Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Indien1 Der Verfasser dankt... / VIII. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 104 Das Gesetz unterscheidet zwischen einfachen Beschlüssen (Ordinary Resolutions) und qualifizierten Beschlüssen (Special Resolutions). Einfache Beschlüsse sind zu fassen mit einfacher Mehrheit, qualifizierte Beschlüsse mit mindestens 75 %iger Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Rz. 105 Die Abstimmung erfolgt nach Köpfen; die Satzung wird in der Regel Abstimmung nach Kapit...mehr

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Japan / g) Rechnungsprüfer

Rz. 42 Aufgabe des Rechnungsprüfers (kaikei kansa nin) ist es, den Jahresabschluss der Aktiengesellschaft zu prüfen und einen Abschlussbericht zu erstellen, Art. 396 Abs. 1 kaisha hō. Dazu hat er ein Einsichtsrecht in die Buchhaltung und ist auch berechtigt, Ablichtungen von Unterlagen anzufertigen. Weiterhin kann ein Rechnungsprüfer die Geschäfts- und Vermögenssituation von...mehr

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Norwegen / II. Gesellschafter

Rz. 7 Die AS kann durch einen oder durch mehrere Gesellschafter, und zwar sowohl durch norwegische als auch durch nicht-norwegische – natürliche und juristische – Personen, gegründet werden.[26] Wenn die AS durch eine verheiratete natürliche Person gegründet wird, bedürfen die Unterzeichnung des Gründungsdokuments und die Leistung der Einlage grundsätzlich nicht der Zustimmu...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 2. Vorgründungsgesellschaft und Vorgesellschaft

Rz. 5 Mit wirksamem Abschluss eines Vorvertrags, der die wesentlichen Bestandteile eines Gesellschaftsvertrags gem. Art. 388 ZTD (bzw. des vorgeschriebenen Protokolls im Falle einer j.d.o.o.) enthält und demselben notariellen Formerfordernis wie dieser unterliegt, entsteht für die Vertragsparteien die Pflicht zum Abschluss des Gesellschaftsvertrags und zwischen den Parteien ...mehr

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Finnland / 4. Mehrheitserfordernisse

Rz. 140 In der Hauptversammlung werden insbesondere Satzungsänderungen beschlossen. Hierzu bedarf es einer Mehrheit von ⅔ der abgegebenen Stimmen und der in der Hauptversammlung vertretenen Aktien (OYL 5:27.2 Nr. 1). Die doppelte ⅔-Mehrheit ist auch bei anderen gravierenden Änderungen, wie z.B. Aktienemission, Ausgabe von Optionsrechten und Erwerb eigener Aktien erforderlich...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / K. Zweigniederlassungen

Rz. 118 Das ZGB enthält Regelungen, die sowohl auf inländische als auch auf ausländische Filialen und Niederlassungen Anwendung finden. Darüber hinaus enthält auch das AGG einige Bestimmungen. Die Niederlassung oder die Filiale ist ab dem Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister geschäftsfähig. Rz. 119 Die rechtliche Reglementierung der inländischen und ausländischen Fili...mehr

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Slowenien / 2. Vorgründungsgesellschaft und Vorgesellschaft

Rz. 5 Regelungen über eine Vorgründungsgesellschaft enthält das ZGD-1 nicht. Rz. 6 Gemäß Art. 5 ZGD-1 gelten vor Eintragung in das Gerichtsregister für die Verhältnisse zwischen den Gesellschaftern die Regelungen des OZ[2] über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. In diesem Zusammenhang haftet der Gesellschafter, der vor der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister in...mehr

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Schweiz / c) Schutzrechte

aa) Einberufungsrecht Rz. 95 Gesellschafter, die zusammen mindestens 10 % des Stammkapitals vertreten, können unter schriftlicher Angabe des Zweckes die Einberufung der Gesellschafterversammlung verlangen (Art. 805 Abs. 5 Ziff. 2 i.V.m. Art. 699 f. OR). bb) Einsichts- und Auskunftsrecht Rz. 96 Ohne abweichende statutarische Regelung steht die Geschäftsführung allen Gesellschaft...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / I. Kapitalerhaltungsregeln

