Fachbeiträge & Kommentare zu Rücktritt

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Haftung beim Gattungsvermächtnis

Rz. 2 Der Beschwerte ist bei einem Gattungsvermächtnis verpflichtet, dem Bedachten gem. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB eine dessen Verhältnissen entsprechende Sache (§ 2155 Abs. 1 BGB) zu übergeben und ihm das Eigentum frei von Rechtsmängeln i.S.d. § 435 BGB zu verschaffen.[2] Fragen der Sachmängelhaftung sind nach § 2183 BGB zu beantworten. Dabei kann sich die der Gattung nach besti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2020, Rechtsmissbräu... / Sachverhalt

Auf der Internet-Plattform eBay bot der Bekl. im Frühjahr 2012 einen Reifensatz Pirelli mit einem Startpreis von 1 EUR an. Der Kl. hatte ein Gebot von 201 EUR als Meistbietender abgegeben. Vor Beendigung der Auktion brach der Bekl. die Auktion ab, ohne dass ein nach den AGB der Auktion rechtfertigender Grund vorlag. Der Kl. forderte den Bekl. vergeblich zur Lieferung der Reif...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2020, Unberechtigte ... / 2 Aus den Gründen:

[14] "… II. Diese Beurteilung hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Mit der vom BG gegebenen Begründung kann ein Schadensersatzanspruch des Kl. gegen den Bekl. aus § 280 Abs. 1, 3, § 281 Abs. 1 BGB wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages über den streitigen Jugendstilheizkörper nicht verneint werden. Die Würdigung des BG, der Bekl. habe wegen objektiver Anhaltspunkte fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2020, Unberechtigte ... / 3 Anmerkung:

Vgl. BGH zfs 2015, 266 OLG Hamm zfs 2015, 145 1) Der Auktionsvorgang bei einer ebay-Abmachung stellt sich als ein aus Angebot des Verkäufers und Anbieters und Annahme des Bieters zu beurteilender Kaufvertrag dar (vgl. BGH NJW 2002, 368). Die Entscheidung des BGH vom 2.5.2019 schließt an das Urteil vom 23.9.2015 an und erörtert den Zusammenhang zwischen taktischen Überlegungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / b) Rücktritt bei Wegfall der Gegenverpflichtung (§ 2295 BGB)

Rz. 124 § 2295 BGB gewährt dem Erblasser ein Rücktrittsrecht, wenn die Verpflichtung des Vertragspartners auf wiederkehrende Leistungen gegenüber dem Erblasser vor dem Tod des Erblassers aufgehoben wird. Diese Vorschrift zielt auf entgeltliche Erbverträge ab. Seine bereits erbrachten Leistungen kann der Vertragspartner im Falle des Rücktritts nach § 812 Abs. 1 S. 2 BGB zurüc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / a) Rücktritt bei Verfehlungen des Bedachten (§ 2294 BGB)

Rz. 121 Macht sich der Bedachte einer Verfehlung schuldig, die den Erblasser berechtigt, ihm den Pflichtteil zu entziehen, oder – falls der Bedachte nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört – ihn berechtigen würde, einem Abkömmling den Pflichtteil zu entziehen, so kann der Erblasser vom Erbvertrag zurücktreten (§ 2294 BGB).[108] Die Pflichtteilsentziehungsgründe s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / H. Rücktritt vom Erbvertrag

I. Rücktrittsrecht des Vertragspartners Rz. 117 Einen Rücktritt des Vertragspartners des Erblassers sieht das Gesetz nicht vor; ihm steht also kein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Ein solches kann ihm nach fast einhelliger Meinung[105] auch nicht vertraglich eingeräumt werden; ein vertraglicher Rücktrittsvorbehalt wäre unzulässig und unwirksam. Für den Vertragspartner besteh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / aa) Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Erbvertrag

