Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 2. Schenken und Testieren

Möglichkeiten bei der Gestaltung kann die Aufhebung des Schenkungsverbots gem. § 1854 Nr. 8 BGB nF eröffnen. Schenkungen sind nun (bis auf Gelegenheitsgeschenke) nur noch genehmigungsbedürftig. Zudem enthält § 30 BtOG ein nach hier vertretener Ansicht überfälliges Verbot zur Entgegennahme von Schenkungen oder Zuwendungen aufgrund von Verfügungen von Todes wegen für Berufsbet...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 2. Unterlagenherausgabe

Ein repetitiver Quell für Unstimmigkeiten ist die Herausgabe von Unterlagen durch den Betreuer. Zwar ist die Motivation nachvollziehbar, bei Haftungsfragen auf diese zurückgreifen zu können. Eine Prüfung unter datenschutzrechtlichen Aspekten ist dem Autor diesbezüglich nicht bekannt. Offensichtlich ist aber der Herausgabeanspruch des Betreuten bei Beendigung der Betreuung bz...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / XI. Vollmachtswiderruf und Suspendierung

Der Vollmachtswiderruf[19] wird genehmigungsbedürftig, § 1820 Abs. 5 BGB nF. Ein eigener Aufgabenkreis muss – entgegen der gegenwärtigen Rechtsprechung des BGH[20] – nicht zugewiesen werden, da sich die Vertretungsmacht des Betreuers auf alle in seinen Aufgabenkreis fallenden Tätigkeiten erstreckt. Flankierend gibt es in Zukunft die Möglichkeit einer Anordnung des Betreuungsg...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 3. Strukturelles

Die Zahl und Relevanz der Betreuungen übersteigen die der Vormundschaften bei weitem. So wird uns der demografische Wandel von der Zeit der Konzeption des BGB zum Ausgang des 19. Jahrhunderts bis heute auch hier wieder vor Augen geführt. Aus dem Betreuungsrecht über den § 1908i BGB aF auf zahlreiche, aber nicht alle Normen des Vormundschaftsrecht zu leiten, ist daher nicht m...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / XVI. Ehegattenvertretung

Die Einführung eines Ehegattenvertretungsrechts in § 1358 BGB nF soll Kosten senken und Betreuungsverfahren zumindest in einigen Eilfällen in Gesundheitsangelegenheiten vermeiden. Die – vollmachtslose – Vertretungsmöglichkeit eines Ehegatten für den anderen wird für einen eng gestecktem Rahmen beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen und bei Einhaltung eines festgelegten Ve...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / XIV. Einwilligungsvorbehalt

Bedauerlich ist, dass ein Einwilligungsvorbehalt auch in Zukunft nur bei einer Betreuung angeordnet werden kann, § 1825 BGB nF. Das bedeutet, dass eine Person, die eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilt hat, nicht ohne Betreuung an selbstschädigendem Handeln gehindert werden kann. Es wird daher weiter mühsam sein, den Betreuungsgerichten zu verdeutlichen, dass der Bevollm...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 3. Aufgabenkreise

Die Notwendigkeit der Erforderlichkeit der Betreuung und ihre Begrenzung auf einzelne Aufgabenkreise wird noch einmal deutlich betont. Indem gem. § 1815 Abs. 1 S. 2 BGB nF jeder Aufgabenkreis einzeln genannt werden muss, soll Betreuungen "für alle Aufgabenkreise" ein Riegel vorgeschoben werden. Die ausdrücklich anzuordnenden Aufgabenkreise sind gem. § 1815 Abs. 2 BGB nF weit...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 1. Neue Eingangsnorm: § 1814 BGB

Die bisherige Eingangsnorm des § 1896 BGB aF wird nach der neuen Zählung zu § 1814 BGB nF. Betont wird, dass eine Unfähigkeit zur Erledigung der Angelegenheiten im "rechtlichen" Sinne vorliegen müsse. Dies ist ein weiterer Versuch, den überzogenen Erwartungen an Betreuer an die Regelung des gesamten Lebens eines Betreuten entgegenzutreten, welche auch durch die misslungene B...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / V. Betreuungsführung – allgemein

Auch wenn Kryptowährungen wie Bitcoins weiter nicht erwähnt werden, ist die Eliminierung des Begriffs des "Mündels" aus dem Betreuungsrecht mehr als zeitgemäß. Mit der terminologischen gehen strukturelle Modernisierungen einher, die insbesondere im Vermögensbereich überfällig waren. So gilt die Pflicht zum bargeldlosen Geldverkehr (§ 1840 BGB nF) mit nur wenigen Ausnahmen, wi...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / VII. Betreuungsführung – Informationen

