Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Anschlussbeschwerde (Abs. 2)

Nachgetragen wird, dass sich die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein eigenes Rechtsmittel immer auch auf die Verteidigung gegen ein Anschlussrechtsmittel erstreckt.mehr

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AGS 6/2013, Vorschussrechnu... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist unbegründet, weil eine Vorschusszahlung nur bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses verlangt werden kann und die Geltendmachung einer Vorschusszahlung nach Vertragsbeendigung nicht als Geltendmachung der abschließenden Vergütung ausgelegt werden kann. 1. Mit Fälligkeit der Vergütung des Rechtsanwalts gem. § 8 Abs. 1 RVG kann ein Vorschuss nach § 9 RVG nicht...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Anrechnung nach gebührenrechtlichen Angelegenheiten

In Kombination der §§ 58 Abs. 3 S. 1 u. 17 Nr. 10 RVG wird künftig klargestellt, dass sich der Pflichtverteidiger Vorschüsse und Zahlungen, die er vor oder nach der gerichtlichen Bestellung oder Beiordnung erhalten hat, nur innerhalb der jeweiligen Angelegenheiten anrechnen lassen muss. Daher darf zukünftig eine Zahlung für das vorbereitende Verfahren nicht mehr gegenüber de...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 3. Anrechnung in sozialgerichtlichen Verfahren (Vorbem. 3 Abs. 4 VV)

Wegfall der ermäßigten Verfahrensgebühr Mit dem neu gefassten Abs. 4 der Vorbem. 3 VV wird auch in sozialgerichtlichen Verfahren, in denen gem. § 3 Abs. 1 S. 1 RVG nach Betragsrahmengebühren abzurechnen ist, eine Anrechnung der Geschäftsgebühr eingeführt und damit von dem ermäßigten Gebührenrahmen der Nr. 3103 VV bei Vorbefassung Abstand genommen. Im erstinstanzlichen gericht...mehr

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AGS 6/2013, Vorschussrechnu... / Leitsatz

Mit Fälligkeit der Vergütung des Rechtsanwalts gem. § 8 Abs. 1 RVG kann ein Vorschuss nach § 9 RVG nicht mehr verlangt werden, vielmehr muss der Rechtsanwalt nach § 10 RVG abrechnen. Wenn nach Abschluss eines Mandats nur eine Vorschussrechnung vorliegt, genügt es für die Begründetheit einer Vergütungsklage des Rechtsanwalts nicht, diese im Prozess zur Berechnung nach § 10 RVG...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / B. Änderungen im Vergütungsverzeichnis

I. Teil 1 VV (Allgemeine Gebühren) 1. Zahlungsvereinbarung (Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Nr. 1000 VV; § 31b RVG) Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarungen In der neuen Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV regelt der Gesetzgeber zukünftig die Einigungsgebühr für eine Zahlungsvereinbarung. Darunter ist eine Einigung zu verstehen, in der der Schuldner die Erfüllung des Anspruchs zusag...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 9. Kontaktperson

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / IV. Teil 4 VV (Strafsachen)

1. Anhebung der Gebührenbeträge Im gesamten Teil 4 VV werden sämtliche Betragsrahmen angepasst. Mindest- und Höchstgebühren werden jeweils erhöht, sodass sich automatisch auch höhere Mittelgebühren ergeben. Auch die Festgebühren für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt werden angehoben. 2. Grundgebühr (Nr. 4100 VV) Klargestellt wird, dass die Grundgebühr immer n...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / I. Teil 1 VV (Allgemeine Gebühren)

1. Zahlungsvereinbarung (Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Nr. 1000 VV; § 31b RVG) Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarungen In der neuen Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV regelt der Gesetzgeber zukünftig die Einigungsgebühr für eine Zahlungsvereinbarung. Darunter ist eine Einigung zu verstehen, in der der Schuldner die Erfüllung des Anspruchs zusagt und der Gläubiger dem Schuldner ...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / C. Anhang

I. Gebührenbeträge in der Beratungshilfe Hinweismehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 8. Gnadensachen

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AGS 6/2013, Vergütung des R... / 1 Sachverhalt

Dem Antragsteller war mit Beschl. v. 1.4.2011 für das Ehescheidungsverfahren und den Versorgungsausgleich Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines Verfahrensbevollmächtigten bewilligt worden. Im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 13.12.2011 schlossen die Beteiligten über nicht anhängige Folgesachen einen schriftlich vorgefertigten Vergleich, der als Anlage zum Protok...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / VI. Teil 7 VV (Auslagen)

1. Dokumentenpauschale (Nr. 7000 VV) Höhere Vergütung für Farbkopien In Nr. 7000 VV wird eine gesonderte Vergütung für Farbkopien eingeführt, und zwar für die ersten abzurechnenden 50 Seiten 1,00 EUR und ab der 51. Seite 0,30 EUR. Darüber hinaus wird die Dokumentenpauschale bei Übermittlung elektronischer Dokumente (Nr. 7000 Nr. 2) auf 1,50 EUR ermäßigt und ein Höchstbetrag für...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / Einleitung

