Fachbeiträge & Kommentare zu Mitverschulden

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / aa) Mietwagenkosten

Rz. 75 Dies wird deutlich am Beispiel des Anspruchs auf Ersatz von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall: Macht ein Geschädigter diesen geltend, so fordert er keine Entschädigung nach § 251 BGB, sondern Naturalrestitution in Form des Herstellungsaufwands gem. § 249 BGB.[213] Er kann demnach nur den zur Herstellung objektiv erforderlichen Betrag ersetzt verlangen, das hei...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 2. Rechtsgrundverweisung

Rz. 86 Ohne dass der Wortlaut der Regelung dies zwingend vorgäbe, jedoch im Hinblick darauf, dass sich der Geschädigte andernfalls ohne jede Entlastungsmöglichkeit – entgegen der gesetzgeberischen Wertung in § 831 BGB – sehr weitgehend schadensmitursächliches Verhalten Dritter anrechnen lassen müsste, ist zu Recht nach ständiger Rechtsprechung zugrunde zu legen, dass die in ...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 5. Sorgfaltsmaßstab

Rz. 25 In grenzübergreifenden Fällen ist – auch – für die Bestimmung des nach § 254 BGB geltenden Sorgfaltsmaßstabs auf die am (Unfall-)Ort geltenden, irreversiblen (Verkehrs-)Normen abzustellen, selbst wenn alle Unfallbeteiligten deutsche Staatsangehörige sind und sich die Haftungsfolgen nach deutschem Recht richten.[79] a) Mitverursachung Rz. 26 Eine Mitverursachung im Sinne...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / III. Beweismaß

Rz. 104 Trifft den Geschädigten bei der Entstehung des Schadens ein mitwirkendes Verschulden, so ist die haftungsbegründende Kausalität nach dem Strengbeweis des § 286 ZPO,[298] die haftungsausfüllende Kausalität, das heißt die Beantwortung der Frage, welchen Einfluss die Obliegenheitsverletzung auf den Umfang des zu ersetzenden Schadens hatte, hingegen nach § 287 ZPO (Bewei...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / c) Ergänzende Abwägungskriterien

Rz. 33 Abzulehnen ist demgegenüber die vereinzelt geforderte zusätzliche Berücksichtigung von Aspekten wie der wirtschaftlichen Folgen, des Bestehens von Versicherungsschutz oder verwandtschaftlicher Beziehungen für die Abwägung. Denn das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsschutzes vermag das fehlende Verschulden des Beklagten nicht zu ersetzen. Der Versicherungsschutz w...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / b) Verschulden

Rz. 32 Zu den Umständen, die im Übrigen zu berücksichtigen sind, gehört namentlich auch – sofern nicht ohnehin Voraussetzung für die (beiderseitige Mit-)Haftung für den Schaden (siehe oben) – als "Faktor" das Vorliegen sowie insbesondere die Schwere eines Verschuldens des bzw. der Beteiligten.[95] Insoweit spielen selbstverständlich auch Gesichtspunkte eine Rolle wie ein jug...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 2. Anwendungsbereich

Rz. 3 § 254 BGB ist nach seinem Wortlaut und der Systematik – soweit keine verdrängenden Sonderregelungen bestehen – primär auf alle Schadensersatzansprüche anwendbar, unabhängig davon, auf welchem – etwa vertraglichen oder gesetzlichen – Rechtsgrund sie beruhen.[3] Auch gegenüber Amtshaftungsansprüchen gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG ist der Einwand aus § 254 BGB zulässig, sofe...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / f) Verkehrssicherungspflicht

Rz. 69 Auch mit Blick auf Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht [194] kommt nicht selten der Einwand eines Mitverschuldens zum Tragen, namentlich, wenn ein sorgfältiger Mensch die Gefahr rechtzeitig hätte erkennen können bzw. Anhaltspunkte für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bestehen und er die Möglichkeit hatte sich darauf...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / gg) Einwendungen des Beklagten

Rz. 101 Sonstige Umstände, insbesondere auch Einwendungen und Einreden des Beklagten, können ausnahmsweise im Grundurteil ausgenommen und – aus prozessökonomischen Erwägungen – dem Betragsverfahren überlassen werden, wenn die ausgeklammerte Frage nach den Umständen des konkreten Falles allenfalls zu einer Minderung, nicht aber zu einer Beseitigung des Anspruchs führen kann.[...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 2. Hinweis- oder Warnobliegenheit gemäß § 254 Abs. 2 S. 1, 1. Alt. BGB

