Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 07/2013, Verletzung der... / Leitsatz

Gerichtliche Streitwert- und Kostenfestsetzungsentscheidungen müssen als Entscheidungen mit objektiv berufsregelnder Tendenz dem Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (bzw. dem entsprechenden Art. 17 der Verfassung von Berlin) entsprechen. Dies gilt auch für die Streitwertfestsetzung nach dem GKG, weil sich aus ihr gem. § 2 Abs. 1 u. § 32 Abs. 1 RVG die Höhe de...mehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / I. Aktuelle Fassung der Übergangsvorschrift

Auch die Übergangsregelung des § 60 RVG ist geringfügig geändert worden. Sie hat jetzt folgende Fassung: § 60 Übergangsvorschrift (1) Die Vergütung ist nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt oder der Rechtsanwalt vor diesem Zeitpunkt bestellt ...mehr

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FF 07/2013, Entwurf eines G... / 4. Vergütungsvereinbarungen – Verzicht und Erfolgshonorar

In Abkehr vom bisherigen Vergütungsvereinbarungsverbot (§ 8 BerHG) werden flexiblere Vergütungsmodelle zugelassen (§ 6a Abs. 2 BerHG-E, § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4, § 4a Abs. 1 S. 3 RVG – n.F.). Neben der Möglichkeit, die Aufhebung zu beantragen und den Vergütungsanspruch auf eine Vereinbarung zu stützen, wird eine Verzichtsmöglichkeit (Tätigkeit pro bono) geschaffen und speziel...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / II. Die Kosten des als Mediator tätigen Rechtsanwalts

Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der als Mediator tätige Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken.[3] Nach S. 2 erhält der Anwalt die Gebühren nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts, sofern keine Vereinbarung getroffen worden ist. In diesem Fall richtet sich mithin der Gebührenanspruch nach § 612 Abs. 2 BGB. 1. Die Gebührenvereinbarung nach § 34 Abs. 1 S. 1 R...mehr

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ZFS 6/2013, Anfall, Höhe un... / Sachverhalt

Der Kl. hatte die beklagte Bank aus abgetretenem Recht vor dem LG F auf Rückabwicklung einer Beteiligung an einer Gesellschaft in Anspruch genommen. Der Kl. verlangte von der Bekl. Zug um Zug gegen Abtretung dieser Beteiligung die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals, entgangenen Gewinns, die Erstattung von an das Finanzamt gezahlten Zinsen wegen Aberkennung der zunächst ge...mehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / 17. Mahnverfahren

Erhält der Anwalt den Auftrag zum Mahnverfahren vor dem Stichtag und den Auftrag zur Durchführung des streitigen Verfahrens nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung, gilt für das Mahnverfahren altes Recht und für das streitige Verfahren neues Recht, da es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 2 RVG). Das gilt auch dann, wenn der Anwalt schon zusammen mit...mehr

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AGS 07/2013, Klage und Drit... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Ob die isolierte Drittwiderklage zulässig ist oder nicht, spielt keine Rolle. Solange das Gericht im Verfahren über die Klage auch über die (unzulässige) Drittwiderklage entscheidet, bleibt es eine einzige Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG, so dass die Gebühren nur einmal anfallen. Da Klage und Widerklage hier denselben Gegenstand betrafen, greif...mehr

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AGS 07/2013, Anwaltsgebühre... / 1. Gerichtsinterne Mediation

Der durch Art. 2 MediationsG vom 21.7.2012 (BGBl I S. 1577) neu gefasste § 278 Abs. 5 ZPO sieht nunmehr vor, dass das Gericht die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen kann, der alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen kann....mehr

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AGS 07/2013, Nicht durchgef... / 1 Aus den Gründen

