Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gesellschaftsvertragliche Regelungen

Rz. 771 Die Gesellschafter sind in der konkreten Ausgestaltung der Regelung über die Abtretbarkeit des Gesellschaftsanteils weitestgehend frei. Der Gesellschaftsvertrag kann die Verfügung über Gesellschaftsanteile erschweren oder erleichtern, z.B. indem Übertragungen in bestimmten Fällen von der Zustimmungspflicht generell freigestellt werden. Die für Verfügungen über den Ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Stimmrechte

Rz. 275 Nach Inkrafttreten des MoPeG erfolgt mangels abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag die Abstimmung grds. nicht mehr nach Köpfen (§ 709 Abs. 2 BGB a.F.), sondern nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen, hilfsweise nach dem Verhältnis der vereinbarten Werte der Beiträge und nur äußerst hilfsweise nach Köpfen (§ 709 Abs. 3 BGB n.F.). Soweit einstimmige ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Nießbrauchsbestellung

Rz. 180 Die Bestellung eines Nießbrauchs am Gesellschaftsanteil ist nur mit Zustimmung der Mitgesellschafter bzw. bei Vorliegen entsprechender gesellschaftsvertraglicher Regelungen möglich.[334] Es reicht allerdings nicht aus, dass nur die Übertragbarkeit des Anteils zugelassen ist.[335] Der Nießbrauch am Gesellschaftsanteil ist von der fortbestehenden Mitgliedschaft des Bes...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern

Rz. 935 Bei Verträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern wird die Gesellschaft durch ihren Vorstand vertreten. Bei einem Dienstvertrag oder Werkvertrag höherer Art i.S.d. § 114 AktG ist zusätzlich die Zustimmung des Aufsichtsrates als Organ erforderlich.[2828] Beispiel Beraterverträge, u.U. auch mit Sozien des Aufsichtsratsmitglieds.[2829] § 114 AktG erfasst die genannten Verträge u...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / I. Einführung

Rz. 2328 Die Europäische Kommission legte am 29.3.2023 ihren Entwurf für eine Richtlinie[5713] zur Erweiterung und Weiterentwicklung der Nutzung digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht vor (DRL II[5714]). Die DRL II soll einen stärker integrierten und digitalisierten Binnenmarkt schaffen und ist der nächste Schritt in der Weiterentwicklung des Europäischen Ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Ausscheidender Gesellschafter

Rz. 167 Die Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters ist nach dem MoPeG in § 728b BGB n.F. geregelt. Gem. § 728b Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. haftet der ausgeschiedene Gesellschafter für bis zu seinem Ausscheiden begründete Verbindlichkeiten der Gesellschaft, wenn sie vor Ablauf von fünf Jahren nach seinem Ausscheiden fällig sind undmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Vertretungsmacht des Vorstands

Rz. 749 Die Vor-AG begründet ihre Rechte und Verbindlichkeiten durch ihre für sie handelnden Organe, besonders den Vorstand.[2384] Nach h.M. ist die Vertretungsmacht des Vorstands bei der Vor-AG auf den Rahmen begrenzt, der durch die von den Gründern eingebrachten Geschäfte vorgegeben wurde.[2385] Der Umfang der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglie...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Stimmverbote

Rz. 1224 Nach § 136 AktG ist das Stimmrecht ausgeschlossen, wenn es um die eigene Entlastung, um die Befreiung von einer Verbindlichkeit oder um die Geltendmachung eines Anspruchs der Gesellschaft gegen ihn geht. Insoweit handelt es sich um eine abschließende Regelung. Die Satzung kann die Stimmverbote des § 136 AktG weder erweitern noch einschränken; insb. genügt ein bloßer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Eintrittsklauseln

Rz. 374 Eintrittsklauseln sind solche gesellschaftsvertraglichen Regeln, nach denen nicht allein durch Erbgang eine Nachfolge in den Gesellschaftsanteil stattfindet, sondern nur einem Nachfolger der schuldrechtliche Anspruch eingeräumt wird, von den verbleibenden Gesellschaftern die Aufnahme zu verlangen. Damit wird die Nachfolge auch solcher Personen möglich, die nicht zum ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Muster: Gründung einer GmbH (notarielle Niederschrift)

Rz. 177 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.3: Gründung einer GmbH (notarielle Niederschrift) Die Erschienenen ließen folgende Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Mehrmanngesellschaft beurkunden und erklärten: Wir gründen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit dem als Anlage zu dieser Urkunde genommenen Gesellschaftsvert...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VII. Satzungsänderung

