Fachbeiträge & Kommentare zu Lebensversicherung

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Familienrechtliche Aspekte

Rz. 1710 Abgesehen von den durch den Versorgungsausgleich erworbenen Ansprüchen auf soziale Sicherung im Altersfall ist vom geschiedenen Ehegatten für die Alterssicherung selbst zu sorgen. Dies löst einen familienrechtlichen Unterhaltstatbestand aus, § 1578 Abs. 3 BGB .[1851] Rz. 1711 Da im Versorgungsausgleich die Ehezeiten nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages (exakt:...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Kompensation durch Zugewinn oder Zuwendung von Vermögenswerten

Rz. 85 Zitat Ein ehebedingter Nachteil, der darin besteht, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte auch nachehelich geringere Versorgungsanrechte erwirbt, als dies bei hinweggedachter Ehe der Fall wäre, ist grundsätzlich als ausgeglichen anzusehen, wenn er für diese Zeit Altersvorsorgeunterhalt zugesprochen erhält oder jedenfalls ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Höhe des Vorsorgeunterhalts

Rz. 592 Bezüglich der Höhe des Vorsorgeunterhalts hat sich in der Praxis die Bemessung nach dem Elementarunterhalt, der dem Berechtigten zusteht, durchgesetzt.[639] Am verbreitetesten in der Praxis ist das vom OLG Bremen in der Bremer Tabelle entwickelte Verfahren.[640] Die Berechnung des Altervorsorgeunterhalts erfolgt mit Hilfe der Bremer Tabelle zweistufig. Schritt 1: Aus dem...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 6. Formelle und zeitliche Regeln

Rz. 2159 Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob die Scheidungsfolgen bereits zu Beginn der Ehe oder im Rahmen von Trennung und Scheidung geregelt werden. Es gelten die Grenzen der §§ 134, 138 BGB . Die Gewichtung ist aber eine andere. Im Rahmen von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen geht es weniger um Verzicht und Aufgabe von Rechten als vielmehr um die einverständliche Reg...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Abzug von Vorsorgeaufwendungen

Rz. 1548 Bei nicht Selbstständigen sind die Aufwendungen für Kranken- und Arbeitslosenvorsorge abzuziehen, ebenso wie Altersvorsorge. Nachdem die Vorsorge mit Hilfe der gesetzlichen Rentenversicherung aber nicht unbedingt vor Altersarmut schützen muss, kann nach Rechtsprechung des BGH neben der primären Altersversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung ein Betrag in ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Erträge aus Kapitallebensversicherungen

Rz. 667 Erträge aus Kapitallebensversicherungen unterliegen erst ab dem Veranlagungszeitraum 2005 der Besteuerung (bis 2004: § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F.). Verträge, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind, also sog. Neuverträge, gehören ab dem Veranlagungszeitraum 2005 zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG n.F. und nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 1121 Bei der Vermögenszuwachsrechnung wird das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen innerhalb zweier Stichtage erfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Steuermehrungen nur aus versteuerten Einkünften, steuerfreien Einnahmen und einmaligen Vermögensanfällen, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen, Spielgewinne, ergeben. Zeigen sich hier Differenzen, ist dies nach...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Renten, Pensionen

Rz. 1476 Die Grundsätze der Surrogationsrechtsprechung seit der Entscheidung des BGH vom 13.6.2001[1561] führen dazu, dass dann, wenn der Unterhalt begehrende Ehegatte aus Altersgründen nach der Ehe keine Erwerbstätigkeit mehr aufnimmt, sondern eine Altersversorgung bezieht, auch diese Rente oder Pension als Surrogat in die Bedarfsberechnung einzustellen ist. Dabei kommt es ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG; früher auch Spekulationsgeschäfte), auch als Problem der Steuerlatenz in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich ("latente Steuer")

Rz. 702 Private Veräußerungsgeschäfte,[463] früher auch Spekulationsgeschäfte genannt, gehören systematisch zu den sonstigen Einkünften und werden deshalb hier dargestellt. Sie haben im Kontext zur Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleichsverfahren eine zusätzliche Bedeutung erhalten. Der BGH[464] hat in einem obiter dictum zur latenten Steuerlast (zukünftige s...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Veräußerungsgewinne aus Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, auch als Problem der Steuerlatenz (latente Steuern) in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich

