Fachbeiträge & Kommentare zu Leistungsrecht

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Einbeziehung Dritter

Rz. 548 Zum Kostenersatz ist auch verpflichtet, wer als leistungsberechtigte Person oder als deren Vertreter die Rechtswidrigkeit des der Leistung zugrundeliegenden Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Eine Beschränkung auf Personen, mit denen man in Einsatzgemeinschaft lebt, findet ausdrücklich nicht statt. Insoweit können auch völlig auße...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / c) Ausschlagen

Rz. 73 Das VG München hatte am 17.3.2011 entschieden, dass die Ausschlagung eines Erbes durch einen Auszubildenden sittenwidrig nach § 138 BGB und also unbeachtlich sei.[61] Es könne deshalb dahinstehen, ob eine Erbausschlagung rechtsmissbräuchlich i.S.d. Rechtsprechung des BVerwG sein könne, so dass der entsprechende Erbteil der Klägerin fiktiv anzurechnen wäre.[62] Rz. 74 D...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (3) Die Sozialwidrigkeit des Pflichtteilsverzichts

Rz. 560 Grundsätzlich ist es – auch nach der Rechtsprechung des BGH – trotz des Grundsatzes der negativen Erbfreiheit möglich, die Ausübung dieser Freiheit sozialrechtlich mit Sanktionen zu belegen.[935] Deshalb greift das Argument, dass sich der Verzichtende nur der erbrechtlich zulässigen Gestaltungselemente bedient, nicht.[936] So wie der BGH[937] die Zulässigkeit eines Pf...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Zeitliche Deckungsgleichheit

Rz. 447 Zwischen der Leistungspflicht des Dritten und dem Bewilligungszeitraum der Leistung durch den Sozialleistungsträger muss zeitliche Deckungsgleichheit (Zeitraumidentität) bestehen. Entscheidend ist der Bewilligungszeitraum und nicht der tatsächliche Empfang. Ob Ansprüche in den Zeitraum der Leistungsgewährung fallen, richtet sich danach, ob der Anspruch gegen den Drit...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / d) Subjektive Besonderheiten

Rz. 107 Verwertungshindernisse können sich auch aus subjektiven Gründen, z.B. der Person des Vermögensinhabers oder anderen Umständen, etwa gesundheitliche Gründe oder an eine Immobilie gebundene Verpflichtungen des Vermögensinhabers, ergeben.[172]mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Abzugsposten, die mit dem Erbe notwendig verbunden sind

Rz. 111 Der Erbe haftet nach § 1967 BGB für die Nachlassverbindlichkeiten. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören außer den vom Erblasser herrührenden die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten, insbesondere die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen. Inwieweit sich hieraus gleichzeitig das Recht des bedürftigen Erben ergibt, die...mehr

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§ 9 Leistungsrecht und Regr... / D. Praxisrelevanz

Rz. 26 Wozu ist das Wohngeldrecht im Kontext mit Erbfall und Schenkung von praktischer Bedeutung? Fallbeispiel 79: Ererbtes Vermögen und der behinderte Erbe Der Sohn S ist in einer Einrichtung der Behindertenhilfe untergebracht und beziehtmehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 5. Gegenstände zur Befriedigung besonderer Bedürfnisse – § 90 Abs. 2 Nr. 7 SGB XII

Rz. 317 Unter der Voraussetzung, dass sie nicht Einkommen im Sinne von § 82 SGB XII sind, sondern die Rechtsqualität als Vermögen haben, sind Gegenstände zur Befriedigung geistiger, insbesondere wissenschaftlicher oder künstlerischer Bedürfnisse, deren Besitz nicht Luxus ist, Schonvermögen. Die Einbeziehung von Gegenständen zur Sportausübung ist umstritten.[540] Anhand des Wo...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Belastung einer Versicherung mit einem Verwertungsausschluss bis zum Ruhestand – § 168 Abs. 3 VVG

Rz. 236 Eine Lebensversicherung ist nach § 168 VVG für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode künd- und damit verwertbar. Für einen für die Altersvorsorge bestimmten Versicherungsvertrag gilt das nicht, wenn der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer eine Verwertung vor dem Eintritt in den Ruhestand unwiderruflich ausgeschlossen hat. Das BSG verneint eine grundsätzli...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / VIII. Überleitung (§ 95 SGB VIII)

