Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Kostenfestsetzung in einer Familiensache: Behandlung eines Erstattungsanspruchs der Staatskasse hinsichtlich verauslagter Kosten eines Prozesskostenhilfeanwalts; Auflösende Bedingtheit des Erstattungsanspruchs und Auswirkungen einer vor Rechtskrafteintritt vereinbarten Kostenaufhebung

Leitsatz Der Klägerin war in einem familiengerichtlichen Verfahren für die Wahrnehmung ihrer Rechte in der ersten Instanz ratenfreie Prozesskostenhilfe gewährt worden. In der zweiten Instanz schlossen die Parteien einen Vergleich und einigten sich auch darüber, dass die Kosten des Rechtsstreits, also auch diejenigen erster Instanz, gegeneinander aufgehoben werden sollten. Geg...mehr

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Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit in einem Beratungshilfeverfahren betreffend Ehescheidung und Folgesachen

Leitsatz Gegenstand der Entscheidung war die einer Rechtsanwältin zustehende Vergütung für ihre anwaltliche Tätigkeit in einem Beratungshilfeverfahren. Dem Rechtssuchenden war beim AG ein Berechtigungsschein für die darin so bezeichnete "Angelegenheit: Beratung wegen Ehescheidung und Folgesachen" erteilt worden. Auf dieser Grundlage war die Antragstellerin mandatiert worden ...mehr

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Verfahrenskostenhilfe: Vergütungsanspruch des im Gewaltschutzverfahren beigeordneten Anwalts bei Mitvergleich nicht rechtshängiger Ansprüche

Leitsatz Das OLG Celle hat sich in dieser Entscheidung mit den Vergütungsansprüchen eines im Gewaltschutzverfahren beigeordneten Rechtsanwalts auseinandergesetzt, nachdem im Gewaltschutzverfahren zwischen den Beteiligten ein Vergleich auch über nicht rechtshängige Ansprüche geschlossen wurde. Sachverhalt Die Antragstellerin begehrte im Wege der einstweiligen Anordnung eine Un...mehr

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Vergütung des Prozesskostenhilfeanwalts in Ehesachen: Erneuter Gebührenanspruch bei Wiederaufnahme eines ausgesetzten Versorgungsausgleichsverfahrens

Leitsatz Das OLG Oldenburg hat sich in dieser Entscheidung mit dem Problem der Vergütung des Prozesskostenhilfeanwalts in Ehesachen auseinandergesetzt. Es ging um die Wiederaufnahme eines nach § 2 VAÜG ausgesetzten Versorgungsausgleichsverfahrens. Sachverhalt Die Ehe der Beteiligten war durch Urteil des AG vom 5.7.2005 rechtskräftig geschieden worden. Im Scheidungsurteil war ...mehr

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AGS 11/2011, RVG. Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Von Bürovorsteherin Gundel Baumgärtel, Rechtsanwältin Dr. Carmen Silvia Hergenröder und Rechtsanwalt und FAArbR Peter Houben. 15. überarbeitete und erweiterte Aufl. 2011. ZAP-Verlag (Wolters Kluwer Deutschland GmbH). XXVIII, 1066 S. 68,00 EUR.

Das aus dem ursprünglichen RA-Micro-Kommentar hervorgegangene Werk hat über den ZAP-Verlag bei Lexis Nexis jetzt durch die Verlagsübernahme seine Heimat bei Wolters Kluwer gefunden. Es hat im Umfang nochmals deutlich zugelegt. Es befindet sich auf dem Stand April 2011, wobei allerdings auch schon die letzten Gesetzesänderungen aus Juni 2011 (Wegfall der Anrechnung der Beratu...mehr

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AGkompakt 08/2011, Rechtsbehelfe des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts gem. § 56 RVG gegen die Vergütungsfestsetzung gem. § 55 RVG

Einführung Gegen die Festsetzung der Vergütung des im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts, des gerichtlich bestellten Rechtsanwalts (z.B. Pflichtverteidiger, Zeugenbeistand) sowie des Beratungshilfeanwalts ist gem. § 56 RVG die Erinnerung/Beschwerde/weitere Beschwerde gegeben. Das Erinnerungsverfahren richtet sich gem. § 56 Abs. 2 S. 1 RVG...mehr

