Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Gegenstandswert

Rz. 473 Der Gegenstandswert – zu bestimmen nach § 36 GNotKG – bemisst sich nach dem Interesse des Antragstellers i.S.v. § 3 ZPO an dem Ausschluss etwaiger Nachlassgläubiger.[377] Die Höhe der Verbindlichkeiten ist nicht bekannt, deshalb werden in der Praxis häufig 10 % des Aktivnachlasses (OLG Hamm: 15 % der Summe der Nachlassverbindlichkeiten)[378] als Gegenstandswert angen...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / bb) Kostenersatz für fremde Tätigkeit

Rz. 350 Grundsätzlich kann jede natürliche und juristische Person als Testamentsvollstrecker benannt werden bzw. das Amt ausführen. Gleiches gilt für einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar oder einen sonstigen Angehörigen eines rechts- oder steuerberatenden Berufs. Ihnen steht auch im Falle der berufsmäßigen Ausübung des Amtes des Testamentsvollstreckers nur eine Vergü...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 4. Muster: Hinweis auf Kosten bei Alleinerben

Rz. 294 Muster 6.60: Hinweis auf Kosten bei Alleinerben Muster 6.60: Hinweis auf Kosten bei Alleinerben Vereinbarung zwischen Rechtsanwaltskanzlei _________________________ und Mandant _________________________mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Vergütungsanspruch und Bemessungskriterien

Rz. 616 Der Nachlassverwalter hat Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen und auf eine angemessene Vergütung, § 1987 BGB. Die Höhe wird getrennt nach Vergütung und Aufwendungsersatz vom Nachlassgericht festgesetzt. Zuständig ist ebenfalls der Rechtspfleger. Die festgesetzte Vergütung braucht nicht beim Prozessgericht eingeklagt zu werden, denn § 86 Abs. 1 Nr. 1 FamFG bestimm...mehr

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AGS 07/2023, Unzulässigkeit... / II. Unzulässigkeit der Beschwerde

Die nach § 32 Abs. 2 RVG, § 68 GKG an sich statthafte Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers war als unzulässig zu verwerfen, weil – falls überhaupt eine Beschwer der Rechtsanwälte anzunehmen wäre – jedenfalls der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,01 EUR nicht übersteigt, § 68 Abs. 1 S. 1 GKG. Der Wert des Beschwerdegegenstandes bestimmt sich nach der im Rahmen...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / II. Ermittlung der Ausgangslage

Rz. 3 Jede Bearbeitung eines erbrechtlichen Mandats – ob im gestalterischen oder im prozessualen Bereich – setzt eine genaue Kenntnis des Sachverhalts voraus. Je umfangreicher und genauer die Informationen sind, desto größer sind die Chancen einer erfolgreichen Mandatsführung. Der Anwalt kann seine Rechtskenntnisse und die in der Praxis erlernten Kunstgriffe nur dann anwende...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Muster: Anwaltlicher Hinweis bei Antrag auf Nachlassverwaltungskosten für einen Pflichtteilsberechtigten

Rz. 305 Muster 6.67: Anwaltlicher Hinweis bei Antrag auf Nachlassverwaltungskosten für einen Pflichtteilsberechtigten Muster 6.67: Anwaltlicher Hinweis bei Antrag auf Nachlassverwaltungskosten für einen Pflichtteilsberechtigten Vereinbarung zwischen Rechtsanwaltskanzlei _________________________ und Mandant _________________________mehr

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AGS 07/2023, Zweimal Hauptv... / II. Zwei Terminsgebühren an einem Tag

1. Grundsatz: Nur eine Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag Nach Auffassung des LG war für den 15.3.2022 zweimal die Terminsgebühr Nr. 4108 VV festzusetzen. Zwar sei in Nr. 4108 VV geregelt, dass die Terminsgebühr je "Hauptverhandlungstag" anfalle, weshalb mehrere Hauptverhandlungstermine in derselben Sache an einem Tag grds. nur zu einer Terminsgebühr führen (vgl. Gerold/Sc...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 4. Kosten

Rz. 103 Die Verfahrens- und die Terminsgebühr nach Nr. 3100 bzw. 3104 VV RVG decken den Aufwand des Rechtsanwalts bei einer Beweisaufnahme zur Ermittlung des fremden Rechts sowohl in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten als auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ab. Rz. 104 Die Kosten eines von einer Partei eingeholten Rechtsgutachtens sind in der Regel nicht im Rahm...mehr

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zfs 07/2023, Erteilung der ... / 1 Sachverhalt