Rz. 72 Eine Hinweis- oder Warnobliegenheit entsprechend § 254 Abs. 2 S. 1, 1. Alt. BGB kann schon denkgesetzlich nur angenommen werden, soweit der (spätere) Geschädigte um die nicht nur abstrakte Möglichkeit eines besonders hohen Schadens weiß oder zumindest wissen konnte und auch nur bei (Vor-)Bestehen irgendeiner Nähebeziehung – z.B. aus Vertrag oder aus einem bereits ents...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / b) Sportliche Wettbewerbe

Rz. 49 Der Grundsatz, dass bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential die Inanspruchnahme des schädigenden Wettbewerbers für ohne gewichtige Regelverletzung verursachte Schäden eines Mitbewerbers ausgeschlossen ist,[134] gilt an sich auch für Wettbewerbe mit Fahrzeugen wie ­(Auto-)Rennen etc. (unabhängig von deren Austragungsort oder Bezeichnung w...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / bb) Restwert

Rz. 76 Eine ähnliche Situation wie vorstehend skizziert stellt sich bei der Frage, in welcher Höhe sich ein Geschädigter den Restwert seines unfallbeschädigten Fahrzeugs im Falle eines Totalschadens anrechnen lassen muss (vgl. dazu auch § 14 Rdn 87). Zwar hat der Bundesgerichtshof insoweit klargestellt, dass ein Unfallgeschädigter dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit nach § 249 ...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / a) Mitverursachung

Rz. 26 Eine Mitverursachung im Sinne des § 254 BGB liegt inhaltlich nur vor, wenn das in Frage stehende Handeln oder Unterlassen des Geschädigten ebenso äquivalent wie auch adäquat kausal für den Eintritt oder das Ausmaß des Schadens geworden ist. Hat sich demnach beispielsweise das Nichttragen eines Helms auf das "Ob und das Wie" eines Personen- und/oder Sachschadens eines ...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 6. Rechtsfolge

Rz. 29 Wenn in § 254 Abs. 1 BGB die Abwägung davon abhängig gemacht wird, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist, so bedeutet dies keine Aufgabe der Äquivalenztheorie, die für sich eine Differenzierung nach dem relativen Gewicht der einzelnen Beiträge nicht zulassen kann,[87] sondern eine Bewertungsgrundlage für einen inter...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / d) Ablenkung (Handy o.ä.)

Rz. 64 Das Benutzen von Handys, Smartphones oder ähnlichen elektronischen Geräten ist gefahrträchtig, mithin ebenfalls ein Fall der Selbstgefährdung. Nach § 23 Abs. 1a StVO in der Fassung vom 6.10.2017[173] ist dem Fahrzeugführer daher inzwischen während der Fahrt (wie auch dem Stehen ohne vollständig abgeschalteten Motor, vgl. dazu Abs. 1b der Vorschrift) die Benutzung eine...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / bb) Erwerbsobliegenheit

Rz. 81 Anerkanntermaßen ist ein Geschädigter auch im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, die ihm – trotz Unfalls – verbliebene Arbeitskraft zur Abwendung bzw. Minderung des Erwerbsschadens zu verwenden.[235] Demgemäß stellt die Aufgabe einer bestehenden Arbeitsstelle seitens des Verletzten ohne zwingenden Grund in der Regel eine Verletzung der Schadensminderungsobliegenheit ...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 3. Sach- oder Betriebsgefahr

Rz. 18 Auch eine etwa bestehende (nicht ihrerseits – beispielsweise wegen höherer Gewalt – ausgeschlossene, vgl. § 7 Abs. 2 StVG) eigene Sach- oder Betriebsgefahr muss der Geschädigte gegen sich grundsätzlich schadensmindernd gelten lassen; und dies selbst gegenüber einer delikts- oder vertragsrechtlichen (Verschuldens-)Haftung des Schädigers.[59] Soweit ein Geschädigter auf...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / b) Nebentäter

Rz. 38 In den übrigen Fällen, namentlich bei (– wie in Verkehrsunfallsachen häufig – allenfalls fahrlässig handelnden) Nebentätern, bei denen keine rechtliche Grundlage für eine wechselseitige Zurechnung ihrer Verursachungsbeiträge besteht,[106] gilt demgegenüber nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.6.1959:[107] Haften mehrere Personen – etwa b...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / e) Eigensicherung in öffentlichen Verkehrsmitteln

Rz. 67 Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gilt entsprechend nach einhelliger Rechtsprechung der höchstrichterlich herausgearbeitete "Grundsatz", dass der – jedenfalls nicht erkennbar in schwerer Weise körperbehinderte[186] – Fahrgast in aller Regel "sich selbst überlassen (ist); er kann nicht damit rechnen, dass der Wagenführer sich um ihn kümmert".[187] Ein Fahrg...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / C. Haftungsgrundlagen

