Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / II. Die Pflicht des Anwaltsnotars zur Unparteilichkeit

Rz. 36 In den Bundesländern, in denen der Anwalt gleichzeitig auch Notar sein kann, kommen zu den bisher genannten Pflichten noch besondere Probleme im Zusammenhang mit dem Notarsamt bzw. dem Anwaltsnotariat hinzu. Insbesondere geht es auch hier um die Pflicht zur Überparteilichkeit nach § 14 Abs. 1 BNotO. In der Praxis wird häufig der Fehler begangen, dass der Anwaltsnotar ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Allgemeines

Rz. 259 Der auf dem Gebiet des Erbrechts tätige Anwalt hat sich nach dem Erbfall häufig mit Fragen der Auslegung zweifelhafter letztwilliger Verfügungen von Todes wegen zu befassen. Da auslegungsbedürftige Verfügungen erhebliche Schwierigkeiten verursachen und von dem entsprechenden Ergebnis das weitere Vorgehen des Anwalts für den potenziellen Erben abhängt, ist insofern be...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / A. Einleitung

Rz. 1 Der zukünftige Erblasser sucht einen Anwalt in der Regel zur Planung seiner Vermögensnachfolge auf. Die Beratung und die Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags zählen hierzu ebenso wie Fragen einer lebzeitigen Übertragung von Vermögen auf Kinder oder den Ehegatten. Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung spielen zudem häufig Probleme im Zusammenhang mit Lebensversi...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / I. Allgemeines

Rz. 20 Gerade im erbrechtlichen Mandat treten, ebenso wie bei familienrechtlichen Beratungen, häufig Probleme im Rahmen einander widerstreitender Interessen auf. Im Einzelnen kann dies bei der Beratung einer Erbengemeinschaft oder im Vorfeld der Erstellung eines Ehegattentestaments der Fall sein. Besonders im Rahmen der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen kommt es nich...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / II. Die aktuelle Entwicklung

1. Weitere Tätigkeitsbereiche der auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälte Rz. 9 Durch die starke Zuwendung zum Erbrecht betätigen sich die auf das Erbrecht spezialisierten Anwälte neben ihrer Anwaltstätigkeit in vielfältiger Weise,[5] somehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / II. Durch Notare

Rz. 139 Ebenso wie beim Anwalt ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung durch den Notar grundsätzlich möglich. Gemäß § 8 Abs. 4 BNotO benötigt der Notar zur Ausübung des Amtes der Testamentsvollstreckung i.d.R. auch keine Genehmigung der Dienstaufsicht. Es handelt sich hierbei um ein privates Amt des Notars. Die amtliche Tätigkeit des Notars ist abschließend in den §§...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / V. Zusammenfassung

Rz. 34 Abschließend bleibt anzumerken, dass die Prozessfinanzierung kein Mittel ist, um eigentlich aussichtslose Angelegenheiten um jeden Preis vor Gericht zu bringen, sondern dazu gedacht ist, in geeigneten Einzelfällen finanzielle Waffengleichheit herzustellen und dem Mandanten die Rechtsdurchsetzung dadurch finanziell erst zu ermöglichen. Aufgrund des mit einer Anfrage er...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 4. Praxishinweise

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / III. Gegenstandswert

Rz. 42 Die Höhe des Gebührenanspruches des Anwaltes ist abhängig vom Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit, vom sog. Gegenstandswert, § 2 RVG. Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist das Recht oder Rechtsverhältnis, auf das sich die Tätigkeit des Anwalts nach dem Auftrag des Mandanten bezieht. Gleichgültig ist, ob es sich um ein bestehendes oder künftiges, ein n...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / II. Testament oder Übergabevertrag

Rz. 9 Tritt der Mandant mit einem bestimmten Anliegen, bspw. der Gestaltung eines Übergabevertrags, an den Anwalt heran, hat er häufig keine genauen Vorstellungen und Gründe für eine lebzeitige Vermögensübertragung. Die Antwort auf die Frage, warum eine lebzeitige Übergabe stattfinden soll, lautet oftmals sinngemäß "wir müssen da was machen". Rz. 10 Nicht selten sind Mandante...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / 3. Kanzleien für Erbrecht und Vermögensnachfolge

Rz. 8 Zahlreiche Kanzleien in Deutschland sind nach ihrer Bezeichnung ausschließlich oder ganz überwiegend im Erbrecht tätig, einige auch mit mehreren Fachanwälten für Erbrecht.mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Wegfall der Testierfähigkeit

