Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / C. Haftung

Rz. 9 Der Anwalt haftet für die Ausübung der ihm übertragenen Vollmacht einschließlich der Vollmachtvereinbarung (im Folgenden nur Vollmacht genannt) für seine Tätigkeit als geschäftsbesorgender Bevollmächtigter (im Folgenden nur Bevollmächtigter genannt) nach Auftragsrecht unter Berücksichtigung des § 280 BGB. Seine Haftung korrespondiert mit seinen Pflichten als Bevollmäch...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 1. Vorlagepflicht/Vorlagezwang

Rz. 4 Der Vollmachtgeber, der seinem Bevollmächtigten willentlich eine Vollmachtsurkunde aushändigt, trägt das Risiko, dass die ausgehändigte Vollmachtsurkunde missbraucht wird.[5] Insoweit regelt § 172 BGB die Begründung eines Rechtsscheins: Zugunsten desjenigen, dem die Vollmachtsurkunde vorgelegt wurde, wird vermutet, dass der Inhaber der Vollmachtsurkunde auch tatsächlich...mehr

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§ 5 Kontrollbevollmächtigun... / A. Wozu eine Kontrolle des Bevollmächtigten?

Rz. 1 Mit einer Vollmacht räumt der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten je nach Inhalt und Umfang der Vollmacht die Berechtigung ein, für ihn zu handeln, und zwar primär dann, wenn er selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Die daraus sich ergebende Berechtigung enthält nicht nur die schlichte Handlungspflicht nach den Haftungsmaßstäben der diligentia quam in suis, sondern auc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Voraussetzungen

Rz. 470 [Autor/Stand] Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 AO sind die am Besteuerungsverfahren Beteiligten wie auch andere Personen als nichtbeteiligte Dritte verpflichtet, der FinB die "zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts" erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Nach der Rspr.[2] müssen sich Auskunftsersuchen nicht auf den Einzelfall eines namentlich bekan...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 1 Aus den Gründen

Anm. der Red.; Vgl. zu dieser Entscheidung den Beitrag von Härtl, FF 2023, 288 ff. (in diesem Heft). Gründe: I. [1] Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Rückzahlung einer finanziellen Zuwendung in Anspruch. [2] Die Beteiligten gingen am 10.12.2016 die Ehe miteinander ein, lebten im gesetzlichen Güterstand und trennten sich Anfang Januar des Jahres 2018. Die Ehe wurd...mehr

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§ 22 Ansprüche des Vollmach... / D. Schadensersatz wegen Kündigung zur Unzeit gem. § 671 BGB

Rz. 51 Nach § 671 Abs. 1 BGB kann der Auftrag von dem Auftraggeber jederzeit widerrufen, von dem Beauftragten jederzeit gekündigt werden. Der Beauftragte (hier Bevollmächtigte) darf nur in der Art kündigen, dass der Auftraggeber (hier Vollmachtgeber) für die Besorgung des Geschäfts anderweit Fürsorge treffen kann, es sei denn, dass ein wichtiger Grund für die unzeitige Kündi...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / I. Ausübung der Vollmacht; Anordnungen zur Ausübung (wann, wie, welche Bedingungen)

Rz. 61 Bei Zugrundelegung der seitens des Vollmachtgebers regelmäßig verfolgten Bedürfnisse und Interessen sollte die Vollmacht nach der wohl h.M. unbedingt und unbefristet erteilt werden,[62] um den originären Zweck der Vollmacht, nämlich den reibungslosen und unauffälligen Übergang von der Eigen- zur Fremdfürsorge, nicht am Ende durch die Verpflichtung zur Vorlage ärztlich...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / II. Zulässigkeit und (faktische) Möglichkeit vertraglicher Modifikationen des Grundverhältnisses

Rz. 51 Im Rahmen der dem deutschen Recht immanenten und der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG entspringenden Vertragsfreiheit steht es den Parteien frei, das Grundverhältnis entsprechend den eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen auszugestalten. Von den gesetzlichen Normierungen hinsichtlich des Auftragsrechtes kann somit durch ausdrückliche Vereinbarung abg...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Feststellungsverjährung

