Fachbeiträge & Kommentare zu Nachlassverbindlichkeit

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.1.3 Sonstige Verbindlichkeiten (Zeilen 93 bis 97)

In den Zeilen 93 bis 97 sind sonstige Verbindlichkeiten des Erblassers zu erfassen. Hierunter fällt auch die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten, wenn es mit Beendigung der Zugewinngemeinschaft zur güterrechtlichen Abwicklung des Zugewinnausgleichs kommt. Die Berechnung der Ausgleichsforderung ist auch darzustellen. Zu den sonstigen Verbindlichkeiten gehören...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.3 Vermächtnisse, Auflagen (Zeilen 104 bis 110)

Wurden vom Erblasser Vermächtnisse angeordnet, so sind diese in den Zeilen 104 bis 110 anzugeben. Ein Vermächtnis liegt bei der Zuwendung eines einzelnen Vermögensgegenstands vor. Solche Vermächtnisse können beispielsweise Sachvermächtnisse, Verschaffungsvermächtnisse oder Vorausvermächtnisse sein. An dieser Stelle sind auch solche Vermächtnisse anzugeben, die der Erblasser z...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.1 Schulden des Erblassers (Zeilen 85 bis 97)

In den Zeilen 85 bis 97 sind die Schulden des Erblassers einzutragen. Hierhin gehören aber nicht die Betriebsschulden. Denn diese sind schon bei der Bewertung des Betriebs berücksichtigt. Hypotheken- und Grundschulden sowie andere Darlehensschulden sind mit dem Betrag anzugeben, der am Todestag noch geschuldet wurde. Beizufügen ist eine Gläubigerbescheinigung. Schulden, zu d...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.6.1 Testamentsvollstrecker (Zeilen 10 und 11)

Der Erblasser kann auch einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung bringt und den Nachlass verwaltet. Bei Bedarf kann das Nachlassgericht bis zur Annahme der Erbschaft für die Sicherung des Nachlasses sorgen. Gleiches gilt, wenn der Erbe unbekannt ist oder wenn unbekannt ist, ob er die Erbschaft angenommen hat. Dies...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.3 Guthaben bei Kreditinstituten (Zeilen 52 bis 55)

In den Zeilen 52 bis 55 sind Guthaben bei Kreditinstituten einzutragen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Auch Guthaben auf Gemeinschaftskonten (Und-Konten; Oder-Konten) sind zu erfassen. Verstirbt ein Ehegatte, rechnet die Finanzverwaltung grundsätzlich die Hälfte des Kontoguthabens dem Nachlass zu. Dies gilt unabhängig davon, von welchem Ehegatten die Geldeinzahlungen auf de...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.2 Erbfallkosten (Zeilen 98 bis 103)

In den Zeilen 98 bis 103 sind die Erbfallkosten einzutragen. Eine Eintragung ist aber nur dann erforderlich, wenn diese Kosten höher als 10.300 EUR sind. Anderenfalls wird diese Pauschale vom Finanzamt von Amts wegen gewährt, d. h. auch ohne entsprechenden Nachweis. Nachzuweisen sind aber die höheren Kosten. Der Pauschbetrag kann bei mehreren Beteiligten insgesamt nur einmal ...mehr

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§ 3 Entgegenstehende Rechte / J. Nacherbenvermerk

Rz. 28 Ist aus dem Grundbuch der Nacherbenvermerk ersichtlich, sind Zwangsvollstreckungen grundsätzlich insoweit unwirksam, als sie im Fall des Eintritts der Nacherbfolge das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden, § 2115 BGB. Eine Vollstreckung gegen den Vorerben ist daher nur möglich, sofern der Nacherbe der Zwangsvollstreckung zustimmt. Wird das Zwangsv...mehr

