Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / a) Vergütung – weitere Vergütung

Rz. 90 Der Anwalt erhält die Vergütung nach der Tabelle zu § 49 RVG und die weitere Vergütung im Sinne einer Aufstockung auf die Gebühren gem. § 13 RVG nach § 50 RVG. Die Verfahrenskostenhilfegebühren entsprechen den Gebühren des § 13 RVG bis zu einem Verfahrenswert von 4.000,00 EUR, bleiben dann deutlich hinter diesen Gebühren zurück und steigen bei einem Verfahrenswert von...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / b) Zeitliche Grenzen

Rz. 69 Die Wirkung des Bewilligungs-/Beiordnungsbeschlusses beginnt zunächst in dem Zeitpunkt, den der Beschluss angibt.[72] Ist kein Zeitpunkt angegeben, kann davon ausgegangen werden, dass die Wirkung auf den Antragszeitpunkt zurückdatiert wird, vorausgesetzt, zu diesem Zeitpunkt war ein Antrag eingereicht worden, der mit allen Unterlagen und Angaben versehen war, als er e...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / (5) Altfälle

Rz. 86 Hierzu wird[90] auf die Motive hingewiesen, die ausdrücklich erklären, dass die Neufassung bereits dem vorher geltenden Recht entspreche und es sich nur um eine Klarstellung handle. Anzuwenden ist § 48 Abs. 3 RVG n.F. auf alle Fälle, die noch offen sind, in denen also noch keine nicht mehr angreifbare Festsetzung der Vergütung stattgefunden hat.mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / aa) Beiordnung gem. § 138 FamFG

Rz. 45 Der Anwalt, der gem. § 138 FamFG durch das Gericht beigeordnet wurde, weil der Antragsgegner in der Scheidungssache und Kindschaftssache als Folgesache zwar keinen Anwalt beauftragt, aber nach Ansicht des Gerichts einen Anwalt haben müsste, hat (nur) bei Zahlungsverzug seiner Partei den Vergütungsanspruch an die Staatskasse (§ 45 Abs. 2 RVG), und zwar im Umfang der Be...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / bb) Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG: Einigung/Einigungsbemühungen bezüglich hier nicht rechtshängiger Ansprüche ("Mehrvergleich") – Verfahrensgebühr

Rz. 8 Die dort geregelten Fälle haben die Besonderheit, dass zwei Angelegenheiten zusammengeführt werden, nämlich das rechtshängige Verfahren einerseits, und die Angelegenheit, in der eine Einigung erzielt wurde oder erzielt werden soll, andererseits. Die letztere Angelegenheit kann verschiedene Vorgeschichten haben: Es kann (1) bisher noch gar kein Anwaltsmandat vorgelegen ...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / c) Örtliche Grenzen

Rz. 72 Wird eine Einigungsbesprechung gem. Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG außergerichtlich geführt, entsteht der Anspruch auf die Terminsgebühr, soweit die Verfahrenskostenhilfebewilligung/Beiordnung reicht. Wird eine Vereinbarung (Vergleich oder Einigung) außergerichtlich geschlossen und nicht gerichtlich protokolliert, erhebt sich die Frage, ob auch dann die Einigungsgeb...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / (4) Anrechnungsfälle

Rz. 85 Ist der Gegenstand des Mehrvergleichs anderweitig anhängig oder zumindest anderweitig ein Verfahrensauftrag bereits erteilt gewesen und hatte der Anwalt seine Tätigkeit aufgenommen, als es zu dieser Einigung kam, findet eine Anrechnung statt. Die Gebühren sind einmal angefallen, eben in dem Verfahren, in dem die Einigung stattfand, also im Rahmen des Ehescheidungsverf...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / (2) Vergessene VKH-Anträge für Verbundsachen

Rz. 83 § 48 Abs. 3 RVG wurde immer schon nicht nur für den Fall herangezogen, dass über Gegenstände eine Einigung getroffen wurde, die nirgends oder jedenfalls nicht im Eheverfahren/LPart-Verfahren gerichtlich anhängig waren, sondern auch als Teilausgleich für Gegenstände, die im Verbund geltend gemacht wurden, bei denen aber vergessen worden war, die vorher schon bewilligte...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / a) Die Verfahrensgebühr, Nr. 3100, Vorb. 3 Abs. 2 VV RVG

