Fachbeiträge & Kommentare zu Kosten

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / dd) Stellungnahme

Rz. 38 Im Ergebnis überzeugt es, die Widerruflichkeit der erteilten Zustimmung zur gesellschaftsrechtlichen Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten vom Vorliegen eines wichtigen Grundes abhängig zu machen. Und zwar unabhängig davon, ob der Vorsorgefall bereits eingetreten ist oder nicht. Rz. 39 Die Auffassung von Jocher, eine einmal erteilte Zustimmung zur gesellschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2023, Auslagenerstat... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Leider kann man, da die Entscheidung nun überhaupt keine konkreten Umstände aus dem Verfahren mitteilt, nicht abschließend beurteilen, ob die Entscheidung zutreffend ist oder nicht. Es spricht allerdings einiges dafür, dass hier in der Tat die Zuziehung eines auswärtigen Verteidigers nicht erforderlich gewesen sein dürfte. Das LG spricht von einem "einfachen und überschau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 42 Die Bewilligung von Beratungshilfe soll dem Bedürftigen den Zugang zum Recht sichern, nicht aber einen erstattungspflichtigen Dritten entlasten. § 9 BerHG legt daher fest: Ist der Gegner verpflichtet, dem Rechtsuchenden die Kosten der Wahrnehmung seiner Rechte zu ersetzen, hat er für die Tätigkeit der Beratungsperson die Vergütung nach den allgemeinen Vorschriften zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2023, Umfang der Pfl... / III. Umfang der Bestellung

In der Sache hat das LG die Erinnerung als nicht begründet angesehen. Zwar sei für die Teilnahme am Adhäsionsverfahren eine Gebühr angefallen. Der Pflichtverteidiger könne deren Erstattung indessen nicht aus der Landeskasse beanspruchen. PKH gem. § 404 Abs. 5 StPO, § 114 ZPO sei dem Angeklagten mangels entsprechender Antragstellung nicht bewilligt worden, sodass ein Gebühren...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Vergleichspreis

Rz. 2 Voraussetzung für die Anwendung eines Vergleichswertverfahrens ist eine ausreichende Anzahl geeigneter Vergleichspreise. Für eine Bewertung nach § 183 Abs. 1 BewG reicht es nicht aus, dass das Finanzamt den Immobilien-Preis Kalkulator der Gutachterausschüsse anwendet, es muss vielmehr auch tatsächlich vom Gutachterausschuss Vergleichspreise anfordern.[2] Näheres zur Er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Entreicherung des Zuwendenden

Rz. 60 Bereicherung des Bedachten und Entreicherung des Zuwendenden müssen nicht deckungsgleich sein. Ausreichend ist nach dem Gesetzeswortlaut, wenn die Bereicherung auf Kosten des Zuwendenden erfolgt. Der Bereicherungsgegenstand muss daher nicht unmittelbar aus dem Vermögen des Zuwendenden stammen (keine Stoffgleichheit). Rz. 61 Die Entreicherung kann auf einer rechtsgeschä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / VI. Die Vorsorgevollmacht – ein Erfolgsmodell?

Zitat "Bei der Vorsorgevollmacht handelt es sich daher um ein echtes "Erfolgsmodell", das aus Sicht des Gesetzgebers weiterhin gefördert werden soll […]".[13] Doch trifft es auch zu? Woran wird Erfolg gemessen? An der Anzahl der erteilten Vollmachten? An der Häufigkeit entbehrlicher rechtlicher Betreuung? An der Einsparung von Kosten? Der Leichtigkeit in der Anwendung? Der Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 01/2023, Öffentliche Z... / 1 Der Praxistipp

Was hilft die öffentliche Zustellung? Das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft nach §§ 802c, 802d, 802f ZPO dient der Informationsbeschaffung. Nun weiß jeder Praktiker, dass die öffentliche Zustellung am Ende immer eine Fiktion bleibt und in der Regel nicht zu einer aktiven Verfahrensbeteiligung des Adressaten der Zustellung führt. Das Ziel der Informationsbeschaffung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2023, Verwertung von... / I. Sachverhalt

