Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 96 Die Wohnungseigentümergemeinschaft wurde im Jahre 2005 durch ein obiter dictum des BGH[406] als parteifähig anerkannt. Der Gesetzgeber folgte dem im Rahmen der WEG-Reform 2007 mit Neuregelung des § 10 WEG, der weitgehend die selbstständige Teilnahme am Rechtsverkehr zuließ. Durch das WEMoG 2020 wurde die WEG-Gemeinschaft gegenüber den Miteigentümern durch § 9a WEG wei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 34 Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken [ab Kalenderjahr 2025]

Schrifttum: Barbier/Arbert, Grundsteuererlass gemäß § 33 GrStG bei strukturell bedingtem Leerstand, BB 2007, 1421; Eisele, Grundsteuerreform: Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1.1.2025 – Koordinierte Ländererlasse v. 22.6.2022, NWB 2022, S. 2190; Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, Herne 2020; Geiger, GrStG, Kommentar, Loseblatt, München; Günther, Grundsteuererlas...mehr

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FF 01/2024, Das Abstammungs... / 1

Prof. Dr. Philipp Reuß Schnitzler/FF: Das Abstammungsrecht ist seit langem in der Diskussion. Die Bundesregierung will im Familienrecht wichtige Änderungen umsetzen und dies nicht nur im Unterhaltsrecht, sondern auch im Abstammungsrecht. Es wurden bereits viele Vorarbeiten zu dem neuen Abstammungsrecht geleistet, u.a. 2017/2018 durch eine Kommission. Ein Eckpunktpapier des BM...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Aufbringung und Erhaltung des Stamm- bzw. Grundkapitals

Rz. 518 Es ist grds. Aufgabe des Geschäftsleiters, die ordnungsgemäße Einzahlung des Stamm- bzw. Grundkapitals zu fordern und Rückerstattung desselben an die Gesellschafter zu unterlassen. In diesem Zusammenhang ergeben sich erhebliche zusätzliche Pflichten und Haftungsgefahren des Geschäftsleiters, wenn er die Flexibilisierungen bei der Kapitalaufbringung nach §§ 19 Abs. 4 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB (ab VZ 2023)

Rn. 1066b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 15 Nr 27 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (vom 04.05.2021, BGBl I 2021, 882) ersetzte mit Wirkung ab VZ 2023 (Art 16 Abs 1 des Gesetzes) die Worte "Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB" durch "Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB". Es handelt sich um eine Anpassung an die neue Rechtslage der Reform de...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / VI. Vollmachten

Rz. 28 Die Menschen werden durchschnittlich immer älter. Die weiter fortschreitenden Möglichkeiten der modernen Medizin haben dazu geführt, dass man sich immer häufiger mit der Tatsache konfrontiert sieht, nicht mehr eigenverantwortlich handeln zu können. Dies kann darauf basieren, dass der Mensch wegen seines Alters nicht mehr in der Lage ist, die alltäglichen Dinge des Leb...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / II. Kaufvertragliche Pflichten

Rz. 9 Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts[16] hatte (zunächst) nicht nur einen im Kauf- und Werkvertragsrecht einheitlichen, dreistufigen Begriff des Sachmangels hervorgebracht, sondern auch eine Anpassung des Kaufrechts an das Leistungsstörungsrecht des allgemeinen Schuldrechts. Den 20 Jahre währenden einheitlichen Sachmangelbegriff haben das Kauf- und das Werkve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 35 Verfahren [ab Kalenderjahr 2025]

Schrifttum: Eisele, Grundsteuerreform: Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1.1.2025 – Koordinierte Ländererlasse v. 22.6.2022, NWB 2022, S. 2190; Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, Herne 2020; Geiger, GrStG, Kommentar, Loseblatt, München; Grootens, Grundsteuergesetz, Kommentar, 2. Aufl., Herne 2022; Hubert, Die Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1.1.2025, StuB 20...mehr

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Vorwort

Die nun vorliegende 6. Auflage des Handbuchs wird vom tragischen Tod desjenigen überschattet, der dieses Handbuch von Anfang an seit 2007 betreut und ihm den Status verliehen hat, den es heute hat: Thomas Wachter. Sein Tod hinterlässt auch im Gesellschaftsrecht eine große Lücke, da er wie kaum ein anderer in der Lage war, Schnittstellen zwischen Erbrecht und Gesellschaftsrec...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Nationale Rechtsquellen

