Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB U

Überbau 912 8 Duldungspflicht 912 18 Eigentumsverhältnisse 912 27 Gebäude 912 5 Gestattung 912 31 Überbaurente 912 20 Übereinkommen, internationale Abstammung Art. 19 HaagUntProt 1 Auslandsbezug Art. 19 ROM III 1 EuGüVO Art. 62 EuGüVO 1 ROM III Art. 69 EuUntVO 1 Verhältnis zu ROM III Art. 19 ROM III 1 Übereinstimmung 2038 27 Übergabe Kaufsache 433 14 Übergabe Kaufsache 446 11; 448 4 Übergab...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anforderungen an den Rechtsträger des Krankenhauses (Nr. 6 Satz 2)

Rz. 631 [Autor/Stand] Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Satz 2 GrStG setzt voraus, dass der Grundbesitz ausschließlich demjenigen, der ihn benutzt, (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrStG) oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 2 GrStG) zugerechnet werden kann. Der Wortlaut der Vorschrift knüpft in seinem Grundfall (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbd) Aktivierung eines Nutzungsrechts

Rn. 182t Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Der BGH ging im Fall der Erstellung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden unter Einräumung einer zeitlich begrenzten unentgeltlichen Nutzungsmöglichkeit beim Nutzenden offenbar von der grundsätzlichen Aktivierbarkeit eines Nutzungsrechts ("Recht auf kostenlose Nutzung") und Abschreibung über den vereinbarten Nutzungszeitraum aus (BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Fehlen des schutzwürdigen Eigeninteresses.

Rn 49 Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn der Berechtigte kein sachliches Eigeninteresse verfolgt, sei es, dass die Rechtsausübung nur zweckfremden oder unlauteren Motiven dient (BGHZ 5, 186, 189), sei es, dass die Rechtsausübung mangels irgendeines sachlichen Eigeninteresses des Ausübenden völlig nutzlos ist (BGHZ 93, 338, 350; NK/Krebs § 242 Rz 84). Von dieser A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige steuerbegünstigte Körperschaften, die nicht zur Führung von Büchern nach den Vorschriften des HGB verpflichtet sind, können grundsätzlich Bezieher sämtlicher Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10) sein. Regelmäßig besteht für Verbände/Vereine keine Pflicht zur Führung von Büchern nach handels...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz.

Rn 48 Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem ArbG die sachfremde Schlechterstellung einzelner ArbN ggü anderen ArbN in vergleichbarer Lage (BAG NZA 17, 1388; 25.1.23 – 10 AZR 29/22, NZA 23, 584). Bildet der ArbG nach einem generalisierenden Prinzip Gruppen von begünstigten und benachteiligten ArbN (kein bloßer Normenvollzug oder Erfüllung vertragliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Regelunge... / 2.7 Vergütung

Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 BBiG ist die "Zahlung und Höhe der Vergütung sowie deren Zusammensetzung, sofern sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt", in die Vertragsabfassung aufzunehmen. Während außerhalb von Arbeitsverhältnissen ein Vertragsschluss ohne Vereinbarung der wesentlichen Bestandteile des Vertrags im Zweifel nicht angenommen werden ka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vollmachten im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb.

Rn 30 Die Vollmacht zum Verkauf eines Grundstücks kann die Beauftragung eines Maklers enthalten (BGH NJW 88, 3012 [BGH 18.05.1988 - IVa ZR 59/87]), berechtigt aber nicht dazu, den Käufer zur Belastung des Grundstücks zu ermächtigen (Jena OLG-NL 94, 245). Die nur an eine Notarstelle gebundene Belastungsvollmacht des Grundstückskäufers berechtigt zu Grundschuldbelastungen in H...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / ff) Bewertung der Leistungen: Subjektive Äquivalenz

Rz. 158 Aufgrund der Privatautonomie steht es den Beteiligten grundsätzlich frei, den Wert der von ihnen nach ihrem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu bewerten und damit auch das Verhältnis der Entgeltlichkeit zu bestimmen (Prinzip der subjektiven Äquivalenz; siehe auch § 7 Rdn 30 ff.).[290] Dadurch entsteht ein gewisser Bewertungsspielraum, auch zur Reduzierung von Pflic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1021 BGB – Vereinbarte Unterhaltungspflicht.

Gesetzestext (1) 1Gehört zur Ausübung einer Grunddienstbarkeit eine Anlage auf dem belasteten Grundstück, so kann bestimmt werden, dass der Eigentümer dieses Grundstücks die Anlage zu unterhalten hat, soweit das Interesse des Berechtigten es erfordert. 2Steht dem Eigentümer das Recht zur Mitbenutzung der Anlage zu, so kann bestimmt werden, dass der Berechtigte die Anlage zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Erwägungsgründe

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 67, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (ABl. C 241 vom 28.9.04, S. 1), gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags, aufgrund ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Dauerschuldverhältnisse.