1. Überblick Rz. 163 Dem deutschen Kapitalgesellschaftsrecht liegt das System des garantierten Festkapitals zugrunde, das mehrere Funktionen in sich vereint. So bildet das Grund- oder Stammkapital den Betriebsfonds einer Gesellschaft und repräsentiert aus Sicht der Gesellschaftsgläubiger die garantierte Haftungsmasse; zugleich soll das zu erbringende Mindestkapital eine gewis...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / 3. Rechtsprechung

Rz. 61 In der deutschen Rechtsprechung wurde die kollisionsrechtliche Frage bisher nicht ausdrücklich behandelt. Vielmehr wurde wie selbstverständlich von der Anwendung deutschen Rechts ausgegangen, sofern die abhängige Gesellschaft eine solche deutschen Rechts war.[169]mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / e) Treuepflichten des Mehrheitsgesellschafters

Rz. 68 Gesellschafter, die aufgrund ihrer Beteiligungshöhe oder aus sonstigen Gründen Kontrolle über die Gesellschaft ausüben können, unterliegen einer besonderen Treuepflicht gegenüber den Minderheitsgesellschaftern. So ist es den Mehrheitsgesellschaftern untersagt, ihren Einfluss auf die Gesellschaft in einer Weise auszuüben, die zu einer Unterdrückung (opressions) der Min...mehr

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Italien / b) Anfechtbarkeit der Beschlüsse

Rz. 133 Das Gesetz, das hier auf die Regelung der S.p.A. weitgehend verweist, gibt dagegen stimmenden Gesellschaftern, jedem Geschäftsführer und dem Rechnungsprüferausschuss in seiner Gesamtheit ein Anfechtungsrecht für Gesellschafterbeschlüsse, welche gegen das Gesetz oder die Gründungsurkunde verstoßen. Die Anfechtung muss innerhalb von 90 Tagen nach Aufnahme des Beschluss...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (2) Neue Eintragung in Abteilung A

Rz. 187 Bei der englischen private limited company, die nicht mehr als Kapitalgesellschaft anerkannt wird, handelt es sich aus Sicht des deutschen Rechts um eine Personengesellschaft bzw. ein Einzelunternehmen. Dies stellt sich aus Sicht des deutschen Registerrechts als eine Neugründung mit Wirkung zum 1.1.2021 dar. Rz. 188 Nach allgemeinen Grundsätzen ist die Neueintragung z...mehr

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Rumänien / II. Fakultativer Inhalt des Gründungsakts

Rz. 31 Die fakultativen Bestandteile des Gründungsakts betreffen zum einen die dispositiven Regelungen des GesG sowie jene Bestimmungen, die im GesG zwar nicht ausdrücklich geregelt, aufgrund des Prinzips der Vertragsfreiheit jedoch zulässig sind, wie z.B. die Vereinbarung eines Vorkaufsrechts zugunsten der Gesellschafter für den Fall, dass ein Gesellschafter beabsichtigt, G...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Besonderheiten bei EU-Gesellschaften

Rz. 61 War mit der Sitztheorie die weit gehende Beibehaltung inländischer Schutzmechanismen durch die weite Qualifikation des Begriffs des Gesellschaftsstatuts gewährleistet (Flucht in das Gesellschaftsstatut), drehte sich dieses Verhältnis durch die partielle Geltung des Gründungsstatuts nun um: Da die Geltung der Gründungstheorie nun das Eindringen ausländischer Gesellscha...mehr

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Russland / 1. Verschmelzung

Rz. 90 Als Verschmelzung von Gesellschaften kommt die Errichtung einer neuen Gesellschaft unter Übertragung aller Rechte und Verpflichtungen von zwei oder mehreren Gesellschaften an diese und die Auflösung Letzterer (Art. 52 GmbHG der RF) oder die Verschmelzung mit anderen Gesellschaften durch Aufnahme (Art. 53 GmbHG der RF) in Betracht. Die Verschmelzung wird in einem Versc...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / w) DAC7: Meldepflicht für digitale Plattformen

