Fachbeiträge & Kommentare zu Nordrhein-Westfalen

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sinn des § 41 ist eine von der Hilfe zur Erziehung nach § 27 losgelöste eigenständige Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung i. S. d. Hilfe zur eigenverantwortlichen Lebensführung für junge Volljährige. In der Literatur hat sich der teilweise der griffige Begriff der Fortsetzungshilfe etabliert (Winkler, in: BeckOK, SGB VIII, Stand: 1.12.2022, § 41 Rz. 23). Hat die Jugen...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 31 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 2.9.2010, 12 B 950/10: Zur Zielsetzung der in § 41 geregelten Hilfen – keine abrupte Beendigung von Hilfen. Rz. 32 14. Kinder- und Jugendbericht, BT-Drs. 17/12200 S. 186; Achterfeld/Knörzer/Seltmann, Leaving Care und die Neuerungen im KJSG – Hilfe für junge Volljährige, Kostenbeteiligung, Coming-Back, Übergangsplanung und Nachbetreu...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.1.1 Voraussetzungen nach Satz 1

Rz. 4 § 36a Abs. 1 Satz 1 ordnet an, dass der Jugendhilfeträger die Kosten der Hilfe grundsätzlich nur dann trägt, wenn sie auf der Grundlage seiner Entscheidung nach Maßgabe des Hilfeplans unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts erbracht wird; die Regelung betont das Prinzip des Entscheidungsprimats des Jugendamtes (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 10.5.2021, 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.3 Rechtzeitige Kenntnisgabe nach Nr. 1

Rz. 28 Die Kenntnisgabe muss dabei nach Nr. 1 vor der Selbstbeschaffung und dabei grundsätzlich so rechtzeitig erfolgen, dass der Jugendhilfeträger zu pflichtgemäßer Prüfung sowohl der Anspruchsvoraussetzungen als auch möglicher Hilfemaßnahmen in der Lage ist (BVerwG, Urteil v. 11.8.2005, 5 C 18/04 Rz. 19; BVerwG, Urteil v. 28.9.2000, 5 C 29/99 Rz. 11; auf die rechtzeitige A...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 22 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 8.9.2021, 12 B 1207/21: Zur Anspruchsinhaberschaft eines Anspruchs auf Beratung und Unterstützung nach § 37a Satz 1 (hier allein die Pflegeeltern). Rz. 23 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; DIJuF-Rechtsgutachten v. 13.11.2015, J 4.510 LS, Kinder- und Jugendhilfere...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.4.1 Laufende Leistungen nach Satz 1

Rz. 10 Der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf soll gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 durch laufende Leistungen gedeckt werden. Bezüglich der Sachaufwendungen gelten die einzelnen Bedarfsbestandteile des notwendigen Lebensunterhalts nach dem SGB XII, insbesondere die in § 27 SGB XII genannt sind (Münder, § 39 SGB VIII, Rz. 7). Zum regelmäßig wiederkehrenden Bedarf und damit zu d...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.1 Voraussetzungen im Einzelnen nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 9 Die Anspruchsvoraussetzungen regelt § 41 Abs. 1 Satz 1. Danach erhalten junge Volljährige geeignete und notwendige Hilfe nach dem Vierten Abschnitt (Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige), wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbstä...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.2 Dauer der Hilfe nach Satz 2

Rz. 19 In Satz 2 der Vorschrift ist vorgesehen, dass die Hilfe auf längere Zeit angelegt ist. Diese Notwendigkeit ergibt sich meist bereits aus der Schwere der Gefährdung des Jugendlichen und der meist anfänglich nur gering ausgeprägten Neigung, Hilfe anzunehmen sowie aus der besonderen Zielsetzung, eine soziale Integration und eine eigenverantwortliche Lebensführung zu unte...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.1 Notwendiger Unterhalt nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 5 § 39 Abs. 1 Satz 1 gibt dem Anspruchsberechtigten einen Anspruch auf Sicherstellung des notwendigen Unterhalts (Pflegegeld). Die Vorschrift gewährt dabei einen zwingenden Rechtsanspruch (v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 39 Rz. 11). Der Anspruch kann nicht gekürzt werden, wenn die Eignung der Pflegeperson infrage steht (VGH B...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.2 Umfang nach Satz 2