Die L. GbR hatte den Rechtsanwalt im Jahr 2013 mit mehreren Rechtsanwaltsdienstleistungen beauftragt, die dieser im selben Jahr erbracht hatte. Mit Wirkung vom 9.6.2015 war der Rechtsanwalt aus der Anwaltschaft ausgeschieden. Für die gegenüber der L. GbR erbrachten Leistungen erstellte der Rechtsanwalt am 28.12.2015 zwei Rechnungen und am 27.12.2016 17 weitere Rechnungen. Au...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Erfordernis eines Verfahrenspflegers im Genehmigungsverfahren bei Unbekanntsein der Erben

Rz. 582 Gemäß § 41 Abs. 3 FamFG ist ein Beschluss, der die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts zum Gegenstand hat, auch demjenigen, für den das Rechtsgeschäft genehmigt wird, bekannt zu geben. Dieses sind im Falle des Handelns durch einen Nachlassverwalter die Erben bzw., wenn diese unbekannt sind, die unbekannten Erben. Deshalb muss das Nachlassgericht für Letztere gem. §§ 34...mehr

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AGS 07/2023, Isolierte Anfe... / I. Sachverhalt

Der beigeordnete Rechtsanwalt hatte nach Abschluss des Verfahrens im eigenen Namen gem. § 126 ZPO die Festsetzung seiner Vergütung gegen die anteilig in die Kosten verurteilte Beklagte beantragt. Dabei meldete er die bei ihm angefallenen Wahlanwaltsgebühren an und schränkte seinen Antrag dahingehend ein: Zitat "Die aus der Landeskasse gezahlte Vergütung bitte ich, in Abzug zu ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / dd) Verwaltervergütung und Kosten der Zwangsverwaltung

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / I. Aufgaben des Nachlasspflegers

Rz. 49 Der Nachlasspfleger vertritt die noch unbekannten endgültigen Erben im Rahmen des vom Nachlassgericht angeordneten Aufgabenkreises. Es ist also darauf zu achten, ob nur die Sicherung des Nachlasses und dessen Verwaltung zum Aufgabenkreis zählen oder auch die Ermittlung der Erben. Rz. 50 Entsprechend vielgestaltig können die wahrzunehmenden Tätigkeiten ausfallen:mehr

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AGS 07/2023, Beauftragung e... / IV. Keine Umgehung der gesetzlichen Vorschriften

Sofern die Prozessbevollmächtigten eigene Anreisen zu den Verhandlungsterminen, verbunden mit dem Anfall von gesetzlich vorgesehenen Reiseauslagen, vermeiden wollten, stand es ihnen frei, in Absprache mit dem Kläger die Terminsvertreter in dessen Namen zu beauftragen. In diesem Fall hätten zwar nicht die Hauptbevollmächtigten, sondern die Terminsvertreter die Terminsgebühren...mehr

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AGS 07/2023, Grundfälle zur... / IV. Verfahren nach Abstandnahme

Auch im Falle der Abstandnahme vom Urkundsverfahren ist die Verfahrensgebühr des Urkundsverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Nachverfahrens anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 7 VV). Die Terminsgebühr entsteht auch hier anrechnungsfrei erneut, sofern sie im Urkundsverfahren angefallen ist, was bei dieser Konstellation nicht zwingend ist. Beispiel 4 Der Anwalt klagt für seinen Mand...mehr

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AGS 07/2023, Grundfälle zur... / V. Berufungsverfahren

Die Abstandnahme vom Scheck-, Wechsel- oder Urkundsverfahren ist auch noch in der Berufungsinstanz möglich und führt dazu, dass der Rechtsstreit im zweiten Rechtszug im ordentlichen Verfahren anhängig bleibt.[4] Auch in diesem Fall greift zwar § 17 Nr. 5 RVG, wonach es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt. Hier fehlte aber bis zum 31.12.2020 eine Anrechnungsvors...mehr

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AGS 07/2023, Unzulässigkeit... / Leitsatz

Der Gebührenstreitwert ist in einem Klageverfahren einheitlich nach dem Wert eines jeden Streitgegenstandes zum Zeitpunkt seiner Anhängigkeit zu bestimmen. Bei der Wertfestsetzung für die einheitliche gerichtliche Verfahrensgebühr ist deshalb eine nach Verfahrensabschnitten oder Zeiträumen gestaffelte Festsetzung nicht veranlasst. Soweit bei den Rechtsanwaltsgebühren untersch...mehr

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AGS 07/2023, Begriff der Ge... / II. Keine Geschäftsreise

