Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Erfolgshonorar mit Auslandsbezug

Rz. 498 Vereinbart ein deutscher Rechtsanwalt nach deutschem Recht ein unzulässiges Erfolgshonorar mit einem ausländischen Auftraggeber, so ist die Abrede gem. § 49b Abs. 2 BRAO, § 4a RVG Abs. 1 i.V.m. § 134 BGB unwirksam und von einem deutschen Gericht entsprechend zu beurteilen; dagegen kann eine solche Abrede bei Anrufung eines ausländischen Gerichts durchsetzbar sein.[19...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 3. Gebührenüberschreitung

Rz. 460 Nach der bisherigen Regelung des § 4 Abs. 1 RVG konnte aus einer Vereinbarung eine höhere als die gesetzliche Vergütung [1753] nur gefordert werden, wenn die Erklärung des Auftraggebers schriftlich abgegeben wurde und nicht in der Vollmacht enthalten war (Satz 1); war das Schriftstück nicht vom Auftraggeber verfasst, musste es als Vergütungsvereinbarung bezeichnet und...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Berechtigtes Anliegen

Rz. 121 Das Anliegen der Rechtsberater, ihre Berufshaftung durch eine Verjährungsvereinbarung mittelbar zu beschränken, ist in angemessenem Rahmen berechtigt. Das Haftungsrisiko des – allerdings durch eine Berufshaftpflichtversicherung geschützten – Rechtsberaters aus seiner beruflichen Tätigkeit in einer verrechtlichten, international verflochtenen Gesellschaft ist hoch.[350...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / C. Unterschiedliche anwaltliche Schuldverhältnisse

Rz. 135 Ein Rechtsanwalt erbringt seine berufliche Leistung in aller Regel, jedoch nicht zwangsläufig aufgrund eines echten Anwaltsvertrages. Er kann mit seinem Auftraggeber auch einen Vertrag schließen, der eine anwaltsfremde Tätigkeit zum Gegenstand hat oder im Rahmen seiner beruflichen Betätigung Rechtsbeziehungen zu anderen Personen aufgrund eines gesetzlichen Schuldverh...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Grundlagen

Rz. 277 Bei Prozessmandaten kann es vorkommen, dass der Prozessbevollmächtigte einen Gerichtstermin nicht persönlich wahrnehmen kann oder will. Regelmäßig erteilt der beauftragte Rechtsanwalt dann einem am Gerichtsort niedergelassenen Rechtsanwalt Untervollmacht zur Wahrnehmung des Gerichtstermins. Der für den Rechtsstreit bestellte Prozessbevollmächtigte bleibt Hauptbevollm...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Allgemeine Grundsätze

Rz. 474 Die Frage der Unangemessenheit beurteilt sich unter dem allgemeinen Gesichtspunkt des § 242 BGB danach, ob sich das Festhalten an der getroffenen Vereinbarung unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als unzumutbar und als ein unerträgliches Ergebnis darstellt. Das vereinbarte Honorar ist unangemessen hoch, wenn es unter Berücksichtigung aller Ums...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Erfolgshonorar

Rz. 489 Nach dem durch Gesetz vom 2.9.1994 eingeführten § 49b Abs. 2 BRAO waren Vereinbarungen ausnahmslos unzulässig, durch die eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wird ("Erfolgshonorar" = "palmarium") oder nach denen der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrags als Honorar erhält ("quota li...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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§ 1 Anwaltsvertrag / IV. Vertragsparteien

Rz. 66 Herkömmlich wird ein Rechtsanwalt für "seinen" Mandanten tätig. Der Anwaltsdienstvertrag kommt dabei mit dem Kanzleiinhaber zustande, wenn für ihn ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Assessor das Mandat übernimmt.[198] An der Bearbeitung eines Mandats können aber auch mehrere Rechtsanwälte auf der Grundlage eines einzigen oder mehrerer Anwaltsverträge beteiligt se...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / IV. Aufklärung über Gebührenhöhe

Rz. 433 Der BGH[1632] nimmt an, dass ein anwaltlicher Vergütungsanspruch "durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes" entstehe. Dies betrifft die Fälle, in denen eine bestimmte anwaltliche Vergütung in einem Anwaltsvertrag mit Rechtsbeistandspflicht nicht vereinbart worden ist (vgl. §§ 611 Abs. 1, 631 Abs. 1, 675 Abs. 1 BGB). Dann lässt sich für den Regelfall, dass bei Vertr...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / XII. Anwaltsvergütung und Insolvenz des Mandanten

