Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtteilsanspruch

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / H. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

I. Allgemeines und Zuständigkeit Rz. 200 Hat der Auskunftsschuldner die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erbracht, kann dem Pflichtteilsberechtigten ein Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zustehen (§ 260 Abs. 2 BGB). Die eidesstattliche Versicherung darf sich aber nur auf den tatsächlichen und den fiktiven Nachlass beziehen.[393] Rz. 201 Der Er...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / bb) Folgerungen für die Praxis

(1) Fall der einfachen Enterbung Rz. 36 Der dargestellte Meinungsstreit (siehe Rdn 35) ist im Normalfall der Enterbung eines Kindes und seiner Abkömmlinge ohne praktische Bedeutung. Ein Pflichtteilsanspruch der Enkel scheitert dann nach der Mindermeinung bereits daran, dass sie wegen des Repräsentationsprinzips des § 1924 Abs. 2 BGB überhaupt nicht zum Kreis der gesetzlichen ...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / e) Enterbung

aa) Meinungsstand Rz. 35 Umstritten ist, ob der entferntere Pflichtteilsberechtigte konkret pflichtteilsberechtigt ist, wenn der näher Berechtigte nur enterbt wird. Die überwiegende Auffassung bejaht dies.[43] Die Gegenansicht verneint dies und begründet dies vor allem damit, dass der Gesetzgeber zwar für die Ausschlagung (§ 1953 Abs. 2 BGB), die Erbunwürdigkeit (§ 2344 Abs. ...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / III. Örtliche Zuständigkeit

1. Besonderer Gerichtsstand der Erbschaft Rz. 17 Nach § 27 Abs. 1 ZPO ist für die jeweilige Klage das Gericht, an dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen allgemeinen Gerichtsstand (§§ 12–16 ZPO) hatte, zuständig. Man spricht hier auch von dem besonderen Gerichtsstand der Erbschaft, dessen Zweck die Zusammenfassung verschiedener Prozesse bei einem sachnahen Gericht...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / III. Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB

1. Gläubiger und Schuldner des Auskunftsanspruchs Rz. 137 Nach § 2314 BGB ist Gläubiger des Auskunftsanspruchs (vgl. hierzu ausführlich § 9 Rdn 13 ff.) jeder Nichterbe [251] aus dem Personenkreis der §§ 2303, 2309, 2339 a BGB, aber auch der Abtretungsempfänger eines Pflichtteilsanspruchs nach §§ 2317, 398 BGB. Im Falle der Abtretung des Pflichtteilsanspruchs an mehrere Gläubig...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / 4. Einschränkung der eigenen Pflichtteilsberechtigung der entfernter Berechtigten

a) Enterbung Rz. 39 Wie sich aus der Rechtsfolgenseite von § 2309 BGB ergibt, wird die zunächst bestehende Pflichtteilsberechtigung der entfernter Berechtigten wieder eingeschränkt, wenn Rz. 40 Hinterlass...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / B. Pflichtteilsberechtigung

I. Pflichtteilsberechtigte 1. Allgemeines Rz. 2 Wer zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört, richtet sich nach § 2303 BGB, § 10 Abs. 6 S. 1 LPartG. Nur die nächsten Angehörigen des Erblassers sind pflichtteilsberechtigt, nämlich Rz. 3 Die...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / III. Pflichtteilslast bei Vermächtnissen (§ 2318 BGB)

1. Überblick Rz. 59 Da allein der Erbe Schuldner des Pflichtteilsanspruchs im Außenverhältnis ist, muss er auch die vom Erblasser angeordneten Vermächtnisse und Auflagen erfüllen, ohne dass dies zu einer Verringerung des Pflichtteils führt. Als Ausgleich hierfür gewährt § 2318 BGB dem Erben eine peremptorische Einrede in Gestalt eines Kürzungsrechts, so dass im Innenverhältni...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / i) Verfahrensrechtliche Probleme bei der Stufenklage