Rz. 126 Am 15.7.2020 hat die EU-Kommission einen weiteren Richtlinienvorschlag[83] vorgelegt, welcher darauf abzielt, mehr Transparenz zu schaffen und Steuerbetrug, -hinterziehung und -umgehung zu bekämpfen. Im Zentrum des Richtlinienvorschlags stehen die Herausforderungen der Digitalwirtschaft sowie digitale Plattformen. Digitale Plattformen würden die Arbeit der Steuerbehö...mehr

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Türkei / IV. Vertretung der Gesellschaft

Rz. 208 Die organschaftliche Vertretung der Gesellschaft erfolgt durch einen oder mehrere Geschäftsführer. Sie sind gesetzliche Vertreter. Insoweit erstreckt sich die Vertretungsbefugnis auf alle Handlungen und Tätigkeiten, begrenzt durch den Gesellschaftszweck. Während sich die Vertretungsbefugnis als solche aus dem Gesetz ergibt, ergibt sich ihr Umfang aus der Satzung, wie...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 4. Gesellschaften aus EFTA-Staaten, den USA und Drittstaaten

Rz. 23 Wie der BGH jüngst bestätigt hat, gelten obige Grundsätze regelmäßig auch für Kapitalgesellschaften, die in einem EFTA-Staat gegründet wurden (zur Schweiz siehe Rdn 24). Das zwischen diesen Staaten geltende EWR-Abkommen[72] enthält in Art. 31, 34 im Wesentlichen gleich lautende Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit. Die in den Entscheidungen des EuGH niedergele...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / c) Funktionsverlagerung

Rz. 278 Seit dem Veranlagungszeitraum 2008[288] wird die sog. grenzüberschreitende Funktionsverlagerung als ein besonderer Fall der Verrechnungspreiskorrektur in § 1 Abs. 3 Satz 9 ff. AStG behandelt.[289] Mit der Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV) [290] hat der Verordnungsgeber sein Recht aus § 1 Abs. 3 Satz 13 AStG ausgeübt und eine Rechtsverordnung erlassen, mit der e...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / I. Geschäftsführer

Rz. 248 Mit der Geschäftsführung und der Vertretung der Gesellschaft können betraut werden (Art. 210 LSC):[90]mehr

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Italien / II. Schlichtungsverfahren, Mediation und begleitete Verhandlung

Rz. 174 Für Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Gesellschaft wurde ferner durch D.Lgs. Nr. 5 vom 17.1.2003, Art. 38–40, ein neues außergerichtliches Schlichtungsverfahren (procedimento di conciliazione stragiudiziale) eingeführt. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 52 vom 21.5.2008 und gemäß dem bevollmächtigenden Gesetz Nr. 69 vom 18.6.2009, Art. 60, wurde DLgs Nr. ...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 6. Perpetuatio fori im Internationalen Insolvenzrecht; forum shopping

Rz. 129 Mit Urt. v. 17.1.2006 hat der EuGH in der Rechtssache Staubitz-Schreiber entschieden, dass das Gericht des Mitgliedstaates, in dessen Gebiet der Schuldner bei Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat, auch dann zuständig bleibt, wenn der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Eröffnungsentsc...mehr

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Mexiko / 4. Staatliche Genehmigungserfordernisse

Rz. 19 Ganz dem mexikanischen Staat vorbehalten sind nach Art. 5 Ziff. I LIE die Exploration von Erdöl und allen anderen Kohlenwasserstoffen, die Überwachung und Kontrolle des Stromnetzes nach Art. 5 Ziff. III LIE, nach Art. 5 Ziff. IV und V LIE die Erzeugung radioaktiver Energie sowie der Umgang mit radioaktiven Stoffen, der Betrieb von Radio- und Funkanlagen nach Art. 5 Zi...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / II. Bestellung und Abberufung der directors und officers

Rz. 112 Die Bestellung der Mitglieder des board of directors erfolgt grundsätzlich durch die Gesellschafter (§ 301(a) CalCC, § 703 NYBCL). Obwohl dem board of directors auch die Unternehmenskontrolle obliegt, ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass dem board auch Arbeitnehmervertreter angehören müssen. Eine Beteiligung der Arbeitnehmer an der Unternehmensleitung bzw. -k...mehr

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England und Wales1 England ... / VIII. Einsichtsrecht