Rz. 532 Sämtliche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mandanten entstandene Vergütungsansprüche des Rechtsanwalts gegen den Mandanten werden mit Eröffnung des Verfahrens zu allgemeinen Insolvenzforderungen. Die Honorarforderungen können – selbst wenn sie tituliert sind – nicht mehr gegen den Schuldner geltend gemacht werden (§ 89 InsO); etwaige Za...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 252 Die Aufgabenteilung zwischen einem Prozess- und einem Verkehrsanwalt ergab sich über Jahrzehnte daraus, dass ein Rechtsanwalt seinen Auftraggeber in Zivilsachen grds. nur vor demjenigen Gericht vertreten konnte, bei dem er zugelassen war. Diese rechtliche Beschränkung entsprach nicht der Erfahrungstatsache, dass ein Rechtsuchender i.d.R. einen Rechtsanwalt beauftragt...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (4) Inhalt und Umfang der gebotenen Aufklärung

Rz. 150 Inhalt und Umfang der gebotenen Aufklärung ergeben sich aus deren Zweck, den regelmäßig rechtsunkundigen Auftraggeber in die Lage zu versetzen, in Kenntnis und nach Abwägung aller wesentlichen Umstände eigenverantwortlich zu entscheiden, ob er unter Wahrung seiner Interessen zu einer angemessenen Risikoverteilung beitragen soll, indem er einen etwaigen künftigen Scha...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Versicherungssumme

Rz. 88 Nach § 51 Abs. 4 BRAO beträgt die Mindestversicherungssumme 250.000,00 EUR. Sie muss für jeden einzelnen Versicherungsfall zur Verfügung stehen. § 51 Abs. 4 Satz 2 BRAO gestattet aber, die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme zu begrenzen. Je nach individue...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

Rz. 33 Bestandteil des Rechtsberatervertrages können auch AGB (Mandatsbedingungen) sein.[82] Für vertragliche Haftungsbeschränkungen ist die Verwendung vorformulierter Vertragsbedingungen durch den Rechtsberater ausdrücklich vorgesehen (§ 52 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 2 BRAO, § 67a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 StBerG). Auch i.Ü. bestehen keine Bedenken gegen die Einbeziehung v...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Treuhänderische Vermögensverwaltung

Rz. 166 Zur anwaltlichen Berufstätigkeit kann gem. § 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO, § 4 BORA u.a. die Verwahrung und/oder Verwaltung von Fremdgeldern gehören.[425] Der BGH hat entschieden, dass auch die Treuhandtätigkeit (vgl. § 9 Rdn 8 f., § 12 Rdn 21 ff.) zum Berufsbild des Rechtsanwalts gehört.[426] Ein Rechtsanwalt, der als Treuhänder bei einem Anlagemodell die eingezahlten Gel...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts

Rz. 76 Besondere Regeln für die Beendigung eines Auftrags gelten, wenn der Rechtsanwalt den Mandanten in einem Rechtsstreit vertreten soll. Grds. ist ein Auftrag mit dem Abschluss einer Instanz beendet, wenn vom Rechtsanwalt keine weiteren Handlungen mehr zu erwarten sind.[227] Von dem Prozessbevollmächtigten ist nach Zustellung des die Instanz abschließenden Urteils zu erwa...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / III. Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen

Rz. 39 Zwar gehört die Treuhandtätigkeit zum Berufsbild des Rechtsanwalts;[105] daran ändert es nichts, dass die Gebührenordnung für Rechtsanwälte für eine solche Tätigkeit nicht gilt (§ 1 Abs. 2 RVG).[106] Bei der Wahrnehmung einer Treuhandaufgabe rückt aber – mehr noch als bei einem Vertrag mit Schutzwirkung (vgl. § 10 Rdn 70) und einem Auskunftsvertrag (vgl. § 11 Rdn 34) ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / III. Vertragsinhalt

Rz. 56 Der Vertragsinhalt richtet sich nach den Vereinbarungen der Parteien.[163] Für den Umfang des Mandats kommt es maßgebend auf den dem Rechtsanwalt erkennbar gewordenen Willen des Mandanten an. Aus dem Umfang einer gleichzeitig erteilten (Prozess-)Vollmacht lassen sich keine Rückschlüsse auf den Inhalt des Mandats ziehen. Zwar werden sich der Inhalt des Auftrags und der ...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 3 Beginn und Umfang des Versicherungsschutzes

