Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Ständiger Vertreter

Rz. 196 Der ständige Vertreter ist eine Rechtsfigur, welche erstmalig i. R. d. Umsetzung der Zweigniederlassungsrichtlinie in das deutsche Recht eingeführt worden ist. Dabei besteht Einigkeit darüber, dass es sich bei dem ständigen Vertreter um einen gewillkürten und keinen gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft handelt,[379] der keine typisierte handelsrechtliche Vollmacht...mehr

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FoVo 01/2024, Die Zustellun... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Wenn das AG durch den Rechtsmitteldschungel irrt … Die sofortige Beschwerde ist der statthafte Rechtsbehelf, §§ 793, 567 Abs. 1 ZPO. Zwar lautet der Tenor der angegriffenen Entscheidung dahingehend, der Erinnerung nicht abzuhelfen (vgl. zum Tenor der Erinnerungsentscheidung Anders/Gehle/Vogt-Beheim, ZPO, Kommentar, 81. Aufl. 2023, § 766 Rn 38 – Zurückweisung). Indes zeigen di...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 4. Fehler im wirtschaftlichen/rechtlichen Bereich

Rz. 91 Der Architekt ist grundsätzlich Sachwalter des Bauherrn. Deshalb treffen ihn auch im wirtschaftlichen und – soweit er hier zulässig tätig wird – rechtlichen Bereich bestimmte Pflichten. Rz. 92 Zwar ist der Architekt kein Treuhänder der Vermögensinteressen des Bauherrn, jedoch muss die Planung des Architekten die wirtschaftlichen Belange des Auftraggebers berücksichtige...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / II. Institutionelle Schiedsverfahren und Schiedsverfahren ad hoc

Rz. 16 Die Grundform des Schiedsverfahrens ist die sog. ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit. Hierbei einigen sich die Parteien auf einen (oder mehrere) neutralen Dritten, der den Streit ohne Einbindung einer konkreten Schiedsinstitution entscheiden soll. Häufig vereinbaren die Parteien in dieser Konstellation auch die Anwendung der UNCITRAL Schiedsregeln.[37] Ad-hoc-Schiedsverfahr...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Nachteilsausgleich

Rz. 350 Der Verpflichtete hat von vornherein nur einen Anspruch auf Zustimmung Zug um Zug gegen die Verpflichtung zur Freistellung von den entstehenden steuerlichen Nachteilen.[827] Die Aufforderung zur Zustimmung muss die Form richtig bezeichnen, in der die Zustimmung zu erfolgen hat. So besteht keine Pflicht zur Unterzeichnung der Anlage U und die Zustimmungserklärung kann...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / B. Unbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 4 Nachstehend findet sich eine Vorlage für einen (unbefristeten) Vollzeitarbeitsvertrag, wie er etwa für einen gewerblichen Arbeitnehmer oder auch für einen Angestellten in einem tarifgebundenen Unternehmen zur Anwendung kommen könnte. Das Arbeitsverhältnis soll hier – jedenfalls kraft vertraglicher Bezugnahme – den Regelungen eines Tarifvertrags unterstellt werden. Es i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hcb) Die Fahrtkosten im Allgemeinen

Rn. 667 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Fahrtkosten waren die tatsächlichen Aufwendungen, die dem ArbN durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstanden (H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.5 Abs 1 S 1 LStR 2011), zB Bahn, Flugzeug, Schiff, Mietwagen, eigenes Fahrzeug. Zu Unfallkosten bei einer Dienstreise s Rn 699. Zusammengefasst auf das für § 3 Nr 16 EStG Wesentliche g...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Gesetzlich vorgemerkter Löschungsanspruch

Rz. 72 Der Gesetzgeber trug mit dem Gesetz v. 22.6.1977 der Kreditpraxis Rechnung, die stets einen Löschungsanspruch und eine Löschungsvormerkung gegenüber vorrangigen Grundpfandrechten forderte. Diese bisherige Praxis wurde zum gesetzlichen Regelfall gemacht: Nach § 1179a Abs. 1 S. 1 BGB hat jeder nachrangige Grundpfandrechtsgläubiger gegenüber dem Grundstückseigentümer ein...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Besteuerungsfolgen bei der GmbH & atypisch Still