aa) Auskunftserteilung nach Rechtshängigkeit Rz. 239 Strittig und von den Gerichten unterschiedlich beantwortet wird die Frage, wie der Kläger zu verfahren hat, wenn der Beklagte die in der ersten Stufe geforderte Auskunft erst nach Erhebung der Stufenklage erteilt hat. Hierbei stellt sich insbesondere die Frage, ob der Kläger danach den Rechtsstreit hinsichtlich des in der e...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / 2. Grundregel des § 2318 Abs. 1 BGB

a) Grundzüge Rz. 61 Prinzipiell können die Erben verlangen, dass ihnen gegenüber die Vermächtnisnehmer und Auflagebegünstigten die Pflichtteilslast[91] nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung am Nachlass tragen. Dies gilt allerdings nur, soweit sich aus den Ausnahmetatbeständen der §§ 2321 bis 2322 BGB nichts anderes ergibt und sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat (...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / a) Allgemeines

Rz. 6 Abkömmlinge sind alle Personen, die mit dem Erblasser in absteigender gerader Linie (§ 1589 S. 1 BGB) verwandt sind, wobei es auf den Verwandtschaftsgrad nicht ankommt, also Kinder, Enkel, Urenkel. Entferntere Abkömmlinge sind aber nur nach Maßgabe des § 2309 BGB pflichtteilsberechtigt (ausführlich siehe Rdn 23 ff.).mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Kosten für Wertgutachten und Nachlassverzeichnis

Rz. 268 Die Kosten für die Erstellung eines Wertgutachtens und eines Nachlassverzeichnisses können im Rahmen der Kostenausgleichung nur dann berücksichtigt werden, wenn der Erbe die Aufträge erteilt hat, um die Überschuldung des Nachlasses darzulegen und so die Klageabweisung zu erreichen.[494]mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / G. Klage auf Wertermittlung

I. Materiell-rechtlicher Wertermittlungsanspruch 1. Wertermittlungsanspruch gegenüber dem Erben Rz. 186 Damit sich der Pflichtteilsberechtigte ein umfassendes Bild über den Wert des Nachlasses machen kann, steht ihm neben dem Auskunftsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB auch ein Anspruch auf Wertermittlung bezüglich der Nachlassgegenstände zu (zum Wertermittlungsanspruch sieh...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / B. Zuständiges Prozessgericht

I. Sachliche Zuständigkeit Rz. 14 Die Frage, ob hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit das Amtsgericht oder das Landgericht in erster Instanz zuständig ist, richtet sich nach den allgemeinen Regeln der §§ 23, 71 Abs. 1 GVG. Bei einem Streitwert bis 5.000 EUR ist die Zuständigkeit des Amtsgerichts, bei einem Streitwert über 5.000 EUR die des Landgerichts gegeben. Bei der St...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 4. Prozesskostenhilfe bei der Stufenklage

a) Prozesskostenhilfe des Klägers Rz. 272 Wird im Rahmen einer Stufenklage seitens des Klägers Prozesskostenhilfe beantragt, so ist diese grundsätzlich für alle Stufen zu gewähren, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.[498] Dies gilt auch dann, wenn der Leistungsanspruch ungewiss ist.[499] So bezieht sich grundsätzlich eine vorbehaltslose Prozesskostenhilfe auf sämtli...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / bb) Überleitungsprobleme

Rz. 60 Weitgehend ungeklärt sind die Fragen der Geltendmachung oder Erfüllung eines verjährten Pflichtteilsanspruchs in Todesfällen vor Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 1997 vom 20.12.1996[93] mit den dazugehörigen Übergangsproblemen. Beispiel Ehemann M ist im Jahre 1992 verstorben. Er hatte seine Ehefrau zur Alleinerbin eingesetzt. Im Jahre 2008 machen die Kinder ihren...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Streitwert und Kosten

