Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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AGS 2/2015, Kostenfestsetzu... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 11 Abs. 1 RPflG, 104 Abs. 3 ZPO statthafte und im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Gem. § 104 Abs. 1 S. 1 ZPO sind auf Antrag die in einem Rechtstreit angefallenen Kosten festzusetzen. Der vollstreckbare Titel als Grundlage der Festsetzung sagt dabei aus, wer die Verfahrenskosten zu tragen hat. Als vollstreckbare Titel in diesem Sinne sind d...mehr

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zfs 2/2015, Gescheiterter S... / Sachverhalt

Das LG hat den Angekl. wegen Totschlags in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt sowie Maßregeln nach §§ 69, 69a StGB angeordnet. Gegen das Urteil richten sich die Rechtsmittel des Angekl. und der StA jeweils mit der Sachrüge. Sie haben keinen Erfolg. Nach den vom LG getro...mehr

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AGkompakt 2/2015, Beschwerd... / IV. Festsetzung der PKH-Vergütung

Festsetzung folgt den Vorschriften des RVG Die Festsetzung der PKH-Vergütung folgt nicht den Vorschriften des SGG, sondern den Vorschriften des RVG (§ 55 ff. RVG). Erinnerung gegen Vergütungsfestsetzung Hier ist gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten immer (unabhängig vom Wert des Beschwerdegegenstands) die unbefristete Erinnerung gegeben (§ 56 RVG). Durch § 1 Abs. 3 RVG ist...mehr

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AGS 2/2015, Keine Zusätzlic... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist unbegründet. Der Kläger hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung von 196,35 EUR nebst Zinsen aus dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertragsverhältnis. Die Beklagte ist nicht verpflichtet, dem Kläger für die Tätigkeit seines Bevollmächtigten in dem gegen ihn gerichteten Strafverfahren vor dem AG eine Erledigungsgeb...mehr

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AGS 2/2015, Anspruchsbegrün... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 569 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel indes keinen Erfolg. Zu Recht hat die Rechtspflegerin die von der Beklagten zur Erstattung angemeldete 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) festgesetzt. Nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV entsteht die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einsc...mehr

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FF 2/2015, Wertfestsetzung ... / 1 Gründe:

I. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Familiengericht den Wert für das Scheidungsverbundverfahren der Beteiligten auf insgesamt 33.480 EUR (18.600 EUR für die Ehesache zzgl. 14.880 EUR für die Folgesache Versorgungsausgleich) festgesetzt. Dabei ist es davon ausgegangen, dass das Nettoeinkommen, das der Antragsteller in den letzten drei Monaten vor Antragstellung verdien...mehr

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AGS 2/2015, Wertberechnung ... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 59 FamGKG zulässige Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für das Verfahren erster Instanz hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist sie unbegründet. 2. Für die Wertberechnung des Scheidungsverbundverfahrens gelten gem. § 44 Abs. 1 FamGKG alle in den Verbund einbezogenen Familiensachen (§ 137 FamFG) als ein Verfah...mehr

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FF 2/2015, Kein Versäumnisb... / 1 Gründe:

[1] I. Die 2004 geborene Antragstellerin nimmt den Antragsgegner, ihren Vater, für die Zeit ab März 2012 auf Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe des Mindestunterhalts in Anspruch. [2] Der Antragsgegner hat sich auf mangelnde Leistungsfähigkeit berufen. Er ist Vater von drei weiteren minderjährigen Kindern und lebt mit deren Mutter und deren drei weiteren Kindern aus früheren ...mehr

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AGS 2/2015, Riedel/Sußbauer, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Begründet von Fritz Riedel und Heinrich Sußbauer. Bearbeitet von Sabine Ahlmann, Dr. Bruno Kremer, Elke Pankatz, Hans Gerhard Potthoff, Hagen Schneider und Ferdinand Schütz. 10. Aufl. 2015. Verlag Franz Vahlen. XX, 1221 S. 149,00 EUR.

