Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsfragen

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 1.1 Gesellschaftsvertrag

Bei der PartG nennt sich dieser Vertrag "Partnerschaftsvertrag"; dafür ist die Schriftform vorgeschrieben.[1] Ein Partnerschaftsvertrag muss zwingend die folgenden Punkte beinhalten: der Name und der Sitz der Partnerschaft, für jeden Partner dessen Vornamen, Namen, Wohnort und der ausgeübte Beruf sowie den Gegenstand der Partnerschaft. Diese Pflichtvorgaben des § 3 Abs. 2 PartGG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Franz-Josef Sauer, Dipl. Verwaltungswirt Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende – ist Herr Franz-Josef Sauer, Jahrgang 1955. Er war seit 1976 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Nach verschiedenen Stationen war er bis Ende 2004 Leiter der Innenrevision. Seit Anfang 2005 war Herr Sauer verantwortlich für das mate...mehr

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Sauer, SGB III Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Franz-Josef Sauer, Dipl. Verwaltungswirt Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB III – Arbeitsförderung – ist Herr Franz-Josef Sauer, Jahrgang 1955. Er war seit 1976 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit, nach verschiedenen Stationen bis Ende 2004 Leiter der Innenrevision. Seit Anfang 2005 war Herr Sauer verantwortlich für das materielle Eingliederungs- ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 330 Sonder... / 2.1 Umsetzung von Rechtsprechung

Rz. 3 Abs. 1 betrifft den Sachverhalt nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X, bei dem das Recht unrichtig angewandt worden ist und dadurch im Einzelfall Sozialleistungen zu Unrecht nicht oder nicht in der richtigen Höhe erbracht worden sind. Das SGB X sieht in diesen Fällen eine Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit vor, auch nachdem der Verwaltungsakt unanfechtbar geworden ist...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.7 Überprüfung der Hilfebedürftigkeit

Rz. 73 Die kommunalen Träger sind an die Feststellungen der Agentur für Arbeit zur Leistungsberechtigung und zum Umfang der Hilfebedürftigkeit gebunden. Damit steht aufgrund der Feststellung der Agentur für Arbeit bereits fest, dass den leistungsberechtigten Personen grundsätzlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu gewähren sind. Die kommunalen Träger müssen da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.3 Zuwendungen als verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 76 Nach § 8 Abs. 3 KStG darf das Einkommen nicht um verdeckte Gewinnausschüttungen gemindert werden. Erfüllt eine Zuwendung zugleich den Tatbestand der Zuwendung und den Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung, hat das in § 8 Abs. 3 KStG begründete Abzugsverbot für verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG Vorrang vor der Abziehbarkeit der Zuwendunge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.2 Nicht zu berücksichtigendes Einkommen nach Abs. 1

Rz. 22 Abs. 1 HS 1 regelt zunächst, dass Leistungen nach dem SGB II selbst nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen haben ihre Rechtsgrundlage im SGB II selbst. Dadurch wird z. B. verhindert, dass das Einstiegsgeld als eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit sinnwidrig die Leistungen zum Lebensunterhalt mindert, die trotz der Erwerbstätigkeit noch zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt besondere Sachverhalte, bei denen Leistungen nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen und anstatt in Geld als Sachleistung sowie besondere Leistungen neben denen für den Regel- und Mehrbedarf erbracht werden können. Teilweise sind davon Leistungen betroffen, die nicht nach dem SGB XII gewährt werden können. Rechtsstreitigkeiten zum Regelbedarf erö...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.1 Leistungen für Unterkunft und Heizung

Rz. 33 Die Erbringung von Leistungen für Bedarfe nach § 22 fällt in die originäre Zuständigkeit der kreisfreien Städte und der Landkreise (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), auch wenn sie nicht als alleinige Träger der Grundsicherung nach § 6a zugelassen wurden. Sie ist im Übrigen Aufgabe der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b. Sie wird von allen Jobcentern durchgeführt (vgl. § 6d)...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.5 Bestätigung des schlüssigen Konzepts

Rz. 222 Das BSG hält daran fest, dass es zuvörderst Aufgabe der kommunalen Träger ist, bereits für das Verwaltungsverfahren ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft zu entwickeln (BSG, Urteil v. 20.12.2011, B 4 AS 19/11 R). Damit können die für die Beurteilung der Angemessenheit entwickelten Kriterien umgesetzt werden. Rz. 223 Ist ein Konz...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.11.4 Sicherung der Unterkunft/drohende Wohnungslosigkeit

