Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 5. Widerrufserklärung

Rz. 28 Der Widerruf ist in Textform gem. § 126 BGB zu erklären. Er bedarf keiner Begründung.mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 1. Die Rechtslage

a) Keine eigenständigen Regelungen Rz. 19 Zum Vertragsschluss enthalten die ARB keine eigenständigen Regelungen. Somit gelten für das Zustandekommen des Rechtsschutzvertrages die allgemeinen Vorschriften über das Zustandekommen eines Versicherungsvertrages.[9] Rz. 20 Über den Vertragsschluss, insbesondere Antrag, Annahme und Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers, enthalten d...mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / II. Übersicht zu den wichtigsten Tatbeständen des Anspruches auf Auskunft und Rückzahlung gegen Versicherungsnehmer und Rechtsanwalt

1. Rechtsverfolgung gegen Versicherungsnehmer a) Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) Rz. 4mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / D. Begrenzung der Kostenübernahme

Rz. 192 Die Regelung zur Kostenübernahme enthält in § 5 ARB 2010 sog. "sekundäre Risikobegrenzungen". Diese präzisieren den Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung und schränken diesen in bestimmten Teilbereichen ein. Hierzu gilt im Einzelnen Folgendes: I. Übernahme von Kosten von der Rechtsschutzversicherung Rz. 193 Gemäß § 5 Abs. 3 lit. a ARB 2010 ist geregelt, dass nich...mehr

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§ 31 Sonstige Pflichten der... / 3. Regressgefahr für den Versicherer

Rz. 19 Verletzt der Rechtsschutzversicherer die ihn treffenden Verpflichtungen zur unverzüglichen Feststellung und Bearbeitung des Rechtsschutzfalles, so können sich gegen ihn Regressverfahren ergeben (vgl. dazu § 33 Rn 1 ff.).mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / I. Der Erstattungsanspruch aufgrund Anspruchsübergangs

1. Die gesetzliche Regelung und Regelung in ARB a) Gegen Versicherungsnehmer Rz. 12 Es ist allgemein anerkannt, dass der Rechtsschutzversicherer Schadenversicherer i.S.d. §§ 74 ff. VVG (§§ 49, 80 VVG a.F.) ist mit der Folge, dass auch die Vorschrift des § 86 Abs. 1 VVG (§ 67 Abs. 1 VVG a.F.) zur Anwendung kommt. Regelungsinhalt dieser Vorschrift ist das Bereicherungsverbot des...mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / c) Forderungen aufgrund versicherungsvertraglicher Rechte

aa) Obliegenheitsverletzung Rz. 6 bb) Ausschlusstatbestand Rz. 7mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / c) Unzulässige bzw. unwirksame Aufrechnung durch Anwalt

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§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.1.1 I. Die Idee der Gewährung von Rechtsschutz

1.1.1.1 1. Ursprünge der Rechtsschutzversicherung Rz. 1 Während die Rechtsschutzversicherung ein noch junger Zweig der Privatversicherung ist, kennt man aus dem Mittelalter schon genossenschaftliche Rechtsverfolgung durch Gilden und ähnliche Zusammenschlüsse. Im 19. Jahrhundert entstanden dann Interessenverbände und Schutzvereine (z.B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Bau...mehr

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§ 30 Aufgaben der Rechtssch... / I. Wahrnehmung rechtlicher Interessen

Rz. 12 Unter "Wahrnehmung rechtlicher Interessen" ist nichts anderes zu verstehen als das, was als "Besorgung von Rechtsangelegenheiten" bezeichnet ist. Der BGH definiert "Wahrnehmung rechtlicher Interessen" als Verfolgung oder Abwehr von Ansprüchen.[3]mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / b) Gegen mitversicherte Personen

Rz. 17 Erstattungsansprüche kommen auch gegen mitversicherte Personen in Betracht. Insoweit gehen die Ansprüche auch im Umfang der Versicherungsleistung auf den Versicherer über.[7] Schuldner des auf den Rechtsschutzversicherer übergegangenen Erstattungsanspruches kann jeder Dritte sein, der nicht Versicherungsnehmer oder Mitversicherter ist.mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / II. Die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen

1. Die Regelungen zur Rechtsschutzversicherung im VVG Rz. 3 Die Vorschriften der §§ 125 ff. VVG enthalten im 2. Abschnitt im 7. Titel die Regelungen zur Rechtsschutzversicherung. Diese Bestimmungen sind:mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / VI. Die Regelungen der ARB 2010, Übersicht sowie Leistungsarten und Rechtsschutzformen

