Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 8 Beim Gerichtsvollzieher entsteht für die Wegnahme des Papiers eine Gebühr von EUR 26,– gem Nr 221 KV zu § 9 GvKostG zuzüglich etwaiger Auslagen. Zu den Gerichtsgebühren bei Erlass des Überweisungsbeschlusses s bei § 835 Rn 33. Die Anwaltsgebühr mit einem Satz von 0,3 der Gebühr gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 und ggf 3310 erfasst als Gebühr für die gleiche Angelegenheit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Handlung, Duldung, Unterlassung.

Rn 288 Beim Vorschuss nach § 887 II kommt es auf dessen Betrag an; Werte von Ersatzvornahme nach § 887 I und Vorschuss sind wegen wirtschaftlicher Identität nicht zu addieren (§ 5 Rn 5). Für § 888 zählt das Interesse des Gläubigers, nicht das Zwangsgeld (OLGR Köln 05, 259; OLGR Rostock 09, 75: Hauptsachewert). Im Fall des § 890 kommt es ebenfalls auf das Interesse des Gl an ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Gebühren.

Rn 44 Für die Vollstreckung erhält der GV die Geb nach Nr 240 KV GVKostG iHv 150 EUR. Hinzu treten weitere 22 EUR Zeitzuschlag je weiterer Stunde, sofern drei Stunden überschritten sind, vgl Nr 500 KV GVKostG. § 10 I 1 GVKostG bestimmt den einmaligen Anfall der Geb, auch wenn die Räumung mehrere Schuldner betrifft. Erledigt sich die Vollstreckung ohne vollständige Mitwirkung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Tragweite.

Rn 1 Da bei Beginn des Rechtsstreits die Auswirkungen des angestrebten Urteils auf die Belange der Parteien nicht immer absehbar sind, wird der Streitwert nicht nach dem Angreiferinteresse (§ 3 Rn 4), sondern unabhängig von der Frage, wer von den Grundstückseigentümern als Kl auftritt, normativ bestimmt (BGHZ 23, 205; § 3 Rn 4). Es entscheidet der höhere Wert. Die Belange de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorschuss.

Rn 5 Nach Abs 2 kann der Anwalt die Übernahme des Mandats von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen, der sich nach § 9 RVG bemisst und grds in voller Höhe der voraussichtlich entstehenden Vergütung einschließlich der Auslagen verlangt werden kann (BGH VersR 91, 122 [BGH 21.06.1990 - IX ZR 227/89]). Dies gilt nicht für die Beiordnung nach § 121 V, denn eine Vorschussp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Übergangsrecht.

Rn 75 In Übergangsfällen (§§ 60, 61 RVG) ist mangels eines Auftrags aus Praktikabilitätsgründen auf das erste Tätigwerden des Anwalts in eigener Sache abzustellen. Abzustellen ist auf die erste Tätigkeit im Rechtsstreit. Es kommt es nicht auf das Datum der Zustellung an. Auch dann, wenn die Zustellung vor der Gebührenänderung erfolgt, rechtfertigt dies nicht die Anwendung al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 16 Es entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv 22 EUR. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Übernahme einer beweglichen Sache zum Zweck der Verwertung die Gebühr aus § 9 GVKostG iVm KV Nr 206 von EUR 17,60. Gibt der Dritte die Sache nicht heraus, entsteht die Gebühr aus § 9 GVKostG iVm KV Nr 221 iHv EUR 28,60. Für die Verwertung ist ihm die Gebühr nach § 9 GVKost...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vergütung.

Rn 11 Eine Vergütung des Schiedsrichters. wird zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Eine Vergütung entsteht allerdings auch ohne Vereinbarung gem § 612 BGB, da eine schiedsrichterliche Tätigkeit nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Die Höhe der Vergütung unterliegt ebenfalls freier Vereinbarung. Nicht selten werden Vereinbarungen unter Bezugnahme auf Verfahrensordn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Streitgenossenschaft.

