Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / b) Gerichtliches Verfahren ohne vorangegangene Tätigkeit im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren

Rz. 259 Wird der Anwalt erstmals im gerichtlichen Verfahren auf Anordnung der sofortigen Vollziehung, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Wiederherstellung der sofortigen Vollziehung und Aufhebung der sofortigen Vollziehung beauftragt, so entsteht die Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV. Beispiel 140: Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirk...mehr

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§ 35 Strafsachen / IV. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 6 Ist der Anwalt in einer Strafsache lediglich damit beauftragt, zu prüfen, ob ein Rechtsmittel, also eine Berufung, eine Revision oder gegebenenfalls eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat, ohne dass dem Anwalt bereits die Verteidigung oder Vertretung im Rechtsmittelverfahren übertragen worden ist, so erhält er eine Gebühr nach den Nrn. 2100 ff. VV. Rz. 7 Soweit sich di...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 7. Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 94 Lehnt der Rechtspfleger den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids ab, ist hiergegen die sofortige Beschwerde gegeben (§ 11 Abs. 1 RPflegerG, § 567 Abs. 1 ZPO).[41] Diese stellt nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG eine besondere Angelegenheit dar, in der dem Anwalt eine gesonderte Vergütung zusteht. Der Anwalt erhält die Gebühren nach Nrn. 3500 ff. VV, also eine weitere...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / b) Mit der Landeskasse ist noch nicht abgerechnet

Rz. 40 Ist mit der Landeskasse noch nicht abgerechnet, dann kann der Anwalt wiederum die volle Kostenerstattung beitreiben. Er muss sich die vereinnahmten Kosten dann unter Berücksichtigung des § 58 Abs. 2 RVG bei der späteren Abrechnung gegenüber der Landeskasse anrechnen lassen. Beispiel 15: Aufrechnung des Gegners im Festsetzungsverfahren gegen den Gegner nach § 126 ZPO (...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 3. Abrechnung Beweisverfahren mit nachfolgendem Hauptsacheverfahren

Rz. 37 Kommt es nach dem Beweisverfahren zum Hauptsacheverfahren oder kommt es während des Hauptsacheverfahrens zu einem selbstständigen Beweisverfahren, so sind die Verfahrensgebühren nach Vorbem. 3 Abs. 5 VV aufeinander anzurechnen. Dabei ist es dem Anwalt unbenommen, ob er die Verfahrensgebühr des Beweisverfahrens auf die des Rechtsstreits anrechnet (§ 15a Abs. 1 RVG) ode...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / c) Gebühren

Rz. 61 Im Erinnerungsverfahren erhält der Anwalt zunächst einmal eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV. Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist auch hier nicht vorgesehen. Rz. 62 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber (Nr. 1008 VV), höchstens um 2,0.[23] Rz. 63 Findet im Erinn...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / d) Verfahren mit Einigung auch über weiter gehende Gegenstände

Rz. 67 Wird im Verfügungsverfahren eine Einigung geschlossen, die auch weitere Gegenstände umfasst, entsteht daraus ebenfalls eine Einigungsgebühr, deren Höhe davon abhängt, ob die weiter gehenden Gegenstände anhängig sind oder nicht. Rz. 68 Daneben erhöht sich der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Es entsteht unter Beachtung des § 15 Abs. 3 RVG aus ...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 64. Verkehrsanwalt

Rz. 138 Die Anwendung des maßgeblichen Gebührenrechts für einen Verkehrsanwalt richtet sich nach dem Datum des ihm erteilten Auftrags, unabhängig davon, wann der Hauptbevollmächtigte beauftragt worden ist. Daher kann es auch hier zu gespaltenem Kostenrecht kommen. Beispiel 73: Hauptbevollmächtigter und Verkehrsanwalt (I) Anwalt A ist im Oktober 2020 als Prozessbevollmächtigte...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (3) Teilgläubiger

