Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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zfs 10/2010, Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage als Schaden

RVG § 15; VV RVG Nr. 2300; BGB § 249 § 286 Die Anwaltskosten für die Einholung der Deckungszusage gehören zum ersatzpflichtigen Schaden. (Leitsatz des Bearbeiters) LG München I, Urt. v. 6.5.2008 – 30 O 16917/07 Der Kläger hatte gegen den Beklagten Schadensersatzansprüche wegen einer Körperverletzung geltend gemacht, darunter auch eine der Höhe nach nicht näher mitgeteilte Geschä...mehr

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zfs 05/2010, Zusätzliche Gebühr nach Durchführung einer Hauptverhandlung

VV RVG Nr. 4141 Dem Verteidiger fällt die zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG auch dann an, wenn er nach dem Hauptverhandlungstermin an der endgültigen Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO mitwirkt und dadurch ein weiterer Hauptverhandlungstermin entbehrlich wird. (Leitsatz des Bearbeiters) AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urt. v. 1.10.2009 – 18 C 80/09 Die Rechtsanwält...mehr

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zfs 08/2010, Die Auskunftsp... / I. Dreiecksverhältnis

Ähnlich wie im Haftpflichtversicherungsrecht (Haftpflichtversicherung/Deckungsverhältnis) besteht auch in der Rechtsschutzversicherung ein Dreiecksverhältnis: Versicherungsnehmer-Rechtsschutzversicherer-Rechtsanwalt). Es sind somit zwei Verträge zu berücksichtigen, an denen der Mandant/Versicherungsnehmer beteiligt ist: Anwaltsvertrag zwischen Mandant und Rechtsanwalt, Versich...mehr

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zfs 10/2010, Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage als Verzugsschaden

RVG § 15; VV RVG Nr. 2300; BGB § 249 § 286; PflichtVG § 3 Nr. 1 1. Die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung des Auftragebers stellt eine besondere Angelegenheit dar, für die eine 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG anfällt. 2. Die Anwaltskosten für die Einholung der Deckungszusage können von dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung erstatt...mehr

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AGS 03/2010, Unzulässigkeit... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der B. ist bereits nicht statthaft, mithin unzulässig. Das ArbG München hat mit seinem Beschluss den Gegenstandswert für Verfahren und Vergleich gem. § 33 RVG festgesetzt. Bei dem Beschluss handelt es sich nicht um eine Streitwert-, sondern um eine Gegenstandswertfestsetzung nach § 33 RVG. Die Wertfestsetzung hatte nach § 33 Abs. 1 RVG zu erfolgen, da die Geric...mehr

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AGS 05/2010, Anwaltsgebühre... / Aus den Gründen

Die Kosten der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung sind nur dann zu ersetzen, wenn sie in der Zeit anfallen, in der die Beklagten bereits in Verzug waren. Dies ist der Fall gewesen. Der Gegenstandswert errechnet sich dabei aus dem Wert, der klageweise geltend gemacht werden soll und für den Verzug vorliegt, hier also 3.490,06 EUR, so dass 302,10 EUR (netto) zu ersetz...mehr

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AGS 05/2010, Anwaltsgebühre... / Leitsatz

Fallen die Kosten für die Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung in der Zeit, in der sich der Beklagte in Verzug befindet, an, sind sie zu ersetzen. Die Kosten einer erforderlichen Aktenversendung sind vom Schädiger ebenfalls zu ersetzen. LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 8.9.2009–2 O 9658/08mehr

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AGS 10/2010, Wert einer Kla... / Anmerkung

Mittlerweile liegen zur Frage der Streitwertbemessung bei Einsichtsklagen in medizinische Behandlungsdokumentationen drei unterschiedliche Entscheidungen von Oberlandesgerichten aus neuerer Zeit vor. Das OLG Saarbrücken, bemisst die Einsichtsklage mit regelmäßig 10–25 % der Hauptsache, spricht aber auch davon, dass je nach Konstellation der Streit um das Einsichtsrecht bis z...mehr

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zfs 05/2010, Der Auskunfts-... / IV. Vertrag zugunsten Dritter

Normalerweise obliegt es dem Mandanten, die Abwicklung des Rechtsschutzfalls und die entsprechende Korrespondenz mit dem Versicherer vorzunehmen. In der Praxis geschieht es jedoch öfter, dass der Mandant den Rechtsanwalt diesbezüglich ausdrücklich beauftragt. Teilweise wird die Auffassung vertreten, die Einholung einer Kostendeckungszusage sowie die Klärung und Beschaffung de...mehr