Rz. 127 Voraussetzung für ein Rücktrittsrecht aus § 2295 BGB ist, dass die Verpflichtung des erbvertraglich Bedachten einen Beweggrund für die getroffene Verfügung von Todes wegen darstellt.[112] Die weitere in § 2295 BGB genannte Voraussetzung ist die Aufhebung der Rentenzahlungsverpflichtung. Der Begriff der Aufhebung wird von der h.M. so verstanden, dass darunter nicht nur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / a) Zu Lebzeiten beider Vertragspartner

Rz. 130 Der Rücktritt kann nur von einem unbeschränkt geschäftsfähigen Erblasser erklärt werden. Die Rücktrittserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2296 Abs. 2 BGB; sie ist gegenüber dem anderen Vertragsteil zu erklären; die Erklärung muss höchstpersönlich abgegeben werden. Das nicht ausgeübte Rücktrittsrecht ist nicht vererblich.[123] Hat ein Erblasser den in ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / I. Rücktrittsrecht des Vertragspartners

Rz. 117 Einen Rücktritt des Vertragspartners des Erblassers sieht das Gesetz nicht vor; ihm steht also kein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Ein solches kann ihm nach fast einhelliger Meinung[105] auch nicht vertraglich eingeräumt werden; ein vertraglicher Rücktrittsvorbehalt wäre unzulässig und unwirksam. Für den Vertragspartner besteht aber auch gar keine Notwendigkeit ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / b) Nach dem Tod des Vertragspartners

Rz. 133 Wie das vorbehaltene oder gesetzlich gewährte Rücktrittsrecht vom Erbvertrag zu Lebzeiten des Vertragspartners ausgeübt wird, regelt § 2296 BGB (vgl. Rdn 130 ff.). Nach dem Tod des Vertragspartners übt der Erblasser beim einseitigen Erbvertrag sein Rücktrittsrecht durch Testament aus, § 2297 BGB. Ist der Erblasser ebenfalls gestorben, so ist der Rücktritt ausgeschlos...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / c) Wechselbezügliche vertragliche Verfügungen

Rz. 140 Werden von beiden Vertragsteilen vertragsmäßige Verfügungen getroffen, so wird nach § 2298 Abs. 2 BGB vermutet, dass diese Verfügungen des einen vom Bestehen der Verfügungen des anderen abhängig sein sollen. Eine ausdrückliche Regelung im Erbvertrag oder seine Auslegung kann ergeben, dass etwas anderes vereinbart sein soll, § 2298 Abs. 3 BGB. Rz. 141 Die Nichtigkeit e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / 1. Ausgangssituation

Rz. 11 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur einer der Vertragspartner vertragliche Verfügungen von Todes wegen treffen kann, sondern dass auch zwei oder mehrere Vertragspartner vertragliche Verfügungen von Todes wegen treffen können. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird. Er gewinnt auch zunehmende Bedeut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Die Testierfreiheit / II. Die Bindungswirkung beim Erbvertrag

Rz. 18 Sind in einem Erbvertrag vertragsmäßige Verfügungen i.S.v. § 2278 BGB getroffen, so entsteht bereits mit Abschluss des Erbvertrags eine Bindungswirkung, von der die Vertragspartner grundsätzlich nicht einseitig zurücktreten können, es sei denn, sie haben sich den Rücktritt vorbehalten (§ 2293 BGB) oder der Bedachte hat sich einer Verfehlung schuldig gemacht, die den E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / 2. Gesetzliches Rücktrittsrecht

a) Rücktritt bei Verfehlungen des Bedachten (§ 2294 BGB) Rz. 121 Macht sich der Bedachte einer Verfehlung schuldig, die den Erblasser berechtigt, ihm den Pflichtteil zu entziehen, oder – falls der Bedachte nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört – ihn berechtigen würde, einem Abkömmling den Pflichtteil zu entziehen, so kann der Erblasser vom Erbvertrag zurücktrete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / 1. Vorbehaltenes Rücktrittsrecht