Lange hat die Neuauflage auf sich warten lassen. Zehn Jahre sind seit Erscheinen der Vorauflage vergangen. Zahlreiche Gesetzesänderungen haben sich ergeben (allein zwei Kostenrechtsmodernisierungsgesetze). Zudem galt es umfangreiche Rechtsprechung einzuarbeiten, zumal die Vorauflage unmittelbar nach Inkrafttreten des RVG erschienen war und naturgemäß hierzu kaum Rechtsprechu...mehr

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FF 2/2015, Kostenentscheidu... / 1 Gründe:

I. Der Antragsteller wendet sich gegen die isolierte Kostenentscheidung in einer Sorgerechtssache. Aus der nicht ehelichen Beziehung der Beteiligten ist das am … 2004 geborene noch minderjährige Kind K. hervorgegangen. Seit der Trennung der Beteiligten im April 2011 lebt das Kind bei der allein sorgeberechtigten Mutter. Mit dem am 4.9.2013 beim Amtsgericht Augsburg eingegangen...mehr

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zfs 2/2015, Gescheiterter S... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… II. Das Rechtsmittel des Angekl. hat keinen Erfolg." [5] Insb. weist die Beweiswürdigung zum Vorsatz des Angekl. hinsichtlich der Tötung seiner Ehefrau keinen Rechtsfehler auf. Auch ein Verstoß gegen den in-dubio-Grundsatz liegt aus den vom Generalbundesanwalt in der Antragsschrift v. 16.5.2014 dargelegten Gründen nicht vor. [6] III. Der vom Generalbundesanwalt nicht ve...mehr

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Zerb 2/2015, Die Verfolgung... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Pflichtteilsanspruch unterliege als Geldsummenanspruch der Verwaltung des Testamentsvollstreckers iSv § 2205 BGB. Er sei gemäß § 2317 Abs. 2 BGB vererblich und übertragbar. Auch der Sinn und Zweck des Pflichtteilsanspruchs sowie weiterer gesetzlicher Normen spreche nicht dafür, dass er nur von dem...mehr

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AGS 2/2015, Keine Terminsge... / 1 Aus den Gründen

Eine Terminsgebühr gem. § 2 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV ist entgegen dem Beschwerdepetitum auch nach der Auffassung des Senats in dem vorliegenden, mit Beschluss des FamG abgeschlossenen Versorgungsausgleichsverfahren, in dem die Antragsteller den Antragsgegner vertreten haben, nicht angefallen. Entsprechend seiner Ankündigung hat das AG über den V...mehr

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Der Erwerb von Anteilen an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft setzt eine neue Spekulationsfrist in Gang

Leitsatz Der Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft gilt bei der Anwendung des § 23 Abs. 1 EStG als anteiliger Erwerb der Wirtschaftsgüter. Eine Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist nach Erwerb des Anteils ist damit ein privates Veräußerungsgeschäft auch dann, wenn die Gesellschaft die Wirtschaftsgüter außerhalb der Spekulationsfrist erworben hatte. Sachve...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung

Leitsatz Ein Ausschluss der Sicherheitsleistung kommt nur in Betracht, soweit der Rechtsbehelf gegen den Grundlagenbescheid mit Sicherheit oder mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein wird. Sachverhalt Der Antragsteller A setzte in seinem Restaurant eine elektronische Registrierkasse ein. Diese wies nach Auffassung des Finanzamts u. a. bei der Programmierung erhebliche...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / III. Rechtsbehelfe

Hat der Kostenbeamte entgegen § 122 Abs. 2 ZPO einen Kostenvorschuss angefordert, so kann dagegen Erinnerung (§ 66 GKG, § 57 FamGKG, § 81 GNotKG) eingelegt werden. Hat das Gericht (Richter, Rechtspfleger) seine Tätigkeit von der Kostenzahlung abhängig gemacht und stützt sich die Abhängigmachung ausschließlich auf einer Regelung des GKG, so ist Beschwerde nach § 67 Abs. 1 S. 1...mehr