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ZErb 04/2022, Erbschaftsteu... / 1 Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die erbschaftsteuerliche Abzugsfähigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung i.H.v. 521.521 EUR. Der Kläger ist Alleinerbe seines am 30.6.2019 verstorbenen Vaters V (Erblasser). Der Kläger und sein Vater waren im Verhältnis 80 zu 20 u.a. an zwei GbR beteiligt, namentlich an der Grundstücksgesellschaft A und an der Grundstücksgesellschaft B. Eine der...mehr

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ZErb 04/2022, Erbschaftsteu... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist unbegründet. Der angefochtene Bescheid ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO). Die streitgegenständliche Vorfälligkeitsentschädigung ist weder nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG (I.) noch nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG (II.) zu berücksichtigen. I. Die Vorfälligkeitsentschädigung unterf...mehr

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ZErb 04/2022, Zur Auslegung... / 1 Gründe

I. Der Erblasser errichtete am 23.7.1987 vor einem staatlichen Notariat zusammen mit seiner Ehefrau H.M. ein gemeinschaftliches Testament. Darin setzten sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Ableben des Längstlebenden sollte der Antragsteller Eigentümer ihres Hausgrundstückes in B., das sie im Jahr 1973 für 4.360 Mark/DDR erworben hatten, werden. Genauere...mehr

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ZErb 04/2022, Schadensersat... / 3 Gründe

Die zulässige Klage ist begründet. I. Der Kläger kann von dem Beklagten Schadensersatz i.H.v. 8.862,75 EUR nebst Zinsen verlangen. 1. Die unbekannten Erben des H.- W. E. R. haben gegen den Beklagten einen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1833 Abs. 1 S. 1 BGB (a). Diesen kann der Kläger in seiner Eigenschaft als Nachlassinsolvenzverwalter geltend machen, da ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 4. Anwendungsbereich

Die Anlage KAP ist der ESt- oder KiSt-Erklärung beizufügen und personenbezogen abzugeben. Werden Ehegatten/Lebenspartner zusammen zur Einkommensteuer veranlagt und jeder Ehegatte/Lebenspartner erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen, ist für jeden Ehegatten/Lebenspartner eine eigene Anlage KAP abzugeben. Beraterhinweis Durch das Gesetz zur Rückführung des SolZ 1995 v. 10.12.201...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren

Rz. 6 Die Klage nach § 785 ZPO ist im Falle des Abs. 1 vom Erben geltend zu machen. Auf § 784 Abs. 1 ZPO kann sie allerdings nur dann gestützt werden, wenn die Vollstreckungsmaßnahme vor der Durchführung der Haftungsbeschränkung erfolgte. Sonst muss der Erbe nach § 781 ZPO vorgehen. Die Klage ist gerichtet auf Aufhebung der Zwangsvollstreckung in den bestimmt zu bezeichnende...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung berücksichtigt die Tatsache, dass durch die Anordnung der Nachlassverwaltung und die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Vermögens- und Haftungsmassen (Nachlass und nicht zum Nachlass gehörendes Vermögen (Eigenvermögen)) in der Hand des Erben getrennt werden. Der Erbe haftet in diesen Fällen für die Nachlassverbindlichkeiten endgültig beschränk...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Die Klage auf Unzulässigerklärung einer bestimmten Vollstreckungsmaßnahme

Rz. 9 Hierzu zählt im Wesentlichen die Abwehr der Vollstreckung in das Privatvermögen des Erben. Hat der Erbe nämlich die Haftungsbeschränkung durch Nachlassinsolvenzverfahren, Nachlassverwaltung, Dürftigkeitseinrede oder Erschöpfungseinrede herbeigeführt, kann er den Zugriff des Gläubigers auf sein Eigenvermögen (Privatvermögen) abwehren und die Aufhebung von Maßnahmen der ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 781 Beschränkte Erbenhaftung in der Zwangsvollstreckung

Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Vorschrift setzt voraus, dass der Erbe die Haftung an sich noch beschränken kann. Rz. 2 Sie beinhaltet den Grundsatz, dass die Zwangsvollstreckung gegen den Erben in den Nachlass und das Eigenvermögen zulässig ist, solange der Titel nicht eingeschränkt ist. Die Bestimmung gilt für jede Vollstreckung "gegen den Erben". Dabei spielt es keine Rolle, ob...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Bestimmung sichert die Fortsetzung einer aus einer Nachlassverbindlichkeit herrührenden Zwangsvollstreckung. Die Hauptbedeutung der Vorschrift, die eine gewisse Erleichterung gegenüber § 750 ZPO bedeutet, liegt darin, dass der Titel nicht gegen den/die Erben umgeschrieben (§ 727 ZPO) zu werden braucht (vgl. AG Bremen, JurBüro 2015, 209), sondern ohne weiteres der (...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Rz. 2 Nach der Bestimmung des § 1489 Abs. 1 BGB haftet im Falle der fortgesetzten Gütergemeinschaft der überlebende Ehegatte nach dem Tod des anderen Ehegatten für die Gesamtgutverbindlichkeiten persönlich, auch wenn er bis zum Tod (des anderen Ehegatten) nicht persönlich verpflichtet war. Soweit diese persönliche Haftung den überlebenden Ehegatten aber nur wegen des Eintrit...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / 5. Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten

Der im Testament angeordnete letzte Wille zu Beisetzung und Grabpflege des Erblassers kann häufig recht kostspielig sein, sodass sich aus der Sicht der Erben die Frage stellt, ob und in welchem Umfang der Pflichtteilsberechtigte zumindest mittelbar an diesen Kosten beteiligt werden kann. Diese mittelbare Beteiligung wäre möglich, wenn die entstehenden Kosten für Beisetzung u...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Die Klägerin im Ausgangsstreitverfahren war ein regionales Energie- und Wasserversorgungsunternehmen, das den damaligen Beklagten wegen der Lieferung von Gas, Strom und Wasser i.H.v. 12.975,29 EUR nebst Zinsen in Anspruch nahm. Eigentümer des betreffenden Anwesens war zunächst der Vater des Beklagten, der vom Beklagten und seinen zwei Brüdern zu jeweils einem Drittel beerbt ...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Augenfällig sind zunächst die Konsequenzen der Entscheidung für den gegen einen Erben vorgehenden Gläubiger. Dieser sollte, wenn er sich die Möglichkeit einer Vollstreckung in das Eigenvermögen des Beklagten trotz dessen Vorbehalts nach § 780 Abs. 1 ZPO bewahren möchte, bereits in erster Instanz des Erkenntnisverfahrens substantiiert darlegen, dass die Voraussetzungen einer ...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Der Kläger macht gegen die Beklagten einen Anspruch auf seinen Zusatzpflichtteil nach § 2305 BGB geltend.[80] Die Erblasserin hatte in ihrem eigenhändigen Testament u.a. verfügt: "Wenn alles Verkauft ist, bekommen alle 10 % + 5 % die ich jetzt Namentlich schreibe. Der Rest ist für die Beerdigung und, 20 Jahre Pflege des Grabes." Die Beklagte, die von der Erblasserin als Test...mehr

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ZErb 03/2022, Zur Auslegung... / 1 Gründe

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 63 und 65 AEUV. Es ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen XY und dem Finanzamt V (Deutschland) über die Berechnung der Erbschaftsteuer auf in Deutschland belegene Grundstücke. Rechtlicher Rahmen § 1 ("Steuerpflichtige Vorgänge") des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verfahren