Rz. 394 Hauptsachverhalt für die Übernahme von Schulden ist die Sicherung der Wohnung bzw. die Abwendung einer drohenden Wohnungslosigkeit. Diese Sicherung bzw. Abwendung muss kausal auf nicht gezahlten Mietzins zurückgeführt werden können. Das setzt einen erheblichen Mietrückstand voraus; in Betracht kommen auch nicht gezahlte Nebenkosten. Bei einem sozialgerichtlichen Eilv...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.1 Bemessungsentgelt

Rz. 3 Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, aus dem das konkrete Alg in 2 weiteren Schritten berechnet wird. Abs. 1 gibt vor, wie das Bemessungsentgelt zu errechnen ist. Bemessungsentgelt umschreibt den für die Bemessung des Alg maßgeblichen Teil des (Arbeits-)Entgeltes des Arbeitslosen im Bemessungszeitraum. Der Bemessung liegt grundsätzlich das ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8.2 Umzug Jugendlicher unter 25 Jahren mit/ohne Zusicherung

Rz. 324 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung für jugendliche Leistungsberechtigte. Die Vorschrift bezieht sich auf den Personenkreis, der bei Bezug einer neuen Unterkunft durch Umzug (erster Tag der Anspruchsberechtigung auf Leistungen für Unterkunft und Heizung dem Grunde nach) noch keine 25 Jahre alt ist. Die Vorschrift ist am 1.4.2006 (damals als Abs. 2a) in Kraft getreten. ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 7 erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in unangemessener Höhe, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Durch Einfügung neuer Sätze 2 bis 5 in Abs. 1 durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.1.2023 ist der frühere Abs. 1 Satz 3 seither zu Abs...mehr

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§ 6 Franchiserecht / I. Rechtsfragen vor Abschluss eines Franchise-Vertrages

1. Information des Franchise-Gebers zum Franchise-System Rz. 51 Informationen zum Franchise-System kann der Franchise-Geber durchmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Weitere Rechtsfragen zur Liquidation

Rz. 521 Die Auflösungsgründe für die GmbH ergeben sich aus § 60 GmbHG . Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei der Auflösung der Gesellschaft um einen mehraktigen Vorgang handelt, soweit nicht das Gesetz Liquidation und Auflösung zusammenfallen lässt, wie in Verschmelzungs- und Umwandlungsfällen oder der Löschung kraft Gesetzes. Im Normalfall folgt auf den Liquidationsbeschl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, Abs. 2 Nr. 1

Rz. 22 Die Rechtsbeschwerde ist bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage zuzulassen. Voraussetzung ist, dass nicht nur über einen konkreten Einzelfall zu entscheiden ist, sondern dass die anstehenden entscheidungserheblichen, klärungsbedürftigen und klärungsfähigen Rechtsfragen in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen auftreten können und deshalb das Interesse der Allg...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 2. Vorvertragliche Aufklärungspflichten des Franchise-Gebers

a) Grundsätze Rz. 55 Die vorvertragliche Aufklärung wurde zunächst durch die Rspr. des OLG München bestimmt, beginnend mit dem Urt. v. 13.11.1987,[105] nachfolgend mit dem Urt. v. 16.9.1993,[106] mit der Entscheidung vom 24.4.2001,[107] der vom 1.8.2002[108] und jetzt zuletzt wieder mit der Entscheidung vom 27.7.2006.[109] Seiner Entscheidung v. 16.9.1993 hat das OLG zwei Lei...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 3. Zuständigkeit der Einigungsstelle

Rz. 66 Können Unternehmensleitung und Wirtschaftsausschuss über Inhalt und Umfang der Unterrichtungs- und Vorlagepflicht kein Einvernehmen herstellen, besteht die Möglichkeit, die Einigung auf Antrag einer Seite durch Spruch der Einigungsstelle ersetzen zu lassen (§ 109 BetrVG). Die Zuständigkeit der Einigungsstelle erstreckt sich auf alle Meinungsverschiedenheiten zwischen ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Verschleppungshaftung für Arbeitnehmerlohn