Rz. 62 Vollstreckt der Anwalt gegen denselben Schuldner gleichzeitig für mehrere Gläubiger wegen verschiedener Gegenstände, kann ein einheitlicher Auftrag vorliegen; es können aber auch mehrere Aufträge gegeben sein. Rz. 63 Eindeutig ist die Sache, wenn der Anwalt unterschiedliche Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen hat. Dann sind immer verschiedene Angelegenheiten gegeben,...mehr

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§ 28 Familiensachen / 9. Aufnahme in den Verbund

Rz. 281 Gerät eine bislang isolierte Familiensache durch Anhängigkeit einer Scheidungssache kraft Gesetzes gem. § 137 Abs. 4 FamFG oder durch Verbindung nach § 20 FamFG in den Verbund, so gilt ab dann § 16 Nr. 4 RVG. Die Gebühren entstehen ab dann nur einmal aus dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG). Für die Zeit bis zur Aufnahme in den Verbund bleib...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / a) Allgemeiner Gebührenrahmen

Rz. 16 Vorgesehen ist – vorbehaltlich der Begrenzungen in Anm. Abs. 1 und Abs. 2 sowie in Nr. 2301 VV – ein Satzrahmen von 0,5 bis 2,5. Dieser Rahmen ist anhand der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG auszufüllen. Die Mittelgebühr beträgt 1,5. Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so erhöht sich der Rahmen um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Beispiel 3...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (g) Zweites Versäumnisurteil

Rz. 115 Auch für ein zweites Versäumnisurteil entsteht grundsätzlich nur eine 0,5-Terminsgebühr gem. Nrn. 3104, 3105 VV. Das betrifft allerdings nur den Fall, dass der Anwalt an dem ersten Versäumnisurteil nicht beteiligt war oder dass das zweite Versäumnisurteil auf einen Vollstreckungsbescheid hin ergeht. War der Anwalt auch schon am ersten Versäumnisurteil beteiligt, fäll...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / aa) Volle Verfahrensgebühr (Nr. 3305 VV)

Rz. 23 Für seine Tätigkeit im Verfahren auf Erlass eines Mahnbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV, sobald er einen verfahrenseinleitenden Antrag (also i.d.R. den Mahnantrag) oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag oder die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht hat (arg. e Nr. 3306 VV). Mit dieser zum 31...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 4. Behördliche Zustimmungsverfahren und Kündigung

Rz. 22 In einigen Fällen bedarf die Kündigung der Zustimmung einer behördlichen Stelle, so nach §§ 85 ff. SGB IX des Integrationsamtsamts bei Kündigung eines Schwerbehinderten, oder der Zulässigkeitserklärung, so nach § 18 Abs. 1 S. 2 BEEG bei Kündigung während der Elternzeit oder nach § 9 Abs. 3 S. 1 MuSchG bei Kündigungen während der Schwangerschaft. Rz. 23 Wird der Anwalt ...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / 2. Beschwerdeverfahren

Rz. 55 Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe erhält der Anwalt eine Gebühr nach Nr. 3500 VV. Rz. 56 Kommt es im Beschwerdeverfahren zu einem Termin, gilt Nr. 3513 VV. Unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht eine 0,5-Teminsgebühr. Rz. 57 Die 0,5-Gebühren nach den Nrn. 3500, 3513 VV entstehen immer. Eine B...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / c) Verfahren auf Aufhebung wegen veränderter Umstände nach § 927 ZPO

Rz. 133 Nach § 927 ZPO kann ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung wegen veränderter Umstände aufgehoben werden. Auch in diesem Fall ist das Anordnungs- und das Abänderungsverfahren eine Angelegenheit i.S.d. § 16 Nr. 5 RVG, und zwar unabhängig davon, ob das Arrest- oder Verfügungsgericht oder gem. § 927 Abs. 2, 2. Hs. ZPO ein davon abweichendes Gericht der Hauptsache en...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 1. Geschäftstätigkeit