Die Vorschrift zum Vermögensverzeichnis zu Betreuungsbeginn wurde in § 1835 BGB nF im Vergleich zu § 1802 BGB aF deutlich detaillierter ausgestaltet; dies sollte also verlässlicher und informativer werden. In den persönlichen Angelegenheiten könnte der obligatorische Anfangsbericht gem. § 1863 BGB nF statt dem kaum beachteten Betreuungsplan nach § 1901 Abs. 4 BGB aF zu Verbe...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 3. Schlussrechnung

Die Schlussrechnungslegung des Betreuers gegenüber dem Betreuungsgericht wird nicht mehr grundsätzlich verbindlich sein. Sie ist gem. § 1872 Abs. 2 BGB nF nur noch auf Verlangen des ehemals Betreuten, seines neuen Vertreters oder seinen Erben zu erstellen oder wenn Berechtigte sechs Monate nach dem Betreuungsende nicht bekannt sind, § 1872 Abs. 3 BGB nF. Auf die Möglichkeit,...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 1. Notgeschäftsführung

Mit dem Tod des Betroffenen endet die Betreuung. Einige Betreuer versuchen noch zu Lebzeiten des Betreuten zumindest für die Beisetzung durch Verträge mit Bestattern und der Bestattungstreuhand vorzusorgen. Im Übrigen entstehen durch die Ungewissheit über die Nachfolge häufig Schäden für den Nachlass und auch Dritte wie Vermietern, denn bis zur Testamentseröffnung, sonstiger...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / X. Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde

In einer leider erst am 15.3.2021 veröffentlichten Entscheidung des BGH vom 12.11.2020 stellte dieser klar, dass durch eine Betreuungsbehörde nach § 6 Abs. 2 BtBG beglaubigte Vollmachten grundbuchtauglich und transmortal wirksam sind.[15] Die transmortale Wirkung soll zukünftig gem. § 7 Abs. 1 S. 2 BtOG [16] entfallen, was die Betreuungsbehördenbeglaubigung mit einem Federstr...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / XV. Zentrales Vorsorgeregister

Auf Vorschlag des Bundesrates[44] können zukünftig auch isolierte Patientenverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister erfasst werden, § 9 VRegV nF, was schon Gegenstand der Beratungen in den Fachgruppen war und nach hiesiger Ansicht eine erhebliche Verbesserung darstellt. Im Register kann zudem ein Widerspruch zum Ehegattenvertretungsrecht eingetragen werden, § 1 NR. 7 VRegV ...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 4. Inkrafttreten zum 1.1.2023

Das Gesetz tritt erst zum 1.1.2023 in Kraft, um den Beteiligten wie den Betreuungsbehörden genügend Vorbereitungszeit zu geben. Das gibt auch uns Gelegenheit, sich in Ruhe mit den neuen Ziffern, Sortierungen und Inhalten vertraut zu machen. Nachdem das BMJV den Referentenentwurf am 23.6.2020 veröffentlichte, wurde das Gesetz schnell vom Bundeskabinett verabschiedet, nahm sei...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 2. Tätigkeit

Der Kontrollbetreuer wird die Rechte des Vollmachtgebers aus einem Auftragsverhältnis gem. § 662 BGB [39] geltend machen, wie Auskunfts-, Rechenschafts-, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche, aber auch z.B. Ansprüche aus § 812 BGB.[40] Die auf Anregung aus der Facharbeitsgruppe 3 in § 1815 Abs. 3 2. HS. BGB nF neu aufgenommene Befugnis zur Geltendmachung von Auskunfts- und ...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / XIII. Patientenverfügung, gerichtliche Genehmigungen, Gestaltung

Ganz weitgehend nur andere Paragrafen erhalten die Regelungen zur Patientenverfügung (§ 1827 BGB nF statt § 1901a BGB und § 1828 BGB nF statt § 1901b BGB), zur Genehmigungspflicht bei bestimmten, ärztlichen Maßnahmen (§ 1829 BGB nF statt § 1904 BGB), zu freiheitsentziehenden Maßnahmen und Unterbringungen (§ 1831 BGB nF statt § 1906 BGB) und ärztlichen Zwangsmaßnahmen (§ 1832...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 2. Erforderlichkeit

