Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Die Terminsgebühr

aa) Nrn. 3202, 3203 i.V.m. Vorb. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG Rz. 9 Die Terminsgebühr 2. Instanz fällt unter den gleichen Bedingungen an wie die Terminsgebühr 1. Instanz. Sie entsteht bereits durch die Wahrnehmung eines Termin i.S.d. Vorb. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG. Wenn eine Beschwerde beschränkt oder ganz zurückgenommen werden soll, muss die Beschränkung oder Rücknahme also vor Beginn de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / I. Gebühren bei Beschwerden gegen instanzbeendende Entscheidungen

1. Anwendungsbereich a) Begriff der Familiensache Rz. 1 Vorb. 3.2.1 und 3.2.2 VV RVG sprechen von "Familiensachen", für welche die jeweiligen Abschnitte gelten. Familiensachen sind in § 111 FamFG abschließend aufgezählt. In den einzelnen Unterabschnitten des FamFG finden sich jeweils nähere Beschreibungen der in Nr. 1 bis 11 genannten Verfahren. Aus den früheren Bestimmungen (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 2. Die einzelnen Gebühren

a) Die Verfahrensgebühr, Nrn. 3200, 3201 i.V.m. Vorb. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG Rz. 7 Die Verfahrensgebühr 2. Instanz entsteht unter den gleichen Voraussetzungen wie die Verfahrensgebühr 1. Instanz, also durch die Beauftragung und die erste Tätigkeit des Anwalts, die der Beschwerde zuzuordnen ist (z.B. Studium des Ersturteils, Informationsentgegennahme für die 2. Instanz, Überlegun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 2. Kosten des Beschwerdegegners

a) Die ermäßigte Verfahrensgebühr Rz. 25 Wurde keine Mandatsanzeige im Beschwerdeverfahren abgegeben und wird sodann die gegnerische Beschwerde zurückgenommen, kann der Anwalt die 1,1 Gebühr gem. Nr. 3201 S. 1 Nr. 1 VV RVG erstattet verlangen, wenn er darlegen und glaubhaft machen kann, dass er mehr getan hat, als nur die Beschwerdeschrift und den Antrag auf Verlängerung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / B. Die Verfahrenswerte

I. Allgemeines 1. Gesetzliche Regelung Rz. 29 Die Verfahrenswerte für die Gerichtskosten ergeben sich aus den §§ 33 ff., 43 ff. FamGKG. Die besonderen Vorschriften für die Rechtsmittel finden sich in den §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG. Für die Anwaltsgebühren verweist § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auf diese Bestimmungen. Die §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG gelten für die Zivilprozessverfahren genauso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 1. Beschwerde gegen Auskunftsbeschlüsse

a) Beschwerde des Auskunftsverpflichteten Rz. 39 Für die Beschwerde desjenigen, der Auskunft im Unterhalt oder Zugewinn erteilen soll, hat der BGH die Beschwer allein aus dem "Interesse, die Auskunft nicht geben zu müssen" hergeleitet.[41] Maßgebend ist der Aufwand an Zeit und Kosten, den die Auskunftserteilung verursacht.[42] Die Kosten der Heranziehung sachverständiger Drit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / A. Gebühren

I. Gebühren bei Beschwerden gegen instanzbeendende Entscheidungen 1. Anwendungsbereich a) Begriff der Familiensache Rz. 1 Vorb. 3.2.1 und 3.2.2 VV RVG sprechen von "Familiensachen", für welche die jeweiligen Abschnitte gelten. Familiensachen sind in § 111 FamFG abschließend aufgezählt. In den einzelnen Unterabschnitten des FamFG finden sich jeweils nähere Beschreibungen der in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 1. Anwendungsbereich

a) Begriff der Familiensache Rz. 1 Vorb. 3.2.1 und 3.2.2 VV RVG sprechen von "Familiensachen", für welche die jeweiligen Abschnitte gelten. Familiensachen sind in § 111 FamFG abschließend aufgezählt. In den einzelnen Unterabschnitten des FamFG finden sich jeweils nähere Beschreibungen der in Nr. 1 bis 11 genannten Verfahren. Aus den früheren Bestimmungen (§ 23b GVG und § 621 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / I. Allgemeines