Rz. 52 Das Handelsbilanzrecht wird im Wesentlichen durch die Vorschriften des Dritten Buchs des HGB "Handelsbücher" geregelt (§§ 238 ff. HGB). Der erste Abschnitt (§§ 238–263 HGB) enthält "Vorschriften für alle Kaufleute" und ist damit rechtsformunabhängig an Einzelkaufleute, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften adressiert. Im zweiten Abschnitt (§§ 264–335c HGB) sind a...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / Literaturtipps

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Haftkapitalsystem und Gläubigerschutz

Rz. 274 Der Betrieb einer Unternehmung in einer haftungsbeschränkten Rechtsform birgt für die Gläubiger grds. das Risiko, dass das zur Schuldenregulierung allein zur Verfügung stehende Gesellschaftsvermögen für die Befriedigung aller Gläubiger nicht ausreicht. Dies wird jedoch als "normales" Risiko angesehen, welches mit jedem Unternehmen verbunden ist, sodass die haftungsbe...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 3. Rechtslage zum aktuellen Firmenrecht

Rz. 68 Bei den Kapitalgesellschaften besteht weitgehend Einigkeit über die Verwertungsbefugnis der Personenfirma allein durch den Insolvenzverwalter.[148] Wegen der (auch hier vertretenen) Anwendung des § 24 Abs. 2 HGB auch auf Kapitalgesellschaften wird neuerdings aber – zu Unrecht – auch die Zustimmung des Namensgebers bei der Verwertung in der Insolvenz befürwortet.[149] ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Begriff des Anfangsvermögens

Rz. 28 Anfangsvermögen ist nach § 1374 Abs. 1 BGB dasjenige Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes gehört. Auch das Anfangsvermögen ist nicht etwa eine Vermögensmasse, sondern eine bloße rechnerische Größe.[46] Zum Anfangsvermögen gehören alle dem Ehegatten zum Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wi...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / III. Quellen des Schiedsverfahrensrechts

Rz. 26 Das Schiedsverfahren unterliegt regelmäßig Normen unterschiedlicher Herkunft und Rangstelle. Zunächst beansprucht das nationale Schiedsverfahrensrecht am Schiedsort grds. seine Geltung. In Deutschland folgt dieser Geltungsanspruch aus §§ 1025 Abs. 1, 1043 Abs. 1 ZPO. Gleichzeitig ist das Schiedsverfahrensrecht weitgehend dispositiv und lässt eine abweichende Verfahren...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Autonomes Recht, Art. 24 EGBGB

Rz. 32 Die autonome Kollisionsnorm des Art. 24 EGBGB spielt wegen der gem. Art. 3 EGBGB vorrangigen Staatsverträge, insbesondere KSÜ und ESÜ eine untergeordnete Rolle.[101] Der praktische Anwendungskorridor ist schmal. Unter die Vorschrift fallen Betreuung, Pflegschaft und Vormundschaft als sog. Fürsorgeverhältnisse (Art. 24 Abs. 1 EGBGB). Nicht hierher gehört allerdings die...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. WEG-Gemeinschaft

Rz. 15 Praktische Probleme ergaben sich bei der Eintragung dinglicher Rechte (insbes. Zwangshypotheken wegen Hausgeldrückständen) zugunsten einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Bis zur Anerkennung der Rechtsfähigkeit durch § 10 Abs. 6 WEG aufgrund der WEG-Reform 2007[33] und § 9a WEG seit der WEG-Reform 2020[34] wurde der Gemeinschaft keine Rechtsfähigkeit zugebilligt.[35] ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 117 Ggf. kann es angezeigt sein, bereits im Rahmen der Rechtsformwahl auch über eine mögliche Weitergabe der Gesellschaftsbeteiligung im Wege der Schenkung oder von Todes wegen nachzudenken. Sowohl bei der Personen- als auch bei der Kapitalgesellschaft unterliegen Erbschaft- oder Schenkungsvorgänge der Besteuerung (§§ 1, 7 ErbStG). Rz. 118 Was den Erwerb von Gesellschafts...mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / E. Vormundbenennung/Sorgerechtsverfügung