1. Übersicht über die ARB 2010 Rz. 42 Die ARB 2010 sind, wie sich aus einer vorangestellten Inhaltsübersicht ergibt, in 4 Teile eingeteilt nämlich: Hierdurch soll dem Leser einerseits eine allgemeine Übersicht und andererseits eine rasche Orientierung ermöglicht werden. Insbe...mehr

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§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.1.2 II. Rechtsschutz und Wahrnehmung sozial- und rechtspolitischer Aufgaben

1.1.2.1 1. Allgemeines Rz. 12 Inhalt und Zweck der Rechtsschutzversicherung ist es, das Kostenrisiko zu tragen. Hierbei muss auch gesehen werden, dass sie also dem Rechtsuchenden und somit auch dem sozial Schwachen nach Eintritt des Rechtsschutzfalles die Möglichkeit einräumt, sein Recht im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durchzusetzen oder zu verteidigen. Dies rechtfer...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / VII. Keine Kostenübernahme

Rz. 225 In § 5 Abs. 3 lit. g ARB 2010 ist geregelt, dass der Rechtsschutzversicherer nicht trägt "die Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet wäre, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht bestünde". Rz. 226 Diese Einschränkung der Rechtsschutzdeckung bzw. der Anwendungsbereich des § 5 Abs. 3 lit. g ARB 2010 ist, wie Bauer richtig ausführt, für die Praxis ohne Bede...mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / 5. Der Umfang des Anspruchsübergangs

a) Allgemeines Rz. 23 Für Art und Höhe des Erstattungsanspruches sind maßgebend Art und Höhe der erbrachten Versicherungsleistung. Nach der Regelung der ARB gehen nur die Ansprüche über, die in den Leistungskatalog der Rechtsschutzversicherung fallen, also sich aus § 5 ARB 2010 ergeben. b) Nicht zu erstattende Kosten Rz. 24 Nicht auf den Versicherer gehen Ansprüche des Versiche...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / V. Rechtslage bei Wegfall des Versicherungsgegenstandes

1. Die Regelung in § 12 Abs. 1 S. 1 ARB Rz. 67 § 12 Abs. 1 S. 1 ARB 2010 ist unverändert gegenüber der früheren Regelung. Ausgangspunkt für Änderungen zum versicherten Risiko ist § 80 Abs. 2 VVG. Diese Regelung betrifft den vollständigen oder dauernden Wegfall der versicherten Interessen des Versicherungsnehmers. Rechtsfolge hieraus ist, dass der Vertrag vor dem vertraglich ve...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / b) Kein Rechtsschutz bei abgetretenen Ansprüchen

Rz. 89 Es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass die Rechtsschutzversicherung Deckung nur für eigene Ansprüche des Versicherungsnehmers zu gewähren hat, die dieser im eigenen Namen geltend macht. Demgegenüber besteht kein Deckungsschutz für die Verfolgung von Ansprüchen, die der Versicherungsnehmer an einen Dritten abgetreten hat.[67]mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / III. Strafkaution

Rz. 286 Geforderte Strafkautionen hat die Rechtsschutzversicherung zu übernehmen, sobald sie vom Versicherungsnehmer gefordert werden.mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / III. Der Versicherungs-/Rechtsschutzvertrag

1. Allgemeines Rz. 24 Auch in § 1 VVG ist (wie auch schon in der bisherigen Regelung des VVG a.F.) eine Legaldefinition des Versicherungsvertrages nicht enthalten. Die Vorschrift des § 1 VVG beschränkt sich auf eine sachlich zutreffende Beschreibung der Leistungspflichten.[12] 2. Beratungspflicht Rz. 25 Der Versicherungsnehmer soll vor Abschluss des Versicherungsvertrages berat...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / II. Zustandekommen des Rechtsschutzvertrages

1. Die Rechtslage a) Keine eigenständigen Regelungen Rz. 19 Zum Vertragsschluss enthalten die ARB keine eigenständigen Regelungen. Somit gelten für das Zustandekommen des Rechtsschutzvertrages die allgemeinen Vorschriften über das Zustandekommen eines Versicherungsvertrages.[9] Rz. 20 Über den Vertragsschluss, insbesondere Antrag, Annahme und Widerrufsrecht des Versicherungsneh...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / V. Kosten des Gegners