Rz. 22 Die Verjährungsfrist für den Feststellungsbescheid richtet sich nach § 153 Abs. 5 BewG, §§ 181 Abs. 1, 170 Abs. 2 Nr. 1 AO.[55] Für den Beginn der vierjährigen Feststellungsfrist (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO) ist damit der Ablauf des Kalenderjahres maßgeblich, in dem die Feststellungserklärung eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Jahres, das dem Jahr d...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / IV. Haftung und Haftungsbeschränkungen des Vollmachtnehmers

Rz. 76 Die schuldrechtliche Haftung des Bevollmächtigten gegenüber dem Vollmachtgeber richtet sich nach dem Innenverhältnis. Etwas anderes gilt lediglich für den Bereich des Gefälligkeitsverhältnisses aufgrund des hier fehlenden Rechtsbindungswillens.[85] Unberührt bleibt in jedem Fall die deliktische Haftung. Wird im Grundverhältnis Auftragsrecht vereinbart, so haftet der B...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Konfusion, Abs. 3

Rz. 36 Das BGB regelt die Konfusion nicht ausdrücklich. Es handelt sich dabei um eine Vereinigung von Rechten und Pflichten oder von Forderung und Schuld, wie dies gerade auch beim Erbfall vorkommen kann, in dem der Schuldner Erbe des Gläubigers wird oder umgekehrt. Auch die Konsolidation, also die Vereinigung von beschränktem Recht an einem Grundstück und dem Eigentum daran...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Tilgung und Sicherheitsleistung

Rz. 24 Da Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Nachlasspfleger den Nachlass in Besitz nehmen und die Erben insoweit keine Verfügungsbefugnis haben, ist es konsequent, diese Personen für die Entrichtung der Steuer aus dem Nachlass sorgen zu lassen. Haben die zur Verwaltung des Nachlasses berufenen Personen für die Entrichtung der Steuer gesorgt, so kann bis zur Aufhe...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Erklärungspflicht bei Gemeinschaften und Gesellschaften (Abs. 2)

Rz. 7 Durch Absatz 2 wird die Erklärungspflicht auf Gemeinschaften und Gesellschaften erweitert, wenn diesen der Gegenstand der Feststellung zuzurechnen ist. Beim Erwerb von beweglichen und unbeweglichen Sachen kommt in zeitlicher Hinsicht die Inanspruchnahme der Personengesellschaft frühestens in dem Moment in Betracht, in dem alle den Eigentumserwerb auslösenden Handlungen...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / III. Rechenschaftspflichten der Bevollmächtigten

Rz. 72 Das Innenverhältnis einer Vorsorgevollmacht zielt stets auf ein fremdnütziges Handeln des Bevollmächtigten zugunsten des Vollmachtgebers ab. Sofern zwischen den Parteien ein Auftrag i.S.d. § 662 BGB oder im Falle der Entgeltlichkeit eine Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB, der wiederum auf das Auftragsrecht verweist, vereinbart ist, ergeben sich hieraus Informationsans...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 9 ErbStG bestimmt konkretisierend – im Vergleich zu § 38 AO spezialgesetzlich – den Zeitpunkt der Steuerentstehung (Besteuerungszeitpunkt). Durch § 9 ErbStG wird im Prinzip die Erbschaft- oder Schenkungsteuerschuld dem Grund und der Höhe nach auf einen ganz bestimmten Zeitpunkt fixiert (erbschaftsteuerrechtliches Stichtagsprinzip (§ 11 i.V.m. § 9 Abs. 1 ErbStG).[1] I...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / VIII. Bereithaltungspflicht des Bevollmächtigten

Rz. 96 Ein in der Praxis häufig anzutreffendes Problem ist, dass der Bevollmächtigte nach Eintritt des Vorsorgefalles nicht zeitnah beginnt, seine Aufgaben wahrzunehmen. Der Bevollmächtigte soll stets erreichbar und bereit zur Wahrnehmung seiner Aufgabe sein. Weiter sollte er den Vollmachtgeber stets informieren, wenn er für längere Zeit abwesend sein wird.[99] Es empfiehlt ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Vermögensmehrung

