Fachbeiträge & Kommentare zu Lebensversicherung

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 2 Typische Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften­

Im Folgenden findet sich eine Zusammenstellung von Aufwendungen, die typischerweise im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen anfallen, und bei denen sich die Frage nach der Abziehbarkeit als Werbungskosten stellt. Zu beachten ist, dass es auf die Frage des Werbungskostenabzugs nur in den Ausnahmefällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 EStG ankommt...mehr

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Finanzmathematik für Contro... / 3.4 Verrentung einer heutigen Zahlung

(1) Problem und Lösung Problem: Bekannt ist die heutige Zahlung der Höhe K0. Gesucht ist die zugehörige Rente mit der regelmäßigen Zahlung von g über n Perioden beim Zinssatz i. Lösung: Die Umrechnung einer einmaligen heutigen Zahlung in eine Renten-Zahlungsreihe heißt Verrentung. Renten-Zahlungsreihe und heutige Einmalzahlung müssen wirtschaftlich gleichwertig (äquivalent) se...mehr

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Finanzmathematik für Contro... / 3.3 Rentenendwert

(1) Problem und Lösung Rentenendwert Bekannt ist die Renten-Zahlungsreihe, die aus n nachschüssigen Zahlungen der Höhe g besteht. Gesucht ist der spätere Wert Kn der Rente beim Zinssatz i. Lösung: Abb. 23: Endwert einer Zahlungsreihe Wenn man die Rentenzahlungen jeweils einzeln aufzinst und die einzelnen Rentenendwerte addiert, erhält man den Endwert der gesamten Renten-Zahlung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Arbeitnehmer mit steuerfreien Beitragszuschüssen

Rz. 63 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei ArbN, die nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreie ArbG-Leistungen zur GRV erhalten haben, ist der sich in den einzelnen Jahren ergebende Abzugsbetrag um diese Beträge zu kürzen (§ 10 Abs 3 Satz 5 EStG). Haben beide > Ehegatten / > Lebenspartner steuerfreie ArbG-Leistungen erhalten, ist der Abzugsbetrag um beide Beträge zu kürzen. Rz. 64 Stand: EL...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Leistung aufgrund eigener Verpflichtung

Rz. 6/2 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 An einer wirtschaftlichen Belastung durch ‚Aufwendungen’ fehlt es, wenn schon bei der Zahlung offensichtlich ist, dass der Stpfl die Leistung gar nicht schuldet, weil er zB nicht Mitglied einer Kirche ist (BFH 181, 144 = BStBl 1996 II, 646; > Kirchensteuer Rz 75/2) oder die Leistung aus anderen Gründen zurückgefordert werden kann (BFH 114, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeines

Rz. 87 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bis einschließlich VZ 2004 waren Vorsorgeaufwendungen mit einem einheitlichen Höchstbetrag – bestehend aus einem Grundhöchstbetrag, einem Vorwegabzug, einem zusätzlichen Höchstbetrag für freiwillige Pflegeversicherungen und einem hälftigen Höchstbetrag – abziehbar (§ 10 Abs 3 EStG 2004). Der seither mehrfach (2005 und 2010) neu geregelte Abz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs 1 Nr 3a EStG)

Rz. 43 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zu den als SA begrenzt abziehbaren Vorsorgeaufwendungen gehören (§ 10 Abs 1 Nr 3a EStG):mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Festsetzung der Einkommensteuer

Rz. 170 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das zu versteuernde Einkommen ist die Grundlage für die tarifliche Einkommensteuer. Die tarifliche ESt ergibt sich aus der Anwendung des Grund- oder des Splittingtarifs (vgl § 32a Abs 1 und 5 EStG) auf das zvE (> Ehegattenbesteuerung Rz 3, > Lohnsteuertarif Rz 4 ff, > Splitting). Dieser Wert wird noch um das Ergebnis aus der Durchführung de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung, inwieweit ein behindertes volljähriges Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten

Leitsatz Eine einmalige Kapitalleistung aus einer vor dem 1.1.2005 für das behinderte Kind abgeschlossenen Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht zählt zum Vermögen des Kindes und wird deshalb bei der Prüfung, ob das volljährige behinderte Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, nicht berücksichtigt. Sachverhalt Die Klägerin erhielt Kindergeld für ihr im Jahr 1964 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbliche Einkünfte / 4.5 Keine private Vermögensverwaltung

