Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / f) Übernahme von Steuerberatungskosten

Rz. 286 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Übernimmt der ArbG die Steuerberatungskosten für den ArbN, fließt dem ArbN ein geldwerter Vorteil zu. Dieser > Arbeitslohn ist grundsätzlich direkt zuzuordnen, dh die Kostenübernahme für eine Steuererklärung im Tätigkeitsstaat dem Tätigkeitsstaat und die Aufwendungen für eine Steuererklärung im Ansässigkeitsstaat diesem Staat. Anders ist di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.10 Anwendung des § 6 AStG im Verhältnis zu Drittstaaten

Für die Anwendung des § 6 AStG ist vorab zu untersuchen, ob es sich um einen Wegzug (oder vergleichbaren Ersatztatbestand) im Verhältnis zu einem Drittstaat oder um einen EU-/EWR-"Fall" handelt, bei dem die unter Tz. 4.11 erläuterten Besonderheiten zu beachten sind. Für eine Drittstaaten-Konstellation ergibt sich der Grundsatz der Sofortbesteuerung. Eine Ausnahme kann sich al...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4 Gesetzliche Regelung der Entstrickung (Rechtslage bis einschließlich 2021)

In Deutschland wurde mit dem SEStEG durch die Einführung der nationalen Rechtsvorschriften der §§ 4 Abs. 1 Satz 3, 4g EStG und § 12 Abs. 1 KStG eine erstmalige Rechtsgrundlage geschaffen, die an die Stelle der BFH-Rechtsprechung zur finalen Entnahmetheorie bzw. der Verwaltungspraxis in den Betriebsstättenverwaltungsgrundsätzen (BSVerwGrs)[1] tritt. In Fortführung der BFH-Rech...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Abzugsverbot für die Erstausbildung

a) Anwendungsbereich des § 9 Abs 6 EStG Rz. 12 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 § 9 Abs 6 EStG engt die Voraussetzungen für den WK-Abzug weiter ein: Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium sind als WK nur abziehbar, wenn der Stpfl zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung > Rz 13 ff oder Studium > Rz 15 ff) abgeschlossen hat. Entsprechendes gilt für > Betr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Werbungskosten

1. Grundsätzliches Rz. 10 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bildungsaufwendungen (> Rz 2) können > Werbungskosten sein, wenn sie der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der > Einnahmen dienen (§ 9 Abs 1 Satz 1 EStG). Das setzt voraus, dass objektiv ein Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH 169, 436 = BStBl 1993...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Berufliche Bildung außerhalb der Erstausbildung

a) Ergänzungsstudium Rz. 20 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Das Abzugsverbot des § 9 Abs 6 EStG steht dem Abzug der Aufwendungen als WK nicht entgegen, wenn der Stpfl eine nichtakademische Berufsausbildung abgeschlossen hat und ein Studium aufnimmt (> Rz 12). Insoweit folgt die FinVerw (vgl BMF vom 22.09.2010, Rz 2, BStBl 2010 I, 721; > Rz 9) dem BFH (BFH 225, 393 = BStBl 2010 II, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Sonderausgaben

1. Grundsätzliches Rz. 43 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Stpfl kann Aufwendungen für seine eigene Berufsausbildung (> Rz 48) einschließlich der Kosten für eine auswärtige Unterbringung (> Rz 46) als > Sonderausgaben abziehen (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG; zur Rechtsentwicklung > Rz 3 ff). Dafür kommen vor allem die vom WK-Abzug ausgeschlossenen Kosten der Berufsausbildung in Betracht...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.2 Zuordnung der Wirtschaftsgüter

Die Frage der Steuerentstrickung ist entscheidend davon abhängig, ob ein Wirtschaftsgut dem Stammhaus oder einer Betriebsstätte zuzuordnen ist und welche Auswirkungen sowohl tatsächliche Handlungen als auch Rechtsakte haben. Für Wirtschaftsgüter gilt der Grundsatz, dass sie nur in einer Bilanz erfasst werden können, d. h. nur dem Stammhaus oder der Betriebsstätte zugeordnet w...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Wahlkonsuln

Rz. 100 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Ein Wahlkonsul (auch Honorarkonsul) ist idR ein Staatsangehöriger des Staates, in dem er tätig wird. Er verfügt meistens über besondere Verbindungen zu einem anderen Staat, von dem er beauftragt wird, dessen Interessen wahrzunehmen. Die Rechtsstellung der Wahlkonsuln ist in Art 58ff WÜK geregelt. Auch Wahlkonsuln genießen gewisse Vorrechte,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Ständige Ansässigkeit