Rz. 36 Nicht testierfähig sind gemäß § 2229 Abs. 4 BGB Personen, die infolge krankhafter Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage sind, die Bedeutung einer von ihnen abgegebenen Erklärung zu erkennen. Insoweit handelt es sich bei der Testierunfähigkeit um einen Unterfall der Geschäftsunfähigkeit.[53] Für die Testierfähigkeit ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 12. Beschaffung eines Erbscheins durch Nachlassgläubiger

Rz. 94 Ist der Erbschein bereits einer anderen Person erteilt worden, kann der Gläubiger nach § 357 Abs. 2 FamFG unter Vorlage der vollstreckbaren Ausfertigung eines Titels die Ausfertigung des erteilten Erbscheins beim Nachlassgericht beantragen. Rz. 95 Ist ein Erbschein noch nicht erteilt, kann der Gläubiger, wenn er bereits im Besitz eines Titels ist, das Erbscheinsverfahr...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 8. Formulierungsbeispiel: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe)

Rz. 178 An das Landgericht (…) Klage des (…) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: (…) gegen (…) – Beklagter – wegen Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe Vorläufiger Streitwert: (…) EUR Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen den Beklagten und werde in dem zu bestimmenden Termin beantragen, für Recht zu erkennen: Es wird festgestellt,...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / VI. Beschwerde

Rz. 405 § 43 Abs. 1 IntErbRVG sieht die Beschwerde als statthaften Rechtsbehelf gegen folgende Entscheidungen des Nachlassgerichts an, § 33 Nr. 1 und 3 IntErbRVG: Daraus folgt, dass gegen die Erteilung einer weiteren beglaubigten Abschrift oder gegen die Verlängerung der ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 9. Formulierungsbeispiel: Erbscheinsantrag bei gesetzlicher Erbfolge

Rz. 87 Formulierungsbeispiel: Erbscheinsantrag bei gesetzlicher Erbfolge An das Amtsgericht – Nachlassgericht – (…) Az. (…) Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung des Herrn (…) an. In seinem Namen beantrage ich in der Nachlasssache (…) die Erteilung eines Erbscheins mit folgendem Inhalt: Erben des Herrn (…), geboren am (…) in (…), verstor...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Antragsberechtigung

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 11. Formulierungsbeispiel: Beantragung eines Mindest-(Teil-)Erbscheins nach Eintritt des Nacherbfalls

Rz. 92 Formulierungsbeispiel: Beantragung eines Mindest-(Teil-)Erbscheins nach Eintritt des Nacherbfalls An das Amtsgericht – Nachlassgericht – (…) Az. (…) Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung des Herrn Otto (…) an. In seinem Namen beantrage ich in der Nachlasssache (…) die Erteilung eines Mindest-(Teil)Erbscheins mit folgendem Inhalt:...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / IV. Patientenverfügung

Rz. 704 Die Patientenverfügung[767] ist gemäß § 1901a Abs. 1 BGB die schriftliche Festlegung eines einwilligungsfähigen Volljährigen, "ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt". Rz. 705 Geschäftsfähigkeit ist bei Erric...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 7. Vergütung des Nachlassverwalters

Rz. 148 Der Nachlassverwalter hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung, § 1987 BGB. Anders als bei der Nachlasspflegschaft gibt es bei der Nachlassverwaltung keine ehrenamtliche Amtsführung. Die Höhe der Vergütung wird vom Nachlassgericht festgesetzt. Zuständig ist der Rechtspfleger. Aber: Die Besonderheiten der Nachlassverwaltung schließen eine Festsetzung der Vergütung ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 8. Kosten, Gegenstandswert

Rz. 699 Der Gegenstandswert einer Vorsorgevollmacht ist gemäß § 23 Abs. 3 RVG nach billigem Ermessen zu bestimmen. Ausgangspunkt für die Wertbestimmung im vermögensrechtlichen Bereich ist das Aktivvermögen. Wegen des im Innenverhältnis auf die Zeit der Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers beschränkten Anwendungsbereichs ist jedoch ein Wertabschlag von 10 % bis 50 % vorzu...mehr

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§ 32 Mediation / IV. Fall 4: Testamentsauslegung