Rz. 47 § 95 SGB VIII ermöglicht es, den Nachrang der Jugendhilfe durch Überleitung nachträglich wiederherzustellen. Hat eine der in § 92 Abs. 1 SGB VIII genannten Personen für die Zeit, für die Jugendhilfe gewährt wird, einen Anspruch gegen einen anderen, der weder Leistungsträger i.S.d. § 12 SGB I noch Kostenbeitragspflichtiger ist, so kann der Träger der öffentlichen Jugen...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / V. Fallbeispiel 71: Eingliederungshilfe in unterschiedlichen Formen

Rz. 14 Fallbeispiel 71: Eingliederungshilfe in unterschiedlichen Formen S hat einen Grad der Behinderung von 100. Der Nachteilsausgleich "g" ist anerkannt. Er erbt nach seiner verstorbenen Mutter eine vermietete Wohnung (Wert 100.000 EUR) mit Mieteinnahmen in Höhe von 550 EUR monatlich. 1. Variante: S besucht seit vielen Jahren eine Behindertenwerkstatt, lebt aber ansonsten i...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / ee) Schenkungsrückforderungsanspruch

Rz. 423 Dass ein Schenkungsrückforderungsanspruch nach § 528 BGB überleitungsfähig ist, ist völlig unbestritten. Er ist häufig assoziiert mit der Aufgabe von Rechtspositionen bzw. dem Erlass von Forderungen. Der Anspruch entsteht nicht erst durch die Überleitungsanzeige des Trägers der Sozialhilfe, sondern mit dem Eintritt der Bedürftigkeit des Schenkers, so dass das versche...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Schongrenzen abhängig von der Art der erbrachten Leistung

Rz. 128 Im SGB XII wird danach unterschieden, ob der Hilfebedürftige und seine Einsatzgemeinschaft Einkommen generell oder nach Zumutbarkeitskriterien einsetzen müssen. § 19 SGB XII differenziert dabei nach existentiellen Leistungen (genereller Einkommenseinsatz nach §§ 19 Abs. 1 und 2 SGB XII) und Hilfe in speziellen Lebenslagen (Einkommenseinsatz nach Zumutbarkeit nach § 1...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 5. Bausparverträge

Rz. 118 Nach Tz 28.3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG gehören zu den Lasten u.a. diejenigen Verbindlichkeiten, die der auszubildenden Person als Rückforderung von Bausparprämien sowie durch die Nachversteuerung von Bausparbeiträgen erwachsen, weil Guthaben aus Bausparverträgen oder aus Anlageformen nach dem Vermögensbildungsgesetz nach Tz 29.3.3 der Allgemei...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 1. Verwertung = Verstoß gegen die wirtschaftliche Vernunft

Rz. 134 Das BAföG untersteht dem Nachrangrundsatz. Die auszubildende Person soll keine staatlichen Hilfen unter Schonung des eigenen Vermögens erlangen.[127] Eine Härte liegt nach Tz 29.3.2 Buchst. a) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG allerdings in den sog. "Verschleuderungsfällen" vor,mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / c) Normativer statt tatsächlicher Zufluss

Rz. 36 Da die konsequente Abgrenzung nach dem Zeitpunkt des Zuflusses nach Ansicht von Literatur und Rechtsprechung zum Teil zu "willkürlichen bzw. inakzeptablen" Ergebnissen führt,[64] wird nach Feststellung des Zuflusszeitpunkts geprüft, ob das Ergebnis einer Korrektur bedarf, weil es einen vorrangigen, rechtlich anderen, also einen "normativen" Zufluss gibt, der das Ergeb...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / B. Nachranggrundsatz und Beitragsleistungen

Rz. 4 Eingliederungshilfe ist ein steuerfinanzierter Leistungstopf. Ihre Strukturprinzipien ergeben sich aus dem Mit der Neuregelung der Eingliederungshilfe geht gegenüber dem SGB XII insoweit kein grundsätzlicher Paradigmenwechsel [9] einher: Zitat "Die Leistungen der Eingliederungshilfe sehen neben der N...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Überleitung wegen erhaltener Leistungen

