Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 105 Nach herrschender Meinung findet der Gleichbehandlungsgrundsatz nur bei der Erfüllung von Ansprüchen, nicht aber hinsichtlich der Ausübung von Gestaltungsrechten Anwendung. Im Verhältnis von Arbeitnehmern untereinander scheidet mit Blick auf Kündigungen wegen Pflichtverletzungen eine Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes weitgehend aus (BAG v....mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Gewichtung der Sozialdaten

Rz. 771 Nach der Gesetzesbegründung kommt den Kriterien Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten – wie auch schon nach der bis zum 31.12.2003 geltenden Rechtslage – i.R.d. Sozialauswahl weiterhin grds. gleiches Gewicht zu (BT-Drucks 15/1204, 11). Auch das BAG geht davon aus, dass keinem der Auswahlgesichtspunkte ein absoluter Vorrang zukommt (BAG v. 5.12.20...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Begriff

Rz. 146 Die weitaus größte Zahl personenbedingter Kündigungen wird mit krankheitsbedingten Fehlzeiten der betreffenden Arbeitnehmer begründet. "Krankheit" ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand, der eine Heilbehandlung erforderlich macht (BAG v. 26.7.1989 – 5 AZR 301/88, NZA 1990, 140 = BB 1990, 140 = DB 1990, 229; Reinecke, DB 1998, 130). Arbeitsunfähig in...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Inhalt und Klauseln des Sozialplans

Rz. 1357 Die Betriebspartner haben innerhalb der Grenzen von Recht und Billigkeit darüber zu befinden, in welchem Umfang und in welcher Weise sie die wirtschaftlichen Nachteile der von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer ausgleichen wollen. Dies können sie in einer individualisierten, aber auch in einer pauschalierenden Weise tun (BAG v. 11.11.2008 – 1 AZR 475/07...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Zulässigkeit von Rückzahlungsvereinbarungen

Rz. 945 Eine Rückzahlungsklausel in einem Studien- und Ausbildungsvertrag mit nachvertraglicher betrieblicher Bleibefrist stellt eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB dar, wenn der Arbeitgeber seinerseits keinerlei Verpflichtung eingeht, dem Arbeitnehmer die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung überhaupt z...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / VI. Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 19 Nach der bisherigen Rspr. des BAG war die Frage nach einer Schwerbehinderung des Bewerbers zulässig. Nach allgemeiner Ansicht ist die Frage nach dem Bestehen einer Schwerbehinderung des Bewerbers unzulässig. Zwar wurde vom BAG zunächst noch gegenteilig entschieden (vgl. BAG v. 11.11.1993 – 2 AZR 467/93, DB 1994, 939). Seit dem Inkrafttreten der EG-Gleichbehandlungsric...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Zulässigkeit abweichender Vereinbarungen

Rz. 845 Die Arbeitsvertragsparteien bleiben bei betriebsbedingten Kündigungen i.Ü. frei, eine geringere oder höhere als die vom Gesetz vorgesehene Abfindung zu vereinbaren (BAG v. 13.12.2007 – 2 AZR 663/06, NZA 2008, 528, 529). Dies schließt die Möglichkeit ein, dass der Arbeitgeber die Zahlung einer Abfindung von dem ungenutzten Verstreichenlassen der Frist zur Erhebung ein...mehr

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§ 63 Verträge im Inland mit... / I. Sprache

Rz. 10 Anders als in vielen ausländischen Rechtsordnungen sieht die deutsche Rechtsordnung keine zwingende Sprache für Arbeitsverhältnisse vor. Es herrscht daher der Grundsatz der Vertragsfreiheit, der insb. auch nicht durch das NachwG eingeschränkt wird. D.h., Arbeitsverträge können in Deutschland in jeder beliebigen Sprache, selbst in einer Kunstsprache wie Esperanto abgef...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / V. Verhaltensbedingte Kündigungsgründe (A–Z)

1. Abkehrwille Rz. 416 Äußerungen des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis aufgeben, sich verändern zu wollen oder "keine Lust mehr zu haben", können keine Kündigung rechtfertigen, solange es bei bloßen Äußerungen bleibt und die arbeitsvertraglichen Pflichten weiterhin ordnungsgemäß erfüllt werden (BAG v. 22.10.1964, AP Nr. 16 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung). Ein Arb...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 11 Gleichbehandlung bei Abfindungszahlungen