Rz. 684 Hier werden zwei Rechtsfragen bislang unterschiedlich beurteilt: welcher Rechtsweg ist eröffnet (ordentliche oder Arbeitsgerichtsbarkeit?) und sind Arbeitnehmer wegen der Lohnansprüche nach Beginn der Insolvenzverschleppung Alt- oder Neugläubiger? (1) Rechtsweg Rz. 685 Zum eröffneten Rechtsweg liegt bisher nur uneinheitliche Rspr. vor: Rz. 686 Das OLG Hamburg[1356] hat ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Abweichung von früherer Entscheidung: Großer Senat

Rz. 6 Nach § 132 Abs. 2 GVG darf ein Zivilsenat, der über eine ihm vom OLG zugelassene Rechtsbeschwerde zu entscheiden hat, von der Entscheidung eines anderen Zivil- oder Strafsenats oder eines Großen Senats oder der Vereinigten Großen Senate nicht abweichen. Will er abweichen, so hat er die Rechtsfrage dem Großen Senat für Zivilsachen oder den Vereinigten Großen Senaten zu ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Einfluss der Niederlassungsfreiheit

Rz. 33 War mit der Sitztheorie die weitgehende Beibehaltung inländischer Schutzmechanismen durch die weite Qualifikation des Begriffs des Gesellschaftsstatuts gewährleistet, drehte sich dieses Verhältnis durch die Geltung des Gründungsstatuts nun um: Da diese das Eindringen ausländischer Gesellschaften in den inländischen Rechtsverkehr unter Anerkennung des ausländischen Ges...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / Literaturtipps

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§ 6 Franchiserecht / b) Entwicklungstendenzen

Rz. 63 War zunächst auf der Grundlage der Entscheidung des OLG Schleswig v. 22.1.2008[146] davon ausgegangen worden, dass im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung auch zu berücksichtigen ist, dass der Franchise-Nehmer mit Abschluss eines Franchise-Vertrages wie jeder Unternehmer wirtschaftliches Risiko zu tragen hat, so betont jetzt die neuere Rspr. wiederum verstärkt den F...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Qualifikation

Rz. 31 Die Anerkennung der im Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft als juristische Person – einschließlich ihrer Rechtsfähigkeit – ist die bedeutendste Rechtsfolge, die sich aus dem Gesellschaftsstatut ergibt. Darüber hinaus regelt das Gesellschaftsstatut aber auch sämtliche Voraussetzungen für die Gründung der Gesellschaft, ihre Kapitalisierung, die interne Organisation ...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 8. Mitverschulden des Franchise-Nehmers

Rz. 81 Auch insoweit ist das Urt. d. OLG München vom 16.9.1993 maßgebend. Hier heißt es im zweiten Leitsatz: Zitat Der Franchise-Geber, der wegen vorvertraglicher Aufklärungspflicht schadensersatzpflichtig ist, kann dem Franchise-Nehmer nicht als Mitverschulden entgegenhalten, dass er leichtfertig den Anpreisungen des Franchise-Gebers vertraut hat. Dieser Leitsatz gilt nicht un...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 10. Vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchise-Nehmers

Rz. 87 Wenn von vorvertraglichen Aufklärungspflichten gesprochen wird, bedeutet dies aber auch die Verpflichtung des Franchise-Nehmers, seine beruflichen Fähigkeiten, persönlichen Eigenschaften und finanziellen Möglichkeiten, soweit diese für den Abschluss des Franchise-Vertrages von Bedeutung sind, rechtlich und vollständig darzulegen.[197] Unterbleibt dies, macht sich der ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / V. Rechtsschutz

Rz. 110 Gegen Entscheidungen der Kommission kommt die Nichtigkeitsklage gem. Art. 263 Abs. 4 AEUV in Betracht. Vom Grundsatz her überprüfen die Europäischen Gerichte lediglich die Rechtmäßigkeit der Entscheidung.[192] Das Ermessen der Kommission ist damit i.d.R. nur auf Ermessensfehler hin überprüfbar. Nach Art. 31 VO 1/2003 hat das Gericht erster Instanz (EuG) bei Klagen ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Arten von Vorkaufsrechten

Rz. 202 Vorkaufsrechte lassen sich unter verschiedenen Gesichtspunkten unterscheiden:[773]mehr