Rn 29 Eine Kostenfestsetzung zwischen Streitgenossen findet nur statt, wenn der Ausgleichsanspruch im Titel eindeutig geregelt ist (Kobl JurBüro 90, 1468). Bei einer anteiligen Kostentragung muss dies der Kfb entsprechend zum Ausdruck bringen. Der von jedem Streitgenossen zu zahlende Betrag ist gesondert auszuweisen (Kobl Rpfleger 95, 381) und es ist anzugeben, ob sie anteil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 15 Es gilt ein Regel-Ausnahme-Prinzip: Ebenso wenig wie der Rechtspfleger die Richtigkeit der Kostengrundentscheidung überprüfen kann, ist er grds nicht berechtigt zu prüfen, ob der Kostenerstattungsanspruch aufgrund materieller Einwendungen erloschen oder gehemmt ist (BGH, NJW 14, 2287, 2288). Das Verfahren der §§ 103 ff. dient lediglich der betragsmäßigen Bestimmung des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung trägt nach § 788 der Schuldner. Verzichtet der Gläubiger auf die Rechte aus Pfändung und Überweisung, trägt er die Kosten der Zwangsvollstreckungsmaßnahme, weil sie in der von ihm durchgeführten Art und Weise nicht notwendig war (Köln JurBüro 95, 387; aA Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 843 Rz 6; HK-ZV/Bendtsen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Vorläufige Wertfestsetzung.

Rn 20 Die vorläufige Festsetzung nach § 63 I GKG ist nicht anfechtbar (Hamm MDR 05, 1309; OLGR Celle 06, 534; Brandbg FamRZ 08, 1207; Ddorf MDR 08, 1120; Köln JMBlNW 08, 239; Jena MDR 10, 1211; Frankf MDR 12, 733). § 68 I 1 GKG lässt die Beschwerde nur für den Beschl nach § 63 II GKG zu; die Anforderung des Gebührenvorschusses nach § 67 GKG ist für sich anfechtbar, was einen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Klageänderung, -ermäßigung, -erweiterung, -rücknahme.

Rn 177 Ab deren Eintritt ist der neue Wert des Gegenstandes anzusetzen (Ddorf NJW-RR 00, 1594 [OLG Düsseldorf 23.11.1999 - 10 W 124/99]); für Änderung auf einen neuen Streitgegenstand wird zT jedenfalls für die Anwaltsgebühren eine Wertaddition befürwortet (OLGR Hamm 07, 324; OLGR Celle 08, 630; KG MDR 08, 173 [KG Berlin 27.08.2007 - 8 W 53/07]; für die Gebühren gelten § 36 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Gebühren.

Rn 16 Beim Gerichtsvollzieher entsteht für die Wegnahme des Hypothekenbriefs eine Gebühr von EUR 26,– gem Nr 221 KV zu § 9 GvKostG. Bei einer Hilfspfändung wird die Gebühr nur erhoben, wenn der Gläubiger den Pfändungsbeschluss über die dem Papier zugrunde liegende Forderung vorlegt, bevor der Gerichtsvollzieher das Papier dem Schuldner zurückgibt, DB-GvKostG zu Nr 221 KV. So...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten und Gebühren.

Rn 11 Bei dem Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 242 iVm § 769 ZPO handelt es sich grds um kein eigenständiges Verfahren. Es stellt gem § 19 I Nr 11 RVG grds gebührenrechtlich keine besondere Angelegenheit dar, sofern nicht eine abgesonderte mündliche Verhandlung hierüber stattfindet. Ist dies nicht der Fall, bedarf es daher auch keiner gesonder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zwangsverwaltung.

