Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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ZAP 3/2024, beA-Report: Rec... / 3. Weitergabe von beA-Karte und Zugangsdaten

(BGH, Beschl. v. 20.6.2023 – 2 StR 39/23) • Der Rechtsanwalt darf seine beA-Karte und die Zugangsdaten nicht weitergeben. Nach § 26 Abs. 1 Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) darf der Inhaber eines für ihn erzeugten Zertifikats dieses keiner anderen Person überlassen und muss auch die PIN geheim halten. Anmerkung: Der Anwalt hatte die Weitergabe seiner K...mehr

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ZAP 11/2018, Internetreport / 19 Veranlassung eines gerichtlichen Verfahrens: (Anwaltliche) Korrespondenz

Nach dem Erhalt einer Abmahnung ist es empfehlenswert, die Berechtigung der Abmahnung rechtlich prüfen zu lassen. Sollte die mit der Prüfung beauftragte Person zu dem Ergebnis kommen, dass die Abmahnung rechtlich begründet ist, sollte überlegt werden, ob man eine (modifizierte) strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben möchte oder man es z.B. zur Vermeidung einer etwaigen...mehr

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ZAP 16/2017, Berufsrechtsre... / 1. Unzulässige Gebührenteilung – Vorfinanzierung von Reparaturkosten

Der Gesetzgeber will vor dem Hintergrund, dass die Anwaltschaft kein Gewerbe ist, in dem Mandate "gekauft" und "verkauft" werden, vermeiden, dass Rechtsanwälte in einen Wettbewerb um den Ankauf von Mandaten treten. § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO untersagt dem Rechtsanwalt dementsprechend, für die Vermittlung von Aufträgen einen Teil der Gebühren zu zahlen oder sonstige Vorteile zu g...mehr

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AGS 8+9/2020, Vergütungsans... / I. Anspruch bei Prozesskostenhilfe

§ 45 Abs. 1 RVG begründet für den im Wege der PKH gerichtlich beigeordneten Rechtsanwalt einen eigenen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse.[1] Die Beiordnung im Wege der PKH begründet ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis und eine bürgschaftsähnliche Verpflichtung der Staatskasse als Hilfsschuldnerin. Die Beiordnung enthält die Zusage, für die Zahlungsverpflichtun...mehr

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ZAP 20/2019, Anwaltsmagazin / 2 BRAK dringt auf Klärung bei Auslandsdienstreisen

Seit Mai 2010 müssen Dienst- und Geschäftsreisende ins Ausland die sog. A1-Bescheinigung für die vorübergehende Erwerbstätigkeit eines Selbstständigen bzw. für die Entsendung einer abhängig beschäftigten Person ins EU- und EFTA-Ausland mitführen. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Sozialsysteme, deren Ziel es ist, Sozialversicherungs...mehr

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ZAP 22/2021, Anwaltsmagazin / 3 Merkblatt zur alternativen Streitbeilegung aktualisiert

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihr Merkblatt zu Hinweispflichten der Rechtsanwälte auf alternative Streitbeilegung überarbeitet. Rechtsanwälte müssen u.a. nach der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ODR-Verordnung) auf ihren Internetseiten durch eine „leicht zugängliche” Verlinkung über die europäische Onlinestreitbeilegungs-Plattfor...mehr

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ZAP 7/2024, Grundlegendes z... / b) Die Verschwiegenheitspflicht, § 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA

Die statusbildende Grundpflicht zur Verschwiegenheit ist nunmehr in § 43a Abs. 2 BRAO dem Grundsatz nach geregelt und ist gem. § 59a Abs. 2 Nr. 1 lit. c in § 2 BORA näher konkretisiert worden. Das Gebot der Verschwiegenheit zählt zu den tragenden Säulen des Anwaltsberufs schlechthin. Die strikte Verschwiegenheit ist die unerlässliche Basis des Vertrauensverhältnisses zwische...mehr

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ZAP 3/2019, Berufsrechtsreport / a) Mehrheitserfordernisse in der interprofessionellen GmbH

Im ersten Beschluss hatte der 1. Senat die Regelungen der §§ 59e Abs. 1 S. 1, 59f Abs. 1 S. 1, Abs. 1 S. 2 BRAO auf der einen sowie der §§ 52e Abs. 2 S. 1, 52f Abs. 1 PAO auf der anderen Seite für verfassungswidrig erachtet, soweit sie bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Zweck der gemeinsamen Berufsausübung von Rechts- und Patentanwälten zugunsten einer der b...mehr

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ZAP 24/2021, Happy new beA?

