Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers

Rz. 1078 Der Arbeitnehmer ist gem. § 38 Abs. 2 S. 1 EStG Schuldner der Lohnsteuer; dies gilt auch für den Fall einer Nettolohnvereinbarung. Gem. § 42d EStG haftet der Arbeitgeber gesamtschuldnerisch neben dem Arbeitnehmermehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ii) Realisierung des Schadensersatzes

Rz. 933 In einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis wird der Arbeitgeber regelmäßig durch Aufrechnung mit dem Vergütungsanspruch seinen Schadensersatzanspruch realisieren. Zu beachten sind die Pfändungsgrenzen des Arbeitseinkommens, die sich aus der Tabelle zu § 850c Abs. 3 ZPO ergeben. Die Berufung auf das Aufrechnungsverbot nach § 394 S. 1 BGB ist allerdings rechtsmissbräu...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Konkretisierung der Fürsorgepflicht in §§ 81 ff. BetrVG

Rz. 126 Informations-, Anhörungs- und Beschwerderechte der Arbeitnehmer sind ausdrücklich in §§ 81 ff. BetrVG geregelt. Dies ist systematisch nicht recht verständlich, regelt das BetrVG doch eigentlich die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat; die hier geregelten Arbeitnehmerrechte sind jedoch individualrechtlicher Natur und im Streitfall im Urteilsverfahre...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 63. Weiterbildungsleistungen

Rz. 996 Nach § 3 Nr. 19 EStG sind Weiterbildungsmaßnahmen des Arbeitgebers für Maßnahmen nach § 82 Abs. 1 und 2 SGB III steuerfrei. § 82 SGB IV umfasst Weiterbildungen, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die über eine arbeitsplatzbezogene Fortbildung hinausgehen, wie Sprach- oder Computerkurse, die nicht arbeitsplatzbezogen sind. Rz. 997 Auch Beratung...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Von Dritten betriebene Kantine

Rz. 990 Die in einer von einem Dritten betriebenen Kantine abgegebenen Mahlzeiten sind ebenfalls mit den nach der SvEV maßgebenden Sachbezugswerten zu bewerten, wenn der Arbeitgeber aufgrund vertraglicher Vereinbarung durch Barzuschüsse oder andere Leistungen an die die Mahlzeiten vertreibende Einrichtung (z.B. verbilligte Überlassung von Räumen, Energie oder Einrichtungsgeg...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Streitwert

Rz. 1556 Zur Festsetzung des Streitwerts greift die Rechtsprechung überwiegend auf die Berechnung wie bei einer unter Vorbehalt angenommenen Änderungskündigung nach § 42 Abs. 3 u. Abs. 4 GKG zurück (LAG Berlin v. 4.9.2001 – 17 Ta 6121/01; LAG Hamburg v. 8.11.2001 – 6 Ta 24/01; LAG Düsseldorf v. 12.11.2001 – 7 Ta 375/01; LAG Hessen v. 28.11.2001 – 15 Ta 361/01; LAG Köln v. 5....mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (2) Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses

Rz. 1530 Das Erfordernis einer Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses von sechs Monaten entspricht der Anspruchsvoraussetzung nach § 1 KSchG. Alles, was dort gilt, ist auch hier zu beachten (vgl. § 30 Rdn 33 ff.).mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Politische Betätigung

Rz. 336 Das politische Engagement eines Arbeitnehmers im außerdienstlichen Bereich berührt i.d.R. allein dessen Privatsphäre und ist somit kündigungsrechtlich unbeachtlich. Etwas anderes gilt nur bei einer konkreten Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses (BAG v. 6.6.1984 – 7 AZR 456/82, DB 1985, 341 = NJW 1985, 507; zur Problematik Rechtsextremismus als Kündigungsgrund vg...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Haftung nach allgemeinen Rechtsregeln