Rz. 14 Vermögensmehrung als Kriterium des Erbanfalls kann in verschiedenen Fällen zu verneinen sein. Hat beispielsweise der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung lediglich vertragliche Verpflichtungen bestätigt, die vor seinem Tod schon Bestand hatten, stellt dies keinen Erwerb von Todes wegen dar. Bestätigt der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung lediglich, da...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (9) Mischfälle

Rz. 59 Es sind in der Praxis Kombinationen von Leistungs- und Duldungsauflagen und/oder Gegenleistungen denkbar. Z.B. kann der Bedachte neben der Verpflichtung aus einer Leistungsauflage verpflichtet sein, zusätzlich eine Gegenleistung an den Zuwendenden zu zahlen (gemischte Schenkung). In diesen sog. Mischfällen, die sowohl Elemente der gemischten Schenkung, der Schenkung u...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Darlehensrückzahlung in Anspruch. [2] Die Beteiligten, die am […] 2006 die Ehe miteinander geschlossen haben, leben seit […] 2020 voneinander getrennt. Am 31.3.2009 vereinbarten die Beteiligten einen Ehevertrag (UR-Nr. […]) und schlossen dabei unter anderem für den Fall der Scheidung den Zugewinnausgleich aus. [3] ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Grundsätzliche Bedeutung von Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 69 Bei der Anrechnungsvorschrift des § 21 ErbStG handelt es sich um eine einseitige Vorschrift nach nationalem Recht. Diese ist nach völkerrechtlichen Grundsätzen gegenüber einem Doppelbesteuerungsabkommen subsidiär.[151] Soweit der Anwendungsbereich im jeweiligen Einzelfall reicht, verdrängen daher die Regelungen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens die Anwendbark...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Anzeigepflichten

Rz. 387 Nach § 13a Abs. 9 S. 6 Nr. 1 ErbStG ist der Steuerpflichtige verpflichtet, einen etwaigen Wegfall der Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des bereits gewährten Wertabschlags binnen eines Monats dem für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzamt (§ 35 ErbStG) anzuzeigen.[939] Die Gründe für etwaige Vertragsänderungen oder die Änderung der tatsächlichen Verhältn...mehr

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FoVo 03+04/2023, Wer trägt ... / 3 Der Praxistipp

Das Auskunftssystem der Forderungspfändung Auf die Pfändung und Überweisung einer Forderung stehen dem Gläubiger zunächst nach § 836 Abs. 3 ZPO Auskunfts- und Herausgabeansprüche zu. Daneben gehen mit der Pfändung auch alle mitgepfändeten unselbstständigen Nebenrechte über, etwa der Anspruch auf Herausgabe der laufenden Lohnabrechnung gegen den Drittschuldner (BGH FoVo 2013, ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 6. Sachleistungsansprüche, Sachleistungsverpflichtungen

Rz. 51 Sachleistungsansprüche und Sachleistungsverpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen werden gesondert angesetzt, auch wenn noch keine Partei mit der Erfüllung des Vertrags begonnen hat. Es gelten also nicht die bilanz(steuer)rechtlichen Regeln zu den schwebenden Verträgen. Maßgebend ist der gemeine Wert des Gegenstandes, auf den der Anspruch sich richtet.[53] Das ergib...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Grundsätzliches

Rz. 97 Der Verschonungsabschlag bzw. sein dauerhafter Erhalt sind an die Erfüllung nachlaufender Verpflichtungen geknüpft. Eine wesentliche und durch das Erbschaftsteuergesetz 2009 erstmals eingeführte nachlaufende Verpflichtung besteht darin, dass der Erwerber des begünstigten Vermögens – im Fall der Regelverschonung – in den fünf auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung folg...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Aufschiebend bedingte oder befristete Last