Rz. 5 Gerade wenn ein Elternteil bereits unter Hinterlassung des Längerlebenden und gemeinsamer minderjähriger Kinder verstorben ist, stellt sich die Frage, ob der Längerlebende in der Lage ist, eine andere Person zur Ausübung des Sorgerechts zu ermächtigen oder einen Vormund für die minderjährigen Kinder verbindlich festzulegen. Dabei kann man an zwei mögliche Situationen d...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / A. Einleitung

Rz. 1 Regelmäßig obliegt es dem Auftragnehmer, sich die zur Abarbeitung ihm erteilter Bauaufträge notwendigen Baustoffe zu beschaffen; nur in selteneren Fällen fällt diese Verpflichtung dem Auftraggeber einer Baumaßnahme zu, etwa dann, wenn dieser vertraglich von der Möglichkeit der Baustoffbeistellung (vgl. § 2 Nr. 4 VOB/B) Gebrauch gemacht hat.[1] Die Beschaffungsverträge ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / Literaturtipps

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 9 [Autor/Stand] Verfahrensregelungen zum Grundsteuererlass fanden sich ursprünglich in §§ 2–6 Grundsteuererlassverordnung vom 26.3.1952.[2] Das Gesetz zur Reform des Grundsteuerrechts v. 7.8.1973.[3] fasste diese verfahrensrechtlichen Regelungen in § 34 GrStG zusammen.[4] Verzichtet wurde auf eine besondere Regelungen zur Stundung (§ 4 GrStErlVO), zu Kleinbeträgen (§ 5 G...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Die GbR seit Inkrafttreten des MoPeG zum 1.1.2024

Rz. 25 Das im 19. Jahrhundert kodifizierte Recht der GbR wurde der Rechtswirklichkeit seit geraumer Zeit nicht mehr gerecht. Unter den Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens entfernte sich das gelebte Recht immer weiter vom geschriebenen Recht. Vorläufiger Höhepunkt dieser Entwicklung war die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR im Wege der höchstrichterlichen...mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) Sog. Minderfirma

Rz. 28 Während die Firma dem Kaufmann vorbehalten ist, kann eine Geschäftsbezeichnung auch von einem nicht ins Handelsregister eingetragenen Kleingewerbetreibenden i.S.d. § 2 HGB oder Freiberufler verwendet werden. Gebraucht der Nichtkaufmann die Geschäftsbezeichnung als seinen firmenähnlichen Namen, d.h. als Unternehmensbezeichnung im Geschäftsverkehr, die lediglich deshalb...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / III. Erlass des Schiedsspruches

Rz. 211 Der Erlass des Schiedsspruches erfolgt bei einem Dreierschiedsgericht nach einer Abstimmung über die entscheidungserheblichen Tatsachen- und Rechtsfragen.[374] Gem. § 1052 Abs. 1 ZPO entscheidet ein Dreierschiedsgericht in jeder Frage mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder. Wenn ein Schiedsrichter seine Teilnahme verweigert, können die übrigen Schiedsrichter gem...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Statuswechselverfahren nach dem MoPeG

Rz. 378 Der Wechsel der Rechtsform zwischen den Personengesellschaften vollzog sich bisher materiell-rechtlich nach allgemeinen Regeln (sog. Rechtsformwechsel).[743] Dies hat sich nun jedoch durch das MoPeG geändert.[744] Das wesentliche Ziel des MoPeG und der hiermit verbundenen Reform des Personengesellschaftsrechts besteht darin, die im Laufe der letzten Jahrzehnte gewonn...mehr

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§ 5 Architektenrecht / I. Zur Abgrenzung von Akquisition und vergütungspflichtigem Auftrag

Rz. 1 Anspruchsgrundlage für die Vergütung des Architekten ist und bleibt auch nach der Reform des Bauvertragsrechts[1] § 631 Abs. 1 BGB. Danach ist der Besteller eines Werkes zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Der Architektenvertrag wird seit 1959 im Regelfall als Werkvertrag angesehen.[2] Dies gilt auch für den Fall, dass nur Teilleistungen beauftragt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Wirksamkeit des Erbscheins

