Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigungsfrist

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Kündigung vor Dienstantritt

Rz. 16 Für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor Beginn der Tätigkeit bestehen in der Insolvenz keine Besonderheiten. Sofern nicht vertraglich das Recht zur Kündigung vor Dienstantritt ausdrücklich ausgeschlossen wurde, können sowohl Insolvenzverwalter als auch Arbeitnehmer bereits vor Arbeitsaufnahme kündigen (vgl. BAG v. 23.2.2017 – 6 AZR 665/15, NZA 2017, 995; BAG v...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Kündigungsmöglichkeiten in der Insolvenz

Rz. 1199 Um notwendige Kündigungen im Insolvenzverfahren jedoch zu beschleunigen, sieht § 113 Abs. 1 InsO eine gesetzliche Kündigungsfrist für das Dienstverhältnis vor. Diese Regelung geht als lex specialis anderen Kündigungsfristenregelungen vor. Dies gilt insb. für Fristenregelungen sowie Unkündbarkeitsvereinbarungen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsve...mehr

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§ 29 Kündigung / III. Tarifvertragliche Abweichungen

Rz. 240 Gem. § 622 Abs. 4 S. 1 BGB können durch Tarifvertrag Regelungen vereinbart werden, die von § 622 Abs. 1–3 BGB abweichen. Die Tarifvertragsparteien können sowohl die Grundkündigungsfrist als auch die verlängerten Kündigungsfristen für länger beschäftigte Arbeitnehmer und die Kündigungstermine abändern. Dies kann auch zuungunsten der Arbeitnehmer geschehen. Insoweit ka...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Grundkündigungsfristen

Rz. 209 Nach § 622 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers (Arbeiters oder Angestellten) mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Fünfzehnte oder der letzte Tag eines Monates ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist. Rz. 210 Hinweis Die Grundkündigungsfrist von vier ...mehr

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§ 32 Abwicklung / 1. Zeitpunkt der Zeugniserteilung

Rz. 251 Der Arbeitgeber ist auf Anforderung des Arbeitnehmers verpflichtet, spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist oder bei seinem tatsächlichen Ausscheiden ein schriftliches Zeugnis (Schlusszeugnis) über das Arbeitsverhältnis und dessen Dauer zu erteilen ("einfaches Zeugnis"). Das Zwischenzeugnis ist eine Beurteilung des Arbeitnehmers bei fortbestehendem Arbeitsverhältni...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 2. Passivlegitimation

Rz. 98 Kündigungsschutzprozesse im Zusammenhang mit einem tatsächlichen oder angenommenen Betriebsübergang können die Frage nach der "richtigen" beklagten Partei aufwerfen. Das gilt nicht nur für Fallgestaltungen, in denen zweifelhaft ist, ob überhaupt ein Betriebsübergang vorliegt, sondern auch dann, wenn ein Betriebsübergang von keiner Seite in Zweifel gezogen wird. Rz. 99...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Gesetzesimmanente Rechtsfortbildung

Rz. 1242 Dem Versuch, den arbeitsrechtlichen Wiedereinstellungsanspruch aus einer vertraglichen Nebenleistungspflicht des Arbeitgebers abzuleiten, werden beachtliche Argumente entgegengehalten (insb. von Raab, RdA 2000, 147, 151 ff.). Nebenleistungspflichten können nicht ohne weiteres über einen Kontrahierungszwang Hauptleistungspflichten begründen, sondern dienen im Allgeme...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / a) Einzelvertraglicher Kündigungsausschluss

Rz. 13 § 113 S. 1 InsO ordnet die Unbeachtlichkeit eines einzelvertraglich vereinbarten Ausschlusses des Rechts zur ordentlichen Kündigung an. Sowohl der Insolvenzverwalter als auch der Arbeitnehmer können danach trotz einer entgegenstehenden vertraglichen Abbedingung des Kündigungsrechts in der Insolvenz ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist bemisst sich nach den jeweils...mehr

