Fachbeiträge & Kommentare zu Patientenverfügung

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§ 2 Patientenverfügung / 2. Bei Abfassung der Patientenverfügung nicht unmittelbar bevorstehender Eingriff

Rz. 13 Unmittelbar bevorstehende medizinische Maßnahmen werden von einer Patientenverfügung nicht erfasst. Da die Errichtung einer Patientenverfügung aber voraussetzt, dass der Betroffene seinen Willen kundtun kann, dürfte eine Willensäußerung für zeitnah anstehende Maßnahmen immer möglich sein.mehr

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§ 2 Patientenverfügung / II. Patientenverfügung und Behandlungsabbruch

Rz. 31 Verpflichtender Inhalt einer Patientenverfügung kann nur rechtlich erlaubtes Handeln sein, das – weitgehend – schützenswerten Belangen des Adressaten nicht zuwiderläuft. Letztlich wird kein Adressat sich der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen wollen. Daher stellt sich zunächst unter strafrechtlichen Gesichtspunkten die Frage, wieweit ein Sterbewunsch in einer Patie...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / III. Aufbewahrung der Patientenverfügung

Rz. 10 Bezüglich der Aufbewahrung gilt: Es muss auf jeden Fall sichergestellt sein, dass das Original der Patientenverfügung im Ernstfall auffindbar ist und die behandelnden Ärzte davon Kenntnis erlangen können. In den Fällen, in denen die Durchsetzung der in einer Patientenverfügung festgelegten Wünsche einem Vorsorgebevollmächtigten übertragen wurde, ist es zudem besonders...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / b) Patientenverfügung mit Wunsch nach Maximalbehandlung, keine Bereitschaft zur Organspende

Rz. 38 Bindend kann ein solcher Behandlungswunsch nur im Rahmen des generellen Heil- und Pflegeauftrags des Adressaten sein. Insbesondere zu Maßnahmen, die nicht mehr als medizinisch indiziert anzusehen sind, kann der Arzt auch auf diesem Weg nicht gezwungen werden. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.2: Patientenverfügung mit Wunsch nach Maximalbehand...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / D. Widerruf der Patientenverfügung

Rz. 19 § 1827 Abs. 1 S. 3 BGB regelt die Anforderungen an den Widerruf einer Patientenverfügung. Ein Widerruf ist danach formlos möglich. Insbesondere braucht der Widerruf nicht schriftlich oder sprachlich artikuliert zu werden. Vielmehr genügt ein Zeichen mit den Augen oder ein Kopfnicken auf die entsprechende Frage des Arztes oder Pflegepersonals.[21]mehr

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§ 2 Patientenverfügung / a) Patientenverfügung mit Wunsch nach Behandlungsabbruch, Bereitschaft zur Organspende

Rz. 37 Sofern die Patientenverfügung zu einem Zeitpunkt abgefasst wird, in dem der Verfügende kein spezifisches Krankheitsbild aufweist, empfiehlt sich folgende Formulierung:[28] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.1: Patientenverfügung mit Wunsch nach Behandlungsabbruch, Bereitschaft zur Organspende Patientenverfügung des _________________________ Ich, _...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / A. Sinn und Zweck einer Patientenverfügung

Rz. 1 Eine Patientenverfügung soll dem Willen des Verfügenden im Hinblick auf eine medizinische Behandlung, Nichtbehandlung oder den Behandlungsabbruch für den Fall Ausdruck verleihen, dass der Verfügende seine Behandlungswünsche aufgrund seiner physischen und/oder psychischen Situation nicht mehr äußern kann. Sie ist ebenso wie die Vorsorgevollmacht Ausdruck des Selbstbesti...mehr

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§ 2 Patientenverfügung

A. Sinn und Zweck einer Patientenverfügung[Autor] Rz. 1 Eine Patientenverfügung soll dem Willen des Verfügenden im Hinblick auf eine medizinische Behandlung, Nichtbehandlung oder den Behandlungsabbruch für den Fall Ausdruck verleihen, dass der Verfügende seine Behandlungswünsche aufgrund seiner physischen und/oder psychischen Situation nicht mehr äußern kann. Sie ist ebenso w...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / B. Voraussetzungen der Patientenverfügung, Form und Aufbewahrung