Rz. 14 Das BGB versteht unter einer Last die auf einer Sache oder einem Recht liegende Verpflichtung zu Leistungen, die aus der Sache oder dem Recht zu entrichten sind und den Nutzungswert mindern.[20] Der Begriff der Last im Sinne des BewG ist weiter; darunter ist eine Verpflichtung zu einer Leistung jeglicher Art zu verstehen.[21] Rz. 15 Tritt die Bedingung oder das Ereigni...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Abs. 1 Nr. 3: Grundbesitz für Zwecke der Volkswohlfahrt

Rz. 22 Für Grundbesitz, der der Allgemeinheit zugänglich ist, besteht neben § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG in § 13 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG eine weitere Steuerbegünstigung: Vollständig von der Steuer werden der Grundbesitz oder seine Teile gestellt, wenn diese für Zwecke der Volkswohlfahrt ohne gesetzliche Verpflichtung zur Benutzung zugänglich gemacht werden und ihre Erhaltung im öffe...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Nachlasshaftung nach Abs. 3

Rz. 64 Der Nachlass haftet bis zur Erbauseinandersetzung (§ 2042 BGB) für die Steuer der am Erbfall Beteiligten (§ 20 Abs. 3 ErbStG). Mit "Nachlass" muss man wohl nach dem allgemeinen Sprachgebrauch das gesamte aktive und passive Vermögen eines Verstorbenen verstehen. § 20 Abs. 3 ErbStG begründet eine Sachhaftung des Nachlasses bis zu dessen Teilung. Die Vorschrift enthält d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Selbstbelastungsverbot

Rz. 371 [Autor/Stand] Die Steuerfahndung spart sich bei Angaben des Beschuldigten "Arbeit", so dass ein Interesse an Angaben des Beschuldigten (nachdrücklich) besteht. In dieser Situation ist sehr häufig zu beobachten, dass Beschuldigte geneigt sind, von dem fundamentalen Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen und speziell ihrem Recht auf Aussageverweigerung (grundlegen...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 2. Privatschriftliche Vorsorgevollmachten

Rz. 18 Im Gegensatz zu notariell beurkundeten oder beglaubigten Vorsorgevollmachten kann es bei rein privatschriftlichen Urkunden für die Bank unter Umständen schwierig sein, die Authentizität der Urkunde bzw. der Unterschrift auf der Vollmachtsurkunde zu überprüfen. Fraglich ist, ob die Bank eine privatschriftliche Vollmacht, die nicht auf einem bankinternen Vordruck erteil...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 9. Unbedenklichkeitsbescheinigung

Rz. 91 Eine Entlassung aus der Haftung ist nur bei Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts möglich. Es gibt vier Möglichkeiten der Unbedenklichkeitsbescheinigung:mehr

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Die Patientenverfügung / 2.3 Entsprechende Geltung für Bevollmächtigte, § 1828 Abs. 3 BGB

Mit der Vorschrift wird entsprechend § 1827 Abs. 5 BGB klargestellt, dass sich die Pflichten des Bevollmächtigten vorrangig aus einer Vollmacht ergeben.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einzelfälle

a) Anzeigen unter Chiffre Rz. 496 [Autor/Stand] Klassischerweise bieten Chiffre-Anzeigen Anlass dafür, dass die Fahndung im Wege von Vorfeldermittlungen prüft, ob die damit anonym angebotenen Geschäfte (Verkäufe, Dienstleistungen) auch steuerrechtlich deklariert wurden (allgemein dazu bereits s. Rz. 226, 233 ff.), und mit einem (Sammel-)Auskunftsersuchen an den Verlag des Anz...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / B. Tatbestand

Rz. 5 Die Anzeige durch ein Gericht oder durch einen Notar führt zum Erlöschen der Anzeigepflicht für den Beteiligten nach § 30 Abs. 3 ErbStG. Insoweit die Erbschaftsteuerstelle die hinreichenden Angaben zur Einleitung des Besteuerungsverfahrens erhalten hat, ist eine Anzeige im Wesentlichen gleichen Inhalts durch den Beteiligten nicht mehr erforderlich. Damit wäre es dem Er...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / II. Vorlage der Urkunde an den Geschäftsgegner