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Abfindung: Betriebsbedingte... / 3 Abfindung nach § 1a KSchG und Arbeitslosengeldanspruch

Die Abfindung nach § 1a KSchG ist keine Entlassungsentschädigung i. S. d. § 158 Abs. 1 SGB III . Danach ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn der Arbeitslose wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung (Entlassungsentschädigung) erhalten oder zu beanspruchen hat und das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der ordentl...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / II. Störung der Geschäftsgrundlage/Wiedereinstellungsanspruch

Rz. 432 Weder die Anfechtung noch die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) greift in den Fällen ein, in denen der Arbeitgeber sich verpflichtet hat, eine Abfindung i.H.d. Differenz zwischen dem augenblicklichen Nettogehalt und dem zu beanspruchenden Alg für die Zeit bis zum voraussichtlichen Rentenbeginn zu zahlen und der Gesetzgeber nach Abschluss dieser Aufhebungsver...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / I. Ordentliche Änderungskündigung

Rz. 26 § 2 KSchG regelt grds. nur die ordentliche Änderungskündigung. Dies folgt insb. aus § 2 S. 2 KSchG, nachdem der Arbeitnehmer seinen Vorbehalt dem Arbeitgeber "innerhalb der Kündigungsfrist" erklären muss und somit offensichtlich vom Gesetz eine ordentliche Kündigung vorausgesetzt wird. Rz. 27 Bei der ordentlichen Änderungskündigung muss der Arbeitgeber die vertragliche...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 6. Betriebsübernahme im Insolvenzverfahren

Rz. 1291 In seiner Entscheidung v. 10.12.1998 (8 AZR 324/97, NZA 1999, 422) hatte der 8. Senat des BAG einen Fortsetzungsanspruch im Fall des Konkurses des alten Betriebsinhabers abgelehnt, weil dafür aufgrund der europarechtlichen Vorgaben keine Notwendigkeit bestehe. Nach europäischem Recht sei die Anerkennung eines Wiedereinstellungsanspruches in der Insolvenz nicht gebot...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / IV. Berechnungsbeispiel

Rz. 92 Gegen den Arbeitnehmer A, der seit 2004 im selben Betrieb arbeitet und 2017 mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat, nach dem er eine Abfindung i.H.v. 36.000 EUR erhält, ist eine Sperrzeit von 12 Wochen festgestellt worden. A hatte bisher 5.400 EUR monatlich verdient. Ab wann kann A Arbeitslosengeld beanspruchen? Rz. 93 Wenn im v.g. Fall die Kündigu...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die gesetzliche Regelung

Rz. 24 Eine Begrenzung der Kündigungsfristen hielt der Gesetzgeber für erforderlich, da aufgrund der im Laufe der Zeit erfolgten Ausdehnung der Kündigungsfristen Arbeitnehmer in der Insolvenz häufig nicht mehr bis zum Ende der Kündigungsfrist beschäftigt werden können; blieben die Entgeltansprüche dennoch als Masseschuld erhalten, würde dies zu einer Verkürzung oder gar Entl...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Sperrfrist

Rz. 886 Hat der Arbeitgeber anzeigepflichtige Entlassungen i.S.d. § 17 Abs. 1 KSchG der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt, tritt nach dem gesetzlichen Regelfall, § 18 Abs. 1 KSchG, eine einmonatige Entlassungssperre ein. Der Lauf der Sperrfrist beginnt ab Eingang der Anzeige, jedoch nur, wenn eine ordnungsgemäße Anzeige gem. den gesetzlichen Vorga...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / III. Kündigungserleichterungen in der Insolvenz

Rz. 9 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt weder zur Beendigung der bestehenden Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisse noch ändert sich der Inhalt der Dienst-/Arbeitsverhältnisse durch die Verfahrenseröffnung, § 108 InsO. Von der Insolvenz des Arbeitgebers unberührt bleiben auch der allgemeine und der besondere Kündigungsschutz der Arbeitnehmer. § 113 InsO enthält keinen se...mehr