Rz. 4 Die Verfahrensgebühr fällt gleichermaßen für Ehesachen, Familienstreitsachen und alle FG-Sachen an. Sie ist Entgelt für das "Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information" (Vorb. 3 Abs. 2 VV RVG) im Erkenntnisverfahren in allen Instanzen und für alle Verfahrensarten (Mahnverfahren, selbstständiges Beweisverfahren, vereinfachtes Unterhaltsverfahren, VKH-Bewilli...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 2. Zahlungsvereinbarung, Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV RVG

Rz. 20 Vorbemerkung: Anm. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV RVG wurde mit Wirkung ab 1.8.2013 durch das 2. KostRMoG eingeführt. Wird ein Ratenzahlungsvergleich im Rahmen einer streitigen Auseinandersetzung über die Forderung geschlossen, fällt – selbstverständlich – die Einigungsgebühr an.[34] Regelungsbedürftig war die Einigungsgebühr bei einer unstreitigen Forderung, Raten oder St...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / 2. Gesetzliche Vergütung bei bewilligter Beratungshilfe

Rz. 14 Während der Dauer der Sperre kann der Anwalt nur Gebühren gem. § 44 RVG, Nrn. 2500 ff. VV RVG verlangen. a) Gebühr gem. Nr. 2500 VV RVG: Beratungshilfegebühr, sog. Schutzgebühr Rz. 15 Der Anwalt erhält vom Mandanten die Beratungshilfegebühr Nr. 2500 VV RVG i.H.v. 15,00 EUR. Die Gebühr schließt die evtl. Postpauschale und die Umsatzsteuer bereits ein (Anm. zu Nr. 2500 VV...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Die Verfahrensgebühr, Nrn. 3200, 3201 i.V.m. Vorb. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG

Rz. 7 Die Verfahrensgebühr 2. Instanz entsteht unter den gleichen Voraussetzungen wie die Verfahrensgebühr 1. Instanz, also durch die Beauftragung und die erste Tätigkeit des Anwalts, die der Beschwerde zuzuordnen ist (z.B. Studium des Ersturteils, Informationsentgegennahme für die 2. Instanz, Überlegungen über die Aussichten des Rechtsmittels). Rz. 8 Es gibt eine Reihe von T...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / e) "Geltend machen"

Rz. 110 Dabei ist unter "geltend machen" i.S.d. § 122 Abs. 1 S. 3 ZPO nicht nur das Zahlungsverlangen zu verstehen, sondern auch andere Formen der Geltendmachung wie Aufrechnung oder Verrechnung mit Vorschüssen.[135]mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / bb) Anrechnung in den Fällen mit Verfahrenskostenhilfe

Rz. 24 Die Frage ist, ob die Beratungsgebühr Nr. 2501 VV RVG, wenn das nachfolgende Verfahren in Verfahrenskostenhilfe betrieben wird, erst auf die Verfahrenskostenhilfevergütung oder zunächst auf die (fiktive) Wahlanwaltsvergütung angerechnet wird.[17] Der gleiche Streit herrscht bzgl. der Anrechnung der Geschäftsgebühr gem. Anm. Abs. 2 zu Nr. 2503 VV RVG. Es wird vertreten,...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / d) Rechenbeispiele

Rz. 117 Beispiel 1 Der Antragsteller forderte 5.000,00 EUR. Er hat dem Anwalt die angefallenen 1,0 Gebühren für das VKH-Verfahren und weitere 100,00 EUR als Vorschuss bezahlt. Es wurde ihm Verfahrenskostenhilfe gegen Raten bewilligt. Der Rechtsstreit wird durchgeführt. Es fallen folgende Gebühren an:mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 7. Beratung und Post- und Telekommunikationspauschale gem. Nr. 7002 VV RVG

Rz. 56 Die Postpauschale kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn tatsächlich Auslagen entstanden sind. Diese Auslagen müssen bei der Ausführung des Auftrags und nicht erst durch die Übersendung der Rechnung entstanden sein.[42] Wünscht der Mandant eine schriftliche Zusammenfassung des Gesprächs, fällt die Postpauschale an, wenn diese schriftliche Zusammenfassung übersandt...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 1. Die Merkmale der Einigung i.S.d. Nrn. 1000 ff. VV RVG