Rz. 253 Die Informationen, die dem registrar gegeben werden, werden beim Companies House aufgezeichnet und aufbewahrt und für die Öffentlichkeit zur Einsicht bereitgehalten. Das Gesetz verleiht gestufte Einsichtsrechte für jedermann, die Gesellschafter der Ltd., die Gläubiger und die Geschäftsführer.[39] Jeder Einsichtsberechtigte darf eine Kopie, eine beglaubigte Kopie oder...mehr

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Rumänien / I. Allgemeines

Rz. 129 Das IG regelt zwei Verfahren, die dem Schuldner, der sich in Zahlungsschwierigkeiten (dificultate financiara) befindet, zur Verfügung stehen, um die Insolvenz zu vermeiden: das sog. Ad-Hoc-Mandat (mandatul ad-hoc) und den präventiven Gläubigervergleich (concordatul preventiv). Ein Schuldner befindet sich in Zahlungsschwierigkeiten, wenn er zwar seine fälligen Forderu...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Haftung aus Insolvenzverschleppung

Rz. 91 Die Haftung der Gesellschafter und der Geschäftsführer unterliegt grundsätzlich dem Gesellschaftsstatut. Insoweit könnte man das Gleiche auch für die Haftung aus Insolvenzverschleppung denken.[121] Freilich ergibt sich hier ein markanter Differenzierungsgrund: Die Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer wird deswegen dem Gesellschaftsstatut unterstellt, weil au...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Varianten der Dividendenausschüttung

Rz. 192 Das englische Recht unterscheidet zwischen verschiedenen Formen der gesetzlich zulässigen und auf einem ordentlichen Gewinnausschüttungsbeschluss beruhenden Ausschüttungen: Rz. 193 a) Die herkömmliche Dividendenausschüttung (dividend), welche in Form der Ausschüttung in Geld oder aber als Sachausschüttung (dividend in specie) möglich (vgl. Table A, Art. 34) ist. Die D...mehr

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Mexiko / 3. Gesellschaftssitz

Rz. 32 Der Gesellschaftssitz, das sog. domicilio social, ist nach Art. 6 VII LGSM im Gesellschaftsvertrag bei der Gründung anzugeben. Als ständiger Handelsbrauch wird hier nur die Gemeinde oder Stadt und keine konkrete Adresse angegeben, um Ortswechsel innerhalb dieser Entität ohne das bürokratische Erfordernis einer Änderung des Gesellschaftsvertrags zu ermöglichen.[7] Als ...mehr

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Argentinien / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 92 Eine unbeschränkte Steuerpflicht in Argentinien besteht für alle Gesellschaften, die nach argentinischem Recht gegründet wurden oder soweit sich deren satzungsmäßiger Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in Argentinien befindet. Rz. 93 Bemessungsgrundlage für die Besteuerung sind grundsätzlich die weltweit erzielten Einkünfte der Gesellschaft (unter zusätzlicher Beachtun...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / II. Anwendungsvorrang

Rz. 2 Das Europarecht gewinnt für die deutsche Unternehmensbesteuerung in zunehmendem Maße an Bedeutung. Neben dem sekundären Unionsrecht, zu dem insbesondere die von der EU erlassenen Richtlinien zählen, gerät im Bereich des primären Unionsrechts die Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung und Anwendung des Steuerrechts unter Beachtung der EU-Grundfreiheiten mehr und mehr in ...mehr

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Belgien / 1. Hintergrund

Rz. 126 Mit Gesetz vom 22.5.2001 betreffend die Teilhabe der Arbeitnehmer am Vermögen und Gewinn der Gesellschaften ("loi relative aux régimes de participation des travailleurs au capital et aux bénéfices des sociétés/wet betreffende de werknemersparticipatie in het kapitaal en in de winst van de vennootschappen") sollte die finanzielle Mitbestimmung der Arbeitnehmer für Unt...mehr

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Türkei / 1. Überblick über die inhaltlichen Erfordernisse

Rz. 57 Die Satzung, die zu errichten ist, muss einige Angaben enthalten, deren "zwingende" Natur sich früher weniger aus dem Gesetz (Art. 506 u.a. HGB a.F.) als aus den Anweisungen des Handels- und Industrieministeriums ergeben hatten. Das Gesetz unterscheidet jetzt schärfer zwischen den Inhalten, die die Satzung zwingend aufzuweisen hat (Art. 576 HGB), und solchen, die dann...mehr