1. Allgemeines Rz. 266 Die Bemessung des Streitwertes richtet sich im Rahmen der Stufenklage (§ 254 ZPO) danach, ob der Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung den Zahlungsanspruch ganz oder teilweise schon beziffern kann oder nicht. Ist es dem Kläger nicht möglich, den Zahlungsanspruch zu beziffern, ist der Streitwert gem. § 3 ZPO zu schätzen. Maßgeblich ist dann das Interess...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / 3. Pflichtteilsberechtigung aus eigenem Recht

a) Allgemeines Rz. 28 Lebt ein näherer Abkömmling zur Zeit des Erbfalls oder war er zumindest gezeugt und wird später lebend geboren (§ 1923 Abs. 2 BGB), so wird ein entfernterer Abkömmling (vgl. § 1924 Abs. 2 BGB) oder Elternteil nur dann durch Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wenn der näher Berechtigte die Erbschaft ausgeschlagen (§ 19...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / I. Geltendmachung des Pflichtteils im Wege der Leistungs- und Stufenklage

I. Vorgehen im Wege der Leistungsklage Rz. 215 Da es sich beim Pflichtteilsanspruch grundsätzlich um einen Zahlungsanspruch handelt, kann der Pflichtteilsberechtigte diesen durch Leistungsklage geltend machen. Der Pflichtteilsberechtigte ist zuvor nicht verpflichtet, Auskunftsklage zu erheben oder beide Ansprüche in Form einer Stufenklage miteinander zu verbinden. Liegt eine ...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Im Zwangsvollstreckungsverfahren

Rz. 213 Gegen den Beschluss der Anordnung eines Zwangsmittels nach § 889 Abs. 2 ZPO steht dem Schuldner grundsätzlich die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO zu. Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung sind mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO geltend zu machen.mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Prozessualer Verlauf der Stufenklage

a) Allgemeines Rz. 220 Bei der Stufenklage nach § 254 ZPO wird ein noch nicht zu beziffernder Leistungsanspruch zusammen mit einem Hilfsanspruch (Auskunft, Wertermittlung) erhoben. Die Besonderheit hierbei ist, dass der noch nicht bezifferte Leistungsantrag auch in der sich später herausstellenden Höhe rechtshängig wird.[415] Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der unb...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / J. Pflichtteilsergänzungsklage gegen den Erben

I. Allgemeines Rz. 275 Grundsätzlich ist der Erbe Schuldner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs nach § 2325 BGB. Beim Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB handelt es sich um einen reinen Zahlungsanspruch gegen den Nachlass. Dies gilt auch dann, wenn ein Dritter, also nicht der Erbe oder Miterbe, die Schenkung erhalten hat (wobei die §§ 2328, 2329 BGB zu beachten sin...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / b) Nichteheliche Abkömmlinge

aa) Gesetzesänderung durch das Zweite Erbrechtsgleichstellungsgesetz Rz. 7 Im Verhältnis zwischen Mutter und nichtehelichen Abkömmlingen besteht ohne jede zeitliche Einschränkung ein volles Erb- und Pflichtteilsrecht. Im Verhältnis zwischen dem nichtehelichen Vater und seinen Abkömmlingen war dies lange Zeit anders: Nach Art. 12 § 10 Abs. 2 S. 1 NEhelG besaßen vor dem 1.7.194...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / II. Vorgehen im Wege der Stufenklage

1. Allgemeines Rz. 219 Der sicherste Weg der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs ist die prozessuale Vorgehensweise durch Erhebung einer Stufenklage (§ 254 ZPO). Dies insbesondere dann, wenn sich Verjährungsprobleme stellen könnten und wenn aller Voraussicht nach auch tatsächlich ein Zahlungsanspruch, in welcher Höhe auch immer, besteht. Ist dagegen ungewiss, ob überhaup...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / VII. Streitwert der Auskunftsklage

1. Allgemeines Rz. 169 Nach § 3 ZPO kann das Gericht den Streitwert der Auskunftsklage nach seinem Ermessen bestimmen. Im Rahmen der Auskunftsklage ist für den Streitwert eine Quote von 1/10 bis ¼ des zu erwartenden Zahlungsanspruchs zugrunde zu legen.[336] Dabei ist der Streitwert umso höher anzusetzen, je weniger der Gläubiger weiß.[337] Rz. 170 Bei der Abwägung des Klägerin...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IX. Zwangsvollstreckung des Auskunftsanspruchs

