Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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zfs 5/2014, Anfall der Eini... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Vollstreckungserinnerung ist nach § 766 Abs. 2 Alternative 2 ZPO zulässig, aber unbegründet, weil der Zahlungsplan der Gerichtsvollzieherin v. 6.9.2013 keine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VV RVG auslöst." Vor dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG lautete Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 und 2 VV-RVG wie folgt: “Die Gebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss ei...mehr

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AGS 5/2014, Zulässige Anwal... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin ist eine Rechtsanwaltskanzlei aus Essen, der Beklagte Anwalt aus Hamburg. Beide Parteien sind im Filesharing-Abmahn-Geschäft tätig; die Klägerin überwiegend im Ruhrgebiet und Rheinland, der Beklagte ausdrücklich bundesweit. Der Beklagte warb mit Google-AdWord-Anzeigen und auf seinen Homepages ... und ... mit einer "kostenlosen Erstberatung" und einer "kostenlosen...mehr

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zfs 5/2014, Kein Wegfall de... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 4141 VV RVG fällt die zusätzliche Verfahrensgebühr dann an, wenn der Rechtsanwalt daran mitwirkt, dass das Strafverfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird und eine Hauptverhandlung entbehrlich wird. Nach allg. Auffassung fällt hierunter auch eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO (vgl. Gerold/Schmidt/Bu...mehr

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AGS 5/2014, Zulässige Anwal... / 3 Anmerkung

Tempora mutantur, et nos mutamur in illis Es ist noch nicht allzu lange her, da hätte hier eine Urteilsanmerkung gestanden, die mit dem LG Essen im wahrsten Sinne des Wortes "ins Gericht gegangen" wäre. Es ist noch gar nicht so lange her, da vertraten die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf, die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und auch der Verfasser dieser Urteilsanmerkung ...mehr

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AGS 5/2014, Keine gesondert... / 3 Anmerkung

Soweit das Gericht auf § 18 Nr. 5 RVG abgestellt hat, beruht dies offenbar darauf, dass das Gericht noch mit einer überholten Gesetzesfassung arbeitet. Richtig hätte es lauten müssen § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG. In der Sache wäre aber auch dies falsch gewesen, da § 18 Nr. 5 a.F. = § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG n.F. nichts mit Verfahren nach Teil 6 VV zu tun hat, sondern kraft seines ausdr...mehr

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zfs 5/2014, Anfall der Eini... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist jedenfalls im Ergebnis zuzustimmen. I. Anfall der Einigungsgebühr Nach der Neufassung von Abs. 1 der Anm. zu Nr. 1000 VV RVG durch das 2. KostRMoG kann die Einigungsgebühr unter verschiedenen Voraussetzungen entstehen. 1. Normale Einigungsgebühr Einmal fällt diese Gebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags an, durch den der Streit oder die Ungew...mehr

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zfs 5/2014, Terminsgebühr f... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… II. a) Ohne Erfolg macht die Rechtsbeschwerde geltend, aufgrund der Verhandlungen im Gerichtstermin v. 24.5.2012 sei im Ausgangsrechtsstreit eine Terminsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 3 HS 1 Fall 3 VV RVG entstanden." [12] aa) Die Terminsgebühr gem. Nr. 3202 VV RVG entsteht nach der Vorb. 3 Abs. 3 Hs. 1 Fall 3 VV RVG unter anderem für die Mitwirkung an auf die Erledigung ...mehr

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AGS 5/2014, Offensichtlich ... / Leitsatz

Die Behauptung der fehlenden Beauftragung eines Rechtsanwalts hat nach § 11 Abs. 5 S. 1 RVG grundsätzlich zur Folge, dass die Vergütungsfestsetzung abzulehnen und ein bereits ergangener Vergütungsfestsetzungsbeschluss aufzuheben ist. Dies gilt aber nicht, wenn die Einwendung offensichtlich aus der Luft gegriffen ist, weil sich aus den aktenkundigen Schreiben und Unterlagen z...mehr

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zfs 5/2014, Anfall der Eini... / Sachverhalt