Rz. 730 Hinweis Methodischer Ansatz: Die Problematik der Ermittlung der latenten Steuern auf Veräußerungsvorgänge folgt dem Ertragssteuerrecht. Die latenten Steuern, die den Vermögenswert Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen belasten, sollen im Kontext zu den Veräußerungsgeschäften dargestellt werden, ohne dass es sich um sonstige Einkünfte nach §§ 22, 23 EStG handelt (...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Vorsorgeaufwendungen im Steuerrecht

Rz. 820 Vorsorgeaufwendungen stellen die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG genannten Versicherungsbeiträge dar, also Beiträgemehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Rz. 826 I.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind sonstige Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zumehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Familienrechtliche Grundsätze

Rz. 277 In dieser Entscheidung und noch einmal deutlich in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.3.2001 [292] hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass in Eheverträgen der Schutz vor unangemessener Benachteiligung beachtet werden muss. Ein Ehevertrag darf die Unterlegenheitsposition einer Partei nicht durch ihre einseitige vertragliche Belastung und die unan...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Schutz vor unangemessener Benachteiligung

Rz. 2014 In dieser Entscheidung und noch einmal in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.3.2001 [2118] ist deutlich erklärt worden, dass in Eheverträgen der Schutz vor unangemessener Benachteiligung beachtet werden muss. Ein Ehevertrag darf die Unterlegenheitsposition einer Partei nicht durch ihre einseitige vertragliche Belastung und die unangemessene Berücksich...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 3.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 23 Aktien: In der Regel stellen Wertpapiere – wenn sie nicht als Beteiligung einzustufen sind – kein notwendiges Betriebsvermögen dar. [1] Aktien können aber dann notwendiges Betriebsvermögen darstellen, wenn sie die geschäftlichen Beziehungen des Unternehmens zur Gesellschaft, an der es Anteile hält, fördern oder sichern.[2] Auf Aktien von Zuckerfabriken trifft dies zu, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Fondsgebundene Lebensversicherung als Rückdeckungsversicherung mit und ohne Mindestgarantie

Rn. 108 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Versicherung iSd § 169 Abs 4 VVG, der auf § 124 Abs 2 S 2 VAG verweist. Bei Fondsversicherungen wird das Anlagerisiko grundsätzlich vom Versicherungsnehmer getragen (§ 124 Abs 2 S 1 VAG). Beim Ablauf einer fondsgebundenen Lebensversicherung werden die Versicherungsleistungen nach Maßgabe des We...mehr

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§ 15 Versicherungsrecht / III. Muster: Fragebogen Lebensversicherung/Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung/Krankenversicherung

Rz. 8 Muster 15.6: Fragenbogen Lebensversicherung/BUZ/Krankenversicherung Muster 15.6: Fragenbogen Lebensversicherung/BUZ/Krankenversicherung Versicherungsnehmer: Versicherte Person: _________________________ Geburtsdatum: _________________________ Versicherungsunternehmen: _________________________ Art der Versicherung: _________________________ Lebensversicherung: ______________...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Abgrenzung zu sonstigen Lebensversicherungen

1. Die Rückdeckungsversicherung Rn. 38 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Keine Direktversicherung iSd §§ 4b EStG, 1b Abs 2 S 1 BetrAVG ist die sog Rückdeckungsversicherung. Sie ist eine Lebensversicherung, mit der der ArbG, eine Unterstützungskasse oder ein Pensionsfonds die von ihnen im Rahmen einer Versorgungszusage übernommenen biometrischen Risiken absichern. Ebenso wie im Fall ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Leistungsarten

Rn. 18 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Versicherung gilt nur dann als Direktversicherung, wenn die Versicherungsleistungen als Leistungen der Alters-, Hinterbliebenen- oder der Invaliditätsversorgung einzustufen sind (§ 1 Abs 1 S 1 BetrAVG). Die Versicherung darf daher grds nur die Risiken Alter, Tod und Invalidität absichern (R 4b Abs 1 S 4 EStR 2012). Es genügt allerdings, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Das gespaltene Bezugsrecht