Rz. 2305 Ausdrückliche Vorschriften über die Satzungsänderung in der KGaA fehlen. Entsprechend der o.g. Normenhierarchie des § 278 Abs. 2 und Abs. 3 AktG findet deshalb teilweise Kommanditgesellschaftsrecht, teilweise Aktienrecht Anwendung. Rz. 2306 Die Änderung aktienrechtlicher Bestandteile der Satzung (§§ 281 Abs. 1, 23 Abs. 3 und Abs. 4 AktG), richtet sich nach den §§ 179...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Berichtigung nach Erteilung von Ausfertigungen und Abschriften

Rz. 1333 Aber auch dann, wenn bereits Ausfertigungen und beglaubigten Abschriften erteilt wurden, ist eine solche nachträgliche Berichtigung zulässig.[3788] Eine solche Korrekturmöglichkeit gebietet der Zweck der Hauptversammlungsniederschrift, die Hauptversammlung beweissicher zu dokumentieren. Dieser Beweiszweck verlangt ein "richtiges" Protokoll.[3789] Würde man dem Notar...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Steuerbegünstigungen für Betriebsvermögen

Rz. 809 Komplementär- und Kommanditbeteiligungen an gewerblich tätigen KGs werden (ebenso wie Betriebsvermögen von Einzelunternehmen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften über 25 %) unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Rz. 810 Die nunmehr in den §§ 13a–13c, 19a, 28, 28a Er...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 2. Rechte des Kommissionärs – Pflichten des Kommittenten

Rz. 326 Die Rechte des Kommissionärs sind spiegelbildlich die Pflichten des Kommittenten. Im Einzelnen: Der Kommissionär hatmehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / cc) Rechte des Eigentümers

Rz. 42 Dem Eigentümer stehen folgende Rechte gegenüber dem Nießbrauchnehmer zu:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Inhaltliche Unzulässigkeit nicht vollständig eingetragener Rechte

Rz. 3 Die Eintragung eines beschränkten dinglichen Rechtes am ganzen Grundstück muss zwingend in allen Wohnungs- und Teileigentumsgrundbüchern erfolgen. Sie ist inhaltlich unzulässig i.S.v. § 53 Abs. 1 S. 2 GBO, wenn sie auch nur auf einem Wohnungsgrundbuchblatt nicht gebucht ist.[1] Rz. 4 Eine praktische Gefahr besteht vor allem in der Zwangsversteigerung von Wohnungs- oder ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Nicht entstandene Rechte

Rz. 8 Rechte, die niemals entstanden sind und deren Entstehung auch in Zukunft ausgeschlossen ist, sind rechtlich gegenstandslos. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ gegeben sein.[24] Daher scheidet eine Löschung eines eingetragenen Rechts wegen Gegenstandslosigkeit aus, wenn die für die Entstehung des Rechts erforderliche Einigung zwar nicht vorliegt, aber noch nachgehol...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Privilegierte Rechte

Rz. 2 § 37 GBO gewährt den Nachweisvorzug nur für Grundschuld, Hypothek und Rentenschuld. In erweiternder Auslegung können auch Vormerkungen auf Eintragung solcher Rechte darunter gefasst werden. Darüber hinaus scheidet eine Ausdehnung auf weitere dingliche Rechte (insbesondere eine Reallast trotz § 1107 BGB oder ein übertragbares Vorkaufsrecht) sowie auf Rechte an den genan...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Eintragung eines anderen Rechts oder Berechtigten

Rz. 34 Ein denkbarer Fall der Abweichung zwischen Einigung und Eintragung besteht darin, dass anstelle des Rechts, über das sich die Beteiligten im Sinne des § 873 BGB geeinigt haben, ein völlig anderes dingliches Recht eingetragen (vollständige Inkongruenz oder Divergenz, Aliud-Eintragung) wird, wobei es ohne Belang ist, ob eine entsprechende Bewilligung hierzu (in Abweichu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 178 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.4: Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH (2) Der Satzungssitz der Gesellschaft ist _________________________. (3) Der Verwaltungssitz der Gesellschaft ist _________________________. § 2 Gegenstan...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Abfindungsklauseln

Rz. 217 Ein Abfindungsanspruch der ausscheidenden Gesellschafter ist grds. nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, lässt sich aber mittelbar aus § 34 Abs. 3 GmbHG ableiten.[640] Nach Auffassung des BGH gehört das Recht eines Gesellschafters, bei Ausscheiden aus der Gesellschaft eine Abfindung zu erhalten, zu seinen Grundmitgliedsrechten.[641] Die Satzungsautonomie im GmbH-Rec...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Erloschene Rechte