1. Vorlagepflicht/Vorlagezwang Rz. 4 Der Vollmachtgeber, der seinem Bevollmächtigten willentlich eine Vollmachtsurkunde aushändigt, trägt das Risiko, dass die ausgehändigte Vollmachtsurkunde missbraucht wird.[5] Insoweit regelt § 172 BGB die Begründung eines Rechtsscheins: Zugunsten desjenigen, dem die Vollmachtsurkunde vorgelegt wurde, wird vermutet, dass der Inhaber der Voll...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 8. Kombination mit Totenfürsorge

Rz. 158 Über seinen späteren Leichnam bestimmt der Vollmachtgeber, er entscheidet über die Art seiner späteren Bestattung sowie die letzte Ruhestätte. Die Entscheidung bedarf keiner bestimmten Form, insbes. nicht der Form einer Verfügung von Todes wegen.[240] Lässt sich eine Entscheidung des Erblassers bzw. sein Wille nicht ausmachen, steht die Entscheidung demjenigen zu, de...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 1. Anerkennungspflicht bei notariell beurkundeten und beglaubigten Vorsorgevollmachten

a) Notariell beurkundete Vollmachten Rz. 15 Legt der Bankkunde bzw. dessen Vertreter bei der Bank eine Ausfertigung einer notariell beurkundeten (Vorsorge-)Vollmacht vor, die den Bevollmächtigten ausdrücklich auch zur Vertretung in vermögensrechtlichen Angelegenheiten ermächtigt, wird man nach den vorangegangenen Feststellungen von einer Anerkennungspflicht der Bank ausgehen ...mehr

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§ 21 Ansprüche des Bevollmä... / A. Abgrenzung Auftrag/Gefälligkeit

Rz. 1 Das Auftragsverhältnis begründet für den Bevollmächtigten eine Vielzahl von Pflichten, die er gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen hat. Neben diesen Pflichten hat der Bevollmächtigte aber auch Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber, die zum einen unmittelbar aus dem Gesetz erwachsen, zum anderen vertraglich vereinbart werden können. Grundvoraussetzung dafür, dass dem Be...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Während die Pflicht zur Anzeige eines der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerbes nach § 30 ErbStG von Gesetzes wegen besteht, ist der Erwerber zur Abgabe der Steuererklärung nur verpflichtet, wenn er von der Erbschaftsteuerstelle zur Abgabe der Erklärung aufgefordert wird. Die Anzeige soll (neben einer Reihe anderer Erkenntnisquellen, wie z.B. die Einkommensteuerakte ...mehr

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§ 9 Verwahrung, Registrieru... / II. Bestimmungen für Betreuungsverfügungen (Ablieferungspflicht)

Rz. 16 Diese Pflicht besteht, sobald der Besitzer des Schriftstückes von der Einleitung des Betreuungsverfahrens Kenntnis erlangt hat. Die Pflicht zur Ablieferung für den Besitzer entsteht erst ab dem Zeitpunkt, ab dem dieser positive Kenntnis[11] von der Einleitung eines Betreuungsverfahrens nach §§ 278 ff. FamFG erlangt hat. Nicht ausreichend ist die Kenntnis von der Betre...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Umfang der Prüfung

Rz. 4 Gegenstand der Prüfung ist ausschließlich der Feststellungsgegenstand, soweit er für die Erbschaft- und Schenkungsteuer von Bedeutung ist. § 11 ErbStG legt fest, dass nur die Umstände im Zeitpunkt des Erwerbs in die Bewertung und damit auch in die Prüfung einzubeziehen sind. Gehört z.B. bebauter Grundbesitz zum Nachlass, so ist dieser auch dann als bebautes Grundstück ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit Einführung des Feststellungsverfahrens in §§ 151–156 BewG durch das Jahressteuergesetz 2007[1] waren die Erklärungspflichten für die neu geschaffenen Feststellungsverfahren so zu regeln, dass die zur Bewertung erforderlichen Angaben möglichst vollständig und zuverlässig erklärt werden. Aus diesem Grund wurden die Erklärungspflichten dort stärker an die für die Bewe...mehr