Rn 284 Für die Jahresgebühr nach Ziff 2221 KV Anl 1 GKG bestimmt sich der Wert gem §§ 7 II, 55 GKG nach den Jahres-Bruttoeinkünften. Für die Anwaltsgebühren gilt § 27 RVG, der allerdings den Streit um die Vergütung des Zwangsverwalters nicht umfasst; insoweit ist das Vergütungsinteresse maßgeblich (BGH MDR 07, 983 [BGH 08.03.2007 - V ZB 63/06]). In der Beschwerde wird auf di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 48 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Zustellung die Gebühr nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 100 von EUR 11,–...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Gericht: Zwangsversteigerung KV 2210 ff, Zwangsverwaltung KV 2220 ff. Der Gläubiger ist vorschusspflichtig, auch für die Auslagen für Sachverständigen und Zwangsverwalter. Wert: Wert der Hauptforderung §§ 54–56 GKG. Für die Eintragung einer Zwangshypothek eine volle Gebühr nach §§ 32, 62 KostO. Bei Belastung mehrerer Grundstücke fällt für jede Eintragung eine Gebühr an ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Soweit die Beteiligten dem gerichtlichen Vorschlag folgen und sich für die Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung entscheiden, setzt das Gericht das Verfahren aus. Eine solche Aussetzung des Verfahrens folgt der Regelung des § 21. Rn 5 Inwiefern für die Mediation VKH in Anspruch genommen werden kann, ist umstri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kostenerstattung.

Rn 4 Den Gedanken der Kostenerstattung durch die unterlegene Partei enthält im staatlichen Prozess § 91, der im schiedsrichterlichen Verfahren nicht direkt anwendbar ist (§ 1042 Rn 14). Es gilt hier nur § 1057, der die Frage mittelbar anspricht (Anteil der Parteien an den zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten). Ungeklärt ist die Möglichkeit einer Erstattung eines vereinbar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Kosten/Gebühren.

Rn 58 Die Gebühren des Gerichts richten sich nach KV 1812 GKG, werden mithin nur bei einer Verwerfung oder Zurückverweisung erhoben. Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich nach VV 3500 RVG (s Rn 49). Das Beschwerdegericht hat über die Kosten zu entscheiden. Diese trägt nach § 97 I bei erfolgloser Beschwerde der Beschwerdeführer. IÜ gelten die §§ 91 ff. Der Unterlegene t...mehr

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AGS 06/2023, Die Erforderli... / III. Zusammenfassung

Im Rahmen der Beratungshilfe besteht die gesetzliche Besonderheit, wonach die Beratungshilfe in Form einer Vertretung nur dann besteht, wenn sie erforderlich ist, wenn der Rechtsuchende also nach der Beratung angesichts des Umfangs, der Schwierigkeit oder der Bedeutung der Rechtsangelegenheit für ihn seine Rechte nicht selbst wahrnehmen kann. Die Vertretungsgebühr Nr. 2503 V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Nicht von § 57 umfasste Entscheidungen.

Rn 5 Zur Frage der Anfechtbarkeit v Entscheidungen nach § 52 s § 52 Rn 6. Zur Anfechtbarkeit v Zwischenentscheidungen s § 58 Rn 1. Soweit sich die Anfechtbarkeit v Entscheidungen bzw Entscheidungsbestandteilen, wie zB der Verfahrenswert (§§ 59 I FamGKG, 32 II RVG) oder die Kostenfestsetzung (§ 85 iVm § 104 III 1 ZPO), nach eigenständigen Regelungen richtet, schränkt § 57 der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kostenanfall.

Rn 12 Die Kosten müssen in Grund und Höhe tatsächlich erwachsen sein. Hierbei genügt grds die Rechtspflicht zur Zahlung; es muss noch keine tatsächliche Zahlung erfolgt sein (Köln Rpfleger 65, 242; KG NJW-RR 92, 404 [KG Berlin 17.06.1991 - 24 W 6408/90]). Steht jedoch eindeutig und unstr fest, dass der Anwalt auf seinen Anspruch verzichtet (Bambg JurBüro 81, 768) oder der An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Grundlagen.

Rn 138 Der Streit um die Unterhaltspflicht, § 231 FamFG, ist vermögensrechtlicher Natur. Den GeS regelt § 51 I FamGKG (für andere Unterhaltsfälle s Stichwort Unterhalt). Ausgangspunkt ist grds die Unterhaltsforderung. Freiwillige Leistungsanteile zählen mit, soweit sie eingeklagt werden; ein Zurückgehen alleine auf das Titulierungsinteresse erfolgt nicht (so zuletzt noch Ham...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (Abs 2 S 2).