Endlich ist es so weit: Nachdem mit dem ERV-Gesetz 2013 die Rechtsgrundlagen für den Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) geschaffen wurden, beginnt zum 1.1.2022 bundesweit die aktive Nutzungspflicht für die Korrespondenz mit den Gerichten. Die Skeptiker unter den Anwälten sind immer noch zögerlich. „Weihnachten kommt ja auch immer so plötzlich”. Und auc...mehr

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ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / 5. Modernisierung des notariellen Berufsrechts und weitere BRAO-Änderungen

Anlässlich des geplanten Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften sollen auch zahlreiche Vorschriften der BRAO geändert werden, wobei eine Vielzahl der Änderungsvorschläge nur redaktioneller Art ist. Erheblich vereinfacht werden soll aber das Verfahren zur Bestellung von Vertretungen für Rechtsanwälte. Sofern die Anwälte...mehr

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ZAP 3/2023, Berufsrechtsreport / 2. Fristenkontrolle

Auch im Jahr 2022 hatte sich der BGH mit den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristsäumung zur Begründung eines Rechtsmittels auseinanderzusetzen (vgl. hierzu auch Rohwetter-Kühl, NJW 2022, 1990). Nach § 233 ZPO ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand u.a. zu gewähren, wenn eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert war, die Begründungsfrist e...mehr

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ZAP 14/2023, Anwaltsmagazin / 5 Anwaltliche Beratungspflicht bei Vergleichen

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat auf eine neue Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aufmerksam gemacht, die strenge Anforderungen an die anwaltliche Beratungspflicht bei Vergleichen aufstellt. Danach müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Mandantinnen und Mandanten grds. in die Lage versetzen, eine eigenverantwortliche und sachgerechte Entscheidung ü...mehr

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ZAP 19/2019, Anwaltsmagazin / 5 Änderungen im Inkassorecht geplant

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vorgelegt. Darin sind zahlreiche Regelungen enthalten, die auch die Anwaltschaft zentral betreffen. Unter anderem soll es Änderungen bei den Geschäfts- und Einigungsgebühren geben, zudem soll die doppelte Inanspruchnahme...mehr

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Last-Minute-Leitfaden beA / I. beA für alle

Rz. 3 Um eine Kommunikation zwischen den Justizbehörden und Anwälten auf elektronischer Basis durchführen zu können, wird ein sog. elektronischer Briefkasten benötigt. Ein solcher Briefkasten muss weitgehend sicher und einfach zu bedienen sein. Er muss vor Missbrauch geschützt sein und eine diskrete Kommunikation ermöglichen. Den Gerichten steht das EGVP (elektronisches Geri...mehr

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ZAP 21/2021, Anwaltsmagazin / 4 Aufklärung des Mandanten über veränderte Erfolgsaussichten

Eine wichtige Entscheidung zu den Hinweispflichten des Rechtsanwalts hat kürzlich der IX. Zivilsenat des BGH gefällt. Danach muss der Anwalt, wenn sich die Sach- oder Rechtslage und damit die Erfolgsaussichten während eines Prozesses verändern, seinen Mandanten darüber aufklären – und zwar unabhängig davon, ob dieser rechtsschutzversichert ist. Unterlässt er dies, riskiert e...mehr

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AGS 8+9/2016, Kostenhaftung... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin, über die der Senat in seiner nach dem GVG vorgeschriebenen Besetzung entscheidet, ist verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden, § 57 FamGKG. In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. 1. Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin hat mehrfach Schriftsätze nebst deren erforderlichen Abschriften lediglich...mehr

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ZAP 18/2024, Auskunfts- und... / 2. Auskunftspflichtige Personen

Der Schuldner hat die Auskunftspflicht persönlich zu erfüllen. Er kann sich insoweit durch einen Rechtsanwalt beraten, nicht aber vertreten lassen (HambKommInsR/Morgen, § 97 InsO Rn 14 m.w.N.). Aus diesem Grunde sind die Auskunftsberechtigten nicht verpflichtet, sich mit dem Anwalt des Schuldners zwecks Auskunftserteilung unmittelbar in Verbindung zu setzen (Nerlich/Römerman...mehr

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ZAP 14/2018, Wettbewerbsrec... / IX. Fazit