Rz. 7 Wichtigste Haftungsnormen im Binnenschifffahrtsbereich sind einerseits § 823 Abs. 1 sowie Abs. 2 BGB in Verbindung mit Vorschriften der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RhSchPV) oder anderen Schifffahrtsstraßenordnungen wie der BinSchStrO sowie sonstigen Schutzgesetzen (vgl. dazu § 2 Rdn 510 ff.), andererseits §§ 3, 4, 92 ff. BinSchG. Die Vorschrift des § 1.17 Nr. 1...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 5. Kausalität und Beweislast

Rz. 1055 Nach allgemeinen Grundsätzen ist der Geschädigte bei einem Glätteunfall beweispflichtig dafür, dass die Schadensverursachung auf der Pflichtverletzung beruht. Er hat zu beweisen, dass nach der Witterungslage und den Straßenverhältnissen eine Streupflicht ausgelöst und dass eine angemessene Reaktionszeit überschritten war.[3185] Entlastende Umstände – wie beispielswe...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / III. Gegenstand

Rz. 26 Nach der in § 403 StPO ausdrücklich getroffenen Festlegung darf Gegenstand der Adhäsion nur ein "aus der Straftat erwachsener vermögensrechtlicher Anspruch" sein, der zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehört und damit auf Zivilsachen im Sinne von § 13 GVG ausgerichtet sein muss. Andere Ansprüche sind dem Adhäsionsverfahren nicht zugänglich, mithin vor dem je...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Handeln auf eigene Gefahr

Rz. 134 Mit dem Schlagwort des Handelns auf eigene Gefahr wird immer noch ab und zu argumentiert, wenn es um Fallgestaltungen geht, bei denen der Geschädigte bestimmte Risiken in Kauf genommen hat, die sich letztlich in einem Verletzungserfolg realisiert haben. Als eigenständiges Rechtsinstitut sollte das Handeln auf eigene Gefahr indes heutzutage nicht mehr verstanden werde...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 2. Beamte, Richter, Soldaten

Rz. 60 Gemäß § 3 Abs. 2 BBG endet der Anspruch auf Besoldung mit Ablauf des Tages, an dem der Beamte, Richter oder Soldat aus dem Dienstverhältnis ausscheidet. § 4 Abs. 1 BBG bestimmt, dass der in den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte, Richter oder Soldat für den Monat, in dem ihm die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mitgeteilt worden ist, und für die folgend...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Allgemeines

Rz. 188 Der Geschädigte, der nach einem Unfall Schadensersatzansprüche aus der Verschuldenshaftung gemäß § 823 BGB geltend macht, trägt die Behauptungs- und Beweislast für die objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Anspruchs. Er muss zunächst den haftungsbegründenden Tatbestand beweisen, also ein vom Willen des Schädigers gesteuertes Verhalten, die Verletzung eines d...mehr

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§ 35 Eltern und Kinder / E. Haftung der Kinder gegenüber den Eltern

Rz. 24 Führt ein Verhalten des Kindes zu einem Unfallereignis, bei dem die Eltern geschädigt werden, kann eine deliktische Haftung des Kindes gegenüber den Eltern in Betracht kommen. Für die Verantwortlichkeit des Kindes ist dann jedoch § 828 BGB zu beachten, der eine deliktsrechtliche Einstandspflicht vor Vollendung des siebten Lebensjahrs (im Fall des Unfalls mit einem Kra...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Normzweck, Verhältnis zu den Haftungstatbeständen

Rz. 1172 § 17 StVG enthält keine Anspruchsgrundlage für Ersatzansprüche aus einem Unfallgeschehen, sondern setzt einen Anspruch des Unfallgeschädigten, v.a. aus Gefährdungshaftung nach § 7 Abs. 1 StVG, aus vermutetem Verschulden nach § 18 StVG, Delikt nach § 823 BGB oder Amtshaftung nach § 839 BGB voraus. Rz. 1173 § 17 StVG ist ein Sondertatbestand gegenüber § 9 StVG und § 25...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / kk) Unfälle zwischen Kraftfahrzeugen und Fußgängern, Radfahrern, Inlineskatern, Skateboardfahrern

Rz. 1353 Lässt sich ein Verschulden des Fußgängers, Radfahrers, Inlineskaters oder Skateboardfahrers nicht feststellen, haftet der Kraftfahrzeughalter nach § 7 Abs. 1 StVG voll. Ausgleichsansprüche und Haftungsquoten kommen daher nur bei nachgewiesenem Verschulden des nicht motorisierten Verkehrsteilnehmers in Betracht. Das Nicht-Tragen eines Fahrradhelms begründet im Jahr 2...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Verhältnis Tierhalter/Tierhüter