Rn 5 Erfasst werden Post-, Fernsprech- Telefax- und Telegrafengebühren. Statt qualifizierter Glaubhaftmachung iSv § 294 I genügt diesbzgl die Versicherung des Rechtsanwalts, dass sie entstanden sind, Abs 2 S 2 (MüKoZPO/Schulz § 104 Rz 15). Nicht ausreichend ist eine Erklärung durch die Partei. Die schlichte Unterzeichnung der Kostenberechnung durch den Rechtsanwalt enthält k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolge.

Rn 5 Im Rahmen der Sicherungsvollstreckung sind Vollstreckungsmaßnahmen gestattet, die der Beschlagnahme dienen, aber nicht der Verwertung. Zulässig ist die Pfändung beweglichen Vermögens iSv Abs 2, dh von Sachen (§§ 808 ff), Forderungen und anderen vermögenswerten Gegenständen (§§ 828 ff). Eine Versteigerung oder Überweisung scheidet dagegen aus. Nach Abs 1 S 1a ist auch ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Rente.

Rn 211 Wegen Tötung oder Verletzung eines Menschen: Nach Aufhebung des § 42 I GKG aF zum 1.8.13 gelten insoweit nunmehr § 9 ZPO iVm § 48 I GKG bzw § 23 I 1 RVG. Ein Abfindungsvergleich über laufende Rentenleistungen rechtfertigt idR nicht die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts; wird aber gleichzeitig das Versicherungsverhältnis endgültig beendet, ist ein geringer Mehrwert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Streit um die Wirksamkeit des Prozessvergleichs.

Rn 235 Es bleibt im Streit um die Wirksamkeit eines Vergleichs, namentlich bei Fortsetzung des Rechtsstreits beim Wert der ursprünglich gestellten Anträge (BGH MDR 12, 1436); mitverglichene Gegenstände führen nur zur Werterhöhung, soweit sie nunmehr in den Rechtsstreit einbezogen werden (hM, Übersicht in BGH FamRZ 07, 630, wo die Frage offen bleibt; aA Saarbr JurBüro 90, 97;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Stufenklage.

Rn 18 Da die verbundenen Anträge idR auf ein identisches wirtschaftliches Ziel gerichtet sind, ist für den ZuS trotz grds Wertaddition alleine auf den höchsten Einzelwert abzustellen (Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 34 Stufenklage; dies verkennend Zö/Herget § 3 Rz 16.158 Stufenklage und § 5 Rz 7; ebenfalls aA Brandbg MDR 02, 536 [OLG Brandenburg 15.11.2001 - 1 AR 44/01]; wie h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Restschuldbefreiung.

Rn 171 Der Antrag ist nach dem wirtschaftlichen Interesse des Schuldners zu bewerten, mangels Anhaltspunkten nach § 23 III 2 RVG mit 5.000 EUR (BGH JurBüro 07, 315; Ddorf JurBüro 08, 32 zur aF). Der Versagungsantrag des Gläubigers ist nach Auffassung des BGH aufgrund des obj Interesse gem § 3 zu bewerten (mangels Grundlage 4.000 EUR JurBüro 07, 315). Jedenfalls bei Ausschlus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Tenor.

Rn 7 Das Gesuch wird bei fehlenden Sachentscheidungsvoraussetzungen als ›unzulässig verworfen‹. Ist es zulässig, aber nicht begründet, wird es ›als unbegründet zurückgewiesen‹; ist es begründet, wird es entspr § 547 Nr 3 ›für begründet erklärt‹. In allen Fällen ist zu empfehlen, im Tenor deutlich zu machen, wer der Ablehnende ist und wer abgelehnt wird: ›Das Gesuch des Bekla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 62 Für die Änderung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens entsteht keine Gerichtsgebühr. Ob ein Antrag auf Feststellung eines Anspruchs aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung iSd § 850f II streitwerterhöhend wirkt, hängt vom Risiko einer privilegierten Vollstreckung ab (Schlesw JurBüro 21, 257). Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 27 Für den Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens müssen nach § 280 II die zusätzlichen Voraussetzungen des Verzugs nach § 286 gegeben sein. Anschaulicher lässt sich insoweit vom Schadensersatz statt der Rechtzeitigkeit der Leistung sprechen. Nach dem Tatbestandsaufbau kann für die nähere Bestimmung dieses Begriffs und damit die Schadensqualifikation nicht § 286 aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Teilweise Bewilligung von PKH.

