Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / bb) Ausschlusstatbestand

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / a) Aktivlegitimation

Rz. 18 Die Aktivlegitimation der Rechtsschutzversicherung ergibt sich aus der vorstehend dargelegten Rechtslage zum Anspruchsübergang, und zwar sowohl gegen den Anwalt, den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen.mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 4. Information des Versicherungsnehmers zu den AVB

a) Allgemeines und Grundsätzliches Rz. 37 Dem Versicherer und damit auch der Rechtsschutzversicherung obliegt es, den Versicherungsnehmer über alles Wichtige zu informieren und aufzuklären sowie zu beraten. In § 6 VVG ist die Beratungspflicht geregelt. Durch diese Regelung trägt das Gesetz der Vermittlerrichtlinie[21] Rechnung. Die Verletzung von Informationspflichten wird mi...mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / b) Zahlungsverpflichtung aus Anerkenntnis

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 1. Das Zustandekommen des Vertrages

Rz. 73 Der Rechtsschutzvertrag kommt zwischen dem Rechtsschutzversicherer und dem Versicherungsnehmer zustande. Dieser Vertrag begründet grundsätzlich Rechte und Pflichten nur für die Vertragsparteien, also zwischen der Rechtsschutzversicherung und dem Versicherungsnehmer. Jedoch kommt auch eine Rechtsstellung mitversicherter Personen gem. § 15 ARB 2010 in Betracht (vgl. hie...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / I. Die Regelungen der §§ 125 bis 129 VVG

Rz. 1 Regelungen zur Rechtsschutzversicherung enthält das VVG in den §§ 125–129 VVG n.F. (früher §§ 158l bis 158o VVG a.F.). Aus der Regelung zum Schadenabwicklungsunternehmen in § 126 VVG ergibt sich, dass die Rechtsschutzversicherung als Schadenversicherung zu qualifizieren ist. Die nationalen Regelungen zur Rechtsschutzversicherung, also die ARB, tragen europarechtlichen Vo...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / XII. Besonderheiten bei nur anteiliger Rechtsschutzdeckung

Rz. 237 Besteht in einem Rechtsschutzfall Anspruch nur auf teilweise Rechtsschutzdeckung, so hat die Rechtsschutzversicherung nur den entsprechenden Anteil der Kosten zu übernehmen. Zu denken ist hier etwa an den Fall teils gedeckter oder ungedeckter Straftaten sowie bei Aufrechnung oder Widerklage, also bei der Abwehr von Ansprüchen, die nicht unter Versicherungsschutz steh...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 2. Die maßgebenden Bedingungen

Rz. 120 Für den Inhalt des Rechtsschutzvertrages sind die zwischen dem Rechtsschutzversicherer und dem Versicherungsnehmer (VN) vereinbarten Bedingungen maßgebend (zur Entwicklung der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung [ARB] im Einzelnen (zur Entwicklung der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung [ARB] im Einzelnen (zur Entwicklung der...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 2. Bindung an Kostenentscheidung, Kostenfestsetzungsentscheidung

Rz. 14 Es kann sich eine Betragsdifferenz ergeben zwischen der Forderung des Versicherungsnehmers oder seines Anwaltes gegenüber der Rechtsschutzversicherung auf Zahlung bzw. Freistellung aufgrund der Höhe der gerichtlich festgesetzten Kosten. Hierbei ist von dem Grundsatz auszugehen, dass der Anspruch besteht auf Zahlung der gesetzlichen Vergütung. Der Rechtsschutzversicher...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 3. Die zu erbringenden Dienstleistungen/Sorgeleistungen

Rz. 8 Die Dienstleistungen/Sorgeleistungen der Rechtsschutzversicherung sind in § 1 ARB 2010 sowie in § 17 ARB 2010 und der Leistungsumfang ist in § 5 ARB 2010 geregelt.[11] Für die interne Deckungszusage ist die Klärung des zugrunde liegenden Sachverhaltes wichtig, da die Rechtsschutzversicherung an eine ohne Einschränkung erteilte Deckungszusage gebunden ist. In aller Rege...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 4. Bezeichnung des Schadenabwicklungsunternehmens im Versicherungsschein