Die Änderungen zum RVG durch das 2. KostRMoG, insbesondere die Anhebung der Beträge zu den Wertgebühren, der Gebührenrahmen und auch der Festgebühren sind am 16.5.2013 vom Bundestag verabschiedet worden. Der Bundesrat hatte hiernach am 7.6.2013 den Vermittlungsausschuss angerufen, da die Länder zu hohe Ausgaben und zu geringe Einnahmen befürchteten. Der Vermittlungsausschuss...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 8. Gehörsrügeverfahren

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 12. Einzeltätigkeit

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 2. Vorbereitendes Verfahren

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 5. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen (Nr. 1010 VV)

Zusatzgebühr für Beweisaufnahme Um einen Ausgleich bei besonders umfangreichen Beweisaufnahmen zu schaffen, wird in Nr. 1010 VV eine Zusatzgebühr eingeführt. Voraussetzungen sind Die Höhe der Gebühr beträgt bei Wertgebühren 0,3. Bei Abrech...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / a) Verfahren vor dem Amtsgericht

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 2. Terminsgebühr (Vorbem. 3 Abs. 3 VV)

a) Gerichtliche Termine (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV) Terminsgebühr für alle gerichtlichen Termine Mit der Neufassung der Vorbem. 3 Abs. 3 VV wird der Anwendungsbereich der Terminsgebühr auf alle gerichtlichen Termine erweitert, ausgenommen bloße Verkündungstermine. Die Beschränkung auf Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermine wird damit aufgegeben. Bedeutung hat di...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / III. Teil 3 VV (Gerichtliche Verfahren)

1. Anwendungsbereich (Vorbem. 3 Abs. 1 VV) Unbedingter Klageauftrag Die neue Formulierung in Vorbem. 3 Abs. 1 VV soll den Anwendungsbereich des Teil 3 VV klarstellen. In der Praxis bereitet die Abgrenzung zwischen der Anwendung der Gebühren nach Teil 2 VV für außergerichtliche Tätigkeiten und den Gebühren des Teil 3 VV für das gerichtliche Verfahren immer wieder Probleme. Anzu...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 5. Terminsgebühr in sozialgerichtlichen Verfahren nach Betragsrahmen (Nr. 3106 VV)

a) Schriftlicher Vergleich Schriftlicher Vergleich in Sozialsachen In Anm. S. 1 Nr. 1 zu Nr. 3106 VV wird endlich auch bei Abrechnung nach Rahmengebühren die Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs eingeführt. b) Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGG Auch im Falle der Entscheidung durch Gerichtsbescheid gem. § 105 Abs. 1 S. 1 SGG soll ...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 5. Revisionsverfahren

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 4. Terminsgebühr bei Entscheidung durch Gerichtsbescheid (Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 VV)

Im Falle der Entscheidung durch Gerichtsbescheid gem. § 84 Abs. 1 Sa. 1 VwGO soll eine Terminsgebühr nur noch dann anfallen, wenn auf Antrag mündlich verhandelt werden muss, also wenn eine Berufung nicht gegeben ist.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / b) Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGG

Auch im Falle der Entscheidung durch Gerichtsbescheid gem. § 105 Abs. 1 S. 1 SGG soll eine Terminsgebühr nur noch dann anfallen, wenn auf Antrag mündlich verhandelt werden muss, also wenn eine Berufung nicht gegeben ist.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 7. Einzeltätigkeiten

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / V. Gebührentabelle in Bußgeldsachen

Hinweis 1. Allgemeine Gebühr Hinweis 2. Verfahren vor der Verwaltungsbehörde einschließlich des Zwischenverfahrens (§ 69 OWiG) bis zum Eingang der Akten bei Gericht (Vorbem. 5.1.2 Abs. 1 VV) Hinweismehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / a) Schriftlicher Vergleich

Schriftlicher Vergleich in Sozialsachen In Anm. S. 1 Nr. 1 zu Nr. 3106 VV wird endlich auch bei Abrechnung nach Rahmengebühren die Terminsgebühr bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs eingeführt.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / c) Angenommenes Anerkenntnis

In Anm. S. 1 Nr. 3 zu Nr. 3106 VV wird klargestellt, dass eine Terminsgebühr für ein angenommenes Anerkenntnis nur noch dann entstehen soll, wenn im Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist. Ist das nicht der Fall – so in einstweiligen Anordnungsverfahren –, soll die Terminsgebühr bei Annahme eines Anerkenntnisses nicht entstehen.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 8. Gehörsrüge (Nr. 3330 VV)