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Abfindung: Betriebsbedingte... / 1 Voraussetzungen des Abfindungsanspruchs

Nach dem Gesetzeswortlaut des § 1a KSchG setzt der Abfindungsanspruch folgende Tatbestandsmerkmale kumulativ voraus: Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen, Hinweis des Arbeitgebers im Kündigungsschreiben, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist eine...mehr

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§ 59 Allgemeines

Rz. 1 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat grds. keinen Einfluss auf bestehende Arbeitsverhältnisse. Vielmehr bestehen Dienst- und Arbeitsverhältnisse nach Verfahrenseröffnung mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, § 108 Abs. 1 S. 1 InsO. Der vorläufige ("starke") Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (§ 22 Abs. 1 S. 1 InsO) und der Insolvenzverwa...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Begriff

Rz. 568 Gem. § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Kündigung u.a. sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen. Das KSchG enthält keine Legaldefinition des Begriffes der "dringenden betrieblichen Erfordernisse". Nach der st. Rspr. des BAG setzt eine betriebsbedingte Kündi...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / a) Kontrolle der AGB durch die Rechtsprechung

Rz. 709 Seit der Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB auf das Arbeitsvertragsrecht ist nunmehr die Rspr. gezwungen, konkret dahin gehend zu differenzieren, welche arbeitsrechtliche Rechtsquelle zu kontrollieren ist. Dabei ist noch nicht abschließend geklärt, welche richterrechtlichen Prüfungsmaßstäbe weiterhin in Geltung geblieben sind und an welcher Stelle im AGB-rechtlichen Ge...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / I. Beschäftigungspflicht

Rz. 19 In einem ungekündigten Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber zur tatsächlichen Beschäftigung verpflichtet. Den sog. allgemeinen Beschäftigungsanspruch leitet das BAG aus dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ab (BAG v. 10.11.1955, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht). Die Pflicht zur Beschäftigung des Arbeitnehmers besteht grds. auch im gekündigten Arbeit...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / h) Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrags

Rz. 231 Des sachlichen Grundes bedarf auch die nachträgliche Befristung eines bereits bestehenden unbefristeten Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu erkennen gegeben hat, dass er zu einer unbefristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht bereit ist (BAG v. 24.1.1996 – 7 AZR 496/95, NZA 1996, 1089; BAG v. 30.1.1997, NZA 1997, 1057; BAG v. 3.12...mehr

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§ 29 Kündigung / d) Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine Suspendierung mit sofortiger Wirkung

Rz. 315 Das Gleiche gilt für die Umdeutung einer außerordentlichen fristlosen Kündigung in die Erklärung der (sofortigen) Suspendierung. Das Problem mag sich für die Dauer der Kündigungsfrist stellen, wenn eine fristlose Kündigung sich als unwirksam, die vorsorglich ausgesprochene ordentliche Kündigung dagegen als wirksam erweist. Denkbar ist ferner, dass der Arbeitgeber eine...mehr

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§ 29 Kündigung / IV. Außerordentliche Kündigung

Rz. 199 Mit der außerordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der vertraglich vereinbarten oder der gesetzlichen Kündigungsfrist beendet. Die außerordentliche Kündigung ist daher i.d.R. eine fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung. Für eine wirksame außerordentliche Kündigung ist gem. § 626 BGB ein "wichtiger Grund" erforderlich. Das Gesetz kennt ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (e) Wichtiger Grund und Koppelungsklausel

Rz. 279 Soweit Sachverhalte als wichtige Gründe i.S.d. § 626 BGB vereinbart werden, die objektiv nicht den Anforderungen des § 626 BGB im Geschäftsführervertrag genügen, ist die Kündigung aus wichtigem Grund nur unter Wahrung der ordentlichen Kündigungsfrist möglich (vgl. BGH v. 11.5.1981 – II ZR 126/80, DB 1981, 1661 = NJW 1981, 2748). Nach OLG München ist die Vereinbarung ...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / III. Rechtsfolge/Ruhen des Anspruchs