Rz. 6 Beim Kompositversicherer, der auch die Rechtsschutzversicherung betreibt, können Interessenkollisionen vorkommen. Dies ist z.B. der Fall, wenn der vom Rechtsschutzversicherungsnehmer auf Schadenersatz in Anspruch genommene Gegner bei dem gleichen Versicherungsunternehmen haftpflichtversichert ist. In einem solchen Fall muss der Kompositversicherer gem. § 8a VAG die Lei...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / a) Die Regelung im VVG und in ARB

Rz. 210 Bei Kostenerstattung durch die Gegenseite und zu verrechnender Selbstbeteiligung kommt für den Versicherungsnehmer ein Quotenvorrecht in Betracht. Grundlage hierfür ist § 86 VVG (§ 67 VVG a.F.). Hiernach gehen Ersatzansprüche des Versicherungsnehmers auf den Versicherer über, soweit dieser den Versicherungsnehmer befriedigt hat (§ 86 Abs. 1 S. 1 VVG [§ 67 Abs. 1 S. 1...mehr

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§ 23 ARB 2012 / I. Die Aufgaben der Rechtsschutzversicherung

Rz. 8 Die ARB 2000 sahen in § 1 vor, dass der Rechtsschutzversicherer für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers "sorgt". Die ARB 2010 sahen in § 1 vor: Zitat Der Versicherer erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderliche Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz). In de...mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / C. Fortfall der Genehmigungspflicht der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)

Rz. 8 Bis zum 1.7.1994 durfte die Rechtsschutzversicherung den von ihr gebotenen Versicherungsverträgen nur solche Allgemeinen Bedingungen (AVB) zugrunde legen, die das BAV als Bestandteil des sog. "Geschäftsplans" i.S.v. § 5 VAG genehmigt hatte. Rz. 9 Die Rechtsschutzversicherer verwendeten bis Herbst 1994 fast ausschließlich sog. "Verbandsbedingungen", d.h. die vom – damali...mehr

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§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.1.1.5.2 b) Beispiele für mögliche Assistance-Leistungen

Rz. 9 Am Markt ist zwischenzeitlich bei allen Rechtsschutzversicherungen die telefonische anwaltliche Rechtsberatung etabliert, teilweise als 24 h Hotline. Die telefonische Rechtsberatung wird partiell auf der Grundlage eines anwaltlichen Netzwerkes auch international angeboten. Ebenso wird Online-Beratung angeboten, die eine schriftliche Auskunft durch den Rechtsanwalt bein...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 2. Auslegung und Verständnis der Rechtsschutzbedingungen (ARB) – der durchschnittliche Versicherungsnehmer

Rz. 35 Nicht selten müssen Gerichte bis hin zum BGH sich mit der Frage zum Verständnis und zur Auslegung von Bedingungen der Rechtsschutzversicherung befassen. Wichtiges Kriterium für Wirksamkeit von Bedingungen der Rechtsschutzversicherungen ist das Transparenzgebot gem. § 307 Abs. 1 S. 2 BGB. Hiernach wird nicht nur eine möglichst klare und durchschaubare Darstellung der R...mehr

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§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.1.1.5.3 c) Speziell: Forderungen

Rz. 10 Zahlreiche Rechtsschutzversicherungen haben in ihren Bedingungen als Versicherungsleistung die Unterstützung des VN bei der Geltendmachung und Realisierung von offenen Forderungen (Forderungsmanagement) aufgenommen. Eine mögliche Assistance-Leistung ist auch z.B. im Mieterrechtsschutz die Beschaffung von Bonitätsauskünften.mehr

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§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.2.4.1 1. Rückblick