Rz. 120 Das im Erbvertrag vorbehaltene Rücktrittsrecht bietet dem Erblasser die Möglichkeit, durch einseitige Erklärung vom Vertrag loszukommen. Ob und in welchem Umfang die Rücktrittsmöglichkeit bestehen soll, unterliegt dem Willen der Vertragsparteien und ist notfalls durch Auslegung zu ermitteln, wobei auch auf den Empfängerhorizont abzustellen ist. Praxishinweis Der Umfan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / III. Grenzen des Änderungsvorbehalts

Rz. 77 Ungeklärt ist die Frage der Reichweite eines solchen Änderungsvorbehalts und die Frage, welchen Inhalt er haben kann, insbesondere, ob jegliche Änderung einer vertragsmäßig getroffenen Verfügung zulässig ist. Dabei ist entscheidend, dass der Erbvertrag als besondere Einrichtung des Vertragsrechts zumindest einer (!) vertraglich bindenden Regelung bedarf, weil andernfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / 3. Die Rücktrittserklärung

a) Zu Lebzeiten beider Vertragspartner Rz. 130 Der Rücktritt kann nur von einem unbeschränkt geschäftsfähigen Erblasser erklärt werden. Die Rücktrittserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, § 2296 Abs. 2 BGB; sie ist gegenüber dem anderen Vertragsteil zu erklären; die Erklärung muss höchstpersönlich abgegeben werden. Das nicht ausgeübte Rücktrittsrecht ist nicht vererbl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / 2. Das Verhältnis zwischen lebzeitiger Leistungsverpflichtung und Verfügung von Todes wegen

Rz. 8 Die Regeln über den gegenseitigen Vertrag i.S.d. §§ 320 ff. BGB finden jedoch im Falle einer in einem Erbvertrag als Gegenleistung für die Erbeinsetzung vereinbarten Leistungsverpflichtung keine Anwendung, weil die Verfügung des Erblassers keine schuldrechtliche Verpflichtung darstellt, sondern eine Verfügung von Todes wegen. Der Erbvertrag steht mit der Gegenleistung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Die Testierfreiheit / III. Bindende Verfügungen beim Erbvertrag

Rz. 7 Bei einem Erbvertrag liegt eine bindende Verfügung vor, wenn diese in vertragsmäßiger Weise getroffen wurde (§ 2278 BGB).[15] Die Bindungswirkung besteht dann mit Abschluss des Vertrages und kann nicht mehr einseitig widerrufen werden. Allerdings können sich die Vertragsparteien ein Rücktrittsrecht vorbehalten (zum Rücktritt vom Erbvertrag vgl. § 24 Rdn 117)ff.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / cc) Rückgewähr der Rentenzahlungen

Rz. 129 Fällt die erbvertragliche Erbeinsetzung der T – bspw. durch Anfechtung von Seiten der M – weg, so kann T wegen Wegfalls der causa für die von ihr erbrachten Rentenleistungen nach Bereicherungsrecht gem. § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB die geleisteten Zahlungen zurückverlangen. – Allerdings mit dem Risiko, dass der Entreicherungseinwand nach § 818 Abs. 3 BGB erhoben werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / 2. Höchstpersönlichkeit

Rz. 35 Der Erblasser kann den Erbvertrag nur höchstpersönlich schließen, § 2274 BGB, wie im Parallelfall der Testamentserrichtung nach § 2064 BGB. Stellvertretung ist damit ausgeschlossen. Dagegen kann der Vertragspartner bei einem einseitigen Erbvertrag durch einen Bevollmächtigten vertreten werden.[33] Insoweit gelten die allgemeinen Vorschriften. Für den geschäftsunfähige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 2. Muster zu Nießbrauchsvermächtnissen

Rz. 140 Muster 14.30: Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des Ehepartners – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände Muster 14.30: Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des Ehepartners – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände Testament Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutsche Staats...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / c) Fall-Beispiel

Rz. 126 Beispiel Mutter M und Tochter T schließen einen Erbvertrag, wonach M ihre Tochter T in vertraglich bindender Weise und ohne Rücktrittsvorbehalt zur Alleinerbin einsetzt. Die Tochter T hat sich im Gegenzug zur Zahlung einer wertgesicherten Leibrente an M verpflichtet. Außerdem sollte die Leibrente durch Eintragung einer Reallast auf einem Gebäudegrundstück der Tochter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / bb) Gegenseitige Abhängigkeit von Erbeinsetzung und Zahlungsverpflichtung