1. Gesetzliche Regelung Rz. 29 Die Verfahrenswerte für die Gerichtskosten ergeben sich aus den §§ 33 ff., 43 ff. FamGKG. Die besonderen Vorschriften für die Rechtsmittel finden sich in den §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG. Für die Anwaltsgebühren verweist § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auf diese Bestimmungen. Die §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG gelten für die Zivilprozessverfahren genauso wie für die V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Die Festsetzung der We... / B. Die Festsetzung der Gebühren, Rechtsbehelfe

I. überblick Rz. 12 Die Gebühren werden entwedermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Die Festsetzung der We... / A. Die Festsetzung der Gebührenwerte, Rechtsbehelfe

I. Festsetzung nach §§ 53 ff. FamGKG für Anwalts- und Gerichtskosten 1. Festsetzung des Gebührenwerts durch das Familiengericht Rz. 1 Materiell verweist § 23 Abs. 1 RVG auf das FamGKG zur ausschließlichen Wertberechnung. Formell knüpft das RVG (§ 32 Abs. 1 RVG) grundsätzlich an die Festsetzung der für die Gerichtsgebühren maßgebenden Werte an, die – im Grundsatz – auch für den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Die Festsetzung der We... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 10 Gegen die Festsetzung gem. § 33 RVG ist das Rechtsmittel der fristgebundenen Beschwerde gegeben. Die Frist beträgt 2 Wochen (§ 33 Abs. 3 S. 1, 3 RVG). Der Beschwerdewert muss 200,00 EUR übersteigen, wobei die Beschwer genauso ermittelt wird wie für das Verfahren gem. §§ 53 ff. FamGKG dargestellt (s. Rdn 1). Durch diese Festsetzung sind die anderen Verfahrensbeteiligte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / c) Beschwerde gegen Ablehnung einer Terminsverlegung (unzulässige Beschwerde!)

Rz. 54 Das OLG Nürnberg hat 1/10 des Hauptsacheverfahrenswertes angesetzt, § 227 Abs. 4 S. 3, § 572 ZPO, § 33 RVG.[57]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Beschwerde gegen Versagung der VKH-Bewilligung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / i) Gebühren für die Rechtsbeschwerde

Rz. 20 Für den Anwalt beim BGH (§ 114 Abs. 2 FamFG) entstehen die Gebühren gem. Vorb. 3.2.2 Nr. 1a, Nrn. 3206 ff. VV RVG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 3. Beschwerde gegen ein Urteil auf Belegvorlage

Rz. 44 Ist der Antragsgegner zu einer unmöglichen Leistung verurteilt (z.B. auf Vorlage des Einkommensteuerbescheids, der aber noch immer nicht ergangen ist), ist der Wert des Rechtsmittelverfahrens nach dem Aufwand an Zeit und Kosten zu bestimmen, der notwendig ist, um etwaige Vollstreckungsversuche zu verhindern.[48]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Beschwerde gegen Festsetzung des Gegenstandswertes bei VKH

Rz. 53 Beschwerde des Anwalts: nach Wahlanwaltsgebühren. Beschwerde der Partei: Mehrbelastung bzgl. Gerichtskosten und Anwaltskosten.[56]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 6. Beispiele für Beschwerden gegen Entscheidungen i.S.d. Nr. 3500 VV RVG

a) Beschwerde gegen Versagung der VKH-Bewilligung Rz. 52 Es gilt § 23a Abs. 1 RVG.[55] b) Beschwerde gegen Festsetzung des Gegenstandswertes bei VKH Rz. 53 Beschwerde des Anwalts: nach Wahlanwaltsgebühren. Beschwerde der Partei: Mehrbelastung bzgl. Gerichtskosten und Anwaltskosten.[56] c) Beschwerde gegen Ablehnung einer Terminsverlegung (unzulässige Beschwerde!) Rz. 54 Das OLG Nü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 4. § 39 Abs. 2 FamGKG