Rz. 11 In die Mediation kamen fünf Geschwister: Der jüngste Bruder, 35 Jahre alt, drei Schwestern mit 37, 40, 53 Jahren und der älteste Bruder mit 55 Jahren. Der Vater der Geschwister war wenige Monate zuvor gestorben. Er hatte ein Testament hinterlassen, das den ältesten Sohn zum Alleinerben bestimmte. Das Testament war bereits vor zehn Jahren zusammen mit der Witwe, Mutter d...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 8. Formulierungsbeispiel: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage

Rz. 157 Formulierungsbeispiel: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage An das Landgericht (…) Az. (…) In dem Rechtsstreit der (…) – Beklagte/Widerklägerin – Prozessbevollmächtigter: (…) gegen (…) – Kläger/Widerbeklagter – Prozessbevollmächtigter: (…) wegen Zustimmung zur Erbteilung, Auskunft und eidesstattlicher Versicherung zeige ich an, dass ich die rechtlichen Interessen der Be...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / c) Feststellungklage zur Vorbereitung

Rz. 64 Um überhaupt zur Teilungsreife zu gelangen und um die Anzahl der Hilfsanträge in einem überschaubaren Rahmen zu belassen, ist es häufig hilfreich, vor der Teilungsklage auf Feststellung zur Klärung einzelner Punkte zu klagen. Daher sollte die Erbteilungsklage ggf. mit einer oder mehreren Feststellungsklagen flankiert bzw. sollten Feststellungsklagen vorgeschaltet werd...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 10. Formulierungsbeispiel: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge

Rz. 90 Formulierungsbeispiel: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge An das Amtsgericht – Nachlassgericht – (…) Az. (…) Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung der Frau (…) an. In ihrem Namen beantrage ich in der Nachlasssache (…) die Erteilung eines Erbscheins mit folgendem Inhalt: Alleinerbin des Herrn (…), geboren am (…) in (…)...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / VI. Grundbuchberichtigung nach Abschichtung eines Miterben

Rz. 86 Der BGH hat mit Urteilen vom 21.1.1998[58] und 27.10.2004[59] sowie im Beschluss vom 30.9.2010[60] die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Auseinandersetzung des Nachlasses durch Abschichtung eines Miterben anerkannt (vgl. hierzu § 12 Rdn 423 ff.). Rz. 87 Nach dem Vollzug des Abschichtungsvertrages erfolgt bezüglich der Nachlassgrundstücke eine Grundbuchber...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / IV. Alternativen zur Erbteilungsklage

Rz. 7 Eine Erbteilungsklage sollte sinnvollerweise erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn Versuche einer außergerichtlichen bzw. einvernehmlichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (z.B. durch Auseinandersetzungsvertrag, Abschichtung, Übertragung der Erbteile auf einen Miterben) endgültig gescheitert sind. Eine mögliche Alternative zur Erbteilungsklage stellt zunäch...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / ee) Nießbrauchsbelasteter Erbteil

Rz. 289 Die Rechte des Nießbrauchers dürfen durch die Teilungsversteigerung nicht beeinträchtigt werden. Deshalb ordnet § 1066 BGB an:mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / VIII. Klage des Vertragserben gegen den Beschenkten

Rz. 107 Im Rahmen einer objektiven Klagehäufung kann der pflichtteilsberechtigte Erbe im Wege der Stufenklage nach § 254 ZPO den Auskunfts- und ggf. auch Wertermittlungsanspruch (nach § 2287 BGB i.V.m. § 242 BGB), hierzu vgl. Rdn 105, und den Herausgabeanspruch (nach §§ 2287, 812 ff. BGB) geltend machen. Rz. 108 Formulierungsbeispiel: Klage des Vertragserben gegen Beschenkte...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 5. Formulierungsbeispiel: Auskunftsklage gegen Hausgenossen

Rz. 188 Formulierungsbeispiel: Auskunftsklage gegen Hausgenossen An das Landgericht (…) Klage des (…) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: (…) gegen (…) – Beklagte – wegen Auskunft und eidesstattlicher Versicherung Vorläufiger Streitwert: (…) EUR Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen die Beklagte mit den Anträgen, wie folgt für Recht zu erkennen:mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / H. Testamentsvollstreckerzeugnis

Rz. 426 Für das Verfahren auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses gelten die Vorschriften über den Erbschein, § 2368 BGB, §§ 354, 352 ff. FamFG. Rz. 427 Ist ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt, ist für die Befugnis zur Verfügung über ein Grundstück oder Grundstücksrecht oder die sonstige Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers allein das Zeugnis maßgeben...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / b) Teilungsklage (Kontovermögen, Teilungsanordnung)