Die Erforderlichkeit entfällt wie bisher bei einer ausreichenden Vorsorgebevollmächtigung (dazu IX.) und der Verfügbarkeit von anderen Hilfen. Letztere werden nun im Sinne des Versuches der Kosteneinsparung besonders betont. Tatsächlich wären viele Betreuungen entbehrlich, wenn insbesondere die Sozialbehörden umfassend beraten würden, weil ein großer Teil der Arbeit von Betr...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 1. Anordnung

Die umfangreiche Rechtsprechung des BGH zu den Aufgaben und Befugnissen des Kontrollbetreuers hat den Gesetzgeber veranlasst, den bisherigen, aus einem Satz bestehenden § 1896 Abs. 3 BGB in §§ 1820 Abs. 3 und 1815 Abs. 3 BGB nF umfassend zu regeln und dabei auch die Bezeichnung zu kodifizieren.[23] Nach wie vor ist die Kontrollbetreuung zunächst einmal eine Betreuung wie jede...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / IV. Unterhaltsrecht

Über Reformbedarf im Unterhaltsrecht sprach Rechtsanwalt Rolf Schlünder aus Mannheim und griff zunächst ebenfalls die Problematik des Wechselmodells auf. Er bedauerte, dass es nicht wenigstens zu der Minireform gekommen sei, die bereits im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums enthalten war: im paritätischen Wechselmodell soll jeder Elternteil Unterhaltsansprüche de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Stand] § 21 GrStG ist mit dem Gesetz zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973 entstanden.[2] Davor erfolgte die Änderung von Steuermessbescheiden ausschließlich nach den Vorschriften der Reichsabgabenordnung.[3] In der Entwurfsbegründung wird die Parallele zur Änderung vorzeitig erteilter Feststellungsbescheide nach § 24a BewG aufgezeigt. Andererseits wird begrün...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise (Literaturhinweise zur gGMbH s vor Tz 308):

Toth, Die Besteuerung der Unternehmensträger-(Holding-)Stiftung, BB 1997, 1238; Verstl, Das Rechtsinstitut "Stiftung" – Allheilmittel für die Unternehmensnachfolgeregelung? DStR 1997, 674; Lex, Nach der BT-Wahl: Was kommt auf die Stiftungen zu? Stiftung & Sponsoring, Nr 6/1998, 4; Schindler, Ein Zielkonflikt für Unternehmensträgerstiftungen – Unternehmenssicherung und Zweckverw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Stand] § 20 GrStG ist mit dem Gesetz zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973 entstanden.[2] Bis dahin waren der Wegfall der Steuerpflicht teilweise in § 16 GrStG 1951[3] und im Übrigen in § 226 Abs. 1 und 2 RAO geregelt.[4] Im damaligen Bewertungsrecht gab es keine Vorschrift, die beim Wegfall einer wirtschaftlichen Einheit oder beim Eintritt von Befreiungsgründ...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / V. Versorgungsausgleichsrecht

Am 1.8.2021 tritt eine Änderung im Versorgungsausgleichsgesetz in Kraft. In dieser kleinen Reform geht es um Grenzwerte, die auf eine neue Art berechnet werden und um die Möglichkeit für den Ausgleichsberechtigten, den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zu wählen, wenn der Ehegatte Rente bezieht und der kapitalgedeckte Teil verzehrt ist. Die letzte große Reform im Versorg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 21 Änderung von Steuermeßbescheiden

Schrifttum: Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, Herne 2020; Mannek, Die große Grundsteuer-Reform, Köln 2020. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 21 GrStG enthält zwei verfahrensrechtliche Grundaussagen zum Messbetragsverfahren, die vergleichbar mit dem Regelungsgehalt des bis zum 31.12.2024 geltenden § 24a BewG und dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Vorzeitige Erteilung von Neu- und Nachveranlagungsbescheiden (Satz 1)

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach § 21 Satz 1 GrStG können Bescheide über die Neuveranlagung oder die Nachveranlagung von Steuermessbeträgen schon vor dem maßgebenden Veranlagungszeitpunkt erteilt werden.[2] Die Regelung steht im Einklang mit § 24a BewG (bis 31.12.2024) und § 225 BewG (ab 1.1.2025), die auf dem gemeinsamen Grundgedanken basieren, dass den Feststellungen die Verhältn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 20 Aufhebung des Steuermeßbetrags