Rz. 9 Der Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung wird nur auf Einrede des Erben und ohne besonderen Antrag in das Urteil aufgenommen (BGH, NJW-RR 2010, 664; BGH, NJW 1983, 2378). Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich (BGH, a. a. O.; NJW 1964, 2300). Wird ein Mandant als Erbe wegen einer Nachlassverbindlichkeit in Anspruch genommen, ist der Rechtsanwalt grundsätzlich ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Nach § 1967 Abs. 1 BGB haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich unbeschränkt, d. h. nicht nur mit dem Nachlass, sondern auch mit seinem eigenen Vermögen. Er kann seine Haftung aber auf den Nachlass beschränken (§§ 1975 ff. BGB). Nach § 780 Abs. 1 ZPO kann er die Beschränkung seiner Haftung nur dann im Vollstreckungsverfahren geltend machen, wenn ...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Der BGH stärkt in seiner Entscheidung erneut die Stellung des Pflichtteilsberechtigten. Die Kosten für die Grabpflege könne zwar immer dann, wenn eine entsprechende letztwillige Anordnung im Sinne einer Auflage (§ 1940 BGB) durch den Erblasser getroffen wurde, als Nachlassverbindlichkeit (§ 1967 Abs. 2 BGB) qualifiziert werden. Sie sind jedoch bei der Berechnung des Pflichtt...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Entbehrlichkeit des Vorbehalts (Absatz 2)

Rz. 7 Abs. 2 erklärt einen Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung in folgenden Fällen für entbehrlich: bei einer Verurteilung des Fiskus als des gesetzlichen Erben (§ 1936 BGB); bei einer Verurteilung eines Nachlassverwalters, eines Nachlasspflegers oder eines den Nachlass verwaltenden Testamentsvollstreckers (hierunter wird man auch den seltenen Fall einbeziehen, dass ein Na...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Weitergabeverpflichtung (Abs. 5)

Rz. 152 [Autor/Stand] Ein Erwerber kann die Befreiung nicht in Anspruch nehmen, soweit er verpflichtet ist, das begünstigte Vermögen aufgrund einer letztwilligen oder rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers auf einen Dritten zu übertragen, § 13a Abs. 5 Satz 1 ErbStG. Letztwillige Verfügung ist das Testament, rechtsgeschäftliche Verfügung ist z.B. der Erbvertrag. Anwend...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Bestimmung gilt grundsätzlich für jeden Erben, auch für den nach den §§ 2058 ff. BGB haftenden Miterben und für den Nacherben. Sie gilt auch für den Erbschaftskäufer mit der Einschränkung, dass auch der Erbschaftsverkäufer die Möglichkeit der Beschränkung der Haftung noch nicht verloren hatte (§ 2383 BGB). Voraussetzung für einen Vorbehalt ist, dass der Erbe als Pr...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 2. ErbStG

Nicht alle Vermächtnisse lassen sich mit Ewigkeitsgarantie uneingeschränkt einsetzen. Auch bewährte Institute können durch die Rechtsprechung einmal Einschränkungen erfahren: Dies gilt in Teilbereichen auch für das sog. Zweckvermächtnis (nach § 2156 BGB), das oft bei gemeinsamen Testamenten u.a. zur wiederholten Nutzung von Freibeträgen gewählt wird. Dabei wird zum Todeszeit...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / 8

Auf einen Blick Zusammenfassend lässt sich für den ersten Teil des erbrechtlichen Jahresrückblicks festhalten:mehr

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ZErb 03/2022, Zur Auslegung... / Leitsatz

1. Die Art. 63 und 65 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats über die Berechnung der Erbschaftsteuer nicht entgegenstehen, die vorsieht, dass im Fall des Erwerbs von im Inland belegenen Grundstücken, wenn zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers weder dieser noch der Erbe seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat hat...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Nachlassverbindlichkeit vor Annahme der Erbschaft (Absatz 1)