Da auch die private Vermögensverwaltung[1] einschließlich der Verwertung der Substanz z. B. durch Veräußerung eine selbstständige nachhaltige und von Gewinnabsicht getragene Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sein kann, ist ungeschriebenes – d. h. im Gesetz nicht erwähntes – Tatbestandsmerkmal eines Gewerbebetriebs, dass die Betätigung den Rahmen privater Verm...mehr

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zfs 07/2020, Darlegung der ... / Sachverhalt

Der Kl. fordert von der Bekl. aus ungerechtfertigter Bereicherung Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge und Herausgabe von Nutzungen. Der Kl. schloss mit der Rechtsvorgängerin der Bekl. im Jahr 1997 einen Vertrag über eine kapitalbildende Lebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach dem sogenannten Policenmodell des § 5a VVG a.F....mehr

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zfs 07/2020, Wirksamkeit ei... / Sachverhalt

Die Kl. begehrt mit einer gegen die X Allgemeine Versicherung erhobenen Klage Leistung aus einer Restschuldversicherung. Die Kl. ist Alleinerbin nach dem am 23.1.1948 geborenen und am 16.10.2017 verstorbenen "Versicherungsnehmer". Dieser hatte im Rahmen der Anschaffung eines Personenkraftwagens am 14.11.2016 bei der X Lebensversicherung eine Restschuldversicherung zur Absich...mehr

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ZErb 07/2020, Fortwirkung e... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nach dem Tode der 2018 verstorbenen gemeinsamen Mutter (im Folgenden: Erblasserin). Diese hatte 2001 ein notarielles Testament errichtet, mit dem sie den Beklagten zu ihrem alleinigen Erben eingesetzt hatte; zugleich hatte sie alle bisherigen Verfügungen von Todes wegen widerrufen und ihrer vormals ...mehr

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zfs 07/2020, Wirksamkeit ei... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Klage ist wirksam gegen die X Lebensversicherung erhoben. Das Rubrum war zu ändern. Eine Parteibezeichnung ist als Teil einer Prozesshandlung grundsätzlich der Auslegung zugänglich. Dabei ist maßgebend, wie die Bezeichnung bei objektiver Deutung aus der Sicht der Empfänger (Gericht und Gegenpartei) zu verstehen ist. Es kommt darauf an, welcher Sinn der von der klagend...mehr

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ZErb 07/2020, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbststudiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle be...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.3.1 Die Regelung in Satz 1

Rz. 56 Bevor ein Härtefall nach Abs. 3 Satz 1 angenommen werden kann, ist zunächst zu prüfen, ob das Vermögen überhaupt verwertbar ist (Abs. 1), anschließend, ob es zum Schonvermögen zählt (Abs. 2) und sodann, ob ein Regelbeispiel nach Abs. 3 Satz 2 vorliegt. Im Rahmen der Härteklausel ist zu kontrollieren, ob die Regelvorschriften (Abs. 1, 2 und 3 Satz 2) ausnahmsweise zu e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.1.2 Abgrenzung von Einkommen und Vermögen

Rz. 9 Vom Vermögen abzugrenzen ist das Einkommen des Hilfesuchenden (vgl. ausführlich die Komm. zu § 82 Rz. 6 ff.). Nach der modifizierten Zuflusstheorie sind Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die jemand in einem Bedarfszeitraum wertmäßig dazu erhält und Vermögen das, was er in dem Bedarfszeitraum bereits hat. Mittel, die der Hilfesuchende erst in der Bedarfs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 91 Darlehen / 2.2 Härtefälle

Rz. 8 "Härte" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff ohne Beurteilungsspielraum und nicht identisch mit dem Härtebegriff in § 90 Abs. 3 Satz 1 (BVerwG, Urteil v. 14.5.1969, V C 167.67; Dauber, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 91 Rz. 13). Die Regelungen in § 90 Abs. 3 und § 91 Satz 1 unterscheiden sich dadurch, dass bei § 90 Abs. 3 der Einsatz oder die Verwertung des Vermögens zu jed...mehr

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Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.1.3 Verwertbarkeit

Rz. 12 Nach Abs. 1 ist nur das verwertbare Vermögen einzusetzen. Diese Einschränkung ergibt sich daraus, dass ein Bedarf tatsächlich nur mit bereiten Mitteln gedeckt werden kann. Derjenige, der auf sein Vermögen im Falle einer Notlage nicht zugreifen kann – es nicht verwerten kann –, kann auch nicht darauf verwiesen werden, dieses vorrangig zur Deckung seines Bedarfs einzuse...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.2.2 Altersvorsorgevermögen (Nr. 2)