Rn 22 Dauerschuldverhältnisse sind besonders häufig Gegenstand intertemporaler Sonderregeln. Einerseits soll durch diese Sonderregeln vermieden werden, dass die Gerichte noch über lange Zeit gezwungen sind, altes Recht anzuwenden (s etwa BT-Drs 14/6040, 273), andererseits ist die Anwendbarkeit neuen Rechts hier im Sinne einer unechten Rückwirkung weniger problematisch als be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Unvollständigkeit.

Rn 13 Eine weitere wichtige Fallgruppe ist folgende: Für die Erreichung des durch Auslegung des Bauvertrags zu ermittelnden geschuldeten Erfolgs (s Rn 8) sind die im Vertrag erwähnten Leistungen nicht ausreichend, sondern weitere sind notwendig. Hier ist zu unterscheiden: Ebenfalls durch Auslegung ist zu ermitteln, ob das Schweigen im Vertrag bedeutet, dass sie nicht vorgese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Pauschalreisevertrag (I).

Rn 26 Er ist formfrei möglich und nach Art 2 Nr 3 der RL (Rn 1) ›ein Vertrag über eine Pauschalreise als Ganzes oder, wenn die Reise auf der Grundlage separater Verträge angeboten wird, alle Verträge über die in der Pauschalreise zusammengefassten Reiseleistungen‹, wobei sich durch ihn nach I 1 der Veranstalter verpflichtet, dem Reisenden (Rn 13) die Gesamtheit von Reiseleis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelne Anwendungsbereiche.

Rn 18 Beim Kaufvertrag darf der Käufer auch nach Lieferung einer mangelhaften Sache noch den Kaufpreis nach § 320 verweigern, weil er nach §§ 437 Nr 1, 439 zunächst Nacherfüllung fordern kann (BGHZ 225, 1 Rz 36 ff). Rn 19 Bei Sukzessivlieferungsverträgen und Dauerlieferungsverträgen handelt es sich auch bei verschiedenen Lieferungsteilen doch um Verpflichtungen aus demselben ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsmittel.

Rn 32 Bzgl seit dem 1.1.09 eingegangenen Anträgen (Rn 1) ist statthaft gegen die Ablehnung des Antrags auf Erteilung (Rn 29) oder gegen den Feststellungsbeschluss (Rn 25) die Beschwerde gem § 58 FamFG, wenn die Beschwer in vermögensrechtlichen Sachen mehr als 600 EUR (Beschwerdewert) beträgt oder die Beschwerde durch das Nachlassgericht zugelassen ist (§ 61 I–III FamFG). Zwi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff und Wesen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Rn 1 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein vertraglicher Zusammenschluss zweier oder mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinschaftlichen Zwecks durch Übernahme schuldrechtlicher Pflichten. Unterschieden wird zwischen dem engen und weiten Gesellschaftsbegriff. Letzterer definiert sich als rechtsgeschäftliche Verbindung mindestens zweier Personen zur Förderu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schuldhafte Pflichtverletzung.

Rn 3 Der Betreuer muss eine Pflichtverletzung begangen haben, sei es durch Verstoß gegen das allgemeine Gebot, die Betreuung in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis entspr dem Grundsatz des § 1821 zu führen, sei es durch Zuwiderhandlung gegen eine gesetzlich angeordnete Verpflichtung (zB 1838 ff), aber auch gegen eine konkrete AnO des BtG (§ 1862) oder ggf auch Anordnungen Dri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Beteiligungsrechte der Behörden der Zollverwaltung (§ 12 Abs. 5 SchwarzArbG)

Rz. 21.1 [Autor/Stand] In dem Zusammenhang erwähnenswert ist eine gesetzliche Neuerung. Im gerichtlichen Bußgeldverfahren sind durch Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11.7.2019[2] u.a. auch die Beteiligungsrechte der Behörden der Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) erweitert worden (s. § 370 Rz. 1293; zu den sonstigen Verfahrens...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Inhalt und Umfang des Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB

Rz. 145 Sinn und Zweck des Auskunftsanspruchs ist die Offenlegung der für den Pflichtteilsanspruch notwendigen Berechnungsfaktoren.[262] Der Auskunftsschuldner ist danach verpflichtet, Auskunft über sämtliche Aktiva und Passiva des Nachlasses durch Vorlage eines Nachlassverzeichnisses zu erteilen.[263] Auskunftsschuldner sind alle Erben als Gesamtschuldner. Rz. 146 Dabei besc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kausalzusammenhang.