1. Allgemeines Rz. 177 Der Titel auf Auskunftserteilung wird als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO vollstreckt.[350] Eine unvertretbare Handlung liegt vor, wenn diese durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann.[351] Die Auskunftserteilung über den Nachlassbestand und die damit verbundene Erstellung des Nachlassverzeichnisses ist grundsätzlich eine unvertretbare Han...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / 5. Gleichgeschlechtlicher Lebenspartner

a) Pflichtteilsrechtliche Gleichstellung Rz. 18 Durch das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften vom 22.2.2001[26] ist seit dem 1.8.2001 der durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossene überlebende gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner (zu den Voraussetzungen siehe § 1 LPartG) ebenfalls pflichtteilsberec...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / I. Pflichtteilsberechtigte

1. Allgemeines Rz. 2 Wer zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört, richtet sich nach § 2303 BGB, § 10 Abs. 6 S. 1 LPartG. Nur die nächsten Angehörigen des Erblassers sind pflichtteilsberechtigt, nämlich Rz. 3 Die Reihenfolge der Pflichtte...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Beweislast

1. Bezüglich der Jahresfrist nach § 2325 Abs. 3 BGB Rz. 282 Hinsichtlich der Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 BGB trägt grundsätzlich der Erbe die Beweislast.[510] Er hat den Fristbeginn, der mit der Leistung des verschenkten Gegenstands beginnt, zu beweisen. Gleiches gilt für den Fall des § 2325 Abs. 3 Hs. 2 BGB. Hier trifft den Erben die Beweislast hinsichtlich des Zeitpun...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 5. Besonderheiten bei Hingabe von Betriebsvermögen als Abfindung

Rz. 159 Große steuergestalterische Spielräume entstehen im Bereich des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG dadurch, dass der mit dem Nominalwert zu versteuernde Pflichtteilsanspruch durch anderes Vermögen ersetzt werden kann, das mit niedrigeren Werten besteuert wird bzw. andere erbschaftsteuerliche Vorteile mit sich bringen kann. Dies gilt insbesondere für Vermögensgegenstände i.S.d. §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wahlrecht (Abs 1). Annahme.

Rn 6 Der Berechtigte kann den belasteten Erbteil annehmen, und zwar schon vor Beginn der Frist nach I Hs 2 (Hamm FamRZ 05, 306, 307). Die angenommene Erbschaft kann dann auch innerhalb der Frist des I Hs 2 nicht mehr ausgeschlagen, sondern nur die Annahme angefochten (§ 1954) werden (BGH NJW 89, 2885 [BGH 08.02.1989 - IVa ZR 98/87]; Hamm aaO). Durch seine Annahme bleibt der ...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Einführung

Rz. 18 Zur Einstimmung auf das Erbschaftsteuerrecht des Pflichtteilsrechts mag folgendes einführendes Beispiel dienen: Beispiel Der Steuerpflichtige S ist bei dem Tode seines Vaters V enterbt worden und hat daher von den Erben nur den Pflichtteil erhalten. Er meint, dass dieser Erwerb nicht steuerpflichtig sein dürfte, da er weder etwas geschenkt noch eine Erbschaft erhalten ...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / c) Voreilige Ausschlagung

Rz. 58 Wird der Pflichtteilsberechtigte zum Erben eingesetzt, stellt sich oft die Frage, ob er die Erbschaft annehmen oder ausschlagen soll, um stattdessen seinen Pflichtteilsanspruch zu verlangen. Grundsätzlich gilt, dass der pflichtteilsberechtigte Erbe mit der Ausschlagung auch sein Pflichtteilsrecht verliert. Lediglich unter den Voraussetzungen des § 2306 BGB kann der Pf...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / I. Allgemeines zu den Auskunftsansprüchen