Wird ein Aufhebungsvertrag im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung geschlossen, ist das Verhältnis des Abfindungsanspruchs zu etwaigen Ansprüchen aus einem Sozialplan zu klären. Dabei geht es u. a. um die Frage, ob eine Herausnahme von aus betrieblichen Gründen per Aufhebungsvertrag ausgeschiedenen Arbeitnehmern aus dem Sozialplan möglich ist. Dies ist regelmäßig zu verne...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Abmahnung

aa) Begriff Rz. 350 Eine Abmahnung liegt vor, wenn der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise Leistungsmängel beanstandet und damit den Hinweis verbindet, im Wiederholungsfall seien Inhalt oder Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet (BAG v. 18.1.1980, AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung). Mit der Abmahnung m...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / II. Begriffliche Zuordnung des Kündigungssachverhalts

Rz. 113 Eine genaue begriffliche Zuordnung eines bestimmten Kündigungssachverhaltes zu der in § 1 Abs. 2 S. 2 KSchG vorgenommenen Einteilung in personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigungsgründe ist in der Praxis jedoch häufig nur schwer möglich. 1. Mischtatbestände Rz. 114 Kündigungssachverhalte, die gleichzeitig zwei oder drei der in § 1 Abs. 2 S. 1 ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund betrieblicher Erfordernisse

a) Betriebliche Erfordernisse Rz. 573 Eine Kündigung ist aus dringenden betrieblichen Erfordernissen i.S.v. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitsanfall und damit der Beschäftigungsbedarf dauerhaft so zurückgegangen ist, dass zukünftig das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer weggefallen ist (BAG v. 6.12.2001 – 2 AZR 6...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Versicherungsvertragliche Lösung

Rz. 143 Für Direktversicherungen und bei Pensionskassen sieht § 2 Abs. 2 und 3 BetrAVG neben dem ratierlichen Berechnungsverfahren zur Ermittlung der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft alternativ eine versicherungsvertragliche Abwicklung der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft vor. Nach dieser sog. "versicherungsvertraglichen Lösung" kann der Arbeitnehmer unter bestim...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / III. Einhaltung der Formvorschriften

Rz. 13 Für Arbeitsverträge gelten ferner die Formvorschriften des BGB. Grds. ist der Arbeitsvertrag gem. § 105 GewO formfrei wirksam. Daran hat auch die am 1.8. 2022 in Kraft getretene Erweiterung und Verschärfung der Regelungen des NachwG nichts geändert. Hiernach besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers, die in § 2 Abs. 1 S. 2 NachwG aufgeführten wesentlichen Vertragsbed...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Negative Prognose

a) Allgemeine Ausführungen Rz. 347 Auch die verhaltensbedingte Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn eine negative Zukunftsprognose gestellt werden kann (BAG v. 16.9.2004 – 2 AZR 406/03, NZA 2005, 459; BAG v. 26.1.1995, NZA 1995, 517; BAG v. 12.1.2006, NZA 2006, 980). Die verhaltensbedingte Kündigung hat keinen Sanktionscharakter (BAG v. 12.1.2006 – 2 AZR 179/05,...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / V. Kündigungsschutz in der Insolvenz

1. Allgemeiner Kündigungsschutz Rz. 28 § 113 InsO schafft keinen eigenen materiell-rechtlichen Kündigungsgrund (BAG v. 29.9.2005, NZA 2006, 720 = DZWIR 2006, 461; vgl. auch BAG v. 24.1.2013, NZA 2013, 959). Der Insolvenzverwalter wird somit nicht von den Beschränkungen des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzrechts entbunden (LAG Rheinland-Pfalz v. 14.5.2004 – 3 Sa 206...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / bb) Widerruf von Versorgungszusagen

Rz. 300 I.R.d. Verhandlungen zur Trennung stellt sich vielfach die Frage, ob der Arbeitgeber berechtigt ist, durch einseitigen Widerruf die betriebliche Versorgungszusage zu beenden, wenn dem Mitarbeiter Verfehlungen vorgeworfen werden. Die Messlatte für einen solchen einseitigen Widerruf ist hoch. Rz. 301 Grobe Pflichtverletzungen, die ein Arbeitnehmer begangen hat, berechti...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft oder der Entbindung

Rz. 1072 Das Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 MuSchG greift nur ein, wenn der Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft oder der Entbindung hat. Der Kündigungsschutz besteht nicht schon dann, wenn der Arbeitgeber die Schwangerschaft oder die Entbindung kennen müsste. Selbst grob fahrlässige Unkenntnis steht einer positiven Kenntnis nicht gleich (MünchArbR/Heenen, § 219 Rn...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Wahrnehmung des Beschwerderechts, Ausschlussfrist

