Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Forderungsverzicht

a) Rechtliche Einordnung Rn. 223 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Ein wirksamer Forderungsverzicht setzt einen Erlassvertrag gemäß § 397 BGB zwischen der Gesellschaft und ihrem Gläubiger voraus, in dem der Wille der Beteiligten, betreffende Schuld zum Erlöschen zu bringen, unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden muss (vgl. Palandt (2024), § 397 BGB, Rn. 5f.). Davon ist in je...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Erörterung der Größenkriterien

Rn. 6 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Einordnung einer KapG (bzw. dieser qua § 264a gleichstellten PersG) in eine bestimmte Größenklasse hängt von den Kriterien ab. I. Bilanzsumme Rn. 7 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Als BS gilt die Summe aller Aktiv- bzw. aller Passivposten abzgl. eines evtl. vorhandenen, auf der Ak...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Kapitalherabsetzungen bei einer AG/KGaA/SE

a) Ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 bis 228 AktG Rn. 18 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Bei der ordentlichen Kap.-Herabsetzung erfolgt eine Auszahlung an die Aktionäre, indem der Nennbetrag von Aktien herabgesetzt oder aber eine Zusammenlegung von Aktien vorgenommen wird. Wie die Kap.-Erhöhung erfordert auch die Kap.-Herabsetzung einen satzungsändernden Beschluss mit ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / B. Zuständigkeitskatalog

I. Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung (Nr. 1) Rn. 5 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der JA besteht gemäß der §§ 242 Abs. 3, 264 Abs. 1 aus der Bilanz, der GuV und dem Anhang (vgl. HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 9). Der Lagebericht gehört per definitionem nicht zum JA. Endgültig und für die Gesellschaft verbindlich ist der JA (und in seiner Folge der Lagebericht) ers...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Gliederung und Ausweis

Rn. 184 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Zusammenfassend müssen die (offenen) Rücklagen wie im Folgenden dargestellt gegliedert und ausgewiesen werden. Übersicht: Gliederung der offenen Rücklagenmehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Teilnahme des Abschlussprüfers an der Bilanzsitzung (Abs. 3)

I. Einführung Rn. 76 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 42a Abs. 3 GmbHG regelt die Teilnahmepflicht des AP an den Verhandlungen über die Feststellung des JA. Eine Teilnahme des AP verleiht – neben der eigentlichen Prüfung des JA und der Erteilung des Testats (vgl. § 322) – den bilanzpolitischen Entscheidungen der Gesellschafter, auch wenn sie nicht in ausreichendem Umfang kaufmänni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Stille Gesellschaft

a) Rechtliche Einordnung Rn. 246 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die in den §§ 230 bis 236 fragmentarisch geregelte stille Gesellschaft gehört als eine besondere Ausprägung der GbR zu den PersG i. S. d. § 705 BGB. Eine gesetzliche Definition der stillen Gesellschaft existiert nicht; vielmehr konzentrieren sich die Regelungen der §§ 230ff. auf einzelne Merkmale und Rechtsfolgen, die...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 25 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Horn (2013), Das Buchführungswahlrecht für Einzelkaufleute, Berlin.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen

aa) Rechtliche Einordnung Rn. 212 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Rechtsinstitut des EK-ersetzenden Gesellschafterdarlehens wurde ursprünglich durch die Rspr. des BGH aus den §§ 30f. GmbHG (a. F.) entwickelt (vgl. zur Rechtsentwicklung Gehrlein, BB 2011, S. 3ff.; zur Anwendbarkeit der Rspr.-Regeln auf eine AG BGH, Urteil vom 26.03.1984, II ZR 171/83, BGHZ 90, S. 381ff.; Schmidt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Einzelne Ausschlusstatbestände für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer gemäß Abs. 3 Satz 1 sowie für Prüfungsgesellschaften gemäß Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 und den Konzernabschlussprüfer gemäß Abs. 5 i. V. m. Abs. 3 Satz 1

I. Ausschluss eines Prüfers wegen Anteilsbesitzes sowie sonstiger finanzieller Interessen am zu prüfenden Unternehmen gemäß § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 1. Allgemeiner Ausschlusstatbestand Rn. 68 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ist ein WP oder vBP von der AP einer KapG ausgeschlossen, wenn ermehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