Die als aus eigenem Rechts der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers gem. § 32 RVG gegen die Verfahrenswertfestsetzung mit dem Ziel einer Heraufsetzung des Verfahrenswertes für den Versorgungsausgleich eingelegte Beschwerde ist zulässig (§§ 59 Abs. 1, 57 Abs. 3, 5; 55 FamGKG) und führt auch in der Sache zur Festsetzung eines Wertes für das Versorgungsausgleichsverfah...mehr

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AGS 07/2013, Kosten eines P... / 2 Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel bleibt ohne Erfolg. Die zur Kostenfestsetzung angemeldete Kostenrechnung des Architekturbüros B. & L. weist keinen innerprozessualen gutachterlichen Bezug auf, sondern ist dem Bereich der von der Partei allein zu tragenden Kosten zuzurechnen. Soweit die Beklagte nach eigenem Vortrag über kein eigenes Personal verfügt, sondern im Rahmen der von ihr b...mehr

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AGS 07/2013, Beschränkung d... / 2 Aus den Gründen

Hinsichtlich des Beschwerdeführers zu 1) ist die Verfassungsbeschwerde schon deshalb nicht zur Entscheidung anzunehmen, da dessen Vertreter trotz gerichtlichen Hinweises den Nachweis seiner Bevollmächtigung gem. § 22 Abs. 2 BVerfGG nicht geführt hat (vgl. BVerfGE 62, 194 <200>). Darüber hinaus liegen die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidu...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwaltung, Abkürzungsverzeichnis

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 3. Parteikosten

Rz. 323 Im Range der jeweiligen "Hauptforderung" (hier also im Range der "laufenden" wiederkehrenden Leistungen) können auch die Kosten angemeldet werden, welche für die Rechtsverfolgung entstanden sind. Insbesondere sind dies die Kosten eines damit beauftragten Rechtsanwaltes. Rz. 324 Meldet dieser nur die laufenden Forderungen eines Beteiligten, z.B. die Zinsen eines Grundp...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / VII. Einsatz berufsbedingter Spezialkenntnisse

Rz. 913 Ist der Verwalter Rechtsanwalt, kann er die Vergütung nach dem RVG fordern, wenn ein Zwangsverwalter, der nicht Rechtsanwalt ist, die vorgenommene Tätigkeit einem Anwalt übertragen hätte. Dies gilt auch für Steuerberater und andere Personen mit besonderer Qualifikation (§ 17 Abs. 3 ZwVwV), für Letztere aber nur, wenn es für deren freiberufliche Tätigkeit ein anerkann...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / IV. Kosten

Rz. 95 Für die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder der Zulassung eines Beitritts erhebt das Gericht eine Pauschalgebühr von 50 EUR (Nr. 2220 KVGKG) zuzüglich der Zustellungsauslagen (Nr. 9002 KVGKG). Diese Gebühr ist also wertunabhängig und fällt auch bei Abweisung des Antrags an (zu weiteren Verfahrenskosten und zu den Kosten einer Beschwerd...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 2. Zuständigkeit

Rz. 100 Über die sofortige Beschwerde entscheidet das Landgericht. Für die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Anordnung (bzw. den Beitritt) oder gegen die Ablehnung einer solchen Anordnung erhebt das Landgericht gemäß Nr. 2240 KVGKG eine Festgebühr von 100 EUR. Rz. 101 Gegen die Entscheidung des Landgerichts ist Rechtsbeschwerde (§ 574 ZPO) zulässig, wenn diese vom Landger...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / I. Muster Nr. 1: Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung

Rz. 1126 Muster 1 Zum Amtsgericht Musterstadt Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeige ich an, dass ich die Volksbank Musterstadt, Mar...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 6. Haftung und Kosten

Rz. 945 Allgemein[343] wird angenommen, dass schlechte Arbeit des Verwalters nicht durch Herabsetzung der Vergütung sanktioniert werden kann. Hat er jedoch einen Schaden verursacht (z.B. den Winterdienst versäumt) und muss er jetzt erhebliche Zeit aufwenden, um diesen Schaden zu beseitigen, kann er hierfür keine Vergütung nach § 19 ZwVwV verlangen.[344] Rz. 946 Der Streit um ...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / IV. Muster Nr. 4: Vorläufiger Teilungsplan