Rz. 128 Die Vertragsparteien können erbvertragliche Erbeinsetzung einerseits und schuldrechtliche Leistungsverpflichtung andererseits zu einer rechtlichen Einheit verbinden mit der Folge, dass die Nichtigkeit des einen Teils nach § 139 BGB auch die Nichtigkeit des anderen Teils zur Folge hat.[119] Eine solche Teilnichtigkeit könnte im Wege der Motivirrtumsanfechtung (über das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / II. Rücktrittsrecht des Erblassers

Rz. 119 Dem Erblasser kann entweder ein vertraglich vereinbartes vollständiges oder teilweises Rücktrittsrecht (§ 2293 BGB) oder ein durch Gesetz gewährtes zustehen (§§ 2294 ff. BGB). In diesem Zusammenhang sollte anlässlich der Errichtung eines Erbvertrags unter Ehegatten oder Lebenspartnern stets erörtert werden, ob die Beteiligten sich analog zur Regelung des nicht abding...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Die Testierfreiheit / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Testamentsgestaltung un... / 5. Organe der Stiftung

Rz. 33 Gem. § 81 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 BGB muss die Satzung Regelungen über den Vorstand enthalten. Dieser ist gemäß § 86 S. 1 BGB i.V.m. § 26 Abs. 2 S. 1 BGB gesetzlicher Vertreter der Stiftung und zu deren Vertretung im Außenverhältnis sowie (im Innenverhältnis) zur Geschäftsführung berufen.[29] Dementsprechend entscheidet der Vorstand auch im Rahmen der Satzungsvorgaben darüb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Notarielle Formvorschri... / I. Protokollierung in gewöhnlichen Fällen

Rz. 11 Urkundsmäntel in gewöhnlichen Fällen könnten wie folgt lauten: Muster 5.1: Urkundsmantel Testament Muster 5.1: Urkundsmantel Testament _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) erschien: Herr/Frau _________________________, geboren am _________________________ in _________________________ (Geburtenregister-Nr. _________________________ des Geburtsstandesamt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / A. Begriff

Rz. 1 Im Gegensatz zum Testament als einseitige Verfügung von Todes wegen, § 1937 BGB, steht der Erbvertrag, bei dem entweder beide Vertragsteile oder nur einer eine Verfügung von Todes wegen mit vertraglicher Bindung treffen, § 1941 BGB. Wesentliches Merkmal der Testierfreiheit ist die Möglichkeit, einseitige testamentarische Verfügungen jederzeit frei zu widerrufen. Diese ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / C. Ehe- und Erbvertrag mit erb- und güterrechtlicher Rechtswahl

Rz. 53 Die am 16.8.2012 (vgl. Art. 84 EuErbVO) in Kraft getretene EuErbVO hat bekanntlich mit der Anknüpfung des Erbstatuts an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt zum Todeszeitpunkt und der damit einhergehenden Unterwerfung der Rechtsnachfolge von Todes wegen unter das Recht, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz hatte, einen Paradigmenwechsel – glei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Notarielle Formvorschri... / 1. Zu meldende Urkunden

Rz. 53 Das Zentrale Testamentsregister erfasst nur solche erbfolgerelevanten Urkunden, die öffentlich beurkundet oder in amtliche Verwahrung genommen worden sind, § 78d Abs. 3 BNotO.[68] Registerpflichtig sind alle erbfolgerelevanten notariellen Urkunden, die allein von den Notaren zu melden sind. Ferner müssen Amtsgerichte alle eigenhändigen Testamente und Nottestamente mel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / 2. Besonderheiten des gemeinschaftlichen Testaments