Im Falle einer unzulässigen Bedingung, Befristung oder sonstigen Einschränkung der Unterlassungserklärungsvorlage und auch bei Weigerungen des Schuldners oder seines Anwalts, die geforderte Form zu erfüllen, besteht die Begehungs- oder Wiederholungsgefahr fort. Die meisten Einschränkungen sind problematisch bzw. für den Gläubiger nicht zumutbar. Angesichts dieser Risiken sol...mehr

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ZAP 1/2023, beA-Report: Rec... / 1. Pflicht zur elektronischen Übermittlung: Betreuungs- und Unterbringungsverfahren

(BGH, Beschl. v. 21.9.2022 – XII ZB 264/22) • Als bestimmender Schriftsatz eines Rechtsanwalts ist die Beschwerde gem. § 14b Abs. 1 S. 1 FamFG als elektronisches Dokument zu übermitteln. Für die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument ist eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung de...mehr

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ZAP 12/2018, Aktuelle Entwi... / 5. Prozessführungspflichten

Übernimmt der Anwalt die Prozessführung in einem gerichtlichen Verfahren, so sind besondere das Verfahren betreffende Vertragspflichten zu beachten. Hierzu gehört insbesondere die Pflicht, einer gerichtlichen Fehlentscheidung entgegenzuwirken (BGH, Urt. v. 13.10.2016 – IX ZR 214/15, ZAP EN-Nr. 77/2017 = WM 2017, 678 Rn 23 unter Bezugnahme auf BGH, Urt. v. 2.4.1998 – IX ZR 10...mehr

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ZAP 21/2021, Erwerb und Nac... / VI. Berufsrechtveranstaltungsinhalte

Das Berufsrecht ist ein Querschnittsgebiet, das insb. in seinen Randbereichen nicht kanonisiert ist (v. Lewinski, Berufsrecht der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater, 5. Aufl. 2022, Kap. 1 Rn 3 ff.). Eine Bestimmung der Berufsrechtsinhalte hat das Gesetz bewusst einer Konkretisierung durch die Satzungsversammlung überwiesen (BT-Drucks 19/30516, S. 45). Gleichwohl ...mehr

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ZAP 16/2023, Anwaltsmagazin / 7 Anwaltliche Beratungspflicht bei drohender Insolvenz

Erst kürzlich hatte sich der Bundesgerichtshof mit der dem Rechtsanwalt obliegenden Beratungspflicht im Falle von Vergleichsschlüssen des Mandanten befasst (s. Anwaltsmagazin ZAP 2023, 685). Nun hat der Anwaltssenat eine weitere Entscheidung zum Umfang der anwaltlichen Beratungspflicht gefällt; sie betrifft Fälle, in denen dem Mandanten die Insolvenz droht. Danach muss ein R...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / I. Überblick

Ab dem 1.1.2021 ist es wieder einmal soweit: Der Anwalt wird sich wieder mit dem Übergangsrecht befassen müssen, also mit der Vorschrift des § 60 RVG. Zum 1.1.2021 werden durch das KostRÄG 2021 mit Ausnahme der Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV RVG alle Gebührenbeträge angehoben. Auch die Reisekostenbeträge nach Nr. 7003 und 7005 VV werden erhöht. Darüber hinaus werden au...mehr

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ZAP 7/2024, Anwaltliche Haf... / 2. Personenschaden

Bei Personenschäden ist es unabdingbar, den gesamten Versicherungsstatus zu erfragen. Hierzu gehört zwingend die Frage nach einer etwa bestehenden Fahrerschutzversicherung oder Forderungsausfallversicherung (vgl. Becker, zfs 2021, 424 ff. m.w.N.). Ist dem Rechtsanwalt – wie nicht selten – die Fahrerschutzversicherung unbekannt, so wird er für einen Unfallverletzten bei Mithaf...mehr

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ZAP 1/2023, beA-Report: Rec... / 1. Einfache Signatur: Wiedergabe des Namens am Textende

(BGH, Beschl. v. 7.9.2022 – XII ZB 215/22) • Die einfache Signatur i.S.d. § 130a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 ZPO meint die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Textes, z.B. bestehend aus einem maschinenschriftlichen Namenszug unter dem Schriftsatz oder einer eingescannten Unterschrift. Nicht ausreichend ist hierfür das Wort „Rechtsanwalt” ohne entsprechende Namensangabe. Letzte...mehr

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ZAP 4/2021, Anwaltsmagazin / 8 Zur beA-Nutzungspflicht bei Ausfall des Gerichtsfaxes