Rz. 36 Betreffen Antrag und Widerantrag denselben Gegenstand, werden die Werte nicht zusammengerechnet, sondern ist nur der Wert des höheren Anspruchs maßgebend. Es gelten die gleichen Grundsätze wie für Antrag und Widerantrag in 1. Instanz (s. § 8 Rdn 163 ff.).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Erstattungspflicht des Gegners

Rz. 26 Es ist heute unstreitig, dass die Kosten des Anwalts, der vom Rechtsmittelgegner nach Erhalt der Rechtsmittelschrift beauftragt wurde, "notwendige" Kosten sind, die erstattungspflichtig sind, wenn eine entsprechende Kostengrundentscheidung ergeht. Dies gilt auch, wenn der Rechtsmittelführer erklärt hat, nur zur Fristwahrung das Rechtsmittel einzulegen. Der Beschwerdeg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Die Verfahrensgebühr, Nrn. 3200, 3201 i.V.m. Vorb. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG

Rz. 7 Die Verfahrensgebühr 2. Instanz entsteht unter den gleichen Voraussetzungen wie die Verfahrensgebühr 1. Instanz, also durch die Beauftragung und die erste Tätigkeit des Anwalts, die der Beschwerde zuzuordnen ist (z.B. Studium des Ersturteils, Informationsentgegennahme für die 2. Instanz, Überlegungen über die Aussichten des Rechtsmittels). Rz. 8 Es gibt eine Reihe von T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / d) Eine oder mehrere Angelegenheiten: Der Verbund

Rz. 13 Die 2. Instanz ist im Verhältnis zur 1. Instanz immer eine neue Angelegenheit (§ 17 Nr. 1 RVG). Der Verbund bleibt in der 2. Instanz erhalten, so dass die Rechtsmittel gegen mehrere Verbundentscheidungen als eine Angelegenheit abzurechnen sind (§§ 137 Abs. 1, 142 Abs. 1 FamFG). Das gilt auch dann, wenn gegen die Ehescheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft selbst ke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 2. Bewertung des laufenden Unterhalts

Rz. 42 § 51 Abs. 1 und Abs. 2, § 35 FamGKG sind auch in der Rechtsmittelinstanz anzuwenden. Sind die ersten zwölf Monate ab Klageerhebung in der 1. Instanz im Rechtsmittelverfahren nicht streitig, sondern geht es um spätere Zeiträume, ist gem. § 40 Abs. 2 S. 1 FamGKG eine entsprechende Anwendung des § 51 Abs. 1 FamGKG geboten, d.h. der Wert des Rechtsmittelverfahrens wird na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 1. Gebühren für die Beschwerde gegen Zwischenentscheidungen

Rz. 21 Für Beschwerden gegen Entscheidungen, die keine Endentscheidungen (§ 38 Abs. 1 S. 1 FamFG) oder zwar Endentscheidungen, aber nicht in der Hauptsache, sind, erhält der Anwalt nach Nrn. 3500, 3513 VV RVG eine 0,5 Verfahrensgebühr und ggf. eine 0,5 Terminsgebühr. Der Anwalt erhält aber keine Gebühr, wenn er die gegnerische Beschwerde erst zusammen mit der gerichtlichen E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 29 Die Verfahrenswerte für die Gerichtskosten ergeben sich aus den §§ 33 ff., 43 ff. FamGKG. Die besonderen Vorschriften für die Rechtsmittel finden sich in den §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG. Für die Anwaltsgebühren verweist § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auf diese Bestimmungen. Die §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG gelten für die Zivilprozessverfahren genauso wie für die Verfahren der freiwillig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 2. Zur Unterscheidung: Antrag und Beschwer