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / I. Allgemeines

Rz. 74 Die durch vertragsmäßige Verfügung erzeugte Bindungswirkung muss nicht in jedem Fall endgültig sein. Das Gesetz sieht drei Möglichkeiten vor, wie der Erblasser die eingetretene Bindung beseitigen und er seine durch den Erbvertrag eingeschränkte Testierfreiheit wiedererlangen kann:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Der Erbvertrag / 2. Verbindung des Erbvertrags mit anderen Rechtsgeschäften unter Lebenden

Rz. 16 Wird der Erbvertrag äußerlich mit einem anderen Rechtsgeschäft verbunden, so verlieren die einzelnen Rechtsgeschäfte dadurch ihre Selbstständigkeit nicht. Ein Ehe- und Erbvertrag ist eine Verbindung eines Ehevertrags, der die güterrechtlichen Verhältnisse regelt (§§ 1408, 2276 Abs. 2 BGB), mit einem Erbvertrag unter Ehegatten. Beide Vertragstypen bleiben selbstständig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Steuerrechtliche Grund... / aa) Vermögensverschiebung

Rz. 123 Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt als Schenkung unter Lebenden grundsätzlich jede freigebige Zuwendung der Schenkungsteuer, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Rz. 124 Als Schenkung in diesem Sinne ist jede substantielle Vermögensbewegung anzusehen, durch die sich eine Person (Zuwendender) zugunsten einer anderen Person (Bed...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Pflichtversicherungsgesetz

Rz. 1 Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie wurde zum Schutz der Verkehrsopfer eingeführt. Um die Bedeutung der Pflichtversicherung zu untermauern, wurde ein fahrlässiger und vorsätzlicher Verstoß unter Strafe gestellt, § 6 PflVG. Rz. 2 Strafbar ist dabei der Gebrauch des Fahrzeugs nur unter der Voraussetzung, dass die erforderliche Haftpflichtvers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / 5. Rücktritt

Rz. 125 Ein Rücktritt (§§ 323, 324, 326 Abs. 5 BGB) von einem Anwalts- oder Steuerberaterdienstvertrag ist nur in Ausnahmefällen zulässig. An dessen Stelle tritt regelmäßig das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund, weil es im Allgemeinen nicht im Interesse beider Partner läge, den gesamten Vertrag auch hinsichtlich störungsfrei erbrachter Leistungsteile rücka...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verjährung vertragliche... / 3. Unwirksamkeit eines Rücktritts (§ 218 BGB)

Rz. 110 Ein Rücktritt des Gläubigers wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung (z.B. § 323 BGB) ist unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder auf Nacherfüllung verjährt ist und sich der Schuldner darauf beruft (§ 218 Abs. 1 Satz 1 BGB); dies gilt auch in bestimmten Fällen, in denen der Schuldner nicht zu leisten braucht (§ 218 Abs. 1 Satz 2 BGB). § 21...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / 3. Rechtsstellung des Rechtsberaters (Versprechenden und Schuldners)

Rz. 17 Der Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann gem. § 334 BGB, soweit diese Vorschrift nicht – dies ist auch "stillschweigend" durch schlüssiges Verhalten möglich – abbedungen worden ist,[51] alle Einwendungen und Einreden aus dem Dienst- oder Werkvertrag (Deckungsverhältnis) nicht nur seinem Auftraggeber (Versprechensempfänger), sondern auch dem begünsti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Beispiele

Rz. 118 Das "Gebot des sichersten Weges" hat ein Rechtsanwalt z.B. in folgenden Fällen zu beachten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Fallgruppen

Rz. 70 Normalfall der Beendigung des Anwaltsvertrages ist die Erledigung des Auftrags (vgl. Rdn 71 ff.). Von praktischer Bedeutung sind daneben die Kündigung des Anwaltsvertrages (vgl. Rdn 80 ff.), der Widerruf (vgl. Rdn 124), eine einvernehmliche Vertragsbeendigung (vgl. Rdn 126), die Insolvenz einer Vertragspartei (vgl. Rdn 127 f.) oder der Tod eines Vertragspartners (vgl....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verjährung vertragliche... / III. Werkvertragliche Verjährung gem. § 634a BGB