Rz. 4 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Nach dem WÜD/WÜK sind die darin gewährten Steuerbefreiungen davon abhängig, dass eine Person im Empfangs- bzw Tätigkeitsstaat nicht ständig ansässig ist. Der völkerrechtliche Begriff ‚ständig ansässig’ ist im WÜD/WÜK jedoch nicht definiert (EFG 2001, 552 mwN). Er ist nicht mit der unbeschränkten Steuerpflicht nach nationalem Recht aufgrund ei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.7 Rechtsfolgen der Entstrickung

Sind bei Wirtschaftsgütern die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG/§ 12 Abs. 1 KStG erfüllt, ist der gemeine Wert[1] im Zeitpunkt der abweichenden Zuordnung anzusetzen[2]. Dieser entspricht dem Fremdvergleichspreis im Sinne des Art. 7 Abs. 2 OECD-MA. Der sich nach Abzug des Buchwerts ergebende Gewinn unterliegt nicht den Begünstigungen der §§ 16 und 34 EStG. Dies gilt ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Doktoranden

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Zum Abzug von Aufwendungen zur Vorbereitung einer Promotion > Doktorprüfung sowie allgemein > Bildungsaufwendungen Rz 70 Promotion. Rz. 2 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Vergütungen für ins Ausland entsandte Doktoranden, die aus öffentlichen Kassen gezahlt werden, werden im > Inland besteuert. Nach den von Deutschland abgeschlossenen Abkommen zur V...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Künstler und Sportler

Rz. 210 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Vergütungen (> Rz 218) an Künstler, die auf Bühnen sowie bei Film-, Rundfunk- und Fernsehproduktionen (selbiges gilt uE heutzutage für entsprechende Online-, Streaming- und Internetproduktionen) mitwirken, können unabhängig von der Aufenthaltsdauer in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sie ihre Tätigkeit persönlich ausüben (Tätigkei...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 4 Förderfähige Kosten

4.1 Allgemeine Regelungen Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare Fixkosten gemäß der folgenden Liste, die auch branchenspezifischen Besonderheiten Rechnung trägt: Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Gesc...mehr

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Sommer, SGB V § 383 Erstattung der Kosten für die Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernom...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 5.3 Förderfähige Kosten in besonders betroffenen Branchen

Für Branchen, die ganz besonders von der Corona-Krise betroffen sind, werden weitere Kosten anerkannt. Dies betrifft die Reisebranche (Reisebüros und Reiseveranstalter) sowie die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, den Einzelhandel und die Pyrotechnikbranche. Wichtig Nur eine branchenspezifische Sonderregelung kann in Anspruch genommen werden! Hinsichtlich der im Folgenden e...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 4.3 Liste der förderfähigen Fixkosten (aus FAQ 2.4. des BMWi)

Die FAQ 2.4. zur Überbrückungshilfe IV enthält eine umfangreiche Liste mit förderfähigen Fixkosten. Die Liste ist in der derzeitigen Fassung als belastbar zu bezeichnen, da es sich um eine fortlaufend aktualisierte Liste handelt, in der die Erkenntnisse der Förderprogramme Überbrückungshilfe I, II, III, sowie III Plus enthalten sind. Wesentliche Veränderungen bei der Überbrü...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 5.2 Liste der allgemeinen förderfähigen betrieblichen Fixkosten

Mieten und Pachten: Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen, inklusive Mietnebenkosten (soweit nicht unter Nr. 7 dieser Tabelle erfasst), sowie Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn sie bereits 2019 in entsprechender Form steuerlich abgesetzt worden sind/werde...mehr

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Sommer, SGB V § 383 Erstatt... / 2.6 Ausschluss (Abs. 6)

Rz. 12 Die Regelung gilt nicht für Zahnärzte. Ein Entgelt für die Nutzung eines elektronischen Arztbriefes ist im SGB V nicht vorgesehen.mehr

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Sommer, SGB V § 383 Erstatt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Pauschale (Abs. 1) Rz. 3 Leistungserbringer in der vertragsärztlichen Versorgung (§ 72 Abs. 1) erhalten neben der Erstattung für Investitions- und Betriebskosten (§ 378 Abs. 1) eine pauschale Abgeltung für elektronische Arztbriefe (Satz 1). Die Pauschale ist an Voraussetzungen geknüpft: Der Arztbrief wird durch sichere elektronische Verfahren versandt; der Versand durch Po...mehr

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Sommer, SGB V § 383 Erstatt... / 3 Literatur