Rz. 21 Mit dieser Regelung soll staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen, das zum Zweck einer zusätzlichen Altersvorsorge angesammelt wurde, in den genannten Fällen von der Einsatzpflicht ausgenommen werden (vgl. BT-Drs. 14/4595 S. 72). Dabei sind ausdrücklich nur nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes geförderte Vermögen privilegiert, insbesondere die ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lebensversicherung

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 > Befreiende Lebensversicherung, > Betriebliche Altersversorgung Rz 15 ff, > Lebensversicherungsprämien, > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 240 ff, > Private Altersvorsorge, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 55 ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Behandlung der Beiträge für eine Lebensversicherung

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das Lebensrisiko gehört zur privaten > Lebensführung. Deshalb sind Beiträge zu Lebensversicherungen grundsätzlich nicht beruflich veranlasst und mithin weder > Werbungskosten noch > Betriebsausgaben (vgl BFH 145, 52 = BStBl 1986 II, 143; BFH 145, 348 = BStBl 1986 II, 260). Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gilt das auch bei Aus...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Behandlung von Kapitalerträgen aus einer Lebensversicherung

Rz. 5 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Für Kapitalerträge aus Versicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen worden sind, ist § 20 Abs 1 Nr 6 EStG 2004 weiterhin anzuwenden (§ 52 Abs 36 EStG idF des Alterseinkünftegesetzes vom 05.07.2004, BGBl 2004 I, 1427 = BStBl 2004 I, 554, dazu > Alterseinkünfte; mittlerweile § 52 Abs 28 Satz 5 EStG). Danach sind die Erträge aus solchen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Kapitalbildende Lebensversicherungen

Rz. 18 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Bei Altverträgen (> Rz 16) sind grundsätzlich auch Beiträge zu kapitalbildenden Lebensversicherungen weiterhin dem Grunde nach (> Rz 14/1) als SA abziehbar (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b/cc und dd EStG 2004). Da dieser Vertragstyp aber ebenso der Vermögensbildung wie der Versorgung dient, ist der Abzug der Beiträge von zusätzlichen Voraussetzunge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Lebensversicherungen mit im Ausland ansässigen Versicherern

Rz. 31 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Nur solche Beiträge sind begünstigt, die an Versicherungsunternehmen geleistet werden, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der EU (> Europäische Union) oder des EWR (> Europäischer Wirtschaftsraum) haben und das Versicherungsgeschäft im > Inland betreiben dürfen; außerdem Versicherungsunternehmen, denen die Erlau...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Kapitalversicherungen mit Sparanteil gegen laufende Beitragsleistung und 12-jähriger Mindestvertragsdauer

Rz. 20 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragsleistung (> Rz 22 ff) mit Sparanteil, wenn der Vertrag für mindestens 12 Jahre geschlossen ist (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b/dd EStG 2004), sind die herkömmlichen Lebensversicherungen. Versicherungsfall ist das Erreichen des vertraglich festgelegten Lebensalters der versicherten Person oder ihr vorzei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Einführung

Rz. 32 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Durch das StÄndG 1992 (BGBl 1992 I, 297 = BStBl 1992 I, 146) wurden sowohl der Abzug von Beiträgen zu Kapitallebensversicherungen, die zur Tilgung oder Sicherung von Darlehen dienen (Policendarlehen), als auch die Steuerfreiheit der Erträge aus derartigen Versicherungen wesentlich eingeschränkt (vgl § 10 Abs 2 Satz 2 EStG 2004 und § 20 Abs 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Beiträge zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall sind bis zum VZ 1974 als SA gefördert worden, wenn der Vertrag nach dem 09.12.1966 auf mindestens 12 Jahre abgeschlossen worden war. Seit dem VZ 1975 werden aber als Kapitalanlage geeignete Versicherungen nicht mehr begünstigt. Deshalb konnte nach 12 Jahren Mindestvertragsdauer von ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen laufende Beitragsleistung

Rz. 19 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Bei diesem in § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b/cc EStG 2004 beschriebenen Vertragstyp kann der Bezugsberechtigte anstelle einer Rente auch eine Einmalzahlung verlangen, allerdings erst nach Ablauf der Mindestvertragsdauer (> Rz 25 f). Die Beiträge sind nur begünstigt, wenn laufende Beitragszahlung (> Rz 22 ff) vereinbart ist und die Auszahlung des K...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen

Rz. 30 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Der Abzug von Vorsorgeaufwendungen zu einer Lebensversicherung setzt voraus, dass die Beiträge nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen (vgl § 10 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG). Ansonsten würde der Stpfl durch den steuerwirksamen Abzug der aus nicht besteuerten Einnahmen finanzierten Beiträge eine nicht...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Förderung der Altverträge

Rz. 16 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Übergangsregelung für Altverträge: Beiträge zu den ab > Rz 17 dargestellten Arten der Lebensversicherung sind als (weitere) sonstige Vorsorgeaufwendungen dem Grunde nach (> Rz 14/1) beschränkt abziehbare SA. Sie werden weiterhin im Rahmen der vor 2005 maßgebenden Regelungen gefördert (vgl § 10 Abs 1 Nr 3a EStG). Zu Einzelheiten > Sonderausga...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Beiträge

Rz. 21 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Der Abzug von Beiträgen aus einem Altvertrag (> Rz 16) zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung (> Rz 18–20) setzt "laufende Beitragsleistung" voraus (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b/cc und dd EStG 2004). Eine laufende Beitragsleistung ist bei Übereinstimmung der Beitragszahlungsdauer mit der Laufzeit des Versicherungsvertrags immer gegeben. Rz...mehr

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Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 3. Teilbetrag für die Rentenversicherung (§ 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a und Absatz 4 EStG)

Auf Grundlage des steuerlichen Arbeitslohns wird unabhängig von der Berechnung der tatsächlich abzuführenden Rentenversicherungsbeiträge typisierend ein Arbeitnehmeranteil für die Rentenversicherung eines pflichtversicherten Arbeitnehmers berechnet, wenn der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und ein Arbeitnehmeranteil zu entrichten ist. Da...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Schädlicher Einsatz von Versicherungsansprüchen

Rz. 35 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Ansprüche aus den in > Rz 33 genannten Versicherungsarten dienen während der Dauer der Verträge im Erlebensfall grundsätzlich dann der steuerschädlichen Tilgung oder Sicherung eines Darlehens (zu Ausnahmen > Rz 38 ff), wenn sie gepfändet werden oder vor ihrer Fälligkeit eine Tilgungs- oder Sicherungsabrede zwischen Darlehensgeber und Darlehe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Nachversteuerung

Rz. 46 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Bei einem steuerschädlichen Einsatz von Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b/bb EStG 2004; > Rz 16), Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen laufende Beitragsleistung (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b/cc EStG 2004) und Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragsleistungen (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b/dd EStG 20...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Mindesttodesfallschutz

Rz. 23 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Kapitalbildende Lebensversicherungen, die nach dem 31.03.1996 abgeschlossen worden sind, kommen für den SA-Abzug nur in Betracht, wenn der Todesfallschutz während der gesamten Laufzeit des Versicherungsvertrages mindestens 60 % der Summe der nach dem Versicherungsvertrag für die gesamte Vertragsdauer zu zahlenden Beiträge erreicht (BMF vom 2...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 14 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Neben reinen Risikolebensversicherungen (> Rz 15) werden seit 2005 (> Rz 11) grundsätzlich nur noch solche Versicherungen gefördert, die ausschließlich der Altersversorgung und nicht zusätzlich der Kapital- oder Vermögensbildung dienen. Beiträge zu den ab 2005 abgeschlossenen (Neu-)Verträgen über Renten- und Kapitallebensversicherungen werde...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Ausnahmetatbestände

Rz. 38 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Ist dem Grunde nach ein steuerschädlicher Einsatz der Versicherungsansprüche gegeben (> Rz 35–36), kann das Abzugsverbot durch einen der folgenden in § 10 Abs 2 Satz 2 Buchst a – c EStG 2004 (> Rz 16) geregelten Ausnahmetatbestände aufgehoben sein: Rz. 39 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Der Einsatz von Ansprüchen aus Lebensversicherungsverträgen i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Erstmals eröffnete das "Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer" vom 12.07.1961 (BGBl 1961 I, 909 = BStBl 1961 I, 680) neben anderen bestehenden Möglichkeiten (vgl alter § 19a EStG, SparPG, WoPG) einen weiteren Weg, auf dem ArbN Vermögen mit Hilfe von steuerfrei bleibenden Sonderzuwendungen ihrer ArbG bilden können. Rz. 7 St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Beitragsrückerstattung in dem nach Art der Lebensversicherung betriebenen Geschäft