Rz. 7 Die Regelung des § 1827 Abs. 1 BGB beinhaltet drei Voraussetzungen. Diese sind: I. Schriftform Rz. 8 § 1827 Abs. 1 S. 1 BGB normiert ein Schriftformerfordernis (§ 126 BGB). Dies bedeutet, dass mündlich erklärte Patientenverfügungen allenfalls im Rahmen von § 1827 Abs. 2 BGB berücksi...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / G. Inhalt der Patientenverfügung

I. Grundsätze Rz. 28 Grundsätzlich ist der Verfügende hinsichtlich des Inhalts seiner Patientenverfügung frei. Dringend angeraten ist es, bei einer wesentlichen Änderung der gesundheitlichen Situation die Fortgeltung der Verfügung ausdrücklich zu vermerken bzw. die Verfügung inhaltlich anzupassen. Inhaltlich zu unterscheiden sind letztlich zwei Konstellationen:mehr

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§ 2 Patientenverfügung / C. Wirkung der Patientenverfügung

I. Verbindlichkeit, § 1827 Abs. 1 S. 2 BGB Rz. 11 Die Patientenverfügung als Ausdruck der Selbstbestimmung soll es einem Menschen ermöglichen, im Voraus für den Fall eines Zustands, in dem Willensäußerungen nicht mehr möglich sind, seine Wünsche und Vorstellungen festzulegen. Daher dürfte es für den Verfügenden das Hauptanliegen sein, seine Patientenverfügung als für den Betr...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / 6. Muster

a) Patientenverfügung mit Wunsch nach Behandlungsabbruch, Bereitschaft zur Organspende Rz. 37 Sofern die Patientenverfügung zu einem Zeitpunkt abgefasst wird, in dem der Verfügende kein spezifisches Krankheitsbild aufweist, empfiehlt sich folgende Formulierung:[28] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.1: Patientenverfügung mit Wunsch nach Behandlungsabbr...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / I. Grundsätze

Rz. 28 Grundsätzlich ist der Verfügende hinsichtlich des Inhalts seiner Patientenverfügung frei. Dringend angeraten ist es, bei einer wesentlichen Änderung der gesundheitlichen Situation die Fortgeltung der Verfügung ausdrücklich zu vermerken bzw. die Verfügung inhaltlich anzupassen. Inhaltlich zu unterscheiden sind letztlich zwei Konstellationen:mehr

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§ 2 Patientenverfügung / 2. Hilfe im Sterben durch Schmerztherapie ohne lebensverkürzendes Risiko

Rz. 33 Eine Schmerztherapie ohne lebensverkürzendes Risiko ist selbst dann zulässig, wenn dies zu einer Bewusstseinstrübung führt. Ein dahingehender Wunsch in der Patientenverfügung kann daher unter strafrechtlichen Gesichtspunkten nicht zurückgewiesen werden. Im Übrigen ist eine palliativmedizinische Behandlung gerade auch ärztliche Pflicht bei der Behandlung sterbender Pat...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / 1. Verlangen nach aktiver Sterbehilfe

Rz. 32 Aktive Sterbehilfe, also die Verkürzung des verlöschenden Lebens durch eine aktive Einflussnahme auf den Krankheits- und Sterbeprozess, ist auch durch eine dahin lautende Patientenverfügung nicht gerechtfertigt. Auch das Verlangen nach aktiver Tötung als Mittel zur Schmerzbeseitigung ist unabhängig vom Vorliegen einer dahingehend lautenden Patientenverfügung strafbar ...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / I. Verbindlichkeit, § 1827 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 11 Die Patientenverfügung als Ausdruck der Selbstbestimmung soll es einem Menschen ermöglichen, im Voraus für den Fall eines Zustands, in dem Willensäußerungen nicht mehr möglich sind, seine Wünsche und Vorstellungen festzulegen. Daher dürfte es für den Verfügenden das Hauptanliegen sein, seine Patientenverfügung als für den Betreuer/Bevollmächtigten verbindlich zu gesta...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / 3. Zutreffen der Verfügungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation

Rz. 14 In klaren Worten wurde durch den BGH bestätigt, dass eine unmittelbare Bindungswirkung der Patientenverfügung voraussetzt, dass sie erkennen lässt, dass sie in der konkreten Behandlungssituation Geltung beanspruchen soll. "Die Konkretisierung kann sich im Einzelfall auch durch Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen ergeben." [1...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / 4. Regelmäßige Erneuerung?