Der BGH hat kürzlich eine wichtige Entscheidung für eine Fallkonstellation gefällt, die im Kanzleialltag nur allzu wohlbekannt ist: Eine wichtige Schriftsatzfrist läuft in wenigen Stunden oder gar Minuten ab und ausgerechnet in dieser Situation klappt die Übertragung an das Gerichtsfax nicht. Erfreulich ist, dass die höchsten deutschen Zivilrichter diesmal im Sinne der betro...mehr

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ZAP 6/2023, Anwaltsmagazin / 4 Kritik des DAV an Vorgaben des Arbeitszeitrechts

In einer Initiativstellungnahme hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) kürzlich das geltende Arbeitszeitrecht kritisiert. Dessen Vorgaben könnten dazu führen, dass angestellte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen ihre beruflichen Pflichten nicht mit den Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten vereinbaren könnten; diesem Umstand müsse der Gesetzgeber Rechnung tragen. Das deutsche Arb...mehr

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ZAP 2/2024, Erstattung der ... / IX. Gebührenteilung

Häufig vereinbaren Hauptbevollmächtigter und Terminsvertreter eine Gebührenteilung. Das ist nach § 49b Abs. 3 BRAO zulässig. Danach können mehrere beauftragte Rechtsanwälte einen Auftrag gemeinsam bearbeiten und die Gebühren untereinander teilen. Diese Teilung der Gebühren geschieht dann dergestalt, dass der Anwalt mit der geringeren Vergütung dem anderen Anwalt den hälftige...mehr

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ZAP 19/2021, Sichere Datenü... / II. Verarbeitung von Daten mit Personenbezug

Alle Informationen, die ein Anwalt im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erhebt, speichert oder in sonstiger Weise verarbeitet, unterliegen seiner beruflichen Schweigepflicht (§ 43a Abs. 2 BRAO). Parallel dazu muss aber auch das Datenschutzrecht beachtet werden, und zwar immer dann, wenn es um Daten mit Bezug zu natürlichen Personen geht. Daten von juristischen Personen, wi...mehr

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ZAP 7/2021, Die große BRAO-Reform

Seit ich begonnen habe, mich wissenschaftlich mit dem anwaltlichen Berufsrecht zu befassen, erlebe ich es als in einer Dauerunruhe befindlich. Dies mag teilweise meiner Beteiligtenperspektive geschuldet sein und auf externe Beobachter anders wirken. Doch über die einschneidende Wirkung, die es hatte, als nur kurz nachdem ich Anfang Mai 2013 die Arbeit als Wissenschaftlicher ...mehr

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ZAP 14/2022, Herr, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun

An dieses Bibelzitat (Lukas 23:34) muss man unweigerlich denken, wenn man die Entscheidung des BAG vom 1.3.2022 – 9 AZB 38/21 (s. ZAP EN-Nr. 457/2022 [in dieser Ausgabe]) betrachtet. Was war geschehen? Das LAG Berlin-Brandenburg hatte ein Berufungsurteil erlassen und den Gebührenwert für das Berufungsverfahren auf 13.650 EUR festgesetzt. Später hat es die Wertfestsetzung abg...mehr

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ZAP 3/2020, Anwaltsmagazin / 5 E-Mail-Kommunikation mit den Mandanten

Seit dem 1. Januar gilt der neu gefasste § 2 BORA, wonach der Rechtsanwalt dem Mandanten – nach einem Hinweis auf die Risiken – auch unverschlüsselte E-Mails schicken darf, falls dieser zuvor ebenfalls unverschlüsselt an den Anwalt gemailt hatte (vgl. zu dieser Neuregelung auch Anwaltsmagazin ZAP 2019, 533). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat nun darauf aufmerksam gemacht, d...mehr

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ZAP 1/2020, Berufsrechtsreport / 1. Vertretung widerstreitender Interessen

Ein Anwalt, der mehrere an einem Rechtsstreit beteiligte Parteien vertritt, spielt mit dem Feuer. Dies hatte bereits eine letztes Jahr vorgestellte (Deckenbrock/Markworth Berufsrechtsreport ZAP 2019, 115, 120 f.) Entscheidung des 4. Strafsenats (Beschl. v. 21.11.2018 – 4 StR 15/18 m. Anm. Deckenbrock NJW 2019, 318) illustriert (vgl. zudem BGH, Urt. v. 12.3.2019 – VI ZR 277/1...mehr

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ZAP 5/2020, Anwaltsmagazin / 10 Anwaltliche Unabhängigkeit von Uni-Dozenten