Rz. 8 Der Anwalt erhält zunächst einmal für die außergerichtliche Vertretung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV. Zu beachten ist auch hier die Schwellengebühr nach Anm. zu Nr. 2300 VV (siehe hierzu § 8 Rdn 10 ff.). Rz. 9 Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr. Häufigster Fall der Einigungsgebühr ist ein Vergleich über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Der Gegenstan...mehr

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§ 38 Auslagen / 2. Konkrete Abrechnung

Rz. 58 Soweit der Anwalt konkret abrechnet, sind sämtliche Einzelbeträge (netto) in der Kostenrechnung aufzulisten und abzurechnen. Hierauf ist Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV) zu erheben. Rz. 59 Eine Begrenzung der Höhe nach ist nicht vorgesehen. Die konkrete Abrechnung kann also – und nur dann macht sie Sinn – über dem Höchstbetrag der Nr. 7002 VV von 20,00 EUR liegen. Beispiel 3...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / b) Vertretung des Erklärungsempfängers

Rz. 72 Die Entgegennahme der Einwilligung zur Sprungrevision zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG auch für den erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten zur Instanz. Er erhält also ebenfalls keine zusätzliche Vergütung, wenn er die Erklärung anfordert und entgegennimmt. Rz. 73 Wird der Anwalt erstmals mit dem Einholen der Einwilligungserklärung beauftragt, so liegt wiederum ...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / bb) Gegenstandswert

Rz. 109 Vertritt der Anwalt den Schuldner, so richtet sich der Gegenstandswert nach der Summe aller Ansprüche (Haupt- und Nebenforderungen), wegen derer das Zwangsverwaltungsverfahren beantragt worden ist, soweit diese Forderungen zum Zeitpunkt der Beauftragung des Anwalts noch Gegenstand sind. Rz. 110 Wird der Anwalt erst beauftragt, nachdem einzelne Anträge zurückgenommen o...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 3. Verfahren vor einem Ausschuss nach § 111 Abs. 2 ArbGG oder einer sonstigen Güte- oder Schiedsstelle

Rz. 17 In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ist zum Teil vorgeschrieben, dass vor Einleitung eines Rechtsstreits ein Schlichtungsverfahren durchzuführen ist, so nach § 111 Abs. 2 ArbGG oder nach §§ 76a, 112 BetrVG und in weiteren Fällen. Für diese Verfahren sieht Nr. 2303 Nrn. 2, 3 und 4 VV vor, dass eine gesonderte 1,5-Geschäftsgebühr anfällt.[8] Hierzu siehe § 9. Rz. 18 Na...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (2) Klagerücknahme

Rz. 49 Wird die Klage im Termin zurückgenommen, entsteht bereits die volle 1,2-Terminsgebühr.[14] Für die Terminsgebühr ist es unerheblich, ob über die anhängigen Gegenstände verhandelt wird oder nicht, sodass die bloße Klagerücknahme im Termin die Terminsgebühr auslöst. Beispiel 13: Gerichtliches Verfahren, Klagerücknahme Im Rechtsstreit über 10.000,00 EUR nimmt der Anwalt d...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / b) Tätigkeit nur im Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeverfahren

Rz. 6 Wird der Anwalt ausschließlich im Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe tätig, so erhält er hierfür eine gesonderte Vergütung. Allerdings erhält er auch hier in mehreren Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren desselben Rechtszugs die Gebühren nur einmal (§ 16 Nr. 3 RVG). Beispiel 4: Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt Der Anwalt beantragt...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / 4. Vertretung im zugelassenen Revisionsverfahren

Rz. 87 Wird die Revision zugelassen, dann zählt die weitere Tätigkeit im Revisionsverfahren als eine Angelegenheit. Der Anwalt erhält die Gebühren der Nrn. 3206 ff. VV insgesamt nur einmal (§ 16 Nr. 11 RVG). Durch eine Erweiterung können sich allerdings Wertveränderungen ergeben. Beispiel 47: Revisionsverfahren nach Zulassung der Sprungrevision Das LG hat den Beklagten erstin...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / bb) Gegenstandswert