Rz. 466 Demgegenüber wird die GmbH & atypisch Still als Mitunternehmerschaft klassifiziert und damit wie eine gewerbliche Personengesellschaft mit der GmbH und dem stillen Gesellschafter als Mitunternehmer behandelt.[819] Im Fall einer atypisch stillen Gesellschaft erzielt der stille Gesellschafter demnach als Mitunternehmer gewerbliche Einkünfte i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 ESt...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 2. Muster: Klage auf Regress

Rz. 102 Muster 7.3: Klage auf Regress Muster 7.3: Klage auf Regress An das Amtsgericht _________________________ Klage in Sachen der Firma _________________________ GmbH, gesetzlich vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn _________________________ und _________________________, _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ ge...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Vertragserfüllungsbürgschaft

Rz. 193 Muster 4.14: Vertragserfüllungsbürgschaft Muster 4.14: Vertragserfüllungsbürgschaft Die Firma _________________________ – nachfolgend "Auftraggeber" genannt – und die Firma _________________________ mit dem Sitz in _________________________ – nachfolgend "Auftragnehmer" genannt – haben am _________________________ einen Vertrag über _________________________ (Art der Arbeite...mehr

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§ 20 Joint Ventures / II. Beteiligungsverhältnisse im Joint Venture

Rz. 16 Für die Beteiligung zweier Partner an einer Joint Venture-Gesellschaft gibt es zwei Alternativen: Entweder ein Joint Venture-Partner übernimmt die Mehrheit der Stimmrechte (und damit typischerweise auch der Anteile) an der Joint Venture-Gesellschaft (Mehrheits-Joint Venture) oder beide Partner beteiligen sich jeweils zu 50 % (paritätisches Joint Venture). Die Unterschi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Voraussetzungen der dinglichen Rechtsänderung

Rz. 56 Die Voraussetzungen der dinglichen Rechtsänderung bzw. der besonderen dinglichen Wirkung bestimmter Schutzvermerke (insbes. Vormerkung und Widerspruch) sind im materiellen Recht geregelt. Eine dingliche Rechtsänderung im Grundstücksrecht und die besondere dingliche Wirkung treten nur ein, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind und eine inhaltliche Überei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Unterrichtung des Empfängers

Rn. 62 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der StPfl muss gemäß § 37b Abs 3 S 3 EStG den Empfänger über die Pauschalversteuerung unterrichten, eine spezielle Formvorschrift gibt es nicht. Die Unterrichtung kann in einfachster, sachgerechter Weise erfolgen, wobei auf den Empfängerkreis abzustellen ist. Bei eigenen ArbN kann ein Hinweis in der Lohnabrechnung oder aber auch ein Aushang ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Saa... / II. Belastungsentscheidung beim Grundvermögen

Rz. 54 [Autor/Stand] Wie bereits unter Rz. 32 angeführt, ist Ziel des GrStG-Saar, durch eine zwischen den Grundstücksarten differenzierende Festlegung von Steuermesszahlen, den regionalen Besonderheiten im Saarland Rechnung zu tragen. Eine durch das Bundesmodell erwartende starke Belastung von wohnlich genutzten Grundstücken (sog. Wohngrundstücke) soll so im Saarland abgemil...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck

Rz. 1 Die Norm enthält die grundbuchtechnischen Regelungen zur Umsetzung der materiellen Normen über die Aufhebung von Nutzungsrecht und Gebäudeeigentum (Art. 233 § 4 Abs. 6 EGBGB). Diese werden in der Grundbuchpraxis oft als Komplettierungsfälle bezeichnet. In der notariellen und grundbuchlichen Praxis wurde eine Vielzahl von Modellen der Zusammenführung mit zum Teil kurios...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Der Zweck der Beihilfe (§ 3 Nr 11 S 1 EStG)