Ein Rechtsanwalt, der einen Lehrvertrag mit einer Universität hat, kann diese auch vor den Unionsgerichten vertreten, ohne dass seine vertraglichen Bindungen dem entgegenstehen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 4.2.2020 entschieden und einen Beschluss der Vorinstanz – des Gerichts der Europäischen Union – aufgehoben. Die für das Auftreten vor Gerich...mehr

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AGkompakt 8+9/2016, Die Höh... / IV. Auftrag

Anwalt muss Auftrag darlegen und beweisen Wird nicht über das Honorar gesprochen, dann wird häufig auch nicht über den Auftrag gesprochen. Es gelten dann die allgemeinen Grundsätze des BGB und die Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast. Der Anwalt muss darlegen und beweisen, dass ihm ein Beratungsauftrag erteilt worden ist. Nicht jedes Gespräch und jedes Telefonat mit dem ...mehr

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ZAP 1/2015, Mündliche Verha... / IV. Exkurs: Kampf um das Protokoll

Das Protokoll hat Beweiskraft bezüglich der wesentlichen Vorgänge der Verhandlung (§§ 160 Abs. 2, 165, 415 Abs. 1 ZPO). Hieraus ergibt sich häufig ein "Kampf um das Protokoll" (Geipel/Prechtel MDR 2011, 336, 339): Was im Protokoll steht, gilt als stattgefunden; was nicht im Protokoll steht, gilt als nicht stattgefunden. Vergisst der Richter, etwas zu diktieren, ist es Aufgab...mehr

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Lexikon / A. Einleitung

Rz. 1749 Mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts kommt in der Regel ein entgeltlicher Dienstvertrag zustande, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§§ 611, 675 BGB).[3209] Ausnahmsweise kann der Tätigkeit auch ein Werkvertrag zugrunde liegen, etwa bei der Erstellung eines Gutachtens, Vertrags oder Legal Due Diligence Reports.[3210] Die Verwendung von allgemeinen M...mehr

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ZAP 17/2023, Das Verbrauche... / III. Anwendung des Fernabsatzgesetzes und des Außergeschäftsraumvertrags auf den Anwaltsvertrag

Nach den §§ 355, 312g BGB steht einem Verbraucher bei einem aufgrund der systemischen Verwendung von Telekommunikationsmitteln dem Fernabsatzgesetz unterfallenden Vertrag oder einem außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossenen Vertrag ein 14-tägiges Widerrufsrecht zur Seite. Einer Begründung für den Widerruf bedarf es dabei seitens des Verbrauchers nicht. Wider...mehr

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ZAP 4/2015, Anwaltliche Sch... / III Entscheidung mit Stellungnahme

Anfechtungsklage als statthafte Klageart Der Anwaltssenat stellt klar, dass belehrende Hinweise einer Rechtsanwaltskammer i.S.v. § 73 Abs. 2 Nr. 1 und 4 BRAO gegenüber ihren Mitgliedern, wenn mit einem Handlungsverbot verbunden, mit der Anfechtungsklage angreifbar sind. Hintergrund ist, dass ein solcher belehrender Hinweis einen, die Rechtsstellung des Rechtsanwalts betreffen...mehr

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AGS 8+9/2016, Reisekosten e... / 2 Aus den Gründen

1. Die weitere Beschwerde der Landeskasse ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 RVG zulässig, weil das LG sie ausdrücklich wegen grundsätzlicher Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat, ob die Staatskasse bei Festsetzung der Vergütung nach § 55 RVG in dem Fall, in dem die im Gerichtsbezirk ansässige Partei einen außerhalb ...mehr

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AGS 8+9/2020, Vergütungsans... / a) Beiordnung im Wege der PKH (§ 45 Abs. 1 RVG)

Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse hängt bei PKH gem. § 45 Abs. 1 RVG aber von der Beiordnung des Rechtsanwalts im Wege der PKH ab. Wenn es an der Beiordnung eines (namentlich vom Gericht bestimmten) Rechtsanwalts fehlt, weil dem Nebenkläger nur PKH für die Zuziehung eines Rechtsanwalts bewilligt ist, erwächst dem vom Nebenkläger zugezogenen Rechtsanwalt jedenfalls...mehr

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ZAP 24/2022, Verfahrenstipp... / 2. Rechtsprechungsübersicht beA/elektronisches Dokument