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AGS 08/09/2015, Rechtsmittel gegen festgesetzte Gerichtskosten

Leitsatz Wird der Kostenschuldner in dem Kostenfestsetzungsbeschluss durch die Berücksichtigung von Gerichtskosten nachteilig beschwert, ist die sofortige Beschwerde das zulässige Rechtsmittel. Er muss sich nicht auf die Erinnerung gegen den Kostenansatz nach § 66 GKG verweisen lassen. OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.5.2014 – 6 W 31/14 1 Aus den Gründen Soweit die Beklagten sich ...mehr

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§ 17 Anwalts- und Prozessko... / f) Rechtsmittel

Rz. 104 Soweit das Gericht dem auf Schadenersatz gerichteten Klageantrag stattgibt, kann der Angeklagte die Entscheidung auch ohne den strafrechtlichen Teil des Urteils mit dem sonst zulässigen Rechtsmittel anfechten (§ 406a II 1 StPO). Die Berufung (§§ 312 ff. StPO) muss bei dem Gericht des ersten Rechtszuges binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden (...mehr

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AGS 08/09/2015, Keine Gerichtskostenermäßigung bei übereinstimmender Erledigung unter Verzicht auf Begründung und Rechtsmittel gegen Kostenentscheidung

Leitsatz Eine Ermäßigung der Gerichtskosten tritt nicht ein, wenn die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklären und auf eine Begründung der nach § 91a ZPO zu treffenden Kostenentscheidung verzichten sowie auf Rechtsmittel dagegen. OLG Braunschweig, Beschl. v. 2.6.2015 – 2 W 19/15 1 Sachverhalt Die Parteien hatten einen Vergleich geschlosse...mehr

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AGS 08/09/2015, Rechtsmitte... / 1 Aus den Gründen

Soweit die Beklagten sich gegen die Festsetzung verauslagter Gerichtskosten wenden, ist die sofortige Beschwerde unbegründet. Die Beklagten wenden sich ohne Erfolg gegen die Höhe der mit dem Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzten verauslagten Gerichtskosten. a) Die sofortige Beschwerde ist insoweit zulässig. Zwar handelt es sich in der Sache insoweit um eine Einwendung gege...mehr

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AGS 08/09/2015, Rechtsmitte... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Sie verkennt das Verhältnis des Kostenfestsetzungsverfahrens zum Kostenansatzverfahren. Darüber, welche Gerichtskosten erhoben und angesetzt werden, entscheidet zunächst einmal der Kostenbeamte im Verfahren nach den §§ 19 ff. GKG. Gegen seine Entscheidung ist die Erinnerung gegeben, über die der Richter entscheidet (§ 66 Abs. 1 GKG). Dagegen...mehr

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AGS 08/09/2015, Rechtsmitte... / Leitsatz

Wird der Kostenschuldner in dem Kostenfestsetzungsbeschluss durch die Berücksichtigung von Gerichtskosten nachteilig beschwert, ist die sofortige Beschwerde das zulässige Rechtsmittel. Er muss sich nicht auf die Erinnerung gegen den Kostenansatz nach § 66 GKG verweisen lassen. OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.5.2014 – 6 W 31/14mehr

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AGS 08/09/2015, Fehlende Ko... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Die Kostenfestsetzungsorgane sind auch an eine fehlerhafte und unvollständige Kostenentscheidung gebunden. Sie haben lediglich die Kostenentscheidung betragsmäßig auszufüllen, aber nicht über deren Recht- und Zweckmäßigkeit zu entscheiden. Auch Korrekturen einer vermeintlich fehlerhaften oder unvollständigen Kostenentscheidung können nicht üb...mehr

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AGS 08/09/2015, Stuckenberger, Formularsammlung für Rechtsanwaltsfachangestellte