Rz. 1129 Muster 4 Amtsgericht Musterstadt 2 L 122/13 Vorläufiger Teilungsplan zum Verteilungstermin vom 20.4.2013 im Zwangsverwaltungsverfahren gegen Peter Faul I. Vorbericht Das Zwangsverwaltungsverfahren wurde durch Beschl. v. 20.3.2013 auf Antrag der Volksbank Musterstadt angeordnet. Die erste Beschlagnahme erfolgte am 21.3.2013 durch Eingang des Ersuchens auf Eintragung des Zwa...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 5. Vergütung und Kosten

Rz. 1112 Die Festsetzung der Vergütung erfolgt durch das Prozessgericht (Handhabung entsprechend siehe § 4 Rn 1117). Es ist streitig, ob die Vergütung vom Vollstreckungsgericht (das den Pfändungsbeschluss erlassen hat) oder vom Vollstreckungsgericht der belegenen Sache (welches den Sequester bestellt hat) festzusetzen ist. Letztere Auffassung verdient den Vorzug. Neben den Ko...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / VI. Kosten

Rz. 1082 Für die Überleitung fällt keine Anordnungsgebühr (siehe § 1 Rn 95) an, wohl aber die Verfahrensgebühr (siehe § 1 Rn 374). Der Anwalt erhält die Verfahrensgebühr Nr. 3311 Nr. 4 RVG (wegen des Geschäftswertes siehe § 1 Rn 295 f.), jedoch keine besondere Gebühr für den Überleitungsantrag. Rz. 1083 Selbstverständlich bleiben die Kosten der Zwangsversteigerung unberührt. ...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / I. § 1 RVG (Rechtsmittel nach dem RVG)

Rechtsbehelfe und Rechtsmittel richten sich nach dem RVG In § 1 Abs. 3 RVG wird klargestellt werden, dass sich Rechtsbehelfe und Rechtsmittel in Verfahren nach dem RVG ausschließlich nach den Vorschriften dieses Gesetzes richten. Damit soll verhindert werden, dass Rechtsmittelbeschränkungen aus der Verfahrensordnung des zugrunde liegenden Verfahrens in das RVG hineininterpret...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Einstweilige Anordnungen (§ 17 Nr. 4 RVG)

Nach dem derzeitigen Wortlaut des § 17 Nr. 4 RVG sind nur solche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes als gesonderte Angelegenheiten anzusehen, die "auf Antrag" eingeleitet werden. Diese Einschränkung wird aufgehoben, sodass künftig auch einstweilige Anordnungen von Amts wegen eine eigene Angelegenheit darstellen, z.B. in Kindschaftssachen, Unterbringungssachen, Betreu...mehr

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AGS 6/2013, Vergütung des Rechtsanwalts bei Scheidungsfolgenvergleich im Rahmen von Verfahrenskostenhilfe

Leitsatz Ob der bevollmächtigte Rechtsanwalt, dem für geltend zu machende oder abzuwehrende Ansprüche, die nicht rechtshängig geworden sind, ein Auftrag zur Vertretung im gerichtlichen Verfahren erteilt worden ist, bei einer auf den Vergleichsabschluss beschränkten Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe über diese noch nicht rechtshängig gewordenen Ansprüche für die anwaltlich...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / VIII. § 22 Abs. 2 RVG (Wertgrenze bei mehreren Auftraggebern)

Erhöhung der Wertgrenze nur bei verschiedenen Gegenständen Geändert wird die Regelung des § 22 Abs. 2 RVG, die eine Anhebung des Höchstwerts bei mehreren Auftraggebern vorsieht. Entsprechend der Rspr. des BGH (AGS 2010, 213 m. Anm. Thiel, bestätigt in AGS 2012, 142) wird klargestellt, dass eine Anhebung des Höchstwerts gem. § 22 Abs. 2 S. 2 RVG nur dann in Betracht kommt, wen...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / II. § 3 RVG (Vollstreckung in sozialrechtlichen Angelegenheiten)