Rz. 443 § 93 Abs. 1 S. 1 SGB XII setzt voraus, dass die Person, die einen Anspruch gegen einen Dritten hat, gegenüber dem Sozialhilfeträger leistungsberechtigt sein muss. Es wird also nicht vorausgesetzt, dass tatsächlich schon Sozialleistungen erbracht worden sein müssen. Die Leistung muss aber vom Sozialleistungsträger dem Grunde nach durch einen den Leistungsanspruch konk...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Verhältnis zu § 93 SGB XII

Rz. 614 Wenn eine Forderung vor dem Tod wirksam übergeleitet wurde, dann gehört sie nicht mehr zum Nachlass. § 102 SGB XII kann sich also darauf nicht mehr beziehen, soweit der Sozialhilfeträger damit Forderungen realisiert. Forderungen können nach der Rechtsprechung des BVerwG aber auch nach dem Tod noch übergeleitet werden, "denn aus dem Gesetz ergibt sich keinerlei Anhalt...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) § 102 Abs. 3 Nr. 1 SGB XII – Grenzbetrag

Rz. 618 Bei mehreren Erben ist der Freibetrag nur ein einziges Mal vom Nachlass abzusetzen.[1006] Die "Bagatellgrenze" schützt keinen Mindestwert des Erbteils eines Miterben.mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / VI. Schonvermögensbetrag (§ 29 Abs. 1 BAföG)

Rz. 124 Von dem nach den vorstehenden Regeln ermittelten Vermögen bleibt "Schonvermögen" anrechnungsfrei: Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung. Rz. 125 Damit liegt der Schonvermögensbetrag auf den er...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 4. Ab wann kann Einkommen bedarfsdeckend angerechnet werden? – "bereite" Mittel

Rz. 64 Wenn feststeht, dass Zuwendungen qualitativ Einkommen sind und offenkundig ist, dass sie nicht per se dem Grunde nach zu den normativ bestimmten Schoneinkünften i.S.d. §§ 82 ff. SGB XII gehören, dann bedeutet das nicht gleichzeitig, dass dieses Einkommen bedarfsdeckend angerechnet werden kann. Seine Nichtberücksichtigung kann sich daraus ergeben, dass der Einsatz von ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / h) Rechtsfolgen

Rz. 616 § 102 SGB XII ist auf Ersatz der Kosten der Sozialhilfe durch den oder die Erben gerichtet. Es geht um die Kosten der Sozialhilfe, die innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren vor dem Erbfall aufgewendet wurden. Es ist nicht erforderlich, dass der Sozialhilfebezug im Zehnjahreszeitraum bis zuletzt angedauert hat. Es kann auch um Sozialhilfe gehen, die "mittendrin" ...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / II. Der Vermögensbegriff (§ 139 SGB IX)

Rz. 10 Der Einsatz des Vermögens gem. § 139 SGB IX knüpft an das verwertbare Vermögen im Sinne von § 90 Abs. 1 SGB XII bzw. die Schonvermögenstatbestände des § 90 Abs. 2 Nr. 1–8 SGB XII an. Insofern kann auf die dortigen Ausführungen Bezug genommen werden. Das Barvermögen oder sonstige Geldwerte sind für den Bezug von Eingliederungshilfeleistungen bis zu einem Betrag von 150 ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Die Endgültigkeit der Leistungsgewährung

Rz. 446 Da es bei § 93 SGB XII um die (Wieder-)herstellung des Nachrangs der Sozialhilfe geht, muss die Leistungsgewährung endgültig sein. Wird ein Vorschuss i.S.v. § 42 SGB I gewährt, mangelt es an der Endgültigkeit. Die Rechtsprechung hat bei einem Darlehen, das keine endgültige Leistung darstellt, anders entschieden, wenn Sozialhilfe im Wege eines Darlehens gewährt worden...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Bausteine des Behinderten- und Bedürftigentestaments