I. Gegenstand der Regelung Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Vorschrift regelt die RL für die Abwicklung einer GmbH außerhalb eines Insolvenzverfahrens (vgl. Hachenburg (1997), § 71 GmbHG, Rn. 1). Sie gilt ebenso für diejenigen Fälle, in denen eine GmbH aufgelöst wird durch einen im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zeitablauf (vgl. § 60 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG); durch Gesellschaft...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Unternehmenskategorien

I. Grundlagen Rn. 17 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Für Zwecke der RL, Prüfung und Offenlegung wird zwischen kleinen, mittelgroßen und großen KapG bzw. denen qua § 264a gleichgestellten haftungsbeschränkten PersG unterschieden. Im Falle einer statischen Betrachtung der oben dargestellten Abgrenzungskriterien ergibt sich folgende Zuordnung:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Eigenkapitalähnliche Mittel

1. Überblick Rn. 195 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nicht wenige in der Praxis vorzufindende Formen der UN-Finanzierung sind im Grenzbereich zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung angesiedelt. Diese Finanzierungsformen firmieren unter dem Oberbegriff Mezzaninekap. Die dem UN zur Verfügung gestellten Mittel werden verschiedentlich als "Quasi-EK", als "EK-Surrogate" oder als "EK-Vers...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausschluss eines Prüfers wegen personeller Verflechtung mit dem zu prüfenden Unternehmen gemäß § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

1. Allgemeiner Ausschlusstatbestand Rn. 83 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ist ein WP oder vBP von der AP einer KapG ausgeschlossen, wenn er bei der zu prüfenden KapG ist. Diese Doppelfunktion des WP als AP und Funktionsträger in der zu prüfenden KapG wird auch als personelle Verflechtung bezeichnet. Auf...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Verlust des Eigenkapitals (§ 268 Abs. 3)

1. Überblick (Verhältnis zu §§ 19 Abs. 2, 15b InsO) Rn. 45 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Für den Fall einer gänzlichen Aufzehrung des EK einer GmbH ordnet § 268 Abs. 3 an: "Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht und ergibt sich ein Überschuß der Passivposten über die Aktivposten, so ist dieser Betrag am Schluss der Bilanz auf der Aktivseite gesondert unter der Bezeichnun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gezeichnetes Kapital

1. Grundlagen Rn. 5 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Begriff "Gezeichnetes Kapital" nach § 272 Abs. 1 Satz 1 wird synonym für die Bezeichnungen "Grundkapital" bei der AG/SE und "Stammkapital" bei der GmbH verwendet. Bei der SE wird in den einschlägigen Vorschriften (in der deutschen Fassung) z. T. sogar direkt auf das gezeichnete Kap. Bezug genommen. Daher kann der Inhalt dieses...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Eigene Anteile

1. Grundlagen Rn. 47 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Notwendigkeit zur Bilanzierung eigener Anteile kann nur bei KapG auftreten. Eigene Anteile liegen vor, wenn sich im Eigentum der bilanzierenden AG/SE bzw. KGaA ihre eigenen Aktien oder im Eigentum der bilanzierenden GmbH ihre eigenen Geschäftsanteile befinden. Eigene Aktien ebenso wie Geschäftsanteile haben wirtschaftlich und...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Aufstellung und Inhalt einer Liquidationsrechnungslegung

I. Verantwortlichkeit der Liquidatoren Rn. 9 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Pflicht zur Aufstellung der RL während des Liquidationszeitraums trifft die Liquidatoren. Dies sind i. d. R. die Geschäftsführer, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist und die Gesellschafter keine anderen Personen zu Liquidatoren wählen (vgl. § 66 Abs. 1 GmbHG). Das Gericht kann die ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 49 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Förster (1972), Die Liquidationsbilanz, Köln.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Exkurs zum Übergangsrecht (§ 7 GmbHÄndG)

a) Überblick Rn. 57 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das BiRiLiG enthielt eine Übergangsregelung (vgl. § 7 GmbHÄndG) für alle Gesellschaften, die am 01.01.1986 (Inkrafttreten des neuen Bilanzrechts) bereits im Handelsregister eingetragen waren (sog. Altgesellschaften). Diese wurde mit dem Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht vom 08.12.2010 (BGBl. I 2010, S. 1864ff.) e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verbindlichkeiten mit Rangrücktritt

a) Rechtliche Einordnung Rn. 217 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gerät eine Gesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten, werden Gesellschafterdarlehen häufig mit besonderen Vereinbarungen versehen, um die Gefahr einer Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne (vgl. § 19 Abs. 2 InsO) zu vermeiden. Im Einzelnen kann es sich dabei um Rangrücktritts- oder (bedingte) Forderungsver...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Offene Rücklagen