Rz. 33 Die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) werden meistens unterschieden und bezeichnet mit dem Jahr ihrer Einführung, beginnend mit den 1952 genehmigten Bedingungen. Markante Daten in der Entwicklung der Rechtsschutzbedingungen sind die ARB54, ARB69 und ARB75. Die vorgenannten Bedingungen waren jeweils vom Bundesaufsichtsamt genehmigt. Rz. 34 B...mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / cc) Zahlung des Schuldners an Versicherungsnehmer

Rz. 28 In einem Fall, in dem die Rechtsschutzversicherung bereits Zahlungen an den Versicherungsnehmer erbracht hat, hat in diesem Fall der Versicherungsnehmer gem. § 17 Abs. 9 S. 3 ARB 2010 den vereinnahmten Betrag an die Rechtsschutzversicherung zu erstatten. Zieht der Versicherungsnehmer trotz des ihm nicht mehr zustehenden Anspruchs die Erstattungsforderung ein, ist er d...mehr

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§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.1.1.3 3. Die aktuelle Situation

Rz. 5 Die Rechtsschutzversicherung hat in den letzten Jahrzehnten deutlich an Bedeutung gewonnen. Bauer/Schneider [2] weisen zu Recht darauf hin, dass angesichts der Rechtsunsicherheit, die große Teile der Rechtsprechung erfasst hat und die eine vernünftige Kalkulation des Prozessausgangs häufig unmöglich macht, die Rechtsschutzversicherung für viele Rechtsuchende eine erhebl...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / c) Der mögliche Risikoausschluss gem. § 5 Abs. 3 lit. e ARB 2010

Rz. 277 In § 5 ARB 2010, der den Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung regelt, ist in Abs. 3 im Einzelnen festgelegt, welche Kosten die Rechtsschutzversicherung nicht zu tragen hat. Rz. 278 Die Regelung des § 5 Abs. 3 lit. e ARB 2010 beinhaltet die Regelung, dass die Rechtsschutzversicherung nicht zu tragen hat Kosten aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die spä...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / I. Allgemeines

Rz. 184 Es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass die Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung gegenüber dem Anspruch auf Beratungs- und Kostenhilfe vorrangig ist. Nachstehend werden besondere Fragen des Verhältnisses zwischen Rechtsschutzdeckung und Kostenhilfe behandelt. Die insoweit geltenden Grundsätze sind auch zu übertragen auf den Anspruch auf Beratungshilfe. Zum...mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / a) Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff. BGB)

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / a) Allgemeines

Rz. 189 Besondere Wechselwirkungen und Zusammenhänge können sich ergeben bei einem Antrag auf Kostenhilfe, Fristversäumung, speziell der Berufungsfrist, und möglicher Wiedereinsetzung. Kann eine Partei die Kosten des Berufungsverfahrens nicht aufbringen, muss sie innerhalb der Berufungsfrist einen vollständigen Antrag auf Kostenhilfe stellen, um sich eine spätere Wiedereinse...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 4. Begrenzung der Kostenübernahme bei Treuwidrigkeit

Rz. 200 Auf die Begrenzung der Kostenübernahme nach § 5 Abs. 3 lit. b ARB 2010 bei einem Vergleich kann sich der Rechtsschutzversicherer nach Treu und Glauben ausnahmsweise dann nicht berufen, wenn er nicht auf die rechtzeitige Information des Prozessbevollmächtigten des Versicherungsnehmers reagiert, dass ein Vergleich mit Widerrufsvorbehalt geschlossen wurde und ohne ausdr...mehr

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§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.2.4.3 3. Überblick und Kenntnisse über die ARB

Rz. 41 Für die richtige Mandatsführung für einen rechtsschutzversicherten Mandanten ist es wichtig, mit dem System der Rechtsschutzversicherung und den Rechtsschutzbedingungen vertraut zu sein. Wegen der unterschiedlichen Gestaltung der Rechtsschutzbedingungen seit der Liberalisierung des Versicherungsmarktes zum 1. Juli 1994 ist es unumgänglich für den Anwalt, sich bei in B...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / VI. Kosten, zu deren Übernahme Dritte verpflichtet sind