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zfs 10/2009, Sofortige Anwendbarkeit des § 55 Abs. 5 n.F. RVG auf den PKH-Anwalt

RVG §§ 15a; §§ 55 Abs. 5, 60 Abs. 1; VV RVG Nr. 2300, 3100 Leitsatz Die Neuregelung des § 55 Abs. 5 RVG ist ab ihrem Inkrafttreten am 5.8.2009 anzuwenden. Deshalb ist im Verfahren auf Festsetzung der Prozesskostenhilfevergütung die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nur dann zu berücksichtigen, wenn der Rechtsanwalt auf die Geschäftsgebühr Zahlungen erhalt...mehr

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AGkompakt 07/2011, Die Anwa... / IV. Wertfestsetzung gem. § 33 RVG

Wertfestsetzung erfolgt im Verfahren nach § 33 RVG Der im Teilungsversteigerungsverfahren tätige Rechtsanwalt kann gem. § 33 RVG die Festsetzung des Gegenstandswertes für seine Gebühren beantragen. § 33 RVG ist einschlägig, weil mit § 26 Nr. 2 RVG für die Gebühren des Rechtsanwalts eine besondere Wertvorschrift vorhanden ist und sich für die Gerichtsgebühren wegen § 54 GKG ei...mehr

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AGS 06/2009, Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG. Loseblattwerk. Praxishandbuch zum RVG mit CD-ROM. Herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Peter Kotz, Augsburg. Bearbeitet von Dr. Peter Kotz, Curt Engels, Dr. Dirk Hermann, Andreas Jelinsky, Dr. Hans Kaiser, Lambert Krause und Lukas Weitbrecht. 15. und 16. Ergänzungslieferung.

Zwischenzeitlich liegen zu dem Loseblattwerk zwei weitere 111 bzw. 113 Seiten starke Nachlieferungen vor. Schwerpunkt der 15. Ergänzungslieferung war die Neuregelung der Vorschriften zum Recht der Vergütungsvereinbarungen. Der frühere § 4 RVG ist aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 12.12.2006 aufgehoben worden. Im RVG finden sich jetzt die Vorschriften der §§ 3a bis 4b R...mehr

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AGS 08/2009, Anwendbarkeit des § 15a RVG

RVG §§ 15a, 60; RVG VV Nr. 2300, Vorbem. 3 Abs. 4 Leitsatz Nachdem in § 15a RVG keine Gesetzesänderung gesehen werden muss, sondern eine vom Gesetzgeber gewollte "Klarstellung" für die Anrechnung von Gebühren, um die durch die BGH-Rechtsprechung entstandenen vielfältigen Probleme in Bezug auf die Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr zu b...mehr

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AGS 08/2009, Anwendbarkeit des § 15a RVG

RVG §§ 15a, 60; RVG VV Nr. 2300, Vorbem 3. Abs. 4 Leitsatz Der neue § 15a RVG kann erst für Sachverhalte bedeutsam werden, in denen der Auftrag an den Rechtsanwalt oder die Beiordnung nach der Gesetzesänderung erfolgt. LAG Hessen, Beschl. v. 7.7.2009–13 Ta 302/09 1 Sachverhalt Der Anwalt war vorgerichtlich bereits als Wahlanwalt tätig; er hatte von der Partei aber keine Zahlung...mehr

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AGS 02/2009, Gebührenkürzung nach § 15 Abs. 3 RVG in Anrechnungsfällen

RVG § 15 Abs. 3; RVG VV Nrn. 3100, 2300, Vorbem. 3 Abs. 4 Leitsatz Entsteht im gerichtlichen Verfahren sowohl eine volle Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) als auch eine ermäßigte Verfahrensgebühr (Nr. 3101 VV) und ist auf die volle Verfahrensgebühr eine vorgerichtliche Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV) gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnen, so ist erst die Anrechnung vorzunehmen und...mehr

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AGS 08/2011, Verfahrensgebühr für Protokollierung eines Vergleichs auch bei Widerruf; Gerichtskosten im Beschwerdeverfahren nach § 33 RVG

RVG § 33 RVG VV Nr. 3101 Nr. 2 Leitsatz Gem. Nr. 3101 Nr. 2 VV entsteht eine 0,8-Verfahrensdifferenzgebühr für Verhandlungen vor Gericht zur Einigung von in diesem Verfahren nicht rechtshängigen Ansprüchen. Die vorgenannte Regelung gilt, sofern es sich um die Protokollierung einer Einigung in irgendeinem "normalen" Rechtsstreit handelt. Nötig ist zwar ein Antrag auf Einigungs...mehr