Rz. 934 Der Arbeitgeber haftet für von ihm begangene Vertragspflichtverletzungen oder gar für deliktisches Verhalten ggü. seinem Arbeitnehmer nach den allgemeinen Rechtsregeln des BGB und anderer Gesetze, z.B. § 15 AGG. Lediglich für Arbeitsunfälle, die er verursacht oder für deren Verursachung durch Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen er einzustehen hat und die zu einem P...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Einzelheiten der Durchführung

Rz. 131 Die Unterrichtung hat bei ausländischen Arbeitnehmern erforderlichenfalls unter Hinzuziehung eines Dolmetschers zu erfolgen (LAG Baden-Württemberg v. 1.12.1999 – 5 Sa 55/89, juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 24.1.2006 – 5 Sa 817/05, juris). Rz. 132 Da die Anhörungs- und Erörterungsrechte Ausfluss der arbeitsvertraglichen Rechtsstellung des Arbeitnehmers sind, kann der Arb...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Ausschluss gleichartiger Leistungen

Rz. 1591 Die gleichzeitige Gewährung anderer Leistungen der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Wiedereingliederung ist zur Vermeidung einer Doppelförderung ausgeschlossen. Dazu gehören Leistungen an Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Förderung der beruflichen Weiterbildung (§§ 81 ff. SGB III) einschließlich Alg bei beruflicher Weiterbildung (§ 144 SGB III), Trainings...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Wesen und Arten von freien Erfindungen

Rz. 746 Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Arten von freien Erfindungen: Geborene freie Erfindungen sind solche Erfindungen, die von Anfang an dem Inanspruchnahmerecht des Arbeitgebers nicht unterliegen, weil sie weder aus der Arbeit des Arbeitnehmers im Betrieb hervorgegangen sind noch auf dem betrieblichen Erfahrungsschatz beruhen, mithin keine Diensterfindungen sind (...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Konzernweite Arbeitsordnungen

Rz. 179 Bei konzernweiten Arbeitsordnungen oder sog. Ethikrichtlinien wird das Mitbestimmungsrecht auf die Ebene des Konzernbetriebsrates verlagert. Fraglich ist die Bewertung der Rechtslage, wenn die Konzernmuttergesellschaft ihren Sitz nicht in der BRD hat, sondern im Ausland. In der Honeywell-Entscheidung hat das BAG hierzu jedoch klargestellt, dass die Mitwirkungsrechte ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Allgemeines

Rz. 1627 Die Informations- und Auskunftsansprüche gem. § 81 BetrVG sollen das Interesse des Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz und den damit in Zusammenhang stehenden Fragen wecken, erhalten und fördern. Sinn und Zweck ist es, dem Arbeitnehmer einen Einblick in den Gesamtzusammenhang zu ermöglichen, in dem seine individuelle Arbeitsleistung steht, ihn also nicht zum bloßen...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Rechtsfolgen eines Schutz- und Rücksichtnahmepflichtverstoßes

Rz. 846 Dem Arbeitnehmer steht zunächst bei einer Verletzung der Schutz- und Rücksichtnahmepflicht ein Unterlassungs- bzw. Erfüllungsanspruch gegen den Arbeitgeber zu (BAG v. 12.8.2008 – 9 AZR 1117/06, NZA 2009, 102 = DB 2008, 2030). Solange der Arbeitgeber noch keine Abhilfe geschaffen hat, d.h. der Verstoß fortwirkt, steht dem Arbeitnehmer bzgl. seiner Arbeitspflicht ein Z...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit

Rz. 1527 Nach der Systematik des § 8 TzBfG sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber primär eine einvernehmliche Regelung über die Verringerung der Arbeitszeit vereinbaren. Sofern eine einvernehmliche Lösung nicht erreicht werden kann, besteht bei Vorliegen bestimmter formaler Voraussetzungen ein Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Verringerung (nicht auf Verlängerung, s. § 9 Tz...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Geringfügige Beschäftigung als Geldgeringfügigkeit