Rn. 31 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Das Bezugsrecht muss nicht notwendigerweise für die gesamte Versicherungsleistung gelten (R 4b Abs 3 S 5 EStR 2012). Es kann auch in der Weise erteilt werden, dass der ArbN nur einen Teil der Versicherungsleistungen und der ArbG den anderen Teil beanspruchen kann. Es wird dann vom "gespaltenen Bezugsrecht" gesprochen. Die Gewährung eines ges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Steuerpflichtiger (Arbeitgeber)

Rn. 6 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 StPfl iSd § 4b EStG kann im Hinblick auf die maßgebliche arbeitsrechtliche Definition der Direktversicherung nur der ArbG sein, der dem ArbN die Direktversicherungszusage erteilt und der die Direktversicherung abgeschlossen hat. ArbG kann auch ein Versicherer sein. Rn. 7 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ist aus der Direktversicherungszusage aufgrund...mehr

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ZErb 09/2023, Liebe Leserinnen und Leser

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Barth 30 Minuten DSGVO richtig umsetzen 2022 GABAL, ISBN 978-3-96739-121-3, 10,90 EUR Kaum länger als 30 Minuten braucht der Leser, um dieses Kompakt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Rückdeckungsversicherung

Rn. 38 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Keine Direktversicherung iSd §§ 4b EStG, 1b Abs 2 S 1 BetrAVG ist die sog Rückdeckungsversicherung. Sie ist eine Lebensversicherung, mit der der ArbG, eine Unterstützungskasse oder ein Pensionsfonds die von ihnen im Rahmen einer Versorgungszusage übernommenen biometrischen Risiken absichern. Ebenso wie im Fall der Direktversicherung ist die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Partielle Rückdeckungsversicherung: Minderung der Deckungskapitalzuwendung und der Reservepolsterzuwendung (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst c S 5 EStG)

Rn. 104 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst c S 5 EStG sind die Deckungskapitalzuwendungen und die Anwartschaftszuwendungen Zitat "in dem Verhältnis zu vermindern, in dem die Leistungen der Kasse durch die Versicherung abgedeckt sind." Dieser Satz spricht die sog partielle Rückdeckungsversicherung an, die im Unterschied zur kongruenten Rückdeckungsversic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Dauer

Rn. 27 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Für die Einstufung einer Lebensversicherung als eine Direktversicherung ist ohne Bedeutung, für welche Dauer sie abgeschlossen wurde (Stöckler/Karst, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung 4. Teil Rz 175 (Dezember 2022)).mehr

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§ 7 Erbrecht / III. Checkliste

Rz. 18 Häufig gibt es Streit über die Zusammensetzung des Nachlasses. Hier kann die Erstellung einer ausführlichen Liste helfen: & Aktivnachlass Zum Aktivnachlass zählen alle vermögensrechtlichen Positionen des Erblassers am Todestag. Beispiele:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 43 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4b S 1 EStG ordnet an, dass Zitat "(der Versicherungsanspruch aus der Direktversicherung) dem BV des StPfl nicht zuzurechnen (ist), soweit am Schluss des Wj hinsichtlich der Leistungen des Versicherers die Person, auf deren Leben die Lebensversicherung abgeschlossen ist, oder ihre Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind". Der ArbG darf somit de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Maßgeblichkeit der arbeitsrechtlichen Begriffsbestimmung

Rn. 5 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4b EStG beinhaltet keine Definition des Begriffs der Direktversicherung. Da diese Vorschrift durch das BetrAVG eingeführt wurde (s Rn 1), ist aufgrund des Sachzusammenhangs auf die gesetzliche Definition in § 1b Abs 2 S 1 BetrAVG zurückzugreifen (R 4d Abs 1 S 1 EStR 2012), die bis zum Jahre 2001 wortgleich in § 1 Abs 2 S 1 BetrAVG enthalten...mehr

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ZErb 09/2023, Geltung eines... / 2 Gründe