Die Kosten für die Reise der Rechtsanwälte B. und S. von Würzburg nach Leipzig zur mündlichen Verhandlung sind keine Auslagen i.S.d. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO i.V.m. Teil 7 VV. Die Reise war keine Geschäftsreise i.S.v. Vorbem. 7 Abs. 2 VV. Nach dieser Vorschrift liegt eine Geschäftsreise vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohn...mehr

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AGS 07/2023, Fragen und Lös... / I. Vergütung des Klägervertreters

Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat die Telefonate mit dem Beklagten geführt, nachdem ihm sein Mandant den Prozessauftrag erteilt hatte. Damit bestimmt sich die Anwaltsvergütung insgesamt gem. Vorbem. 3 Abs. 1 VV nach Teil 3 VV. In den mehreren mit dem Beklagten vor Anhängigkeit des Rechtsstreits geführten Telefonaten hat der Klägervertreter Besprechungen mit dem Ziel ...mehr

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AGS 07/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil erläutert Burhoff (S. 289) die anwaltliche Vergütung im Strafbefehlsverfahren und stellt die verschiedenen Abrechnungsvarianten anhand von insgesamt 20 Beispielen dar. Lissner befasst sich mit der Erweiterung des Anwendungsbereichs der Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Beratungshilfe (S. 296). Grundfälle zur Anrechnung in Urkunds- und Nachverfahren bzw. Verfah...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / d) Festsetzung von Vergütung und Aufwendungen

Rz. 146 Der Nachlasspfleger erhält eine Vergütung und Aufwendungsersatz, wenn er wirksam bestellt wurde. Die Ansprüche bestehen auch bei zu Unrecht angeordneter und durch das Beschwerdegericht aufgehobener Pflegschaft.[100] Rz. 147 Der Nachlasspfleger muss beim Nachlassgericht den Antrag stellen, dass ihm aus der Staatskasse Vergütung und Aufwendungsersatz erstattet werden (§...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / V. Übernahme von Betreuungen

Rz. 291 Die Vergütung und der Aufwendungsersatz sind nunmehr in den §§ 1875–1881 BGB sowie im VBVG geregelt. Der Aufwendungsersatz und die Aufwandspauschale für die ehrenamtlichen Betreuer befindet sich in §§ 1876–1881 BGB, die für nicht ehrenamtliche Betreuer, mit den Berufsbetreuern, im VBVG. Grundsätzlich werden ehrenamtliche Betreuungen unentgeltlich geführt. Möglich, bei...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / Literaturtipps

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / III. Übernahme von Bevollmächtigungen

Rz. 289 Sofern sich der Anwalt zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung des Mandanten bereit erklärt, seine private Vorsorgebevollmächtigung zu übernehmen, kommt in aller Regel die Vereinbarung eines Stundensatzes in Betracht. Im Hinblick darauf, dass im Rahmen einer Tätigkeit als anwaltlicher Bevollmächtigter oder auch Kontrollbevollmächtigter nicht nur anwaltsspezifische...mehr

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AGS 07/2023, Beauftragung e... / Leitsatz

Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (hier: 0,65-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3401 VV) fallen für einen Terminsvertreter nur an, wenn dieser von der Prozesspartei selbst oder in deren Namen durch den Prozessbevollmächtigten (Hauptbevollmächtigten) beauftragt worden ist, nicht hingegen, wenn letzterer im eigenen Namen den ...mehr

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zfs 07/2023, Zur Wirksamkei... / 2 Aus den Gründen:

[7] A. Nach Auffassung des Berufungsgerichts war die Berufung zulässig und hat die Klägerin aus abgetretenem Recht einen Anspruch auf Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten. Die Klägerin sei aktivlegitimiert, da der Geschädigte seine Forderung wirksam mit Erklärung vom 1.8.2018 an die Klägerin abgetreten habe. Die Klausel sei wirksam in den Vertrag einbezogen worden u...mehr

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Verfahrenskosten in Wohnung... / Zusammenfassung

Begriff Die Gerichtskosten eines wohnungseigentumsrechtlichen Verfahrens richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Die Anwaltkosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Verfahrenskosten werden nach dem Prinzip des Obsiegens und Unterliegens im Rechtsstreit unter den Parteien verteilt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Verteilung de...mehr

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Technische Verwaltung und b... / 3.7 Vergütungsfragen