Rz. 1223 Bei Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder anderer ähnlich geschützter Rechte durch Mobbing hat der Betroffene mehrere Möglichkeiten. Zunächst kann und sollte er den Weg einer informellen Problemlösung gehen und Beschwerde bei einem dem Mobber übergeordneten Vorgesetzten führen. Daneben ist auch an eine Einschaltung des Betriebs- oder Personalrates z...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / dd) Erforderlichkeit und Entbehrlichkeit einer Abmahnung

(1) Frühere Rechtsprechung Rz. 358 Nach der früheren Rspr. des BAG war zwischen Störungen im Leistungs-, Vertrauens- und Betriebsbereich zu unterscheiden. Danach war eine Abmahnung grds. erforderlich bei Störungen im Leistungsbereich, bspw. bei der Schlechtleistung der Arbeit oder der Verletzung von Nebenpflichten (BAG v. 25.4.1996, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kün...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Entstehen des Anspruchs

a) Hinweis im Kündigungsschreiben Rz. 834 Das Entstehen des Anspruches setzt neben der betriebsbedingten Kündigung voraus, dass der Arbeitgeber in der schriftlichen (§ 623 BGB) Kündigungserklärung den Hinweis gegeben hat, die Kündigung werde auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt und der Arbeitnehmer könne bei Verstreichenlassen der Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG di...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / M. Muster: Wettbewerbsvereinbarungen

Rz. 122 Muster 34.1: Wettbewerbsvereinbarung mit Arbeitnehmer Muster 34.1: Wettbewerbsvereinbarung mit Arbeitnehmer Wettbewerbsvereinbarung zwischen – im Folgenden: Arbeitgeber – und _________________________ – im Folgenden: Arbeitnehmer –mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / III. Abfindungsanspruch gem. § 1a KSchG

1. Grundsätze Rz. 830 Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 S. 1 KSchG keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer gem. § 1a Abs. 1 S. 1 KSchG mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspru...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 1. Krankheit

a) Begriff Rz. 146 Die weitaus größte Zahl personenbedingter Kündigungen wird mit krankheitsbedingten Fehlzeiten der betreffenden Arbeitnehmer begründet. "Krankheit" ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand, der eine Heilbehandlung erforderlich macht (BAG v. 26.7.1989 – 5 AZR 301/88, NZA 1990, 140 = BB 1990, 140 = DB 1990, 229; Reinecke, DB 1998, 130). Arbeits...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Abberufung aus wichtigem Grund

aa) Verlust der Organstellung Rz. 675 Im Normalfall endet das Amt des Vorstandsmitgliedes mit Ablauf des festgelegten Bestellungs- und Anstellungszeitraumes. Eines Widerrufes der Bestellung oder einer Kündigung bedarf es zum turnusmäßigen Ende nicht. Das Auslaufen der Bestellung ist zum Handelsregister anzumelden. Rz. 676 Gleichwohl gibt es zahlreiche Fälle, in denen aus unter...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Rechtsmittel des abberufenen Vorstandsmitglieds – Verfahrensverstöße

Rz. 682 Das abberufene Vorstandsmitglied kann auf Feststellung der Unwirksamkeit der Abberufung klagen. Die Wirksamkeit des Widerrufes der Bestellung ist gerichtlich voll überprüfbar. Allerdings ist die Wirkung des Urteils nur ex nunc (§ 84 Abs. 4 S. 4 AktG), d.h., dass bis zur Rechtskraft des Urteils der Widerruf der Bestellung (= der Amtsverlust als Organ) wirksam bleibt. ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / aa) Arbeitsplatzbezogene Merkmale

Rz. 711 Nach der st. Rspr. des BAG bestimmt sich der Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer, die in die soziale Auswahl einzubeziehen sind, in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen, also zunächst nach der ausgeübten Tätigkeit (BAG v. 5.6.2008 – 2 AZR 907/06, NZA 2008, 1120). Dies gilt nicht nur bei einer Identität der Arbeitsplätze, sondern auch dann, wenn der Arb...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XX. Rückzahlung von Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umzugskosten

Rz. 346 Für vom Arbeitgeber geleistete Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Umzugskosten gibt es regelmäßig separate Vereinbarungen mit Rückzahlungsklauseln, die sich auf einen Zeitraum von meist zwei bis drei Jahren beziehen und nach denen sich die Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers monatlich gem. Betriebszugehörigkeit jeweils um 1/24 bzw. 1/36 mindert. Solche einzelve...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer

aa) Arbeitsplatzbezogene Merkmale Rz. 711 Nach der st. Rspr. des BAG bestimmt sich der Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer, die in die soziale Auswahl einzubeziehen sind, in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen, also zunächst nach der ausgeübten Tätigkeit (BAG v. 5.6.2008 – 2 AZR 907/06, NZA 2008, 1120). Dies gilt nicht nur bei einer Identität der Arbeitsplätze...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Zumutbare andere Tätigkeit nach Abberufung