Rz. 65 Ist der Anwalts- oder Steuerberatervertrag ausnahmsweise ein Werkvertrag (§§ 631, 675 Abs. 1 BGB; vgl. § 1 Rdn 6 ff., § 2 Rdn 3), so verjähren Mängelansprüche des Bestellers (Mandanten) aus § 634 BGB nach § 634a BGB (zum Geltungsbereich dieser Vorschrift siehe Rdn 7). Rz. 66 Ansprüche des Bestellers (Mandanten) auf Nacherfüllung (§ 634 Nr. 1, § 635 BGB), Ersatz der erf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Berufshaftpflichtversi... / I. Mitteilungen an den Versicherer

Rz. 115 § 11 AVB legt fest, an wen etwaige Erklärungen des Versicherungsnehmers gerichtet sein sollen. Diesem wird nahegelegt ("sollen"), auch dann die Text- oder Schriftform zu wählen, wenn Gesetz oder Versicherungsbedingungen dies nicht explizit vorsehen. Die Aufnahme der Adresse, an die die jeweiligen Erklärungen zu richten sind, bietet dem Versicherungsnehmer einen erhebl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / h) Einseitige Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen

Rz. 345 Für die Vorbereitung einseitiger Rechtsgeschäfte oder rechtsgeschäftsähnlicher Erklärungen gelten die vorbeschriebenen Pflichten bei der Vertragsgestaltung entsprechend. So muss ein Rechtsanwalt ein Auslegungsrisiko nach Möglichkeit vermeiden. Den sichersten Weg hält er nur ein, falls seine Erklärung unmissverständlich ist. Dazu gehört auch die zutreffende Verwendung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Inhalt der allgemeinen Beratungspflicht

Rz. 310 Auch im Rahmen eines außergerichtlichen Beratungsmandats ist der Rechtsanwalt verpflichtet, den Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, wie er seine Interessen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zur Geltung bringen will.[1191] Der um Rat ersuchte Rechtsanwalt ist seinem Auftraggeber zu einer umfassenden und erschöpfen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine und Besondere Ve... / § 8 Prämienzahlung (Erst- und Folgeprämie) und Rechtsfolgen bei Nichtzahlung, Verzug bei Abbuchung, Prämienregulierung, Prämienrückerstattung

I. Zahlung der Erstprämie des Hauptvertrages 1. Fälligkeit Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Beginn des Versicherungsschutzes. 2. Rücktrittsrecht des Versicherers bei Nichtzahlung Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig bezahlt, i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / 1. Rechtsstellung des begünstigten Dritten

Rz. 11 Begründet ein Rechtsberatervertrag den Anspruch eines Dritten auf die Rechtsbetreuung (§ 328 Abs. 1 BGB), darf dieser das Forderungsrecht grds. zurückweisen;[33] dieses gilt dann als nicht erworben (§ 333 BGB).[34] Eine Zurückweisung entfällt, sobald der Dritte das Forderungsrecht angenommen hat.[35] Dies gilt auch dann, wenn sich der Dritte ggü. dem Gläubiger verpfli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 4. Fehler des Gerichts

Rz. 54 Es gehört zu den vertraglichen Pflichten des Anwalts, durch vollständigen Sachvortrag und geeignete Rechtsausführungen auch darauf hinzuwirken, gerichtliche Fehler möglichst zu vermeiden (vgl. § 2 Rdn 237 ff.). Schon daraus folgt, dass eine Haftung des Anwalts auch dann in Betracht kommt, wenn er dieser Aufgabe nicht gerecht geworden und deshalb eine Fehlentscheidung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Ergebnis der Sach- und Rechtsprüfung

Rz. 93 Nach der Klärung des maßgeblichen Sachverhalts (vgl. Rdn 34 ff.) und der mandatsbezogenen Rechtsprüfung (vgl. Rdn 52 ff.) obliegt dem Rechtsanwalt die weitere vertragliche Hauptpflicht (vgl. Rdn 5), seinen Auftraggeber – in den Grenzen des umfassenden oder eingeschränkten Mandats (vgl. Rdn 16 ff.) – über das Ergebnis der Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterrichte...mehr