Rz. 4 Vor Annahme der Erbschaft kann eine Nachlassverbindlichkeit (§ 1967 Abs. 2 BGB) gegen den Erben nicht gerichtlich geltend gemacht werden (§ 1958 BGB) und daher auch lediglich in den Nachlass (nicht in das Eigenvermögen des Erben) vollstreckt werden. Der Nachlassanteil eines Miterben (meist wird Miterbschaft vorliegen) ist Eigenvermögen, dessen Pfändung ausgeschlossen i...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Zwangsvollstreckung gegen den/die Erben des Titelschuldners ist in der Zivilprozessordnung recht unübersichtlich geregelt. So richtet sich die Fortsetzung einer bereits begonnenen Zwangsvollstreckung nach § 779 ZPO und die Umschreibung eines Titels, aus dem die Zwangsvollstreckung demnächst begonnen werden soll nach § 727 ZPO. Aus den Bestimmungen der §§ 747 bis 74...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift soll eine Zwangsvollstreckung verhindern, die wegen § 2115 BGB nur zu einem bedingten Erwerb führen könnte, weil sie dem Nacherben gegenüber – wenn sie dessen Recht vereiteln oder beeinträchtigen würde (§ 2115 BGB) – unwirksam wäre (BGHZ 110, 176). Sie gilt für die Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung, jedoch nur wegen Geldforderungen. Die relative Unwi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Voraussetzungen

Rz. 11 Der Nachlass, in den vollstreckt werden soll, muss mehreren Erben zustehen, und er muss ungeteilt sein (Schuschke/Walker, § 747 Rn. 1). Der Titel muss sich gegen alle Erben richten und kann neben einem Urteil auch jeder andere Vollstreckungstitel sein (§ 795 ZPO). Auch die sonstigen Vollstreckungsvoraussetzungen müssen gegenüber allen Erben erfüllt sein. Ein einheitli...mehr

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Ländererlasse zur Anwendung... / III. Fazit

Die vorgestellten Änderungen durch das JStG 2020 führen bei Erwerben, für die Steuer nach dem 28.12.2020 entstanden ist bzw. entsteht, hauptsächlich zu einer höheren Erbschaft-/Schenkungsteuer. Soweit ersichtlich, sind die Verschärfungen nicht durch einfache/effektive Gestaltungen zu vermeiden. Service: BFH v. 12.7.2017 – II R 45/15, ErbStB 2017, 298; Halaczinsky, Änderungen...mehr

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Ländererlasse zur Anwendung... / a) Allgemeines Schuldenabzugsverbot

Schulden und Lasten, die mit den steuerbefreiten Vermögensgegenständen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind nach § 10 Abs. 6 Satz 3 ErbStG nicht abzugsfähig (allgemein R E 10.10 ErbStR 2019 und H E 10.10 ErbStH 2019; Stenert, ErbR 2021, 305). Wird z.B. ein Familienheim nach § 3 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG vererbt, können die mit übergehenden Schulden und Lasten nicht als N...mehr

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Ländererlasse zur Anwendung... / aa) Berechnung

In dem Erlass werden eine Berechnungsformel und die Berechnung in mehreren Beispielen dargestellt. Es ist anzunehmen, dass die Berechnung später automatisch vorgenommen werden kann, bzw. in Berechnungstools entspr. Dienstleister übernommen wird. Im Prinzip sind alle Nachlassverbindlichkeiten i.S.v. § 10 Abs. 5 ErbStG aufzuteilen in solche, die in einem direkten wirtschaftlich...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Bestellung eines Nießbrauchs ist nach den Vorschriften des BGB sowohl an einzelnen Sachen (§§ 1030 bis 1067 BGB), an Rechten (§§ 1068 bis 1084 BGB), an einem Vermögen (§§ 1085 bis 1088 BGB) oder an einer Erbschaft (§ 1089 BGB) möglich. Der Nießbraucher ist berechtigt, die Nutzungen der Sache zu ziehen (§ 1036 BGB), darf die Sache besitzen (§ 1036 BGB) und die belas...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Nießbrauch für eine Erbschaft (Absatz 2)

Rz. 10 Ist der Nießbrauch für eine Erbschaft bestellt, gilt hinsichtlich der Vollstreckung titulierter Nachlassverbindlichkeiten das vorstehend Ausgeführte entsprechend. Der Nießbrauch muss am Nachlass als Sondervermögen in seiner Gesamtheit bestellt sein. Auf einen Nießbrauch am Anteil eines oder einzelner Miterben ist die Bestimmung nicht anwendbar. Belasten jedoch alle Mi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Umschreibung für den Erben nach Beendigung der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers (Absatz 2 Satz 1)