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Mexiko / III. Übertragung von Geschäftsanteilen

Rz. 89 Geschäftsanteile werden durch Abtretung übertragen. Rz. 90 Nach Art. 58 HS 2 LGSM dürfen die Geschäftsanteile der S.de R.L. im Gegensatz zur S.A. nicht durch frei verkehrsfähige Aktien verbrieft werden, sondern setzen eine persönliche Inhaberschaft des Gesellschafters voraus. Die Übertragung eines Geschäftsanteils ist gemäß Art. 58 HS 3 LGSM ausschließlich zu den im LG...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 1. Vertretung

Rz. 131 Die Vertretung der corporation erfolgt gesetzlich durch das board of directors als Kollegialorgan. Ist nur ein director vorhanden, kann dieser die Gesellschaft allein vertreten. In der Praxis wird allerdings regelmäßig den officers durch die articles of incorporation, die bylaws oder durch einen Beschluss des board of directors die Vertretungsmacht für die Gesellscha...mehr

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Norwegen / 2. Durchführung

Rz. 111 Zunächst hat der Verwaltungsrat einer jeden beteiligten Gesellschaft für die Verschmelzung einen Verschmelzungsvertrag, für die Spaltung einen Spaltungs- und Übernahmevertrag bzw. für den Formwechsel einen Vorschlag für den Formwechsel zu erstellen,[295] die anschließend durch die Gesellschafterversammlung einer jeden beteiligten Gesellschaft durch Beschluss mit eine...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / b) Herausformwechsel ins Ausland

Rz. 97 Als Zielrechtsformen bei einem Herausformwechsel kommen diejenigen Gesellschaftsformen in Betracht, die der Zuzugsstaat für einen Formwechsel vorsieht.[270] Hingegen kommt es nicht wie bei einem innerstaatlichen Formwechsel auf § 191 Abs. 2 UmwG an, sondern nur auf das Recht des Zuzugsstaates.[271] Allerdings gilt die Einschränkung des § 191 Abs. 3 UmwG (Möglichkeit d...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung

Rz. 191 Die junta general (Gesellschafterversammlung) wird aus der Versammlung der Gesellschafter (Art. 159 LSC) herausgebildet.[81] Diese ist ein notwendiges und unersetzliches Organ der Gesellschaft, in dessen Rahmen die Gesellschafter mittels der Stimmabgabe einen direkten Einfluss auf das Schicksal und auf die Leitung der Gesellschaft nehmen können. Sie ist kein dauerhaf...mehr

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Türkei / 3. Gesellschaftszweck

Rz. 64 Wie für die Aktiengesellschaft gem. Art. 331 HGB gilt auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, dass sie jede wirtschaftliche Tätigkeit ausüben dürfen, die nicht einem gesetzlichen Verbot unterliegt (Art. 573 Abs. 3 HGB). Die Tätigkeiten einer GmbH müssen also auf rechtlich zulässige wirtschaftliche Tätigkeiten gerichtet sein. Mit der Rechtsform der GmbH könne...mehr

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Italien / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 46 Innerhalb von 20 Tagen nach der Beurkundung beantragt der Notar beim Handelsregister die Eintragung der Gesellschaft bei gleichzeitiger Einreichung der Gründungsurkunde. Während in der Vergangenheit eine gerichtliche Überprüfung stattfand,[37] obliegt nunmehr dem beurkundenden Notar, das Vorliegen der materiellen und formalen Voraussetzungen zu überprüfen und die Eint...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / III. Alternativen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung

Rz. 9 Die Verabschiedung und Umsetzung der VerschmelzungsRL war auch unter steuerlichen und Kostenaspekten ein großer Schritt für die Mobilität der Gesellschaften, da die Alternativen zu einer grenzüberschreitenden Verschmelzung, die Liquidation der zu überführenden Gesellschaft verbunden mit der Neugründung einer GmbH im Zielland bzw. die rein faktische Überführung des Gesc...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Konzernsachverhalte