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zfs 03/2010, Umfang des Versicherungsschutzes bei Ausübung des Mietervorkaufsrechts

ARB § 2 Nr. 1a, c, g; § 29; BGB § 577 1. Um eine mietrechtliche Streitigkeit handelt es sich nicht, wenn lediglich die Erfüllung aus dem Vorkaufsrecht, nicht aber sein Bestehen streitig ist. 2. Dass in einem gerichtlichen Vergleich bislang nicht gerichtlich geltend gemachte Ansprüche auf Mietminderung und auf Mängelbeseitigung aus dem Mietverhältnis "mitverglichen" werden, beg...mehr

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AGS 07/2010, Mitversicherun... / Leitsatz

Unterhält nur einer von mehreren Mitmietern eine Rechtsschutzversicherung, in der der andere Mieter mitversichert ist, so hat der Rechtsschutzversicherer die allen Mietern entstehenden Kosten zu übernehmen einschließlich der Erhöhung nach Nr. 1008 VV wegen mehrerer Auftraggeber. LG Frankfurt a. M., Urt. v. 18.5.2010 - 2-08 O 397/09mehr

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zfs 10/2010, Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage als Verzugsschaden

RVG § 15; VV RVG Nr. 2300; BGB § 249 § 286; PflichtVG § 3 Nr. 1 1. Die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung des Auftragebers stellt eine besondere Angelegenheit dar, für die im Regelfall eine 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG anfällt. 2. Der Gegenstandswert für diese Geschäftsgebühr setzt sich aus den eigenen Anwaltskosten, den Anwaltskosten des...mehr

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zfs 02/2010, Keine zusätzliche Gebühr nach Einstellung des Strafverfahrens und Abgabe an die Verwaltungsbehörde

RVG § 17 Nr. 10; VV RVG Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 4141 Eine Zusatzgebühr nach RVG VV Nr. 4141 fällt nicht an, wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch die anwaltliche Mitwirkung eingestellt und die Sache zur Verfolgung der Tat als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben wird. BGH, Urt. v. 5.11.2009 – IX ZR 237/08 Der Kläger beauftragte einen RA, um...mehr

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zfs 12/2010, Rechtsanwaltsg... / 1. Einleitung

Gegen die anwaltliche Selbstvertretung in Verkehrsunfällen spricht schon das alte englische Sprichwort: "Ein Anwalt, der sich selbst vertritt, hat einen Esel zum Mandanten." Unabhängig davon, ob es förderlich ist, wenn sich der durch einen Verkehrsunfall geschädigte Rechtsanwalt selbst vertritt – zumal er bei der Vertretung in eigener Sache oft unnötig emotionalisiert ist, w...mehr

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zfs 04/2010, Die Gebührenkl... / II. Materielles Recht

Die Gebührenbemessung durch den Rechtsanwalt wird nur vom billigen Ermessen i.S.d. § 315 BGB und dem Betragsrahmen begrenzt.[1] Dem Verteidiger wird nach der Rechtsprechung bei der Bestimmung der Gebühren ein Ermessensspielraum von 20 % eingeräumt.[2] An der die Rechnung kürzenden Rechtsschutzversicherung liegt es daher, dem Rechtsanwalt bei der Gebührenbemessung einen Ermes...mehr

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AGS 03/2010, Rechtsschutzve... / Sachverhalt

Der Kläger begehrt Leistungen aus einer Rechtsschutzversicherung, die er seit Mai 2004 bei der Beklagten hält. Nach § 2f der dem Vertragsverhältnis zugrunde liegenden ARB 2000 umfasst der Versicherungsschutz "Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten". Der Kläger führte vor dem Sozialgericht einen Prozess wegen Leistu...mehr

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zfs 08/2010, Die Auskunftsp... / 2. Cessio legis

§ 86 VVG ist eine gesetzliche Regelung des Forderungsübergangs, für den § 412 BGB bestimmt, dass die Vorschriften der §§ 399-404, 406, 410 BGB entsprechende Anwendung finden. Aus § 402 BGB ergibt sich, dass der bisherige Inhaber der Forderung (Mandant/Versicherungsnehmer) verpflichtet ist, dem neuen Gläubiger (der Rechtsschutzversicherung) "die zur Geltendmachung der Forderun...mehr