Von Rechtsfachwirtin Stefanie Stuckenberger unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Dr. Christian Stretz und Rechtsanwalt Dr. Frank Zentz. 2. Aufl. 2015. Verlag C.H. Beck, München. XII, 222 S., 39,80 EUR Das Werk enthält eine umfangreiche Formularsammlung mit insgesamt 116 Musterformularen. Eingeleitet wird das Werk mit Mustern zur außergerichtlichen Korrespondenz. Es folgt dann das...mehr

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FoVo 1/2015, Der Schuldner ... / II. Die Lösung

Ausgangspunkt: § 750 ZPO Nach § 750 Abs. 1 S. 1 ZPO darf die Zwangsvollstreckung nur beginnen, wenn die Person, gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder den übrigen Vollstreckungstiteln (§§ 794, 795 ZPO) namentlich bezeichnet ist. Damit wird für das Vollstreckungsorgan die Prüfung, dass Gläubiger und Schuldner als Parteien des Zwangsvollstreckungsverfahrens mit den ...mehr

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AGkompakt 12/2014, Die Zusä... / a) Überblick

Des Weiteren entsteht die Zusätzliche Gebühr, wenn der Anwalt daran mitwirkt, dass die Berufung oder Revision zurückgenommen wird (Anm. Abs. 1 Nr. 3 zu Nr. 4141 VV). Bei dem zurückgenommenen Rechtsmittel muss es sich dabei nicht um das eigene Rechtsmittel handeln. Der Anwalt kann daher auch dann die Zusätzliche Gebühr verdienen, wenn er daran mitwirkt, dass ein anderer Verfa...mehr

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AGS 08/09/2015, Verfassungs... / 1 Sachverhalt

Der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) wendet sich gegen die Kostenrechnung für ein Beschwerdeverfahren, das er vor dem BFH gegen einen finanzgerichtlichen Beschluss geführt hatte, mit dem die vom Kostenschuldner beantragte Aufhebung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids versagt worden war. Der BFH verwarf die Beschwerde als unzulässig, weil sie...mehr

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AGS 1/2015, Just, Kostenverfahren in der Finanz und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Von RiFG Michael Just. 1. Aufl. 2014. Nomos Verlag. 347 S. 38,00 EUR.

In dem vorliegenden Werk befasst sich der Autor mit den gesamten Kostenverfahren der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit. Behandelt wird zunächst die Kostengrundentscheidung sowie ihre Auswirkungen für die Parteien und sonstige Verfahrensbeteiligte wie z.B. Beigeladene. Im Anschluss daran werden die einzelnen kostenrechtlichen Verfahren erläutert, insbesondere das Verfahr...mehr

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AGS 08/09/2015, Verletzung ... / 1 Aus den Gründen

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Gewährung von Beratungshilfe für ein sozialrechtliches Widerspruchsverfahren. I. Für die Einlegung eines Widerspruchs gegen die Ablehnung ihres Antrags auf eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragte die Beschwerdeführerin beim AG einen Berechtigungsschein für eine anwaltliche Beratung nach dem BerHG. D...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / aa) Verurteilung

Rz. 105 Muster: Rechtskräftige Verurteilung, 1. Instanz Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wird über den Abschluss der Instanz Folgendes berichtet: Ihr Versicherungsnehmer wurde wegen der ihm zur Last gelegten Tat/Taten verurteilt. Gegen den Mandanten bzw. Versicherungsnehmer wu...mehr

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AGS 12/2014, Kosten einer A... / 1 Aus den Gründen

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des LG ist gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung des Berufungs...mehr

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AGS 08/09/2015, Werterhöhun... / 2 Aus den Gründen

Gegen die in Urteilsform ergangene Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde nach § 68 Abs. 1 S. 1 GKG statthaft. Allerdings hat das AG die falsche Entscheidungsform gewählt. Nach § 63 Abs. 2 S. 1 GKG hat die Streitwertfestsetzung durch Beschluss zu erfolgen. Stattdessen hat das AG den Streitwert im Urteil festgesetzt. Erlässt ein Gericht seine Entscheidung in einer falschen ...mehr