Rz. 363 Wann eine geringfügige Beschäftigung vorliegt, ergibt sich aus § 8 SGB IV. Nach dieser Vorschrift lag bis 30.9.2022 eine geringfügige Beschäftigung u.a. vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 EUR (ab 1.1.2013, vorher 400 EUR) nicht übersteigt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Ab 1.10.2022 gilt nach § 8 Abs. 1a SGB IV eine dynamische Geringfügigkeitsgrenze, die...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Begriff und Bedeutung des betrieblichen Vorschlagswesens

Rz. 459 Der Begriff des betrieblichen Vorschlagswesens erfasst gemeinhin sämtliche Systeme und Verfahrensweisen, die in teilweise institutionalisierter Form im Betrieb bzw. Unternehmen, sei es nur vorübergehend oder auf Dauer angelegt, für den Fall Prämien in Aussicht stellen, dass einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen derselben über ihre Dienstpflichten und ihren konkreten Auf...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Gegenstand der Mitbestimmung

Rz. 473 Im Bereich der sozialen Angelegenheiten besteht aufgrund des § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG zugunsten des Betriebsrates ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bzgl. der Erstellung von "Grundsätzen über ein betriebliches Vorschlagswesen". Rz. 474 Dieses Mitbestimmungsrecht greift ein, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht (§ 87 Abs. 1 BetrVG). Soweit ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Meldungen durch Datenübermittlung

Rz. 1161 Die Daten sind im eXTra-Standard durch https zu übertragen. Die gültige Version ist in den Gemeinsamen Grundsätzen nach § 95 des SGB IV festgelegt. Eine Beschreibung des eXTra-Standards ist für jeden zugänglich und kostenfrei bei der Deutschen Rentenversicherung Bund abzurufen. Für den Einsatz von https sind die Anforderungen in den Technischen Richtlinien des Bunde...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Leistungsansprüche

Rz. 1011 Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte und Familienversicherte haben Anspruch auf Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Verhütung von Krankheiten, zur Früherkennung von Krankheiten, zur Behandlung einer Krankheit, insb. auf Gewährung von Krankengeld usw. Im Mittelpunkt der Leistungsansprüche steht das Krankengeld. Dieses beträgt 70 % des zuletzt vor der A...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Anbietungspflicht

Rz. 750 Als Konkretisierung der jedem Arbeitsverhältnis innewohnenden Treuepflicht des Arbeitnehmers bestimmt § 19 Abs. 1 ArbnErfG, dass der Arbeitnehmer eine freie, aber betriebsbezogene Erfindung zuerst seinem Arbeitgeber anbietet, bevor er sie anderweitig verwertet. Bei diesem Vorrecht des Arbeitgebers handelt es sich allerdings um kein Vorkaufsrecht i.S.d. §§ 463 ff. BGB...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Tarifvertrag und allgemeiner Gleichheitssatz

Rz. 864 Mit der Tarifautonomie ist den Tarifvertragsparteien die Macht verliehen, wie ein Gesetzgeber Normen zu schaffen. Dementsprechend müssen sie sich auch wie der Gesetzgeber an die zentrale Gerechtigkeitsnorm des Art. 3 Abs. 1 GG halten (zuletzt BAG v. 7.3.1995, NZA 1996, 48 = DB 1995, 2020; BAG v. 7.11.1995, RdA 1996, 259). Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz liegt v...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 54. Corona-Prämie

Rz. 963 Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern im Zeitraum vom 1.3.2020–31.3.2022 Beihilfen/Prämien bis zu einem Betrag von insgesamt max. 1.500 EUR pro Person lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei in Form von Bar- und/ oder Sachbezügen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn zukommen lassen, § 3 Nr. 11a EStG (nicht: Zuschuss zum Kurzarbeitergeld). Einzelheiten s. BMF-Sch...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Unterrichtung über Unfall- und Gesundheitsgefahren

Rz. 1632 Nach § 81 Abs. 1 S. 2 BetrVG bezieht sich die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers auch auf mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren und Maßnahmen und Einrichtungen zu deren Abwendung. Die Belehrung muss rechtzeitig in eindringlicher und verständlicher Weise erfolgen, das bloße Verteilen oder Verlesen von Merkblättern genügt nicht (Bächler, DB 1973, 1402). Für aus...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (1) Schwellenwert von 15 Arbeitnehmern

