangelnde Durchsetzung ihres Sorge- oder Umgangsrechts ging. Der EGMR hat Deutschland darüber hinaus auch zur Korrektur gesetzlicher Vorschriften de...mehr

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FF 7+8/2018, FF 7+8/2018 / Abstammung

OLG Saarbrücken, Beschl. v. 11.12.2017 – 6 UF 110/17, FamRZ 2018, 832 m. Anm. Schumann S. 835 Das Anfechtungsrecht des Kindes aus § 1600 Abs. 1 Nr. 4 BGB ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass es mit Einwilligung der Eltern durch heterologe Insemination gezeugt worden ist. Die Anfechtung der Vaterschaft des Wahlvaters durch das von einem Ergänzungspfleger vertretene Kind ist ...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / 3. Anerkennung der Elternschaft

Anstelle der Zustimmung der Mutter soll künftig die Zustimmung des Kindes für eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich sein – bis 14 Jahre erteilt durch die Mutter als gesetzliche Vertreterin, mithin ohne große praktische Auswirkungen, ab 14 Jahre durch das Kind mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, ab Volljährigkeit durch das Kind selbst.[40] Mit knapper Mehrheit vot...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / 1. Zwei-Eltern-Prinzip

Der AK hält daran fest, dass ein Kind rechtlich nicht mehr als zwei Eltern gleichzeitig haben soll.[11] Das ist keinesfalls diskussionslos: Forderungen nach einer "pluralen Elternschaft" sind in mehr oder minder großem Ausmaß in den vergangenen Jahren immer wieder erhoben worden.[12] Konkurrenz um eine Elternstelle kann es z.B. geben, wenn der genetische Vater mit dem Eheman...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 2. Obhutswechsel während des Verfahrens

In Rechtsprechung und Literatur bestand Streit, welche Auswirkungen es hat, wenn das Kind während eines laufenden vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger in die Obhut des unterhaltspflichtigen Elternteils wechselt. Der BGH hat die überwiegende Auffassung als vorzugswürdig angesehen, wonach das vereinfachte Verfahren erst ex nunc für Unterhaltsansprüche ab ...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / I. Vorschläge für sprachliche Veränderungen

Auch wenn die Experten als "Arbeitskreis Abstammungsrecht" ihren Bericht erstellt haben, möchten sie doch das "Abstammungsrecht" durch den Begriff "rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung" ersetzt sehen.[7] Der Begriff "Abstammung" rufe zu Unrecht die Assoziation hervor, es gehe ausschließlich um Personen, die genetisch miteinander verwandt seien. Die genetische Abstammung sei aber...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / VI. Resümee

Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile. "Die wichtigen Entdeckungen macht man durch den Gebrauch von Verkleinerungsgläsern" [54], hat Georg Christoph Lichtenberg schon vor 200 Jahren festgestellt. Übertragen auf unser Thema bedeutet dies: Erst wenn man die Familie aus einem angemessenen Abstand betrachtet, lassen sich ihre eng vernetzten Strukturen und wechselseitigen ...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / 2. Ausweitung voluntativer Vaterschaft

Der AK möchte die Abstammung in größerem Ausmaß als bisher an voluntative Elemente binden.[36] Dazu schlägt er in Anknüpfung an § 1599 Abs. 2 BGB vor, dass ein Dritter bei bestehender Ehe der Schwangeren mit deren Zustimmung sowie der ihres Ehemannes die Vaterschaft vorgeburtlich anerkennen kann, um so mit Geburt des Kindes dessen rechtlicher Vater zu werden.[37] Ein automat...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / 3. Vaterschaft

Der Arbeitskreis votiert einstimmig für die Beibehaltung des § 1592 Nr. 1 BGB: Ist die Mutter bei Geburt mit einem Mann verheiratet, soll dieser grundsätzlich dem Kind als Vater zugewiesen werden.[25] Im Regelfall sei er der genetische Vater und wolle für das Kind Verantwortung übernehmen. Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Vaterschaftsanerkennung durch den Ehemann oder ei...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / a) Anfechtung durch den rechtlichen Vater

Die Anfechtung durch den rechtlichen Vater soll ausgeschlossen sein, wenn er die Vaterschaft in Kenntnis seiner fehlenden genetischen Vaterschaft anerkannt hat oder bei Anerkennung der Vaterschaft Kenntnis von Umständen hatte, die gegen seine genetische Vaterschaft sprechen.[49] Die Anfechtungsfrist solle nicht der "Bewährung" einer beabsichtigten Verantwortungsübernahme die...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / a) Abzug von berufsbedingten Fahrtkosten

Dem berufstätigen, auf die Nutzung seines privaten Pkw angewiesenen Kind kann zugebilligt werden, entsprechend seinen bisherigen Gewohnheiten eine längere Strecke zur Arbeitsstelle zu fahren, die schneller ist als die kürzeste. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Abzug der Kosten für die kürzeste Strecke nur eine relativ geringfügige Erhöhung seiner Leistungsfähigkeit bewi...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / e) Steuerliche Verhältnisse