Der Kläger hat für seine Klage gegen seine vorzeitige Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit nach § 55 Abs. 4 S. 1 SG (Soldatengesetz) Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt. Das angerufene Verwaltungsgericht hat mit Beschl. v. 23.9.2022 die beantragte PKH mit der Begründung versagt, dass der Kläger über einzusetzendes verwertbares Grundvermögen in Form eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Grundbucheinsic... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Zwischen dem Beteiligten und seiner Ehefrau besteht seit dem 26.5.2007 der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Eheleute trennten sich am 30.5.2019; der Scheidungsantrag wurde am 30.6.2020 zugestellt. [2] Die Ehefrau des Beteiligten ist Eigentümerin des im vorstehenden Rubrum bezeichneten Grundbesitzes. [3] Im Dezember 2021 beantragte der Beteili...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Aktuelles Unter... / V. Wohnkosten

1. Die Wohnkostenansätze im Selbstbehalt wurden deutlich erhöht: Im Jahr 2023 steigen sie im notwendigen Eigenbedarf von 430 EUR Warmmiete auf neu 520 EUR/Monat (+ 90 EUR) und beim angemessenen Eigenbedarf von 550 EUR im Jahr 2022 auf nunmehr 650 EUR/Monat (+ 100 EUR). 2. Die Wohnkosten stellen seit Jahren bereits das "Sorgenkind" der Düsseldorfer Tabelle dar: Denn unter den ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Leistungen an Dritte

Rz. 212 Wird bei einer Kapitalerhöhung ein Dritter zur Übernahme der neuen Geschäftsanteile zugelassen und übersteigt der Wert dieser neuen Anteile die zu leistende Einlage, ist der Dritte mit Eintragung im Handelsregister auf Kosten der bisherigen Gesellschafter bereichert.[417] Die Einlageleistung kann er als Erwerbsaufwand in Abzug bringen.[418] Rz. 213 Bei unentgeltlichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Ansprüche des Vollmach... / 1. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 29 Bestehen bei einer formal ordnungsgemäßen Rechnungslegung (vgl. Rdn 22) Zweifel an der Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben, hat der Gläubiger des Rechnungslegungsanspruchs einen Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung aus § 259 Abs. 2 BGB (ggf. i.V.m. § 260 Abs. 2 BGB). Voraussetzung hierfür ist, dass Grund zu der Annahme besteht, die g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Vermögensgleichheit

Rz. 12 Voraussetzung für die Anrechnung einer im Ausland erhobenen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer ist, dass sie sich auf denselben Erwerbsgegenstand bezieht wie die deutsche Steuer. Im Übrigen muss es sich bei diesem Gegenstand um sog. Auslandsvermögen i.S.v. § 21 Abs. 2 ErbStG handeln. Rz. 13 Vermögen, das in Deutschland entweder gar nicht steuerbar oder in vollem Umfang st...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Leistung an einen Gesellschafter

Rz. 208 Leistungen der Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, stellen entweder eine Rückzahlung des gezeichneten Kapitals oder unter Umständen eine (verdeckte) Gewinnausschüttung dar. Dies beinhaltet mittlerweile auch nach Auffassung der Finanzverwaltung keine freigebige Zuwendung der Gesellschaft an die Gesellschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / III. Vergütungshöhe und Zahlungsdauer

Rz. 35 Die Parteien können eine freie, einvernehmliche Höhe vereinbaren. Eine dem Grunde nach geschuldete Vergütung muss mit einer Höhenangabe konkretisiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Hierzu reicht es nicht aus, eine übliche Vergütung ohne Höhenangabe festzulegen.[53] Die Vergütungshöhe sollte grundsätzlich angemessen sein. Wobei als Orientierung die Ste...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Zwei wirtschaftliche Einheiten (Abs. 1)