Rz. 8 Der Unterhaltsbegriff umfasst unter Berücksichtigung der Klarstellung in § 39 Abs. 1 Satz 2 in der Neufassung durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) folgende Elemente: den wiederkehrenden Bedarf inklusive der Kosten für Sachaufwand sowie Pflege und Erziehung (Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 2, vgl. auch Rz. 10), den Barbetrag (Abs. 2 Satz 2) und die einmaligen Beihil...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 16 VG München, Beschluss v. 7.4.2020, M 18 E 20.1277: Zu einem Anspruch auf Übernahme von Krankenhilfe eines in einer JVA untergebrachten Kindes; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 9.1.2020, 12 E 1057/19: Bei der Krankenhilfe kommt es auf den medizinisch notwendigen Bedarf an; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 6.12.2018, 7 A 10609/18: Zum Anspruch des Jugendhilfeträgers au...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Optionsrechte

Ein Optionsrecht ist bei einem betrieblich veranlassten Erwerb in der Bilanz des Unternehmens als immaterieller Vermögensgegenstand zu aktivieren und damit auch steuerrechtlich ein Wirtschaftsgut i. S. v. § 4 Abs. 1 EStG. Es ist nicht abnutzbar. Ggf. kommt eine Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG in Betracht, z. B., wenn im Fall einer Aktienoption der Börs...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.4 Örtliche Zuständigkeit und Kosten

Rz. 66 Die örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige richtet sich nach § 86a; ausschlaggebend nach Abs. 1 ist der gewöhnliche Aufenthalt des jungen Volljährigen vor Beginn der Leistung (zum Sonderfall der Antragstellung durch einen noch minderjährigen Anspruchssteller und nach mehrmaligem Wechsel des Aufenthaltsorts vgl. VG Freiburg, Urteil v. 21.2.2006, 4 K...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.1.2 Nicht gewährleistet – neue Rechtslage ab 10.6.2021

Rz. 19 Der Gesetzgeber hat den Begriff der Notwendigkeit durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 gestrichen und ersetzt durch den Begriff nicht gewährleistet. Danach ist nunmehr ab dem 10.6.2021 die Hilfe (bereits) zu gewähren, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverant...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.5 Dauer der Hilfe nach Abs. 1

Rz. 32 Das Gesetz enthält bei der Bewilligung von Hilfen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres keine Vorgaben für die Dauer der Hilfen. Abs. 1 Satz 1 ordnet vielmehr ausdrücklich an, dass die Hilfe solange zu gewähren ist, wie es aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Eine prinzipielle Begrenzung des Bewilligungszeitraumes (auf 6 oder 12 Mo...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Vertragsarztzulassung

Für die Niederlassung von Ärzten bestehen Zulassungsbeschränkungen. Der Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt stellt grundsätzlich kein neben dem Praxiswert stehendes Wirtschaftsgut dar.[1] Der z. B. im Falle einer Praxisveräußerung übergebende Vertragsarzt kann nur gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einen Antrag auf Fortführung der bestehenden Praxis durch...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 36a insbesondere in seinem Abs. 1 schreibt das Leitbild des Jugendhilferechts und den Grundsatz vom Entscheidungsprimat des Jugendamts gesetzlich fest; eine Kostenerstattung erfolgt daher grundsätzlich nur bei einer Entscheidung durch das Jugendamt (v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 36a Rz. 10). Die Vorschrift dient damit –...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.8 Landesrechtliche Regelungen nach Abs. 5 Satz 3

Rz. 38 § 39 Abs. 5 Satz 3 bestimmt, dass das Nähere durch Landesrecht zu regeln ist. Hierzu liegt z. B. für Nordrhein-Westfalen vor der Erlass über die Pauschalbeträge bei Vollzeitpflege und Barbeträge gem. § 39 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit – IV B 2 – 6122.1 – v. 10.10.2000 (ab 29.7.2010 MFKJKS) – Stan...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.1 Krankenhilfe – Anspruchsvoraussetzungen – Satz 1 HS 1