Rz. 47 Der Gegenstandswert eines Verfahrens über einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens richtet sich mangels eines gerichtlichen Streitwerts und mangels einer gesonderten Regelung in § 26 RVG nach § 25 Abs. 2 RVG. Sein Wert ist nach billigem Ermessen zu bestimmen. Der BGH[13] geht von der Hälfte des Werts des Versteigerungsverfahrens aus, da die Einstellung nur einen Au...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 3. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens

Rz. 25 Nach Nr. 2101 VV erhält der Anwalt für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens über die Aussicht einer Berufung oder Revision eine 1,3-Gebühr. Diese Vorschrift ist lex specialis zu § 34 Abs. 1 S. 2 RVG und geht den dortigen Regelungen vor. Beispiel 10: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens Der am BGH zug...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / a) Vertretung im Verfahren auf Erlass des Vollstreckungsbescheids bei vorangegangener Vertretung im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids

Rz. 78 Vertritt der Anwalt seinen Auftraggeber (auch) im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids, erhält er eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV. Diese Gebühr entsteht neben der Gebühr der Nr. 3305 VV für das Verfahren auf Erlass des Mahnbescheids (Anm. S. 1 zu Nr. 3308 VV); eine Kürzung der beiden Verfahrensgebühren nach § 15 Abs. 3 RVG kommt ...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / c) Mit der Landeskasse ist bereits abgerechnet

Rz. 44 Hatte der Anwalt bereits mit der Landeskasse abgerechnet, kann er nachträglich noch bis zur Höhe der Differenz zwischen Wahlanwaltsvergütung und PKH-Vergütung die Kostenfestsetzung nach § 126 ZPO betreiben. Die Zahlungen der Landeskasse sind dann zu berücksichtigen, soweit sie zusammen mit dem Kostenerstattungsanspruch die gesetzliche Vergütung überschreiten würden. B...mehr

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§ 35 Strafsachen / XI. Vergütung in Verfahren über die Erinnerung und Beschwerde gegen den Kostenansatz

Rz. 285 In Verfahren über und erhält der Anwalt ebenfalls nicht die Gebühren nach Teil 4 VV, sondern wiederum die Gebühren nach Teil 3 VV. Rz. 286 Der Anwalt erhält also in jedem der vorgenannten Verfahren di...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 52. Streitverkündung

Rz. 120 Die Streitverkündung eröffnet keine neue Angelegenheit, wie der Gesetzgeber jetzt in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b RVG ausdrücklich klargestellt hat. Der Anwalt des Streitverkündeten erhält allerdings, sofern er bislang im Rechtsstreit noch nicht tätig war, seine Gebühren nach neuem Recht, wenn er den Auftrag zum Tätigwerden erst nach dem Stichtag erhalten hat, unabhängig ...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 5. Vertretung im Verfahren über die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 139 Legt der Antragsteller gegen die Ablehnung des Rechtspflegers, den von ihm beantragten Vollstreckungsbescheid zu erlassen, sofortige Beschwerde ein, so ist auch der Antragsgegner an diesem Verfahren zu beteiligen, da ihm rechtliches Gehör zu gewähren ist. Die Vorschrift des § 702 Abs. 2 ZPO gilt nicht im Beschwerdeverfahren. Beauftragt der Antragsgegner seinen Anwalt...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / ee) Die Höhe der Gebühren

Rz. 285 Zum Teil wird auch hier die Auffassung vertreten, die Gebühren seien im Rahmen des § 14 Abs. 1 RVG grundsätzlich geringer anzusetzen, da das einstweilige Anordnungsverfahren eine geringere Bedeutung habe (keine endgültige Klärung) und dass in diesem Verfahren Vorkenntnisse aus dem Hauptsacheverfahren verwertet werden können. Diese pauschale Bemessung ist jedoch unzut...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (2) Gebühren