1. Grundlagen Rn. 55 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Rücklagen stammen aus einbehaltenen, nicht ausgeschütteten Gewinnen oder Kap.-Einlagen von Anteilseignern oder Dritten (vgl. Chmielewicz, in: HWRev (1992), Sp. 1676). Sie können in offene und stille Rücklagen untergliedert werden (vgl. hierzu Küting, BBK 2000, S. 6369ff.). Offene Rücklagen als eigenständige passivische Abschlusska...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Ausschluss von der Tätigkeit als Abschlussprüfer aufgrund der Besorgnis der Befangenheit (Abs. 2)

I. Begriffsabgrenzung: Besorgnis der Befangenheit 1. Allgemeines Rn. 25 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Um ein vertrauenswürdiges Urteil abgeben zu können, muss der AP in der Lage sein, sein Urteil allein aufgrund sachlicher Aspekte abzugeben, ohne dabei ggf. entgegenstehende eigene oder fremde Interessen zu berücksichtigen. Diese persönliche Eigenschaft umfasst folglich insbesonder...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausstehende Einlagen

1. Grundlagen Rn. 28 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Sowohl bei der AG/SE als auch bei der GmbH ist eine Differenz zwischen dem gezeichneten Kap. und dem eingezahlten Kap. möglich, weil bei der AG/SE (vgl. § 36a Abs. 1 AktG) und der GmbH (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 1 GmbHG) – sofern es sich um Bareinlagen handelt – lediglich ein Viertel des gezeichneten Kap. sofort zu erbringen ist. Sach...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Feststellungsfrist

1. Gesetzlich vorgeschriebene Endtermine Rn. 49 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG verpflichtet "die Gesellschafter", innerhalb eines Zeitraums von acht Monaten bei einer mittleren und großen GmbH (vgl. § 267 Abs. 2f.) bzw. elf Monaten bei einer kleinen GmbH (vgl. § 267 Abs. 1) seit Beginn des GJ über die Feststellung des JA und die Verwendung des Ergebnisses...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Kapitalrücklage

aa) Grundlagen Rn. 66 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In die Kap.-Rücklage sind – simplifiziert formuliert – solche EK-Beträge einzustellen, die dem UN von außen zugeflossen sind. Einstellungen in diese Rücklage und deren Auflösung sind gemäß § 270 Abs. 1 bereits bei der Aufstellung der Bilanz vorzunehmen. Grds. wird die Kap.-Rücklage gebildet, ohne dass dieser Vorgang in der GuV e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Gewinnverwendungsbeschluss (Abs. 2)

1. Einführung und Überblick Rn. 40 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Eine Gewinnverteilung an die Gesellschafter ist nach § 29 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) GmbHG ausgeschlossen, soweit diese "durch Beschluß nach Absatz 2" über das Jahresergebnis verfügt haben. Damit ist klargestellt, dass ein Anspruch auf den Jahresüberschuss nur i. R.d. von der Gesellschafterversammlung grds. mit ein...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Arten

a) Allgemeines Rn. 65 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wie nachstehender Übersicht unmittelbar zu entnehmen ist, erfolgt die Hauptunterteilung der offenen Rücklagen in Kap.-Rücklage(n) einerseits sowie Gewinnrücklagen andererseits: Übersicht: Arten offener Rücklagen b) Kapitalrücklage aa) Grundlagen Rn. 66 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In die Kap.-Rücklage sind – simplifiziert formuliert – ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Genussrechtskapital

a) Rechtliche Einordnung Rn. 230 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Genussrechte stellen ein flexibles Finanzierungsinstrument dar, das zu unterschiedlichen Zwecken eingesetzt werden kann. Ihre Begebung erfolgt meist zur Kap.-Beschaffung (sog. Finanzierungsgenussrechte); in Ausnahmefällen werden Genussrechte als Entgelt für besondere Leistungen des Berechtigten (z. B. im Zusammenhang ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Ausschluss eines Prüfers wegen Beschäftigung einer abhängigen oder befangenen Person gemäß § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4