Rz. 3 Satz 1 ordnet an, wird Hilfe nach den §§ 33 bis 35 oder nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 oder 4 gewährt, so ist auch Krankenhilfe zu leisten. Für die Gewährung von Krankenhilfe stellt § 40 Satz 1 als Anspruchsvoraussetzung das Vorliegen einer Krankheit auf und beschränkt die Gewährung auf bestimmte Hilfearten. Der Begriff der Krankheit ist weder im SGB VIII noch im SGB V gesetz...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.3.2.1 Wunsch- und Wahlrecht

Rz. 35 Das Wunsch- und Wahlrecht ergänzt das Beteiligungsrecht nach Satz 1 und steht insoweit gleichberechtigt neben diesem. Rz. 35a Gemäß § 37c Abs. 3 Satz 2 steht den Leistungsberechtigten das Recht zu, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Das Wunsch- und Wahlrecht steht daher den mat...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.2 Multidisziplinäre Besetzung und Zusammenwirkungsgebot Fachkräfte (Satz 2)

Rz. 13 Der Gesetzgeber macht in Satz 2 der Vorschrift auch Vorgaben an die Fachlichkeit und die Methodik der Hilfeleistung macht. Bei der Hilfeberatung sollen verschiedene Fachkräfte aus unterschiedlichen Fachrichtungen zusammenwirken. Dieses Zusammenwirkungsgebot hat der Gesetzgeber insbesondere auch bei der Hilfeplanerstellung nach § 36 Abs. 2 Satz 1 normiert. Die Verpflic...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vorgängervorschrift zu Abs. 1 ist § 41 Abs. 3. Zu Abs. 2 existiert keine unmittelbare Vorgängervorschrift; der Gesetzgeber hat diese Regelungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 neu eingefügt. Rz. 3 Struktur der Vorschrift: Abs. 1 regelt die Nachbetreuungshilfe (wie sie sich dem Grunde nach ursprün...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.2 Umfang der Hilfe nach Abs. 2

Rz. 41 Der Umfang und die Ausgestaltung der Hilfe bestimmt sich gemäß der Verweisungsvorschrift des § 41 Abs. 2 nach § 27 Abs. 3 und 4 sowie §§ 28 bis 30, §§ 33 bis 36 und § 39 und 40 (zur Ausgestaltung der Hilfe vgl. auch Wiesner, § 41 SGB VIII, Rz. 27 ff.; vgl. auch die Übersicht bei Winkler, in: BeckOK, SGB VIII, Stand: 1.12.2022, § 41 Rz. 17; vgl. zur Hilfe nach § 34 Hei...mehr

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Rechnungsabgrenzung / 3.5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind u. a. in folgenden Fällen zu bilden: für vorab gezahlte Provisionen[1] und Pachten,[2] für öffentliche Aufwands- und Ertragszuschüsse,[3] etwa Zinszuschüsse zu Darlehen[4] und Zuschüsse für das Leasen emissionsarmer Nutzfahrzeuge,[5] für Instandhaltungsverpflichtungen bei Öffentlichen Privaten Partnerschaften,[6] für Entschädigungen für di...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.1.4 Voraussetzungen der Hilfe

Rz. 11 Nach Satz 1 soll Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Die Grundvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 müssen erfüllt sein; insbesondere darf daher die Er...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.3 Nebenbestimmungen (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 24 Der mit dem BKiSchG neu gefasste Wortlaut stellt klar, dass die Erlaubnis mit Nebenbestimmungen versehen werden und die zuständige Behörde auch nachträgliche Auflagen erteilen kann. Dabei hat der Jugendhilfeträger auch in den Blick zu nehmen, ob die Gewährleistung des Kindeswohls bei derzeit gegebenen Bedenken durch Nebenbestimmungen (§ 32 SGB X) nach Abs. 4 Satz 1 si...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.6 Eignung der Pflegeperson