Rz. 701 Fraglich ist, ob das abberufene Vorstandsmitglied verpflichtet ist, trotz Abberufung auf Wunsch der AG eine andere zumutbare Tätigkeit bis zum Vertragsende auf Verlangen der AG auszuüben, wenn der Anstellungsvertrag dazu keine Regelung enthält. Dies ist abzulehnen. Nach der älteren Rspr. des BGH soll es möglich sein, dass ein Sachverhalt für die AG einen wichtigen Gr...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Vertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1570 Das Wettbewerbsverbot während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses ist für kaufmännische Angestellte in § 60 Abs. 1 HGB geregelt. Dessen Rechtsgedanke ist jedoch auch auf sonstige Arbeitsverhältnisse übertragbar, sodass auch für nichtkaufmännische Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot gilt (BAG v. 16.1.2013 – 10 AZR 560/11, NZA 2013, 748, 749; BAG v. 16.6.1976 – 3 AZ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 20. Fernbleiben von der Arbeit

Rz. 506 Siehe Unentschuldigtes Fehlen (vgl. Rdn 553 ff.).mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / III. Anordnung des "gemeinsamen" Handelns durch Schuldner und vorläufigen Insolvenzverwalter

Rz. 10 Ist dem Schuldner kein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, dann bleibt er ohne ausdrückliche gegenteilige Anordnung im Anordnungsbeschluss allein kündigungsbefugt und hat in den Fällen einer Betriebsstilllegung oder sonstigen Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG den Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zu suchen und einen Sozialplan zu vereinbaren. Ordnet das I...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 1813 Der Umstand, dass soziale Medien wie Facebook/Meta/Instagram oder Twitter, aber auch Xing oder LinkedIn längst auch in der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken sind, führt zu einer deutlichen Risiko-Erhöhung für den Arbeitgeber. Es ist leicht, mit wenigen Klicks Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse einem großen Empfängerkreis zugänglich zu machen. Das sollte nicht darü...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Zuständigkeit zur Abberufung, Vertragsbeendigung und Generalbereinigung

Rz. 582 Die Abberufung von Vorstandsmitgliedern obliegt dem Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit. Die Zuständigkeit zur Abberufung kann nicht auf einen Aufsichtsratsausschuss übertragen werden (vgl. § 107 Abs. 3 S. 7 AktG i.V.m. § 84 Abs. 4 AktG). Die Abberufung muss durch förmlichen Beschluss erfolgen. Der entsprechende Beschluss (vgl. § 108 AktG) führt nicht unmittelbar zum W...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / aa) Allgemeines

Rz. 776 Gem. § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG sind solche Arbeitnehmer nicht mit in die Sozialauswahl einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung insb. wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. Die Aufzählung ist nicht abschließend, wie sich aus dem Wort "insbesonde...mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Beschäftigungsanspruch/-pflicht des Vorstands nach Abberufung in einer anderen leitenden Funktion?

aa) Zumutbare andere Tätigkeit nach Abberufung Rz. 701 Fraglich ist, ob das abberufene Vorstandsmitglied verpflichtet ist, trotz Abberufung auf Wunsch der AG eine andere zumutbare Tätigkeit bis zum Vertragsende auf Verlangen der AG auszuüben, wenn der Anstellungsvertrag dazu keine Regelung enthält. Dies ist abzulehnen. Nach der älteren Rspr. des BGH soll es möglich sein, dass...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 29. Presseerklärung

Rz. 530 Wendet sich der Arbeitnehmer eigenmächtig an die Presse oder erhebt er in der Öffentlichkeit unzutreffende Vorwürfe gegen seinen Arbeitgeber, kann darin eine Verletzung der Treuepflicht liegen, die in schweren Fällen sogar eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann (BAG v. 13.4.2000 – 2 AZR 259/99, DB 2000, 1819 = MDR 2000, 1384; BAG v. 11.3.1999, BB 1999, 11...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / cc) Interessenabwägung

Rz. 184 I.R.d. Interessenabwägung ist zu prüfen, ob die betrieblichen Beeinträchtigungen aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles vom Arbeitgeber billigerweise noch hinzunehmen sind oder ob diese ihn überfordern (BAG v. 10.11.2005 – 2 AZR 44/05, NZA 2006, 655). Dabei gibt es keine allgemeingültigen Maßstäbe hinsichtlich der zeitlichen, betrieblichen und/oder wirtschaftli...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / E. Arten der Änderungskündigung