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§ 5 Schiedsklausel / A. Allgemeines

Rz. 1 Eine in der Praxis viel zu selten genutzte Möglichkeit, um Erbstreitigkeiten schnell und kostengünstig beizulegen, ist die Schiedsklausel. Im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrages kann der Erblasser durch letztwillige Verfügung ein Schiedsgericht benennen und entsprechende "Verfahrensanordnungen" treffen.[1] Die Vorteile eines schiedsgerichtlichen Verfahrens liegen...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 4. Auslegung und Inhaltskontrolle von AGB

Rz. 66 Die §§ 307–309 BGB unterwerfen die in einen Vertrag einbezogenen AGB einer Inhaltskontrolle, um Gewichtsverschiebungen aufzufangen, die daraus resultieren, dass häufig der marktstärkere Teil seine Bedingungen "diktiert". Rz. 67 Für diese Inhaltskontrolle ist auch bei UN-Kaufverträgen ausschließlich nationales Recht maßgeblich, zumal Rechtsfragen der Gültigkeit des Vert...mehr

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§ 5 Schiedsklausel / I. Gegenstand des schiedsgerichtlichen Verfahrens

Rz. 3 Die Kompetenzen und Befugnisse des Schiedsgerichts entsprechen dem Gestaltungsfreiraum, den der Erblasser selbst hat. So wie der Erblasser Erben einsetzen kann, Vermächtnisse oder Auflagen verfügen kann, eine Testamentsvollstreckung anordnen kann und vieles mehr, können alle sich hieraus ergebenden Streitigkeiten Gegenstand eines schiedsgerichtlichen Verfahrens sein. Um...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Form der Entscheidung, Begründung und Bekanntgabe

Rz. 79 Die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts hat durch Beschluss (§ 38 Abs. 1 S. 1 FamFG) zu ergehen und ist mit Gründen (vgl. § 38 Abs. 3 S. 3 FamFG) zu versehen. Ausnahmen von der Begründungspflicht bestehen, wenn die Begründung nicht geeignet wäre, zur Klärung von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung, zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitli...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / III. Allgemeine Hinweise

Rz. 33 Beabsichtigen die Vertragsparteien, die Geltung des UN-Kaufrechts in jedem Fall auszuschließen (vgl. dazu oben Rdn 30) und stattdessen die Geltung eines nationalen Rechts zu vereinbaren, so kann folgende Formulierung gewählt werden: Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.1: Abbedingung des UN-Kaufrechts Für den vorliegenden Vertrag gilt aussc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusatzbeitragssatz in der K... / 1 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds

Die Krankenkassen müssen die von ihnen eingezogenen Beiträge an den beim Bundesamt für Soziale Sicherung eingerichteten Gesundheitsfonds abführen. Sie erhalten dann aus diesem Topf Zuweisungen, mit denen sie ihre Ausgaben bestreiten. Die Zuweisungen an die Krankenkassen sind nach Alter, Geschlecht und Krankheitszustand der Versicherten berechnete Durchschnittsbeträge. Dadurc...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 9. Möglichkeiten der Haftungsfreizeichnung

Rz. 84 Immer wieder versuchen Franchise-Geber, sich von jeglicher Haftung – auch für die Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten – frei zu zeichnen. So finden sich in Prospekten oder Franchise-Broschüren oder auch Franchise-Verträgen nachfolgende Formulierungen. Rz. 85 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.3: Haftungsfreizeichnung Die mitgeteilte...mehr

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Vorwort

Das Bau- und Architektenrecht ist inzwischen nahezu eine eigenständige Disziplin. Einige Juristen befassen sich damit gern und viel, sehr viele aber nur mit zurückhaltender Neigung. Dieses Buch ist für beide Gruppen gleichermaßen eine wertvolle Unterstützung. Die ersten Auflagen wurden freundlich aufgenommen, dafür – und für Hinweise – danken wir allen Lesern. Die Reform des ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Abfindungsangebot

Rz. 2105 § 9 Abs. 1 SEAG statuiert die Verpflichtung zum Erwerb der Aktien gegen eine angemessene Barabfindung für Aktionäre, die gegen den Zustimmungsbeschluss dieser Gesellschaft zum Gründungsplan Widerspruch zur Niederschrift erklären. Diese Verpflichtung besteht nur, soweit die Gesellschaft ihren Sitz im Ausland haben soll oder selbst eine abhängige Gesellschaft i.S.v. §...mehr