Rz. 804 Der geschädigte Tierhüter fällt grundsätzlich unter den Schutzbereich des § 833 BGB.[2438] Nimmt der geschädigte Tierhüter den Tierhalter in Anspruch, steht dem Tierhalter der Einwand des Mitverschuldens nach § 254 BGB zu. Hierfür können jedoch nur vorwerfbare Fehler berücksichtigt werden. Die Mitverschuldensprüfung muss sich am Haftungsmaßstab des § 834 BGB orientie...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 8. Quotentabellen, Abwägungshilfen

Rz. 1224 Die Angabe der festgestellten Haftungsquote kann in Brüchen oder Prozentzahlen erfolgen. Zur Herstellung einer gewissen Rechtssicherheit sind Quotentabellen nützliche Hilfsmittel, entbinden jedoch nicht von der konkreten Würdigung und Gewichtung der Abwägungsfaktoren im Einzelfall. Sie dienen dem legitimen Bemühen um Gleichmäßigkeit und Überschaubarkeit der Rechtspr...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Allgemeines

Rz. 566 Durch das Schadensersatzrechtsänderungsgesetz (Zweites Gesetz zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002 – BGBl I 2674) hat § 828 BGB mit Wirkung ab dem 1.8.2002 gegenüber der Vorauflage eine Änderung erfahren. Abs. 2 ist neu eingefügt worden, Abs. 3 entspricht Abs. 2 alter Fassung. Rz. 567 § 828 BGB schließt die Verantwortlichkeit des minderjährigen ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / Literaturtipps

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 3. Vertrag zugunsten Dritter und mit Schutzwirkung für Dritte

Rz. 50 Ein Dritter kann wegen der Schädigung seiner eigenen Person Ansprüche gegen den vertraglichen Schädiger haben, obwohl er an dem Vertrag nicht unmittelbar beteiligt ist.[110] Nach der Regelung des § 328 BGB wird der Dritte beim echten Vertrag zugunsten Dritter nicht Vertragsbeteiligter, wohl aber erwirbt er einen Erfüllungsanspruch. Die Beziehungen, die dadurch zwische...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Fahrbahn

Rz. 999 Die Fahrbahn muss in einem Zustand unterhalten werden, der dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügt. Auch wenn der Benutzer die Straße in demjenigen Zustand hinzunehmen hat, in dem sie sich ihm erkennbar darbietet, verlangt das den Schutz vor überraschenden Gefahren und vor Gefahren, die sich gerade deshalb verwirklichen können, weil im Kraftverkehr mit höheren Gesc...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / II. Beitragsregress vom 1.7.1983 bis zum 31.12.1983

Rz. 452 § 119 SGB X a.F. Übergang von Beitragsansprüchen Soweit der Schadensersatzanspruch eines Sozialversicherten, der der Versicherungspflicht unterliegt, den Anspruch auf Ersatz von Beiträgen zur Sozialversicherung umfasst, geht dieser auf den Leistungsträger über; dies gilt nicht, wenn und soweit der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fortzahlt oder sonstige der Beitragspfl...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / I. Allgemeines

Rz. 53 Ein Zwischenurteil über den Grund ist eine nur unter den im Gesetz abschließend genannten Gründen (§ 304 ZPO)[99] zulässige Vorabentscheidung mit materiell-rechtlichem Inhalt, die den Prozess noch nicht beendet (siehe oben Rdn 1). Als Zwischenurteil erledigt das Grundurteil vielmehr lediglich Vorfragen. Durch es wird der geltend gemachte – prozessuale (siehe § 25 Rdn ...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / a) Aufwendungs- und Schadensersatz beim Auftrag

Rz. 29 § 670 BGB: Ersatz von Aufwendungen Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatze verpflichtet. Rz. 30 Erleidet ein Beauftragter einen Schaden, den der Auftraggeber durch eine von diesem verursachte Pflichtverletzung herbeigeführt hat, so haftet er de...mehr

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Literaturverzeichnis

ADAC, Kinderschutz in Europa, 2006 Ahrens/von Bar/Fischer, Festschrift für Erwin Deutsch, 1999 Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. 1999 Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, 2. Aufl. 1973 Arnold, Das Grundurteil, Diss., 1996 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 2. Aufl. 2017 Baltzer, Die negative Feststellungsklage, 1980 Baltzer, Gedächtni...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / b) Kriterien in der Person des Schädigers