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AGS 08/09/2015, Keine Geric... / 1 Sachverhalt

Die Parteien hatten einen Vergleich geschlossen und daraufhin den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt. Hinsichtlich der Kosten des Verfahrens einigten sie sich dahin gehend, dass das Gericht entsprechend § 91a ZPO entscheiden solle. Beide Parteien verzichteten hinsichtlich der Kostenentscheidung auf eine Begründung und auf Rechtsmittel. Das AG...mehr

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FoVo 1/2015, Privilegierte ... / 2 II. Die Entscheidung

Übergang auf Unterhaltskasse ändert Rechtscharakter nicht Zutreffend geht das LG davon aus, dass § 850d ZPO auf die Vollstreckung der gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVG auf den Gläubiger übergegangenen Unterhaltsansprüche grundsätzlich Anwendung findet und ein Unterhaltsanspruch durch Überleitung auf den Träger der Unterhaltsvorschusskasse nicht den Charakter eines Unterhaltsanspruc...mehr

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AGS 12/2014, Beiordnung ein... / 1 Anmerkung

Actio non datur non damnificato Eine Beschwerde ist zulässig, wenn derjenige, der sie führt, beschwert ist. Beschwert war die Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin aber nicht, weil ihr das, was sie durch die Entscheidung des OLG (nochmals) erhalten hat, bereits durch das FamG zugebilligt worden war. Ohne Beschwer hat sie sich also bei FamG und OLG beschwert. AG und OL...mehr

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AGS 08/09/2015, Verfassungs... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 66 GKG statthafte Erinnerung ist unbegründet. 1. Allerdings bestehen Zweifel, ob der Kostenschuldner überhaupt eine Erinnerung hat einlegen wollen und eingelegt hat. Zwar hat er bei buchstabengetreuer Auslegung auf die Frage der Kostenstelle, ob seine Eingabe auch als Erinnerung anzusehen sei, mit der bejahenden Wendung "Natürlich" geantwortet. Zur Begründung seine...mehr

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AGS 12/2014, Erhöhung des R... / 1 Aus den Gründen

1. Die im eigenen Namen eingelegte Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Mutter gegen die Verfahrenswertfestsetzung, mit der eine (weitere) Heraufsetzung des vom FamG mit 5.000,00 EUR bereits oberhalb des Regelwertes festgesetzten Verfahrenswerts für ein Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls auf 16.000,00 EUR begehrt wird, ist zulässig (§§ 32 Abs. 2 S. 1 RVG, 59...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / (2) Passivprozess

Rz. 52 Muster: Obsiegen Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Bezug: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wurde der Rechtsstreit zugunsten der Mandantschaft entschieden. Eine Durchschrift der Entscheidung ist beigefügt. Anliegend wird übermittelt Gebührenrechnung mit der Bitte um Begleichung. S...mehr

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AGS 08/09/2015, Terminsgebü... / 2 Aus den Gründen

Der Beschwerdeführer kann – neben der bereits festgesetzten Vergütung – als Pflichtverteidiger gem. § 55 Abs. 1 RVG die Erstattung einer Terminsgebühr im Berufungsverfahren (Nr. 4126 VV) i.H.v. 216,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV), insgesamt also die Zahlung eines Betrages von 257,04 EUR aus der Landeskasse verlangen. Denn er ist zu dem vom Berufungsgericht anbera...mehr

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AGkompakt 1/2015, Die Höhe ... / B. Einzelfälle

Adhäsionsverfahren. Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach Nr. 1003 VV. Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen den Besch...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / (2) Passivprozess

Rz. 32 Muster: Obsiegen Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Bezug: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wurde der Rechtsstreit zugunsten der Mandantschaft entschieden. Eine Durchschrift der Entscheidung ist beigefügt. Es wurde Kostenfestsetzung gegen die Gegenseite beantragt. Eine Durchschri...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / bb) Verurteilung im Strafverfahren