Rn 55 Zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Abschluss des Hauptvertrags muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Der Vergütungsanspruch entsteht nur, wenn der Hauptvertrag ›infolge‹ der Tätigkeit des Maklers wirksam zustande gekommen ist. Dabei ist allg anerkannt, dass ein mitursächlicher Beitrag genügt. Der Beitrag muss aber wesentlich sein (BGH WM 88, 725; Zweibr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 15 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Er ergibt sich aus dem Zweck der Gesamtregelung über die Aufhebung der Privilegierung der StPfl durch die Vorschriften des Zweiten StÄndG 1971, bei denen nach § 4 Abs 1 S 5 EStG 1969 der Wert des Grund und Bodens bei der Gewinnermittlung außer Ansatz blieb. In Betracht kamen demnach Land- und Forstwirte, Kleingewerbetreibende und selbstständ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Haftung.

Rn 13 Eine schuldhafte Pflichtverletzung (zB Aufklärung bei Berufungsrücknahme, BGH WM 13, 1426) des Anwalts kann zu einem Schadensersatzanspruch des Mandanten nach § 280 I führen (zur Haftung nach § 826 bei unzulässigem Einlagengeschäft, BGH NJW-RR 15, 675 [BGH 10.02.2015 - VI ZR 569/13]). Der Zurechnungszusammenhang zwischen einer anwaltlichen Pflichtverletzung und dem bei...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Klage auf Auskunft (Klageantrag)

Rz. 153 Damit es später bei der Vollstreckung eines Auskunftstitels nicht zu unnötigen Verzögerungen oder Schwierigkeiten kommt, sollte der Klageantrag im Rahmen einer Auskunftsklage möglichst konkret gefasst werden.[301] Er sollte im Einzelnen alle diejenigen Punkte enthalten, über die der Beklagte nach Ansicht des BGH Auskunft zu geben hat und die ihren Niederschlag im Nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Entgeltregelungen für Neben- und Zusatzleistungen.

Rn 37 Kontrollfrei sind auch Entgeltregelungen für Neben- oder Zusatzleistungen, wenn sie sich nicht auf rechtlich fixierte Leistungsbestandteile beziehen (BGHZ 137, 30; 116, 119; NJW 02, 2386), zB für Bankauskunft (Frankf ZIP 19, 1856). Nach neuem Zahlungsdiensterecht ist sind Entgelte für Ein- und Auszahlungen am Bankschalter kontrollfrei (BGH NJW 19, 3371 [allerdings für ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Prinzip 1: Vorrang bestehender völkerrechtlicher Verträge (Abs 1).

Rn 1 Art 25 regelt das Verhältnis zwischen dem unionsrechtlichen IPR in ROM I und staatsvertraglichem IPR im Bereich des internationalen Schuldvertragsrechts. Kein Vertrag, keine Verordnung zu Lasten Dritter (vgl Erw 41, Art 34 WVRK, Art 351 I AEUV und Brödermann/Iversen/Brödermann Rz 431 ff). Deshalb bestimmt I, dass im Zeitpunkt der Annahme von ROM I fortbestehende Staatsv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Sonstige Einkünfte.

Rn 31 Leibrenten sind sowohl mit ihrem Zins- als auch dem Tilgungsanteil unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen (BGH FamRZ 94, 228). Der damit verbundene Verbrauch des Vermögens führt zu keiner anderen Beurteilung, weil in der Veräußerung gegen wiederkehrende Leistungen die Absicht zum Ausdruck kommt, diese in der Vergangenheit geschaffenen Werte für die Deckung des laufen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirkungen von Leistungshindernissen im Allgemeinen (§ 275).

Rn 4 Das materielle Recht (zu vollstreckungsrechtlichen Grenzen s §§ 887, 888 ZPO sowie Neufang Erfüllungszwang 278 ff) muss berücksichtigen, dass sich der Erfüllung Hindernisse entgegenstellen können, die für den Schuldner unüberwindbar sind und die deshalb einer Durchsetzung, insbes einer gerichtlichen Durchsetzung, des Anspruchs auf Naturalerfüllung Schranken setzen müsse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruch auf Verzugszinsen (Abs 1).