Rz. 85 Für den Anwalt entsteht zunächst eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3009 VV. Rz. 86 Eine Terminsgebühr für das Aushandeln der Vereinbarung kann nicht entstehen, da Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV in der Vollstreckung nicht anwendbar ist. Eine Gebühr fällt hier nur für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe des Vermögensauskunft (Nr. 331...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 28 Die Verfahrensgebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Die Höhe der vollen Verfahrensgebühr beträgt im erstinstanzlichen Verfahren grundsätzlich 1,3 (Nr. 3100 VV). Unter bestimmten Voraussetzungen reduziert sich die Gebühr auf 0,8 (Nr. 3101 VV) (siehe Rdn 114 ff., 240 ff.) Beispiel 1: Verfahrensgebühr Der ...mehr

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§ 1 Einleitung / bb) Horizontale Aufteilung

Rz. 27 Die Aufteilung in verschiedene Angelegenheiten ist darüber hinaus auch in horizontaler Ebene zu berücksichtigen. Ein scheinbar einheitlicher Auftrag kann durchaus auch mehrere parallel laufende Angelegenheiten erfassen. Rz. 28 So stellen z.B. Hauptsacheverfahren und einstweilige Anordnung in Familiensachen und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit stets eigene ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / b) Einigung außerhalb eines gerichtlichen Termins

Rz. 273 Werden Gegenstände, die in diesem Verfahren nicht anhängig sind, außerhalb eines gerichtlichen Termins in eine Einigung einbezogen, so entsteht ebenfalls nur eine 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV. Auch hier fehlt zwar eine Ermäßigungsregelung, sodass auch hier Nr. 3101 Nr. 2 VV entsprechend anzuwenden ist (siehe Rdn 253); i.d.R. wird sich hier die Ermäßigung abe...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 3. Fehlen einer Gebührenvereinbarung

Rz. 15 Hat der Anwalt mit seinem Auftraggeber keine Gebührenvereinbarung getroffen, so gilt § 34 Abs. 1 S. 2 RVG. Der Anwalt erhält eine Vergütung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Einschlägig ist in diesem Fall § 612 Abs. 2 BGB.[12] Der Anwalt erhält also eine angemessene (ortsübliche) Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach den Kriterien des § 1...mehr

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§ 38 Auslagen / d) Einfarbige und mehrfarbige Kopien

Rz. 43 Sind sowohl einfarbige als auch mehrfarbige Kopie und Ausdrucke angefallen, so sind diese jeweils gesondert abzurechnen. Beispiel 24: Farbkopien und einfarbige Kopien (jeweils bis 50 Seiten) Der Anwalt fertigt im Rahmen des Mandats 20 Kopien einfarbig und 10 in Farbe an. Jetzt ist gesondert abzurechnen:mehr

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§ 28 Familiensachen / a) Gebühren

Rz. 296 Im erstinstanzlichen Verfahren richtet sich die Vergütung in einstweiligen Anordnungsverfahren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr. Rz. 297 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Beispiel 98: Einstweilige Anordnung neben Hauptsache Der Kindesvater stellt einen Hauptsacheantrag zum Umg...mehr

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§ 28 Familiensachen / 3. Vorläufige und endgültige Regelung

Rz. 10 Zu beachten ist, dass außergerichtlich mehrere Angelegenheiten gegeben sein können, wenn der Anwalt sowohl hinsichtlich einer vorläufigen Regelung beauftragt wird, als auch hinsichtlich einer endgültigen Regelung.[1] Beispiel 2: Vorläufige und endgültige Regelung, Umgangsrecht Der Kindesvater beauftragt den Anwalt, eine dauerhafte und endgültige Regelung zum Umgang mit...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (1) Grundfälle

Rz. 37 Der Anwalt erhält eine Terminsgebühr für die Teilnahme an "gerichtlichen Terminen" (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV). Alle gerichtlichen Termine sollen nach dem Willen des Gesetzgebers eine Terminsgebühr auslösen. Rz. 38 Eine Ausnahme gilt nur für bloße Verkündungstermine (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 2 VV); diese lösen nach wie vor keine Terminsgebühr aus. Rz. 39 Für das Entstehen der...mehr

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§ 28 Familiensachen / 2. Verfahrenswert