Die anwaltlich vertretene Gläubigerin hatte die Gerichtsvollzieherin beauftragt, die Mobiliarzwangsvollstreckung gegen den Schuldner zu betreiben und gem. § 802a Abs. 2 Nr. 4 ZPO, § 807 ZPO und § 802a Abs. 2 Nr. 5 ZPO vorzugehen. Die Gerichtsvollzieherin setzte einen Zahlungsplan fest und teilte dies der Gläubigerin mit. Daraufhin beantragte diese die Berücksichtigung einer ...mehr

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AGS 5/2014, Anzuwendendes R... / 1 Aus den Gründen

Vorliegend geht es um die Frage, ob die dem Verteidiger zustehenden Pflichtverteidigergebühren nach der Rechtslage vor dem 1.8.2013 (Inkrafttreten des 2. KostRMoG) oder nach der danach geltenden Neufassung des RVG zu berechnen sind. Der jetzige Pflichtverteidiger war im hiesigen Verfahren zuvor als Wahlverteidiger tätig. Mit Beschl. v. 13.1.2014 wurde er als Pflichtverteidige...mehr

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AGS 5/2014, Prüfung der Erf... / 2 Anmerkung

Von einem Strafsenat hätte man eigentlich mehr an Sachkunde in strafrechtlicher und gebührenrechtlicher Hinsicht erwarten dürfen. Der Gebührentatbestand der Nr. 2101 VV setzt nicht voraus, dass der Anwalt nicht schon im Ausgangsverfahren beauftragt war. Der Ausschluss bei Vorbefassung galt nach der vergleichbaren Vorschrift der BRAGO (§ 20 Abs. 2 BRAGO). Dieser Ausschluss ist...mehr

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AGS 5/2014, Angemessener Vo... / 2 Aus den Gründen

Dem Kläger steht gegen die Beklagte aus einem zwischen den Parteien abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag Anspruch auf Freistellung in der geltend gemachten Höhe gem. § 9 RVG zu. Die Beklagte hat Deckung für ein sozialgerichtliches Verfahren erteilt. Gem. § 9 RVG waren die Prozessbevollmächtigten des Klägers berechtigt, einen Kostenvorschuss zu berechnen. Die in Ans...mehr

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AGS 5/2014, Aussetzung des ... / 3 Anmerkung

Quod licet iovi, non licet bovi. Die Entscheidung ist im Ergebnis richtig.[1] Ob es dazu allerdings der analogen Anwendung des § 11 Abs. 4 RVG bedarf, mag dahinstehen. Zutreffend erscheint die unmittelbare Anwendung des § 148 ZPO, in den man sich die Wertung des § 11 Abs. 4 ZPO hineinlesen kann. Konsequenterweise muss man dann auch im Vergütungsprozess aussetzen, wenn der Stre...mehr

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zfs 5/2014, Kein Wegfall der zusätzlichen Verfahrensgebühr bei Wiederaufnahme des zunächst eingestellten Verfahrens

RVG § 15 Abs. 4; VV RVG Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 4141; StPO § 170 Abs. 2 Leitsatz Ist dem Verteidiger die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 4141 VV RVG dadurch angefallen, dass er an der Einstellung des Ermittlungsverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mitgewirkt hat, so fällt diese Gebühr nicht dadurch wieder weg, dass die Staatsanwaltschaft die Erm...mehr

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AGS 5/2014, Keine Terminsge... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist – worauf der Beschwerdegegner zutreffend hinweist – trotz der entgegenstehenden Rechtsmittelbelehrung des SG nach § 1 Abs. 3 RVG i.d.F. ab 1.8.2013 (vgl. Beschl. d. Senats v. 18.2.2014 – L 5 SF 436/13 B E) zulässig. Insbesondere hätte es auch ihrer Zulassung nicht bedurft, da der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt (§§ 56 Abs. 2 S. 1, § 3...mehr

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AGS 5/2014, Vergütung für Z... / 2 Aus den Gründen

1. Die weitere Beschwerde des Beistands ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 u. 33 Abs. 3 S. 3 RVG zulässig. Die Beschwerdefrist von zwei Wochen wurde eingehalten (§ 33 Abs. 6 S. 4 und 3 S. 3 RVG). 2. Das Verfahren war gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 2 RVG dem Senat zur Entscheidung zu übertragen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat. Mit Verwunderung hat der...mehr