Rn 10 Die Sperrwirkung besteht aber nur im Umfang der Bewilligung, so dass Gebührentatbestände, die nicht von der Beiordnung erfasst sind, weiterhin geltend gemacht werden können. In diesem Umfang kann auch eine Festsetzung der Gebühren gem § 11 RVG gegen die Partei erfolgen (Ddorf FamRZ 08, 1767). Wie bei den Gerichtskosten gilt auch hier, dass dann, wenn nur für einen Teil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 76 Für Pfändung und Überweisung entsteht grds eine Gerichtsgebühr von 22 EUR gem KV Nr 2110. Die Anwaltsgebühr mit einem Satz von 0,3 der Gebühr gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 und ggf 3310 erfasst als Gebühr für die gleiche Angelegenheit auch die Verwertung. Für die Pfändung von grundbuchfähigen Rechten gelten die Ausführungen zu § 830 Rn 16. Bei einer Doppelpfändung ent...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gebührenstreitwert.

Rn 15 Mit Blick auf die Ermittlung des Gerichtskostenvorschusses ist bei jedem Antrag der Streitwert anzugeben, §§ 61, 63 GKG. Die Wertfestsetzung für die sachliche Zuständigkeit gilt nach § 62 S 1 GKG, § 23 I 1 RVG grds auch für den GeS; entspr gilt nach § 54 FamGKG (vgl Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 54 FamGKG). Dieser darf alsdann nach hM nur noch unter Beachtung der Zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 5 Für die Ernennung des Sequesters durch das Gericht der belegenen Sache fallen keine Gerichtsgebühren an. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist die Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie etwa für den Antrag auf Bestellung des Sequesters nicht erneut an. Infolge seiner gerichtlichen Bestellung steht d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kein Antrag.

Rn 9 Wird das streitige Verfahren auch vom Ag nicht beantragt, gerät das Verfahren in Stillstand, indem die Parteien es nicht betreiben (§ 204 II BGB). Die Hemmung der Verjährung endet sechs Monate (§ 204 II 1 BGB) nach der letzten Verfahrenshandlung (§ 204 II 3 BGB). Letzte Verfahrenshandlung ist der Zugang der Widerspruchsnachricht an den ASt (BGH 30.7.20 – III ZR 192/19)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die VO (EU) 2016/1104 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften (EuPartVO) vom 24.6.2016 (ABl. EU 16 L 183/1) ist am 29.7.16 in Kraft getreten (Art 70 I). Sie gilt ab 29.1.19 (Art 70 II...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Übergegangene Rechtsanwaltsgebühren.

Rn 6 Auch zwischen dem beigeordneten Rechtsanwalt und der Partei besteht ein Anwaltsvertrag, so dass ein Vergütungsanspruch zwischen Partei und Anwalt besteht. Dieser Vergütungsanspruch geht aber gem § 59 I RVG auf die Staatskasse über, soweit die Staatskasse den Anwalt bezahlt. Nr 1b normiert, dass die Staatskasse den auf sie übergegangenen Anspruch gegen die Partei allerdi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Antrag auf Versäumnisurteil durch den Kläger.

