Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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AGS 11/2013, Praxishandbuch Erbrecht. Systematische Erläuterungen zur effizienten Bearbeitung von Erbrechtsfällen mit Beratungsteil, Formularen und Mustern unter besonderer Berücksichtigung steuerrechtlicher Probleme. Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Notar, Regen und Ziesel, Prof. Dr. Hans Ott, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer, Köln. 96. Aktualisierungs- und Ergänzungslieferung, Dezember 2012, Deubner-Verlag. Preis Gesamtwerk (vier Ordner – ca. 4.900 S.) 211,86 EUR

Das Praxishandbuch Erbrecht behandelt alle denkbaren erbrechtlichen Themen aus der zivil- und steuerrechtlichen Perspektive. Es handelt sich um ein umfassendes Informationswerkzeug, das insbesondere Rechtsanwälte und Steuerberater bei sämtlichen erbrechtlichen Fragestellungen zuverlässig unterstützt. Das Loseblattwerk beinhaltet vier Ordner und ist wie folgt aufgebaut: Zunächs...mehr

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AGS 12/2013, Deckungszusage... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung der Beklagten hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg (§ 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO). Die Klage ist unbegründet. Der Klägerin steht der geltend gemachte Erstattungsanspruch nicht zu. Dem Beklagten steht ein aus §§ 1, 2 b) … ARB 2000 resultierender Anspruch auf Erstattung seiner Rechtsanwaltskosten zu. Es braucht nicht entschieden zu werden, ob die Voraussetzung...mehr

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ZFS 11/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Dezember 2013 Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panorama Datum: Freitag, 6.12.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunde...mehr

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AGS 10/2013, Anwaltshaftung... / 1 Aus den Gründen

Die Klägerin rügt mit der Berufung, das AG habe die Bedeutung der Rechtsschutzversicherung für den Beratungsumfang eines Rechtsanwalts verkannt. Der Beklagte habe einen Anwaltsfehler begangen, weil er eine unschlüssige Klage eingereicht habe. Der Wunsch der Versicherungsnehmerin, ohne Nacherfüllungsfrist vom Vertrag zurückzutreten, entlaste den Beklagten nicht, da sie mit ih...mehr

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zfs 10/2013, Ausschluss der... / 1 Aus den Gründen:

" … Die Bekl. ist der Kl. im Rahmen der abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung zur Gewährung von Deckungsschutz für die Inanspruchnahme der Wirtschaftsprüfer verpflichtet." 1. Die Kl. macht gegenüber den Wirtschaftsprüfern Schadensersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen im Rahmen des § 14 Abs. 1 ARB 75 geltend. Diese Interessenwahrnehmung ist gem. § 26...mehr

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AGS 10/2013, Anspruch auf K... / 1 Aus den Gründen

Auf die zulässige Berufung der Klägerin ist das angefochtene Urteil abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihr für die Interessenwahrnehmung gegenüber den Wirtschaftsprüfern Kostenschutz zu gewähren. Soweit die Klägerin ihr Feststellungsbegehren in zweiter Instanz erweitert hat, begegnet dies keinen Zulässigkeitsbedenken. Die als Klageänderung zu be...mehr

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AGS 10/2013, Anspruch auf K... / Leitsatz

Für die Meldung eines Versicherungsfalls im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung reicht es regelmäßig aus, den der beabsichtigten Rechtsverfolgung zugrundeliegenden Sachverhalt zu schildern und die beabsichtigten rechtlichen Schritte mitzuteilen (vgl. BGH, Urt. v. 15.4.1992 – IV ZR 198/91; NJW 1992, 2233). Allerdings erstreckt sich eine solche Meldung nicht auf andere Leben...mehr

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zfs 10/2013, Gestaltungsspi... / II. Sachschaden

Neben dem Personenschaden ist der erhebliche Sachschaden der Hauptanwendungsfall des Rechtsgedanken des § 60 StGB. In erster Linie dürfte es hier um den Fall gehen, dass infolge des Verkehrsunfalls das Fahrzeug des Betroffenen einen Totalschaden erlitten und der Betroffene keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat.[10] Dann hat der Betroffene mitunter einen erheblichen f...mehr

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zfs 09/2013, Rückwirkender ... / Leitsatz