Rz. 257 Im Sozialhilferecht sind besonders die rechtlichen Beschränkungen von Bedeutung, aus denen die klassischen Behindertentestamente "gebaut" werden. Das sindmehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Einzelpositionen

Rz. 9 Die angemessenen Unterkunftskosten werden aus den Positionen ermittelt, die tatsächlich und untrennbar mit der Nutzung des Hausgrundstücks anfallen.[7] Hinweis: Unterkunftskosten bei Angehörigen Verbilligte Wohnraumüberlassung durch Angehörige wird grundsätzlich bedarfssenkend und damit zumindest zur Minderung der Hilfebedürftigkeit eingesetzt (vgl. z.B. § 3 Abs. 3 S. 1...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Einführende Hinweise

Rz. 139 Hinweis Die nachfolgenden Beispiele gelten wegen der unterschiedlichen Einkommensdefinitionen im SGB II und SGB XII und erst recht in Gesetzen, die keinen Bezug zum Einkommensbegriff des Einkommens im Sinne des SGB XII herstellen, nur für SGB XII-Fälle, nicht aber für SGB II-Fälle. Wenn nachfolgend gleichwohl SGB II-Entscheidungen zitiert werden, dann rechtfertigt sic...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Schonvermögenstatbestände allgemein

Rz. 132 Für besonderes, gegenständlich bezeichnetes oder gewidmetes Vermögen wird in § 12 SGB II jeweils fingiert, dass es sich um nicht verwertbares Vermögen handelt. Von besonderem Interesse sind im SGB IImehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / f) Härte

Rz. 249 Von der Geltendmachung des Ersatzanspruchs nach § 34 SGB II ist abzusehen, soweit dies für den Hilfebedürftigen eine Härte bedeuten würde. Eine solche Härte kann dann vorliegen, wenn die Ersatzpflicht den Betroffenen künftig von Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums abhängig machen würde. "Abzustellen ist insoweit allerdings nicht auf die aktuelle Hilfebedürf...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Verwertung oder Umwandlung in Schonvermögen?

Rz. 333 Ist die Größe einer selbstgenutzten Immobilie nicht angemessen, soll vorrangig die Verwertung von eigentumsrechtlich abtrennbaren Gebäudebestandteilen durch Verkauf oder Beleihung, z.B. durch Bildung in sich abgeschlossener Eigentumswohnungen, betrieben werden. Ist die Verwertung durch Aufteilung nicht möglich, dann ist die Gesamtimmobilie durch Verkauf oder Beleihun...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / IV. Was sind Zuflüsse aus Erbfall und Schenkung?

Rz. 13 Eine Erbschaft, ein Pflichtteilsanspruch, ein Vermächtnis oder eine unentgeltliche Zuwendung, sie alle sind im SGB IX im Grunde nach § 135 SGB IX für Eingliederungshilfeleistungen kein Einkommen mehr, sondern nach § 139 SGB IX Vermögen. Diese Leistungen gehören nicht zu den sieben Einkommensarten des § 2 Abs. 2 EStG, es sei denn aus der Art des Zuflusses ergäbe sich, ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 7. Allgemeine Abzugsposten vom Einkommen – § 82 SGB XII

Rz. 104 Auf der Grundlage der ermittelten berücksichtigungsfähigen monatlichen Einkünfte muss festgestellt werden, wie sich dieses Einkommen für den jeweils konkret geltend gemachten oder bereits bestehenden Anspruch auswirkt. "Der individuelle Leistungsanspruch, der einem Hilfebedürftigen im Regelfall für einen Kalendermonat zusteht, ergibt sich, wenn die Summe des für den ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Auf den Todesfall zugewendete Lebensversicherung

Rz. 146 Hat der Versicherungsnehmer einen Bezugsberechtigten auf den Todesfall bestimmt, erwirbt der Bezugsberechtigte beim Tod des Versicherungsnehmers einen direkten Anspruch gegenüber der Versicherung auf Auszahlung der Versicherungssumme (§§ 328, 331 BGB).[264] Der Auszahlungsanspruch fällt nicht in den Nachlass. Hat der Begünstigte bis dato noch keinen Antrag auf SGB XII...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / IV. Vermögensverschonung I: Tatsächliche/wirtschaftliche und rechtliche Unverwertbarkeit (§ 12 Abs. 1 SGB II)