Vollstreckung gegen Behörden in Sozialsachen Bislang fehlten Gebühren für eine Vollstreckung nach § 201 Abs. 1 S. 1 SGG gegen Behörden in Sozialsachen, da es in der Vollstreckung keine Rahmengebühren gibt. In § 3 Abs. 1 S. 2 RVG wird jetzt angeordnet, dass sich die Gebühren in der Vollstreckung nach dem Gegenstandswert richten, sodass damit die Wertgebühren nach den Nrn. 3309...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / III. § 13 RVG (Wertgebühren)

Neue Gebührenbeträge In § 13 Abs. 1 RVG werden die Gebührenbeträge für die Wertgebühren angehoben. Die Gebühr der untersten Wertstufe wird auf 45,00 EUR angehoben. Darüber hinaus wird auch die Staffelung der Wertstufen geändert. Anstelle der bisherigen zwölf Wertstufen bis 5.000,00 EUR wird es künftig nur noch sieben Wertstufen geben. Der bisherige Mindestbetrag von 10,00 EUR...mehr

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AGS 6/2013, Anforderungen an nicht gebührenrechtliche Einwendungen nach § 11 Abs. 5 RVG

RVG §§ 8 Abs. 2, 11 Abs. 5 ZPO § 89 Abs. 2 BGB § 209 Leitsatz Allgemeine, in keiner Weise substantiierte und nach Aktenlage nicht ansatzweise nachvollziehbare Vorwürfe gegen den Prozessbevollmächtigten hindern die Gebührenfestsetzung zu seinen Gunsten nicht. Die Einwendung und Einrede, der Prozess sei vollmachtlos geführt worden, eine etwaige Vergütungsforderung zudem verjährt...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / VI. § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG (Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss oder -bescheid)

In § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG wird klargestellt, dass alle Erinnerungen gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss oder Kostenfestsetzungsbescheid immer eine gesonderte Angelegenheit darstellen, also auch dann, wenn die Kostenfestsetzung vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle durchgeführt wird.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / XI. § 49 RVG (Wertgebühren aus der Staatskasse)

PKH-/VKH-Gebühren ermäßigen sich erst ab 4.000,00 EUR Auch die Tabelle des § 49 RVG wird angehoben. Zudem erhält der beigeordnete Anwalt zukünftig dieselben Beträge wie ein Wahlanwalt bis zu einem Wert von 4.000,00 EUR und nicht – wie bisher – lediglich bis 3.000,00 EUR. Zu den jeweiligen Beträgen siehe die Tabelle in Anhang C VII.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 3. Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und nachfolgendes gerichtliches Verfahren in Bußgeldsachen (§ 17 Nr. 11 RVG)

Doppelte Postentgeltpauschale in Bußgeldsachen In Bußgeldsachen stellen das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das nachfolgende erstinstanzliche gerichtliche Bußgeldverfahren zukünftig ebenfalls verschiedene Angelegenheiten dar, sodass auch hier die Postentgeltpauschale der Nr. 7002 VV künftig gesondert anfällt.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / IV. § 16 Nr. 3a RVG (Gerichtsstandsbestimmungsverfahren)

Gerichtsstandsbestimmungsverfahren zählt zur Hauptsache Mit der neuen Nr. 3a in § 16 RVG wird dargestellt, dass ein Gerichtsstandsbestimmungsverfahren für den Prozessbevollmächtigtein immer zum Rechtszug zählt und keine gesonderte Vergütung auslöst, unabhängig davon, ob es zur Bestimmung gekommen ist oder nicht.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 2. Vorbereitendes und nachfolgendes gerichtliches Verfahren in Strafsachen (§ 17 Nr. 10 RVG)