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AGS 08/2009, Anwendbarkeit des neuen § 15a RVG

RVG §§ 15a, 60; RVG VV Nr. 2300, Vorbem. 3 Abs. 4 Leitsatz Die Regelungen des neuen § 15a RVG sind bereits mit Inkrafttreten der Vorschrift anzuwenden. Sie gelten auch "in Altfällen", da es sich nicht um eine neue gesetzliche Regelung handelt, sondern lediglich um eine Klarstellung der bisherigen gesetzlichen Regelungen, so dass die gegenteilige Rspr. des BGH überholt ist. Di...mehr

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AGS 09/2009, Unzulässige Beschwerde nach § 33 Abs. 3 RVG

RVG §§ 33, 56 Leitsatz Liegt eine Entscheidung über die Erinnerung des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Festsetzung seiner Vergütung nach § 55 RVG durch das Gericht des Rechtszuges, bei dem die Vergütung festgesetzt wird, nicht vor, ist eine Beschwerde unzulässig. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 15.1.2009–9 WF 5/09 1 Aus den Gründen Mangels Entscheidungszuständigkeit des Senat...mehr

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AGS 04/2009, RVG. Kommentar zum RVG. Von VizePräs. OLG a.D. Hans Helmut Bischof, Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer, Bürovorsteherin Antje Bräuer, Richterin am LSG Jaka Curkovic, Dipl.-Rpfl. Oberregierungsrat a.D. Wolfgang Mathias und Fachanwalt für Strafrecht Jochen D. Uher, 3. Aufl. 2009, Verlag Luchterhand (Wolters Kluwer Deutschland GmbH). XXIX, 1656 S. 89,00 EUR.

Der etwas andere RVG-Kommentar: Nun hat auch das Team rund um Hans Helmut Bischof, bestehend aus Richtern, Rechtsanwälten und Bürovorstehern bzw. Rechtsfachwirten, nach Gerold/Schmidt, Schneider/Wolf und Mayer/Kroiß die 3. Aufl. zum RVG und die erste Auflage auf den Markt gebracht, die sich mit den Neuregelungen zum Erfolgshonorar im Besonderen und zur Vergütungsvereinbarung...mehr

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AGS 09/2011, Vergütung des Rechtsanwalts in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG

Leitsatz Auch soweit ein Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG betrifft, richtet sich die Vergütung des im Weg der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts nach VV Nr. 3100 und nicht nach Nr. 4204 VV. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 29.9.2010 – 1 VAs 1/10 1 Sachverhalt Das OLG hatte auf Antrag des Verurteilten die Vollstreckung...mehr

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AGS 09/2009, § 15a RVG gilt nicht in Altfällen; Darlegungs- und Beweislast für Anrechnung der Geschäftsgebühr

ZPO §§ 91, 103; RVG § 15a; VV RVG Nrn. 2300, 3100, Vorbem. 3 Abs. 4 VV Leitsatz 1. § 15a RVG kann gem. § 60 Abs. 1 RVG nur auf solche Fälle angewendet werden, in denen der unbedingte Auftrag an den Anwalt nach dem 5.8.2009 erteilt worden ist. 2. Der Erstattungspflichtige muss darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass der Anwalt des Erstattungsberechtigten vorgerichtlich täti...mehr

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AGS 09/2009, Anrechnung nur bei Zahlung der Geschäftsgebühr; Anwendbarkeit des § 15a RVG in Altfällen

RVG §§ 15a, 60; RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4, Nrn. 2300, 3100 Leitsatz Eine Geschäftsgebühr, auf die keine Zahlung erfolgt ist, ist nicht auf die aus der Staatskasse zu zahlende Verfahrensgebühr anzurechnen. Es kann dahinstehen, ob die Übergangsregelung des § 60 RVG auf die Neuregelung des § 15a RVG anzuwenden ist. Denn auch für diesen Fall ist bei Altfällen der in dem "Modernisie...mehr

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zfs 09/2009, Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren; Anwendbarkeit des § 15a RVG