Rz. 1529 Der in § 8 Abs. 7 TzBfG für die Anwendbarkeit des Gesetzes festgelegte Schwellenwert "15" stellt – anders als der für die Anwendbarkeit des KSchG maßgebliche Wert – nicht auf den Betrieb ab. Ausschlaggebend ist vielmehr, wie viele Arbeitnehmer der Arbeitgeber über den Beschäftigungsbetrieb hinaus insgesamt in seinem Unternehmen beschäftigt. Außerdem sieht § 8 Abs. 7...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / g) Mitwirkungsrechte des Betriebsrats (Personalrats)

Rz. 761 Im Bereich der Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer in sozialen Angelegenheiten besteht nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG bzw. § 75 Abs. 3 Nr. 12 BPersVG (oder den entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetzen) zugunsten des Betriebsrates bzw. Personalrates ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bezüglich der Erstellung der "Grundsätze über das betriebliche Vo...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Stillzeit

Rz. 1302 In § 7 Abs. 2 MuSchG sind Regelungen über die Stillzeit während der ersten 12 Monate nach der Entbindung getroffen, die stillenden Müttern zu gewähren ist, wenn sie dies verlangen. Rz. 1303 Nach der Grundregel des § 7 Abs. 2 MuSchG ist ein entsprechendes Verlangen vorausgesetzt die zum Stillen erforderliche Zeit zu gewähren. Darüber hinaus enthält diese Vorschrift nu...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Durchführung und Form

Rz. 479 Die Aufstellung von Grundsätzen des betrieblichen Vorschlagswesens erfolgt regelmäßig in Form einer Betriebsvereinbarung nach Maßgabe des § 77 BetrVG zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Sofern Verbesserungsvorschläge nicht nur im einzelnen Betrieb, sondern in mehreren Betrieben eines Unternehmens oder Konzernes umgesetzt werden, ist gem. §§ 50 Abs. 1, 58 Ab...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ii) Form und Zugang

Rz. 29 Die Abmahnung unterliegt nicht wie die Kündigung dem Schriftformerfordernis, sodass es auch möglich ist, die Abmahnung mündlich auszusprechen. Hiervon ist jedoch aus Beweisgründen dringend abzuraten. Die Abmahnung kann ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie dem Arbeitnehmer zugeht. Es gelten die für den Zugang von Willenserklärungen maßgeblichen Grundsätze entsprechend....mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Vorenthaltene Privatnutzung des Firmenfahrzeugs

Rz. 945 Vielfach vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien, dass ein zum dienstlichen Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug auch privat genutzt werden darf. Stellt der Arbeitgeber ein Fahrzeug entgegen der vertraglichen Absprache nicht oder verspätet zur Verfügung oder entzieht er es dem Arbeitnehmer unberechtigt, hat er Schadensersatz wegen Verletzung des Arbeitsvertrages nach...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ii) Haftung für bei der Arbeitsausübung dem Arbeitnehmer auferlegte Strafen oder Bußen

Rz. 960 Nimmt es ein Arbeitgeber durch entsprechende Anordnungen bewusst in Kauf, dass es zum Verstoß gegen Vorschriften über Lenkzeiten kommt, handelt er sittenwidrig und ist nach § 826 BGB ggü. dem Arbeitnehmer zum Schadensersatz verpflichtet. Zu dem zu ersetzenden Schaden gehört allerdings nur in Ausnahmefällen die Erstattung von Geldbußen, die gegen den Arbeitnehmer verh...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Bedeutung und Rechtsgrundlagen des Arbeitnehmererfinderrechts

Rz. 649 Das 1957 in Kraft getretene Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) dient dem interessengerechten Ausgleich zwischen dem arbeitsrechtlichen Grundsatz der Zuordnung des Arbeitsergebnisses zum Arbeitgeber und dem in Patent- und Gebrauchsmusterrecht geltenden Erfinderprinzip, nach dem die Erfindung dem Erfinder in Anerkennung seiner schöpferischen Leistung zusteh...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / g) Rechtsquellen und Träger der Pflegeversicherung