I. Die zulässigerweise als Stufenklage gem. § 254 ZPO erhobene Klage ist insgesamt zulässig und über sie war auf der ersten Stufe durch Teilurteil nach § 301 ZPO zu entscheiden. Im hier vorliegenden Fall, in dem zugleich mit der Auskunft einzig zu einem bestimmten Gegenstand Wertermittlung verlangt wird, war gleichzeitig über den Auskunftsanspruch und den Wertermittlungsanspr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 192 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ausgaben für die Zukunftssicherung des ArbN, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung geleistet werden, oder diesen gleichgestellte Ausgaben gehören nicht zum Arbeitslohn. Die ArbG-Anteile zur gesetzlichen Sozialversicherung sind gemäß § 3 Nr 62 EStG steuerfrei, desgleichen nach § 3 Nr 65 EStG die Beiträge zur Insolvenzsicherung. Als erstere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff

Rn. 137 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Das EStG und die LStDV bestimmen den Begriff des ArbG nicht näher. § 38 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG setzt bei seiner Umschreibung des inländischen ArbG den ArbG-Begriff als bekannt voraus. § 1 LStDV beschränkt sich darauf, den Begriff des ArbG zu nennen und einige als ArbG in Betracht kommende natürliche oder juristische Personen beispielhaft anzuf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Prämienabzug bei der Rückdeckung von Altersleistungen für Leistungsanwärter (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst c S 2 EStG)

Rn. 91 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst c S 2 EStG ist der BA-Abzug für eine Rückdeckungsversicherungsprämie zulässig, wennmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Umfang des Aktivierungsverbots

Rn. 45 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Umfang des Aktivierungsverbots hängt nach § 4b S 1 EStG vom Umfang der Bezugsberechtigung des ArbN oder seiner Hinterbliebenen ab ("soweit"). Für den ArbG hat somit ein gespaltenes Bezugsrecht zur Folge, dass dem BV der Versicherungsanspruch in dem Umfang zuzurechnen ist, wie er bezugsberechtigt ist. Für den Fall einer quantitativen Aufsp...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / I. Muster: Pfändungsmöglichkeiten

Rz. 8 Muster 2.3: Pfändungsmöglichkeiten Muster 2.3: Pfändungsmöglichkeiten _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Allgemeines Vor Erteilung eines Vollstreckungsauftrags ist zunächst zu klären, welche Maßnahmen ergriffen werden können und sollen. Bei Zahlungstiteln hängt dies davon ab, welche Informationen über das Vermögen des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 179 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zu den anderen Bezügen und Vorteilen iSd § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG gehören vor allem die Beiträge des ArbG für Versicherungen der ArbN für Alter und Invalidität sowie Tod, § 2 Abs 2 Nr 3 LStDV, nicht jedoch bei Arbeitslosigkeit zum Arbeitslosengeld. Die Zukunftssicherungsleistungen sind gemäß § 3 Nr 62 EStG steuerfrei, soweit der ArbG hierzu...mehr

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§ 7 Erbrecht / III. Checkliste

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Aktivierung der Höhe nach (Bewertung des Versicherungsanspruchs)

Rn. 60 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 4b EStG regelt nicht, in welcher Höhe der Versicherungsanspruch zu aktivieren ist. Die FinVerw (R 4b Abs 3 S 3 EStR 2012) vertritt die Auffassung, dass der Versicherungsanspruch grds mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherers anzusetzen sei. Sofern aus Beitragsrückerstattungen bzw Überschussbeteiligungen ein Guthaben bes...mehr

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§ 6 Familienrecht / I. Muster: Familienrechtliches Abschlussschreiben nach Beendigung des Scheidungsverfahrens

Rz. 5 Muster 6.4: Familienrechtliches Abschlussschreiben nach Beendigung des Scheidungsverfahrens Muster 6.4: Familienrechtliches Abschlussschreiben nach Beendigung des Scheidungsverfahrens _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht _________________________ vom ______________________...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Unechte Direktversicherungen

Rn. 41 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ebenfalls nicht von § 4b EStG erfasst werden die sog unechten Direktversicherungen. Von einer unechten Direktversicherung wird gesprochen, wenn der ArbN nicht nur Versicherter und Bezugsberechtigter, sondern auch Versicherungsnehmer ist und der ArbG nur die Beiträge leistet oder der ArbG zwar Versicherungsnehmer und der ArbN bezugsberechtigt i...mehr