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AGS 5/2014, Keine Terminsge... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdegegner war dem Kläger in dem vor dem SG geführten Klageverfahren im Wege der Prozesskostenhilfe als Prozessbevollmächtigter beigeordnet worden. In diesem Verfahren hatte der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Übernahme der Kabelnutzungsgebühren und weiterer 3,80 EUR Kaltwasserkosten für die Monate November u. Dezember 2008 als Unterkunftskosten nach dem S...mehr

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AGS 5/2014, Keine Terminsge... / 2 Aus den Gründen

Im Streitfall beurteilt sich die Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit in der Berufungsinstanz des Ausgangsrechtsstreits nach dem RVG i.d.F., die für bis zum 31.7.2013 erteilte Aufträge gilt (vgl. § 60 Abs. 1 RVG). 1. Das Beschwerdegericht hat im Wesentlichen ausgeführt: Eine Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV sei nicht angefallen. In der mündlichen Verhandlung im Parallelverfahr...mehr

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AGkompakt 5/2014, Abrechnun... / I. Drei außergerichtliche Angelegenheiten

Die Vorschrift des § 17 Nr. 1a RVG bestimmt, dass das Verwaltungsverfahren und das Nachprüfungsverfahren zwei verschiedene Angelegenheiten darstellen. Darüber hinaus wird aber auch klargestellt, dass ein Verfahren auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eine dritte außergerichtliche Angelegenheit ist. Insgesamt drei Angelegen...mehr

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AGS 5/2014, Rechtsbeschwerd... / 2 Aus den Gründen

1. Die Rechtsbeschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zulässig. a) Auf das Festsetzungsverfahren sind die Vorschriften des FamFG anwendbar. Nach Art. 111 Abs. 1 des FGG-RG (BGBl I S. 2586) finden das FGG und das SpruchG in der bis zum 1.9.2009 geltenden Fassung allerdings weiter Anwendung, wenn das Verfahren in erster Instanz vor Inkrafttreten des FamFG am 1.9.2009 eingel...mehr

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AGS 5/2014, Berechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Eine Terminsgebühr für das Verfahren B ist in der Berufungsinstanz nicht angefallen. 1. Die Voraussetzungen der Entstehung von Terminsgebühren sind in der Vorbem. 3 Abs. 3 VV geregelt. Die Vorschrift lautet: "Die Terminsgebühr entsteht sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nich...mehr

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zfs 5/2014, Anfall der Einigungsgebühr für einen Zahlungsplan nach § 802 Abs. 2 ZPO

VV RVG Nr. 1000; ZPO § 802 Abs. 2 Leitsatz Setzt der Gerichtsvollzieher einen Zahlungsplan nach § 802b Abs. 2 S. 2 ZPO fest, löst dies grds. keine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VV RVG aus. AG Augsburg, Beschl. v. 11.11.2013 – 1 M 9500/13 Sachverhalt Die anwaltlich vertretene Gläubigerin hatte die Gerichtsvollzieherin beauftragt, die Mobiliarzwangsvollstreckung g...mehr

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FF 5/2014, Verstoß gegen den Grundsatz kostensparender Prozessführung – Berücksichtigung im Vergütungsfestsetzungsverfahren

RVG § 56 Leitsatz 1. Werden die Regelung der elterlichen Sorge für das Kind und die Regelung des Umgangs durch den Verfahrensbevollmächtigten zum Gegenstand getrennter Verfahren gemacht, so verstößt dieser damit gegen den Grundsatz kostensparender Prozessführung. 2. Dieser Verstoß gegen den Grundsatz kostensparender Prozessführung kann auch dann noch im Vergütungsfestsetzungsve...mehr

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AGkompakt 5/2014, Abrechnun... / IV. Gebührenbemessung in Sozialsachen

Rspr. nimmt geringere Gebühren an Im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit gilt für die dortigen Rahmengebühren § 3 Abs. 2 RVG. Die Rechtsprechung geht hier i.d.R. von einem geringeren Gebührenbetrag aus, was jedoch unzutreffend ist.mehr

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zfs 5/2014, Terminsgebühr für Besprechungen