1. Zur Zulässigkeit eines zwischen VN und VR rückwirkend vereinbarten Leistungsausschlusses in einer Gruppen-Rechtsschutzversicherung. 2. Der Leistungsausschluss in Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung "für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen … in ursächlichem Zusammenhang mit dem Ankauf, der Veräußerung, der Verwaltung von Beteiligungen" ist wirksam. BG...mehr

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zfs 09/2013, Rückwirkender ... / Sachverhalt

Der Kl. verlangt Versicherungsleistungen aus einer Gruppenrechtsschutzversicherung. Er ist Mitglied der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands TRANSNET (im Folgenden: VN), die seit 1980 bei der Bekl. eine Gruppenversicherung mit Familien-Rechtsschutz für ihre Mitglieder unterhält. Seit 1995 lagen dem Vertrag die ARB/G 94 der Bekl. zugrunde. Deren § 4 (3) lautet auszugsweis...mehr

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zfs 09/2013, Unwirksamkeit ... / Sachverhalt

Der Kl. ist ein in der Liste qualifizierter Einrichtungen gem. § 4 UKlaG geführter Verbraucherschutzverein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben unter anderem die auch gerichtliche Verfolgung von Verstößen gegen das AGB-Gesetz gehört. In den von der Bekl., einem Versicherungsunternehmen, verwendeten Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung heißt es in § 3 Abs....mehr

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zfs 09/2013, Rückwirkender ... / 2 Aus den Gründen:

[21] "… 2. Sachlich-rechtlich ist das Berufungsurteil ebenfalls nicht zu beanstanden." [22] Die Parteien des Versicherungsvertrags haben mit dessen Änderung am 27.8.2007 und der dazu getroffenen Zusatzvereinbarung vom gleichen Tage wirksam die Geltung des in § 3 (2) Buchst. f) bb) ARB/G 2007 geregelten Leistungsausschlusses auch für nach dem 1.1.2008 gemeldete Altfälle verein...mehr

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zfs 08/2013, Verteidigung i... / 2. Privatsachverständigengutachten

Weigert sich das Gericht zur Einholung eines Gutachtens, kann/sollte der Betroffene ein Privatgutachten zum Unfallhergang in Auftrag geben. Zwar muss der Betroffene im Bußgeld- und Strafrecht nicht seine Unschuld nachweisen, sondern die Strafverfolgungsorgane dem Betroffenen ein Verschulden. Die Zeichen stehen jedoch ohne Privatgutachten auf Verurteilung, wenn belastende Zeu...mehr

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zfs 08/2013, Verteidigung i... / H. Fazit

I. Bei einer strittigen Unfallschuld muss die Kollision nicht nur für das Zivil-, sondern ggf. auch für das Bußgeldverfahren rekonstruiert werden. II. In der Regel erhält der von der Polizei als "ON 01" bezeichnete Verkehrsteilnehmer einen Bußgeldbescheid, nicht selten wird auch beiden Fahrzeugführern ein Teilverschulden vorgeworfen. III. Wird direkt an der Unfallstelle gegen ...mehr

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zfs 08/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Oktober 2013 Thema: Vernehmungstaktik im Verkehrszivil- und -strafprozess Referent: Axel Wendler, Richter am OLG, Stuttgart, Lehrbeauftragter der Eberhard Karls Universität Tübingen Ort: Hagen / Mercure Hotel Datum: Freitag, 13.9.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Referent: ...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / 4. Rechtsschutzversicherung

Sofern der Anwalt den Auftrag seines rechtsschutzversicherten Mandanten bekommt, mit seinem Gegner eine Mediation durchzuführen, kann er versuchen, für das Mediationsverfahren eine Deckungszusage nach § 5 Abs. 1d) ARB 94/2000/2008 zu bekommen. Nach dieser Vorschrift sind die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren erstattungsfähig, die i...mehr

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ZFS 6/2013, Maßgeblicher Ze... / Leitsatz

1. Begehrt der VN einer Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz für die Verfolgung eigener Ansprüche ("Aktivprozess"), richtet sich die Festlegung des verstoßabhängigen Rechtsschutzfalls i.S.v. § 4 (1) S. 1 Buchst. c ARB 2004 allein nach der von ihm behaupteten Pflichtverletzung seines Anspruchsgegners, auf die er seinen Anspruch stützt. 2. Macht der VN einer Rechtsschutzvers...mehr