Doppelte Postentgeltpauschale in Strafsachen Der Gesetzgeber stellt klar, dass entgegen der Rspr. des BGH (AGS 2013, 56) das vorbereitende Verfahren und das erstinstanzliche Verfahren in Strafsachen zwei verschiedene Angelegenheiten darstellen, sodass die Postentgeltpauschale der Nr. 7002 VV gesondert anfällt.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Zahlungsvereinbarung (Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Nr. 1000 VV; § 31b RVG)

Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarungen In der neuen Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV regelt der Gesetzgeber zukünftig die Einigungsgebühr für eine Zahlungsvereinbarung. Darunter ist eine Einigung zu verstehen, in der der Schuldner die Erfüllung des Anspruchs zusagt und der Gläubiger dem Schuldner durch die Gewährung von Ratenzahlung oder Stundung entgegenkommt und gl...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen zum RVG durch das 2. KostRMoG

Einleitung Die Änderungen zum RVG durch das 2. KostRMoG, insbesondere die Anhebung der Beträge zu den Wertgebühren, der Gebührenrahmen und auch der Festgebühren sind am 16.5.2013 vom Bundestag verabschiedet worden. Der Bundesrat hatte hiernach am 7.6.2013 den Vermittlungsausschuss angerufen, da die Länder zu hohe Ausgaben und zu geringe Einnahmen befürchteten. Der Vermittlung...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / X. § 48 RVG (Umfang des Anspruchs und der Beiordnung)

1. Anschlussbeschwerde (Abs. 2) Nachgetragen wird, dass sich die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein eigenes Rechtsmittel immer auch auf die Verteidigung gegen ein Anschlussrechtsmittel erstreckt. 2. Einigung in Ehesachen (Abs. 3) Verfahrens- und Terminsgebühr bei Einigungen anlässlich der Scheidung Mit der Neufassung des § 48 Abs. 3 RVG wird klargestellt, dass sich di...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / VII. § 19 RVG (Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen)

1. Erbringung der Sicherheitsleistung und deren Rückgabe (Abs. 2 S. 2 Nr. 7) Der neue § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 RVG stellt klar, dass sämtliche Tätigkeiten des Anwalt im Verfahren, die auf Erbringung einer Sicherheitsleistung oder deren Rückgabe gerichtet sind, zum Rechtszug gehören. 2. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10a (Beschwerdeverfahren, wenn sich die Gebühren nach Teil 4, 5 oder 6 ri...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / XII. § 58 RVG (Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen)

1. Anrechnung nach gebührenrechtlichen Angelegenheiten In Kombination der §§ 58 Abs. 3 S. 1 u. 17 Nr. 10 RVG wird künftig klargestellt, dass sich der Pflichtverteidiger Vorschüsse und Zahlungen, die er vor oder nach der gerichtlichen Bestellung oder Beiordnung erhalten hat, nur innerhalb der jeweiligen Angelegenheiten anrechnen lassen muss. Daher darf zukünftig eine Zahlung f...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / V. § 17 RVG (Verschiedene Angelegenheiten)

1. Einstweilige Anordnungen (§ 17 Nr. 4 RVG) Nach dem derzeitigen Wortlaut des § 17 Nr. 4 RVG sind nur solche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes als gesonderte Angelegenheiten anzusehen, die "auf Antrag" eingeleitet werden. Diese Einschränkung wird aufgehoben, sodass künftig auch einstweilige Anordnungen von Amts wegen eine eigene Angelegenheit darstellen, z.B. in Kin...mehr

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AGS 6/2013, Vergütung des R... / 3 Anmerkung