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zfs 04/2010, Die Gebührenkl... / [Ohne Titel]

Nachdem sich zwischenzeitlich bei der zivilrechtlichen Geschäftsgebühr eine herrschende Rechtsprechung herausgebildet hat und immer seltener Gebührenkürzungen zu beobachten sind, versuchen Rechtsschutzversicherer immer häufiger, im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht die Gebühren zu kürzen. Es empfiehlt sich, um dies nicht zum Regelfall werden zu lassen, in geeigneten Fällen...mehr

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AGS 11/2010, Bindungswirkun... / Anmerkung

Die beiden vorstehenden Entscheidungen sind unzutreffend. Eine Bindungswirkung besteht nicht. Eine solche Bindungswirkung kann schon deshalb nicht bestehen, weil die Frage der Notwendigkeit im Rahmen der Kostenerstattung zum Teil anders zu beurteilen ist als die Erforderlichkeit im Rahmen der Rechtsschutzversicherung. Der Mandant schuldet dem Anwalt diejenige Vergütung, die si...mehr

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zfs 06/2010, Die Erstattung... / IV. Erforderlichkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Eine ersatzfähige Schadensposition gegenüber dem Schädiger erwächst dem Kläger nur, wenn für die Einholung einer Deckungszusage die Einschaltung eines Anwalts auch objektiv erforderlich und zweckmäßig war.[1] Aus den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, ARB, läst sich hierzu nichts entnehmen. Vielmehr verbleibt es bei dem Grundsatz, dass vom Vertragspart...mehr

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zfs 04/2010, Die Gebührenkl... / 5. Sonstige Kriterien

Die in § 14 RVG aufgeführten Kriterien sind nicht abschließend, so dass weitere den Einzelfall bestimmende Kriterien berücksichtigt werden können und auch sollen. Unter Berücksichtigung der zuvor ausgeführten Kriterien hat der Anwalt die angemessene Höhe im konkreten Fall zu bestimmen. Dabei hat die Höhe der konkreten Geldbuße gerade im Bußgeldverfahren keine Berücksichtigung...mehr

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AGS 07/2010, Mitversicherun... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über den Umfang des Deckungsschutzes aus einer Rechtsschutzversicherung, denen die ARB 75 zugrunde liegen. Der Kläger hatte zusammen mit einem anderen Arzt eine Praxis betrieben und zusammen mit ihm Praxisräume angemietet. Es kam hiernach zu einer rechtlichen Auseinandersetzung mit den Vermietern, die in ein gerichtliches Verfahren vor dem LG Frankfurt/M...mehr

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zfs 10/2010, Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage als Verzugsschaden; Aktenversendungspauschale

VV RVG Nr. 2300; BGB § 249 § 286; PflichtVG § 3 Nr. 1; GKG Kostenverzeichnis Nr. 9003 1. Die Anwaltskosten für die Einholung der Deckungszusage sind nur dann zu ersetzen, wenn sie in der Zeit angefallen sind, in der die Beklagten bereits in Verzug waren. 2. In diesem Fall ist auch die gerichtliche Aktenversendungspauschale vom Schädiger zu ersetzen. (Leitsätze des Bearbeiters) L...mehr

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zfs 05/2010, Der Auskunfts-... / II. Ausgangslage

Beim rechtsschutzversicherten Mandanten bestehen zwischen seinem Anwalt und seinem Rechtsschutzversicherer grundsätzlich keinerlei Rechtsbeziehungen. Der Anwalt ist vertraglich ausschließlich gegenüber seinem Mandanten im Rahmen eines Dienstvertrages, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, zur Dienstleistung verpflichtet und nicht dem Rechtsschutzversicherer.[1] Der...mehr

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AGS 09/2010, Keine Bindungs... / Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Der BGH[1] hatte dies bereits vor Jahren entschieden. Ebenso wie hier hat auch das AG Wiesbaden[2] entschieden. Anderer Ansicht ist allerdings das AG Aachen,[3] das eine Bindungswirkung annehmen will. Die Frage, welche Vergütung der Mandant seinem Anwalt schuldet, ergibt sich aus dem Anwaltsvertrag und den Aufträgen, die der Mandant erteilt ha...mehr

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zfs 10/2010, Ersatzpflicht der Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage

VV RVG Nr. 2300; BGB § 249; PflichtVG § 3 Nr. 1 1. Lehnt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners eine Regulierung des Schadens ab, hat sie auch die Anwaltskosten für die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung des Klägers zur Führung des Schadensersatzprozesses zu erstatten. 2. Die Berechnung einer 1,5 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG für di...mehr

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zfs 04/2010, Looschelders/Pohlmann, VVG Versicherungsvertragsgesetz

Kommentar 2009, 2.164 Seiten, 128 EUR, Carl Heymanns Verlag Der VVG-Kommentar Looschelders/Pohlmann ist der dritte Kommentar zum VVG 2008, während die aktuelle Auflage des Standardkommentars Prölss/Martin weiter auf sich warten lässt. In dem Kommentar Looschelders/Pohlmann wird das gesamte Privatversicherungsrecht umfassend erläutert und dargestellt, neben der Kommentierung de...mehr

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zfs 10/2010, Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage als Verzugsschaden

RVG § 15; VV RVG Nr. 2300; BGB § 249 § 286; PflichtVG § 3 Nr. 1 1. Die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung des Auftraggebers stellt eine besondere Angelegenheit dar, für die eine 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG anfällt. 2. Diese Anwaltskosten gehören zum ersatzpflichtigen Schaden. (Leitsätze des Bearbeiters) LG Ulm, Urt. v. 8.4.2010 – 6 O 244/0...mehr

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zfs 08/2010, Voraussetzungen der Kostenfestsetzung bei Rechtsnachfolge

ZPO §§ 103 Abs. 1, 727 Zur Erwirkung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses bedarf der Rechtsnachfolger des im Titel ausgewiesenen Kostengläubigers nach § 727 ZPO einer Umschreibung des Titels in Gestalt einer auf ihn lautenden vollstreckbaren Ausfertigung. BGH, Beschl. v. 13.4.2010 – VIII ZB 69/09 Die am 12.11.2003 verstorbene Mutter der Antragstellerin des hiesigen Kostenfestset...mehr

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zfs 05/2010, Rechtsschutzdeckung für arbeitsrechtliche Schadensersatzbegehren wegen Mobbings

ARB 2005 § 2a § 4 Abs. 1 S. 3 1. Macht der Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche sowohl aus Vertrag als auch aus deliktischer Verletzung des Persönlichkeitsrechts geltend, ist nach § 2 a) ARB 2005 eine Wartefrist einzuhalten. 2. Wird Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatz gegen den Arbeitgeber begehrt, kann der den Deckungsbeginn bestimmende Rechtsverstoß...mehr

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AGkompakt 07/2010, Gerichts... / I. Ausgangslage

Schließen die Parteien einen Vergleich, so treffen sie darin in der Regel auch eine Vereinbarung über die Kosten des Rechtsstreits. In diesem Fall erledigt sich das gesamte gerichtliche Verfahren durch den Vergleich, so dass sich die Gerichtsgebühr der Nr. 1210 GKG-KostVerz. nach Nr. 1211 Nr. 3 GKG-KostVerz. von 3,0 auf 1,0 ermäßigt. Mitunter kommt es jedoch nur zu einem Ver...mehr

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AGS 04/2010, Kein Deckungss... / Sachverhalt

Die Klägerin ist Mitglied im Mieterverein C, der bei der Beklagten für die Mitglieder eine Gruppen-Rechtsschutzversicherung unterhält. In dem Gruppenvertrag, der für alle Vereinsmitglieder des Versicherungsnehmers genommen ist, heißt es u.a.: § 1 Nr. 3: Abweichend von § 75 VVG bzw. 11 ARB kann die versicherte Person ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag unmittelbar gegenübe...mehr

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AGS 05/2010, Wert einer Kla... / Anmerkung

Der Beschluss ist abzulehnen, weil die Richter bei der Streitwertbestimmung einer schematischen Rechtsanwendung das Wort reden, die nicht danach differenziert, welche Bedeutung der Stattgabe der Klage auf Einsicht bzw. Herausgabe einer Behandlungsdokumentation in Kopie für den Patienten zukommt, sondern vereinfachend argumentiert: "Der Bruchteil von 1/10 entspricht dem, was ...mehr

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zfs 10/2010, Anwaltsgebühren in Verkehrssachen, Julia Bettina Onderka