RVG §§ 15a Abs. 2, 61 Abs. 1; VV RVG Vorbem. 3 Abs. 4, Nr. 2300, 3100 Leitsatz 1. Die (auch) die Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren regelnde Bestimmung des § 15a Abs. 2 RVG ist ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens am 5.8.2009 anzuwenden. 2. Die Übergangsvorschrift des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG, nach der es auf...mehr

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zfs 02/2011, Anwendbarkeit des § 15a RVG in Altfällen; Nachfestsetzung des Anrechnungsbetrags

RVG § 15a; Vorbem. 3 Abs. 4; Nr. 2300, 3100 VV RVG; ZPO §§ 103,104 Leitsatz 1. Auch in Altfällen ist eine Geschäftsgebühr nur unter den Voraussetzungen des § 15a Abs. 2 RVG auf die Verfahrensgebühr anzurechnen (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 9.12.2009, XII ZB 175/07, FamRZ 2010, 456). 2. Die Rechtskraft einer Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren über einen Antrag, mit d...mehr

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AGS 09/2011, Keine analoge Anwendung des § 15a Abs. 2 RVG in sozialgerichtlichen Angelegenheiten

RVG § 15a Abs. 1 RVG VV Nrn. 2400, 2401 SGB X § 63 Abs. 1 Leitsatz Ist der Rechtsanwalt im Überprüfungsverfahren vorbefasst, richten sich seine Gebühren im Widerspruchsverfahren nach Nr. 2401 VV. § 15a RVG ist bei Betragsrahmengebühren weder direkt noch analog anwendbar. SG Chemnitz, Urt. v. 5.1.2011 – S 3 AS 5094/10 1 Sachverhalt Die Klägerin hatte durch ihren späteren Prozessbe...mehr

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zfs 11/2009, Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren; Anwendbarkeit des § 15a Abs. 2 RVG

RVG §§ 15a, 60 Abs. 1 Satz 1; VV RVG Nr. 2300, 3100 Leitsatz Der Gesetzgeber hat durch die Einfügung von § 15a Abs. 1 RVG (Artikel 7 Abs. 4 Nr. 3 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften, BGBl I S. 2449) die bereits unter d...mehr

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AGS 09/2009, Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren; Anwendbarkeit des § 15a RVG

RVG §§ 15a Abs. 2, 60 Abs. 1; RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4 , Nrn. 2300, 3100 Leitsatz Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren kommt auch in Altfällen nicht mehr in Betracht. Die Übergangsvorschrift des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG, nach der es auf den Zeitpunkt der Erteilung des unbedingten Auftrages oder auf die Bestellung oder Beiordnu...mehr

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AGS 08/2009, Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren; Anwendbarkeit des § 15a RVG

RVG §§ 15a Abs. 2, 60 Abs. 1; RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4, Nrn. 2300, 3100 Leitsatz Die (auch) die Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren regelnde Bestimmung des § 15a Abs. 2 RVG ist ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens am 5.8.2009 anzuwenden. Die Übergangsvorschrift des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG, nach der es auf de...mehr

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zfs 08/2011, Anrechnung der Geschäftsgebühr vor Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG; Terminsgebühr hinsichtlich nicht rechtshängiger Ansprüche

Vorbem. 3 Abs. 4, Nr. 2300, 3200, 3201, 3104 VV RVG; § 15 Abs. 3 RVG Leitsatz 1. Ist dem bereits vorprozessual tätig gewesenen Prozessbevollmächtigten im Rechtsstreit für den Abschluss eines Vergleichs auch über nicht rechtshängige Gegenstände sowohl die volle als auch die Differenzverfahrensgebühr angefallen, so ist zuerst die für die außergerichtliche Tätigkeit angefallene G...mehr

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AGS 09/2009, Keine Berufung auf die Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren; Anrechnung der Geschäftsgebühr in Übergangsfällen (§ 15a RVG)

ZPO §§ 91, 103; RVG § 15a; VV RVG Nrn. 2300, 3100; Vorbem. 3 Abs. 4 Leitsatz Trägt der Erstattungsberechtigte die für die Anrechnung erheblichen Tatsachen selbst vor, ist für die Anrechnung der Geschäftsgebühr nicht darauf abzustellen, ob der Erstattungspflichtige die Anrechnung tatsächlich einwendet. § 15a RVG kann gem. § 60 Abs. 1 RVG nur auf solche Fälle angewendet werden,...mehr