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / bb) Notanwalt, § 78b ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 FamFG

Rz. 46 Ob der Notanwalt einen Anspruch gegen die Staatskasse hat, ist streitig. Er kann von der Partei Vorschuss verlangen (§ 9 RVG, § 78c Abs. 2 ZPO) und, wenn der Vorschuss nicht bezahlt wird, die Aufhebung seiner Beiordnung fordern (str.).[43]mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / cc) Festgebühren

Rz. 18 Die Gebühren gem. Nrn. 2501, 2503 und 2508 VV RVG sind Festgebühren. Deswegen fallen die Gebühren in dieser Höhe auch dann an, wenn im Einzelfall die verdiente Gebühr geringer wäre (z.B. eine 0,5 Gebühr aus Wert 500,00 EUR sind in der Tabelle gem. § 13 RVG 22,50 EUR; dennoch erhält der Anwalt die Geschäftsgebühr gem. Nr. 2501 VV RVG mit 35,00 EUR (und dazu die 15,00 E...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / (3) Eilverfahren

Rz. 65 Die einstweilige Anordnung ist ein selbstständiges Verfahren (§ 51 Abs. 3 S. 1 FamFG). Für jede einstweilige Anordnung muss ein eigener Bewilligungs- und Beiordnungsantrag gestellt werden (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 RVG). Das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung/eines Arrestes ist kostenrechtlich zusammen mit dem Abänderungsantrag (Abänderung, Aufhebung) ein...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / aa) Beratungshilfegebühren, Zahlungen gem. § 9 BerHG

Rz. 115 Die Gebühr gem. Nr. 2500 VV RVG wird nicht angerechnet, die Gebühren gem. Nrn. 2501, 2503 VV RVG werden entsprechend der jeweiligen Regelung angerechnet. Nach h.M. werden diese Gebühren nicht zuerst auf die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der VKH-Vergütung angerechnet, sondern unmittelbar auf die VKH-Vergütung, und zwar nicht nur auf die Verfahrensgeb...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / I. Anrechnung gem. § 34 Abs. 2 RVG

Rz. 53 Beispiel In einem ersten Beratungsgespräch wird Unterhalt (Wert: 6.000,00 EUR) und Zugewinnausgleich (Wert: 12.000,00 EUR) besprochen, 190,00 EUR werden abgerechnet, anschließend vertritt der Anwalt im Unterhaltsprozess (Wert: 6.000,00 EUR). Folgt man der Meinung, dass stets voll anzurechnen ist, bedeutet das:mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / (3) Widerruf der Einigung

Rz. 84 Die Erstattung setzt voraus, dass der Vergleich wirksam abgeschlossen und von Bestand ist. Im Fall des Widerrufs (Nr. 1000 Abs. 3 VV RVG) zahlt die Staatskasse nichts; das gleiche gilt, wenn es nicht zur Ehescheidung kommt. Soweit nämlich diese Verträge "für den Fall der Scheidung" geschlossen sind, hängt ihre Wirksamkeit und damit Vergütungspflicht davon ab, dass die...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / d) Kosten, die nicht aus der Staatskasse erstattet werden: erfolglose Einigungsgespräche

Rz. 88 Wenn Einigungsgespräche geführt wurden, also Gespräche mit dem Ziel der Vermeidung oder Erledigung von Verfahren (Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG) oder Gespräche gem. Nr. 3101 Nr. 2, Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV RVG, die Einigung aber nicht gelungen ist, werden keine Gebühren aus der Staatskasse erstattet. Die Gebühren sind gleichwohl angefallen – 0,8 Verfahrensgebühr, ...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / a) Die Sperre

Rz. 10 Der Anwalt verdient die Gebühren gem. § 34 RVG, Nrn. 2300 ff., 1000 ff. VV RVG; er kann auch eine Honorarvereinbarung mit dem Mandanten treffen. Das Verbot, eine Honorarvereinbarung zu treffen, ist mit Wirkung ab 1.1.2014 im Rahmen der Beratungshilfe weggefallen, § 8 a.F. BerHG ist aufgehoben. Sowohl die gesetzlichen als auch die vertraglichen Ansprüche darf der Recht...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / cc) Verfahrensbeistand, § 158 FamFG