Im Zuge größerer Sanierungen am und im Gemeinschaftseigentum entsteht für den Verwalter oftmals erheblicher Arbeitsmehraufwand. Ist hier ein Verwalter fachtechnisch, büroorganisatorisch und rechtlich in der Lage, eigenständig aktiv zu sein, wird er oftmals zu Recht Sondervergütungen beanspruchen wollen. Ausdrückliche Vereinbarung, wenn "Pflicht"-Aufgabe Allerdings entspricht d...mehr

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AGS 06/2023, Kosten des Bek... / V. Begrenzung nach § 15 Abs. 3 RVG

Diese Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV entsteht nach § 15 Abs. 3 RVG neben der Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 VV, ist jedoch dahingehend begrenzt, dass die aus dem Gesamtbetrag der Wertteile nach dem höchsten Gebührensatz berechnete Gebühr nicht überschritten werden darf.mehr

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FoVo 06/2023, Grundlagen zum RVG

Sabrina Reckin Das 1 × 1 des RVG Monografie, 2. Aufl. 2023 232 Seiten, 39,00 EUR Deutscher AnwaltverlagISBN 978-3-8240-1695-2 Die (richtige) Grundthese des Werkes ist, dass das Gebührenrecht einerseits zum Pflichtrepertoire gehört, andererseits als Nebentätigkeit zum Hauptberuf eher ungeliebt ist. Trotzdem bedarf es der intensiven Beschäftigung hiermit, weil die falsche Erheb...mehr

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FoVo 06/2023, Lösungen zum RVG

Norbert Schneider Fälle und Lösungen zum RVG Handbuch, 6. Aufl. 2023 1.615 Seiten, 109,00 EUR Deutscher Anwaltverlag ISBN 978-3-8240-1679-2 Rechts- und Inkassodienstleistungen werden zum Unterhalt des Rechtsdienstleisters erbracht. Es soll damit Geld verdient werden. Die Dienstleistung ist schon nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten (§ 612 Abs. 1 BGB). Und d...mehr

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AGS 06/2023, Erteilung der ... / II. Grundsätze des anwaltlichen Vergütungsrechts

Beim anwaltlichen Vergütungsrecht muss zwischen dem Anfall der Vergütung des Rechtsanwalts, deren Fälligkeit und der Einforderbarkeit der Vergütung unterschieden werden. 1. Anfall der Vergütung Nach der Legaldefinition in § 1 Abs. 1 RVG besteht die anwaltliche Vergütung aus Gebühren und Auslagen. Der Vergütungsanspruch entsteht, wenn der Rechtsanwalt erstmals den jeweiligen Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 23 Verfahren über einen Antrag auf Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung sind gem § 17 Nr 4b RVG ggü dem Hauptsacheverfahren eine besondere Angelegenheit iSd § 15 RVG. Mehrere durch gesonderte Anträge eingeleitete Arrest- oder einstweilige Verfügungsverfahren gelten jeweils als besondere Angelegenheiten. Mehrere Angelegenheiten liegen auch dann vor, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 38 Der Anwalt erhält die Gebühren nach den Nr 3309, 3310 VV RVG. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr 1000 ff VV RVG. In der Zwangsvollstreckung gilt jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers als eine besondere Gebührenangelegenheit iSd § 15 RVG (§ 18 Nr 1 Hs 1 RVG)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands (Abs 1).

Rn 2 Der berufsmäßig tätige Verfahrensbeistand kann seine Tätigkeit nach Fallpauschalen abrechnen, Abs 1 S 1–3. Hierdurch sollte sowohl dem Verfahrensbeistand als auch der Justiz erheblicher Abrechnungs- und Kontrollaufwand erspart und zugleich dem Verfahrensbeistand ermöglicht werden, sich auf seine eigentliche Tätigkeit, die Wahrnehmung der Kindesinteressen, zu konzentrier...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kosten des Vergleichs.

Rn 7 Nach S 1 sind die Kosten eines abgeschlossenen Vergleichs als gegeneinander aufgehoben anzusehen, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Das Gericht hat diese Kostenfolge grds also auszusprechen. In begründeten Ausnahmefällen kann das Gericht auch eine andere Verteilung vornehmen. Zu einer anderen Verteilung ist das Gericht verpflichtet, wenn die Parteien ›e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Einzeltätigkeiten.

Rn 35 Ist der Rechtsanwalt in Verfahren über die Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen und Anwaltsvergleichen ausschließlich mit der Bestellung eines Schiedsrichters (§§ 1034 II, 1035) oder Ersatzschiedsrichters (§ 1039), der Ablehnung eines Schiedsrichters (§ 1037 III) oder der Beendigung des Schiedsrichteramts (§ 1038 I 2), der Unterstützung bei der Beweisaufnahme oder de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Dritter Rechtszug.