Rz. 62 Die Klage gestaltet sich wohl etwas umfangreicher und schwieriger, wenn neben dem Kontovermögen eine letztwillige, lediglich schuldrechtlich wirkende Teilungsanordnung des Erblassers zu beachten ist. Hier ist dann besonders darauf zu achten, dass es sich in Abgrenzung zu einem Vorausvermächtnis tatsächlich um eine Teilungsanordnung handelt. Ein besonderes Augenmerk ist...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / (2) Ermittlung der auffälligen Verhaltensweisen

Rz. 129 Zur Ermittlung der auffälligen Verhaltensweisen des Erblassers kann sich das Nachlassgericht sämtlicher zur Verfügung stehender Beweismittel bedienen.[100] Der Umfang der gebotenen Ermittlung unterliegt dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts.[101] Rz. 130 Erste Auffälligkeiten, die das Nachlassgericht selbstständig überprüfen kann, können sich aus dem eröffneten Tes...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 1. Erstberichtigung des Grundbuchs

Rz. 68 Nach Eintritt des Erbfalls kann eine Grundbuchberichtigung vorgenommen worden sein, die sich nachträglich als nicht richtig herausstellt, weil bspw. ein unrichtiger Erbschein aufgrund eines ungültigen Testaments erteilt worden war. Rz. 69 Fall Erblasser E hat ein Testament hinterlassen, wonach A zum Alleinerben eingesetzt wurde; die Kinder K1 und K2 sind enterbt und de...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 7. Formulierungsbeispiel: Klage auf Auskunft und eidesstattliche Versicherung nach §§ 2057, 260 BGB

Rz. 156 Formulierungsbeispiel: Klage auf Auskunft und eidesstattliche Versicherung nach §§ 2057, 260 BGB An das Landgericht (…) Klage [179] des (…) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: (…) gegen (…) – Beklagte – wegen Auskunft und eidesstattlicher Versicherung Vorläufiger Streitwert: (…) EUR Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen die Beklagte mit den Anträgen, wie folg...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Beschaffung eines Erbscheins

Rz. 6 Der Gläubiger kann sich unter Vorlage einer Ausfertigung des vollstreckbaren Titels vom zuständigen Nachlassgericht gem. § 357 Abs. 2 FamFG eine Ausfertigung eines bereits erteilten Erbscheins erteilen lassen. Ist ein Erbschein noch nicht erteilt, kann der Gläubiger – wenn er bereits im Besitz eines vollstreckbaren Titels ist – anstelle der Erben des Schuldners gem. §§ ...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / IV. Die Überschwerungseinrede

Rz. 125 Bei der Überprüfung einer etwaigen Überschuldung des Nachlasses im Sinne des Insolvenzrechts und der Insolvenzantragspflicht aus § 1980 BGB bleiben die Vermächtnisse als Nachlassverbindlichkeiten außer Betracht, §§ 1980 Abs. 1 S. 3 BGB, 317 InsO. Rz. 126 Beruht die Überschuldung des Nachlasses aber auf den Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Auflagen, so stellt d...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Allgemeines

Rz. 339 Angesichts der engen Verbindung des Erbrechts zu angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Steuerecht und Familienrecht ist bei der Testamentsgestaltung für einen Unternehmer auf die Ermittlung des Sachverhaltes ganz besondere Sorgfalt zu legen.[368] Im Hinblick auf die zu treffenden Verfügungen ist unbedingt darauf zu achten, dass steuerliches Privat- und ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Erfordernis eines Verfahrenspflegers

Rz. 82 Gemäß § 41 Abs. 3 FamFG ist ein Beschluss, der die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts zum Gegenstand hat, auch demjenigen, für den das Rechtsgeschäft genehmigt wird, bekanntzugeben. Dies sind im Falle des Handelns durch einen Nachlasspfleger die unbekannten Erben. Deshalb muss das Nachlassgericht für diese gemäß §§ 340 Nr. 1, 276 Abs. 1 S. 1 FamFG einen Verfahrenspfleg...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / e) Der Auslegungsvertrag

Rz. 320 Aufgrund der Schwierigkeiten, die sich bei der Auslegung von Testamenten ergeben, und aufgrund der Tatsache, dass eine zuverlässige Prognose über den Ausgang eines Verfahrens auf Feststellung des Erbrechts in den meisten Fällen unmöglich ist, ist die außergerichtliche Vergleichsbereitschaft der Mandanten und Parteien in der Regel nicht gering. Rz. 321 Die Einigung der...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / V. Grundbuchberichtigung nach Erbteilsübertragung