Rz. 61 Die Wirksamkeit des Erbscheins ist nach der FG-Reform unproblematisch: Nachdem die Rechtsbehelfsmöglichkeit gegen die Erteilungsanordnung gewährt wird, ist jeder erteilte Erbschein per se wirksam.mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Gestaltungsmodelle und Gestaltungsoptionen

Rz. 613 Grds. werden zwei Arten von Unternehmensstiftungen unterschieden: Rz. 614 Die Unternehmensträgerstiftung betreibt selbst ein Unternehmen, die Beteiligungsträgerstiftung hält dagegen Beteiligungen an Gesellschaften. Eine Stiftung kann sich an einer Kapitalgesellschaft oder an einer Personengesellschaft ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / cc) Ablauf bei Anwendung der ICC-SchO

Rz. 131 Nach Art. 12.2 ICC-SchO ernennt der Schiedsgerichtshof grds. einen Einzelschiedsrichter, sofern die Parteien keine entgegenstehende Übereinkunft getroffen haben. Hält der Schiedsgerichtshof allerdings aufgrund der Bedeutung der Streitigkeit die Ernennung von drei Schiedsrichtern für gerechtfertigt, werden drei Schiedsrichter benannt.[247] In diesem Fall benennen der ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. Rechtsformzusätze

Rz. 211 Die Intention des Gesetzgebers ging dahin, dass durch den Rechtsformzusatz die Rechtsform und damit die Haftungsverhältnisse aller unternehmenstragenden Rechtsträger für die Verkehrskreise transparent werden. Rz. 212 Der Name der Partnerschaftsgesellschaft muss nach § 2 Abs. 1 PartGG den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" enthalten. Handelt es sich um eine Part...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Rechtsverlust gem. § 44 WpHG

Rz. 242 Nach § 44 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 WpHG bestehen keine Rechte aus Aktien, die dem Meldepflichtigen gehören, solange die Mitteilungspflicht nach §§ 33, 38 Abs. 1, 39 Abs. 1 WpHG nicht erfüllt wird. Erfasst sind damit:mehr

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Vorwort zur 9. Auflage

Völlig zu Unrecht wird dem Grundstücks- und Grundbuchverfahrensrecht nachgesagt, es sei statisch und beinahe langweilig. Die zahlreichen Gesetzesänderungen seit Erscheinen der achten Auflage beweisen das Gegenteil. Die vorliegende neunte Auflage unseres umfassenden Kommentars zum Grundbuchrecht stellt in vielen Abschnitten und Vorschriften eine völlige Neubearbeitung dar. Ei...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Belege

Rz. 145 Darüber hinaus steht dem auskunftsberechtigten Ehegatten ein Anspruch auf Vorlage von Belegen gem. § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB zu. Damit wird die Auskunft im Zugewinn mit derjenigen im Unterhaltsrecht nach § 1605 BGB harmonisiert. Nach § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB – anders als vor der Reform des Zugewinnausgleichsrechts – kann der auskunftsberechtigte Ehegatte Belege und Un...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / B. Anwendungsbereich der AGB-Kontrolle

Rz. 4 Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen zur geschichtlichen Entwicklung der AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht bereits ergibt, sind die im allgemeinen Teil des Rechts der Schuldverhältnisse verorteten §§ 305 ff. BGB keinesfalls nur auf Verträge auf dem Gebiet des Arbeitsrechts anzuwenden. Im Gegenteil ist es vielmehr so, dass ihre Anwendung auf arbeitsvertragliche Verein...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Verdeckte Sacheinlage

Rz. 65 Verdeckte Sacheinlagen sind Gestaltungen zur Umgehung der Sacheinlagevorschriften sowohl bei der Gründung als auch bei der Kapitalerhöhung. Die Gesellschafter wählen formal den Weg einer Bargründung oder -kapitalerhöhung, führen der Gesellschaft aber nicht effektiv oder dauerhaft Barkapital zu. Im Zuge der GmbH-Reform durch das MoMiG hat der Gesetzgeber erstmalig in §...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 2.1 Individuelle Berechnung