Rz. 2 Sowohl das Gebäude auf fremdem Grund und Boden wie auch der bebaute Boden sind jeweils eine wirtschaftliche Einheit, d.h. ein Grundstück. Nach § 195 Abs. 1 BewG sind diese Einheiten entsprechend der bisherigen Systematik des Bewertungsrechts als Grundstücke zu bewerten. Hier weicht das Bewertungsrecht vom Zivilrecht ab, nach dem das Gebäude regelmäßig Bestandteil des G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2023, Benutzen eines... / 2 Aus den Gründen:

[…] III. Die Kammer hat in der Berufungshauptverhandlung die erstinstanzliche Beweisaufnahme wiederholt und vertieft. Danach vermögen die Indizien, die dafür sprechen, dass der Angeklagte den E-Scooter unter Einsatz seines Elektromotors gefahren hat, diejenigen Indizien, aus denen sich eine realistische Möglichkeit dafür ergibt, dass der elektrische Antrieb, wie der Angeklagt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / I. Gesellschaftsrechtliche Risiken einer Betreuung

Rz. 2 Zu den unliebsamen Folgen einer Betreuung gehört, dass der Betreuer die organisatorischen Mitgliedschaftsrechte und – soweit möglich (siehe Rdn 9) – sogar Geschäftsführungsaufgaben des betreuten Mitgesellschafters wahrnimmt.[2] Obwohl der Betreuer zum Unternehmen und den übrigen Gesellschaftern keine persönliche Beziehung hat und über keine spezifischen Fachkenntnisse ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Steuerklasseneinteilung (Abs. 1)

Rz. 2 Maßgebend für die Steuerklasseneinteilung ist das persönliche Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker am Besteuerungszeitpunkt (§§ 9, 11 ErbStG). Die Zuordnung zu einer Steuerklasse ist also aus Erwerbersicht vorzunehmen. Mit persönlichem Verhältnis ist gemeint der Familienstand, die Verwandtschaft oder die Verschwägerung nach dem Zivilrecht im Zeitpunkt d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Zuwendungen von Dritten

Rz. 47 Welche Personen als Zuwendender und als Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt sind, bestimmt sich ausschließlich nach der Zivilrechtslage. Grds. ist Zuwendender derjenige, der Vermögen zugunsten eines anderen hingibt, also die steuerbare Zuwendung aus seinem Vermögen erbringt. Erwirbt der Beschenkte auf Anweisung u. dgl. des Schenkers von einem Dritten, k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2023, Haftung des be... / 1 Sachverhalt

[1] I. Die Klägerin macht Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, welcher sich am 30.10.2020 in L. ereignete. [2] Die Klägerin befuhr mit ihrem Pkw S. gegen 6:20 Uhr die Kreuzung der S.-Str./W.-Str. auf der S.-Str. aus B. kommend. Sie wollte an der Kreuzung nach links in die W.-Str. einbiegen. Auf der S.-Str. ist für das Linksabbiegen in die W.-Str. eine eigene Abbiegespu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 80 Hat der Anwalt den Auftrag, in einem Verfahren nicht anhängige Ansprüche in Vergleichsverhandlungen einzubeziehen, fallen hierdurch zusätzliche Gebühren an. Neben der 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG aus dem rechtshängigen Wert entsteht nach Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG eine 0,8-Verfahrensgebühr, soweit Verhandlungen vor Gericht zur Einigung der Parteien oder der Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Gebühren und Vergütung / a) Generalvollmacht

Rz. 70 Es ist bereits erwähnt worden, dass bei einer Generalvollmacht das halbe Aktivvermögen des Vollmachtgebers ohne Schuldenabzug in Betracht kommt (§ 98 Abs. 3 S. 2 GNotKG), wobei der Höchstwert auf 1 Million EUR beschränkt ist. Während eine allein im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten vereinbarte Verwendungsbeschränkung noch nicht zu einem Wert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 116 Mit Einreichung des Zurückweisungsantrags ist die 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG angefallen. Hierfür reicht aus, dass der Rechtsanwalt einen Schriftsatz, der Sachanträge oder Sachvortrag enthält, eingereicht hat. Dies gilt auch dann, wenn der Schriftsatz keine Begründung des Zurückweisungsantrags enthält. Eine Reduzierung aufgrund der Rücknahme der Berufun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Beteiligung durch Aufforderung zur Abgabe der Erklärung