Rz. 288 Die Kosten des Gegners, zu deren Erstattung der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, hat die Rechtsschutzversicherung zu übernehmen, sobald sie der Gegner nach Fälligkeit vom Versicherungsnehmer fordert.mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / 1. Rechtsverfolgung gegen Versicherungsnehmer

a) Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) Rz. 4mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 2. Wechselwirkungen zwischen Kostenhilfe und Rechtsschutzdeckung

a) Allgemeines Rz. 189 Besondere Wechselwirkungen und Zusammenhänge können sich ergeben bei einem Antrag auf Kostenhilfe, Fristversäumung, speziell der Berufungsfrist, und möglicher Wiedereinsetzung. Kann eine Partei die Kosten des Berufungsverfahrens nicht aufbringen, muss sie innerhalb der Berufungsfrist einen vollständigen Antrag auf Kostenhilfe stellen, um sich eine späte...mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / 2. Rechtsverfolgung gegen Anwalt

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / 1. Die gesetzliche Regelung und Regelung in ARB

a) Gegen Versicherungsnehmer Rz. 12 Es ist allgemein anerkannt, dass der Rechtsschutzversicherer Schadenversicherer i.S.d. §§ 74 ff. VVG (§§ 49, 80 VVG a.F.) ist mit der Folge, dass auch die Vorschrift des § 86 Abs. 1 VVG (§ 67 Abs. 1 VVG a.F.) zur Anwendung kommt. Regelungsinhalt dieser Vorschrift ist das Bereicherungsverbot des Versicherungsnehmers. Durch diese Vorschrift s...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / b) Kostenhilfe und Rechtsschutzdeckung unter dem Aspekt der Erfolgsaussicht

Rz. 191 Hat ein Rechtsschutzversicherer seine Leistungspflicht wegen fehlender Erfolgsaussicht gem. § 3a ARB 2010 verneint, ohne dass der Versicherungsnehmer anschließend von seinem Recht auf Stichentscheid bzw. Schiedsgutachterverfahren Gebrauch macht, hat die Rechtsprechung den Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe verneint.[123]mehr

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§ 26 Meldung des Rechtsschu... / B. Prüfschema zur Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung

Rz. 12 1. Prüfung der Eintrittspflicht/versichertes Risiko a) Rechtsschutz nach Leistungsartmehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / a) Die Regelungen in den Bedingungen

Rz. 201 Ist zwischen dem Versicherungsnehmer und der Rechtsschutzversicherung im Rahmen des Rechtsschutzvertrages eine Selbstbeteiligung vereinbart, so ist die Kostenerstattungspflicht der Rechtsschutzversicherung von vornherein um diesen Betrag gemindert. Rz. 202 Gemäß § 5 Abs. 3 lit. c ARB 2010 wird die Selbstbeteiligung jeweils pro Rechtsschutzfall und pro Leistungsart abg...mehr

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§ 33 Möglicher Regress gege... / II. Verzug bei Deckungsbestätigung

Rz. 2 Gerät die Rechtsschutzversicherung mit der ihr obliegenden Leistung, also Deckungsprüfung und Deckungszusage oder die Zahlung von Kosten und Auslagen, in Verzug und ergibt sich hieraus für den Versicherungsnehmer ein Schaden, so kommt eine Schadenersatzforderung gegen die Rechtsschutzversicherung in Betracht, wenn diese die Verzögerung oder Unterlassung ihrer Leistung ...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 3. Getrennte Dokumentation im Versicherungsschein und separater Prämienausweis

Rz. 5 Wird ein Rechtsschutzvertrag abgeschlossen in Verbindung mit einer Versicherung für weitere Risiken, so schreibt § 126 VVG (unverändert gegenüber der früheren Regelung des § 158l Abs. 1 S. 1 VVG a.F.) zwingend eine getrennte Dokumentation vor. Zweck dieser Regelung ist es, dem Versicherungsnehmer deutlich zu machen, welche Rechtsschutzgarantie gewährt wird neben dem et...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 5. Die Systematik der Bedingungsanpassung

Rz. 52 Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzung war in der Vergangenheit die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Änderung der AVB mit Wirkung für einen bestehenden Versicherungsvertrag möglich ist. Beispiel Die Rechtsschutzversicherung will unter Berufung auf eine Bedingung in den ARB (z.B. § 10a ARB 94/2000) die Bedingungen ändern. Die genannte Bestimmung sieht eine M...mehr

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§ 31 Sonstige Pflichten der... / III. Eventuelles Mitverschulden

Rz. 14 Kommt es zum Ablauf einer Klagefrist vor Erteilung einer erbetenen Rechtsschutzdeckung, so kann sich eine Haftung seitens der Rechtsschutzversicherung ergeben, ggf. aber auch ein Mitverschulden bei zögerlicher Behandlung eines Deckungsschutzantrages. So hat der BGH[17] entschieden: Zitat "Ein möglicher Schadenersatzanspruch gegen einen Rechtsschutzversicherer, der sich ...mehr