Rn 2 Der frühere gesetzliche Zinssatz von 4 % führte zu missbräuchlichem Verhalten seitens der Schuldner, die hiermit besser standen als bei Inanspruchnahme eines tatsächlichen Kredits (Grüneberg/Grüneberg § 288 Rz 2); I wirkt dem entgegen. Der Anspruch aus Abs I erfordert nicht, dass er zusammen mit der Hauptforderung erhoben wird, sondern er kann selbständig mit einer nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Der 10. Titel enthält Regelungen zum Maklervertrag. Dabei lassen sich die Regelungen in den §§ 652–654 als allg Grundsätze verstehen, welche durch die Sonderregelung für den Nachweis der Gelegenheit sowie die Vermittlung zum Abschluss von Dienstverträgen (§ 655) ergänzt werden. Besondere Vorschriften gelten für die Darlehensvermittlung zwischen einem Unternehmer und ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 81. Gesetz zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen (Solidaritätsgesetz), BGBl I 90, 1318

Rn. 101 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Am 14.05.1991 hat der Deutsche Bundestag das Solidaritätsgesetz in dritter Lesung verabschiedet. Die erforderliche Verpflichtung von Arbeitgebern, Geldinstituten, Kapitalgesellschaften zum Einbehalt der Ergänzungsabgabe neben Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Aufsichtsratsteuer etc ergibt sich jedoch erst aus einer Vorschrift des Steueränderu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 2000 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bis 1995 waren Schmiergelder und Bestechungsgelder als BA steuerlich abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit einem konkreten betrieblichen Geschäft standen. Diente die Zuwendung dagegen allein der Erlangung allgemeinen Wohlwollens, ohne dass ein Zusammenhang zu einem konkreten Geschäft bestand, so handelte es sich um ein nicht abzugsfähi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 232. Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2035

Rn. 252 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Umsetzung der ATAD in das EStG betrifft folgende Bereiche: Art 5 ATAD: Die Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes (Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie/ATAD) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten in Art 5 ATAD zur Anpassung ihrer steuerlichen Regelungen zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 12. Sonstige vermögensrechtliche Beziehung.

Rn 42 Ansprüche oder Verpflichtungen aus Schuldverhältnissen des Erblassers sind grds vererblich und gehen auf den Nachlass über. Zu nennen sind neben den Haupt- und Nebenpflichten auch die vorvertraglichen Pflichten (Oldbg VersR 98, 220), sowie Anwartschaftsrechte und Rechtsbeziehungen, die noch im Werden begriffen sind (BGH NJW 91, 2558 [BGH 07.06.1991 - V ZR 214/89]). Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Form und Inhalt.

Rn 5 Die Wirksamkeit des Auftrags ist grds an keine Form gebunden. Ein Auftrag ist notariell zu beurkunden, wenn dieser eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung zur Übertragung oder zum Erwerb von Grundstücken begründet (§ 311b I; BGHZ 19, 69; 85, 245; 127, 168). Die Heranziehung anderer Formvorschriften (zB §§ 766, 780) kommt idR nicht in Betracht, da durch den Auftrag keine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unterrichtung des Verbrauchers.

Rn 6 Nach I 1 ist der Unternehmer bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Art 246a EGBGB zu informieren. Für den Inhalt der dem Verbraucher mitzuteilenden Informationen verweisen I und II auf Art 246a bzw Art 246b EGBGB. Nach Art 246a § 1 I 1 Nr 9 EGBGB ist der Unternehmer verpflichtet, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vorzeitige Rückzahlung (Abs 2).

Rn 3 Der zum 11.6.10 eigefügte II beruht auf Art 16 I 1 VerbrKrRL 2008. Auch ohne Kündigung ist der Verbraucher o ein Dritter (§ 267) auch bei befristeten Allgemein-Verbraucherdarlehen jederzeit berechtigt, ohne Angabe von Gründen die Verbindlichkeiten ggü dem Darlehensgeber ganz o teilweise, § 266 gilt nicht, vorzeitig zu erfüllen (§§ 362 ff). Bei Immobiliar-Verbraucherdarl...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / 4. Insolvenz

Rz. 86 Aufgrund der von der Rspr. entwickelten, zeitlich erweiterten Pfändungsmöglichkeit (siehe Rdn 85) gehört die Pflichtteilsforderung von Anfang an zur Insolvenzmasse (§§ 35, 36 Abs. 1 InsO).[194] Allerdings tritt auch hier die Verwertungsmöglichkeit erst mit der Anerkennung oder Rechtshängigkeit des Anspruchs ein. Daher kann der Insolvenzverwalter die Forderung erst dan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Mit § 284 versucht das Gesetz, das viel diskutierte Problem der frustrierten Aufwendungen zu lösen: Im Vertrauen auf den Erhalt einer Leistung, die der Schuldner unter Verletzung seiner Pflichten nicht – oder nicht rechtzeitig – erbringt, kann der Gläubiger Aufwendungen gemacht haben, die sich aufgrund der Pflichtverletzung als nutzlos erweisen. Zumeist handelt es sich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gewinnermittlung nach amtlichem Vordruck "EÜR"