1. Allgemeiner Ausschlusstatbestand Rn. 110 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 ist ein WP oder vBP von der AP ausgeschlossen, sofern er bei der Prüfung eine Person beschäftigt, die ihrerseits einen der nachstehenden Ausschlusstatbestände erfüllt:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Ausschluss von der Tätigkeit als Abschlussprüfer infolge von Unvereinbarkeitstatbeständen (Abs. 3)

I. Überblick Rn. 39 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In § 319 Abs. 3 hat der Gesetzgeber konkrete Tatbestände kodifiziert, bei denen ein WP oder vBP von der gesetzlichen Prüfung eines JA (bzw. nach § 319 Abs. 5 entsprechend für die Prüfung eines KA) ausgeschlossen ist. Da ein WP "insbesondere" beim Vorliegen der in Abs. 3 genannten Tatbestände ausgeschlossen ist, sind diese Tatbestä...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Kapitalrücklage für Aufgelder (Agien)

a) Kapitalrücklage für ein Agio bei der Ausgabe von neuen Anteilen (§ 272 Abs. 2 Nr. 1) Rn. 15 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In die Rücklage ist der Betrag einzustellen, der bei der Ausgabe von Anteilen (einschließlich Bezugsanteilen) über den Nennbetrag hinaus erzielt wird. Anlässlich der Gründung einer GmbH und bei jeder späteren Kap.-Erhöhung kann vereinbart werden, dass über ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Ausschluss von der Gewinnverteilung

I. Gesetzliche Ausschüttungsverbote 1. Keine gesetzliche Rücklage Rn. 22 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Gesetzgeber hat davon abgesehen, für die GmbH eine gesetzliche Zwangsreserve anzuordnen, wie dies in § 150 AktG für die AG/KGaA/SE geschehen ist (vgl. HdR-E, AktG §§ 58, 150, Rn. 3ff.). Die unterschiedliche Behandlung von AG/KGaA/SE und GmbH hat ihren Grund u. a. darin, dass ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verdeckte Gewinnausschüttung

1. Begriff Rn. 101 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Der Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung ist weitgehend im Steuerrecht entwickelt worden, um den Grundsatz zu gewährleisten, dass die Ausschüttungen der Gesellschaft deren steuerpflichtiges Einkommen nicht mindern dürfen. VGA finden in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ausdrücklich Erwähnung. Steuerrechtlich haben erkannte vGA zur Folge,...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Kapitalerhöhungen bei einer AG/KGaA/SE

a) Kapitalerhöhung gegen Einlagen gemäß §§ 182 bis 191 AktG Rn. 14 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Diese auch "Ordentliche Kap.-Erhöhung" genannte Form erhöht das gezeichnete Kap. durch die Ausgabe neuer Aktien. Voraussetzung für eine Erhöhung des Grundkap. gegen Einlagen ist ein Beschluss der HV mit mindestens Dreiviertelmehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkap. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Literaturverzeichnis

Rn. 71 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Hölzel (1985), Die GmbH und Still im Steuerrecht, 2. Aufl., Herne/Berlin. Schmidt (2002), Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., Köln et al. Wöhe (1990), Betriebswirtschaftliche Steuerlehre (Bd. II/1), 5. Aufl., München. Wöhe/Döring/Brösel (2023), Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 28. Aufl., München.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Besonderheiten bei einer GmbH & Co. KG

Rn. 185 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 264c Abs. 2 verlangt den gesonderten Ausweis gesellschaftsrechtlicher Rücklagen (vgl. HdR-E, HGB § 264c, Rn. 8 ff.).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Vornahme der Eintragungen in Büchern und sonstigen Aufzeichnungen

I. Anforderungen des § 239 Abs. 2 Tz. 4 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das verwendete Buchführungssystem muss gewährleisten, dass alle buchführungspflichtigen Vorgänge den formalen Anforderungen der Abs. 1–3 entsprechend aufgezeichnet werden, unabhängig von den dabei verwendeten Organisationsformen und der eingesetzten Organisationsmittel der Buchführung (z. B. konventionelle, pap...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Nichtigkeitsgründe

a) Nichtbeachtung von Verfahrensvorschriften bei der Feststellung Rn. 66 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird der JA durch die Gesellschafterversammlung beschlossen, ist der Beschluss nichtig, wenn folgende Einberufungsmängel vorliegen (analog §§ 256 Abs. 3, 121 Abs. 2f. AktG): Die Versammlung ist durch einen Unbefugten einberufen, z. B. durch den Mehrheitsgesellschafter, sofern de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ergebnisdarstellung im Jahresabschluss (Begrifflichkeit)