Rz. 1013 Die Pflegeversicherung wird durch die Pflegekassen durchgeführt. Wie die Krankenkassen sind sie rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 46 Abs. 2 S. 1 SGB XI). Sie werden bei den gesetzlichen Krankenkassen errichtet (§ 46 Abs. 1 S. 1 SGB XI), sind aber eigenständig. Geregelt ist die Pflegeversicherung im SGB XI.mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (1) Vorherige Anhörung des Arbeitnehmers

Rz. 16 Die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers ist im Bereich der Privatwirtschaft keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Abmahnung. Im öffentlichen Dienst hat § 13 Abs. 2 BAT bestimmt, dass der Angestellte über für ihn ungünstige oder nachteilige Beschwerden und Behauptungen tatsächlicher Art vor Aufnahme in die Personalakte gehört werden muss. Die Rspr. hat die vorherige Anh...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Rechtsquellen/Träger

Rz. 1413 Geregelt ist die Rentenversicherung im SGB VI und dem Gesetz über die Altershilfe für Landwirte. Träger der Rentenversicherung sind die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Regionalträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung Rheinland) und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (§ 125 SGB VI).mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Warnfunktion der Abmahnung

Rz. 31 Die Abmahnung kann ihre kündigungsrechtliche Warnfunktion nur erfüllen, wenn die Rüge eines ganz bestimmten Fehlverhaltens mit dem Hinweis auf Konsequenzen verbunden wird. Unzulänglich ist der immer wieder in Abmahnungsschreiben auftauchende allgemeine Hinweis auf arbeitsrechtliche Konsequenzen. Welche Folgen gemeint, nämlich eine andernfalls drohende Kündigung, eine ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Betriebsrisiko

Rz. 632 → Betriebsrisiko (Rdn 515 ff.). Wird dem Arbeitnehmer nach Begründung des Arbeitsvertrages die Erbringung seiner Arbeitsleistung aus Gründen unmöglich, die weder er noch der Arbeitgeber zu vertreten haben, verliert er grds. gem. § 326 BGB n.F. seinen Anspruch auf Arbeitsvergütung. Tritt die Unmöglichkeit etwa ein, weil die Betriebsstätte abgebrannt ist, stellt sich di...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / kk) Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung, Brandenburg

Rz. 1839 Das Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (BbGWBG) v. 15.12.1993, zuletzt geändert durch Artikel 7 d. G. v. 14.3.2014 gewährt "Beschäftigten" bezahlte Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen für max. zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, sofern die s...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / j) Leistungsansprüche

Rz. 1017 Die Pflegekassen gewähren Pflegebedürftigen u.a. häusliche Pflegehilfe, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen bzw. eine Kombination von Geldleistungen und Sachleistungen (§§ 36 ff. SGB XI), häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, Kurzzeitpflege. Außerdem werden die Pflegepersonen sozial abgesichert und Pfl...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Begriff und Besonderheiten des Urlaubsanspruchs

Rz. 1654 Das BUrlG gewährt bezahlten Erholungsurlaub, d.h. Urlaub zum Zwecke der Erholung von der Arbeit im Betrieb und der Auffrischung der Kräfte für den Betrieb durch die Gewährung bezahlter Freizeit zur grds. beliebigen Urlaubsgestaltung. Der Urlaub ist Gegenleistung für erbrachte bzw. noch zu erbringende Arbeitsleistung. Der Arbeitgeber gewährt den Urlaub, um dem Arbeit...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Aufstockungen

Rz. 382 Um geringfügig Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, durch eigene Beiträge den Beitrag des Arbeitgebers (15 %) aufzustocken und damit in den Genuss der vollen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu kommen, schließt seit dem 1.1.2013 § 5 Abs. 2 S. 1 SGB VI aus, dass geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGV IV versicherungsfrei sind. Sie sind vie...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Haftungsausschluss für Personenschäden bei Arbeitsunfällen