Die steuerlichen Besonderheiten sind hinsichtlich der Steuerklassenwahl und der Zuweisung von Steuerrückerstattungen oder Steuernachzahlungen bei einem verheirateten, auf Unterhalt in Anspruch genommenen Kind zu prüfen. Maßgeblich ist das verfügbare Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Kindes. Dies kann eine Korrektur der steuerrechtlichen Verhältnisse rechtfertigen. Wäh...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / b) "Becherspende"

Bleibt die Fortpflanzung vollständig im privaten Bereich, erfolgt also ohne ärztliche Assistenz, so lässt sich nach Auffassung des AK nicht hinreichend fest- bzw. sicherstellen, dass die intendierten Eltern eingewilligt haben, der Spender ausdrücklich auf seine Vaterschaft verzichtet hat und die Registrierung der Spenderdaten zur Sicherung des Rechts des Kindes auf Kenntnis ...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / 2. Zuwendungen an Enkel

Überwiegend erhalten Enkel von ihren Großeltern eher geringere Mittel. Das erste eigene Geld gab es, wenn Oma und Opa zu Besuch kamen – zwei oder fünf Mark fürs Sparschwein. Dann sind da noch die Sparbücher, auf denen bis zum Ende der Schulzeit regelmäßig ein fester Betrag für die Ausbildung oder ähnliche Zwecke angespart wird. Mit den sich daraus ergebenden Rechtsfragen kan...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 3. Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1611 Abs. 1 BGB

Die Rechtsprechung zum Elternunterhalt hat sich immer wieder mit dem Problem der Verwirkung nach § 1611 Abs. 1 BGB zu beschäftigen. Dabei werden Verfehlungen der Eltern in ihrem Erziehungsverhalten aus der Zeit der Minderjährigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes angeführt. So auch wieder in der Entscheidung des OLG Oldenburg.[76] In diesem Fall wurden die Verletzung der Un...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 4. Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

Ein Elternteil, der mit seiner Unterhaltszahlung an das gemeinsame Kind einen gerichtlichen Vergleich erfüllt, kann daneben vom anderen Elternteil verlangen, den gezahlten Unterhalt teilweise an ihn zu erstatten. Die Berechtigung folgt aus einem familienrechtlichen Ausgleichsanspruch. Dieser ist in der Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des BGH grundsätzlich für solche Fäll...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 5. Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

Die Bemessung der Leistungsfähigkeit, insbesondere in den Fällen, in denen sich der Unterhaltspflichtige gegenüber der Inanspruchnahme auf den Mindestunterhalt auf unzureichende oder gar fehlende Leistungsfähigkeit beruft, stellt sich als zentrales Problem dar. In vielen Fällen reicht das tatsächlich erzielte Nettoeinkommen schon nicht aus, den Mindestunterhalt für ein Kind ...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / a) Auskunftsrecht bei offizieller Samenspende

Der erste Abschnitt befasst sich mit der Auskunft über den Spender bei ärztlich assistierter Fortpflanzung. Da insoweit der Gesetzgeber mit der Einführung des auch vom AK empfohlenen Samenspenderregisters[73] bereits aktiv geworden ist, soll an dieser Stelle auf eine ausführliche Darstellung der Thesen des AK verzichtet werden. Nicht umgesetzt wurden vom Gesetzgeber insbeson...mehr

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FF 7+8/2018, FF 7+8/2018 / Staatsangehörigkeit

BVerwG, Urt. v. 19.4.2018 – 1 C 1.17 Wird auf die Vaterschaftsanfechtungsklage eines deutschen "Scheinvaters" festgestellt, dass dieser nicht der Vater des Kindes ist, verliert das Kind regelmäßig rückwirkend die durch Abstammung von ihm vermittelte deutsche Staatsangehörigkeit. Dieser Verlust stellt keine unzulässige Entziehung der Staatsangehörigkeit dar (Art. 16 Abs. 1 S. 1...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 1. Unzulässigkeit des vereinfachten Verfahrens beim paritätischen Wechselmodell

Nach § 249 Abs. 1 FamFG ist das vereinfachte Verfahren nur statthaft, wenn der Unterhalt des minderjährigen Kindes, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, festgesetzt werden soll. Hierbei handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung des vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahrens i.S.v. § 252 Abs. 1 S. 1 FamFG. Die Unterhaltsfest...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 2. Mehrbedarf oder berufsbedingte Aufwendungen

Wird die Betreuung eines Kindes durch Dritte allein infolge der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils erforderlich, stellen die Betreuungskosten keinen Mehrbedarf des Kindes dar, sondern gehören zur allgemeinen Betreuung, die vom betreuenden Elternteil im Gegenzug zur Barunterhaltspflicht des anderen allein zu leisten ist. Als Folge der allgemeinen Betreuung entstehend...mehr