Rn. 388 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Die Beihilfe muss folgende Zwecke unmittelbar, dh nicht bloß mittelbar (also über Zwischenstufen) fördern (BFH BStBl II 1972, 566; 2017, 432; FG RP 3 K 2197/11, DStRE 2016, 712 rkr): Erziehung Ausbildung Wissenschaft Kunst. Rn. 388a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (2) Das Kriterium der Unmittelbarkeit[ Die Rspr unterscheidet für die Fra...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / D. Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 9 Im Folgenden wird nun ein Muster für einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag (mit Tarifbindung) vorgestellt. Rz. 10 Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeitnehmers] – nachfolgend als "Arbeitnehmer"*[4] bezeichnet – und [der] [...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Aushändigung und Rückgabe der Bewilligungsurkunde

Rz. 130 Die in einer öffentlichen Urkunde enthaltene Bewilligung kann nicht nur gegenüber dem GBA abgegeben werden, sondern außerhalb des Eintragungsverfahrens auch gegenüber dem durch die Eintragung Begünstigten oder einem Dritten, indem der Bewilligende dem Begünstigten oder dem Dritten den unmittelbaren Besitz an der Urkunde überträgt (§ 854 BGB).[310] Die Bewilligung ver...mehr

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AGS 01/2024, Die Entwicklun... / II. Wie weit geht die Prüfungskompetenz des UdG?

Das Gesetz sieht in § 2 BerHG eine über die bloße Beratungsgebühr hinausgehende Tätigkeit lediglich dann vor, wenn eine solche "erforderlich" erscheint. Danach solle nicht jedes – im Rahmen der nicht mutwilligen Rechtswahrnehmung zulässige – Bedürfnis nach Beratung mit einem Bedürfnis nach Vertretung gleichgesetzt werden.[21] Vielmehr gelte die Tätigkeit im Rahmen einer Vert...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 2. Buchauszug (§ 87c Abs. 2 HGB)

Rz. 101 Ein HV, dessen sämtliche Forderungen mit Pfändungs- und Einziehungsverfügungen gepfändet wurden, ist für die Erteilung eines Buchauszugs gleichwohl aktiv legitimiert, soweit er Leistung an den Pfändungsgläubiger verlangt.[120] Rz. 102 In der Erteilung eines Buchauszugs ist keine Vorwegnahme der Entscheidung darüber enthalten, ob das in ihm aufgenommene Geschäft auch p...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (2) Inhalt des Formwechselbeschlusses

Rz. 319 § 194 Abs. 1 UmwG legt den notwendigen Inhalt eines Umwandlungsbeschlusses fest. Neben der Rechtsform des Zielrechtsträgers (Nr. 1) muss der Formwechselbeschluss (bzw. dessen -entwurf) die zukünftige Firma (Nr. 2) enthalten. Dabei kann der Zielrechtsträger seine Firma unter Beachtung der §§ 17 ff. HGB und der besonderen Regeln für die jeweilige Rechtsform originär ne...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Die Antragsbefugnis – Partei kraft Amtes

Rz. 88 Die Antragsbefugnis bezieht sich auf das Recht, die Antragsberechtigung auszuüben. Sie ist Ausfluss der sachlich-rechtlichen Verfügungsbefugnis des Aktiv- bzw. Passivbeteiligten. Grundsätzlich ist der Antragsberechtigte auch antragsbefugt. Seine Verfügungsbefugnis kann aber beschränkt sein oder gänzlich fehlen, wie beim Insolvenzverfahren, bei Nachlasspflegschaft und ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Rechtsmittel

Rz. 40 Die Einleitung eines Zwangsberichtigungsverfahrens stellt eine Sachentscheidung dar, die in Form eines begründeten mit einer Rechtsbehelfsbelehrung (§ 39 FamFG) versehenen Beschlusses (§ 38 FamFG)[84] zu treffen ist und gegen die den betroffenen Beteiligten das Rechtsmittel der Grundbuchbeschwerde nach den §§ 71 ff. zusteht.[85] Dies gilt auch für die Ablehnung der Ei...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / b) Prüfung von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH

Rz. 112 Von besonderer praktischer Bedeutung ist der Prüfungsumfang des Registergerichts bei Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer GmbH. Seitens der Gerichte wird hierbei die materielle Prüfung unabhängig davon wahrgenommen, ob – wie z.B. bei Änderungen in der Geschäftsführung – die Eintragung deklaratorische Wirkung hat oder – wie etwa bei Satzungsänderungen – kon...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / 6. Erlaubtsein der Tätigkeit?