Rz. 31 In der Ehesache und in den Familienstreitsachen ist ein Antrag erforderlich (§ 117 Abs. 1 S. 1 FamFG). Dieser Antrag bestimmt den Rechtsmittelwert; wird kein Antrag fristgerecht gestellt, gilt der Wert der Beschwer gem. § 40 Abs. 1 S. 2 FamGKG. Die Beschwer ist der Unterschied zwischen dem, was der Antragsteller I. Instanz verfolgte, und dem, was ihm das Erstgericht z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / C. Die Gerichtskosten

Rz. 56 Beschwerden gegen Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstandesmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Begriff der Familiensache

Rz. 1 Vorb. 3.2.1 und 3.2.2 VV RVG sprechen von "Familiensachen", für welche die jeweiligen Abschnitte gelten. Familiensachen sind in § 111 FamFG abschließend aufgezählt. In den einzelnen Unterabschnitten des FamFG finden sich jeweils nähere Beschreibungen der in Nr. 1 bis 11 genannten Verfahren. Aus den früheren Bestimmungen (§ 23b GVG und § 621 ZPO) ist die Formulierung "…...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Beschwerde des Auskunftsberechtigten

Rz. 40 Der Gebührenwert des Auskunftsberechtigten bestimmt sich nach dem Ziel, also nach Interesse und Notwendigkeit der Auskunftserteilung zur Berechnung des Unterhalts; auch er wird gem. § 42 Abs. 1, 3 FamGKG geschätzt und beträgt – auch – als Gebührenwert eine Quote des Jahresbetrags des vorgestellten Unterhalts (vgl. § 8 Rdn 53). Rz. 41 Beispiel F hat gegen M einen Stufen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / bb) Terminsgebühr und Versäumnisbeschluss in der 2. Instanz, Nr. 3203 VV RVG

Rz. 10 Eine Versäumnisentscheidung gibt es in den Ehesachen und Familienstreitsachen, § 139 FamFG; § 117 Abs. 2 S. 1 FamFG, § 539 ZPO. Eine Herabsetzung der Terminsgebühr (Nr. 3203 VV RVG) findet nur statt, wenn es der Rechtsmittelführer ist, der nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist. Ist dagegen der Rechtsmittelgegner nicht erschienen oder nicht ordnungsge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / c) Die Einigungsgebühr, Nr. 1004 VV RVG

Rz. 12 Die Einigungsgebühr im Beschwerdeverfahren beträgt 1,3. Gem. Anm. Abs. 1 zu Nr. 1004 VV RVG gilt dies auch für die Beschwerde und Rechtsbeschwerde in Familiensachen gegen Endentscheidungen. Die Vorschriften für Einigungen in Kindschaftssachen gelten auch in der 2. Instanz (Anm. Abs. 2 zu Nr. 1003 VV RVG i.V.m. Anm. Abs. 2 zu Nr. 1004 VV RVG). Für nicht anhängige Sache...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / e) Aufhebung und Zurückverweisung, § 21 RVG

Rz. 14 § 21 Abs. 1 RVG enthält den Grundsatz: Soweit an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen wird, ist das weitere Verfahren vor diesem Gericht ein neuer Rechtszug. Das bedeutet, dass die Gebühren ein zweites Mal anfallen. Vorb. 3 Abs. 6 der VV RVG schränkt allerdings insofern ein, als die bereits vor der Zurückverweisung entstandene Verfahrensgebühr auf die Verfahren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / aa) Eilverfahren

Rz. 4 Einstweilige Anordnungen, §§ 49 ff.,119 FamFG Beschwerden gegen einstweilige Anordnungen sind nur ausnahmsweise statthaft (§ 57 FamFG). Soweit eine Beschwerde überhaupt statthaft ist, setzt sie voraus, dass entweder vor dem Erlass der einstweiligen Anordnung mündlich verhandelt wurde oder, dass wenn die einstweilige Anordnung ohne vorherige mündliche Verhandlung erging,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / bb) Arrestverfahren, §§ 916 ff. ZPO, § 119 FamFG