I. Hauptvertrag 1. Beginn Der Versicherungsschutz beginnt an dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie zusammen mit den angegebenen Kosten und etwaigen öffentlichen Abgaben rechtzeitig gemäß § 8 I Ziffer 1 zahlt. 2. Beginn bei späterer Prämieneinforderung Wird die erste Prämie erst nach dem als Beginn der Ver...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Verjährungshemmung

Rz. 163 Die Verjährungshemmung ist nunmehr in den §§ 203 ff. BGB geregelt. Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat dabei eine Reihe von Änderungen gebracht. Die Rechtsverfolgung durch Klage und gleichgestellte Maßnahmen (§§ 209, 210, 219, 220 BGB a.F.) führen nach § 204 BGB nicht mehr zum Neubeginn, sondern nur noch zur Hemmung der Verjährung. Die Hemmung aus tatsächlichen...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Rechtswidrige Vereinbarung

Rz. 463 Ist die Vergütungsvereinbarung formgerecht (vgl. Rdn 448 ff.), so kann sie doch gem. § 138 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein. Die unterlassene Aufklärung eines Pflichtverteidigers bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung darüber, dass er als Pflichtverteidiger auch ohne Vereinbarung einer Honorarabrede zur weiteren Verteidigung verpflichtet ist, vermag allein...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / II. Vertragsschluss

Rz. 12 Das Zustandekommen eines Anwaltsvertrages richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 145 ff. BGB .[42] Es bedarf also eines hinreichend bestimmten Angebots, das die Gegenseite ohne Änderung innerhalb der Annahmefrist annimmt. Vertretung ist beim Vertragsschluss durch einen anderen Rechtsanwalt möglich, nicht jedoch durch das Büropersonal, das etwaige Tätigke...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / g) Gebührenüberhebung (§ 352 StGB)

Rz. 480 Nach § 352 StGB wird ein Rechtsanwalt wegen Gebührenüberhebung bestraft, wenn er Vergütungen erhebt, von denen er weiß, dass der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Maße schuldet. Die Bestimmung grenzt den Täterkreis auf solche Personen ein, die Vergütungen zu ihrem Vorteil "zu erheben haben". Vergütungen im Sinne dieser Vorschrift sind nur solche Ans...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Vorformulierte Vertragsbedingungen und AGB-Recht

Rz. 510 Auf Haftungsbeschränkungen durch vorformulierte Vertragsbedingungen ist das AGB-Recht, soweit § 52 Abs. 1 Nr. 1 BRAO keine besonderen Regelungen enthält, unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 305 Abs. 1, 305a, 308 bis 310 BGB grds. anwendbar.[1150] Rz. 511 § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO regelt nicht die vertragliche Einbeziehung einer Haftungsbeschränkung durch vorformuli...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Vermeidung von Interessenkollisionen

Rz. 369 Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Abs. 1 BRAO). Die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben setzt den unabhängigen, verschwiegenen und nur den Interessen des eigenen Mandanten verpflichteten Rechtsanwalt voraus.[1364] Der Mandant, welcher dem Anwalt die Schließung eines Anwaltsvertrages anträgt, darf von...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG

A. Einführung Rz. 1 Die Vergütung des Anwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz: RVG. Rechtsanwälte können dann nach RVG abrechnen, wenn sie anwaltliche Tätigkeiten erbringen, § 1 Abs. 1 RVG. Dabei gibt es einige Grundsätze zu beachten:mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Wertvorschriften im RVG

Rz. 314 Bestimmungen zur Berechnung des Gegenstandswertes und der Wertfestsetzung finden sich in den §§ 22–33 RVG. Damit sind alle Wertvorschriften, die im RVG zu finden sind, bis auf eine Ausnahme, in diesem Abschnitt des RVG geregelt. Dies ist sehr anwenderfreundlich.mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG

Rz. 92 Für die außergerichtliche Vertretung erhält der Rechtsanwalt nach Nr. 2300 VV RVG eine Geschäftsgebühr von 0,5 bis 2,5. Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 berechnet sich nach dem Gegenstandswert, § 13 RVG), und ist eine (Satz-) Rahmengebühr (§ 14 RVG). Die Mittelgebühr bestimmt sich aus der Addition der Mindest- und der Höchstgebühr geteilt durch zwei und beträgt somit...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 4. Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 61 In den Fällen, in denen für Teile des Gegenstands verschiedene Gebührensätze anzuwenden sind, erhält der Rechtsanwalt für die Teile gesondert berechnete Gebühren, jedoch nicht mehr als die aus dem Gesamtbetrag der Wertteile nach dem höchsten Gebührensatz berechnete Gebühr, § 15 Abs. 3 RVG. Man nennt dies "Kürzung, Abgleich oder Obergrenze nach § 15 Abs. 3 RVG prüfen". ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG

Rz. 93 Nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG ist die Geschäftsgebühr auf eine Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verfahrens zur Hälfte, jedoch maximal mit einem Gebührensatz von 0,75 anzurechnen , soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist. Anrechnung bedeutet, dass der Anwalt zunächst die Geschäftsgebühr erhält, zu einem späteren Zeitpunkt aber wieder die Ge...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / III. Geltungsbereich des RVG

Rz. 5 Der Geltungsbereich des RVG ergibt sich aus § 1 RVG. Das RVG gilt nicht für Rechtsberater, die keine Rechtsanwälte sind, aber sinngemäß für Rechtsbeistände. Das RVG gilt für deutsche Rechtsanwälte mit Sitz in Deutschland. Ausländische Rechtsanwälte können nur nach ihrem Heimatrecht eine Vergütung fordern, selbst dann, wenn sie für einen deutschen Mandanten in Deutschla...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / XI. Aufbau Vergütungsverzeichnis im RVG (VV RVG)

Rz. 43 Das Vergütungsverzeichnis ist in 7 Teile gegliedert, die jeweils besondere Gebühren bzw. die Auslagen und ihre Entstehungstatbestände regeln. Die Gebühren sind im Vergütungsverzeichnis in Nummern untergliedert. 1. Die 7 Teile des Vergütungsverzeichnisses Rz. 44mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 11. Hebegebühr, Nr. 1009 VV RVG

Rz. 189 Die Hebegebühr nach Nr. 1009 VV RVG kann für die Weiterleitung von Fremdgeld berechnet werden. In der Praxis wird die Hebegebühr nur selten berechnet. Für viele Kanzleien gehört es zum "Service", die Hebegebühr dem Mandanten nicht in Rechnung zu stellen. Zu beachten ist jedoch, dass mit der Hebegebühr alle mit dem Zahlungsverkehr zusammenhängenden Tätigkeiten abgegol...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / A. Einführung

Rz. 1 Die Vergütung des Anwalts richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz: RVG. Rechtsanwälte können dann nach RVG abrechnen, wenn sie anwaltliche Tätigkeiten erbringen, § 1 Abs. 1 RVG. Dabei gibt es einige Grundsätze zu beachten:mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IX. Kostenfestsetzung gem. § 11 RVG und Gebührenklage

Rz. 34 Es gibt immer wieder Mandanten, die die Anwaltsrechnung auch nach einer erfolgten Mahnung nicht bezahlen. In solchen Fällen ist zu überlegen, wie die Vergütung des Anwalts durchgesetzt und tituliert wird. Dabei ist zu unterscheiden: Ist die Vergütung für eine gerichtliche Tätigkeit entstanden, ist zunächst die Festsetzung nach § 11 RVG gegen den eigenen Auftraggeber z...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / X. Aufbau RVG

Rz. 41 Das RVG enthält einen Gesetzesteil (§§ 1–62 RVG) sowie ein umfangreiches Vergütungsverzeichnis mit zahlreichen Vergütungsverzeichnisnummern, in denen die Gebühren und ihre Tatbestände geregelt sind. Rz. 42 Der Gesetzestext des RVG ist in Abschnitte unterteilt. Diese sind:mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / II. Begriff des Kostenrechts

Rz. 3 Mit dem Begriff Kosten- und Gebührenrecht bezeichnet man die Gesamtheit der Normen, nach denen sich die Berechnung und Festsetzung der Kosten bestimmt, die bei Inanspruchnahme von Rechtsberatung oder Gerichtstätigkeit anfallen. Dabei teilt sich das Kostenrecht grob in das Recht der Gerichtskosten und das der Rechtsanwaltsvergütung auf. Bei der Rechtsanwaltsvergütung un...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 11. Zusätzliche gestaffelte Terminsgebühr für Pflichtverteidiger/Längenzuschlag

Rz. 258 In Strafsachen hat der Anwalt die Möglichkeit, dass er als Pflichtverteidiger eine gestaffelte zusätzliche Terminsgebühr (auch Längenzuschlag genannt) erhält, wenn die Verhandlung Rz. 259 Diese Zusatzgebühren richten sich in der Höhe ebenfalls nach der Ordnung des Gerichts und kommen daher...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Vorbemerkungen