Rz. 935 Erleidet der Arbeitnehmer einen Personenschaden aufgrund eines vom Arbeitgeber verursachten oder ihm zuzurechnenden Arbeitsunfalls, haftet anstelle des Arbeitgebers der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gem. § 104 Abs. 1 SGB VII, es sei denn,mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Urlaubsanspruch und Arbeitskampf

Rz. 1669 Während der Dauer eines rechtmäßigen Arbeitskampfes (zu den Auswirkungen des Arbeitskampfes auf das Arbeitsverhältnis vgl. Teil 10) ruht grds. die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers wie auch die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers. Zudem kann dem Arbeitgeber während des Arbeitskampfes nicht zugemutet werden, den Arbeitskampfgegner durch Zahlung von Urlaubsentgelt mit...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (1) Abschluss

Rz. 488 Die mitbestimmungspflichtigen Grundsätze des betrieblichen Vorschlagswesens i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG sind in Form einer Betriebsvereinbarung nach § 77 Abs. 2 BetrVG schriftlich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (ggf. Gesamt- oder Konzernbetriebsrat) niederzulegen. Darüber hinaus besteht hinsichtlich der nicht der obligatorischen Mitbestimmung unterliegende...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Erfordernis mehrerer Abmahnungen

Rz. 56 Sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Arbeitnehmern ist häufig die Meinung anzutreffen, dass eine Kündigung erst nach der dritten Abmahnung ausgesprochen werden dürfe. Diese Auffassung ist unzutreffend. Grds. reicht eine Abmahnung aus, um den Arbeitnehmer zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung anzuhalten (vgl. KR/Fischermeier, § 626 BGB Rn 274). Mehrere Abmahnungen vor ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (a) Drohende Arbeitslosigkeit aufgrund Betriebsänderung

Rz. 1570 Infolge der geplanten Betriebsänderung muss der in der Maßnahme zu fördernde anspruchsberechtigte Arbeitnehmer von Arbeitslosigkeit bedroht sein (§ 17 SGB III). Nur versicherungspflichtige Arbeitnehmer (§ 25 SGB III) sind zu berücksichtigen (§ 17 Nr. 1 SGB III). Rz. 1571 Da wegen der Betriebsänderung § 110 Abs. 1 S. 3 SGB III unabhängig von der Unternehmensgröße auf ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (2) Besetzung und Verfahren

Rz. 791 Die Schiedsstelle besteht im Fall ihrer Regelbesetzung aus einem Vorsitzenden sowie zwei Beisitzern und kann auf Antrag einer Partei noch um einen Arbeitgeber- und einen Arbeitnehmerbeisitzer erweitert werden (§ 30 ArbnErfG). Rz. 792 Die Anrufung der Schiedsstelle erfolgt durch schriftlichen Antrag eines Beteiligten. Mit Rücksicht auf ihre streitschlichtende Funktion ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Vergütung

Rz. 758 Der Vergütungsanspruch bei qualifizierten technischen Verbesserungsvorschlägen ist von der Verwertung desselben durch den Arbeitgeber abhängig. Die Prüfung und reine betriebsinterne Erprobung eines solchen Verbesserungsvorschlages stellt keine vergütungsauslösende Verwertungshandlung i.S.d. § 20 Abs. 1 ArbnErfG dar (BAG v. 30.4.1965, GRUR 1966, 88 = AP Nr. 1 zu § 20 ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Lebensstandardprinzip, Urlaub als Vermögenswert

Rz. 1663 Zum Wesen des Urlaubes gehört, dass der Arbeitnehmer seinen Erholungsurlaub wirtschaftlich gesichert verbringen soll. Er soll während des Urlaubes wirtschaftlich so gestellt sein, als habe er gearbeitet, ohne dass eine Einschränkung des bisherigen Lebenszuschnittes damit verbunden wäre (Lebensstandardprinzip vgl. BAG v. 22.6.1956, AP Nr. 11 zu § 611 BGB Urlaubsrecht...mehr