Rz. 25 Die Änderungskündigung kann als ordentliche oder außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden. I. Ordentliche Änderungskündigung Rz. 26 § 2 KSchG regelt grds. nur die ordentliche Änderungskündigung. Dies folgt insb. aus § 2 S. 2 KSchG, nachdem der Arbeitnehmer seinen Vorbehalt dem Arbeitgeber "innerhalb der Kündigungsfrist" erklären muss und somit offensichtlich vom ...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 1. Regelungsmöglichkeiten der Betriebspartner

Rz. 79 Beim Zustandekommen eines Interessenausgleiches mit Namensliste kann die getroffene Sozialauswahl von den Gerichten für Arbeitssachen nur auf grobe Fehlerhaftigkeit hin überprüft werden (§ 1 Abs. 5 S. 2 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO). Die Beschränkung des Prüfungsmaßstabes auf grobe Fehlerhaftigkeit tritt nur ein, wenn der Interessenausgleich wirksam zustand...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / C. Faktisches Arbeitsverhältnis

Rz. 71 In der Zeit zwischen Tätigkeitsaufnahme durch den Arbeitnehmer und der Berufung auf die Nichtigkeit oder die Anfechtung des Arbeitsvertrages durch einen der beiden Vertragspartner besteht nach ganz herrschender Meinung ein sog. faktisches Arbeitsverhältnis. Aus ihm resultieren quasi vertragliche Ansprüche, nach denen das Arbeitsverhältnis für die Vergangenheit, solang...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Beispiele

Rz. 858 Vom arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz werden die Themen Gleichberechtigung, Frauenquote, Einstellung, Tarifvertrag, Arbeitsvergütung, Arbeitszeit, Gratifikationen, Weisungsrecht, Altersversorgung und Kündigung anerkannt. aa) Gleichbehandlung und Gleichberechtigung Rz. 859 Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frauen und Männer (Art. 3 Abs. 3 GG; Art. 119 EGV...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 3. Anfechtungsfrist

Rz. 430 Die Anfechtung aus Gründen des § 123 Abs. 1 BGB kann nur innerhalb eines Jahres erfolgen. Gem. § 124 Abs. 2 BGB beginnt die Frist im Fall der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt, im Fall der Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört. Hat der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag wegen...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 13 Abfindung und Arbeitslosengeldanspruch

Wird das Arbeitsverhältnis beendet und dem Arbeitnehmer eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung (im Folgenden "Entlassungsentschädigung") gezahlt, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die Beendigung ohne Einhaltung der Frist erfolgt, die der fristgemäßen Kündigung durch den Arbeitgeber entspricht.[1] Die ordentliche arbeitgeberseitige Kündigungsfrist ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 6. Betriebsbedingte Kündigungsgründe (A – Z)

Rz. 641 Die nachfolgende beispielhafte Auflistung möglicher Kündigungsgründe ist nicht abschließend. a) Änderung von Anforderungsprofilen Rz. 642 Entscheidet sich der Arbeitgeber, wegen eines reduzierten Arbeitsanfalles geringerwertige Tätigkeiten durch Arbeitnehmer (mit-)ausführen zu lassen, die höher qualifiziert sind und deren Arbeitsverträge dies auch zulassen, ist darin e...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / III. Rechtsfolge/Ruhen des Anspruchs

Rz. 83 Nach § 158 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind. Dies bedeutet – wie auch bei § 159 SGB III –, dass in einem bestimmten Zeitraum Arbeitslosengeld nicht gezahlt wird. Im Gegensatz zu § 159 SGB III tritt aber keine Minderung des Anspruches ein, d.h. der Anspruch läuft nach Beendigung des Ruhenszeitraums ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) "AT-Status" des Angestellten

Rz. 20 Ganz anderer Struktur als die OT-Mitgliedschaft eines Arbeitgebers im Arbeitgeberverband ist der sog. "AT-Status" (außertariflicher Status) eines gewerkschaftsangehörigen (angestellten) Arbeitnehmers. Der außertarifliche Angestellte ist Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft, die satzungsgemäß ohne Einschränkung für ihn zuständig bleibt, und wird dennoch von den ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 1. Wahrung von Geschäftsgeheimnissen während des Anstellungsverhältnisses

Rz. 674 Mit Wirkung zum 26.4.2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten (vgl. ausführlich Apel/Drescher/Lindner, BB 2022, 1795 ff.). Mit dem Gesetz wurde die EU-Geschäftsgeheimnisrichtlinie 2016/943 in innerstaatliches Recht umgesetzt. Auch wenn § 1 Abs. 3 Nr. 4 GeschGehG ausführt, dass die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhä...mehr