Rn. 1518 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ab VZ 2005 ist der Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG auf amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu ermitteln (§ 60 Abs 4 EStDV iVm § 84 Abs 3eEStDV (vormals Abs 3d; davor sAbs 3c); BMF BStBl I 2005, 320). Diese Verpflichtung gilt nach § 84 Abs 3c EStDV aF für Wj, die nach dem 31.12.2004 beginnen, so dass bei einem kj-abweichendem Wj die Neuregelung er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gegen § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 elektronische Wertpapiere 90 3b Körper des Menschen 90 6 Kryptowerte. 90 3b NFT 90 3 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art. 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB W

Wächteramt 1666 1 Waffen Verkehrspflichten 823 164; 832 10 Wahlrecht 262 4 Wahlrecht für Ausgleichsberechtigte bei Ausgleich einer laufenden Versorgung 19 VersAusglG 16 f. Wahlschuld 243 5; 245 14; 262 1; 2154 1 Wahlvermächtnis 262 3; 2154 1; 2184 1; 2185 1 Wahrscheinlichkeit und Schadensersatz 249 52 Währung 245 12 CISG 245 17 Ersetzungsbefugnis 245 14 stillschweigende Rechtswahl Art....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 § 567a setzt einen Mietvertrag (Rn 1) voraus; er schiebt den Wirkungszeitpunkt der Rechtsfolgen der §§ 566, 567 zeitlich nach vorne; Rechtsübergang bzw die Bestellung eines dinglichen Rechts können vor der Überlassung der Mietsache an den Mieter erfolgt sein. Rn 4 Veräußerung und Belastung mit einem Recht. § 567a hat lediglich eine ergänzende Funktion. Es gilt das zu den...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / aa) Zeitlich aufeinanderfolgende Schenkungen

Rz. 262 Bei zeitlich aufeinander folgenden Schenkungen haftet in erster Linie der zuletzt Beschenkte, der früher Beschenkte nur insoweit, als der später Beschenkte nicht verpflichtet ist (§ 2329 Abs. 3 BGB; Grundsatz der Posteriorität). Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass sich mit zunehmendem Zeitablauf die Bestandskraft der Schenkung vergrößert.[699] Rz. 263 Maßgeblich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Dingliches Recht.

Rn 2 Die Dienstbarkeit ist ggü dem Verpflichtungsgeschäft abstrakt. Zugrunde liegen können Kauf, Schenkung oder Verpflichtungen sui generis. Die Kennzeichnung der Dinglichkeit als unmittelbare Unterwerfung einer Sache unter die Herrschaft einer Person, weist die Richtung (RGZ 53, 98, 100), transportiert aber noch keinen Hinweis auf die Absolutheit (Soergel/Münch vor § 1018 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Unterrichtung.

Rn 19 Zahlungsdienstleister haben auf Verlangen ihrer Zahlungsdienstnutzer eine Nachforschungs- und Auskunftspflicht, wenn ein Zahlungsauftrag nicht oder fehlerhaft ausgeführt wurde. Die Verpflichtung besteht für Zahlungsdienstleister, aber nur ggü ihrem Zahlungsdienstnutzer, der den Zahlungsvorgang ausgelöst hat. Die Verpflichtung kann daher sowohl den Zahlungsdienstleister...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zustimmungsbedürftigkeit.

Rn 6 Zustimmungsbedürftig sind alle ein- und mehrseitigen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte, die Haushaltsgegenstände zum Gegenstand haben. Das gilt auch dann, wenn mit ihnen ein Sicherungszweck verfolgt wird. Eine Ausnahme gilt für Sicherungsübereignungen, die Teil eines Rechtsgeschäfts sind, das den Erwerb von Haushaltsgegenständen zum Ziel hat (Sicherungsübereignung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Vollmachten.

Rn 11 Nach § 167 II ist eine Vollmacht zu einem formbedürftigen Geschäft idR formlos gültig. Das ist anders, wenn die Vollmacht einen Teil eines schon für sich betrachtet formbedürftigen Vertrages bildet (RGZ 94, 147, 150). UU ist aber eine Heilung des Mangels einer solchen Vollmacht nach I 2 möglich (vgl u. Rn 15 ff), so BGH NJW 90, 1721, 1722, anders wohl BGHZ 93, 147, 150...mehr