VV RVG Vorbem. 3 Abs. 3, Nr. 3104, 3202 Leitsatz Gespräche über Verfahrensabsprachen, mit deren Befolgung eine Beendigung des Verfahrens nicht verbunden ist, wie etwa Gespräche über eine bloße Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens, lösen eine Terminsgebühr gem. Vorbemerkung 3 Abs. 3 Hs. 1 Fall 3 RVG-VV nicht aus. BGH, Beschl. v. 6.3.2014 – VII ZB 40/13 Sachverhalt Der Kl. war für d...mehr

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AGS 5/2014, Berechnung der ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend.[1] Beispiel In einem Rechtsstreit über 5.000,00 EUR verhandeln die Parteien unter Mitwirkung ihrer Anwälte im Termin über die Klageforderung und über weitergehende 10.000,00 EUR, die in einem anderen Verfahren anhängig sind, und schließen einen Gesamtvergleich, der beide Verfahren erledigt. I. Verfahren I (Wert: 5.000,00 EUR)mehr

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zfs 5/2014, Terminsgebühr f... / Leitsatz

Gespräche über Verfahrensabsprachen, mit deren Befolgung eine Beendigung des Verfahrens nicht verbunden ist, wie etwa Gespräche über eine bloße Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens, lösen eine Terminsgebühr gem. Vorbemerkung 3 Abs. 3 Hs. 1 Fall 3 RVG-VV nicht aus. BGH, Beschl. v. 6.3.2014 – VII ZB 40/13mehr

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AGS 5/2014, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte für ein beabsichtigtes Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Zahlung laufenden Unterhalts mit einem beim FamG eingereichten Antrag um Verfahrenskostenhilfe nachgesucht. Der Antrag wurde zurückgewiesen. Hiernach beantragte der Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit ...mehr

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AGS 5/2014, Aussetzung des ... / Leitsatz

Wird im Kostenfestsetzungsverfahren die Bestimmung des maßgeblichen Gebührenstreitwerts erforderlich, ist das Verfahren bis zur Entscheidung des hierfür zuständigen Ausgangsgerichts in analoger Anwendung des § 11 Abs. 4 RVG auszusetzen. BGH, Beschl. v. 20.3.2014 – IX ZB 288/11mehr

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AGS 5/2014, Erhöhte Geschäf... / 2 Aus den Gründen

Zwischen den Parteien besteht zunächst Streit darüber, ob der Anwalt des Klägers berechtigt war, die Vertretung des Klägers und seiner Ehefrau in dieser Unfallsache jeweils als getrennte Angelegenheit abzurechnen oder ob er sie als gemeinsame Angelegenheit behandeln musste, weil so geringere Kosten entstanden wären. Letztere Auffassung der Beklagtenseite ist jedoch unzutreffe...mehr

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zfs 5/2014, Anfall der Eini... / Leitsatz

Setzt der Gerichtsvollzieher einen Zahlungsplan nach § 802b Abs. 2 S. 2 ZPO fest, löst dies grds. keine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VV RVG aus. AG Augsburg, Beschl. v. 11.11.2013 – 1 M 9500/13mehr

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zfs 5/2014, Kein Wegfall de... / Leitsatz

Ist dem Verteidiger die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 4141 VV RVG dadurch angefallen, dass er an der Einstellung des Ermittlungsverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mitgewirkt hat, so fällt diese Gebühr nicht dadurch wieder weg, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder aufnimmt. (Leitsatz der Schriftleitung) AG Berlin-Tiergarten, Beschl....mehr

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AGkompakt 5/2014, Abrechnun... / Einführung

Mit dem 2. KostRMoG ist die bisherige Nr. 1 des § 17 RVG zur Nr. 1a geworden, da eine neue Nr. 1 eingefügt worden ist. Inhaltliche Änderungen sind mit der neuen Nummerierung allerdings nicht verbunden. Gleichwohl gibt die Versetzung der Vorschrift Anlass, auf ihren Regelungsgehalt nochmals hinzuweisen.mehr

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FF 5/2014, Verstoß gegen de... / 1 Gründe:

Der beteiligte Rechtsanwalt hat als Verfahrensbevollmächtigter in dem Ausgangsverfahren die Kindesmutter vertreten. Diese war Antragsgegnerin in einem vom Kindesvater mit Schriftsatz vom 29.9.2011 eingeleiteten Verfahren, mit dem dieser die alleinige elterliche Sorge auf dem Gebiet des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das gemeinsame, im Haushalt der Kindesmutter lebende Kind...mehr