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§ 31 Sonstige Pflichten der... / 1. Allgemeines

Rz. 11 Die ARB sehen keine Pflicht der Rechtsschutzversicherung zur Überwachung von Fristen, speziell Verjährungs- und Anzeigefristen, vor. Die Prüfung und Beachtung von Fristen, speziell der Verjährung, dient der Sicherung und Durchsetzung von Rechten und gehört damit zu den elementaren Pflichten des Anwaltes aus dem Anwaltsvertrag.[12] In einem Fall, in dem gegenüber der R...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / a) Fälligkeit

Rz. 273 Die Vergütung des für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Zu beachten ist jedoch, dass unabhängig von der Fälligkeit gegenüber dem Versicherungsnehmer direkt die Versicherungsleistung der Rechtsschutzversicherung zur Zahlung der Anwaltsgebühren erst fällig wird, wenn der Versicherun...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / a) Allgemeines und Grundsätzliches

Rz. 37 Dem Versicherer und damit auch der Rechtsschutzversicherung obliegt es, den Versicherungsnehmer über alles Wichtige zu informieren und aufzuklären sowie zu beraten. In § 6 VVG ist die Beratungspflicht geregelt. Durch diese Regelung trägt das Gesetz der Vermittlerrichtlinie[21] Rechnung. Die Verletzung von Informationspflichten wird mit einem Schadenersatzanspruch für ...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / VI. Der Rechtsschutzvertrag bei Insolvenz des Versicherungsnehmers

Rz. 91 Kommt es – was in der Praxis nicht selten ist – zu einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Versicherungsnehmers, so stellt sich die Frage nach dem rechtlichen Schicksal des Rechtsschutzvertrages. Rz. 92 Der Insolvenzverwalter hat gem. § 103 Abs. 2 S. 1 InsO die Möglichkeit zu erklären, ob er die Weitererfüllung des Rechtsschutzvertrages ablehnt. Dies ist also re...mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / bb) Rechtslage bei Teilfreispruch

Rz. 26 Hat die Rechtsschutzversicherung in einem Fall, in dem der Versicherungsnehmer teilweise freigesprochen wird, Vorschussleistungen erbracht, so kann die Staatskasse als Schuldnerin gegenüber dem Erstattungsanspruch notwendiger Auslagen nicht aufrechnen mit dem Anspruch auf Zahlung der Geldstrafe.[13] Beispiel Der Versicherungsnehmer ist angeklagt wegen Straßenverkehrsge...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / II. Gerichtskosten

Rz. 283 Die Rechtsschutzversicherung hat die Gerichtskosten zu übernehmen, sobald der Versicherungsnehmer wegen der Gerichtskosten in Anspruch genommen wird. Insoweit ist Fälligkeit gegeben nach Übersendung einer Kostenrechnung an den Kostenschuldner. Rz. 284 Bei fristgebundenen Klagen und Anträgen, deren Zustellung erst nach Einzahlung der erforderlichen Gebühr i.S.v. §§ 12 ...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 2. Der formelle, technische und materielle Versicherungsbeginn

Rz. 56 Zum Versicherungsbeginn sind drei Arten zu unterscheiden, nämlich der formelle, technische sowie materielle Versicherungsbeginn. Rz. 57 Als formeller Versicherungsbeginn wird der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses definiert. Dies ist der Zeitpunkt des Zugangs der Annahmeerklärung beim beantragenden Vertragspartner. Ab diesem Zeitpunkt beginnen die gegenseitigen Rechte u...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 2. Beratungspflicht

Rz. 25 Der Versicherungsnehmer soll vor Abschluss des Versicherungsvertrages beraten werden. Der Umfang der Beratung ist in den §§ 6, 61 VVG geregelt. Adressat der Beratung ist der Versicherungsnehmer. Zur Beratung verpflichtet ist der Versicherer und der Versicherungsvermittler gem. § 6 VVG. Die Beratungspflicht ist nunmehr gesetzlich konkretisiert. Gemäß §§ 6 Abs. 1 S. 1 un...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / XI. Kulanzzahlungen