3. Aufl. 2010, 232 Seiten, 36 EUR, Deutscher Anwaltverlag Eine der häufigsten Anwaltstätigkeiten bundesweit stellt die außergerichtliche Regulierung von Verkehrsunfallschäden dar. Von den rund 2,25 Millionen Verkehrsunfällen im Jahr wird ein großer Anteil mit anwaltlicher Hilfe reguliert. Davon wird der überwiegende Anteil außergerichtlich geregelt, ein verhältnismäßig gering...mehr

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zfs 06/2010, Die Erstattung... / VI. Adäquat-kausale Schadensposition

Eng verbunden mit der Erforderlichkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts ist die Frage, ob es sich bei Gebühren, die für eine Deckungsanfrage anfallen, um eine adäquat-kausal zu ersetzende Schadensposition handelt, für die der Schädiger einzustehen hat. Voraussetzung hierfür ist eine "Kongruenz" der Ansprüche. Diese ist bei Gebühren eines befassten Rechtsanwalts gegeben.[...mehr

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AGS 04/2010, Kein Deckungss... / Aus den Gründen

1. Gegen die Verfügungsbefugnis der Klägerin bestehen allerdings keine Bedenken. Nach § 1 Nr. 3 des Gruppenvertrages kann die versicherte Person ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag unmittelbar gegenüber dem Versicherer geltend machen. 2. Der Klägerin steht gegen die Beklagte aus § 2 Nr. 1 des Gruppenvertrages i.V.m. § 2 Abs. 1a), c), g) ARB 75 kein Anspruch auf Versich...mehr

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zfs 10/2010, Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage als Verzugsschaden

RVG § 15; VV RVG Nr. 2300; BGB § 249 § 286; PflichtVG § 3 Nr. 1 1. Die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung des Auftragebers stellt eine besondere Angelegenheit dar, für die eine 0,5 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG anfällt. 2. Der Gegenstandswert für diese Geschäftsgebühr bemisst sich nach dem Prozesskostenrisiko aus der Sicht der Partei, die beab...mehr

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AGS 10/2010, Vergütung für ... / Sachverhalt

Der Kläger machte erstinstanzlich gegen den Beklagten einen Darlehensrückzahlungsanspruch sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten geltend. Mit Darlehensvertrag vom 19.6.2008 verpflichtete sich der Beklagte, dem Kläger ein Darlehen in Höhe von 20.000,00 EUR, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 31.12.2008 in voller Höhe zurückzuzahlen. Nachdem eine fristgemäß...mehr

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Prozesskostenhilfe; Behandlung von Arbeitslosengeld II als Einkommen; Berücksichtigung von Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Steuer und Rechtsschutzversicherungskosten

Leitsatz Das erstinstanzliche Gericht hatte dem Antragsgegner Prozesskostenhilfe bewilligt und eine monatliche Ratenzahlung von 15,00 EUR festgesetzt. Hiergegen wandte sich der Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde. Zur Begründung führte er an, das ihm gewährte Arbeitslosengeld II sei nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Im Übrigen seien die Kosten für sein Kfz und d...mehr

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Ersatz des Unterhaltsschadens nach dem durch den Unfallgegner verschuldeten Tod des Unterhaltspflichtigen

Leitsatz Gegenstand des Rechtsstreits war der von der Witwe und den beiden Kindern nach dem Tod des Unterhaltspflichtigen geltend gemachte Anspruch auf Ersatz ihres Unterhaltsschadens gegenüber dem Versicherer des Unfallverursachers. Der Anspruch dem Grunde nach war nicht im Streit. Es ging allein um die Höhe des geltend gemachten Unterhaltsschadens. Sachverhalt Bei einem von...mehr

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ZErb 01/2008, Versicherungs... / Aus den Gründen

I. Der Kläger unterhält bei der Beklagten seit dem 1.10.2001 auf der Grundlage der ARB 75 eine Rechtsschutzversicherung, die Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen nach § 26 Abs. 4 ARB 75 umfasst. Die Regulierung von Versicherungsfällen erfolgt für den Versicherer durch die Beklagte. Der Bruder der Ehefrau des Klägers ha...mehr

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Abfindungszahlungen an Mieter als Werbungskosten