Rz. 21 Eine geschriebene Anspruchsvoraussetzung über die Eignung der Pflegeperson findet sich in § 33 nicht. Rz. 22 Ein Anspruch auf Vollzeitpflege, von dem sich der Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung der Vollzeitpflege ableitet, kann sich jedoch von vornherein nur auf eine geeignete Pflegefamilie beziehen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 26.7.2018, 12 B 979/18, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.1.2 Betriebsbezogene Voraussetzungen

Rz. 10 Nr. 2 stellt auf die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen in Relation zu Zweck und Konzeption der Einrichtung ab. Zu den räumlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung gehört die Beachtung und kontinuierliche Prüfung der baulichen und technischen Sicherheit der Räumlichkeiten. Die maßgeblichen Vorschriften enthalten die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.3.2 Rechtliche Qualifizierung der Inobhutnahme

Rz. 22 Die Inobhutnahme stellt aufgrund ihres Regelungsgehaltes nicht bloß einen Realakt, sondern einen Verwaltungsakt dar (BVerwG, Urteil v. 11.7.2013, 5 C 24/12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 24.1.2013, 12 E 1259/12). Sie erfüllt alle Merkmale des Verwaltungsaktbegriffes nach § 31 SGB X. Sie entfaltet Rechtswirkung nicht nur gegenüber dem direkt betroffenen Kind od...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.5 Beendigung der Inobhutnahme

Rz. 48 Die Vorläufigkeit der Inobhutnahme zeigt sich darin, dass sie zumeist nur einen oder zwei Tage andauert. Sie endet vielfach mit der Übergabe des Kindes oder des Jugendlichen an den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten (Abs. 4 Nr. 1). Lediglich dann, wenn sich die familiengerichtliche Entscheidung in Fällen der vom Jugendamt angenommenen akuten Gefährdung des Kin...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.4 Besondere Formen der Familienpflege nach Satz 2

Rz. 45 Satz 2 ordnet weiter an, dass für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen sind. In der Praxis bilden sich zunehmend besondere Formen der Familienpflege als Mischformen zwischen "normaler" Vollzeitpflege und Heimerziehung heraus, die sog. Sonderpflegestellen, heilpädagogischen Pflegeste...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.1 Geschützter Personenkreis

Rz. 3 Geschützt sind Kinder im Alter von weniger als 14 Jahren (§ 7 Abs. 1 Nr. 1) und Jugendliche, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind (§ 7 Abs. 1 Nr. 2). Die Inobhutnahme eines Ungeborenen kommt nicht in Betracht, erst recht nicht die Inobhutnahme eines eingefrorenen Embryos (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 15.1.2014, 12 A 2078/13). Unerheblich ist, ob sie unter el...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4.6 Gemeinsame Hilfeplanung mit den Personensorgeberechtigten

Rz. 47 Widersprechen die Personensorgeberechtigten der Inobhutnahme nicht, so ist nach § 42 Abs. 3 Satz 5 vom Jugendamt unverzüglich ein Hilfeplanverfahren mit dem Ziel der Gewährung einer Anschlusshilfe einzuleiten (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 24.5.2011, 12 A 2844/10). Gemäß § 36 Abs. 2 soll als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe zur Erziehung bzw. der Eing...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.2.2 Nachweispflichten bei Antragstellung

Rz. 19 Beurteilungsmaßstab für diese Eignungsprüfung ist die nach Abs. 3 Nr. 1 vom Einrichtungsträger mit dem Antrag vorzulegende Konzeption der Einrichtung (Leistungsbeschreibung; BT-Drs. 15/5616 S. 26). Diese Konzeption ist dahingehend zu prüfen, ob die Einrichtung Mindeststandards erfüllt (BT-Drs. 17/6256 S. 23). Optimale Bedingungen kann der Jugendhilfeträger nicht einfo...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.2.2 Dringende Gefahr für das Kindeswohl