Begrenzt wird die Höhe der Verfahrensgebühr auf die Höhe der Verfahernsgebühr der Hauptsache. Durch die Änderung soll sichergestellt werden, dass die Gebühr für das Verfahren über die Gehörsrüge bei Abrechnung nach Wertgebühren nicht höher ausfallen kann als die Gebühr für das Verfahren, in dem die Rüge erhoben wird.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 4. Rechtsbeschwerde einschließlich des Verfahrens auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Außergerichtliche Vertretung

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / a) Einstellung des Strafverfahrens und Abgabe an die Verwaltungsbehörde

Zusätzliche Gebühr auch bei Abgabe an die Bußgeldstelle Klargestellt wird, dass entgegen der Auffassung des BGH (AGS 2010, 1 m. Anm. N. Schneider) die zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 4141 VV auch dann anfällt, wenn das Strafverfahren eingestellt, die Sache aber an die Bußgeldbehörde abgegeben wird.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 3. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 2. Grundgebühr (Nr. 4100 VV)

Klargestellt wird, dass die Grundgebühr immer neben der Verfahrensgebühr entsteht, dass also eine isolierte Grundgebühr nicht möglich ist.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / A. Änderungen im Paragraphenteil

I. § 1 RVG (Rechtsmittel nach dem RVG) Rechtsbehelfe und Rechtsmittel richten sich nach dem RVG In § 1 Abs. 3 RVG wird klargestellt werden, dass sich Rechtsbehelfe und Rechtsmittel in Verfahren nach dem RVG ausschließlich nach den Vorschriften dieses Gesetzes richten. Damit soll verhindert werden, dass Rechtsmittelbeschränkungen aus der Verfahrensordnung des zugrunde liegenden...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 5. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Dokumentenpauschale (Nr. 7000 VV)

Höhere Vergütung für Farbkopien In Nr. 7000 VV wird eine gesonderte Vergütung für Farbkopien eingeführt, und zwar für die ersten abzurechnenden 50 Seiten 1,00 EUR und ab der 51. Seite 0,30 EUR. Darüber hinaus wird die Dokumentenpauschale bei Übermittlung elektronischer Dokumente (Nr. 7000 Nr. 2) auf 1,50 EUR ermäßigt und ein Höchstbetrag für die in einem Arbeitsgang überlassen...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 7. Einfache Beschwerde- und Erinnerungsverfahren

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 11. Terminsvertreter

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 2. Einigungs- und Erledigungsgebühr in Rechtsmittelverfahren (Nr. 1004 VV)

Höherer Gebührensatz in Zulassungs- und Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren In Nr. 1004 VV wird der Gebührentatbestand ergänzt um diemehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 9. PKH-Prüfungsverfahren

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Allgemeine Gebühren

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 4. Erhöhung der Schwellengebühr bei mehreren Auftraggebern (Anm. Abs. 4 zu Nr. 1008 VV)

Im neuen Abs. 4 der Anm. zu Nr. 1008 VV wird klargestellt, dass auch die sog. Schwellengebühren (Anm. zu Nr. 2300, Anm. zu Nr. 2302 VV) bei mehreren Auftraggebern unter den Voraussetzungen der Nr. 1008 VV um 0,3 bzw. um 30 % je weiteren Auftraggeber anzuheben sind.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / IV. Gebührentabelle Strafsachen

Hinweis 1. Allgemeine Gebühren Hinweis 2. Vorbereitendes Verfahren Hinweismehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 3. Erstinstanzliches gerichtliches Verfahren

a) Verfahren vor dem Amtsgericht Hinweis b) Verfahren vor der Strafkammer und der Jugendkammer, soweit diese nicht in Sachen en...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / II. Teil 2 VV (Außergerichtliche Tätigkeiten einschließlich der Vertretung im Verwaltungsverfahren)

1. Vertretung (Abschnitt 3); Vertretung in bestimmten Angelegenheiten (Abschnitt 4) Wegfall der ermäßigten Gebühren bei Vorbefassung Die bisherige Trennung der "Vertretung" (Abschnitt 3) und der "Vertretung in bestimmten Angelegenheiten" (Abschnitt 4) wird aufgegeben. Die bislang in Teil 2 Abschnitt 4 VV enthaltene Geschäftsgebühr der Nr. 2400 VV a.F. wird zur neuen Nr. 2302 N...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 2. Beratungshilfe (Abschnitt 5)

In den Nrn. 2500 ff. VV werden lediglich die Gebührenbeträge erhöht und der Anrechnungsausschluss in Sozialsachen wieder aufgehoben, weil er durch den Wegfall der Nr. 3103 VV (s.u. 3) überflüssig geworden ist. Zur Höhe der Gebühren siehe Anhang C VI.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 4. Berufungsverfahren

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 6. Strafvollstreckung

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