Rz. 47 Die Vergütung für den berufsmäßigen Verfahrensbeistand erfolgt nach § 158 Abs. 7 S. 2 bis 5, § 168 Abs. 1 FamFG und nicht nach dem RVG.[44] Der Verfahrensbeistand gem. § 158 FamFG erhält seine Vergütung gem. § 158 Abs. 7 FamFG. Der Verfahrensbeistand macht seine Kosten gegen die Staatskasse geltend, die ihrerseits die Auslagen vom Kostenschuldner zurückfordern kann (vg...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / bb) Nicht von der Beiordnung erfasste Angelegenheiten

Rz. 62 Die Bewilligung/Beiordnung erstreckt sich nicht auf Angelegenheiten, die mit dem Hauptverfahren nur zusammenhängen (§ 48 Abs. 5 RVG). Diese Grundregel wird durch Beispiele erläutert (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 bis 4 RVG). Fälle dieser Art sind insbesondere: (1) Änderung des Antrags, Widerantrag Rz. 63 Soll die Klage/der Antrag anders begründet oder erweitert werden oder wir...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / aa) Anrechnungsfälle

Rz. 23 Die Beratungshilfegebühr ("Schutzgebühr") gem. Nr. 2500 VV RVG wird nicht angerechnet. Die Beratungsgebühr (Nr. 2501 VV RVG) wird gem. Anm. Abs. 2 auf Geschäfts- und Verfahrensgebühren vollständig angerechnet, auch auf eine Gebühr gem. Nr. 2503 VV RVG; die Geschäftsgebühr (Nr. 2503 VV RVG) wird gem. Anm. Abs. 2 S. 1 auf die Verfahrensgebühr zur Hälfte, gem. Anm. Abs. ...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / e) Gerichtskosten

Rz. 89 § 48 Abs. 3 RVG spricht nur von der Beiordnung. Für den Mehrvergleich fallen Gerichtskosten an (Nr. 1500 FamGKG KV). Es wird vertreten, dass die Gerichtskosten nicht gefordert werden können wegen § 122 Abs. 1 Nr. 1a ZPO (i.V.m. §§ 113 Abs. 1, 76 Abs. 1 FamFG). Das ist dem Sinn und Zweck der Regelung entsprechend konsequent, auch wenn man bedenkt, dass § 122 Abs. 1 Nr....mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / aa) Gebühren im (hier) anhängigen Verfahren

Rz. 91 Ist Verfahrenskostenhilfe für das Verfahren bewilligt, erstattet die Staatskasse im Rahmen dieser Bewilligung die Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und ggf. Einigungsgebühr. Es kommt weder für die Terminsgebühr noch für die Einigungsgebühr darauf an, ob der Tatbestand dieser Gebühren vor Gericht oder außerhalb des Gerichts verwirklicht wurde. Rz. 92 Der Gesetzgeber hat e...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / V. Die Aussöhnungsgebühr, Nr. 1001 VV RVG

Rz. 48 Der Anwalt erhält die Gebühr für die Mitwirkung bei der Aussöhnung von Ehegatten/Lebenspartnern mit einem Gebührensatz von 1,5. Die Aussöhnung muss nicht von Dauer sein;[69] der Anwalt muss mitgewirkt haben; ist das Ehescheidungsverfahren bereits anhängig, gelten Nrn. 1003, 1004 VV RVG. Der Wert richtet sich nach dem Wert der Ehesache, Begleitgebühr ist die Verfahrens...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 2. Die Terminsgebühr, Vorb. 3 Abs. 3, Nrn. 3104 f. VV RVG

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / 1. Das Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren, § 118 ZPO i.V.m. §§ 113 Abs. 1, 76 Abs. 1 FamFG

a) Gebühren und Werte im Verfahren gem. § 118 ZPO Rz. 101 Für das Verfahren wird die 1,0 Verfahrensgebühr (Nr. 3335 VV RVG) und die 1,2 Terminsgebühr (Vorb. 3 Abs. 3 S. 1, S. 3 Nr. 2 VV RVG) i.V.m. Vorb. 3.3.6 VV RVG, jeweils begrenzt auf den entsprechenden Gebührensatz im Hauptsacheverfahren, sowie die 1,0 Einigungsgebühr (Nr. 1003 VV RVG) vergütet. Die Wertvorschriften steh...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / II. Festsetzung der Gebühren nach § 11 RVG gegen den Mandanten