Rz. 13 Fleischer, Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Überblick über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes unter Einbeziehung des gesetzgeberischen Willens, jurisPR-ITR 2/2020 Anm. 2. Hesse, eArztbrief und elektronischer Heilberufsausweis – Die digitale Zukunft des Gesundheitswesens hat begonnen, GesR 2017 S. 294.mehr

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Sommer, SGB V § 383 Erstatt... / 2.5 Deckelung (Abs. 5)

Rz. 11 Der Bewertungsausschuss hat die Pauschale zu begrenzen (Satz 1; vgl. Rz. 4). Für die Zeit bis zum 30.6.2020 ist eine Übergangsregelung vorgesehen (Satz 2).mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 4.1 Allgemeine Regelungen

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare Fixkosten gemäß der folgenden Liste, die auch branchenspezifischen Besonderheiten Rechnung trägt: Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Untern...mehr

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Sommer, SGB V § 383 Erstatt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 383 Erstatt... / 2.2 Richtlinie (Abs. 2)

Rz. 7 Die KBV regelt in einer Richtlinie Einzelheiten zu den Anforderungen an ein sicheres elektronisches Verfahren sowie an informationstechnische Systeme für elektronische Arztbriefe. Dazu hat sie Einvernehmen mit dem GKV-Spitzenverband, der gematik und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) herzustellen. Die Richtlinie ist zum 1.4.2021 in Kraft getr...mehr

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Sommer, SGB V § 383 Erstatt... / 2.4 Richtlinienkonformität (Abs. 4)

Rz. 10 Die Leistungserbringer dürfen nur informationstechnische Systeme einsetzen, deren Anbieter eine Bestätigung der KBV besitzen, dass das System richtlinienkonform ist. Die Bestätigung ist durch den Anbieter zu beantragen (Satz 1). Die bestätigten Systeme werden durch die KBV veröffentlicht (Satz 2; https://update.kbv.de/ita-update/Service-Informationen/Zulassungsverzeic...mehr

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Sommer, SGB V § 383 Erstatt... / 2.3 Sicherheit (Abs. 3)

Rz. 8 Der Vertragsarzt darf für den elektronischen Arztbrief nur die sichereren Verfahren der gematik nach § 311 Abs. 6 Satz 1 nutzen. Die Richtlinien (Abs. 2) enthalten eine entsprechende Festlegung (Satz 1). Der Vertragsarzt darf dafür nur zertifizierte Systeme einsetzen (Abs. 4). Rz. 9 Die Richtlinie ist auch bei einer Änderung oder Ergänzung dem Bundesministerium für Gesu...mehr

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Sommer, SGB V § 383 Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für einen elektronischen Brief zwischen den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten, Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren (§ 72 Abs. 1) wird eine Pauschale gezahlt. Zahnärzte werden von der Regelung nicht erfasst. Die Briefe werden seit dem 1.4.2021 ausschließlich durch den Übermittlungsdienst "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) ve...mehr

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Sommer, SGB V § 383 Erstatt... / 2.1 Pauschale (Abs. 1)

Rz. 3 Leistungserbringer in der vertragsärztlichen Versorgung (§ 72 Abs. 1) erhalten neben der Erstattung für Investitions- und Betriebskosten (§ 378 Abs. 1) eine pauschale Abgeltung für elektronische Arztbriefe (Satz 1). Die Pauschale ist an Voraussetzungen geknüpft: Der Arztbrief wird durch sichere elektronische Verfahren versandt; der Versand durch Post-, Boten- oder Kurie...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 4.1.2 Phase 2

Zeitliche Zuordnung betrieblicher Fixkosten in Phase 2: Betriebliche Fixkosten, bei denen sich die Fälligkeit aus einer Verpflichtung ergibt, die bereits vor dem 1.9.2020 bestand und im Förderzeitraum zur Zahlung fällig sind, dürfen vollständig angesetzt werden (auch bei Stundung). Bei einer Rechnungsstellung ohne Zahlungsziel gelten die Fixkosten mit dem Erhalt der Rechnung ...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 5.1 Grundlagen

Im Folgenden sind die förderfähigen Fixkosten gemäß FAQ vom 10.2.2021, Aktualisierungsstand 26.11.2021 (ÜH III) bzw. 26.11.2021 (ÜH III Plus) dargestellt. Die umfangreiche Liste wird fortlaufend in den FAQ ergänzt und aktualisiert. Grundsätzlich gilt: Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende und vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht ...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 4 Förderfähige Fixkosten – allgemeines