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ZErb 09/2023, Geltung eines... / 1 Tatbestand

Der Kläger macht im Wege der Stufenklage pflichtteilsrechtliche Ansprüche nach dem Tod der am 8.7.2021 mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in V. verstorbenen N. (nachfolgend: Erblasserin) geltend. Die Erblasserin war bei ihrem Tod von ihrem Ehemann geschieden. Die Parteien sind die beiden einzigen Kinder der Erblasserin. Die Erblasserin verfasste handschriftlich folgendes Test...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bewertung des tatsächlichen Kassenvermögens (§ 4d Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 und 6 EStG)

Rn. 133 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Für Wj, die nach dem 31.12.1995 enden, ist der Grundbesitz der Kasse gemäß § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 Hs 1 EStG seit dem JStG 1996 Zitat "mit 200 Prozent der Einheitswerte anzusetzen, die zu dem Feststellungszeitpunkt maßgebend sind, der dem Schluss des Wj folgt." Dieses Wertermittlungsverfahren für inländische Grundstücke soll zwischen den einze...mehr

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§ 6 Familienrecht / I. Muster: Rechtsfolgen der Scheidung

Rz. 3 Muster 6.3: Rechtsfolgen der Scheidung Muster 6.3: Rechtsfolgen der Scheidung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Die rechtskräftige Scheidung hat erhebliche Konsequenzen für Ihre rechtliche Stellung. Diese möchte ich nachfolgend aufführen und erläutern. 1. Rechtskraft Die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses tritt ein, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. ABC der Arbeitnehmerschaft

Rn. 136 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Abgeordneter ist in seiner Eigenschaft als Mitglied des Parlaments kein ArbN. Amateursportler ist dann kein ArbN des Vereins, wenn er nur unregelmäßige Zuschüsse zu den ihm entstandenen Aufwendungen erhält (FG Köln EFG 1987, 524 rkr). Sind die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Sätze 2ff EStG

Rz. 28 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ist ein ArbN auf Antrag von der Versicherungspflicht in der (deutschen) GRV befreit (vgl § 6 SGB VI; weitere Vorschriften zählt > R 3.62 Abs 3 Satz 1 LStR auf; zu einer Auflistung befreiter Personen vgl zudem BMF vom 21.12.2017 – Anlage 1 C Nr 2 –, BStBl 2018 I, 93, > Anh 2 Private Altersvorsorge (Riester) ), so kann der ArbG anstelle des weg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Satz 1 EStG

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nicht zum stpfl > Arbeitslohn gehören Beiträge für die Zukunftssicherung, wenn sie der ArbG leistet, verpflichtet ist. Diese Verpflichtung beruht in den mei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Exkurs: Steuerfreiheit bei Auslandssachverhalten

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ist vorweg zu klären, ob Deutschland überhaupt das Besteuerungsrecht hat (zur > Doppelbesteuerung vgl BMF vom 03.05.2018, Rz 16 ff, BStBl 2018 I, 643, > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn ). Kann der ArbN in Deutschland nicht besteuert werden, bedarf es keiner Steuerbefreiung für Beiträge iS...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Besonderheiten in der Unfallversicherung

Rz. 57 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 In der gesetzlichen Unfallversicherung erhebt die zuständige Berufsgenossenschaft im Umlageverfahren Beiträge (> Berufsgenossenschaften). Diese Beiträge trägt ausschließlich der ArbG aufgrund gesetzlicher Verpflichtung; sie sind deshalb steuerfrei gemäß § 3 Nr 62 Satz 1 EStG. Zu Einzelheiten > Rz 15. Leistungen aus der GUV sind steuerfrei (§...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Abzug des Arbeitnehmer-Anteils am Beitrag als Sonderausgaben

Rz. 51 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den der ArbN im Innenverhältnis zum ArbG nach Beitragsrecht zu tragen hat (zu Einzelheiten > Rz 16), wird grundsätzlich aus dem versteuerten > Arbeitslohn erbracht (BFH/NV 2007, 2283 mwN). Die Beiträge sind jedoch als Vorsorgeaufwendungen für die sog Basisversorgung beschränkt abziehbar (> Sond...mehr