Rz. 15 Die Zeitspanne, die zwischen Errichtung der Patientenverfügung und dem "Anwendungsfall" liegt, ist zunächst ohne Bedeutung.[16] Wurde die Patientenverfügung nicht widerrufen, ist sie wirksam. Ein lange zurückliegender Zeitpunkt der Abfassung der Patientenverfügung kann nicht deren Unwirksamkeit begründen.[17] Dennoch erscheint es empfehlenswert, bei gleichbleibenden Be...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / II. Berücksichtigung nach § 1827 Abs. 2 BGB

Rz. 16 Die bisher genannten Voraussetzungen an eine Patientenverfügung bzw. an eine Patientenverfügung, deren Festlegungen im Ernstfall Verbindlichkeitscharakter entfalten, dürften von zahlreichen Patientenverfügungen nicht erfüllt sein. Dies hat jedoch nicht zur Konsequenz, dass getroffene Verfügungen keinerlei Beachtung finden. Vielmehr besagt § 1827 Abs. 2 BGB, dass in die...mehr

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§ 5 Registrierung / F. Besonderheiten bei Patientenverfügungen

Rz. 13 Reine Patientenverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer nunmehr nach der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts gemäß § 78a Abs. 1 BNotO, § 9 VRegV eigenständig registriert werden. Eine Registrierung war zuvor lediglich möglich, wenn in einer Vorsorgevollmacht auch Angaben enthalten waren, die üblicherweise in einer Patientenverf...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / c) Verfahrensbevollmächtigung nach § 276 Abs. 5 FamFG

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.3: Verfahrensbevollmächtigung nach § 276 Abs. 5 FamFG Ich, _________________________, geb. am _________________________, derzeit wohnhaft _________________________, verfüge wie folgt: Die Bestellung eines Verfahrenspflegers soll unterbleiben bzw. im Falle einer bereits erfolgten Bestellung aufgehoben werden. Fü...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / 5. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.2020

Rz. 36 Gemäß Urteil des BVerfG vom 26.2.2020[27] ist die Regelung des bis dato bestehenden § 217 StGB, der die "Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe stellte, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. In seiner Urteilsbegründung arbeitet das BVerfG u.a. heraus: Zitat "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf selbstbestimmtes Sterben u...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / II. Einwilligungsfähigkeit und Volljährigkeit

Rz. 9 Testierfähigkeit i.S.d. § 2229 BGB ist nicht erforderlich, wie die z.T. auch gebräuchliche Bezeichnung der Patientenverfügung als "Patiententestament" irrtümlich vorspiegeln könnte. Bei Abfassung ist auch nicht Geschäftsfähigkeit, sondern Einwilligungsfähigkeit erforderlich. Hierbei handelt es sich um eine natürliche Einsichts- und Steuerungsfähigkeit – entscheidend is...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / 3. Indirekte Sterbehilfe – Schmerztherapie mit ggf. lebensverkürzender Auswirkung

Rz. 34 Auch eine Schmerztherapie, die mit einer lebensverkürzenden Auswirkung als unbeabsichtigte Nebenfolge einhergeht, wird für straflos erachtet und kann unproblematisch in einer Patientenverfügung angeordnet werden. Ein behandelnder Arzt darf in Übereinstimmung mit einem entsprechenden Patientenwillen schmerzstillende Medikamente selbst dann verabreichen, wenn diese als ...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / I. § 1828 BGB