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AGS 01/2024, Nachfestsetzun... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Nachfestsetzung im Kostenfestsetzungsverfahren In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass in einem Kostenfestsetzungsantrag eine oder gar mehrere Kostenpositionen vergessen worden sind. Oder aufgrund einer Änderung der Rspr. ergibt sich, dass dem Erstattungsberechtigten ein höherer Erstattungsanspruch zusteht, als er in seinem ersten Kostenfestsetzungsantrag berücksicht...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Inhalt

Rz. 2 Sind mehrere Grundbuchämter nebeneinander (Eintragung eines Gesamtrechts) oder hintereinander (Zuständigkeitswechsel bei Veränderungen im Grundstücksbestand) zuständig, so setzt eine sachgerechte Erledigung die Kenntnis von der Vorgehensweise der anderen Gerichte voraus. Rz. 3 Jedes Grundbuchamt hat deshalb den anderen Grundbuchämtern seine Verfügungen (Eintragungs- ode...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / IV. Resümee und Ausblick

Rz. 487 Die Umsetzung der UmwRL durch das UmRUG und das UmRMitbestG erscheint insgesamt als gut gelungen. Erstmals steht EU-/EWR-Kapitalgesellschaften ein rechtssicherer Rahmen für die Durchführung grenzüberschreitende Spaltungen und grenzüberschreitender Formwechsel zur Verfügung. Die bestehenden Regelungen für grenzüberschreitende Verschmelzungen wurden novelliert. Die anl...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / III. Erlass des Schiedsspruches

Rz. 211 Der Erlass des Schiedsspruches erfolgt bei einem Dreierschiedsgericht nach einer Abstimmung über die entscheidungserheblichen Tatsachen- und Rechtsfragen.[374] Gem. § 1052 Abs. 1 ZPO entscheidet ein Dreierschiedsgericht in jeder Frage mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder. Wenn ein Schiedsrichter seine Teilnahme verweigert, können die übrigen Schiedsrichter gem...mehr

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ZErb 01/2024, Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Ehegattennotvertretungsrecht

Walter Zimmermann 4. Auflage 2023 335 Seiten, 44 Euro Erich Schmidt Verlag, ISBN 978-3-503-23671-8 "Die Axt im Haus erspart den Zimmermann" – ein Lob der Selbstständigkeit. Die üben wir täglich zur Genüge aus. Entscheidungen treffen und Verantwortung übernehmen sind Kernaufgaben unseres Berufs. Allerdings ist uns bewusst, dass wir immer weiter lernen sollten, um die Entscheidung...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / b) Schadensersatz

Rz. 99 Die Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang der Emittent und/oder dessen Organmitglieder einem Anleger zum Schadensersatz verpflichtet sind, wenn der Emittent seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 17 MMVO nicht nachkommt, hat den Gesetzgeber, die Gerichte und das Schrifttum in der Vergangenheit stark beschäftigt. Rz. 100 In §§ 97 f. WpHG sind Sch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Bezeichnung des Berechtigten

Rz. 15 Die Richtigstellung der Bezeichnung des Berechtigten, die seine Identität unverändert lässt, ist ebenfalls kein Fall des Abs. 1 S. 1. Sie erfolgt von Amts wegen, wobei das Strengbeweisverfahren nach § 29 Abs. 1 GBO nicht gilt.[44] Rz. 16 Beispiele:[45] Reine Namensberichtigungen (z.B. wegen Heirat, Scheidung, Adoption, Änderung des Geschlechts nach dem TSG [46]), Änderu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / i) Aufgaben des Versammlungsleiters

Rz. 1234 Aufgabe des Versammlungsleiters ist es, für die ordnungsgemäße Durchführung (Ordnung) und sachgemäße Erledigung der Geschäfte der Hauptversammlung (Leitung) zu sorgen.[3556] Der Versammlungsleiter hat aus eigenem Recht alle Leitungs- und Ordnungsbefugnisse, die er für seine Aufgabenerfüllung benötigt. Die Ausübung seiner Befugnisse steht im pflichtgemäßen Ermessen. ...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / Literaturtipps

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / Literaturtipps

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