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AGS 5/2014, Keine Kosteners... / Leitsatz

Vertritt sich ein Anwalt als Betroffener in einem Bußgeldverfahren selbst, kann er keine Kostenerstattung nach den Vorschriften des RVG verlangen. LG Potsdam, Beschl. v. 9.1.2014 – 24 Qs 151/13mehr

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AGS 5/2014, Keine Kosteners... / 1 Sachverhalt

Das gegen den Betroffenen, einen Rechtsanwalt, geführte Bußgeldverfahren hatte das AG gem. § 47 Abs. 2 OWiG auf Kosten der Landeskasse, der auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen auferlegt wurden, eingestellt. Einen Verteidiger hatte der Betroffene nicht beauftragt. Anschließend machte der Betroffene für seine in eigener Sache entfaltete Tätigkeit Gebühren und Auslagen...mehr

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zfs 5/2014, Kein Wegfall de... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Erinnerung gegen den Beschl. v. 30.1.2014 begründet die Erinnerungsführerin u.a. wie folgt: “Das Ermittlungsverfahren kann vielmehr jederzeit von der StA aus unterschiedlichen Gründen wieder aufgenommen werden. Trotzdem ist unstreitig, dass die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO eine solche ist, die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen die Gebühr 4141 anfallen ...mehr

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AGS 5/2014, Feststellungskl... / 2 Aus den Gründen

Die Streitwertbeschwerde ist gem. § 32 Abs. 2 RVG i.V.m. § 68 Abs. 1 GKG zulässig, insbesondere ist die Mindestbeschwer des § 68 Abs. 1 S. 1 GKG erreicht und die Frist der §§ 68 Abs. 1 S. 3, 63 Abs. 3 S. 2 GKG gewahrt. Sie hat in der Sache zum Teil Erfolg. Der Gebührenstreitwert für den Feststellungsantrag war auf 5.677,20 EUR (12 x 473,10 EUR) festzusetzen. Der Wert einer au...mehr

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AGS 5/2014, Angemessener Vo... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte seinen Anwalt mit der Erhebung einer Klage vor dem SG beauftragt. Nach Deckungsschutzzusage des Rechtsschutzversicherers machte der Anwalt einen Vorschuss gem. § 9 RVG geltend, und zwar in Höhe der jeweiligen Mittelgebühren einer Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV (300,00 EUR) und einer Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV (280,00 EUR) nebst Auslagen und Umsatzsteu...mehr

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AGS 5/2014, Prüfung der Erf... / 1 Aus den Gründen

Dem Beschwerdeführer steht weder die Gebühr der Nr. 2102 VV noch diejenige der Nr. 4130 oder 4131 VV zu. Die Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels sieht nur einem Rechtsanwalt zu, der bislang noch nicht gerichtlich tätig geworden und mit der Sache auch noch nicht befasst gewesen ist. Hat der Rechtsanwalt den Angeklagten jedoch bereits vertreten bzw. i...mehr

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AGkompakt 5/2014, Abrechnun... / III. Gegenstandswert bei Wertgebühren

Gegenstandswert ist nur Bruchteil der Hauptsache Da für die außergerichtliche Tätigkeit nach § 23 Abs. 1 S. 3 RVG der Wert gilt, der im Falle eines gerichtlichen Verfahrens gelten würde, richtet sich in den Eilverfahren vor den Verwaltungsbehörden folglich der Wert nach den für gerichtliche Eilverfahren vorgesehenen Werten. In verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten des vorläuf...mehr

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AGS 5/2014, Keine gesondert... / 2 Aus den Gründen

Die vom Verteidiger zur Festsetzung angemeldete Verfahrensgebühr nach Nr. 6211 VV betrifft den dritten Rechtszug. In einem dritten Rechtszug ist der Verteidiger aber nicht tätig geworden. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte den Versuch unternommen, das Berufungsverfahren, also die zweite anwaltsgerichtliche Instanz, durch den AnwGH fortführen zu lassen. Dies lehnte der AnwGH ...mehr

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zfs 5/2014, Kein Wegfall de... / Sachverhalt