Rz. 27 In der Person des Schädigers kommt für die Bemessung einer angemessenen Kompensation auch die Berücksichtigung verschiedenster Umstände in Betracht, so unter anderem: Rz. 28mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / IV. Schadensminderungspflicht

Rz. 154 Der Unternehmer muss, wenn er die bisherige Tätigkeit unfallbedingt nicht fortführen kann, versuchen, seine Arbeitskraft anderweitig zu verwerten. Soweit er seinen bisherigen Gewerbebetrieb nicht mehr fortführen kann, kann er zu einer beruflichen Umstellung verpflichtet und in diesem Rahmen – ebenso wie ein nicht selbstständig Tätiger – zur Teilnahme an Erfolg verspr...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / IV. Maßgebliche Aufwendungen

Rz. 312 Der Anspruch aus § 110 SGB VII erstreckt sich auf sämtliche Aufwendungen des Sozialversicherungsträgers aus Anlass des Unfalls, jedoch nur bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs. Bei einem Rückgriff nach dieser Vorschrift obliegt die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Höhe des zivilrechtlichen Ersatzanspruchs dem Sozialversicherungsträger....mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / dd) Kausalität

Rz. 88 Sowohl die haftungsbegründende als auch die haftungsausfüllende Kausalität gehören im Ausgangspunkt zum Grund des Anspruchs. In welchem Umfang die Kausalität im Grundurteil im Einzelfall abzuhandeln ist, entscheidet sich jedoch ebenfalls allein nach prozessökonomischen Erwägungen. Auf die systematische Unterscheidung, ob die Kausalität – als haftungsbegründend – dem s...mehr

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§ 14 Sachschaden / VII. Leasingfahrzeug

Rz. 196 Bei der Beschädigung eines Leasingfahrzeugs ergeben sich eine Reihe von Problemen, die mit der Struktur des Leasings zusammenhängen.[419] Zu unterscheiden sind der Anspruch des Leasinggebers wegen der Beschädigung seines Eigentums und der Anspruch des Leasingnehmers wegen der Verletzung seines Besitzrechts. Leasinggeber und Leasingnehmer sind nebeneinander anspruchsb...mehr

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§ 3 Haftung der Versorgungs... / IX. Konkurrenzen; Sonstiges

Rz. 102 Zustands- und Wirkungshaftung schließen sich nicht aus, sondern können gleichzeitig bestehen.[358] Neben der Haftung gemäß § 2 HaftpflG kommen unter den jeweiligen Voraussetzungen in Betracht:[359]mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 8. Grundurteil

Rz. 64 Im Hinblick auf die Möglichkeit eines Grundurteils (dazu allgemein § 28) im Rahmen von Schmerzensgeldklagen ist zu beachten, dass ein etwa berücksichtigungsfähiges Mitverschulden der geschädigten Person – nur – einen Bemessungsfaktor im Rahmen der Bestimmung einer "billigen Entschädigung in Geld" darstellt. Das hat – was in der Praxis bisweilen übersehen wird – zur Fo...mehr

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§ 21 Verjährung / Literaturtipps

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / b) Rechtsfolge – angemessene Entschädigung in Geld

Rz. 42 Dem (mittelbar geschädigten) Hinterbliebenen steht nach der Norm ein eigener Anspruch auf "angemessene Entschädigung in Geld" zu. Rz. 43 Für die Bestimmung der angemessenen Entschädigung wird – lediglich – in der Gesetzesbegründung (zwar) eine Größenordnung von durchschnittlich 10.000 EUR angeführt,[160] die Bestimmung im Einzelnen (aber) der Rechtsprechung überlassen,...mehr

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§ 35 Eltern und Kinder / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VIII. Mitverschuldenseinwand

Rz. 751 Die Verschuldensvermutung des § 832 BGB ist nur für den Haftungsgrund relevant. Wird der Aufsichtsbedürftige auf Schadensersatz in Anspruch genommen, kommt ein Mitverschulden des Aufsichtspflichtigen gemäß § 254 Abs. 1 BGB nur in Betracht, wenn eine Aufsichtspflichtverletzung feststeht und der Aufsichtspflichtige aus tatsächlichem Verschulden haftet.[2236] Denn bei d...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / 5. Einzelfälle

Rz. 79 Schadensersatzansprüche aus § 280 BGB wegen Pflichtverletzung trotz ansonsten mangelfreier Hauptleistung können entstehen, wenn der Gläubiger Schaden erleidet, weil der Schuldner leistungsbezogene Nebenpflichten, beispielsweise zur ordnungsgemäßen Aufklärung, Beratung, Verpackung, Lieferung verletzt.[205] Ferner besteht – wie oben ausgeführt (Rdn 72) – die Pflicht, si...mehr