Das OLG Frankfurt hat unter Verkennung der Systematik des § 48 RVG falsch entschieden. Mit einer Auslegung des Bewilligungsbeschlusses hat die sich aus § 48 Abs. 3 RVG ergebende Privilegierung nämlich nichts zu tun. Nach § 48 Abs. 1 RVG bestimmt sich der Vergütungsanspruch des Anwalts grundsätzlich nach den Beschlüssen, durch die die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewill...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / IX. § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG (Gegenstandswert im Verfahren auf Vermögensauskunft)

Die Begrenzung des Gegenstandswerts für die Vertretung in einem Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO wird von derzeit 1.500,00 EUR auf künftig 2.000,00 EUR angehoben.mehr

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AGS 6/2013, Vergütung des R... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde in dem Verfahren zur Festsetzung der Vergütung nach § 55 RVG ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt. Die Beschwerdesumme ist erreicht (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 ff. RVG). Für die Frage, in welchem Umfang dem Verfahrensbevollmächtigten ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zusteht, kommt es gem. §§ 45, 48 RVG auf den Inhalt des Bew...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 3. Rückwirkung in sozialgerichtlichen Verfahren (Abs. 4)

Der neue § 48 Abs. 4 RVG ordnet an, dass sich die Prozesskostenhilfe in sozialgerichtlichen Verfahren auch auf die Tätigkeiten im vorgelagerten PKH-Prüfungsverfahren erstreckt sowie auf die Vorbereitung der Klage, sodass die entsprechenden Tätigkeiten im Rahmen des § 14 Abs. 1 RVG gegenüber der Landeskasse zu berücksichtigen sind.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / VII. Gebührentabelle zu § 49 RVG

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / II. Gebührentabelle zu § 13 Abs. 1 RVG

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Erbringung der Sicherheitsleistung und deren Rückgabe (Abs. 2 S. 2 Nr. 7)

Der neue § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 RVG stellt klar, dass sämtliche Tätigkeiten des Anwalt im Verfahren, die auf Erbringung einer Sicherheitsleistung oder deren Rückgabe gerichtet sind, zum Rechtszug gehören.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 2. Begrenzung auf die Höchstgebühr des Wahlanwalts

Des Weiteren wird in dem neuen § 58 Abs. 3 S. 3 RVG eine weitere Anrechnung eingefügt. Zahlungen des Auftraggebers sind danach auch dann anzurechnen, wenn das Doppelte der Höchstgebühren des Wahlanwalts überschritten wird. Damit soll verhindert werden, dass der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt eine höhere Vergütung erhalten kann als ein Wahlverteidiger.mehr

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AGS 6/2013, Vergütung des R... / Leitsatz

Ob der bevollmächtigte Rechtsanwalt, dem für geltend zu machende oder abzuwehrende Ansprüche, die nicht rechtshängig geworden sind, ein Auftrag zur Vertretung im gerichtlichen Verfahren erteilt worden ist, bei einer auf den Vergleichsabschluss beschränkten Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe über diese noch nicht rechtshängig gewordenen Ansprüche für die anwaltlich vertret...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 2. Einigung in Ehesachen (Abs. 3)

Verfahrens- und Terminsgebühr bei Einigungen anlässlich der Scheidung Mit der Neufassung des § 48 Abs. 3 RVG wird klargestellt, dass sich die Verfahrenskostenhilfe bei Abschluss einer Einigung über die in § 48 Abs. 3 Nrn. 1 bis 6 RVG genannten Gegenstände auch auf die Verfahrensdifferenzgebühr und den Mehrwert der Terminsgebühr erstreckt (zur gegenteiligen Auffassung nach bis...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 2. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10a (Beschwerdeverfahren, wenn sich die Gebühren nach Teil 4, 5 oder 6 richten)

Mit dem neuen § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG wird klargestellt, dass Beschwerdeverfahren in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 4, 5 oder 6 VV richten – im Gegensatz zu Beschwerden nach Teil 3 VV (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG) – grundsätzlich zum Rechtszug zählen und keine gesonderte Angelegenheit auslösen. Sieht das Gesetz allerdings gesonderte Gebühren vor, dann ha...mehr