Rz. 101 Der Begriff der Verwertbarkeit in § 12 SGB II ist – wie in § 90 SGB XII – ein rein wirtschaftlicher und beurteilt sich sowohl nach den tatsächlichen als auch nach den rechtlichen Verhältnissen. Hinweis Wegen der nahezu identischen Inhalte zur Verwertbarkeit von Vermögen in SGB II und SGB XII wird ausdrücklich auf die Ausführungen zu § 90 SGB XII verwiesen; insbesonder...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Temporäre Erhöhung der Wohnflächengrenzen

Rz. 307 Selbstgenutztes Wohneigentum soll nach der geplanten Neuregelung unabhängig von der Wohnfläche für die Dauer von zwei Jahren nicht als vorrangig zu verwertendes Vermögen herangezogen werden (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB II). Mit der Neuregelung werden die Angemessenheitsgrenzen teilweise von der Anzahl der Bewohner entkoppelt.[532] Die Neuregelung soll lauten: Zitat "eines ang...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Wirksamkeitsbremse für Behinderten- und Bedürftigentestamente?

Rz. 270 Durch die Anordnungen von nichtbefreiter Vorerbschaft/Nacherbschaft reduziert sich der Herausgabeanspruch des Vorerben auf die die "Nutzungen" (Früchte und Gebrauchsvorteile) der Erbschaft. Diese stehen dem Vorerben unmittelbar zu (§ 2111 BGB). Der Vorerbe ist aber dem Nacherben zur ordnungsgemäßen Verwaltung nach § 2130 Abs. 1 S. 1 BGB verpflichtet. Nach § 2124 BGB t...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 8. Sonderschonbetrag für Bezieher von Hilfe zur Pflege – § 66a SGB XII

Rz. 342 Für Personen, die Leistungen nach dem 7. Kapitel des SGB XII (Hilfe zur Pflege – §§ 61 ff. SGB XII) erhalten, gilt als Schonvermögensfreibetrag ein zusätzlicher Betrag von bis zu 25.000 EUR für die Lebensführung und die Alterssicherung im Sinne von § 90 Abs. 3 S. 2 SGB XII als angemessen, sofern dieser Betrag ganz oder überwiegend als Einkommen aus selbstständiger un...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 9. Erbschaft/Vermächtnis mit Dauertestamentsvollstreckung – §§ 2209, 2211 BGB

Rz. 178 Behinderten-/Bedürftigentestamente – richtiger Bedürftigentestamente mit ihren unterschiedlichen bedürftigen Adressaten – bestehen in der Regel aus mehreren Gestaltungselementen, die sich wie "Schutzringe" um die Erbschaft/das Vermächtnis legen. Zu den Einzelheiten vgl. § 11 dieses Buches. Diese Wirkung entsteht durch das wesentliche Gestaltungselement, nämlich die D...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / B. Der Bedarf im SGB II (§§ 19 ff. SGB II)

Rz. 4 Nach den Regeln des SGB II kommen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für folgende Bedarfe in Betracht:mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Vergleich § 93 SGB XII mit § 33 SGB II

Rz. 182 Unter anderem kann das Jobcenter den Anspruch, den der Hilfesuchende gegen einen Dritten hat, an sich ziehen. Das geschieht nicht durch Überleitung (Magistralzession) wie im SGB XII , sondern einheitlich durch Legalzession. SGB II und SGB XII befinden sich – was den Gleichlauf der Normen angeht – daher nicht in Gleichklang. Eine Unterscheidung danach, welche Art von A...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / C. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 7 Um Ausbildungsförderung zu erhalten, muss es sich bei der angestrebten Ausbildungsstelle um eine förderungsfähige Ausbildungsstätte i.S.d. § 2 BAföG handeln, z.B. eine Berufsfachschule oder eine Hochschule. Zu den persönlichen Voraussetzungen zählen die richtige Staatsangehörigkeit (§ 8 BAföG), die Eignung des Auszubildenden (§ 9 BAföG), die durch den regelmäßigen Besu...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / II. Die Durchsetzung des Nachrangs durch Darlehensgewährung – § 24 SGB II