Schrifttum: Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, Herne 2020; Mannek, Die große Grundsteuer-Reform, Köln 2020. A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 20 GrStG ist Teil des zweiten Abschnitts des Grundsteuergesetzes (§§ 13–24 GrStG), der die Bemessung der Steuer regelt. Als laufende Steuer wird die Grundsteuer grds. über ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 [Autor/Stand] § 20 GrStG korrespondiert mit § 24 BewG [1.1.2025: § 224 BewG].[2] Nach dieser Vorschrift wird der Einheitswert aufgehoben, wenn dem Finanzamt bekannt wird, dass die wirtschaftliche Einheit wegfällt bzw. der Einheitswert (Grundsteuerwert) der wirtschaftlichen Einheit infolge von Befreiungsgründen der Besteuerung nicht mehr zugrunde gelegt wird. Zeitgleich...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / IV. Der Vermögensbegriff des SGB VIII

Rz. 28 Die juristische Praxis ist auf die Bedeutung erbrechtlicher – und damit auch schenkungsrechtlicher – Sachverhalte im SGB VIII erst durch eine Entscheidung des BVerwG[18] in einem Fall aufmerksam geworden, bei dem die Betroffene seit ihrem fünften Lebensjahr 1997 in einer Pflegefamilie lebte und Jugendhilfeleistungen in Vollzeitpflege bzw. als Heimerziehung erhielt. 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Maier, Hybride Finanzierungen für gemeinnützige Kö – Aspekte internationaler Konzernbesteuerung für Fundraiser und Mäzene, DB 2005, 1708; Neuhoff, Drei, vier oder fünf stliche Sphären, insbes bei Stiftungen, DStZ 2005, 191; Fischer, Grundfragen der Bewahrung und einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts – Zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF "Die abgabenrechtli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Stand] Mit der Einführung des § 27 GrStG [2] wurden die Steuerfestsetzung für mehrere Jahre sowie die Möglichkeit, die im Vergleich zum Vorjahr unveränderten Grundsteuerfestsetzungen per öffentlicher Bekanntmachung bekannt zu geben, erstmals gesetzlich geregelt. Zuvor waren Vorschriften zu diesen Aspekten lediglich in landesrechtlichen Abgabengesetzen und Verwalt...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / II. Neue Familienformen brauchen neue Regeln

Die Herausforderung der gleichgeschlechtlichen Ehe und die Entwicklung der Reproduktionsmedizin, so Schwackenberg, machen eine Anpassung des Abstammungsrechts erforderlich. Wenn ein Kind mit der Spende aus einer Samenbank gezeugt wurde, kann die Mutter den Spender nicht als Vater feststellen lassen. Wenn es keinen "Wunschvater" gibt, der die Vaterschaft anerkennt oder mit de...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 164 Nach dem BFH bestimmt sich der Gegenstand einer unentgeltlichen Zuwendung ausschließlich nach dem Zivilrecht, wobei der Wille der Parteien für dessen Bestimmung maßgeblich ist.[123] Die Finanzverwaltung konkretisiert diesen Grundsatz dahingehend, dass die Schenkung von Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes als Schenkung von Grundbesitz ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 4 [Autor/Stand] Die Finanzbehörden der Länder sind für die Feststellung der Grundbesitzwerte und für die Steuermessbetragsfestsetzung zuständig. Im dreistufigen Verfahren bildet die Messbetragsfestsetzung den zweiten Verfahrensschritt.[2] Ermittlung und Festsetzung der Steuermessbeträge wie deren Aufhebung obliegen dem Lagefinanzamt (§ 22 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1...mehr

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FF 09/2021, Wunschkinder, W... / III. "Wunscheltern" und Art. 6 Abs. 2 GG

Wichtig nicht nur für die vorliegenden Fälle, sondern für die Reform des Abstammungsrechts insgesamt, ist die verfassungsrechtliche Qualifizierung der sogenannten "Wunscheltern". Diese haben das Kind weder gezeugt noch ausgetragen, aber seine Entstehung durch Zustimmung zu reproduktionsmedizinischen Maßnahmen verursacht. Müssen sie daher von Anfang an Elternverantwortung mit...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / I. Abstammungsrecht