Rz. 14 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Das nach Art der Lebensversicherung betriebene Geschäft umfasst die Versicherungen, die biometrische Ereignisse versichern und bei denen die Kapitalanlagen einen bedeutenden Anteil zum Ergebnis beitragen. Nach Art der Lebensversicherung werden insbes die Lebens-, Renten- Kranken-, Pflege-, Berufsunfähigkeits- und die Unfallversicherung mit Pr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Berechnung der abziehbaren Beitragsrückerstattung für die nach der Lebensversicherung betriebenen Geschäfte

Tz. 20 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Berechnung der abzb BRE für die Wj, die bis zum 31.12.2018 enden, ist im BMF-Schr v 07.03.1978 (BStBl I 1978, 160) und für die Wj, nach dem 31.12.2018 enden, im BMF-Schr vom 12.12.2019 (BStBl I 2019, 1376) geregelt. Tz. 21 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Für die nach dem 31.12.2018 endenden Wj erfolgt die Berechnung der abziehbaren BRE auf Grund...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Anwendung der allgemeinen Vorschriften des § 6 Abs 1 Nr 3a EStG

Tz. 32 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Das KStG sah in seiner bis zum 31.12.2018 geltenden Fassung mit der stlichen Sondernorm des § 21 Abs 2 KStG 2018 bereits einen stlichen Höchstwert für Rückstellungen für erfolgsabhängige BRE vor, welcher durch das allg Abzinsungsgebot des § 6 Abs 1 Nr 3a Buchste EStG nicht unterschritten werden soll; so auch die amtl Ges-Begr (s BT-Drs 14/443...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Vorschrift wurde für die nach dem 31.12.2018 endenden Wj neu gefasst. Mit der Neufassung erfolgt eine Annäherung der stlichen Vorschriften an die Regelungen des HR. Die stlichen Sondervorschriften für die Höhe der RfB sind entfallen. Bei der Vorschrift handelt es sich um eine Höchstbetragsregelung, die bei nach Art der Lebensversicherung be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Beitragsrückerstattung in den übrigen Versicherungsgeschäften

Tz. 24 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Neufassung des § 21 Abs. 1 KStG beabsichtigte nur eine Änderung der höchstens abzb BRE für die nach Art der Lebensversicherung betriebenen Geschäfte. Die Grundsätze der BFH-Rspr zur Schaden- und Unfallversicherung müssten deshalb uE auch für die Neufassung des § 21 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG weiterhin Gültigkeit haben, da in der Neufassung nur d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Deckungsrückstellung

Tz. 21 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die DR ist nach § 341f HGB in der Lebens- und Krankenversicherung sowie in der Schaden- und Unfallversicherung für das nach Art der Lebensversicherung abgeschlossene Geschäft iH der gegenüber den Versicherten eingegangenen Verpflichtungen zu bilden (s § 21a KStG).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Tz. 43 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach der ges Definition der Beitragsrückerstattung (s KStG § 21 Tz 15f) handelt es sich um eine Rückstellung für Verpflichtungen. Für Wj, die vor dem 01.01.2019 enden sind die Rückstellungen für erfolgsunabhängige BRE unter den Voraussetzungen des § 6 Abs 1 Nr 3a Buchstabe e EStG in der St-Bil abzuzinsen. Tz. 44 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Von de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Tz. 30 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Hr-lich regelt § 341e Abs 2 Nr 2 HGB die allg Voraussetzungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige RfB. Einzelheiten hierzu regelt § 28 RechVersV. Auch die aufsichtsrechtlichen Regelungen in § 139 VAG ("Überschussbeteiligung") sowie die nach § 145 Abs 2 VAG (Zuführung zur RfB in der Lebensversicherung) und § 160 S 1 Nr 6 VAG ("Zuführun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Beitragsüberträge

Tz. 11 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bei den BÜ handelt es sich wirtsch um Verbindlichkeiten aus zweiseitigen Versicherungsverträgen, die durch die Vorleistungen der VN – im voraus gezahlte Beitragsteile, die auf die Versicherungsperiode nach dem Bil-Stichtag entfallen – verursacht werden und dem Grunde und der Höhe nach bestimmt sind. BÜ sind folglich keine ungewissen Verbindli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung

Tz. 13 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 § 21 Abs 1 KStG ist auf die erfolgsabhängigen und erfolgsaunabhängigen BRE iSv § 28 Abs. 2 und 3 RechVersV und die Direktgutschriften anzuwenden, die VU für das selbstabgeschlossene Geschäft gewähren. Direktgutschriften sind BRE, die ohne Zuführung zur RfB direkt gutgeschrieben werden. Fondsgebundene Lebensversicherungen sind vom § 21 KStG nic...mehr