Rz. 20 § 1828 BGB regelt den Prozess bzgl. einzelner medizinischer Eingriffe oder in Betracht kommender Behandlungsmethoden bzw. deren Überprüfung auf Übereinstimmung mit einem (nach § 1827 Abs. 1 S. 2 BGB) verbindlichen oder nach § 1827Abs. 2 BGB mutmaßlichen Patientenwillen. Ausgangspunkt ist die medizinische Indikation. Die vom Arzt unter Berücksichtigung des Gesamtzustand...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / F. Verfahrenspflegschaft und Verfahrensbevollmächtigung

Rz. 26 Hat das Betreuungsgericht über die Frage zu entscheiden, ob die Genehmigung einer Maßnahme nach § 1829 Abs. 1 BGB zu erteilen ist, ist der Patient ("Betroffene") nach § 298 Abs. 1 FamFG persönlich anzuhören. Da eine Patientenverfügung ihre Wirkungen dann entfaltet, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr kundtun kann, dürfte, da dies zur Interessenswahrnehmung des P...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / 4. Passive Sterbehilfe durch Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen

Rz. 35 Stellt der Arzt in Übereinstimmung mit dem Patientenwillen eine lebensverlängernde Maßnahme ein, ist dies eine zulässige passive Sterbehilfe, bei der es darum geht, einen natürlichen Krankheitsverlauf seinen Fortgang nehmen zu lassen. Es liegt ein Unterlassen lebensverlängernder Maßnahmen vor und nicht eine aktive Lebensverkürzung in dem Sinne, den Tod schneller herbe...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / 1. Bestimmtheit des Eingriffs

Rz. 12 § 1827 Abs. 1 S. 1 BGB spricht von "bestimmten" Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen. Unstreitig dürfte sein, dass allgemeine Aussagen des Verfügenden wie z.B. "ich möchte würdevoll sterben" keine unmittelbare Bindungswirkung entfalten. Während die Anforderungen im Urteil des BGH vom 17.9.2014[11] noch wie folgt beschrieb...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / I. Schriftform

Rz. 8 § 1827 Abs. 1 S. 1 BGB normiert ein Schriftformerfordernis (§ 126 BGB). Dies bedeutet, dass mündlich erklärte Patientenverfügungen allenfalls im Rahmen von § 1827 Abs. 2 BGB berücksichtigt werden können.[5] Eine notarielle Beurkundung ist dagegen ebenso wenig erforderlich wie eine ärztliche Beratung. Im Hinblick auf den Nachweis der Einwilligungsfähigkeit kann eine not...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / E. Der Entscheidungsprozess über medizinische Maßnahmen

I. § 1828 BGB Rz. 20 § 1828 BGB regelt den Prozess bzgl. einzelner medizinischer Eingriffe oder in Betracht kommender Behandlungsmethoden bzw. deren Überprüfung auf Übereinstimmung mit einem (nach § 1827 Abs. 1 S. 2 BGB) verbindlichen oder nach § 1827Abs. 2 BGB mutmaßlichen Patientenwillen. Ausgangspunkt ist die medizinische Indikation. Die vom Arzt unter Berücksichtigung des ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Entscheidungen über ärztliche Maßnahmen nach § 1829 BGB

Rz. 154 Nach § 630d Abs. 1 S. 1 BGB muss vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme der Behandelnde die Einwilligung des Patienten einholen. Ist dieser einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung des hierzu Berechtigten einzuholen, § 630d Abs. 1 S. 2 BGB. Berechtigter kann der Bevollmächtigte sein. Dieser kann entscheiden, ob Untersuchungen des Gesundheitszustands des Voll...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / II. Notargebühren

Rz. 7 Da der Notar seine Tätigkeit nach dem GNotKG abzurechnen hat, kommt eine Vergütungsvereinbarung – wie bei der Anwaltstätigkeit dringend empfohlen – schon von vornherein nicht in Betracht. Bei der reinen Unterschriftsbeglaubigung des Notars ohne vorherigen Entwurf fällt eine Gebühr gem. KV 25100 GNotKG an. Für die notarielle Beglaubigung der Unterschrift auf einer privat...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / A. Betreuungsrechtsänderungsgesetze