Rz. 222 In § 5 Abs. 3 lit. g ARB 2010 ist durch eine Subsidiaritätsklausel geregelt, dass Kosten, die ein Dritter zu übernehmen hätte, wenn keine Rechtsschutzversicherung bestünde, nicht eingeschlossen sind in den Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung. Hieraus folgt, dass beispielsweise eine Haftpflichtversicherung die Zahlung von Anwaltsgebühren nicht mehr mit der Be...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / I. Der Repräsentant auf Seiten des Versicherungsunternehmens

Rz. 148 Für das Versicherungsunternehmen besteht gewohnheitsrechtlich eine Vertrauens- oder Erfüllungshaftung für Erklärungen des Agenten. Der Versicherungsnehmer muss durch den Agenten über vertragswesentliche Punkte aufgeklärt und belehrt werden, so z.B. über das Bestehen und den Umfang der Versicherung, Inhalt und Bedeutung der AVB. Unterbleibt eine solche Aufklärung oder...mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / 10. Rechtslage bei Teilleistungen

Rz. 34 Zahlt der in der Hauptsache zu den Kosten verurteilte Gegner des Versicherungsnehmers in Unkenntnis des Anspruchsübergangs freiwillig oder im Wege der Zwangsvollstreckung an den Versicherungsnehmer Teilleistungen, so kommt in Betracht, dass gem. §§ 407, 367 Abs. 1 BGB diese Teilleistung zunächst auf die Kosten und dann auf die Zinsen und erst zuletzt auf die Hauptleis...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 3. Der Anspruch auf Rechte aus der Mitversicherung

Rz. 112 Die ARB regeln in § 15 die Rechtsstellung der mitversicherten Personen. Denkbar ist auch eine Konstellation, in der der Versicherungsnehmer Gründe hat, mit der Rechtsschutzgewährung für eine mitversicherte Person nicht einverstanden zu sein. Beispiel Ein Arbeitnehmer wird bei einer Dienstfahrt im Pkw des Arbeitgebers verletzt. Für die Geltendmachung der Ansprüche aus ...mehr

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§ 33 Möglicher Regress gege... / C. Speziell: Haftung aus positiver Vertragsverletzung

Rz. 10 In Betracht kommt auch die Haftung der Rechtsschutzversicherung aus positiver Vertragsverletzung für den Schaden, den der Versicherungsnehmer dadurch erleidet, dass er infolge einer vertragswidrigen Verweigerung der Deckungszusage einen beabsichtigten Rechtsstreit nicht führen kann. Dem vom BGH entschiedenen Fall lag ein Rechtsstreit zugrunde, in dem es um die Wahrneh...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 4. Fortbestand der Rechtsschutzdeckung bei Insolvenzverfahren

Rz. 71 Im Falle eines Insolvenzverfahrens stellt sich die Frage, ob und wann in dieser Situation die Gefahrtragungspflicht der Rechtsschutzversicherung endet. Hier kommt die Regelung des § 103 InsO zum Tragen. Rz. 72 Für den Rechtsschutzvertrag als gegenseitiger Vertrag gilt, dass nach gegebener Laufzeit des Vertrages der Insolvenzverwalter anstelle des Schuldners den Vertrag...mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / 2. Der Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen, speziell Herausgabe von Kostenfestsetzungsbeschlüssen

Rz. 38 Aus dem Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung folgt auch der Anspruch auf Herausgabe von Kostenfestsetzungsbeschlüssen. Rz. 39 Aus der Regelung des § 17 Abs. 9 ARB 2010 folgt, dass es dem Versicherungsnehmer obliegt, Vollstreckungstitel über die Forderung, die auf die Rechtsschutzversicherung übergegangen ist, herauszugeben. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Ver...mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / I. Die Thematik