Rz. 9 Entstandene, aber mittlerweile erloschene Rechte sind ebenfalls rechtlich gegenstandslos. Unerheblich ist, ob das Recht aufgrund einer altrechtlichen Regelung oder des derzeitigen materiellen Rechts erloschen ist. Erforderlich ist indes, dass das Recht vollständig weggefallen ist und nicht etwa in anderer Form fortbesteht. Hier kommen solche Rechte in Betracht, die inf...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Komplementäre

Rz. 2248 Die Komplementärstellung wird bei der Gründung oder später mittels Satzungsänderung übernommen. Nach § 281 Abs. 1 AktG sind die Angaben über die Identität der persönlich haftenden Gesellschafter zwingender Satzungsbestandteil. Sämtliche Komplementäre, auch die nicht vertretungsberechtigten und nicht geschäftsführungsbefugten Komplementäre, müssen der Satzungsänderun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Inhalt

Rz. 1682 Seinem Inhalt nach muss der Kapitalerhöhungsbeschluss selbst die wesentlichen Festsetzungen enthalten. Dies gilt insb. für den Erhöhungsbetrag. Bei Stückaktien kann sich wegen § 182 Abs. 1 Satz 5 AktG das Grundkapital nur entsprechend der kapitalbezogenen Beteiligungsquote der alten Stückaktien erhöhen.[4349] Bei Stückaktien und nur einem Aktientyp in der Satzung si...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (8) Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse

Rz. 1009 Die Regeln über Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse bei KG und Komplementär-GmbH sollten gleichfalls aufeinander abgestimmt werden. In der Praxis werden die Versammlungen vielfach gleichzeitig erfolgen. Für die Komplementär-GmbH enthält das Gesetz verschiedene Bestimmungen über Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse (§§ 47 ff. GmbHG), von denen im Gesell...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Erlöschen dinglicher Rechte

Rz. 66 Dingliche Rechte können zudem außerhalb des Grundbuchs, d.h. ohne Löschung (Eintragung eines Löschungsvermerks im Grundbuch) erlöschen, z.B. in folgenden Fällen: Rz. 67mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Rechtsnatur eines dinglichen Rechts

Rz. 229 Das siedlungsrechtliche Wiederkaufsrecht ist nach Eintragung im Grundbuch ein allen Regeln des Grundbuchrechts unterliegendes Recht mit dinglicher Wirkung, das als "Belastung des Grundstücks" in das Grundbuch einzutragen ist, Dritten gegenüber wie eine Vormerkung auf Rückübereignung des Grundstücks nach § 883 BGB wirkt.[841]mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XXII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 972 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.56: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG Gesellschaftsvertrag der Hans Karl KG mit dem Sitz in München § 1 Präambel Das Grundvermögen der Hans Karl Vermögensverwaltungs-KG befindet sich seit drei Generationen im Familienbesitz und stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Familie Karl dar. Zw...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Altrechtliche Rechte im Beitrittsgebiet

Rz. 3 Dienstbarkeiten und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken konnten vor 1900 nach dem jeweiligen Landesrecht unterschiedlich entstehen, meist durch Vertrag des Berechtigten mit dem Grundstückseigentümer. Nach dem Bayerischen Landrecht konnte eine Dienstbarkeit bspw. durch Vertrag, stillschweigende Bestellung, Ersitzung oder kraft Herkommens entstehen.[3] Eine Grun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Rechte aus öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen

Rz. 4 § 9 GBO gilt nicht für Rechte aus einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis.[9]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Rechte an Grundstücksrechten

Rz. 6 § 45 GBO ist auch anwendbar auf die Eintragung von Rechten an Grundstücksrechten, soweit sie der Eintragung bedürfen; hier richtet sich der Rang mangels eines gesonderten Rangvermerks nach der räumlichen Reihenfolge; zur Form solcher Eintragungen siehe § 11 GBV Rdn 8 ff.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Objektiv-persönliche Rechte

Rz. 5 Auch für objektiv-persönliche Rechte gilt § 9 GBO grundsätzlich nicht. Sind sie radiziert, kann durch die Landesgesetzgebung ihre Verlautbarung auf dem Blatt des herrschenden Grundstückes zugelassen sein.[10]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Teilrechte und Nebenansprüche eines Rechts