Rechtsanwältin Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, bedauerte zutiefst, keine neuen Reformvorschläge des Gesetzgebers vorstellen zu können. Denn die gesellschaftliche Entwicklung macht Neuerungen im Familienrecht dringend nötig, auf fast allen Gebieten. Es gebe lediglich einen nicht veröffentlichten Entwurf, der jedoch laut Bundesjustizministerin Ch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 237 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Stand] § 251 BewG ist durch Art. 1 GrStRefG [2] eingeführt worden. Die Vorschrift lehnt sich an die bei der Einheitsbewertung geltende Parallelvorschrift des § 77 BewG an. Allerdings darf der bei der Einheitsbewertung anzusetzende Mindestwert nicht geringer sein als 50 % des Werts mit dem der Grund und Boden allein als unbebautes Grundstück zu bewerten wäre. Rz. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 231 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Rz. 2 [Autor/Stand] § 231 BewG entspricht inhaltlich § 31 BewG; vgl. zur Histor...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 230 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] § 230 BewG entspricht § 30 BewG.[4] Diese Vorschrift enthielt eine Regelung zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Tz. 2 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die ges Regelung zur Bestimmung des Zeitpunkts der Entstehung der KSt war zunächst in § 3 Abs 5 Nr 1 des StAnpG v 16.10.1934 (RGBl I 1934, 925) enthalten. IRd KSt-Reform 1977 wurde die Vorschrift in § 48 KStG idF des Ges v 31.08.1976 (BGBl I 1976, 2597) übernommen. Nach einer nur redaktionellen Änderung durch das StBereinigG 1999 v 22.12.1999...mehr

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AGS 09/2021, Zusätzliche Ve... / Leitsatz

In strafprozessualen Kostenfestsetzungsverfahren besteht eine Abhilfemöglichkeit nicht. Ein gleichwohl erlassener Nichtabhilfebeschluss ist im Hinblick hierauf (deklaratorisch) aufzuheben. Im zeitlichen Anwendungsbereich der §§ 73 ff. StGB i.d.F. des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017 (BGBl I, 872) kommt es auf den Strafcharakter der (...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / II. Gegenleistungen und Auflagen

Rz. 4 Als erwerbsmindernde Gegenleistungen und Auflagen bei einer lebzeitigen Übertragung von Immobilienvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kommen in Betracht:mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Abrundung auf volle 100 Euro

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Grundsteuerwerte werden nach dem 7. Abschnitt des 2. Teils des BewG, also der §§ 218 ff. BewG ermittelt (§ 220 Satz 1 BewG). Der sich aus diesen Vorschriften ergebende Wert wird nach dem Wortlaut der Vorschrift auf volle 100 EUR nach unten abgerundet. Gemeint ist wohl eine Abrundung auf einen durch 100 ohne Rest teilbaren Betrag.[2] Rz. 6 [Autor/Stand]...mehr

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FF 09/2021, Wunschkinder, W... / b) Und der genetische Vater?

Als Rechtfertigung der geltenden Rechtslage lässt sich die kollidierende Grundrechtsposition[56] des genetischen Vaters diskutieren. Da die Co-Mutter nicht das notwendige Sperma zur Zeugung des Kindes beitragen kann, würde eine unmittelbare Elternschaft den genetischen Vater nach dem herrschenden Dogma der Zweielternschaft[57] von der Elternschaft ausnehmen und so in seinen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 21 GrStG enthält zwei verfahrensrechtliche Grundaussagen zum Messbetragsverfahren, die vergleichbar mit dem Regelungsgehalt des bis zum 31.12.2024 geltenden § 24a BewG und dem ab 1.1.2025 geltenden § 225 BewG sind. Die Norm ist Ausfluss des dreigeteilten Besteuerungsverfahrens, das von der Festsetzung des Maßstabswerts über das Messbetragsverfahren bis ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Zu §§ 55–57 AO: Thiel, Die zeitnahe Mittelverwendung – Aufgabe und Bürde gemeinnütziger Kö, DB 1992, 1900; Boochs/Ganteführer, Dotierung und Verwendung der Mittel oder des Stiftungs-Kap einer gemeinnützigen Stiftung am Bsp einer Künstlerstiftung, DB 1997, 1840; Ley, Mittelverwendungsrechnung gemeinnütziger Organisationen, KÖSDI 1998, 11 682; Schauhoff, Verlust der Gemeinnützigke...mehr

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FF 09/2021, Sorge- und Umgangsrecht

Handbuch für die familienrechtliche PraxisRechtsgrundlagen – Erläuterungen – MusterMallory Völker/Monika Clausius8. Aufl., Nomos Verlag, Baden-Baden 2021, geb., 1144 SeitenISBN 978-3-8487-6814-198 EUR Die erste Auflage des "Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis", wie der Band ursprünglich einmal hieß, erschien im Jahr 2000 im Deutschen Anwaltverlag. Begründet wurde er von dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 236 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkung...mehr