Rz. 13 Zuständig ist das Gericht des ersten Rechtszugs, und zwar der Rechtspfleger (§ 11 Abs. 1 S. 1 RVG, § 21 Nr. 2 RPflG). Auf Antrag werden Zinsen festgesetzt (Zinssatz: § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO): "5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz", § 11 Abs. 2 S. 2 RVG. Rz. 14 Gegen die Entscheidung des Familiengerichts ist die sofortige Beschwerde gegeben, wenn der Wert des...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / 2. Der Anspruch gegen den Mandanten

a) Bestehender Anspruch Rz. 105 Der Anwalt verdient alle Gebühren gem. RVG und zwar gem. Tabelle zu § 13 RVG ("Reichenrecht"). b) Sperre von Gebühren gem. § 13 RVG, die ab Beiordnung entstehen, § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, §§ 113 Abs. 1, 76 Abs. 1 FamFG Rz. 106 Der Vergütungsanspruch gegen den Mandanten gem. Tabelle zu § 13 RVG kann aber nicht geltend gemacht werden, solange die Bew...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / ee) Nicht alle Auftraggeber gelangen in das nachfolgende Mandat

Rz. 28 Streitig ist auch die Anrechnung, wenn von mehreren Auftraggebern nicht alle in das nachfolgende Verfahren gelangen. Hierzu wird vertreten, dass nach Kopfteilen abgerechnet wird.[24]mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / cc) Verfahren zur Erteilung einer familienrechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, Anm. Abs. 2 zu Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG

Rz. 14 Genehmigungsverfahren im Familienrecht sind die Verfahren gem. §§ 1643, 1821 und 1822 BGB. Zustimmungen des Gerichts werden weder beantragt noch erteilt. Es kommen nur die Zustimmungsersetzungen vor. Diese betreffen den gesetzlichen Güterstand (§§ 1365 Abs. 2, 1366 Abs. 3 S. 3, 1369 Abs. 2 BGB) und die Gütergemeinschaft (§§ 1426, 1430, 1452 BGB). Nicht betroffen sind di...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / e) Terminsgebühr, Anm. Abs. 2, 3 zu Nr. 3104 VV RVG: Einigung/Einigungsbemühungen bzgl. hier nicht rechtshängiger Ansprüche ("Mehrvergleich") – Terminsgebühr

Rz. 35 Die Bestimmung bezieht sich auf Einigungsverhandlungen vor Gericht ("in dem Termin"), wie sie für die Verfahrensgebühr in Anm. Nr. 2 zu Nr. 3101 VV RVG stehen. Das Ziel der Einigung ist hier das gleiche wie dort (s. Rdn 8 ff.): Es wird versucht, einen Mehrvergleich zustande zu bringen. Ausgenommen sind (Anm. Abs. 3) die Fälle, in denen die betreffende Sache nirgends r...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / c) Lösungsvorschläge

Rz. 33 Fall (1): [31] Der Mandant ist "wegen Beratungshilfe" (§ 6 Abs. 2 S. 1 BerHG) zum Anwalt gekommen; weil er von Anfang an in Beratungshilfe beraten oder vertreten werden wollte, ist er der typische Fall der "nachträglichen Antragstellung". Der Anwalt verdient die Gebühren gem. § 34 RVG, Nrn. 2300, 1000 ff. VV RVG. Bekommt der Mandant die Beratungshilfe bewilligt, darf d...mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / a) Gebühren und Werte im Verfahren gem. § 118 ZPO

Rz. 101 Für das Verfahren wird die 1,0 Verfahrensgebühr (Nr. 3335 VV RVG) und die 1,2 Terminsgebühr (Vorb. 3 Abs. 3 S. 1, S. 3 Nr. 2 VV RVG) i.V.m. Vorb. 3.3.6 VV RVG, jeweils begrenzt auf den entsprechenden Gebührensatz im Hauptsacheverfahren, sowie die 1,0 Einigungsgebühr (Nr. 1003 VV RVG) vergütet. Die Wertvorschriften stehen in § 23a RVG. Dieser Vergütungsanspruch richte...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / a) Anrechnung gem. § 34 Abs. 2 RVG