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§ 21 Ansprüche des Bevollmä... / IV. Schadensersatzpflichten

Rz. 9 Der Auftraggeber hat bei schuldhafter Verletzung der Pflicht zur Zahlung eines Vorschusses Schadenersatz zu leisten,[17] wobei freilich ein Schaden auf Seiten des Beauftragten vorliegen muss. Hieran wird es in der Regel fehlen, da bei Nichtvornahme des Geschäfts aufgrund der berechtigten Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ein etwaiger Schaden beim Auftraggeber und nic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Abgrenzung Steuer- zum Strafverfahren

Rz. 741 [Autor/Stand] Die Flankenschutzfahnder unterliegen dem Legalitätsprinzip. Sie haben gem. § 152 Abs. 2 StPO die Pflicht, zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten einzuschreiten[2]. Bei bestehendem Anfangsverdacht (zu den Folgen von Durchsuchungen ohne Anfangsverdacht s. § 385 Rz. 1109) dürfen die Fahnder ohne Belehrung nach § 393 Abs. 1 Satz 4, § 397 Abs. 3 AO den...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Grundsätzliche Möglichkeiten der gesellschaftsvertraglichen Nachfolgeregelungen bei Kapitalgesellschaften

Rz. 143 Bei Kapitalgesellschaften ist die in den Geschäftsanteilen (GmbH) bzw. den Aktien (AG) verbriefte Mitgliedschaft frei vererblich, § 15 GmbHG.[401] Mit dem Erbfall fällt automatisch auch die Mitgliedschaft gem. § 1922 Abs. 1 BGB dem Erben, ggf. der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand (§§ 2032 ff. BGB bzw. § 18 GmbHG, § 69 AktG), an. Dieser freien Vererblichkeit steht e...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Erwerb bei Einrichtung einer Stiftung (Abs. 1 Nr. 8)

Rz. 139 Die freigebige Erstausstattung einer rechtsfähigen Stiftung (§§ 80 ff. BGB) mit Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäftes unter Lebenden beinhaltet eine steuerpflichtige Schenkung des Stifters an die Stiftung als juristische Person.[265] Bei Errichtung einer Stiftung von Todes wegen greift § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG ein. Das Halten des Vermögens durch die Stiftung kan...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / 3. Erbenermittlung

Rz. 59 Da die Erbenermittlung keine originäre Verpflichtung des Testamentsvollstreckers darstellt, kann auch insoweit eine Anordnung der Nachlasspflegschaft erforderlich sein.mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 92 Erbbaurecht § 92 fällt zum 1.1.2025 weg, Art. 2, 18 Gesetz v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1806, 1813.

Gesetzestext (1) Ist ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist sowohl für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts als auch für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks jeweils ein Einheitswert festzustellen. Bei der Ermittlung der Einheitswerte ist von einem Gesamtwert auszugehen, der für den Grund und Boden einschließlich der Gebäude und Auße...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Mindestbeteiligungsquote (mehr als 25 %)

Rz. 250 Zum Verwaltungsvermögen gehören gem. § 13b Abs. 4 Nr. 2 ErbStG grds. auch in einem Betriebsvermögen gehaltene Anteile und Kapitalgesellschaften, wenn die unmittelbare Beteiligung am Nennkapital 25 % nicht übersteigt. Rz. 251 Die Regelung stellt die konsequente Fortsetzung der Definition des Begünstigungsgegenstandes (Beteiligung an Kapitalgesellschaften über 25 % des ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / i) Anteil an einer Personengesellschaft, Abs. 1 S. 4

Rz. 29 Erhält ein Erwerber einen Anteil an einer Personengesellschaft, so umfasst dies sämtliche Aktiva und Passiva sowie sämtliche Wirtschaftsgüter der Gesellschaft. Dieses Vermögen wird im Wege der Saldierung ermittelt. Eine Besonderheit ergibt sich dabei aus § 97 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG, wonach Gesellschaftern, die anteilig an Wirtschaftsgütern, die im Eigentum eines oder meh...mehr