Rz. 5 Die Bestimmung regelt ausschließlich, unter welchen Voraussetzungen ein für oder gegen den Testamentsvollstrecker erwirkter Titel für oder gegen den/die Erben vollstreckbar ausgefertigt werden kann. Die Urteile aus den seitens des Testamentsvollstreckers geführten Aktivprozessen über seiner Verwaltung unterliegende Rechte (§§ 2205, 2212 BGB) wirken auch zugunsten des E...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / 2. Besteuerung des Erben – Abzug der Vermächtnislast

Vermächtnisse gehören zu den Erbfallschulden nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG. Sie sind regelmäßig deshalb beim Erben als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Die Besteuerung beim Vermächtnisnehmer und der Abzug beim Erben, betreffend Bewertung und Neutralisation seines Zwischenerwerbs von sachlich begünstigtem Vermögen über die Tatbestände des sog. Begünstigungstransfers (z.B....mehr

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Sonderbilanzen und Status / 14.1.2 Ansatz und Bewertung

Rz. 137 Das Inventar soll alle Nachlassgegenstände und Nachlassverbindlichkeiten mit ihrem Wert am Tag des Erbanfalls aufführen (§ 2001 BGB).[1]mehr

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Anhang 1: Geschäftswerte

Berechnung der Geschäftswerte nach § 34 GNotKG Tabelle A und B[1]mehr

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Anhang 4: GNotKG – Auszug –

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) vom 23.7.2013 BGBl I 2013, S. 2586, BGBl III 361–1 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.8.2021, BGBl I, S. 3436, 3455 Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare Abschnitt 5 Kostenhaftung Unterabschnitt 1 Gerichtskosten § 22 Kostenschuldner in Antragsverfahren,...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / III. Fälligkeit/Vorschuss

Rz. 103 Die Vergütung ist grundsätzlich erst nach Beendigung des Amtes zur Zahlung fällig, soweit der Erblasser nichts anderes bestimmt hat und wenn der Testamentsvollstrecker alle seine Pflichten erfüllt hat, insbesondere seine Pflicht zur Rechnungslegung (§§ 2218, 666 BGB).[145] Der Testamentsvollstrecker ist insoweit vorleistungspflichtig.[146] Bei einer länger währenden ...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / a) Die BGH-Rechtsprechung zur Nachlassbewertung

Die Frage, ob die latente Steuer abgezogen werden kann, betrifft auch im Pflichtteilsrecht vor allem Unternehmen und Grundstücke. Zu Unternehmen gibt es einzelne ältere BGH-Urteile. Ausgangspunkt ist hier zunächst, dass eine Ertragsteuer, die im Fall einer nach dem Erbfall tatsächlich erfolgenden Unternehmensveräußerung anfällt, nicht als Nachlassverbindlichkeit eingeordnet ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Die Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (§ 342 Abs. 1 Nr. 3 FamFG)

Rz. 122 Es entsteht eine Gebühr nach Nr. 12101 KV nach Kenntniserlangung vom Tod des Erblassers, gemäß § 348 FamFG. Verfügungen von Todes wegen sind alle Formen von Testamenten (§§ 1937, 2064 ff. BGB) sowie Erbverträge (§§ 1941, 2274 ff. BGB). Gebührenpflichtig ist deshalb auch die Eröffnung eines Schriftstücks des Erblassers, das einen "Nachtrag" mit einem Änderungsvorbehalt...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / II. Schuldner der Vergütung

Rz. 100 Schuldner des Vergütungsanspruchs sind mangels einer ausdrücklichen Regelung des Erblassers grundsätzlich die Erben, da es sich um eine Nachlassverbindlichkeit (Erblasserschuld) handelt (im Insolvenzverfahren gilt § 324 Abs. 1 Nr. 5 InsO).[139] Rz. 101 Auch wenn die Testamentsvollstreckung nur hinsichtlich eines Miterbenanteils angeordnet ist, sind diese Kosten von al...mehr