Berufung, Rücknahme Die Erklärung über die Rücknahme der Berufung kann vom Verteidiger wirksam durch per Telefax an das Gericht übermitteltes Schreiben erfolgen; eine Verpflichtung zur Übermittlung der Erklärung gem. § 32d S. 2 StPO als elektronisches Dokument besteht nicht (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.11.2022 – 1 Ws 312/22). Entbindungsantrag: Ein per beA gestellter Entbindun...mehr

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ZAP 14/2018, Verfahrenstipp... / 1. Terminsverlegung

Grundsätzlich hat ein Angeklagter (immer) das Recht, sich in einem Strafverfahren von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen. Auf diesen zu begrüßenden allgemeinen Satz hat der 1. Strafsenat des BGH in seinem Beschluss vom 21.3.2018 (1 StR 415/17, NJW 2018, 1698 f. = StRR 5/2018, 2) noch einmal hingewiesen. Der Angeklagte hatte sich mit der Verfahrensrüge...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Nutzungspflicht des beSt bei Auftreten in eigener Sache

Frage: Die Bundessteuerberaterkammer hat bekanntlich über die Steuerberaterplattform ab dem 1.1.2023 für jeden Steuerberater ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) empfangsbereit eingerichtet (§§ 86d, 157e StBerG). § 86d Abs. 6 StBerG enthält – entsprechend § 31a Abs. 6 BRAO – berufsrechtlich eine (passive) Nutzungspflicht für das beSt. Der Inhaber des beS...mehr

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AGS 8+9/2020, Glaubhaftmach... / 2 Aus den Gründen

Der Senat entscheidet nach der Übertragung der Sache gem. § 56 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 und S. 3 RVG sowie § 33 Abs. 1 S. 1 SGG in der Besetzung mit drei Berufsrichtern. Die zulässige Beschwerde ist im tenorierten Umfang begründet. Das SG hat die Erinnerung zu Unrecht vollständig zurückgewiesen. Diese ist zulässig und teilweise begründet. Die Antragstellerin ha...mehr

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ZAP 19/2019, Die (virtuelle... / 1. Die Kanzlei (Hauptniederlassung)

Die "Kanzlei" i.S.v. § 27 Abs. 1 BRAO ist der Mittelpunkt der anwaltlichen Berufsausübung. Der Begriff der Kanzlei ist im Gesetz nicht definiert. Berufsrechtlich gilt die "Kanzlei" als die berufliche Niederlassung eines Rechtsanwalts. Das Gesetz benennt die berufliche Niederlassung eines Rechtsanwalts nicht als Hauptstelle, Hauptkanzlei oder Hauptniederlassung, sondern einfac...mehr

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AGS 08-09/2018, Zusätzliche... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte und fristgerecht eingelegte (§§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 3 RVG) Beschwerde ist begründet. 1. Eine Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 4141 VV entsteht, wenn sich das gerichtliche Verfahren durch Rücknahme der Revision des Angeklagten erledigt. Nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 4141 VV entsteht die Gebühr nicht, wenn eine auf die Förderung des Verfahrens gerichtete ...mehr

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ZAP 15/2022, Der Mietprozes... / 3. Unzulässigkeit anwaltlicher Schriftsätze in Papierform wegen § 130d ZPO

Von besonderem Interesse ist jedoch, wie sich die neue Regelung von § 130d ZPO grds. mit der Übergabe anwaltlicher Schriftsätze in Papierform verhält und welche Folgerungen für die Gerichtspraxis hieraus zu ziehen sind. Nach hier vertretener Meinung führt § 130d ZPO kategorisch zu einem Verbot von Anwaltsschriftsätzen in schriftlicher Form (§ 126 BGB), sodass die Übergabe vo...mehr

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ZAP 18/2022, Gesetzgebungsr... / 7. Anwaltliches Gesellschaftsrecht

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7.7.2021 (BGBl 2021 I, S. 2363) wird insb. das anwaltliche Gesellschaftsrecht grundlegend reformiert (ausführlich Deckenbrock/Markworth ZAP 2022, 103 ff. sowie Deckenbrock DB 20...mehr

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ZAP 19/2018, Die Kraftfahrt... / 4. Prozessführungsbefugnis

Wenn gegen den Versicherungsnehmer Haftpflichtansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, hat er die Führung des Rechtsstreits dem Versicherer zu überlassen (E.1.2.4 AKB 2015). Diese Prozessführungsbefugnis beinhaltet auch und vor allem das Recht des Versicherers, den Prozessanwalt für den Versicherungsnehmer und die übrigen Versicherten zu bestellen. Da der Haftpflichtvers...mehr