Rz. 83 Nach § 158 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind. Dies bedeutet – wie auch bei § 159 SGB III –, dass in einem bestimmten Zeitraum Arbeitslosengeld nicht gezahlt wird. Im Gegensatz zu § 159 SGB III tritt aber keine Minderung des Anspruches ein, d.h. der Anspruch läuft nach Beendigung des Ruhenszeitraums ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / G. Formulierungsbeispiele und Vertragsmuster

Rz. 452 (Vorb. zum arbeitsgerichtlichen Vergleich.: I.d.R. keine Sperrzeit gem. § 159 SGB III; vgl. FW 159.1.1.1 (4) Unterpunkt 5 der BA (= Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 159 SGB III, Stand 8/2022), s. Rdn 95 ff., 110) Muster 27.5: Arbeitsgerichtlicher Vergleich Muster 27.5: Arbeitsgerichtlicher Vergleich Ausfertigung Arbeitsgericht ______________________...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / V. Besonderheiten des Aufhebungsvertrags als Mittel zur Verlängerung der Probezeit

Rz. 54 Von großer Praxisbedeutung ist das BAG-Urt. v. 7.3.2002 – 2 AZR 93/01 (NZA 2002, 1000 = DB 2002, 2648). Darin hat das BAG dem Arbeitgeber eine rechtliche Möglichkeit eröffnet, dem Arbeitnehmer eine zweite Chance zu geben, wenn er zum Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit, die vielfach als Probezeit vereinbart wird, von der Eignung des Arbeitnehmers für die Aufgabenstell...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / a) Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen

Rz. 163 Gem. § 5 Abs. 1 S. 1 BDSG benennen öffentliche Stellen einen Datenschutzbeauftragten. Dies gilt gem. § 5 Abs. 2 S. 2 BDSG auch für öffentliche Stellen nach § 2 Abs. 5 BDSG, die am Wettbewerb teilnehmen. Für mehrere öffentliche Stellen kann gem. § 5 Abs. 2 BDSG unter Berücksichtigung ihrer Organisationsstruktur und ihrer Größe ein gemeinsamer Datenschutzbeauftragter be...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 4. Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 33 Die Durchsetzung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs (s. dazu § 29 Rdn 145 ff.) nach Ablauf der Kündigungsfrist während der Dauer eines Kündigungsschutzprozesses des Arbeitnehmers ist im Wege der einstweiligen Verfügung nur unter strengen Voraussetzungen möglich, da die Beschäftigung des Arbeitnehmers eine Befriedigung des Arbeitnehmers darstellt. Rz. 34 Über...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / c) Kündigung trotz Kündigungsausschluss

Rz. 1191 Ist durch eine arbeitsvertragliche, tarifvertragliche oder in einer Betriebsvereinbarung enthaltene Unkündbarkeitsvereinbarung die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, so ist eine dennoch ausgesprochene Kündigung unwirksam (Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigungsschutz, Rn 206). Möglich bleibt nur die außerordentliche Kündigung, die allerdings nur bei Vorliegen eines w...mehr

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§ 29 Kündigung / c) Umdeutung einer ordentlichen Kündigung in eine Suspendierung mit sofortiger Wirkung

Rz. 314 Eine ordentliche Kündigung kann jedoch nicht in eine Suspendierung mit sofortiger Wirkung umgedeutet werden, weil sie erst zum Ablauf der Kündigungsfrist wirken und der Arbeitnehmer bis dahin zur tatsächlichen Beschäftigung verpflichtet und berechtigt sein sollte. Die Umdeutung in eine Suspendierung, die erst mit Ablauf der Kündigungsfrist wirken soll, erscheint dage...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Vertragsmuster