Rz. 1 Für die Rechtsschutzversicherung, die Leistungen, und zwar Geldzahlungen, erbracht hat, können sich aus verschiedensten Tatbeständen Rückforderungsansprüche ergeben. Zu denken ist hierbei an den Tatbestand nachträglich festgestellter Leistungsfreiheit oder überhöhter Vorschusszahlungen sowie Überschüsse, etwa bei den Gerichtskosten oder eine Rückforderung aufgrund der ...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 2. Die Frage der Übernahme der Kosten für Handelsregister-, Gewerberegister-, Einwohnermelderegister- und Grundbuchauszüge

Rz. 20 Einen besonderen Problembereich stellt die Frage dar, ob die Kosten für die vorgenannten Registerauszüge, also Handelsregister-, Gewerberegister-, Einwohnermelderegister- und Grundbuchauszüge, den Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung umfassen. Ein Ansatz für die Lösung dieser Thematik ist geregelt in § 5 Abs. 1 lit. c ARB 2010. Nach dieser Vorschrift trägt der...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 2. Der Rechtsschutzvertrag und Datenschutz

Rz. 74 Gemäß § 16 BDSG ist der Versicherer verpflichtet, personenbezogene Daten des Versicherungsnehmers nur im Rahmen der Zweckbestimmung des Versicherungsvertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen an Dritte zu übermitteln, wenn dadurch schutzwürdige Belange des Versicherungsnehmers nicht beeinträchtigt werden. Beispiel Nach Kündigung des Rechtsschutzvertrages durch ...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 2. Speziell: Vorschuss

Rz. 280 Wird von dem Rechtsanwalt gem. § 9 RVG auf seine voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen ein Vorschuss gefordert, dann hat die Rechtsschutzversicherung diese als Teil der gesetzlichen Vergütung des Anwaltes zu übernehmen. Die Leistungspflicht der Rechtsschutzversicherung ist gegeben, sobald der Versicherungsnehmer wegen des Vorschusses "in Anspruch genomme...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 4. Rechtsschutzdeckung und Vergütungsvereinbarung

Rz. 114 Auszugehen ist davon, dass es gem. § 4a RVG dem Anwalt möglich ist, mit seinem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, wonach höhere als die gesetzlichen Gebühren zu tragen sind. Bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung sind bestimmte Formvorschriften zu beachten.[79] Hierbei ist zu beachten, dass durch die Rechtsschutzversicherung nur die Gebühren zu ersta...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 1. Der Kostenbefreiungs- und Zahlungsanspruch

Rz. 9 Bei den zu übernehmenden Kosten handelt es sich im Wesentlichen um Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Rz. 10 Der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Kostenübernahme wird als Befreiungsanspruch qualifiziert, solange die Kostengläubiger noch nicht befriedigt sind.[12] Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, seinen Versicherungsnehmer von der Vergütungsschuld gege...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 3. Spezielle Regelung bei Rechtsschutzfall im Europäischen Ausland

Rz. 246 Die Thematik, ob und in welchem Umfang die Rechtsschutzversicherung zur Leistung verpflichtet ist bei einem Unfall im europäischen Ausland, hat große praktische Bedeutung. Es ist davon auszugehen, dass jährlich etwa 150.000 Deutsche im Ausland in einen Unfall verwickelt sind. Ausgehend von einer Rechtsschutzdeckung im Verkehrsrechtsschutz von 40 bis 50 % bedeutet die...mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / 2. Fragen der Aktiv- und Passivlegitimation

a) Aktivlegitimation Rz. 18 Die Aktivlegitimation der Rechtsschutzversicherung ergibt sich aus der vorstehend dargelegten Rechtslage zum Anspruchsübergang, und zwar sowohl gegen den Anwalt, den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen. b) Passivlegitimation Rz. 19 Schuldner des auf den Versicherer übergehenden Ersatzanspruches kann jeder Dritte sein.[8] Im Übrigen gilt, ...mehr

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§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.1.1.5 Service-/Assistanceleistung