Entscheidend für die Förderfähigkeit der ist das zugrunde liegende Vertragsverhältnis: Kosten gelten dann als nicht einseitig veränderbar, wenn das zugrunde liegende Vertragsverhältnis nicht innerhalb des Förderzeitraums gekündigt oder im Leistungsumfang reduziert werden kann, ohne das Aufrechterhalten der betrieblichen Tätigkeit zu gefährden. Förderfähig sind fortlaufende, i...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 4.1.1 Detailregelungen

Die Fixkosten der Ziffern 1 bis 9 müssen für die Beantragung im Rahmen der Überbrückungshilfe in Phase 1 vor dem 1.3.2020 begründet worden sein. Zahlungen für Fixkosten, die an verbundene Unternehmen, oder an Unternehmen gehen, die im Eigentum oder unmittelbar oder mittelbar unter dem beherrschenden Einfluss derselben Person oder desselben Unternehmens stehen, sind nicht för...mehr

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Sommer, SGB V § 382 Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Aufwendungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur werden deren Rechtsträgern erstattet. Die Norm sieht einen Rechtsanspruch der Rechtsträger der für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden auf Kostenerstattung vor. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 6 Nachweise und zweistufiges Berechnungsverfahren

Als Beschäftigtenzahl wird die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29.2.2020 zugrunde gelegt. Bei verbundenen Unternehmen werden die Beschäftigten der einzelnen Unternehmen zusammen berücksichtigt. Die Anzahl der Beschäftigten ist bei der 2. Phase der Überbrückungshilfe (Förderzeitraum September-Dezember 2020) ohne Bedeutung für den maximalen Erstattungs...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 4.2 Zeitliche Zuordnung der betrieblichen Fixkosten

Ergibt sich die Fälligkeit aus einer Verpflichtung (Bestellung, Vertrag, etc.), die bereits vor dem 1.1.2022 bestand und sind diese im Förderzeitraum zur Zahlung fällig sind, dürfen die Fixkosten vollständig angesetzt werden. Dies gilt auch bei erfolgter Stundung. Bei einer Rechnungsstellung ohne Zahlungsziel gelten die Fixkosten mit dem Erhalt der Rechnung als fällig. Betri...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 3.1 Eigenkapitalzuschuss

Für Antragsberechtigte mit einem monatlichen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 50 % im Dezember 2021 und Januar 2022 gibt es eine Sonderregelung in Form des Eigenkapitalzuschusses. Diese Unternehmen erhalten zusätzlich einen Eigenkapitalzuschuss von 30 % auf die Summe der Fixkostenerstattung nach Nummern 1 bis 11 für jeden Fördermonat, in dem sie antragsberechti...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 5 Abschreibungsmöglichkeiten auf Warenbestände (Anhang 2 der FAQ)

Für Einzelhändler (einschließlich Einkaufskooperationen), Hersteller, Großhändler und professionelle Verwender wird die Abschreibungsmöglichkeit unter engen, in Anhang 2 der FAQ genannten Voraussetzungen auf das Umlaufvermögen erweitert, sofern es sich um Wertverluste aus verderblicher Ware oder sonst einer dauerhaften Wertminderung unterliegenden Ware (d. h. saisonale Ware)...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überbrückungshilfe I und II... / 4.2.2 Phase 2

Unter die Förderung fallen grundsätzlich Provisionen für Reisebüros oder Margen für Reiseveranstalter für Pauschalreisen, die zwischen dem 18.3. und 18.9.2020 gebucht wurden oder zwar vor dem 18.3. gebucht, aber erst nach dem 31.8. angetreten worden wären und seit dem 18.3.2020 storniert wurden (Rücktritt des Reiseveranstalters oder des Reisenden vom Pauschalreisevertrag) un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überbrückungshilfe III und ... / 3 Erweiterung des Förderzeitraums um November und Dezember 2020 bei der ÜH III

Als Laufzeit war für die Überbrückungshilfe III ursprünglich der Zeitraum vom 1.1.2021 bis 30.6.2021 vorgesehen. Im Rahmen der Überbrückungshilfe III können aber für die Monate November und Dezember 2020 (und bei Vorliegen der Voraussetzungen für die gesonderten/spezifischen Bedingungen für den Monat November 2020) die Kosten nach der Überbrückungshilfe III (Kostenarten und ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheit und Gesundheit b... / 17 Literaturhinweise

Bosselmann, Sicherheitsgrundlagen für Mitarbeiter bei Auslandseinsätzen, Praktische Arbeitsmedizin, 2011. De Greef/Van den Broek/Wlodarski, Return on Prevention: Kosten-Nutzen-Analyse von Präventionsmaßnahmen für Reisende und Mitarbeiter im Ausland. Bericht über Kosten und Nutzen des Managements von Reiserisiken, International SOS Foundation, 2015. Jelinek, Gesund auf Geschäft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überbrückungshilfe I und II... / 11.1 Haftung, Abrechnung, Organisation