Rz. 47 Vorbemerkungen finden sich vor Teilen, Abschnitten oder Unterabschnitten des Vergütungsverzeichnisses. Aus ihnen ergeben sich allgemeine und besondere Regeln sowie grundsätzliche Erläuterungen zu den einzelnen Gebühren (z.B. zu den Voraussetzungen, wann eine Terminsgebühr entsteht, Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG). Aus den Vorbemerkungen können sich Anrechnungsvorschrift...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 5. Mitwirken an Besprechungen

Rz. 162 Für das Mitwirken an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind (sog. "Erledigungsbesprechungen"), erhält der Rechtsanwalt ebenfalls eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG, und zwar auch dann, wenn derartige Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts erfolgen. Eine Terminsgebühr kann aber ausdrücklich nicht für Besprechungen...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / b) Verschiedene Angelegenheiten

Rz. 72 In § 17 RVG – der das "Gegenstück" zu § 16 RVG bildet – sind die Fälle aufgeführt, bei denen es ohne diese Vorschrift vielleicht zweifelhaft wäre, ob sie eine oder verschiedene Angelegenheiten darstellen. Rz. 73 "Verschiedene Angelegenheiten" bedeutet, dass § 15 Abs. 2 S. 1 RVG nicht gilt und diese Angelegenheiten gesondert abgerechnet werden können. Rz. 74 Verschiedene...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 6. Zusatzgebühr

Rz. 281 Auch in Bußgeldsachen ist es für den Rechtsanwalt möglich, durch entsprechende Mitwirkung in den Fällen, in denen das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erledigt oder die Hauptverhandlung entbehrlich wird, eine zusätzliche Gebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr nach Nr. 5115 VV RVG zu verdienen. Rz. 282 Die Gebühr entsteht, wennmehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 13. Zusatzgebühr

Rz. 263 Das RVG sieht in Teil 4, Abschnitt 1, Unterabschnitt 5 zusätzliche Gebühren vor, wenn durch die anwaltliche Mitwirkung die Hauptverhandlung entbehrlich wird. Dabei entsteht als Zusatzgebühr nach Nr. 4141 eine Verfahrensgebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr ohne Zuschlag. Die zusätzliche Gebühr entsteht, wennmehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 6. Eine oder mehrere Angelegenheiten

Rz. 69 Die §§ 16–19 RVG sollen bei der Abrechnung helfen, indem sie darstellen, welche Tätigkeiten gesondert abgerechnet werden können und welche nicht. Sie stellen somit eine Ergänzung zu § 15 Abs. 2 RVG dar, der regelt, dass in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal gefordert werden können. Rz. 70 § 16 führt die Verfahren auf, die gebührenrechtlich als "dieselbe An...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / d) Tätigkeiten, die zum Rechtszug gehören

Rz. 78 Zum Rechtszug oder dem Verfahren gehören auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten und solche Verfahren, die mit dem Rechtszug oder Verfahren zusammenhängen, wenn die Tätigkeit nicht nach § 18 RVG eine besondere Angelegenheit ist, § 19 Abs. 1 S. 1 RVG. Hinsichtlich der Verfahren der besonderen Gerichtsbarkeit wurden entsprechende Aufnahmen in § 19 RV...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / V. Rechtsmittelverfahren

Rz. 193 Die Gebühren im Rechtsmittelverfahren sind in Abschnitt 2 des Teil 3 VV RVG geregelt. Rz. 194 Der Rechtsanwalt kann im Berufungsverfahren bei bestimmten Beschwerden und Verfahren vor dem Finanzgericht verdienen:mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Anmerkungen

Rz. 48 Zu den einzelnen Vergütungsverzeichnisnummern gehören oft Anmerkungen. Die Anmerkungen befinden sich unterhalb der Höhe der Gebühr und sind dadurch erkennbar, dass sie im Vergütungsverzeichnis mit einer kleineren Schrift versehen sind. Die Anmerkungen können Absätze (z.B. "(1)"), aber auch Nummern (z.B. "1.") enthalten. Die Anmerkungen gelten immer nur für die Vergütu...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / III. Festgebühren

Rz. 53 Das RVG kennt Festgebühren z.B. in der Beratungshilfe, Teil 2 Abschnitt 5 des Vergütungsverzeichnisses. Diese Gebühren entstehen immer in einer bestimmten Höhe und sind nicht vom Gebührensatz oder dem Gegenstandswert abhängig, z.B. beträgt die Beratungsgebühr in einem Beratungshilfemandat nach Nr. 2501 VV RVG immer 35,00 EUR, unabhängig davon, wie lange die Beratung g...mehr