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AGS 05/2009, Zur Angemessen... / 3. Sonstige Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 und S. 2 RVG

Die übrigen Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG haben nicht in jedem Fall Einfluss auf die Höhe der angemessenen Gebühr, können allerdings im Einzelfall die gebührenmäßige Einordnung der Tätigkeit nach oben oder unten korrigieren. Dergleichen ist bei der gegenständlichen Mahntätigkeit des Anwalts jedoch kaum vorstellbar. Bei der "Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten" ...mehr

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AGS 09/2011, Keine analoge Anwendung des § 15a Abs. 2 RVG in sozialgerichtlichen Angelegenheiten

RVG § 15a RVG VV Nrn. 3102, 3103 Leitsatz Bei dem ermäßigten Gebührenrahmen der Nr. 3103 VV handelt es sich nicht um einen Anrechnungstatbestand, sondern um einen besonderen Gebührenrahmen bei Vorbefassung im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren. Die Vorschrift des § 15a RVG ist daher weder unmittelbar noch analog anwendbar. LSG Thüringen, Beschl. v. 4.3.2011 – L 6 SF 184/1...mehr

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AGS 01/2009, Änderungen des RVG

Zum 1.1.2009 sind zwei Änderungen des RVG in Kraft getreten, und zwar durch das Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung vom 30.10.2008 (BGBl I 2008 S. 2122 ff., dort Art. 6). Artikel 6: Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 5.5.2004 (BGBl I S. 718, 788), zuletzt geändert durch Art. 6 d...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / II. Gemeinsame Vorschläge von DAV und BRAK zur Änderung des RVG

1. Einigungsgebühr bei Ratenzahlungsvergleichen Abs. 1 der Anm. zu Nr. 1000 VV wird folgender Satz angefügt: "Der Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis steht es gleich, wenn die Verwirklichung des Anspruchs unsicher ist." Begründung: Es ist umstritten, ob die Einigungsgebühr entsteht, wenn ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, danach aber ein Ratenzahlungsvergleich geschloss...mehr

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AGkompakt 05/2011, Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes (§ 33 Abs. 3 RVG)

Einführung Grundsätzlich Wertfestsetzung für Gerichtsgebühren maßgeblich Nach § 32 Abs. 1 RVG ist die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren im Regelfall auch Grundlage für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren, so dass es keiner selbstständigen Wertfestsetzung bedarf. In einigen Fällen greift § 32 Abs. 1 RVG jedoch nicht ein – insbesondere bei gebührenfreien Verfahren (z...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpassung und Änderungen beim RVG; DAV und BRAK legen gemeinsamen Forderungskatalog vor

Zusammenfassung Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert bereits seit April 2008 eine Anpassung der Gebührentabellen des RVG angesichts der Tatsache, dass diese seit Juli 1994 unverändert geblieben sind. Zwar hat die Ablösung der BRAGO durch das RVG zum 1.7.2004 auch eine wirtschaftliche Verbesserung der Anwaltschaft in Deutschland gebracht, die Gebührentabellen für den Großte...mehr

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zfs 08/2009, Der Spuk ist vorbei: Die Neuregelung der Gebührenanrechnung in §§ 15a, 55 Abs. 5 RVG

Einführung In seinem Beschl. v. 22.1.2008[1] hatte der VIII. ZS des BGH die Auffassung vertreten, die Verfahrensgebühr entstehe wegen der in Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG vorgesehenen Anrechnung eines Teils der bereits vorher entstandenen Geschäftsgebühr von vornherein nur in gekürzter Höhe. Folglich sei diese Gebührenanrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren unabhängig davon zu be...mehr

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AGS 09/2009, § 15a RVG gilt... / Leitsatz

1. § 15a RVG kann gem. § 60 Abs. 1 RVG nur auf solche Fälle angewendet werden, in denen der unbedingte Auftrag an den Anwalt nach dem 5.8.2009 erteilt worden ist. 2. Der Erstattungspflichtige muss darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass der Anwalt des Erstattungsberechtigten vorgerichtlich tätig war. Es ist dann Sache des Erstattungsberechtigten, den Ausnahmefall darzulege...mehr

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AGS 11/2011, RVG – Straf- und Bußgeldsachen. Kommentar zum RVG in Straf- und Bußgeldsachen. Mit CD-ROM. Herausgegeben von Rechtsanwalt und RiOLG a. D. Detlef Burhoff unter Mitarbeit von Dipl.-Rpfl. Thomas Schmidt und Dipl.-Rpfl. Joachim Volpert. 3. erweiterte Aufl. 2011. ZAP-Verlag (Wolters Kluwer Deutschland GmbH). XXVII. 2117 S. 108,00 EUR.