Die StA hatte gegen den Angekl. wegen Nötigung ermittelt. Seine Verteidigerin hat in dem Ermittlungsverfahren eine Stellungnahme zur Sache abgegeben, die die StA veranlasst hat, das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen. Auf das Rechtsmittel der Geschädigten hat die StA das Verfahren wieder aufgenommen. In der Hauptverhandlung ist der Angekl. freigesprochen worden. I...mehr

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AGkompakt 5/2014, Übergangs... / I. Überblick

Ermäßigte Gebühren sind abgeschafft In verwaltungs- und sozialrechtlichen Angelegenheiten haben sich im Zuge des 2. KostRMoG zum 1.8.2013 umfangreiche Änderungen ergeben. Eine der gravierenden Änderungen war die Abschaffung der ermäßigten Geschäftsgebühren im Widerspruchsverfahren (Nrn. 2301, 2401 VV a.F.) sowie die Abschaffung der ermäßigten Verfahrensgebühr im sozialgericht...mehr

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zfs 5/2014, Das neue Fahrei... / V. Verstöße vor dem 1.5.2014, eingetragen nach dem 1.5.2014 im FaER

§ 65 Abs. 3 Nr. 3 StVG regelt für Entscheidungen, die ab dem 1.5.2014 im Fahreignungsregister gespeichert werden, dass diese (unabhängig vom dem Datum der Rechtskraft) ausschließlich dem dann geltenden neuen Recht unterliegen. Die Vorschrift ist aus Praktikabilitätsgründen für die Handhabung der Umstellung im KBA erforderlich.[23] Eine Tilgungshemmung für Eintragungen ab dem...mehr

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AGS 5/2014, Aufrechnungserk... / 3 Anmerkung

In einer als Weisung zu qualifizierenden Handreichung hat die Bundesagentur für Arbeit die Jobcenter angewiesen, vor der Auszahlung zu erstattender Kosten des Vorverfahrens nach § 63 SGB X und außergerichtlicher Kosten, die in sozialgerichtlichen Verfahren entstanden sind, zu prüfen, ob dieser Kostenerstattungsanspruch mit eigenen Ansprüchen aufgerechnet werden kann. Von die...mehr

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AGS 5/2014, Offensichtlich ... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten des Erinnerungsverfahrens streiten um den Anspruch des Erinnerungsgegners auf Vergütung seiner Tätigkeiten für die Erinnerungsführerin im Zusammenhang mit dem unter dem Aktenzeichen 5 K 1/10 (vormals: 4 K 1/10] geführten finanzgerichtlichen Rechtsstreit. Die Erinnerungsführerin erhob mit dem von dem Erinnerungsgegner verfassten und von ihm an das Gericht übers...mehr

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AGS 5/2014, Keine Kosteners... / 2 Aus den Gründen

a) Zu Recht hat die Rechtspflegerin des AG eine Festsetzung der vom Beschwerdeführer geltend gemachten Gebühren und Auslagen abgelehnt. Denn für die Verteidigung in eigener Sache erhält der Rechtsanwalt als Betroffener eines Bußgeldverfahrens, für das gem. §§ 46 Abs. 1, 105 Abs. 1 OWiG die Regelungen der StPO sinngemäß gelten, keine Gebühren erstattet. aa) Zwar gehören zu den...mehr

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zerb 5/2014, Gültigkeit von... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 2. war die Ehefrau des Erblassers, der einen Adoptivsohn hatte. Mit jeweils notariell beurkundeten Testamenten setzte der Erblasser 2004 zu seiner alleinigen Erbin – unter Anordnung geringfügiger Vermächtnisse für seine Schwester und deren Tochter – die Beteiligte zu 2. ein, 2005 hingegen – ohne weitere Bestimmungen – seine Schwester und seine Nichte zu gle...mehr

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zerb 5/2014, Gültigkeit von... / Aus den Gründen

(...) 1. Ein Vergütungsanspruch als berufsmäßig tätiger Nachlasspfleger steht dem Beteiligten zu 1. allerdings nicht – mehr – zu, weil er nach den §§ 2 Satz 1, 1. Halbs. VBVG, 1962 BGB erloschen ist. a) Der Vergütungsanspruch des Berufspflegers richtet sich nach den §§ 1915 Abs. 1 Satz 1 und 2, 1836 Abs. 1 Satz 2, 1836 Abs. 1 Satz 3 BGB iVm den Vorschriften des Vormünder- und ...mehr