Leitsatz Mit der Vermietung von Wohnraum werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Als Werbungskosten kommen alle Aufwendungen in Betracht, die durch die Einkunftserzielung veranlasst sind. Dazu gehören auch Abstandszahlungen an Mieter für den vorzeitigen Auszug und Räumungskosten, wenn das Objekt nach dem Auszug weiterhin zur Vermietung genutzt wird. Ist jedo...mehr

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Rechtsnachfolger sind bei bestehender Rechtsschutzversicherung mitversichert

Normenkette § 67 VVG, § 426 BGB Kommentar Treten zu dem bisherigen Miteigentümer eines Hausgrundstücks nach Abschluss eines Rechtsschutzversicherungsvertrages gem. § 29 ARB weitere Miteigentümer hinzu (z.B. durch Aufteilung des Anwesens in Wohnungseigentum), so ist davon auszugehen, dass auch die neu hinzu gekommenen Miteigentümer als Mitversicherte Versicherungs-schutz genie...mehr

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Rechtsschutzversicherung: Verjährungsfragen

Leitsatz Nach einem schweren Autounfall im August 1991 beauftragte der Geschädigte einen Anwalt mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Unfallverursacher. Dessen Versicherung leistete aber nur einen Teil des geltend gemachten Anspruchs. Eine abschließende Einigung scheiterte im Herbst 1995, da der Geschädigte nicht auf Ansprüche wegen möglicher sich ers...mehr

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Verjährung des Anspruchs auf Rechtsschutzgewährung

Leitsatz Der Anspruch auf Gewährung des Rechtsschutzes ist fällig, wenn sich für den Versicherungsnehmer die Notwendigkeit einer rechtlichen Interessenwahrnehmung so konkret abzeichnet, dass er mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen muss; dies ist bereits dann der Fall, wenn er einen Rechtsanwalt mit der Interessenwahrnehmung beauftragt. Ob es dem Versicherungsnehmer üb...mehr

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Keine Aufspaltung des Geschäftswertes auf die einzelnen Beteiligten nach § 10 BRAGO (im Beschlussanfechtungsverfahren)

Normenkette § 45 Abs. 2 WEG, § 48 Abs. 3 WEG, § 31 KostO, § 10 BRAGO Kommentar 1. Verteidigt ein Eigentümer die Gültigkeit eines Sonderumlagebeschlusses im Beschlussanfechtungsverfahren mit anwaltlicher Hilfe, ist der Eigentümerbeschluss insgesamt Verfahrensgegenstand und dessen Gesamtwert auch Grundlage für die anwaltlichen Gebühren; die positive oder negative gerichtliche E...mehr

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Aufteilung der Prämien für Rechtsschutzversicherung

Kommentar Entstehen einem Steuerzahler Prämien für eine kombinierte Familien- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, kann er die Aufwendungen in nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung und in abzugsfähige Werbungskosten aufteilen, wenn der Versicherer ihm bescheinigt , welcher Anteil der Gesamtprämie auf den die berufliche Sphäre betreffenden Versicherungsschutz entfäll...mehr

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Rechtsschutzversicherung für Wohnungseigentum

Normenkette § 138 Abs. 1 BGB Kommentar Ein Vertrag über eine Rechtsschutzversicherung für Wohnungseigentum ist nicht schon deshalb sittenwidrig ( § 138 Abs. 1 BGB), weil er vom Versicherungsnehmer in der Absicht geschlossen worden ist, mit der Wahrnehmung individuelle Rechte in Wohnungseigentumssachen faktisch auch für die Wahrnehmung der Rechte anderer, mit ihm verbundener W...mehr

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Rechtschutzversicherungsvertrag für Wohnungseigentum

Normenkette § 138 BGB, § 43 WoEigG Kommentar 1. Der Bundesgerichtshof hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Ein Wohnungseigentümer schloss mit Wirkung ab Februar 1988 eine Rechtsschutzversicherung für sein Wohnungseigentum ab. Im Januar und Februar 1991 beschloss seine Eigentümergemeinschaft, mehreren anderen Miteigentümern wegen rückständiger Zahlungen von Wohngeld und So...mehr

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Erstattung von Verteidigerkosten bei Berufskraftfahrern

Kommentar Verursacht ein Berufskraftfahrer in Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit unverschuldet einen schweren Verkehrsunfall , hat ihm der Arbeitgeber die erforderlichen Kosten der Verteidigung zu ersetzen, soweit gegen den Kraftfahrer wegen des Unfalls ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Erforderliche Kosten der Verteidigung sind nur ...mehr