1.1.1.5.1 a) Tendenz zu Assistance-Leistungen Rz. 8 Immer deutlicher wird bei den Rechtsschutzversicherungen die Tendenz erkennbar, nicht nur Kostenversicherer zu sein, sondern auch Assistance-Leistungen zu bieten. Es stellt sich die Frage, welche Service- und Assistance-Leistungen die Rechtsschutzversicherungen erbringen können. Zu denken wäre daran, dass der Rechtsschutzver...mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / c) Spezielle Fallgestaltungen

aa) Teilweise Leistungspflicht/Differenztheorie Rz. 25 Eine besondere Fallgestaltung kann sich ergeben, wenn der Versicherungsnehmer teilweise unterliegt und somit ein entsprechender Erstattungsanspruch besteht und die Rechtsschutzversicherung nicht die gesamten Kosten zu übernehmen hat, etwa wegen Leistungskürzung oder wegen Überschreitung der Deckungssumme. In einem solchen...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 3. Speziell: Leistungsarten und Rechtsschutzformen

a) Leistungsarten Rz. 46 In Ziff. 1 unter dem Titel "Inhalt der Versicherung” sind geregelt."mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 5. Der Grundsatz der freien Anwaltswahl

Rz. 11 Die Regelung des § 127 VVG (§ 158m VVG a.F.) statuiert den Grundsatz der freien Anwaltswahl. Dieser galt schon nach bisherigem Bedingungsrecht der ARB, und zwar § 16 Abs. 1 ARB 75 sowie § 17 Abs. 1 ARB 94. Dieser Grundsatz ist nunmehr gem. § 127 VVG (§ 158o VVG a.F.) unabdingbar.mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / II. Der Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung sowie auf Herausgabe

1. Die Rechtsgrundlage des Anspruches auf Auskunft und Rechnungslegung Rz. 35 Zunächst ist davon auszugehen, dass nach der Wortfassung der § 86 VVG (§ 67 VVG a.F.), § 17 Abs. 9 ARB 2010 nur von einem "Erstattungsanspruch" die Rede ist. Es ist aber allgemein in Literatur und Rechtsprechung anerkannt, dass der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch als Voraussetzung für die Ge...mehr

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§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.2.4.2 2. ARB 94, ARB 2000, ARB 2008 sowie ARB 2010 - GDV-Musterbedingungen

1.2.4.2.1 a) Die Fortentwicklung der ARB 94 zu ARB 2000 Rz. 35 Die ARB2000 sind eine Weiterentwicklung der ARB94. Es handelt sich nicht um eine grundsätzliche Reform der ARB. Dies ergibt sich schon daraus, dass Aufbau und Gliederung der ARB94 und 2000 identisch sind. Vielmehr sollte durch die Fortentwicklung zu den ARB2000 mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit für den Kund...mehr

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§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.2.4 IV. Tendenzen und Entwicklungen der Bedingungs- und Tarifgestaltung

1.2.4.1 1. Rückblick Rz. 33 Die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) werden meistens unterschieden und bezeichnet mit dem Jahr ihrer Einführung, beginnend mit den 1952 genehmigten Bedingungen. Markante Daten in der Entwicklung der Rechtsschutzbedingungen sind die ARB54, ARB69 und ARB75. Die vorgenannten Bedingungen waren jeweils vom Bundesaufsichtsam...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / IV. Kosten eines technischen Sachverständigen

Rz. 287 Die Rechtsschutzversicherung hat die Kosten des technischen Sachverständigen zu übernehmen, sobald der Sachverständige sein Honorar nach Fälligkeit beim Versicherungsnehmer einfordert.mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / d) Leistungsfreiheit bei schuldhaftem anwaltlichen Fehlverhalten

Rz. 35 Entstehen einem Versicherungsnehmer durch schuldhaftes anwaltliches Fehlverhalten Kosten, die bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Anwaltvertrages nicht angefallen wären, und entfällt dadurch wegen schuldhafter Pflichtverletzung der Vergütungsanspruch des Anwaltes, so ist auch die Rechtsschutzversicherung insoweit leistungsfrei.[32]mehr