Rz. 4 Der Kreis der Personen, die zur Abgabe einer Feststellungserklärung herangezogen werden können, ist durch § 153 Abs. 2, 3 BewG auf die Gesellschaften und Gemeinschaften erweitert worden, soweit Anteile an den Gesellschaften oder Gemeinschaften verschenkt werden oder in den Nachlass fallen. Über die Fertigung der Erklärung hinaus obliegt den Gesellschaften und Gemeinsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Ziele des neu gewählten GfA/Das 30-jährige Jubiläum der Arbeitsgemeinschaft in diesem Jahr

Interview mit Jochem Schausten, Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein Jochem Schausten Schnitzler/FF: Der neu gewählte Ausschuss ist seit fast einem Jahr im Amt. Die Wahl hat sich seinerzeit durch die Coronapandemie verzögert. Der Ausschuss ist mit zwei neuen Mitgliedern besetzt, die für die Kollegin Eva...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Verdeckte (disquotale) Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 195 Wenn einer Kapitalgesellschaft im Wege der verdeckten Einlage ein Vermögenswert zugeführt wird, der den Wert sämtlicher Anteilsrechte erhöht (disquotale Einlage), beinhaltet diese Werterhöhung der Beteiligungsrechte bei den anderen Gesellschaftern eine steuerbare Zuwendung i.S.v. § 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG. Beispiel[368] V und S sind zu jeweils 50 % an der A-GmbH beteilig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / A Allgemeines

Rz. 1 In der Praxis werden von dem Vollmachtgeber, auch in Ermanglung geeigneter anderweitiger Vertrauenspersonen, zunehmend Rechtsanwälte als Bevollmächtigte gewählt. Diese haben mit der Annahme der Vollmacht unabhängig von deren Inhalt und unabhängig von zusätzlich geschlossenen Vollmachtvereinbarung Pflichten, die denen eines rechtlichen Betreuers zumindest angeglichen si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 3. Der "Graubereich"

Der "Graubereich" bezeichnet den fließenden Übergang zwischen Geschäftsfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit, die rechtlich erst durch ein Gericht festgestellt werden muss. Nach dem neuen Recht ist Friedhelms Wille, nicht seine Hilfebedürftigkeit, oberstes Gebot. Auch wenn Friedhelm in gewohnter Manier und herrischem Befehlston Anweisungen erteilt, die zwar keinen rechten Sinn e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Investitionen der Schwiegereltern in die Ehe des Kindes

I. Im Streit ums Geld beim Scheitern der Ehe treten vielfach auch die Schwiegereltern auf den Plan – dann nämlich, wenn sie die ehelichen Lebensverhältnisse ihres Kindes durch unentgeltliche Zuwendungen komfortabler gestaltet und verbessert haben. Da sie das in der Erwartung des lebenslänglichen Bestandes der Ehe ihres Kindes getan haben, birgt die Unterstützung im Fall des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Verkäufe unter fremden Dritten

Rz. 26 Der Wert von Anteilen, für die kein Börsenkurs i.S.v. § 11 Abs. 1 BewG festgestellt werden kann,[76] wird gem. § 11 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BewG vorrangig aus tatsächlich durchgeführten Verkäufen abgeleitet. Maßgeblich ist hierbei der tatsächlich erzielte, nicht der ursprünglich vereinbarte Erlös. Auch nach dem Bewertungsstichtag eintretende Kaufpreisminderungen sind zu ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Übermittlung de... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Familiengericht hat den Antragsgegner mit einem ihm am 12.11.2021 zugestellten Beschluss verpflichtet, an die Antragsteller rückständigen und laufenden Kindesunterhalt zu zahlen. [2] Gegen diese Entscheidung hat der Antragsgegner am 13.12.2021 – einem Montag – durch einen unter dem Briefkopf der Anwaltskanzlei verfassten, durch seine Rechtsanwältin persönli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Aktuelles Unter... / I. Vorbemerkungen