Rz. 1 Die für die kautelarjuristische Praxis bedeutende Vorschrift des § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB a.F. (nunmehr § 1814 Abs. 3 Nr. 1 BGB) ist mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes am 1.1.1992 erstmals in den Blickpunkt geraten: § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB a.F. ermöglichte für den zukünftigen Fall eigener Geschäftsunfähigkeit oder auch bloßer Hilfsbedürftigkeit, eine dritte Person au...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Tatsächliche – rechtliche Betreuung

Rz. 68 Die persönliche Betreuung wird seitens des Betroffenen oft verkannt und missverstanden. Sie meint keine tatsächliche Versorgung des Betroffenen (z.B. für diesen einkaufen, putzen), da regelmäßig nur eine rechtliche Betreuung besteht. Die tatsächlichen Verrichtungen des täglichen Lebens sind durch Dritte, z.B. Caritas, soziale Hilfsdienste, Essen auf Rädern usw., vorzun...mehr

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§ 2 Patientenverfügung / II. Maßnahmen nach §§ 1829, 1831 und 1832 BGB

Rz. 21 Die §§ 1829, 1831 und 1832 BGB beinhalten Regelungen für Maßnahmen, die für den Patienten hohe gesundheitliche Risiken bergen bzw. erhebliche Freiheitsbeschränkungen bedeuten. Aufgrund der Erheblichkeit der durch Einwilligung/Nichteinwilligung/Widerruf der Einwilligung drohenden Folgen besteht ein Genehmigungserfordernis durch das Betreuungsgericht. Rz. 22 Nach § 1829 ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / II. Muster

Rz. 338 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichen Kontrollbevollmächtigten Vorsorgevollmacht mit Unterstützungs-, Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [537] Nach eingehender Beratung über die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge und deren Tragweite und nach eingehender Belehrung über die mit der Erteilung einer Vorsor...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / IV. Form und Inhalt einer Betreuungsverfügung

Rz. 183 Bei der Errichtung der Betreuungsverfügung ist die notarielle Beurkundung oder die Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar ebenso wenig notwendig wie die Hinzuziehung von Zeugen. Zum Nachweis der vollen Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung der Betreuungsverfügung ist es jedoch sinnvoll, unbeteiligte Dritte als Zeugen hinzuzuziehen. Außerdem wird dadurch ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 3. Bindung des Betreuers

Rz. 197 Ist in der Betreuungsverfügung Näheres zur Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses niedergelegt, hat sich der Betreuer hieran grundsätzlich zu halten. Das Betreuungsgericht kann gegen ein unbegründetes Übergehen der Wünsche des Betreuten einschreiten (§ 1862 Abs. 3 S. 1 BGB). Rz. 198 Auch bei der Entscheidung über den Abbruch von Heilbehandlungen sind die Wünsche de...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / III. Rechtsfolgen

Rz. 223 Bei Erteilung der entsprechenden Bescheinigung nach § 1358 Abs. 4 BGB wird eine Vertretung durch den Ehegatten ermöglicht, obwohl weder eine entsprechende Vorsorgevollmacht noch eine Patientenverfügung vorliegt oder eine Betreuung eingerichtet worden ist. 1. Entscheidungsbefugnis über Untersuchungen, Behandlungen und ärztliche Eingriffe (§ 1358 Abs. 1 Nr. 1 BGB) Rz. 2...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / L. Formularteil

Rz. 206 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.1: Betreuungsverfügung Ich, wünsche ich für den Fall, dass für mich ein gesetzlicher Betreuer bestellt...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 5. Entscheidungen über ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 1832 BGB

Rz. 184 Mit Wirkung zum 22.7.2017 wurde § 1906a BGB a.F. neu eingeführt mit der Regelung, unter welchen Voraussetzungen ein Betreuer bzw. über Abs. 5 ein Bevollmächtigter für den Betroffenen in eine ärztliche Zwangsmaßnahme einwilligen kann. Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurde § 1906a BGB a.F. zum 1.1.2023 von § 1832 BGB abgelöst. Per Legaldefinitio...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / I. Anwaltliche Gebühren