Rz. 160 Wie im SGB XII ist es auch im SGB II nicht zulässig, Leistungen generell und ganz allgemein zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Form eines Darlehens zu gewähren.[283] Die Möglichkeit der Darlehensgewährung stellt eine Begrenzung von Faktizitäts- und Gegenwärtigkeitsgrundsatz dar. Die Gewährung von Darlehen anstelle von nicht zurückzahlbaren Zuschüssen soll – im...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / X. Vermögensverschonung 2: unverwertbar aus rechtlichen Gründen

Rz. 229 Vermögensgegenstände, die nicht veräußerbar sind bzw. über die man nicht frei verfügen kann, unterliegen einem dauernden Verwertungshindernis, wenn die Aufhebung der Beschränkung nicht erreicht werden kann.[414] Es besteht aber kein Nutzungshindernis an der originären Sache oder ihrem Surrogat, so dass die Verwertung durch die zu erzielenden Einkünfte erfolgen kann. 1...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Beispiel Erbanteil

Rz. 103 Ein Miterbe kann über seinen Erbanteil verfügen, ihn verkaufen und verpfänden. In der Praxis kommt dies so gut wie nicht vor. Eine Verwertung am allgemeinen Markt kommt daher eher nicht in Betracht, sondern allenfalls innerhalb der Erbengemeinschaft. Da die Miterben über einzelne Nachlassgegenstände nur gemeinschaftlich verfügen können, ist eine Verwertung bei dauerh...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Verzicht auf das Schonvermögen

Rz. 635 Fraglich ist, ob der Wert des Nachlasses nicht lebzeitig während oder nach der Leistungszeit zulässigerweise vermindert werden kann, um so die Erbenhaftung zu umgehen.[1051] Fallbeispiel 49: Die Wette auf den Tod Die Eheleute M und F, die ein gemeinsames Kind haben, überlegen angesichts einer drohenden Heimpflegebedürftigkeit der F, ob es nicht günstiger wäre, wenn da...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Probleme der Vermächtnislösung

Rz. 641 Die sozialhilferechtliche Erbenhaftung spielt eine weitere Rolle, wenn im Rahmen des Behinderten-/Bedürftigentestaments die Anordnung von Vorvermächtnis und Nachvermächtnis gewählt wird. Die Vermächtnislösung gilt wegen der sozialhilferechtlichen Erbenhaftung als nicht gesicherte Lösung.[1059] In der Literatur wird über die Eignung der Lösung heftig gestritten (siehe ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (2) Kein Schutz durch Testamentsvollstreckung

Rz. 285 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung schließt die Verfügungsbefugnis nicht für alle denkbaren Fälle aus[487] und führt auch nicht zwingend zur sozialhilferechtlichen Mittellosigkeit des Erben.[488] Der Verfügungsbeschränkung des Erben gem. § 2211 BGB unterliegen immer nur die Nachlassgegenstände, auf die sich die Testamentsvollstreckung (noch) bezieht. Rz. 286 Ob...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / bb) Sterbegeld im Sinne von § 18 BeamtVG

Rz. 81 Das BVerwG hat entscheiden, dass es sich bei Sterbegeld i.S.d. § 18 BeamtVG (§ 122 BBG a.F.), soweit es dazu dient, die Kosten der Beerdigung und ggf. der letzten Krankheit des verstorbenen Beamten zu decken, um eine ausdrücklich anderweitig zweckbestimmte, aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften von einem hierzu verpflichteten oder ermächtigten Verwaltungsträger...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Sich Bedürftigmachen durch Ausschlagung zivilrechtlich (§ 1942 BGB)

Rz. 506 Fallbeispiel 38: Was soll das Kind mit dem Erbe II? – Ausschlagen? M hat einen behinderten Sohn S, den er und seine Frau lebenslang zu Hause im gemeinsamen Miteigentum eines Hauses versorgt haben. Als M seinen Sohn nach dem Tod seiner Frau nicht mehr selbst versorgen kann, will er für die Heimunterbringung einen Antrag auf Sozialhilfe stellen und erfährt, dass sein S...mehr