Rn 34 In einem dritten Rechtszug sind, da § 36 I RVG auf den gesamten Abschnitt 2 in Teil 3 VV RVG verweist, die Vorschriften eines Revisionsverfahrens anzuwenden. Der Anwalt erhält eine Verfahrensgebühr nach Nr 3206 VV RVG iHv 1,6, die sich bei vorzeitiger Erledigung (Nr 3207, 3201 Nr 1 VV RVG) sowie unter den Voraussetzungen der Nr 3207, 3201 Nr 2 VV RVG auf 1,1 reduziert. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erstinstanzliche Verfahren.

Rn 32 Erstinstanzlich erhalten die beteiligten Anwälte zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3100 VV RVG, die sich im Falle der vorzeitigen Erledigung (Nr 3101 Nr 1 VV RVG) oder in den Fällen der Nr 3101 Nr 2 VV RVG auf 0,8 ermäßigt. Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Verfahrensgebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber (Nr 1008 VV RVG). Daneben entsteht die 1...mehr

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AGS 06/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Zu erstattende Kosten der Säumnis – Häufige Irrtümer, NJW-Spezial 2023, 91 Gem. § 344 ZPO sind nach Einspruch gegen ein in gesetzlicher Weise ergangenes Versäumnisurteil die durch die Säumnis veranlassten Kosten der säumigen Partei auch dann aufzuerlegen, wenn das Prozessgericht infolge des Einspruchs gegen das Versäumnisurteil eine abändernde ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 28 Der Anwalt des ASt erhält im Verfahren über den Widerspruch und den Streitantrag keine gesonderte Vergütung, seine Tätigkeit wird durch die bereits verdiente Gebühr nach Nr 3305 VV RVG mit abgegolten. Erst das streitige Verfahren ist eine gesonderte Gebührenangelegenheit (§ 17 Nr 2 RVG), in der dann die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV RVG entstehen (s Kostenanmerku...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 56 Die Gebühren des Rechtsanwalts im erstinstanzlichen Verfahren richten sich nach Teil 3 Abschnitt 1 VV RVG. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr 3100 VV RVG), die sich bei vorzeitiger Erledigung auf 0,8 ermäßigt (Nr 3101 VV RVG). Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber (Nr 1008 VV RVG). Hinzukommen kann eine Terminsge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 18 Beschwerdeverfahren sind für den Anwalt nach § 18 I Nr 3 RVG eigene selbstständige Angelegenheiten. Er hält dort die Vergütung nach Teil 3 Abschnitt 5 VV RVG, also nach den Nr 3500 ff VV RVG. Es entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr (Nr 3500 VV RVG). Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Verfahrensgebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Die Höhe einer eventuellen Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 24 Das Verfahren über eine Rechtsbeschwerde nach § 574 ist stets eine eigene selbstständige Angelegenheit (§§ 18 I Nr 3, 17 Nr. 1 RVG). Der Anwalt erhält eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr 3502 VV RVG iHv 1,0. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags ermäßigt sich die Gebühr der Nr 3502 VV RVG auf eine 0,5-Gebühr (Nr 3503 VV RVG). Die Anm zu Nr 3201 VV RVG gilt entsprechend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 30 Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 stellt ggü dem Berufungsverfahren eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar, § 17 Nr. 1 RVG (München AGS 16, 566 = JurBüro 16, 634). Das sich an eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde anschließende Revisionsverfahren stellt wiederum eine weitere Angelegenheit dar (§ 17 Nr 9 RVG). Wechselseitige Nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 36 Hier ist zu differenzieren: War der Anwalt bereits im Vollstreckungsverfahren tätig gewesen und wird er sodann im Verfahren über eine Erinnerung nach § 766 tätig (unabhängig davon, ob der Anwalt den Gläubiger oder den Schuldner vertritt), dann hat der Anwalt zunächst die Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG für das Vollstreckungsverfahren verdient. Die Tätigkeit im Erin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 59 Der Rechtsanwalt erhält im Berufungsverfahren die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 VV RVG (Nr 3200 ff VV RVG). Wechselseitige Berufungen, die im selben Verfahren geführt werden, sind eine Angelegenheit. Der Anwalt erhält eine 1,6-Verfahrensgebühr (Nr 3200 VV RVG), die sich bei mehreren Auftraggebern um jeweils 0,3 erhöht. Bei vorzeitiger Erledigung (zB Rücknahme einer ...mehr