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AGS 07/2013, Eintrittspflic... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist teilweise begründet. Es besteht aufgrund vertraglicher Vereinbarung ein weiterer Zahlungsanspruch in Höhe von 2.322,96 EUR. 1. Gem. § 2 Buchst. b) der ARB bestand Versicherungsschutz "[…] für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen […]". Nach § 4 Abs. 1 S. 2 Buchst. c) ("Zeitliche Voraussetzungen für den Rechtsschutzanspruch, Wartezeit") ...mehr

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AGS 07/2013, Eintrittspflic... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte bei der Beklagten eine Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige unter Einbeziehung der ARB 2000 abgeschlossen. Seit dem 1.7.1997 war er bei der Firma G beschäftigt. Zuletzt bezog er ein monatliches Bruttoeinkommen von 9.000,00 EUR. Am 19.1.2012 wurde der Beklagte von seinem Arbeitgeber informiert, dass die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses beabsi...mehr

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ZFS 6/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis September 2013 Thema: Quotenbildung beim Verkehrsunfall unter besonderer Berücksichtigung des Anscheinsbeweises Referent: Dr. Michael Nugel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Essen Ort: Dresden/Residenz Alt Dresden Datum: Freitag, 7.9.2013, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Vernehmungstaktik im Verkehrszivil- un...mehr

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AGS 07/2013, Zulässigkeit d... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat die beklagte Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung und vorsätzlichen Kapitalanlagebetrugs im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an einem geschlossenen Medienfonds auf Schadenersatz in Anspruch genommen. Dabei hat sie die Zahlung des Anlagebetrages zuzüglich Agio (26.842,82 EUR) nebst Zinsen in Höhe von 5-Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit...mehr

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ZFS 6/2013, Maßgeblicher Ze... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… Das Rechtsmittel hat Erfolg." [9] I. Nach Auffassung des BG ist der geltend gemachte Rechtsschutzfall bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten. Den nach § 4 (1) S. 1 Buchst. c ARB 2004 für den Eintritt des Versicherungsfalls maßgeblichen Pflichtenverstoß des Lebensversicherers habe der Kl. im Tatsächlichen auf eine Verletzung europarechtlicher Vorgaben ...mehr

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FF 07/2013, Entwurf eines G... / 10. Änderungen der Anwaltsbeiordnung, Grundsatz der Waffengleichheit

Ebenso begrüßenswert sowohl aus Sicht der Anwaltschaft als auch insbesondere für die Parteien ist, dass die Änderungen bei der Anwaltsbeiordnung in Ehesachen entfallen sind. Durch Änderungen in § 113 FamFG sollte der Anwendungsbereich der Vorschriften über die Verfahrenskostenhilfe in den §§ 76 bis 78 FamFG auf Ehesachen und Familienstreitsachen erstreckt werden. Die Beiordnu...mehr

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AGS 6/2013, ARB. Kommentar zu den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung. Bearbeitet von Dr. Hubert W. van Bühren, Helmut Plote, Gabriele Hillmer-Möbius und Dr. Domenik Henning Wendt. 3. Aufl. 2013. Verlag C. H. Beck. XVI, 403 S. 59,00 EUR.

Nicht selten sichert erst das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung dem Anwalt den Vergütungsanspruch. Viele Mandate sind angesichts des Kostenrisikos nicht oder nicht im jeweiligen Umfang denkbar, wenn der Mandant nicht einen Rechtsschutzversicherer im Rücken hat. Daher sind die ARB auch für den Anwalt zur Sicherung seines Vergütungsanspruchs von besonderer Bedeutung. Hin...mehr

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ZFS 6/2013, Abgrenzung des ... / Sachverhalt

Die Kl. verlangt Deckung aus einer bei der Bekl. unterhaltenen Rechtsschutzversicherung für Selbstständige für den privaten Bereich. Sie betreibt ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen, das Consultingleistungen für Investitionen in Photovoltaikanlagen anbietet. Bei der Fa. E erwarb sie – im eigenen Namen und unter Abrechnung über ein privates Konto – eine Photovolt...mehr