Rz. 7 Teile und Nebenrechte eines Rechtes haben, solange sie sich in einer Hand befinden, untereinander grundsätzlich Gleichrang, wenn sie unter einer Nummer gebucht sind und nichts anderes eingetragen ist.[7]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Der Vereinigung zugängliche Rechte

Rz. 3 Während der Wortlaut des § 890 Abs. 1 BGB nur die Vereinigung zweier oder mehrerer Grundstücke anspricht, haben Literatur und Rechtsprechung die Möglichkeiten der Vereinigung darüber hinaus noch erheblich ausgeweitet. Es sind folgende Fälle denkbar:[7] Rz. 4 Grundstück mit Grundstück: Die Vereinigung ist der Regelfall des § 890 Abs. 1 BGB. Besteht ein Grundstück aus meh...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Eintragung von beschränkten dinglichen Rechten und Verfügungsbeeinträchtigungen

Rz. 1 In Abteilung II des Grundbuchs sind "Lasten und Beschränkungen" einzutragen (dazu § 4 GBV Rdn 3). Die Abteilung dient damit einerseits zur Eintragung der beschränkten dinglichen Rechte wie Dienstbarkeiten oder Reallasten, ferner aber zur Eintragung von Vormerkungen oder Verfügungsbeeinträchtigungen, die das Eigentum in Abteilung I betreffen. Sie ist insoweit Auffangabt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Grundstücksgleiche Rechte

Rz. 165 Abs. 2 gilt nicht nur für das ausdrücklich genannte Erbbaurecht, sondern nach § 144 Abs. 1 GBO auch für landesrechtliche Erbpacht-, Büdner- und Häusler- (Art. 63 EGBGB) sowie Mineraliengewinnungsrechte (Art. 68 EGBGB) und nach überwiegender Ansicht in analoger Anwendung für andere grundstücksgleiche Rechte.[398] Gegen eine solche Analogie spricht allerdings die Geset...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Firmenbestattung

Rz. 534 In der Praxis wird seit Jahrzehnten eine Form der missbräuchlichen Verwendung der GmbH in der Krise oder Insolvenz beobachtet, die man als (strafrechtlich relevante) "Firmenbestattung" oder "organisierte Firmenbestattung" bezeichnet.[1818] In diesen Fällen wollen sich die Gesellschafter einer in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckenden GmbH durch Veräußerung der Ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Rechte an einzelnen Anteilen eines Miteigentümers

Rz. 5 Die Vorschrift erfasst auch die Eintragung von Rechten an dem Anteil eines Miteigentümers (§§ 1095, 1106, 1114, 1192, 1199 BGB);[6] Anderes gilt, wenn die Anteile verschiedener Miteigentümer belastet sind.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Beeinträchtigung des subjektiv-dinglichen Rechts

Rz. 4 § 21 GBO setzt weiter voraus, dass das subjektiv-dingliche Recht mittels Grundbucheintragung gelöscht werden, in seinem Inhalt beschränkt oder eine schlechtere Rangstelle erhalten soll. Ein weiterer Anwendungsfall ist die Löschung einer subjektiv-dinglichen Reallast an einem verselbstständigten Grundstücksteil, § 1109 Abs. 2 S. 2 BGB. Im Falle einer Verbesserung des St...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Nach dem Inhalt unzulässige Rechte

Rz. 14 Unter § 84 Abs. 2 lit. a GBO fällt auch ein seinem Inhalt nach unzulässiges Recht, wobei im Gegensatz zu § 53 Abs. 1 S. 2 GBO zur Feststellung der inhaltlichen Unzulässigkeit nicht nur der Inhalt der Eintragung, sondern auch andere Umstände herangezogen werden können; z.B. macht ein Verstoß gegen § 1018 BGB die Eintragung inhaltlich unzulässig im Sinne des § 53 GBO, e...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Vergütung

Rz. 872 § 87 AktG a.F. beschränkte sich darauf, dass die Vorstandsbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstands und zur Lage der Gesellschaft stehen müssen. Wann von einer Angemessenheit der Vorstandsvergütung ausgegangen werden kann, ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Mannesmann-Entscheidung [2677] im Einzelfall umstritten; insoweit fehlen scho...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Bilanzgewinn, Einlagenrückgewähr; absteigende und aufsteigende Darlehen (Cash-Pool)