Rz. 16 Für die Bestimmung des Gewerbebegriffs ist es unbeachtlich, ob die gewerbliche Tätigkeit öffentlich-rechtlich erlaubt ist.[37] Ein Gewerbe kann nach § 7 HGB auch vorliegen, wenn dessen Ausübung nicht öffentlich-rechtlich erlaubt ist. Zweck des § 7 HGB ist die Erleichterung des kaufmännischen Verkehrs durch Trennung des Handelsrechts von öffentlich-rechtlichen Vorschri...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 11. Elfte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 161 Die Richtlinie (89/666/EWG) vom 21.12.1989 über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen errichtet wurden, die dem Recht eines anderen Staates unterliegen (Zweigniederlassungsrichtlinie)[322] ergänzt die (Erste) Publizitätsrichtlinie und die beiden (Vierte und Siebte) Bilanzrichtlinien. Sie enthäl...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.1.2 Nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer

Rz. 16 Im Hinblick auf das im MiLoG verankerte Arbeitsortprinzip findet das Gesetz auch auf alle Arbeitsverhältnisse Anwendung, bei denen aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer in Deutschland tätig werden. Hierbei ist auch nicht entscheidend, ob der ausländische Arbeitgeber seinen Sitz in einem Land der Europäischen Union oder in einem Drittstaat hat. Das MiLoG findet auf al...mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandst... / 24 Homeoffice im Ausland, ausschließlich

Sachverhalt Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in W-Staat und ist dort unbeschränkt steuerpflichtig. Er hat weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. A ist Buchhalter für seinen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber G. A ist für G ausschließlich von seinem Homeoffice in W-Staat aus tätig. A ist Buchhalter. Zwischen Deutschland und W-Staat besteh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Fehlende Rentabilität des gesamten Unternehmens

Rz. 239 [Autor/Stand] Von einer ausreichenden Rentabilität des Unternehmens ist dann auszugehen, wenn es eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals erwirtschaftet. Arbeitet der Unternehmensinhaber selbst mit und wird ihm diese Tätigkeit nicht besonders entgolten, so ist dabei auch ein angemessener Unternehmerlohn zu berücksichtigen.[2] Rz. 240 [Autor/Stand] Un...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Zustimmungsbeschlüsse

Rz. 200 Grds. müssen auch die Aktionäre aller beteiligten AG dem Verschmelzungsvertrag in einer Hauptversammlung zustimmen (§ 13 Abs. 1 UmwG). § 65 UmwG verlangt hierfür, soweit in der Satzung keine strengere Regelung enthalten ist, mindestens eine 3/4-Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. D.h. es muss kumulativ eine einfache Mehrheit der abgegeben...mehr

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Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg in die Materie ermöglichen. Darüber hinaus will sie der betrieblichen Praxis, der (Fach-)Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit praktisch e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Löschung von altrechtlichen Verfügungsbeeinträchtigungen

Rz. 7 Über den Wortlaut des § 5 GBBerG hinaus können weitere Eintragungen und insbes. Verfügungsbeeinträchtigungen vorliegen, an deren Gültigkeit gezweifelt werden kann. Eine einheitliche Regelung liegt hierzu nicht vor, es ist vielmehr nach der jeweiligen Eintragung zu unterscheiden.[10] Bei Verfügungsbeeinträchtigungen des Nachlassrechts (Nacherbenvermerk, Testamentsvollstr...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (1) Ordentliche Kapitalerhöhung

Rz. 101 Die ordentliche Kapitalerhöhung ist die regulär durchgeführte Erhöhung des gezeichneten Kapitals; sie erfolgt durch die Ausgabe neuer Aktien. Die Rechtswirksamkeit der ordentlichen Kapitalerhöhung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 8.1.1 Rechtsprechung zur Beurteilung der Entgelte