Rz. 125 Der Pflichtteilsberechtigte kann grundsätzlich eine vom Zahlungsanspruch getrennte Auskunftsklage hinsichtlich der Höhe und des Umfangs des Nachlasses erheben.[238] Die Frage, ob es besser ist, eine isolierte Auskunftsklage oder sogleich eine Stufenklage zu erheben, wird kontrovers diskutiert.[239] Als Argument für eine isolierte Auskunftsklage wird häufig ein gering...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Doppelberechtigung des Ergänzungsberechtigten

Rz. 31 Auf der anderen Seite folgte hieraus bisher nicht, dass der Personenkreis der Berechtigten des ordentlichen Pflichtteilsanspruchs und des Pflichtteilsergänzungsanspruchs immer übereinstimmen mussten. Nach früherer Rechtsprechung des BGH war ein an sich Pflichtteilsberechtigter nur dann auch Gläubiger eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs, wenn er zum Zeitpunkt der Sch...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 5. Gefahren aus der Aufhebung von Pflichtteilsverzichten

Rz. 35 Gefahren können sich bei der vorweggenommenen Erbfolge für den Übernehmer daraus ergeben, dass der Übergeber ohne dessen Mitwirkung und "hinter seinem Rücken" durch bloße (allerdings formbedürftige) Vereinbarung mit dem Verzichtenden den Pflichtteilsverzicht nach § 2351 BGB wieder aufheben kann. Fehlt es an einer ausdrücklichen vertraglichen Störfallvorsorge, so dürft...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / 1. Einleitung

Rz. 4 Der Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Nichterben gem. § 2314 BGB soll diesem die notwendigen Kenntnisse zunächst über den Bestand und dann im Weiteren über den Wert des Nachlasses verschaffen, um ihm die Durchsetzung seiner Rechte zu ermöglichen. Anspruchsvoraussetzung ist insoweit nur das bestehende Pflichtteilsrecht, nicht aber ein konkreter Pflichtteils...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Wer Erbe ist, hat grds keinen Pflichtteilsanspruch (§ 2303 I). Der Pflichtteilsberechtigte muss aber davor geschützt sein, als Erbe aufgrund der in I genannten Lasten schlechter zu stehen, als wenn er enterbt wäre und einen (dann auf Geld gerichteten) Pflichtteilsanspruch hätte. Das ermöglicht § 2306: Nach § 2306 I aF konnte der Erbe ausschlagen und den Pflichtteil dann...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Steuerliches Zuwendungsverhältnis

Rz. 142 Ausweislich des Wortlauts des § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG gilt die Zuwendung der Abfindung stets als vom Erblasser zugewandt. Dies ist entscheidend für die Ermittlung der Steuerklasse und den Freibetrag für den Zuwendungsempfänger, also den Pflichtteilsberechtigten. Beispiel Vater V hat sich nach dem Vorversterben seiner Ehefrau E mit seinem Sohn S überworfen und diesen e...mehr

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§ 4 Pflichtteilsrestanspruc... / I. Grundsätzliches

Rz. 2 Nach § 2305 BGB erhält der pflichtteilsberechtigte Miterbe einen Ausgleichsanspruch, wenn der durch Verfügung von Todes wegen zugewandte Erbteil geringer ist als die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils (sog. Pflichtteilsrestanspruch oder Zusatzpflichtteil). In Höhe dieses Differenzbetrages steht ihm dann eine Geldforderung zu. Beispiel Der Witwer W hinterlässt einen Nac...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / VI. Durchführung der Anrechnung nach § 2315 BGB

Rz. 92 Nach § 2315 Abs. 2 S. 1 BGB erfolgt die Berechnung des Anrechnungspflichtteils so, dass der Wert der Zuwendung dem Nachlasswert hinzugerechnet und ein sog. Anrechnungsnachlass gebildet wird. Dann wird der Pflichtteil nach der Pflichtteilsquote bestimmt und der Vorempfang von dem aus dem Anrechnungsnachlass bestimmten Pflichtteil in voller Höhe abgezogen. Da der Abzug ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Formel.