1. Aufstellung vor Ergebnisverwendung Rn. 9 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird die Bilanz vor Ergebnisverwendung aufgestellt (gesetzlicher Regelfall), so erscheinen als Passivposten das Jahresergebnis (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) sowie ein Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr als gesonderte Größen (vgl. § 266 Abs. 3 A. IV. und V.). Rn. 10 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Ja...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verbindungen, die zur Zurechnung von Unvereinbarkeitstatbeständen führen

1. Gemeinsame Berufsausübung Rn. 43 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die absoluten Ausschlussgründe führen gleichermaßen zum Ausschluss eines WP, wenn sie durch ihn oder eine "Person, mit der er seinen Beruf gemeinsam ausübt" erfüllt werden (Abs. 3 Satz 1). Da diese Erweiterung der Ausschlussgründe auf die bei WP häufig vorkommende gemeinsame Berufsausübung in Form von Sozietäten an...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Inhalt, Anwendungsbereich und Zweck

I. Inhalt von § 319 Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 319 bestimmt den Personenkreis, der befähigt ist, gesetzliche JA-Prüfungen gemäß § 316 Abs. 1 sowie gesetzliche KA-Prüfungen gemäß § 316 Abs. 2 durchzuführen. Diese Vorschrift ist nicht neu, sondern fand sich bereits in früheren Fassungen des HGB und AktG (vgl. bspw. § 262c HGB 1931, § 137 AktG 1937 und § 164 AktG 1965). E...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 24 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Auf Ebene der IFRS existiert keine entsprechende Regelung. Eine größenabhängige Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Aufstellung eines Inventars ist dem Normengefüge der IFRS fremd.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Befähigung zum Abschlussprüfer (Abs. 1)

I. Grundlagen Rn. 9 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Prinzipiell handelt es sich bei der AP von JA bzw. KA und den dazugehörigen Lageberichten sowie der daraus resultierenden Erteilung eines BV bzw. Versagungsvermerks um eine Vorbehaltsaufgabe für WP bzw. WPG. Lediglich die JA und Lageberichte mittelgroßer GmbH (als Größenkriterium ist § 267 Abs. 2 heranzuziehen) sowie mittelgroßer ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Tz. 44 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Im Normengefüge der IFRS existieren keine zu § 239 vergleichbaren (expliziten) Grundsätze die Führung von Handelsbüchern betreffend.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Auskunftspflicht

1. Auskünfte in der Bilanzsitzung Rn. 83 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Äußert ein Gesellschafter das Teilnahmeverlangen nach § 42a Abs. 3 GmbHG, wird er damit i. d. R. ein konkretes Informationsinteresse verbinden (z. B. an Erläuterungen zum Prüfungsbericht). Abs. 3 trifft lediglich eine Regelung über die Teilnahmepflicht des AP und enthält selbst keine nähere Umschreibung evtl. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Höhe der Rücklagenzuführung

Rn. 139 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN ist gemäß § 272 Abs. 4 Satz 2 der Betrag einzustellen, der dem Wertansatz der aktivierten Anteile an dem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten UN entspricht. Konkret bemisst sich damit die Höhe der Rücklage nach der unter dem Posten "Anteile an verbundene...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gegenstand der Regelung

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Vorschrift regelt die RL für die Abwicklung einer GmbH außerhalb eines Insolvenzverfahrens (vgl. Hachenburg (1997), § 71 GmbHG, Rn. 1). Sie gilt ebenso für diejenigen Fälle, in denen eine GmbH aufgelöst wird durch einen im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zeitablauf (vgl. § 60 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG); durch Gesellschafterbeschluss (vgl. § 60 Abs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Darstellung in der Bilanz

Rn. 90 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Hinsichtlich der Bilanzierung von Vorabausschüttungen sind vornehmlich zwei Darstellungsformen denkbar, sofern die Vorabausschüttung zum BilSt noch nicht ausgezahlt worden ist:mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 316a wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.)) erstmals in das Handelsgesetzbuch aufgenommen. Ziele des FISG waren es, sowohl der Integrität und Stabilität des Kap.-Marktes zu dienen als auch das Vertrauen der Anleger in den deutschen...mehr