Rz. 1025 In vermögensrechtlicher Sicht haben die Aktionäre nur Anspruch auf den Bilanzgewinn (§ 58 Abs. 4 AktG).[3034] Eine Vergütung für statutarische Nebenleistungen ist darüber hinaus nach § 61 AktG zulässig. I.Ü. ist nach dem Kapitalerhaltungsgrundsatz eine Einlagenrückgewähr unzulässig (§ 57 AktG). § 57 Abs. 1 AktG erfasst Leistungen der AG an den Aktionär. Ebenso falle...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Rederecht/Auskunftsrecht

Rz. 1040 Das Rederecht der Aktionäre in der Hauptversammlung ist Ausfluss des Teilnahmerechts. Das Rederecht ist nicht abhängig vom Umfang des Aktienbesitzes; auch auf das Stimmrecht kommt es nicht an.[3073] Die Redebeiträge müssen sich auf Angelegenheiten der Gesellschaft und nach überwiegender Ansicht analog § 131 AktG auch auf Gegenstände der Tagesordnung beziehen.[3074] ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Auflösung, Liquidation

Rz. 1974 Die Auflösung und Liquidation der AG ist in den §§ 262 ff. AktG geregelt. Aktienrechtliche Besonderheiten bestehen nicht. Mit der Auflösung verändert die Gesellschaft ihren Zweck, der nunmehr darauf gerichtet ist, das Gesellschaftsvermögen zu veräußern, alle Verbindlichkeiten zu tilgen und den Überschuss an die Aktionäre auszuschütten. Dies erfolgt durch eine Abwick...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Die Entwicklung nach der SEVIC-Entscheidung

Rz. 2026 Der EuGH hatte bereits 2005 in seiner Entscheidung in Sachen "SEVIC-Systems"[5125] die Beschränkung der Anwendung des deutschen UmwG auf "Rechtsträger mit Sitz im Inland" als Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit aus Art. 49, 54 AEUV gewertet. In dem entschiedenen Fall sollte die Security Vision mit Satzungssitz in einem Mitgliedstaat der EU (Luxemburg) auf die SE...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Vorratsgründung bzw. Mantelverwendung oder Mantelkauf

Rz. 731 Vorratsgesellschaften [2316] begegnen einem im Rechtsleben im Wesentlichen im GmbH-Gesellschaftsrecht. Im Aktienrecht stellt sich die Rechtslage jedoch vergleichbar dar.[2317] Die Verwendung des Mantels einer auf Vorrat gegründeten Gesellschaft, die bislang nicht unternehmerisch tätig war (Eintragung neu bestellter Vorstandsmitglieder und die Eintragung der Änderung d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Inhalt

Rz. 1719 Die Kapitalerhöhung mittels Sacheinlagen ist in § 183 AktG geregelt.[4460] Die beabsichtigte Kapitalerhöhung mittels Sacheinlagen ist bei der Einberufung der Hauptversammlung nach § 124 Abs. 1 AktG ausdrücklich bekannt zu machen. Gegenstand der Sacheinlage, die Person, die die Einlage erbringen soll, sowie der Nennbetrag, bei Stückaktien die Zahl der zu gewährenden ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / p) Vergütung des Aufsichtsrates

Rz. 1005 Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 AktG kann den Aufsichtsratsmitgliedern für ihre Tätigkeit eine Vergütung qua Satzung oder durch Hauptversammlungsbeschluss gewährt werden. Im Zweifel gilt der Hauptversammlungsbeschluss so lange, so lange er nicht durch einen anderen Beschluss ersetzt wurde.[2984] Die Vergütung soll in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsic...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Kündigung

Rz. 494 Das GmbHG kennt keine Rechtsgrundlage für eine Kündigung. Anerkannt ist aber, dass gleichwohl aus wichtigem Grund gekündigt werden kann. Für das Vorliegen eines wichtigen Grundes kommt es wesentlich darauf an, dass die Gesamtabwägung aller Umstände zu einem Unzumutbarkeitsurteil hinsichtlich der Fortsetzung der Gesellschafterstellung führt.[1661] Es muss sich um eine...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Aufsichtsorgan – "Aufsichtsrat"

Rz. 2188 Für die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsorgans gilt Art. 40 Abs. 3 SE-VO. In diesem Fall hat der deutsche Gesetzgeber mit § 17 Abs. 1 SEAG eine Regelung eingeführt, die den Wortlaut des § 95 AktG wiederholt. Das Aufsichtsorgan besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Ihre Zahl muss durch drei teilbar sein, wenn dies für die Beteiligung der Arbeitnehmer aufgrund d...mehr