Rz. 6 Das Arrestverfahren war verfahrensrechtlich immer schon ein selbstständiges Verfahren, das mit einer Endentscheidung endete. Dies gilt weiterhin. Wird der Arrest nach mündlicher Verhandlung erlassen, ist die Beschwerde gegeben; wird ohne mündliche Verhandlung entschieden, hat der Gläubiger die sofortige Beschwerde § 567 Abs. 1 ZPO, während der Schuldner (nur) den Wider...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / aa) Nrn. 3202, 3203 i.V.m. Vorb. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG

Rz. 9 Die Terminsgebühr 2. Instanz fällt unter den gleichen Bedingungen an wie die Terminsgebühr 1. Instanz. Sie entsteht bereits durch die Wahrnehmung eines Termin i.S.d. Vorb. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG. Wenn eine Beschwerde beschränkt oder ganz zurückgenommen werden soll, muss die Beschränkung oder Rücknahme also vor Beginn des Termins, d.h. vor dem Aufruf der Sache erfolgen, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / d) Beschwerde gegen die Anordnung der Aussetzung des Verfahrens

Rz. 55 Nicht der Hauptsachewert, sondern Interesse der Parteien an der Entscheidung über die Aussetzung, § 3 ZPO, bestimmt den Verfahrenswert für die Beschwerde.[58] Angesetzt wurde 1/5 des Verfahrenswertes, "wenn nicht besondere Umstände, Erhöhung oder Ermäßigung veranlassen".[59]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 5. Missbräuchliche Antragsbegrenzung

Rz. 37 Beispiel Es waren in 1. Instanz monatlich 800,00 EUR Unterhalt gefordert worden, der Antrag wurde abgewiesen. Hiergegen wurde Beschwerde eingelegt. Während der Ausarbeitung der Beschwerdebegründung erkennt der Anwalt, dass die Beschwerde doch keine Aussicht auf Erfolg hat. Statt sie sofort zurückzunehmen, stellt er einen Beschwerdeantrag auf monatlich 100,00 EUR Unter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 1. Der Verkehrsanwalt im Beschwerdeverfahren

Rz. 23 Wenn der Mandant einen Rechtsstreit an einem auswärtigen Gericht führt, hat er die Möglichkeit, entweder einen dortigen Anwalt zu beauftragen und an seinem Wohn- oder Geschäftsort einen Verkehrsanwalt (Korrespondenzanwalt) zu beauftragen oder er beauftragt einen örtlichen Anwalt mit der Prozessführung, dieser fährt also zu dem auswärtigen Gericht zu den Terminen. Die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Begriff "Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands"

Rz. 3 Die Endentscheidung ist eine Entscheidung, die den Rechtszug beendet. Eine "Endentscheidung" kann also auch eine Neben- und Zwischenentscheidung sein. Diese sind hier aber nicht angesprochen. In Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 2b VV RVG ist nur von "Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstands" die Rede. "Hauptgegenstand" kann man als das Verfahrensziel bezeichnen. "Hauptgegens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 3. § 40 Abs. 2 S. 1 FamGKG: Begrenzung des zweitinstanzlichen Verfahrenswertes

Rz. 34 N. Schneider [37] hat hierzu folgendes Beispiel gebildet: F klagt Unterhalt für die ersten zwölf Monate ein mit monatlich 1.000,00 EUR und will für das zweite Jahr 1.200,00 EUR monatlich. M wird verurteilt und legt Beschwerde ein, indem er sich gegen die Unterhaltszahlung nach Ablauf eines Jahres wehrt. Die ersten zwölf Monate haben einen Wert von 12 × 1.000,00 EUR = 12....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Beschwerde des Auskunftsverpflichteten

Rz. 39 Für die Beschwerde desjenigen, der Auskunft im Unterhalt oder Zugewinn erteilen soll, hat der BGH die Beschwer allein aus dem "Interesse, die Auskunft nicht geben zu müssen" hergeleitet.[41] Maßgebend ist der Aufwand an Zeit und Kosten, den die Auskunftserteilung verursacht.[42] Die Kosten der Heranziehung sachverständiger Dritter wie Rechtsanwalt oder Steuerberater g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / cc) Terminsgebühr ohne Termin in der 2. Instanz?