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ist ein Kind bzw. Jugendlicher in Obhut zu nehmen, wenn eine dringende Gefahr für das Kindeswohl die Inobhutnahme erfordert. Die Polizeigesetze der Länder enthalten Regelungen, wonach die Polizei Minderjährige, die sich der Obhut der Sorgeberechtigten entzogen haben, in Gewahrsam nehmen kann, um sie den Sorgeberechtigten oder dem Jugendamt zuzu...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.3 Verhältnismäßigkeit

Rz. 7 Bei der Fremdunterbringung handelt es sich um einen der stärksten Eingriffe in das Elternrecht. Vor der Vollzeitpflege wird daher sorgfältig aufzuklären sein, ob nicht andere Maßnahmen ausreichend sind, um die Gefährdungen aufzufangen. Dies folgt nicht zuletzt aus der allgemeinen Voraussetzung des § 27, wonach Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege geeignet und...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4.3 Familiengerichtliche Entscheidung

Rz. 41 Die Maßnahmen des Jugendamtes nach § 42 stellen keine behördlichen Anordnungen dar, deren Rechtmäßigkeit durch das Familiengericht (vor dem 1.7.1998 das Vormundschaftsgericht) zu prüfen ist (OLG Frankfurt, Beschluss v. 22.1.2019, 4 WF 145/18). Das Familiengericht hat vielmehr die danach erforderlichen sorgerechtlichen Entscheidungen zu treffen (OLG Bamberg, Beschluss ...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.3 Formen der Vollzeitpflege – befristet und auf Dauer

Rz. 15 Die Vorschrift umfasst mehrere Formen der Vollzeitpflege, die sich nach geplanter Zeitdauer und Anlass unterscheiden. Die Vorschrift spricht ausdrücklich von zeitlich befristeten Erziehungshilfen und von solchen, die auf Dauer angelegt sind (vgl. zu den beiden Formen der Hilfe auch van Santen/Pluto/Seckinger, ZKJ 2021 S. 100). Dabei steht die Hilfeart "Vollzeitpflege"...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.6 Leistungsberechtigte

Rz. 33 Anspruchsinhaber ist der Personensorgeberechtigte. Der Personensorgeberechtigte ist daher auch der Adressat des (Bewilligungs)Bescheids nach § 27 i.V.m. § 33 (vgl. stellv. und zutreffend m. w. N. Kunkel, ZKJ 2022 S. 447). Personensorgeberechtigte ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz...mehr

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Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 2.1 Altersfeststellung (Abs. 1)

Rz. 3 Die Altersfeststellung soll gemäß Abs. 1 Satz 1 "im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme der ausländischen Person nach § 42a" erfolgen. Dies wirft die Frage auf, ob diese Feststellung vor oder während der vorläufigen Inobhutnahme erfolgen soll. Das Letztere ist der Fall. Ist nämlich unklar, ob die betreffende Person minderjährig oder volljährig ist, so wird sie zunächst...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.3.4 Zuständigkeit

Rz. 24 Sachlich zuständig für die Inobhutnahme ist gemäß Abs. 1 Satz 1 das Jugendamt. Die örtliche Zuständigkeit ist in §§ 85 Abs. 1, 87 geregelt. Für die Inobhutnahme unbegleiteter ausländischer Kinder oder Jugendlicher ist gemäß § 88a Abs. 2 die aufgrund der Zuweisungsentscheidung gemäß § 42b Abs. 3 Satz 1 nach Landesrecht zuständige Stelle verantwortlich. Die freien Träge...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 33 Gegen die Versagung der Betriebserlaubnis kann der Einrichtungsträger gemäß § 68 VwGO Widerspruch und bei Erfolglosigkeit gemäß § 42 Abs. 1 VwGO Verpflichtungsklage im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erheben. Gemäß Abs. 7 Satz 4 haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Rücknahme oder den Widerruf der Erlaubnis keine aufschiebende Wirkung. Der Ausschluss der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4.2 Pflichten und Befugnisse gegenüber den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten