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ZFS 6/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis September 2013 Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referent: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Prof. Dr. Rainer Heß, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bochum, Honorarprofessor an der Universität Bielefeld Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panora...mehr

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ZFS 6/2013, Abgrenzung des ... / 2 Aus den Gründen:

"… Auch nach der Rechtsauffassung des Senats handelt es sich bei der Auseinandersetzung zwischen der Kl. und der E GmbH, für welche die Kl. von der Bekl. Deckung begehrt, um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen für den privaten Bereich. Die Angelegenheit wurzelt nicht im beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit. Die Kl. hat deshalb Anspruch auf ...mehr

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ZFS 6/2013, Tempora mutantur oder Verkehrsanwalt 2020

"Die Zeiten ändern sich und wir ändern uns in ihnen" lautet ein altes Sprichwort, das auf die Texte Ovids zurückgeht (Tempora mutantur, nosque mutamur in illis) und spätestens seit dem 16. Jahrhundert als Sprichwort belegt ist (Quelle: Wikipedia). Was damals galt, gilt auch heute für die Tätigkeit der Verkehrsanwälte. Wie wird diese in ein paar Jahren aussehen? "Zukunft des ...mehr

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ZFS 5/2013, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen:

"" … Der Kl. steht gegen die Bekl. ein Anspruch auf Deckungsschutz zur Verfolgung deliktischer Schadensersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen der G-Gruppe im beantragten Umfang zu." 3. Dem Anspruch auf Versicherungsschutz steht nicht die Vorvertraglichkeit des Rechtsschutzfalls entgegen (§ 4 Abs. 1 S. 1 lit. a ARB 94). a. Der Privat-, Berufs- u...mehr

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ZFS 5/2013, Die Erstattung ... / H. Kosten eines Strafverfahrens, einer Strafanzeige?

Die Kosten einer Strafanzeige und eines Strafverfahrens werden von der Rechtsschutzversicherung nicht getragen. Gleichwohl kann es sich anbieten, durch Strafanzeige ein Strafverfahren einzuleiten; dies kann auch mittelbar Folgen für den Zivilrechtsstreit haben. Diese Kosten können daher vom Gegner ersetzt verlangt werden, wenn ein verständiger Geschädigter ebenfalls ein Stra...mehr

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AGS 5/2013, Übernahme einer... / 1 Aus den Gründen

Die Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung von 245,00 EUR (1,0-Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV aus einem Streitwert von 4.000,00 EUR) aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag gem. §§ 1 Abs. 1, 158 Abs. 1 VVG a.F. i.V.m. den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung, der hier allein in Betra...mehr

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AGS 5/2013, Übernahme einer... / Leitsatz

Hat der zwischen den Parteien als "Vergleich" bezeichnete Vertrag ausschließlich das Anerkenntnis der gesamten eingeklagten Forderung zum Inhalt, entsteht keine Einigungsgebühr. Der Kostenfestsetzungsbeschluss, in dem die Einigungsgebühr vom Gericht festgesetzt wurde, entfaltet gegenüber dem Rechtsschutzversicherer keine Bindungswirkung, wenn der Versicherungsnehmer diesen Be...mehr

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ZFS 5/2013, Keine Obliegenh... / Sachverhalt

Der Kl. unterhält bei der A Versicherung AG eine private Rechtsschutzversicherung; Frau K ist dort als seine Ehefrau mitversichert. Der Versicherungsvertrag umfasst die Geltendmachung von vertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen, auch aus ärztlicher Fehlbehandlung. Die Bekl. ist das Schadensabwicklungsunternehmen der A Versicherung AG i.S.v. § 126 Abs. 2 VVG. D...mehr

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ZFS 5/2013, Die Erstattung ... / Einführung

Kann der Geschädigte sogleich einen Anwalt mit der Schadensregulierung beauftragen oder muss dies der Geschädigte erst selber versuchen? Ist zwischen Bagatellunfällen und komplexen Unfallgeschehen zu unterscheiden? Muss der Geschädigte bei einem Mitverschulden einen Teil der Rechtsanwaltskosten selber tragen und sind auch die Kosten der Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzve...mehr