Rz. 34 § 34 Abs. 2 RVG enthält keine Berechnungsvorschrift. Ist die Anrechnung nicht ausgeschlossen, aber eine Gebührenvereinbarung getroffen, die z.B. einen Stundensatz oder eine Pauschale beinhaltet, stoßen diese Vergütungen mit der verfahrenswertabhängigen Vergütung bei der Geschäftsgebühr oder bei der Verfahrensgebühr zusammen. Soweit gem. § 34 Abs. 1 S. 2 RVG auf BGB ve...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – Nr. 2300 VV RVG

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§ 9 Die Werte im außergerichtlichen Mandat – Streiterledigung, § 23 Abs. 1 RVG

A. Einleitung Rz. 1 Grundsätzlich sind die für das entsprechende gerichtliche Verfahren geltenden Vorschriften anzuwenden (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG). Angesprochen sind alle Fälle, in denen ein gerichtliches Verfahren über den betreffenden Gegenstand möglich wäre. Es kommt nicht darauf an, ob das Verfahren durchgeführt werden soll, nur in Betracht gezogen wird, oder ob es vermiede...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / D. Beratung, sofern keine Gebührenvereinbarung getroffen ist: § 34 Abs. 1 S. 2, 3 RVG

Rz. 40 § 34 RVG sieht in erster Linie eine Gebührenvereinbarung vor und enthält nur für den Fall, dass eine solche nicht abgeschlossen wird, Vergütungsvorschriften. I. § 34 Abs. 1 S. 2 RVG: Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts Rz. 41 Ermittlung der Gebühr: Die Beratungstätigkeit des Anwalts ist Dienstvertrag, so dass § 612 Abs. 2 BGB anzuwenden ist, oder Werkv...mehr

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§ 10 Die Werte im außergerichtlichen Mandat – Streitverhütung (vorsorgende Rechtspflege), § 23 Abs. 3 RVG

A. Einleitung Rz. 1 Seit Eheverträge/LPartverträge durch die Rechtsprechung mehr in das allgemeine Bewusstsein gerückt wurden, gehört zum Tätigkeitsbereich der Anwälte nicht nur die Bewertung schon vorliegender Eheverträge im Krisenfall (§ 23 Abs. 1 RVG), sondern mitunter auch die Beratung zum Ob und Wie eines Ehevertrages vor der notariellen Beurkundung. B. Abgrenzung § 23 Ab...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / 3. Die Einigungsgebühr, Nrn. 1000 ff. VV RVG

Rz. 5 Sie fällt nach allgemeinen Regeln an. Ist die einstweilige Anordnung anhängig, beträgt sie 1,0, ist dies nicht der Fall, 1,5 (Nrn. 1000, 1003 VV RVG).mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / c) Besprechung zur Vermeidung/Erledigung des Verfahrens, Vorb. 3 Abs. 3 S. 1, 3 Nr. 2 VV RVG

aa) Gebührentatbestand Rz. 23 § 19 Nr. 2 RVG bestimmt zwar, dass außergerichtliche Verhandlungen zum Rechtszug gehören, d.h. durch die Verfahrensgebühr abgegolten sind. Der Tatbestand Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG ist aber eine Ausnahme von dieser Regel für den Fall, dass mündlich oder telefonisch verhandelt wird und unter der weiteren Voraussetzung, dass diese Besprechung...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / d) "Terminsgebühr ohne Termin": Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG

aa) Voraussetzungen Rz. 31 Die Terminsgebühr ohne Termin hat zwei Voraussetzungen:mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / aa) Gebühren

Rz. 16 Der Anwalt kann aus der Staatskasse die Beratungsgebühr mit 35,00 EUR (Nr. 2501 VV RVG), die Geschäftsgebühr mit 85,00 EUR (Nr. 2503 VV RVG) und die Einigungsgebühr mit 150,00 EUR (Nr. 2508 VV RVG) je nach Ablauf des Mandats verlangen. Neben der Einigungsgebühr ist immer entweder die Beratungs-, oder die Geschäftsgebühr als Begleitgebühr angefallen.mehr