Aus Sicht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (sowie analog für Rechtsanwälte) stellt sich die Frage der Haftungsrisiken und deren Abdeckung. Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gilt gemäß Abstimmung zwischen DStV und BMWi: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer haben ihre allgemeinen Berufspflichten zu beachten. Eine darüber hinausgehende Haftung gegenüber dem die Überb...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 8 Kumulierung und Verhältnis zu anderen Programmen/Verhältnis Überbrückungshilfe Phase 2 zu Phase 1 des Bundes

Das Überbrückungshilfeprogramm schließt zeitlich an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung an. Finanzielle Härten, die vor Inkrafttreten des Programms entstanden sind (März bis Mai 2020), werden nicht ausgeglichen. Unternehmen, die die Corona-Soforthilfe des Bundes oder der Länder in Anspruch genommen haben, aber weiter von Umsatzausfällen im oben genannten Umfang betro...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 1 Die politischen Rahmenbedingungen

Die Bundesregierung hat am 12.6.2020 die Eckpunkte für die "Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen" (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/eckpunkte-fuer-das-konjunkturpaket.html), beschlossen. Es handelt sich dabei um ein Nach...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 7.2 Wichtige, erneute Änderung mit Aktualisierung der FAQ 4.16 des BMWi zur 2. Phase am 8.1.2021 (Präzisierung und Änderung der ersten Aktualisierung vom 5.12.2020)

Durch eine mittlerweile zweimalige Aktualisierung der FAQ 4.16 haben sich die Konditionen für die Überbrückungshilfe in einem entscheidenden, zuvor nicht berücksichtigten Punkt geändert. Diese Aktualisierung wird voraussichtlich dazu führen, dass eine Vielzahl von Überbrückungshilfe II-Empfängern die erhaltene Leistung ganz oder teilweise zurückzahlen müssen. Neu sind ebenfa...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überbrückungshilfe I und II... / 4.2 Sonderfälle für Reisebüros und Reiseveranstalter

4.2.1 Phase 1 Zurückgezahlte bzw. ausgebliebene Provisionen für Reisebüros oder Margen für Reiseveranstalter für Pauschalreisen, die vor dem 18.3.2020 gebucht wurden, seit dem 18.3.2020 im Zusammenhang mit coronabedingten Reisewarnungen des Auswärtigen Amts bzw. innerdeutschen Reiseverboten oder temporären Grenzschließungen storniert wurden (Rücktritt vom Reisevertrag) und di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überbrückungshilfe I und II... / 10.3 Nordrhein-Westfalen

"NRW Überbrückungshilfe Plus" Das Bundesprogramm der Überbrückungshilfe sieht vor, dass Kosten des privaten Lebensunterhalts, wie private Wohnkosten, Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge nicht abgedeckt werden. Zwar wurde der Zugang zum Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) bis zum 30.9.2020 deutlich erleichtert, jedoch fallen viele Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überbrückungshilfe I und II... / 10.1 Baden-Württemberg

Zur Website BW Da es sich bei der Überbrückungshilfe um ein Bundesprogramm handelt, ist der Bund inhaltlich für die Förderbedingungen zuständig. Der Bund schließt Lebenshaltungskosten oder einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten explizit aus. Wie schon bei der Soforthilfe ergänzt das Land die Förderung daher durch einen fiktiven Unternehmerlohn i. H. v. bis zu 1.180...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheit und Gesundheit b... / 15 Rücktransport

An vielen Einsatzorten bestehen Probleme in Bezug auf eine ausreichende medizinische Versorgung. Das hat zur Folge, dass bei am Einsatzort auftretenden schwereren gesundheitlichen Problemen nicht selten eine Rückkehr des Erkrankten nach Europa notwendig wird. Der betreuende Betriebsarzt hat dabei die Aufgabe, die notwendigen Entscheidungen zu treffen und den Rücktransport (z...mehr

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Sommer, SGB V § 382 Erstatt... / 2.2 Vereinbarungen (Abs. 2)

Rz. 4 Das Erstattungsverfahren wird zwischen dem GKV-Spitzenverband und den obersten Landesbehörden (z. B. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen) vereinbart. Der Abschluss ist gesetzlich auf den 1.10.2020 terminiert. Der GKV-Spitzenverband hat erstmalig eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen, die rückwirkend zum 1.1.2021 in Kraft ...mehr