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / f) Beschwerde gem. § 256 FamFG im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

Rz. 16 Es handelt sich um eine Beschwerde gem. § 58 FamFG gegen eine Endentscheidung über den Hauptgegenstand.[18] Die Vorb. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG erfasst also diese Beschwerde, so dass die Gebühren gem. Nrn. 3200 und 3202 VV RVG anfallen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Die ermäßigte Verfahrensgebühr

Rz. 25 Wurde keine Mandatsanzeige im Beschwerdeverfahren abgegeben und wird sodann die gegnerische Beschwerde zurückgenommen, kann der Anwalt die 1,1 Gebühr gem. Nr. 3201 S. 1 Nr. 1 VV RVG erstattet verlangen, wenn er darlegen und glaubhaft machen kann, dass er mehr getan hat, als nur die Beschwerdeschrift und den Antrag auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist entgeg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / g) Erlass der einstweiligen Anordnung oder eines Arrestes durch das Oberlandesgericht

Rz. 17 Gem. § 50 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 943 ZPO i.V.m. § 119 Abs. 2 FamFG, wird der Arrest und ebenso die einstweilige Anordnung durch das Oberlandesgericht erlassen, wenn ein Hauptsacheverfahren dort anhängig ist. In diesem Fall werden nur die Gebühren verdient, die für eine einstweilige Anordnung oder einen Arrest in 1. Instanz verdient würden (Vorb. 3.2 Abs. 2 VV RVG).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / c) Das sogenannte Stillhalteabkommen

Rz. 28 Eine Partei legt Beschwerde "zur Fristwahrung" ein und bittet den Gegnervertreter, sich vorläufig noch nicht zu bestellen. Derartige Wünsche sollten zurückhaltend geäußert werden. Eine berufsrechtliche Verpflichtung einer solchen Forderung nachzukommen, besteht nicht. Kommt der Anwalt dem Wunsch nicht nach, kann er die Gebühren erstattet verlangen wie sonst auch. Komm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / D. Rechenbeispiele

Rz. 58 Beispiel 1 Im Verbundendbeschluss wird u.a. ein Antrag auf nachehelichen Unterhalt (monatlich 800,00 EUR) und ein Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (Wert: 3.000,00 EUR) abgelehnt. Gegen beides wird Rechtsmittel eingelegt. Der Wert beträgt: 12 × 800,00 EUR + 3.000,00 EUR = 12.600,00 EUR.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / (2) Rechtsmittel, Anschlussrechtsmittel

Rz. 64 Erfasst ist immer nur ein Rechtszug. Für das Rechtsmittelverfahren muss ein eigener Antrag gestellt werden.[62] Die Beiordnung für die Berufung (in Familiensachen: Beschwerde) umfasst die Rechtsverteidigung gegen die Anschlussberufung/-beschwerde, aber nicht die Anschlussberufung (in Familiensachen: Anschlussbeschwerde) selbst, § 48 Abs. 2 S. 1 RVG. Grundsätzlich muss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Die Festsetzung der We... / 2. Festsetzung der Beratungshilfevergütung

Rz. 19 Die Vergütung (§ 44 RVG) wird durch den Urkundsbeamten festgesetzt (§ 55 Abs. 4 RVG i.V.m. § 4 Abs. 1 BerHG). Der Rechtsbehelf ist die Erinnerung gem. § 56 Abs. 1 RVG. Diese Erinnerung ist der einzige Rechtsbehelf (§ 7 BerHG).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Die Festsetzung der We... / c) Kosten für diesen Beschluss

Rz. 7 Das Kostenfestsetzungsverfahren in 1. Instanz ist gerichtsgebührenfrei. In der 2. Instanz fallen im Verfahren gem. § 59 Abs. 3 S. 1 FamGKG gleichfalls keine Gerichtsgebühren an, außer wenn eine nicht statthafte Beschwerde eingelegt wurde.[8]mehr