So groß im November 2022 die Freude bei der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages über die Möglichkeit war, nach zwei Jahren wieder von Angesicht zu Angesicht im Berliner Amtsgericht Kreuzberg zu dem fast schon "traditionellen" Treffen mit den Vertretern der Oberlandesgerichten[2] zusammenzukommen, so groß waren aber auch die Herausforderungen, denen sich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / F. Bewertung von Anteilscheinen/Investmentzertifikaten, Abs. 4

Rz. 81 Der Wortlaut von § 11 Abs. 4 BewG wurde durch das AIFM-StAnpG[256] m.W.v. 24.12.2013 textlich neu gefasst. Der wesentliche Gehalt der Vorschrift hat sich hierdurch aber nicht gewandelt. Sie enthält nach wie vor eine (prinzipiell) zwingende Sonderregelung[257] für die Bewertung von Anteilen an Investmentvermögen (früher: "Anteilscheinen" oder allgemein: Investmentzerti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Begriff und Umfang der begünstigten Kapitalgesellschaftsanteile

Rz. 103 § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG begünstigt den Übergang von Anteilen an Kapitalgesellschaften, bei denen der Erblasser oder Schenker am Nennkapital der jeweiligen Gesellschaft zu mehr als 25 % unmittelbar beteiligt war bzw. ist (Mindestbeteiligungsquote). Trotz der Verwendung des Wortes "Übergang" können auch neu entstehende Anteile (z.B. anlässlich einer disquotalen Kapit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Patientenverfügung/Best... / hh) Festlegungen zu Behandlung und Pflege allgemein

Rz. 178 In einem Patientenverfügungsdokument können ergänzend Verfügungen zu der gewünschten Betreuungs- und Pflegesituation in der Zukunft gemacht werden. Das erleichtert den Vertretern die Entscheidung darüber, für welche Zwecke die vorhandenen wirtschaftlichen Mittel verwendet werden sollen und müssen. Aber es geht hier auch um die Lebensqualität des Betroffenen. Warum? R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Allgemeines

Rz. 40 In § 10 Abs. 5 ErbStG ist geregelt, dass Nachlassverbindlichkeiten,[46] sofern sich nicht aus den Abs. 6–9 etwas anderes ergibt, grundsätzlich abzugsfähig sind. Der Vermögenszuwachs des Erwerbers wird also um die Nachlassverbindlichkeiten entsprechend gemindert. Steuerbar ist also der Netto-Vermögenszuwachs, sofern nicht grundsätzlich, wie bspw. in § 13 Abs. 1 Nr. 4 B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Ausgangslohnsumme

Rz. 133 Der Begriff der Ausgangslohnsumme ist in § 13a Abs. 3 S. 2 ErbStG legal definiert als durchschnittliche Lohnsumme der letzten fünf vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer endenden Wirtschaftsjahre. Die Entscheidung des Gesetzgebers für einen längeren Ermittlungszeitraum ist prinzipiell nachvollziehbar, da auf diese Weise gezielt Manipulationen vorgebeugt werden ka...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Bodenschätze, Abs. 4

Rz. 54 Ein Bodenschatz im Privatvermögen ist als selbstständig bewertungsfähiges Wirtschaftsgut konkretisiert, wenn mit seiner Verwendung bzw. Aufschließung begonnen wurde. Als Teil eines steuerpflichtigen Erwerbs wird er jedoch nur dann erfasst, wenn der Grundstückseigentümer im Rahmen der Ermittlung seiner Einkünfte Absetzungen für Substanzverringerungen (AfS) vornehmen ka...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / e) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 25 Die durch eine letztwillige Verfügung von Todes wegen durch den Erblasser bestimmte Vor- und Nacherbschaft gibt ihm die Möglichkeit, dass sein Nachlassvermögen zunächst beim Vorerben anfällt und dann zu einem späteren Zeitpunkt, wobei er bestimmen kann, bei welchem Bedingungseintritt dies der Fall sein soll, beim Nacherben anfällt. Der Erblasser kann also damit, sofer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Kunstgegenstände, Sammlungen etc.