Rz. 1735 Muster 16.42: Hausangestellten-Vertrag Muster 16.42: Hausangestellten-Vertrag Hausangestellten-Vertrag Zwischen den Eheleuten _________________________ Anschrift und Frau _________________________ Anschrift wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Vertragsverhältnis, Arbeitsbeginn und Auskunftspflicht Frau _________________________ wird beginnend mit dem _______________________...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 9. Auslegung von AGB

Rz. 767 Die Auslegung von AGB auch im Arbeitsrecht richtet sich nach den allgemeinen Regelungen zur Auslegung von AGB. Dies ist von einer Auslegung von Willenserklärungen oder Verträgen zu unterscheiden. Dies geschieht nämlich aus der Perspektive des objektiven Empfängerhorizontes. AGB sind dagegen nach ihrem objektiven Inhalt und typischem Sinn einheitlich so auszulegen, wi...mehr

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§ 29 Kündigung / III. Ordentliche Kündigung

Rz. 197 Die ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis zum Ablauf der im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist oder zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist gem. § 622 BGB. Rz. 198 Arbeitnehmer benötigen keinen "Kündigungsgrund", um ihr Arbeitsverhältnis zu beenden. Demgegenüber sind Arbeitgeber hinsichtlich der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis einseitig f...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Betriebsstilllegung

Rz. 659 Wie sich aus § 15 Abs. 4 KSchG ergibt, stellt die Betriebs- oder Teilbetriebsstilllegung ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine betriebsbedingte Kündigung dar (BAG v. 14.3.2013 – 8 AZR 153/12, Rn 25; BAG v. 26.5.2011 – 8 AZR 37/10, Rn 25, BAG v. EzA BGB 2002 § 613a Nr. 125). Eine Kündigung wegen geplanter Betriebsstilllegung ist aber nur dann durch dringend...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Auswirkungen der Elternzeit auf das Arbeitsverhältnis

Rz. 575 Die rechtswirksam in Anspruch genommene Elternzeit suspendiert für deren Dauer die in § 611 Abs. 1 BGB beschriebenen wechselseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis, d.h. die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Vergütungspflicht sowie die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers ruhen während der Elternzeit (BAG v. 23.1.2018, NZA 2018, 653; BAG v. 15.4.20...mehr

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§ 29 Kündigung / VIII. Fristen und Termine bei Massenentlassung

Rz. 279 Für Massenentlassungen außerhalb von Insolvenzverfahren gelten hinsichtlich der Kündigungsfristen und -termine keine Besonderheiten. Aus dem Zweck, der mit den Regelungen des § 17 KSchG und § 18 KSchG verfolgt wird, kann für die Massenentlassung insoweit keine Ausnahme gelten (zu den Anzeigepflichten im Rahmen einer Massenentlassung vgl. § 30 Rdn 938 ff. Ordentliche ...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / G. Annahme des Angebots

Rz. 54 Will der Arbeitnehmer das Änderungsangebot annehmen, muss er dies dem Arbeitgeber ggü. erklären, wobei eine konkludente Erklärung genügt. Die Beweislast für die rechtzeitige Annahmeerklärung trägt der Arbeitnehmer. Das Arbeitsverhältnis wird dann nach Ablauf der Kündigungsfrist zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt.mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 923 Ob und unter welchen Voraussetzungen eine im Voraus vereinbarte Freistellungsklausel nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform rechtswirksam ist, hat das BAG noch nicht entschieden. Allerdings hat sich die Rspr. schon früh zu einem Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers im ungekündigten Arbeitsverhältnis oder im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Künd...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / B. Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag oder arbeitsgerichtlicher Vergleich?