Rz. 330 Der Verfahrenswert für die Gerichtsgebühren im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 40 FamGKG. Gem. § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG kommt es auf die gestellten Anträge an. Rz. 331 Wird kein Antrag gestellt oder erst nach Ablauf der Begründungsfrist, gilt der Wert der Beschwer (§ 40 Abs. 1 S. 2 FamGKG), der sich gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG nach den Vorschriften der §§ 3 ff...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / V. Anrechnung bei vorgerichtlicher Vertretung

Rz. 148 Auch in Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren ist gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV eine zuvor angefallene Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV hälftig anzurechnen. Rz. 149 Hier wird allerdings von der überwiegenden Rspr.[50] und der Kommentarliteratur[51] – häufig ohne nähere Begründung – nicht genügend differenziert. Nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV ist die Geschäftsgebühr auf e...mehr

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§ 38 Auslagen / a) Überblick

Rz. 11 Nach Nr. 7000 Nr. 1 VV erhält der Anwalt Ersatz seiner Kosten für Kopien und Ausdrucke (sog. Dokumentenpauschale). Diese Dokumentenpauschale erhält er in vier Fällen, nämlich für die Herstellung und Überlassung von Kopien und Ausdruckenmehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung für die außergerichtliche Vertretungstätigkeit des Rechtsanwalts findet sich in Teil 2 Abschnitt 3 VV, den Nrn. 2300 ff. VV. Für sämtliche in einer Angelegenheit anfallenden außergerichtlichen Tätigkeiten erhält der Anwalt eine Geschäftsgebühr. Sie gilt für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und der Teilnahme an Besprechungen sowie...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 35. Klage

Rz. 89 Das maßgebliche Gebührenrecht richtet sich für ein Klageverfahren nach dem Tag der unbedingten Auftragserteilung zur Erhebung der Klage. Soweit Tätigkeiten vorangehen, die eigene Angelegenheiten bilden, ist der hierfür erteilte Auftrag unerheblich. Wird. z.B. der Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Vertretung vor dem Stichtag beauftragt, erhält er aber den Auftrag...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / a) Überblick

Rz. 74 Das Verfahren, in dem der Arrest oder die einstweilige Verfügung erlassen wird und das weitere Verfahren, das auf den Widerspruch nach § 924 ZPO folgt, sind eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG. Dies folgt nicht aus § 16 Nr. 5 RVG, sondern unmittelbar aus § 15 RVG, da es sich weder um ein Abänderungs- noch um ein Aufhebungsverfahren handelt, sondern lediglich um die For...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung des Anwalts für Tätigkeiten in der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung sind in Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 4 VV geregelt (Nrn. 3311, 3312 VV). Rz. 2 Die Vorschriften gelten nur für Zwangsversteigerungen, die im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt sind (einschließlich der Teilungsversteigerung). Rz. 3 Ni...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / b) Angabe von Absatz, Satz und Nummer

Rz. 18 Soweit eine Nummer mehrere Gebührentatbestände enthält (z.B. Nrn. 3101, 2303, 4101 VV), müssen auch Absätze, Sätze und Nummern angegeben werden. Anderenfalls ist nicht erkennbar, von welcher Gebühr der Anwalt ausgeht.[11] So reicht es z.B. nicht aus, für das Schlichtungsverfahren nach § 15a EGZPO nur "Nr. 2303 VV" zu zitieren (es muss "Nr. 2303 Nr. 1 VV" angegeben wer...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / c) Gleichzeitige Verhandlung mehrerer Verfahren

Rz. 77 Problematisch ist die Berechnung, wenn mehrere Verfahren zeitgleich verhandelt werden. Solange die Verfahren nicht miteinander verbunden sind (siehe dazu § 13 Rdn 62 ff.), erhält der Rechtsanwalt, der in jedem der Verfahren vertritt und vertretungsbereit anwesend ist, die Terminsgebühr in jeder der Sachen nach dem für sie jeweils maßgebenden Gegenstandswert.[18] Rz. 7...mehr