Rn 5 Sind mehrere Pflichtteilsberechtigte zu berücksichtigen, ist für jeden Anrechnungspflichtigen getrennt sein Pflichtteilsanspruch unter Berücksichtigung nur seines Vorausempfangs zu errechnen (Staud/Otte Rz 37). Bei Zugewinngemeinschaft ist nach der erb- oder güterrechtlichen Lösung (§ 2303 Rn 10 f) zu unterscheiden (Rn 7). Die Methode, den effektiven Pflichtteilsanspruc...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / IX. Zusammentreffen von Anrechnung auf den Pflichtteil und den Zugewinnausgleichsanspruch (§ 1380 BGB)

Rz. 109 Erfolgt eine lebzeitige Zuwendung an einen Ehegatten, so stellt sich die Problematik zwischen einer Anrechnung auf den Pflichtteil nach § 2315 BGB und einer Anrechnung auf den Zugewinnausgleichsanspruch nach § 1380 BGB, wenn der überlebende Ehegatte die Erbschaft ausschlägt und seinen konkreten Zugewinnausgleich und den "kleinen" Pflichtteil geltend macht (güterrecht...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Einführung

Rz. 211 Die Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen führt beim pflichtteilsbelasteten Erben nicht zu Anschaffungskosten.[281] Der erbrechtliche Erwerb des Nachlasses durch den oder die Erben, die mit den Pflichtteilsansprüchen belastet sind, wird durch die Auszahlung der Pflichtteilsansprüche nicht zu einem (teil-)entgeltlichen Vertrag. Ein Veräußerungsgeschäft wird durch die b...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / a) Ausgangspunkt

Rz. 103 Zivilrechtlich wird das Pflichtteilsrecht fast immer, wenn es zur Anwendung kommt, als Ärgernis empfunden. Zahlreiche Vermeidungs- und Umgehungsstrategien werden hier diskutiert[158] und ausprobiert – teilweise mit zweifelhaftem Ausgang und gewissen damit verbundenen Unsicherheiten. Erbschaftsteuerlich ist die Situation hingegen anders. Selbstverständlich ist die unf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verjährungsbeginn.

Rn 13 Für den Beginn der Regelverjährung (Rn 11) kommt es darauf an, dass der Anspruch entstanden ist (Rn 2) und der Berechtigte von den seinen Pflichtteilsanspruch begründenden Umständen und der Person des Erben (als Schuldner) Kenntnis erlangt oder grob fahrlässige nicht erlangt (§ 199 I; § 199 Rn 12 ff, 17; str, aA zu § 2332 aF BGH NJW 14, 2575 [BGH 04.06.2014 - IV ZR 348...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Leistung an Erfüllungs statt, § 364 BGB

Rz. 224 Wie bereits gesehen (siehe Rdn 213), geht die überwiegende Meinung,[315] einschließlich einzelner Urteile des BFH, davon aus, dass durch die Hingabe eines Wirtschaftsguts an Erfüllungs statt für einen Pflichtteilsanspruch – zumindest im Bereich des Privatvermögens – ein Veräußerungsgeschäft verwirklicht werde. Die oben erörterte Problematik gilt insoweit grundsätzlic...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / c) Aufschiebend bedingter Pflichtteilsverzicht

Rz. 17 Bei einem entgeltlichen Pflichtteilsverzicht ist die Vereinbarung eines aufschiebend bedingt durch die Erbringung der Abfindungsleistung wirksamen Pflichtteilsverzichts an sich die geeignetste Lösung, um das Austauschverhältnis zu sichern. Gefahr droht dieser sinnvollen Gestaltung jetzt u.U. durch die Rechtsprechung des BGH, wonach ein Angebot auf Abschluss eines Pfli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Steuer.

Rn 16 Beim unentgeltlichen Verzicht ggü dem Erblasser (§ 2346 II) fällt keine Erbschaftsteuer an. Abfindungen für einen Pflichtteilsverzicht sind als Schenkungen unter Lebenden gem § 7 I Nr 5 ErbStG steuerpflichtig (zur Steuerbefreiung nach § 13 I Nr 4 ErbSt s BFH ZEV 11, 49, 50 [BFH 27.10.2010 - II R 37/09]), wobei es auf das Verhältnis zwischen Verzichtendem und dem Erblas...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / Literaturtipps

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