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ZFS 5/2013, Die Erstattung ... / D. Deckungsanfrage

Besteht zugunsten des Geschädigten eine Rechtsschutzversicherung, so sind grundsätzlich die Kosten einer Deckungsanfrage nicht von den Rechtsanwaltskosten umfasst, die bei der Geltendmachung des Schadens entstehen. Es liegt eine eigene Angelegenheit vor.[10] Gegenstandswert ist hierbei das Kosteninteresse des Geschädigten (i.d.R. die Gebühren zweier Rechtsanwälte – der eigen...mehr

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AGS 3/2013, Beschwerde auf Weisung der Rechtsschutzversicherung

RVG § 33 Abs. 2, 3 ; VVG § 82 Abs. 1, 2 Leitsatz Legt ein Rechtsanwalt gegen einen Beschluss über die Gegenstandswertfestsetzung "auf Weisung der Rechtsschutzversicherung seiner Partei gem. § 82 Abs. 1 und 2 VVG" Beschwerde ein, handelt es sich um eine Beschwerde der Partei selbst und nicht um die ihres Rechtsanwalts. Die für die Partei abgelaufene Beschwerdefrist beginnt nich...mehr

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AGS 3/2013, Keine Obliegenh... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt die Rückzahlung eines Teils einer von ihr erbrachten Versicherungsleistung. Die Beklagte unterhält bei der Klägerin eine Rechtsschutzversicherung, der die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 94) zugrunde liegen. Darin heißt es in § 5 Abs. 3 Buchst. b): "Der Versicherer trägt nicht Kosten, die im Zusammenhang mit einer einverständl...mehr

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zfs 03/2013, Umfang des Aus... / Sachverhalt

Die Kl. begehren von der Bekl. Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung. Die Kl. zu 1) unterhält bei der Bekl. eine Rechtsschutzversicherung, die den Kl. zu 2) als mitversicherte Person einschließt. Dem Vertrag liegen die ARB 2002 zugrunde, die unter § 3 Abs. 1b) bb) ARB 2002 folgende Ausschlussklausel vorsehen: "Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtli...mehr

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AGS 3/2013, Beschwerde auf ... / 1 Sachverhalt

Im Ausgangsverfahren hatten die Parteien einen Vergleich geschlossen. Der Beschluss wurde dem Kläger persönlich am 22.6.2012 und seinem Prozessbevollmächtigten am 25.6.2012 zugestellt. Mit Schreiben v. 9.7.2012 legte der Prozessbevollmächtigte des Klägers "auf Weisung der Rechtsschutzversicherung des Klägers gem. § 82 Abs. 1 u. 2 VVG" Beschwerde ein. In der Beschwerde wird a...mehr

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zfs 03/2013, Ordnungswidrig... / Sachverhalt

Wegen eines Rotlichtverstoßes war gegen den Kl. ein Bußgeldbescheid ergangen, gegen den der Verteidiger des Kl. Einspruch einlegte. Nach Weiterleitung der Bußgeldsache über die Staatsanwaltschaft an das AG vertrat der Anwalt den Kl. auch im dortigen Hauptverhandlungstermin. Er erreichte eine Reduzierung der Geldbuße auf 35 EUR und verhinderte damit die Eintragung von drei Pu...mehr

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zfs 03/2013, Deutscher Verkehrsgerichtstag: 23. bis 25.1.2013 – Empfehlungen

Arbeitskreis I: Erwerbsschadensermittlung bei Verletzung vor oder kurz nach dem Berufseinstieg Der Verkehrsgerichtstag hält die Festsetzung eines pauschalen Mindesterwerbsschadens von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die vor Eintritt in das Erwerbsleben Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind, durch den Gesetzgeber nicht für erforderlich. Vielmehr können auf de...mehr

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AGS 3/2013, Beschwerde auf ... / Leitsatz

Legt ein Rechtsanwalt gegen einen Beschluss über die Gegenstandswertfestsetzung "auf Weisung der Rechtsschutzversicherung seiner Partei gem. § 82 Abs. 1 und 2 VVG" Beschwerde ein, handelt es sich um eine Beschwerde der Partei selbst und nicht um die ihres Rechtsanwalts. Die für die Partei abgelaufene Beschwerdefrist beginnt nicht deshalb neu oder weiter zu laufen, weil der an...mehr