Die wesentlichen Entgeltfragen sind bereits höchstrichterlich entschieden.[1] Von der Abgabepflicht sind auch Entgelte an solche selbstständige Publizisten/Künstler erfasst, die aus der besonderen Versicherungspflicht nach dem KSVG wegen anderweitiger gesetzlicher sozialer Sicherung[2] oder beamtenrechtlicher Absicherung[3] ausgeschlossen sind. Einbezogen sind auch lediglich ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Grundbucheintragung

Rz. 231 Die Anlegung und Führung des Gebäudegrundbuchs sowie die Eintragung des Nutzungsrechts oder Vermerks über Bestehen des Gebäudeeigentums im Grundbuch des betroffenen Grundstücks regelt in Ausübung der Verordnungsermächtigung aus Art. 18 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 2, 3 RegVBG, Art. 12 Abs. 1 Nr. 2 des 2. VermRÄndG[943] die Gebäudegrundbuchverfügung v. 15.7.1994 (BGBl 1994, 160...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Gesetzestechnik

Rz. 6 Der Aufbau des UmwG entspricht der vom Gesetzgeber bewusst gewählten Verweisungstechnik (auch Baukastentechnik genannt).[24] Rz. 7 Das UmwG ist in insgesamt sieben Bücher eingeteilt. Das Erste Buch umfasst nur § 1 UmwG, der die verschiedenen Möglichkeiten der Umwandlung aufzählt und einige Grundprinzipien festlegt. Die nachfolgenden Bücher regeln jeweils eine der nachfol...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (bb) Wesentliche Änderung durch § 15b Abs. 4 Satz 2 InsO

Rz. 621 Nach der ständigen Rspr. des BGH[1238] und entgegen einer starken Meinung in der Lit.[1239] bestand die Ersatzpflicht nach § 64 GmbHG a.F. in voller Höhe jeder einzelnen verbotswidrig geleisteten Zahlung und nicht nur in Höhe des entstandenen Quotenschadens. Eine wesentliche Neuerung findet sich nun in § 15b Abs. 4 InsO. Dort ist in Satz 1 geregelt, dass sämtliche ent...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / b) Muster: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund

Rz. 107 Muster 8.7: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund Muster 8.7: Vertrag zur Gestattung der Inanspruchnahme von öffentlichem Grund Die Stadt _________________________, vertreten durch den (Ober-)bürgermeister, nachfolgend als "Stadt" bezeichnet, und _________________________ (Name, Adresse, vertreten durch _________________________) nachfolgend ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Kündigung

Rz. 575 In Bezug auf Pool-Gesellschaften in Form einer Personengesellschaft ist zu beachten, dass bei für unbestimmte Zeit eingegangenen Gesellschaften gesetzlich ein Kündigungsrecht (vgl. hierzu ausf. § 9 Rdn 393 ff. und § 9 Rdn 1161 ff.) der Gesellschafter vorgesehen ist (§ 725 Abs. 1 BGB für die GbR; §§ 161 Abs. 2, 132 HGB für die KG). Im Interesse einer langfristigen Ver...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / bb) Einkommensteuer

Rz. 122 Die einkommensteuerliche Behandlung der Eintrittsklausel ist umstritten. Richtigerweise wird man zwischen der Treuhand- und der Abfindungsvariante unterscheiden müssen.[217] Im Fall der Treuhandvariante folgt der Eintrittsberechtigte zumindest ertragsteuerlich unmittelbar in den Anteil des Erblassers nach, sodass u.E. unabhängig vom Zeitpunkt der Ausübung des Eintrit...mehr

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§ 26 Kartellrecht / I. Einleitung

Rz. 112 Unter dem Sammelbegriff "Fusionskontrolle" werden üblicherweise diejenigen gesetzlichen Regelungen zusammengefasst, die der staatlichen Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen dienen und – zumindest in erster Linie – wettbewerbliche Zwecke verfolgen. Davon zu unterscheiden sind Regelungen, die nicht die Entstehung übermäßiger Marktmacht verhindern sollen, sondern...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / III. Bauteilöffnung durch den Sachverständigen