Rz. 82 Der Erbteil eines Miterben geht mit der notariellen Beurkundung des Erbteilsübertragungsvertrages nach § 2033 BGB auf den Erbteilserwerber über. Gehört zum Nachlass Grundbesitz, so wird das Grundbuch damit unrichtig, § 894 BGB. Die Übertragung von Erbteilen bildet einen Fall nachträglicher Grundbuchunrichtigkeit (§ 22 GBO), d.h. einer Rechtsänderung, die sich außerhalb...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 1. Berufungssumme

Rz. 104 Berufungsfähig sind in Zivilsachen erstinstanzliche Endurteile der Amts- und Landgerichte. Hierzu können auch Teilurteile gehören.[134] Wird die Berufung nicht ausnahmsweise vom erstinstanzlichen Gericht zugelassen, ist sie nur zulässig, wenn die Beschwer einen Wert von mehr als 600 EUR hat, § 511 Abs. 2 ZPO. Rz. 105 Bei einer stattgebenden Entscheidung ist nicht das ...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / VIII. Klageerwiderung/Klageabwehr

Rz. 66 Der Beklagte hat zunächst zu prüfen, ob dem eingeklagten Teilungsplan oder einem der Hilfsanträge vorbehaltlos zuzustimmen ist. Ist dies der Fall, sollte sofort anerkannt werden. Ist keine Zustimmungsbereitschaft vorhanden, ist zunächst an einen reinen Klageabweisungsantrag zu denken. Hier könnte von Vorteil sein, dass die Hürden, wie weiter oben dargestellt (siehe Rdn...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / VII. Grundbuchberichtigung beim Tod eines BGB-Gesellschafters

Rz. 92 Nach § 727 BGB wird mit dem Tod eines BGB-Gesellschafters die Gesellschaft aufgelöst. Haben die Gesellschafter jedoch die Fortsetzung der Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern vereinbart, so bleibt die Gesellschaft bestehen, der Gesellschaftsanteil des verstorbenen Gesellschafters wächst den verbliebenen nach § 738 BGB an. Welche schuldrechtlichen Ansprüc...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / IV. Die Voraussetzungen der Haftung

Rz. 101 Eine objektive Verletzung der dem Testamentsvollstrecker obliegenden Pflichten beurteilt sich nach der Generalklausel des § 2216 Abs. 1 BGB, wonach der Testamentsvollstrecker zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet ist, sowie am Willen des Erblassers, der sich in erster Linie in der letztwilligen Verfügung dokumentieren muss. Dieser Wille wird rege...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Zweiseitiger oder mehrseitiger Erbvertrag

Rz. 487 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur ein Vertragspartner Verfügungen von Todes wegen zu treffen braucht, sondern dass auch zwei oder mehr Vertragspartner ihrerseits Verfügungen von Todes wegen treffen können. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird. Er gewinnt auch zunehmende Bedeutung für geschiede...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / Literaturtipps

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 6. Feststellungslast

Rz. 121 Die Beweislast wird in die formelle und materielle Beweislast unterteilt: Wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes gelten die Regeln über die form...mehr

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§ 13 Der Ehegatte als Mandant / B. Die Wahl des richtigen Güterstandes

Rz. 11 Durch die Wahl des richtigen Güterstandes kann somit die Erb- und Pflichtteilsquote aller am Erbfall Beteiligten beeinflusst werden. Der Anwalt, der einen Mandanten bezüglich eines Testamentes berät, hat dies immer zu berücksichtigen. Besteht nämlich beispielsweise die Gefahr, dass sich der überlebende Ehegatte nach dem Tod des Erstversterbenden Pflichtteilsansprüchen...mehr

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§ 2 Das Mandantengespräch / VIII. Besonderheiten

Rz. 52 Unter dem Stichwort "Besonderheiten" sollten im Mandantengespräch besondere familiäre Umstände festgehalten werden, z.B. das Vorhandensein eines behinderten, verschuldeten [25] oder drogenabhängigen Kindes oder Lebenspartners. Aber auch persönliche Schwierigkeiten z.B. im Eltern-Kind-Verhältnis, sollten hier Berücksichtigung finden. Rz. 53 Auch wenn in der heutigen Zeit...mehr