Die Rente für Bergleute wird – abhängig davon, wie viel nebenher aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit verdient wird – entweder in voller Höhe oder in teilweiser Höhe gezahlt. Die Rente für Bergleute mit der Anknüpfung an das Vorliegen einer verminderten Berufsfähigkeit im Bergbau ist – wie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung – noch auf einen Rest-Hin...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Firmenstatut

Rz. 220 Nach bisher h.M. richtet sich die Frage, wie die Firma zu bilden ist (sog. Firmenstatut) bei einzelkaufmännischen Unternehmen nach dem Recht des Unternehmenssitzes.[632] Die Firma der juristischen Person und von Handelsgesellschaften bestimmt sich nach dem Gesellschaftsstatut,[633] also nach bisher h.M. nach dem Recht, das am Sitz der Hauptverwaltung des Unternehmens...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Straub, Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung, NWB F 27, 4919; Eilts, Schwangerschaft, Mutterschutz und Ausgleich der ArbG-Aufwendungen, NWB F 26, 4565; Kopp, Das Teilarbeitslosengeld, NWB F 27, 6467; Figge, Beitrags- und versicherungsrechtliche Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2009/2010, DB Beil Nr 8/2009; Figge, Beitrags- und versicherungsr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsentwicklung

Rn. 1065a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 26b EStG knüpft an den Freibetrag in § 3 Nr 26 S 1 EStG an. Wird dieser geändert, ändert sich auch der in § 3 Nr 26b EStG. Daraus folgt eine Erhöhung des Freibetrages auch für § 3 Nr 26b EStG ab 01.01.2013 (s Rn 1064b). Rn. 1065b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 15 Nr 27 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 169 Tierbestände

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, ErbStRG: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2009, 3997; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Bewertungsvergleich für Z...mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / VII. Zusammenfassung und Ergebnis

1. In Zeiten des früheren Altersphasenmodells war der Betreuungsunterhalt der Hauptfall überobligatorischer Einkünfte. Seit der Reform des § 1570 BGB und der daraus folgenden grundsätzlichen Arbeitspflicht des betreuenden Elternteils ab dem dritten Geburtstag des Kindes sowie der Verstärkung des Grundsatzes der wirtschaftlichen Eigenverantwortung (§ 1569 BGB) ist die Problem...mehr

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§ 3 Firmenrecht / Literaturtipps

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§ 3 Firmenrecht / 2. Personenfirma

Rz. 89 Z.T.[260] wird sog. Allerweltsnamen wie Meier oder Müller ohne Zusatz eines Vornamens schon die abstrakte Unterscheidbarkeit abgesprochen. Diese Meinung ist noch zu sehr von der alten Rechtslage nach § 18 Abs. 1 HGB a.F. geprägt und verwischt die Differenzierung zwischen Kennzeichnungseignung, abstrakter Unterscheidungskraft und konkreter Unterscheidbarkeit i.S.d. § 3...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 170 Umlaufende Betriebsmittel

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, ErbStRG: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2009, 3997; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Bewertungsvergleich für Z...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Zuständigkeiten bis 31.12.2017

Rz. 2 In Baden-Württemberg wurde das Grundbuch bis 31.12.2017 nicht vom Amtsgericht geführt, sondern von den in den Gemeinden errichteten staatlichen Grundbuchämtern. Die Grundbuchgeschäfte werden dort von den im Landesdienst stehenden Notaren, Notarvertretern, Ratsschreibern sowie (im badischen Landesteil) auch von Rechtspflegern wahrgenommen.[1] Daraus ergaben sich auch Son...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Insbesondere: Beglaubigung durch Betreuungsbehörde

Rz. 138 Gem. § 7 BtOG können Betreuungsbehörden auch nach dem 1. Januar 2023 Unterschriften unter Vollmachten öffentlich beglaubigen, d.h. die Vollmacht erfüllt dann die formellen Voraussetzungen des § 29 GBO. Allerdings endet gem. § 7 Abs. 1 S. 2 BtOG die Beglaubigungswirkung mit dem Tod des Vollmachtgebers. Die Vollmacht besteht materiell sodann als nur privatschriftliche ...mehr