Rz. 265 § 13b Abs. 4 Nr. 3 ErbStG erklärt (bereits seit dem ErbStG 2009) Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive, Münzen, Edelmetalle und Edelsteine zu Verwaltungsvermögen.[700] Durch das ErbStG 2016 wurden zusätzlich Briefmarkensammlungen, Oldtimer, Yachten, Segelflugzeuge sowie sonstige typischerweise der privaten Lebensfüh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2023, Gottschalk/Schneider, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe

Von RiinOLG Yvonne Gottschalk und Dipl.- Rechtpfleger Hagen Schneider. 10. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. 482 S., 65 EUR Das seit Jahrzehnten eingeführte Werk ist nunmehr in der 10. Aufl. erschienen. Der langjährige Ko-Autor Dr. Werner Dürbeck ist aus eigenen Wunsch ausgeschieden und hat durch den durch viele kostenrechtliche Abhandlungen ausgewiesenen Hagen Schneide...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (7) Schenkung unter (Leistungs-)Auflage

Rz. 54 Bei einer Schenkung unter (Leistungs-)Auflage gelten die Grundsätze der gemischten Schenkung entsprechend, wenn dem Bedachten Leistungen auferlegt werden, die ihm Aufwendungen im Sinne von Geld- oder Sachleistungen verursachen (sog. Leistungsauflagen).[119] Von einer Nutzungs- bzw. Duldungsauflage spricht man dagegen immer dann, wenn der Bedachte in der Verfügungsmögl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Aufteilung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften

Rz. 38 Das nach Maßgabe von § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG bestimmte Betriebsvermögen wird gem. § 109 Abs. 1 BewG entsprechend den Vorgaben des § 11 Abs. 2 BewG bewertet. Anschließend ist der so ermittelte Wert entsprechend den Regelungen des § 97 Abs. 1a BewG auf die Gesellschafter der Personengesellschaft aufzuteilen.[98] Auch hierbei ist die Unterscheidung von Gesamthandsvermögen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Patientenverfügung/Best... / III. Fragebogen zur Entscheidung über die richtigen Vorsorgeinstrumente

Rz. 33 Zur Einstimmung auf eine anwaltliche Erstberatung kann es sich empfehlen, dem Mandanten schriftliche Erstinformationen und -fragen zur Verfügung zu stellen, die sich mit den Regelungsinstrumenten der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung beschäftigen und die z.B. dem nachstehenden Muster folgen können. Das nachfolgende Muster orientiert sich daran, dass der Ma...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Nacherbfolge beim Tod des Vorerben, Abs. 2

Rz. 28 Mit dem Tod des Vorerben erlischt dessen Recht am Nachlass. Der Nachlass geht nach § 2139 BGB im Wege der Rechtsnachfolge vollständig auf den Nacherben über. Er ist nun Rechtsnachfolger des Erblassers, welcher zuvor der Vorerbe war. Zu beachten ist, dass der dem Vorerben erteilte Erbschein nun unwirksam geworden und einzuziehen ist. Der Nacherbe hat nun ein eigenes An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / II. Tilgungsraten und Wohnvorteil

Der Vorteil des mietfreien Wohnens in einer eigenen Immobilie ist anerkannter Bestandteil des unterhaltsrechtlichen Einkommens. Er ist allerdings nicht uneingeschränkt für Zwecke des Unterhalts zu verwenden, sondern zu kürzen um die auf den Mieter nicht umlegbaren Nebenkosten sowie die im Rahmen der regelmäßig notwendigen Finanzierung anfallenden Zinslasten. Während die Berü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Steuerschuldner nach Abs. 4 in Fällen der Vor- und Nacherbschaft

Rz. 70 Vorerbschaft und Nacherbschaft sind in den §§ 2100 ff. BGB und erbschaftsteuerlich in § 6 ErbStG geregelt. Zivilrechtlich sind Vorerben und Nacherben beide Erben des Erblassers, nur zeitlich nacheinander gelagert. Erbschaftsteuerlich erwirbt der Nacherbe dagegen vom Vorerben (§ 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG). Erbschaftsteuerlich liegen zwei Vermögensübergänge vor, die beide Er...mehr