Auch der Burhoff erscheint nach Wechsel des ZAP-Verlages von Lexis Nexis zu Wolters Kluwer Deutschland in neuem Gewand. Umfang und Format haben sich gegenüber der Vorauflage nochmals erheblich erweitert. Das Werk von Burhoff ist der einzige Spezialkommentar zu den strafrechtlichen Vergütungsvorschriften des RVG. Teil A des Kommentars befasst sich wie bisher mit dem "Vergütun...mehr

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AGkompakt 09/2011, Anrechnungsausschluss nach Ablauf von zwei Kalenderjahren (§ 15 Abs. 5 S. 2 RVG)

§ 15 Abs. 5 S. 2 RVG schließt Anrechnung aus Ebenso wie das Gesetz in § 15 Abs. 5 S. 2 RVG eine neue Angelegenheit fingiert, wenn der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren seit Erledigung einer Angelegenheit in derselben Angelegenheit erneut beauftragt wird (s. den Beitrag auf S. xx in diesem Heft), schließt diese Regelung auch eine Anrechnung nach Ablauf von zwei Kalend...mehr

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AGkompakt 10/2011, Aktuelle... / 5. Neue Angelegenheit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG in abgetrennten Altverfahren

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / d) Anwendung von BRAGO mit DM-Beträgen und RVG – Einreichung des Scheidungsantrags vor dem 1.1.2002

War der Scheidungsantrag vor dem 1.1.2002 eingereicht, ist das Alt-Verbundverfahren nach der BRAGO abzurechnen (§ 61 RVG). Dabei ist wegen § 134 BRAGO noch die vor dem 1.1.2002 gültige Fassung anzuwenden, so dass noch die DM-Beträge zugrunde zulegen sind. Für das selbstständige Verfahren gelten wegen Art. 111 Abs. 4 FGG-RG die Bestimmungen des RVG. Wegen der geänderten Umsatz...mehr

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zfs 02/2011, Die Vollstreck... / 8. Gebührentatbestände im RVG und GKG

Die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens wurde im Vergütungsverzeichnis zum RVG geregelt. Für das Bewilligungsverfahren vor dem BfJ gilt gem. VV 6100 eine Rahmengebühr von 40–290 EUR, so dass die Mittelgebühr bei 165 EUR liegt. Im Falle des gerichtlichen Verfahrens liegt der Rahmen der Verfahrensgebühr bei 80–580 EUR (Mittelgebühr bei 330 EUR). ...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / c) Anwendung von BRAGO und RVG – Einreichung des Scheidungsantrags zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004

Wurde der Scheidungsantrag zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004 eingereicht, gilt für das Alt-Verbundverfahren wegen § 61 RVG noch die BRAGO, während für das selbstständige Verfahren wegen Art. 111 Abs. 4 FGG-RG das neue Recht anzuwenden ist, wozu auch die Bestimmungen des RVG gehören. Zu beachten ist zugleich der unterschiedliche Umsatzsteuersatz in Alt-Verbundverfahren ...mehr

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AGS 01/2009, AnwaltKommentar zum RVG

AnwaltKommentar zum RVG. Herausgegeben von Rechtsanwalt Norbert Schneider und Richter am OLG Hans-Joachim Wolf unter Mitarbeit von Rechtsanwalt Stefan Wahlen, Rechtsanwalt Dr. Markus B. Rick, Rechtsanwalt Dr. Egon Schneider, VRiOLG Dirk Schnapp, RiLG Dr. Julia Bettina Onderka, Dipl.-Rpfl. Peter Mock und Steuerberater Helmut Kögler. 4. Aufl. 2008, Deutscher Anwalt Verlag. XXI...mehr