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zfs 03/2013, Vorliegen eine... / Sachverhalt

Die Kl. begehrt die Rückzahlung eines Teils einer von ihr erbrachten Versicherungsleistung. Die Bekl. unterhält bei der Kl. eine Rechtsschutzversicherung, der die ARB 94 zugrunde liegen. Darin heißt es in § 5 Abs. 3b: "Der VR trägt nicht Kosten, die im Zusammenhang mit einer einverständlichen Erledigung entstanden sind, soweit sie nicht dem Verhältnis des vom VN angestrebten E...mehr

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zfs 03/2013, Umfang des Aus... / 2 Aus den Gründen:

“ … Die Bekl. ist den Kl. nicht zur Gewährung von Deckungsschutz aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag verpflichtet, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung unter die Ausschlussklausel nach § 3 Abs. 1b) bb) ARB 2002 fällt und daher vom Versicherungsschutz ausgenommen ist. 1. Versicherungsbedingungen sind nach der st. Rspr. des BGH so auszulegen, wie ein durchschnittlicher VN...mehr

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zfs 03/2013, Honi soit qui mal y pense – Missbrauch einer Vertragsstellung?

Oder: Zum Schadensmanagement der Rechtsschutzversicherer Wer hat es noch nicht erlebt? Man bearbeitet ein Mandat gründlich und sorgfältig, ist erfolgreich für den Mandanten, weil es z.B. in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Einstellung kommt, man rechnet mit "Mittelgebühren" ab und bittet die Rechtschutzversicherung des Mandanten um Ausgleich. Eine Reihe von Rechtsschutz...mehr

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AGS 2/2013, Die neue Zusatz... / G. Rechtsschutzversicherung

Auch im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung dürften sich keine Probleme ergeben. Als gesetzliche Gebühr ist die Zusatzgebühr bzw. die Gebührenerhöhung mitversichert. Autor: Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen, und Rechtsanwältin und FAFamR Lotte Thiel, Koblenzmehr

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zfs 02/2013, Samimi: AnwaltFormulare Rechtsschutzversicherung, Deutscher Anwaltverlag, 3. Auflage 2013, 368 Seiten, 59 EUR, ISBN 978-3-8240-1233-6

Gregor Samimi ist es gelungen, in 12 Kapiteln ein höchst praxistaugliches Nachschlagewerk für die tägliche Praxis im Umgang mit den Rechtsschutzversicherungen zu schaffen. Sein Kompendium beginnt er mit einem interessanten Überblick über die wirtschaftliche Bedeutung der Rechtsschutzversicherer und zeigt dabei sachlich die Reibungspunkte zwischen Anwalt und Versicherer auf. ...mehr

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AGS 2/2013, Unwirksamkeit d... / 2 Aus den Gründen

Dem Kläger steht aus dem Versicherungsvertrag mit der Beklagten und der von ihr erteilten Kostendeckungszusage für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung ein Anspruch auf vollständige Erstattung von Geschäfts- und Einigungsgebühr zu. Die Beklagte vermag sich nicht auf die entgegenstehende Klausel ihrer Versicherungsbedingung zu berufen, weil diese dem Kläger als ihrem K...mehr

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AGS 2/2013, Keine Freistell... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig und begründet. Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Freistellung im Umfang der Tenorierung. Der Anspruch ergibt sich aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag, den der Ehemann der Klägerin mit abgeschlossen hat und in den die Klägerin mit Schutzwirkung als versicherte Person einbezogen wurde (§ 125 VVG i.V.m. § 5 Abs. 1a S. 1 ARB 2000)....mehr

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zfs 02/2013, Neues vom Werbungsausschuss: Die Fahrschulakquise

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hat – unter anderem – die Aufgabe, ihren Mitgliedern zu helfen, die Mandatszahlen und somit den Umsatz zu steigern. Sie erfüllt ihre Aufgaben durch Verwendung der Mitgliedsbeiträge. Diese enthalten zu 50 % einen Anteil für Werbemaßnahmen. Für diese Werbemaßnahmen ist der "Werbungsausschuss" zuständig. Es sei hierbei an die Aktion erinnert...mehr