Rn 34 Auch das Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren setzt einen (schriftlichen) Antrag des Kl voraus, dass bei Nichtanzeige der Verteidigungsbereitschaft durch den Bekl das Versäumnisurteil ergehen soll. Der Antrag kann nach Satz 2 schon in der Klageschrift gestellt werden. Ein erst später gestellter Antrag, der Prozess- und kein Sachantrag ist und für den § 270 S ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 27 Grund- und Betragsverfahren bilden eine Gebühreneinheit. Es ist keine Zurückverweisung iSd § 21 RVG, wenn die Berufung gegen das Grundurteil verworfen oder zurückgewiesen wird (BGH FamRZ 04, 1194 f = NJW-RR 04, 1294; dem folgend Köln 1.12.06 – 17 W 138/06 – juris). Bei sonstiger Zurückverweisung ist die bereits entstandene Verfahrensgebühr (VV 3100) anzurechnen (Vorb 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung.

Rn 4 Die Anerkennung, Vollstreckbarkeit u Vollstreckung von Entscheidungen werden in Kap IV (Art 36–57) geregelt (deutsche Durchführungsbestimmungen in §§ 4–10, 15–26 IntGüRVG). Die in einem MS ergangenen Entscheidungen werden in den anderen MS anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf, also ipso iure (Art 36 I). Es gilt der Grundsatz der Wirkungsers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 21 Der Verfahrenswert des einstweiligen Anordnungsverfahrens richtet sich nach § 41 FamGKG; die Vorschrift stellt einen Bezug zum Wert der Hauptsache her. Ausgangswert des einstweiligen Anordnungsverfahrens ist gem § 41 S 2 FamGKG der hälftige Gebührenwert der Hauptsache (hier: § 51 FamGKG), der entspr der Bedeutung des einstweiligen Anordnungsverfahrens herab- oder herau...mehr

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AGS 06/2023, Anhörungsrüge ... / IV. Auslagenerstattung

1. Grundentscheidung Das BVerfG hat die Auslagen der Beschwerdeführerin im Verfassungsbeschwerdeverfahren der Landeskasse auserlegt. Nach § 34a Abs. 3 BVerfGG könne das BVerfG die volle oder teilweise Erstattung von Auslagen auch dann anordnen, wenn die Verfassungsbeschwerde erfolglos geblieben sei. Dies gelte auch, wenn sie, wie hier, nicht zur Entscheidung angenommen worden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Gebührenstreitwert.

Rn 8 Für den GeS gelten §§ 40, 47, 48 GKG, § 23 RVG; über § 48 GKG gilt § 4 ZPO entsprechend. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der einleitenden Prozesshandlung (für die Revision: BGH NJW-RR 98, 1452 [BGH 30.07.1998 - III ZR 56/98]). Hervorzuheben ist auch in diesem Zusammenhang der Grundsatz der Wertkonstanz (Rn 1); Wertschwankungen desselben Streitgegenstands nach dem Bewertung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Anwaltsbeiordnung.

Rn 24 Die Partei hat ein Beschwerderecht, wenn ihr Antrag auf Beiordnung eines Anwalts abgelehnt wird, auch wenn die Hauptsachentscheidung nicht anfechtbar ist (BGH FamRZ 11, 1138). Sie ist auch beschwerdebefugt, wenn ihr ein nicht beauftragter Rechtsanwalt beigeordnet wird (Celle NdsRpfl 95, 46). Bei Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes ist stre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Anwaltsvertrag (Abs 1 lit b).

Rn 5 Der Anwaltsvertrag beurteilt sich grds nach dem Recht am gewöhnlichen Aufenthalt des Rechtsanwalts (s bereits oben Art 4 Rn 11 sowie Mayer in Mayer/Kroiß, RVG, 8. Aufl, § 1 Rz 218; MAHIntWirtR/Trittmann/Schmaltz § 3 Rz 144 ff; differenzierend Staud/Magnus Art 4 Rz 301 ff und Reithmann/Martiny/Knöfel Rz 10.18); s aber ggf IV bei internationalen Sozietäten und Fällen. Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 30 Die Kosten des Drittschuldnerprozesses, also des Rechtsstreits zwischen dem Gläubiger und dem Drittschuldner über eine gepfändete und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesene Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner, sind als Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 I grds erstattungsfähig (BGH NJW 19, 1816 Tz 7). Im Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldne...mehr