Rz. 177 Bei der Abwicklung eines Rechtsschutzfalles sind auch, soweit Rechtsschutzdeckung nicht gegeben ist, Kulanzzahlungen möglich. Ein Anspruch auf eine Kulanzzahlung besteht nicht. In der Praxis sind Anhaltspunkte für die Möglichkeit einer Kulanzzahlung der Umfang des Rechtsschutzvertrages, die Schadenhäufigkeit bzw. die nicht gegebene bisherige Belastung des Vertrages so...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 1. Der Anspruch auf Rechtsschutzdeckung

Rz. 185 Für den Anspruch auf Rechtsschutzdeckung ist der in Betracht kommende Anspruch auf Beratungs- und Kostenhilfe unerheblich. Der Anspruch auf Rechtsschutzdeckung leitet sich aus dem Versicherungsvertrag ab und wird nicht beeinflusst durch die möglicherweise gegebenen Voraussetzungen der Bewilligung von Beratungs- und Kostenhilfe. Rz. 186 Jedoch gilt, dass bis zur Erteil...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / b) Mögliche Ausnahmefälle

Rz. 63 In Betracht kommen auch Ausnahmefälle, in denen die Rechtsschutzversicherung bei einem Anwaltswechsel zusätzlich die Kosten des neu beauftragten Anwaltes zu übernehmen hat. Dies kann der Fall sein, wenn der Wechsel aufgrund eines Sachverhaltes erfolgt, der nach allgemeiner Erfahrung weder vom Rechtsanwalt noch vom Versicherungsnehmer zu vertreten ist (Tod des Rechtsan...mehr

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§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.2.4.2.5 e) Die wichtigsten Änderungen der ARB 2010 gem. GDV Musterbedingungen

Rz. 39 Hervorzuheben ist zunächst, dass der Aufbau der neuen Musterbedingungen komplett geändert wurde. Die Struktur der ARB 2012 wurde dem Aufbau der AKB und der AOB angepasst. Die ARB 2012 sind nicht mehr nach Paragrafen gegliedert, sondern nach zwölf Titeln. Die Titel beziehen sich jeweils auf den Regelungsinhalt der jeweiligen Bedingungen. Aufbau und Fassung des Textes z...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 3. Rechtslage zur Abtretung von Ansprüchen

Rz. 15 In § 17 Abs. 8 ARB 2010 (früher § 17 Abs. 7 ARB 2008) ist geregelt, dass Ansprüche auf Rechtsschutzleistung nur mit schriftlichem Einverständnis des Versicherers abgetreten werden können.[20] Rz. 16 Zur Wirksamkeit der Regelung des § 17 Abs. 8 ARB 2010 (früher § 17 Abs. 7 ARB 2008) ist festzustellen, dass diese Regelung als unwirksam anzusehen ist, wenn es sich bei dem...mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / aa) Teilweise Leistungspflicht/Differenztheorie

Rz. 25 Eine besondere Fallgestaltung kann sich ergeben, wenn der Versicherungsnehmer teilweise unterliegt und somit ein entsprechender Erstattungsanspruch besteht und die Rechtsschutzversicherung nicht die gesamten Kosten zu übernehmen hat, etwa wegen Leistungskürzung oder wegen Überschreitung der Deckungssumme. In einem solchen Fall kommt die sog. "Differenztheorie" zur Anw...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / b) Keine Erstattung bei Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 80 Der Grundsatz, wonach bei der gesetzlichen Vergütung auch die in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer zu erstatten ist, gilt dann nicht, wenn der Versicherungsnehmer selbst vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer ist. In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer nach den Bestimmungen des UStG die vom Anwalt gesondert in Rechnung gestellte Steuer von seiner eigenen Umsatzs...mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / 1. Die Rechtsgrundlage des Anspruches auf Auskunft und Rechnungslegung

Rz. 35 Zunächst ist davon auszugehen, dass nach der Wortfassung der § 86 VVG (§ 67 VVG a.F.), § 17 Abs. 9 ARB 2010 nur von einem "Erstattungsanspruch" die Rede ist. Es ist aber allgemein in Literatur und Rechtsprechung anerkannt, dass der Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch als Voraussetzung für die Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs ebenfalls auf den Rechtsschutz...mehr

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§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.1.1.5.1 a) Tendenz zu Assistance-Leistungen

Rz. 8 Immer deutlicher wird bei den Rechtsschutzversicherungen die Tendenz erkennbar, nicht nur Kostenversicherer zu sein, sondern auch Assistance-Leistungen zu bieten. Es stellt sich die Frage, welche Service- und Assistance-Leistungen die Rechtsschutzversicherungen erbringen können. Zu denken wäre daran, dass der Rechtsschutzversicherer den Versicherungsnehmer "bei der Bew...mehr