Rz. 35 Dem Jugendamt wird freilich nicht das Personensorgerecht zugewiesen. Dieses verbleibt uneingeschränkt bei dem Personensorgeberechtigten, solange das Familiengericht keine sorgerechtliche Entscheidung getroffen hat. Daher hat das Jugendamt den mutmaßlichen Willen der Personensorgeberechtigten oder der Erziehungsberechtigten angemessen zu berücksichtigen. Auch an dieser...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.4.2 Familienbegriffe – Herkunftsfamilie, Kernfamilie und andere Familie

Rz. 11 Der Begriff "andere Familie" i. S. d. § 33 Satz 1 ist dabei in Abgrenzung zur "Herkunftsfamilie" zu sehen. Beide Begriffe stellen den jeweiligen Gegenbegriff dar; wobei der Begriff "Familie" in diesem Kontext rein funktional zu verstehen ist und der Abgrenzung zu institutionellen Hilfeformen, die nicht zwingend an bestimmte Personen gebunden sind, dient. Mit dem Begri...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 2.1.5 Annexleistungen

Rz. 28 Die Vollzeitpflege nach § 33 umfasst auch den notwendigen Unterhalt des Pflegekindes; dies ergibt sich aus § 39 Abs. 1 Satz 1, der klarstellt, dass auch der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen ist, wenn Hilfe nach den §§ 32 bis 35 oder nach § 35a Abs. 2 Nr. 2 bis 4 gewährt werden (vgl. insoweit auch die Komm. zu...mehr

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Jung, SGB VIII § 31 Sozialp... / 2.1.6 Ziele und Anspruchsinhalt

Rz. 18 Maßnahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe gemäß § 31 zielen auf eine umfassende Unterstützung der gesamten Familie ab, um eine Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden und um die Erziehungsfähigkeit der Familie zu stärken, wiederherzustellen und zu sichern (Sächs. OVG, Beschluss v. 26.6.2018, 4 A 87/16). § 31 zielt damit auf die Beseitigung e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 42f Behörd... / 2.1.1 Einsichtnahme in die Ausweispapiere

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 benennt die Einsichtnahme in die Ausweispapiere als erstes Mittel zur Altersfeststellung. Vielfach kann die betreffende Person jedoch keine Ausweispapiere vorlegen. Dann ist diese Alternative bereits verbraucht. Zur Durchsuchung der betreffenden Person und seines Gepäcks ist das Jugendamt nicht befugt. Für eine solche Zwangsmaßnahme bedürfte es einer spez...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 6.2 Mitbestimmung des Personalrats

Rz. 36 Die gleichen Grundsätze gelten für die Beteiligung des Personalrats nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz und den meisten Personalvertretungsgesetzen der Länder. Diese sehen ebenfalls ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Einstellung vor, nicht jedoch bei der Befristung. Demzufolge führt die Verletzung dieses Mitbestimmungsrechts nicht zur Unwirksamkeit ...mehr

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Dienstvereinbarungen / 2.2 Zulässiger Inhalt nach dem Personalvertretungsrecht von Ländern ohne Erlaubnisvorbehalt

Zahlreiche Bundesländer haben in ihren Personalvertretungsgesetzen Regelungen zu Dienstvereinbarungen ohne abschließenden Erlaubnisvorbehalt. Diese Länder haben dem Modell einer beschränkten Regelungsautonomie – wie z. B. im Bundesrecht – eine Absage erteilt. Vielmehr enthalten diese Personalvertretungsgesetze Generalklauseln, welche Dienststelle und Personalrat zum Abschlus...mehr

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Hausmeister / 5.2.1 Schulhausmeister

In der am 1.1.2017 in Kraft getretenen Entgeltordnung TVöD-VKA sind im Teil B, Abschn. XXIII Entgeltordnung (VKA) – Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister – wiederum spezielle Tätigkeitsmerkmale für Schulhausmeister vereinbart. Die Tätigkeitsmerkmale ersetzen die bisher in der Anlage 1a zum BAT geregelten Tätigkeitsmerkmale für Schulhausmeister. Unter Abkehr von den bish...mehr