Rz. 37 Weitgehend noch ungeklärt, da durch den BGH (noch) nicht abschließend entschieden und in Literatur und Rechtsprechung kontrovers diskutiert, ist die Frage, ob Sachverständige zu einer Bauteilöffnung berechtigt sind, bzw. durch das Gericht im Rahmen des § 404a ZPO verpflichtet werden können, Bauteilöffnungen vorzunehmen. Je nach vertretener Auffassung stellt sich darüb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Die Teilrechtsfähigkeit und die Grundbuchfähigkeit bis 1.1.2024

a) Die Grundbucheintragung durch Nennung aller Gesellschafter Rz. 36 Mit den umfassenden Änderungen der §§ 705 ff. BGB ist die Teilrechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) seit 1.1.2024 gesetzlich geregelt (siehe Einl. § 4 Rdn 52 ff.). Der Begriff der Teilrechtsfähigkeit, der in der Anerkennung der Handelsgesellschaften durch § 124 HGB seinen Ursprung hat, d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Eigentümergrundschuld

Rz. 41 Bei der Verfügung über Eigentümergrundschulden ist zu unterscheiden, ob es sich um Verfügungen über eine bereits entstandene oder eine künftige Eigentümergrundschuld handelt: 1. Verfügung über entstandene Eigentümergrundschuld Rz. 42 Liegt eine Verfügung über eine aus einer Fremdhypothek hervorgegangene Eigentümergrundschuld vor, so ist nach einhelliger Auffassung der R...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Anwendungsbereich des KSchG

Rz. 9 Die Bestimmungen der §§ 1 ff. KSchG gelten für Betriebe und Verwaltungen des privaten und öffentlichen Rechts (§ 23 Abs. 1 Satz 1 KSchG), sofern diese mehr als zehn (10,0) Arbeitnehmer beschäftigen (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 KSchG). Das Arbeitsverhältnis des betroffenen Arbeitnehmers muss zudem länger als 6 Monate bestanden haben (§ 1 Abs. 1 KSchG).mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / (5) Nachbarwiderspruch

Rz. 41 Der Nachbar muss den Überbau dann nicht dulden, wenn er vor oder unmittelbar nach dem Überbau entsprechend widersprochen hat. Widerspruchsberechtigt sind der Eigentümer sowie die Erbbau- bzw. Dienstbarkeitsberechtigten. Nicht widerspruchsberechtigt sind Besitzer, Hypothekenberechtigte und Inhaber vergleichbarer Rechtspositionen.mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Einzelfragen zur Mitunternehmerstellung von Kommanditisten

Rz. 328 Kommanditisten, die nach dem Gesellschaftsvertrag mit dem Regelstatut des HGB vergleichbaren Rechten und Pflichten ausgestattet sind, werden nach der ständigen Rspr. des BFH regelmäßig als Mitunternehmer bewertet.[567] Unschädlich ist insoweit, dass der Kommanditist nach § 164 HGB nicht zur Geschäftsführung befugt ist bzw. ihm nach § 166 HGB keine Unternehmensinitiat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Einkünfte von Zwischengesellschaften (§ 8 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

Rn. 1542 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 8 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 unterteilte zwischen "guten" (="aktiven") und "schlechten" (= "passiven") Einkünften. Soweit "schlechte" Einkünfte vorlagen, wurde die ausländische Gesellschaft als Zwischengesellschaft angesehen, falls diese Einkünfte einer niedrigen Besteuerung (dh Ertragsteuerbelastung unter 25 %, § 8 Abs 3 AStG aF...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Behörden der Zollverwaltung

Rz. 3 Behörde der Zollverwaltung ist als oberste Bundesbehörde das Bundesministerium für Finanzen (BMF). Zu seinen Aufgaben gehört die Mitwirkung bei der Erfüllung der politischen Aufgaben des Ministers ebenso wie die Rechts- und Fachaufsicht über die nachgeordneten Dienststellen und Einrichtungen, die zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören. Innerhalb des BMF befasst ...mehr