Rz. 118 Grenzüberschreitende Konzernzusammenbrüche bilden einen Hauptanwendungsfall des Internationalen Insolvenzrechts und befruchten, wie zahlreiche Beispielsfälle zeigen, stets die juristische Diskussion.[300] Mit den Art. 56 ff. finden sich hierzu nunmehr auch Regelungen in der neugefassten EuInsVO (vgl. Rdn 123). Die EuInsVO 2000 hielt dagegen für Konzernsachverhalte no...mehr

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Deutschland / 2. Ordentliche Kapitalherabsetzung

Rz. 110 Zur Vornahme einer ordentlichen Kapitalherabsetzung bedarf es zunächst eines entsprechenden Beschlusses der Gesellschafter. Dieser Beschluss ist – da er eine Satzungsänderung darstellt – notariell zu beurkunden und muss mit drei Viertel der abgegebenen Stimmen gefasst werden, sofern der Gesellschaftsvertrag nicht eine höhere Mehrheit vorsieht. Rz. 111 In dem Kapitalhe...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / aa) Grundsatz: Sitztheorie

Rz. 43 In Deutschland ist das internationale Gesellschaftsrecht bis heute gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Daran dürfte sich auf absehbare Zeit nichts ändern. Der Vorschlag einer generellen Kodifizierung der Gründungstheorie hatte bislang keinen Erfolg[40] und ist (derzeit) auch nicht mehrheitsfähig.[41] Der deutsche Gesetzgeber hat auch den Brexit nicht zum Anlass gen...mehr

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Russland / V. Kapitalerhöhung

Rz. 39 Eine Erhöhung des Stammkapitals ist erst nach vollständiger Leistung aller Einlagen zulässig (Art. 17 GmbHG der RF). Sie kann nominell oder effektiv sein (Art. 18 und 19 GmbHG der RF). Eine Kapitalerhöhung ist aus dem Gesellschaftsvermögen oder durch zusätzliche Einlagen der Gesellschafter oder Dritter möglich. Rz. 40 Bei einer Kapitalerhöhung aus dem Gesellschaftsverm...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / I. Ausgangspunkt: Die nationalen Regelungen zur steuerlichen Organschaft und der Einfluss durch die Rechtsprechung des EuGH

Rz. 78 Von besonderem Interesse sind angesichts der getroffenen Feststellungen über die Zulässigkeit grenzüberschreitender Unternehmensverträge die Auswirkungen unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten bzw. die Frage, inwiefern das deutsche Steuerrecht den Anforderungen gerecht wird, welche das Gemeinschaftsrecht aufstellt.[207] Für die steuerrechtliche Organschaft nach deuts...mehr

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Kanada / 1. Firma

Rz. 13 Die öffentlich einsehbaren Articles of Association, die im Übrigen nur mit einer ⅔-Mehrheit der Gesellschafterversammlung geändert werden können, müssen zunächst den Firmennamen mit einem lt. Gesetz zwingend vorgeschriebenen Zusatz ausweisen. Sect. 10 (1) CBCA zählt die nach Wahl des Gründers in Betracht kommenden Rechtsformzusätze abschließend wie folgt auf: Limited, ...mehr

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Tschechische Republik / III. Geschäftsführer

Rz. 69 Für die Gesellschaft handelt in allen Angelegenheiten ein Geschäftsführer bzw. handeln mehrere Geschäftsführer. Die Geschäftsführer werden von der Gesellschafterversammlung bestellt; der Gesellschaftsvertrag kann bestimmen, dass mit einem bestimmten Anteil das Recht auf Bestellung und Abberufung eines oder mehrerer Geschäftsführer verbunden ist. Der Gesellschaftsvertr...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / H. Weitere Organe der Gesellschaft

Rz. 138 Der Gesellschaftsvertrag einer Sp. z o.o. kann vorsehen, dass diese einen Aufsichtsrat oder eine Revisionskommission bzw. beide dieser Organe hat. Bei Gesellschaften, in denen das Stammkapital einen Betrag von 500.000 PLN (ca. 111.000 EUR) übersteigt und die mehr als 25 Gesellschafter haben, muss ein Aufsichtsrat oder eine Revisionskommission bestellt werden. Beide V...mehr