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AGS 01/2009, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Von Gundel Baumgärtel, Dr. Carmen Silvia Hergenröder und Peter Houben. 14. Aufl. 2009. Deutscher RENO-Verlag, Lexis Nexis Deutschland, Münster. XVI, 977 S. 42,00 EUR. Der bis zur 13. Aufl. erschienene RA-Micro-Kommentar zum RVG erscheint nunmehr beim RENO-Verlag in stark erweiterter Ausführung als 14. Aufl. Mit seinen nunmehr insge...mehr

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AGS 09/2011, Vergütung des ... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Erinnerung, über die der Senat gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 RVG als Kollegium statt durch den Einzelrichter entscheidet, bleibt in der Sache ohne Erfolg. Der Senat pflichtet der Auffassung der Kostenbeamtin im Ergebnis bei. Allerdings weist der Vertreter der Staatskasse zutreffend darauf hin, dass in Teil 4 Abschnitt 2 VV (Nr...mehr

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AGS 01/2011, RVG

RVG. Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hartung, Rechtsanwalt und Notar Herbert P. Schons und Bürovorsteher Horst-Reiner Enders, Verlag C. H. Beck, München. 1. Aufl. 2011. IIXXX, 1302 S. 78,00 EUR. In seiner bewährten "orangen Reihe", zu der bereits Klassiker gehören wie der "Thomas/Putzo" zur ZPO oder die Standardwerke zum VwVfG und de...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / e) Anwendung von BRAGO (mit Ermäßigung lt. Einigungsvertrag) und RVG – Einreichung des Scheidungsantrags vor dem 1.7.2004

Wurde der Scheidungsantrag vor dem 1.7.2004 eingereicht, ist für das Alt-Verbundverfahren die BRAGO anzuwenden (§ 61 RVG), jedoch muss hier zugleich Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschn. III Nr. 26 des Einigungsvertrags beachtet werden, so dass die dortigen Gebühren ggf. um 10 % zu ermäßigen sind. Für Ost-Berlin ist § 135 BRAGO zu beachten, so dass die Ermäßigungssätze d...mehr

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AGS 12/2010, Die Bedeutung der Angelegenheit in § 14 Abs. 1 RVG

"Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen" (§ 14 Abs. 1 S. 1 RVG). Soweit Umfang und Schwierigkeit einer Angelegenhe...mehr

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AGkompakt 04/2009, Umsetzung des neuen § 15a RVG in Altfällen

Nach der Rspr. ist der neue § 15a Abs. 2 RVG auch in Altfällen anzuwenden Zum 5.8.2009 ist der neue § 15a RVG in Kraft getreten, wonach im gerichtlichen Verfahren die Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr nur noch dann zu berücksichtigen ist, wenn die Geschäftsgebühr vom Gegner bereits gezahlt wurde oder sie gegen ihn in der Hauptsache tituliert worden ...mehr

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AGS 03/2011, RVG effizient II. Von Rechtsanwältin Ingeborg Asperger. Übungshandbuch für Rechtsfachwirte. Deutscher Reno-Verlag Münster, 2011. Herausgegeben von der Reno Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e. V., Berlin. XI, 210 S. 29,00 EUR

Das Handbuch ist die praxisorientierte Ergänzung zu RVG effizient I. Es richtet sich zwar in erster Linie an diejenigen, denen die Prüfung zum Rechtsfachwirt unmittelbar bevorsteht, und streitet deshalb für effiziente Prüfungsvorbereitung. Der Titel sollte aber auch alle anderen nicht vom Kauf abhalten, die sich mit anwaltlichen Gebühren befassen. Wer in der Lage ist, die vo...mehr

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AGS 03/2011, RVG effizient I. Von Rechtsanwältin Ingeborg Asperger, Dipl.-Rpfl. und Reg.-Dir. a.D. Heinrich Hellstab sowie Rechtsanwalt Michael Richter. Praxishandbuch für Rechtsfachwirte. Deutscher Reno-Verlag Münster, 2011. Herausgegeben von der Reno Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e. V., Berlin. XXIX, 1146 S. 54,00 EUR

Übersichtlich aufgeteilt in dreizehn Kapitel behandelt das Werk das gesamte Kosten- und Gebührenrecht. Die vom Verlag selbst gewählten Bewertungen "Kostenrecht auf höchstem Niveau" und "optimale Ausschöpfung des Gebührenrahmens" sind keine verkaufsorientierten leeren Versprechungen: Das Werk beinhaltet vielmehr genau das, was es verspricht. In erster Linie wendet es sich an ...mehr