Rz. 93 Muster: Verurteilung allgemein rechtskräftig, 1. Instanz Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wird über den Abschluss der Instanz Folgendes berichtet: Ihr Versicherungsnehmer wurde wegen der ihm zur Last gelegten Tat/Taten verurteilt. Wegen der Bemühungen in der somit abgesc...mehr

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AGS 1/2015, Keine Pflichtve... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist hinsichtlich ihres Leistungsantrages zulässig; hinsichtlich des Feststellungsantrages indes bereits unzulässig, da der Kläger kein hierauf bezogenes berechtigtes Interesse dargelegt hat (zu I). Soweit die Klage zulässig ist, ist sie überwiegend begründet (zu II.). Zwischen den Parteien bestand ein Anwaltsvertrag, in dessen Rahmen der Kläger nicht nur das Berufun...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / cc) Verwarnung mit Strafvorbehalt

Rz. 97 Muster: Verwarnung mit Strafvorbehalt allgemein rechtskräftig, 1. Instanz Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wird über den Abschluss der Instanz Folgendes berichtet: Ihr Versicherungsnehmer bzw. der Mandant wurde wegen der ihm zur Last gelegten Tat gemäß § 59 StGB mit Str...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (3) Amtshaftung, § 839 BGB

Rz. 1623 Kommt der RVT seinen Aufgaben (Regress und Anlage des regressierten Geldes; sozialrechtliche Pflicht zum Einzug und zweckentsprechender Verwendung der Beiträge) nicht ordnungsgemäß nach, dürfen dem verletzten Versicherten keine Rechtsnachteile entstehen. Der RVT haftet insbesondere im Falle einer unzureichenden Geltendmachung des Beitragsregresses bei subjektiv vorw...mehr

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§ 23 ARB 2012 / I. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles

Rz. 52 Was muss der Versicherungsnehmer tun, wenn ein Versicherungsfall eintritt und er Versicherungsschutz benötigt? Von besonderer Bedeutung ist (Nr. 4.1.1.1 ARB 2012): Zitat Sie müssen uns den Versicherungsfall unverzüglich mitteilen, gegebenenfalls auch telefonisch. ("Unverzüglich" heißt nicht unbedingt "sofort", sondern "ohne schuldhaftes Zögern bzw. so schnell wie eben mö...mehr

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AGS 08/09/2015, Keine Vergü... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zulässig und führt unter Aufhebung des Beschlusses zur Ablehnung des Kostenfestsetzungsantrags des Rechtsanwalts F. Dessen Einwand, ein Rechtsmittel sei nicht wirksam eingelegt, verfängt nicht. Richtig ist zwar, dass der Kläger einleitend nur mit der Beanstandung reagiert hat, er sei in der "genannten Angelegenheit … nicht von RA F. vertreten" wor...mehr

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AGS 08/09/2015, Keine Geric... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde des Bezirksrevisors als Vertreter der Staatskasse ist zulässig und in der Sache begründet. Es handelt sich um ein Verfahren über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz gem. § 66 GKG. Der Kläger hat sich ausdrücklich gegen die ihn belastende Schlusskostenrechnung gewandt. Der Kostenfestsetzungsbeschluss betrifft lediglich den Erstattungsanspruch des Kläg...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / (1) Aktivprozess

Rz. 47 Muster: Obsiegen Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Bezug: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wurde der Rechtsstreit zugunsten der Mandantschaft entschieden. Anliegend wird übermittelt Gebührenrechnung mit der Bitte um Begleichung. Im Übrigen wird, soweit erforderlich, weiter berich...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / (1) Aktivprozess

Rz. 27 Muster: Obsiegen Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Bezug: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit wurde der Rechtsstreit zugunsten der Mandantschaft entschieden. Wegen der angefallenen Kosten wurde die Kostenfestsetzung beantragt. Eine Durchschrift ist beigefügt. Es wird gebeten, den au...mehr