Rz. 3 Anders als noch nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO fällt die Mitwirkung des Rechtsanwalts bei der Errichtung von Urkunden nicht mehr unter die Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG. Von der Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG umfasst wird unter anderem die Mitwirkung bei der Gestaltung von Verträgen. Ob eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG oder aber nur eine Beratungsgebühr nach de...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / b) Widerspruch des zu vertretenden Ehegatten (§ 1358 Abs. 3 Nr. 2 lit. a BGB)

Rz. 204 Seinen entgegenstehenden Willen gegen die Ehegattenvertretung kann der Ehegatte zuvor gemäß § 1358 Abs. 3 Nr. 2 lit. a BGB ausdrücklich kundgetan haben. Der Widerspruch kann in das Zentrale Vorsorgeregister gemäß § 78a Abs. 1 BNotO, § 1 VRegVO eingetragen werden. Diese Eintragung hat jedoch nur deklaratorische Wirkung.[334] Es ist anzuregen, dass in Vorsorgevollmachte...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / IV. Umsetzung (§ 1358 Abs. 6 BGB)

Rz. 233 Der vertretende Ehegatte ist gemäß § 1358 Abs. 6 i.V.m. §§ 1821 Abs. 2–4, 1827 Abs. 1–3, 1828 Abs. 1, 2 BGB an den Willen des vertretenen Ehegatten gebunden. Er hat somit dessen Wünsche zu erfüllen und die Regelungen in einer eventuell vorhandenen Patientenverfügung zu beachten. Rz. 234 Die entsprechenden Genehmigungen hat der vertretende Ehegatte wie ein Betreuer bei...mehr

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ZErb 06/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bieresborn/Schafhausen Münchener Anwaltshandbuch Sozialrecht 6., überarbeitete und aktualisierte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-78653-2, ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / I. Allgemeines

Rz. 193 Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts trat zum 1.1.2023 § 1358 BGB in Kraft, welcher das Ehegattenvertretungsrecht normiert. Bei bestehender Unfähigkeit des einen Ehegatten, seine Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Bewusstlosigkeit zu besorgen, soll dem anderen Ehegatten gemäß § 1358 BGB die Möglichkeit gegeben werden, ihn für eine beschrän...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 1. Gesetzliche Formvorschriften

Rz. 14 Die Vollmacht kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, §§ 167, 168 BGB. Bei Geschäften des täglichen Lebens ist die Erteilung einer schriftlichen Vollmacht auch entbehrlich, da der Bevollmächtigte in aller Regel nach außen hin in eigenem Namen auftritt. Dennoch wird eine notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht oft vorzugswürdig sein.[16] Als Argument ist der hö...mehr

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§ 5 Registrierung / D. Durchführung der Registrierung

Rz. 9 Für die Registrierung selbst gibt es keinen Formzwang, die Bundesnotarkammer hat aber für die verschiedenen Gruppen registrierter Nutzer Formularangebote entwickelt. Eine Vorsorgevollmacht, die durch institutionelle Nutzer – außer durch Notare – registriert wird, soll folgende Angaben enthalten:mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Unaufschiebbare Geschäfte

Rz. 145 Der Betreuer hat unaufschiebbare Maßnahmen noch vorzunehmen. Diejenigen Geschäfte, welche nicht ohne Gefahr aufschiebbar sind, hat der Betreuer noch für die Erben zu besorgen, bis diese anderweitige Fürsorge treffen können (§ 1874 BGB).[197] Selbstverständlich beziehen sich die Eilmaßnahmen nur auf solche Tätigkeiten, welche auf dem ehemaligen Aufgabenkreis des Betre...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / 2. Muster

Rz. 325 Auch bei der Kontrollbevollmächtigung ist das zugrunde liegende Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Kontrollbevollmächtigtem zu regeln. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Unterstützungsbevollmächtigung/Kontrollbevollmächtigung/Verfahrensbevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag [510] – Unt...mehr