Rz. 9 In der Praxis kommt der Aufhebungsvereinbarung sowohl als außergerichtlicher Aufhebungsvertrag ohne vorausgehende Kündigung (= klassischer Aufhebungsvertrag) als auch im Rahmen eines nach Ausspruch einer Kündigung im Kündigungsschutzprozess geschlossenen gerichtlichen Vergleiches, der vielfach bereits im Gütetermin (vgl. § 54 ArbGG) abgeschlossen wird, große Bedeutung ...mehr

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§ 29 Kündigung / I. Vornahme der Umdeutung

Rz. 287 Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, gilt gem. § 140 BGB das Letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde. § 140 BGB gilt nicht nur für zweiseitige, sondern auch für einseitige Rechtsgeschäfte wie die Kündigung. Die Rechtsfolgen des Rechtsgeschäftes, in welches ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Außerordentliche Kündigung

Rz. 937 Nach dem Ablauf der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis vom Ausbildenden nur noch aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung ist dann ausgeschlossen (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Rz. 938 Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss unter Angabe der Kündigungsgründe...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 1. Zeitpunkt des Vertragsschlusses und Beginn des Arbeitsverhältnisses

Rz. 112 Der Beginn des Arbeitsverhältnisses wird von den Parteien des Arbeitsvertrages festgelegt. Dabei müssen Vertragsabschluss und Beginn des Arbeitsverhältnisses nicht zusammenfallen. Wird der schriftliche Arbeitsvertrag erst nach der tatsächlichen Arbeitsaufnahme unterzeichnet, besteht in der Zwischenzeit i.d.R. kein vertragsloser Zustand, sondern es gilt das zwischen d...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / d) Begrenzung der Inhaltskontrolle durch § 307 Abs. 3 BGB

Rz. 742 Nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB kommen die AGB-rechtlichen Vorschriften zur Inhaltskontrolle nur für solche Bestimmungen in AGB infrage, durch die von Rechtsvorschriften abgewichen wird oder durch die ergänzende Regelungen vereinbart werden. Zu diesen "Rechtsvorschriften" sollen auch ungeschriebene, allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze zählen (BAG v. 27.7.2005 – 7 AZR 48...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 8. Entgegenstehende Interessen des Arbeitgebers

Rz. 1264 Da der Wiedereinstellungsanspruch letztlich auf einer Abwägung der beiderseitigen Interessen gründet, ist immer zu prüfen, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist und welche berechtigten betrieblichen Interessen dem Weiterbeschäftigungsverlangen entgegenstehen. Liegen zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung Gründe vor, welche die ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 3. Rechtsgrundlage

Rz. 1283 Ändern sich die bei Ausspruch der Kündigung bestehenden Verhältnisse nachträglich und kommt es unvorhergesehen doch noch zu einem Betriebsübergang, ist die Konstellation identisch mit dem Wegfall des Kündigungsgrundes nach Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung. Deshalb müssen die zum Wiedereinstellungsanspruch entwickelten Voraussetzungen auch auf den Fall ein...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 13 Abfindung und Arbeitslosengeldanspruch

Wird das Arbeitsverhältnis beendet und dem Arbeitnehmer eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung (im Folgenden "Entlassungsentschädigung") gezahlt, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die Beendigung ohne Einhaltung der Frist erfolgt, die der fristgemäßen Kündigung durch den Arbeitgeber entspricht.[1] Die ordentliche arbeitgeberseitige Kündigungsfrist ...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / III. Muster: Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit und Individualvereinbarung Homeoffice

Rz. 7 Muster 81.1: Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit Muster 81.1: Betriebsvereinbarung "Mobile Arbeit" Zwischen der _________________________ Gesellschaft – nachfolgend Arbeitgeber genannt – und dem Betriebsrat [des Betriebes] _________________________ – nachfolgend Betriebsrat genannt – wird nachfolgende Betriebsvereinbarung über außerbetriebliche Arbeit (im Folgenden: Mobile Arb...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 2. Betriebsbedingte Kündigung

Rz. 1230 In einer Reihe von Entscheidungen hat sich das BAG mit der Frage auseinandergesetzt, ob und unter welchen Voraussetzungen nach rechtswirksamer betriebsbedingter Kündigung ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung bestehen kann, wenn der Anlass für den Ausspruch der Kündigung später wegfällt (vgl. etwa BAG v. 27.2.1997 – 2 AZR 160/96, NZA 1997, 757; BAG v....mehr