Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 10. Einigungsgebühr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / d) Berechnung der fiktiven Terminsgebühren

Höhe der fiktiven Terminsgebühr In dem neuen S. 2 der Anm. zu Nr. 3106 VV wird die Höhe der Terminsgebühr für alle Fälle der fiktiven Terminsgebühr nach Anm. S. 1 zu Nr. 3106 VV auf 90 % der im konkreten Fall bestimmten Höhe der Verfahrensgebühr festgeschrieben. Dies entspricht in etwa dem Verhältnis von 1,2-Terminsgbühr zu 1,3-Verfahrensgebühr bei den Wertgebühren. Damit sol...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Allgemeine Gebühr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 7. Beschwerden gegen die Entscheidung des Verwaltungs- oder Sozialgerichts wegen des Hauptgegenstands in Verfahren des vorläufigen oder einstweiligen Rechtsschutzes (Vorbem. 3.2.1 Nr. 3 Buchst. a) VV)

Aufwertung der Beschwerden in sozial- und verwaltungsrechtlichen Eilverfahren In verwaltungs- und sozialgerichtlichen Beschwerden im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes fallen künftig ebenfalls die Gebühren eines Berufungsverfahrens an.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 3. Gerichtliches Verfahren im ersten Rechtszug

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / VI. Gebühren in Sozialsachen nach Betragsrahmen

Hinweis 1. Außergerichtliche Vertretung Hinweis 2. Erstinstanzliches Verfahren Hinweismehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 3. Zusätzliche Gebühr (Nr. 4141 VV)

a) Einstellung des Strafverfahrens und Abgabe an die Verwaltungsbehörde Zusätzliche Gebühr auch bei Abgabe an die Bußgeldstelle Klargestellt wird, dass entgegen der Auffassung des BGH (AGS 2010, 1 m. Anm. N. Schneider) die zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 4141 VV auch dann anfällt, wenn das Strafverfahren eingestellt, die Sache aber an die Bußgeldbehörde abgege...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 5. Einzeltätigkeiten einschließlich der Vertretung in der Vollstreckung und in Gnadensachen (Anm. Abs. 4 zu Nr. 5200 VV)

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / V. Teil 5 VV (Bußgeldsachen)

Auch hier werden die Betragsrahmen angehoben. Des Weiteren wird auch hier klargestellt, dass die Grundgebühr neben der Verfahrensgebühr entsteht (Nr. 5100 VV). Darüber hinaus wird die Vergütung für Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 108, 62 OWiG gegen die Kostenfestsetzung oder den Kostenansatz der Verwaltungsbehörde durch eine Verweisung in Vorbem. 5 Abs. 4 VV ...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 2. Erstinstanzliches Verfahren

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Anhebung der Gebührenbeträge

Im gesamten Teil 4 VV werden sämtliche Betragsrahmen angepasst. Mindest- und Höchstgebühren werden jeweils erhöht, sodass sich automatisch auch höhere Mittelgebühren ergeben. Auch die Festgebühren für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt werden angehoben.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 4. Berufungsverfahren/Beschwerdeverfahren in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 6. Revisionsverfahren

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 10. Verkehrsanwalt

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Vertretung (Abschnitt 3); Vertretung in bestimmten Angelegenheiten (Abschnitt 4)

Wegfall der ermäßigten Gebühren bei Vorbefassung Die bisherige Trennung der "Vertretung" (Abschnitt 3) und der "Vertretung in bestimmten Angelegenheiten" (Abschnitt 4) wird aufgegeben. Die bislang in Teil 2 Abschnitt 4 VV enthaltene Geschäftsgebühr der Nr. 2400 VV a.F. wird zur neuen Nr. 2302 Nr. 1 VV. Aufgehoben werden darüber hinaus sowohl bei den Wertgebühren als auch bei d...mehr

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ZFS 6/2013, Anfall und Erst... / 2 Aus den Gründen:

[5]" … II. Das Beschwerdegericht nimmt an, dass für den Verfahrensbevollmächtigten des ASt. die Verfahrensgebühr nach RVG-VV Nr. 3500 entstanden sei. Es hält diese Gebühr aber nicht für erstattungsfähig. Der ASt. verletze die sich aus Treu und Glauben ergebende Verpflichtung, die Verfahrenskosten möglichst niedrig zu halten, wenn er kostenauslösende Maßnahmen ergreife, obwoh...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 3. Einigungs- und Erledigungsgebühr in Sozialsachen nach Betragsrahmen (Nrn. 1005 bis 1006 VV)

Abgeleitete Gebührenrahmen Anstelle der bisherigen Gebührenrahmen für Einigung und Erledigung in den Nrn. 1005 bis 1007 VV a.F. wird in den Nrn. 1005 u. 1006 VV die Höhe der jeweiligen Einigungs- und Erledigungsgebühren an die jeweilige Geschäfts- oder Verfahrensgebühr gekoppelt. Ein eigenes Ermessen zur Bestimmung der Gebührenhöhe ist damit ausgeschlossen, da sich die Gebühr...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / III. Gebührentabelle zu § 34 GKG/§ 28 FamGKG

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / c) Verfahren vor dem Oberlandesgericht, dem Schwurgericht oder der Strafkammer nach den §§ 74a und 74c GVG sowie der Jugendkammer, soweit diese in Sachen entscheidet, die nach den allgemeinen Vorschriften zur Zuständigkeit des Schwurgerichts gehören

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 6. Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV)

Aufwertung der Beschwerden in FG-Verfahren Künftig sollen alle Beschwerden gegen eine Hauptsacheentscheidung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach den Gebühren eines Berufungsverfahrens vergütet werden. Nur für einfache Beschwerden gegen Zwischenentscheidungen oder -verfügungen, Nebenentscheidungen und verfahrensleitende Beschlüsse der ersten Instanz bleibt es da...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 2. Verfahren vor der Verwaltungsbehörde einschließlich des Zwischenverfahrens (§ 69 OWiG) bis zum Eingang der Akten bei Gericht (Vorbem. 5.1.2 Abs. 1 VV)

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / b) Entscheidung im schriftlichen Verfahren nach § 411 Abs. 1 S. 3 StPO

Neue Variante der zusätzlichen Gebühr Wird der Einspruch gegen einen Strafbefehl auf die Höhe der Tagessätze beschränkt, kann das Gericht nach § 411 Abs. 1 S. 3 StPO durch Beschluss, also ohne Hauptverhandlung, entscheiden. Die neu eingeführte Anm. Abs. 1 S. 2 Nr. 4 zu Nr. 4141 VV stellt klar, dass der Verteidiger auch in diesem Fall eine zusätzliche Gebühr verdient.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / a) Gerichtliche Termine (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV)

Terminsgebühr für alle gerichtlichen Termine Mit der Neufassung der Vorbem. 3 Abs. 3 VV wird der Anwendungsbereich der Terminsgebühr auf alle gerichtlichen Termine erweitert, ausgenommen bloße Verkündungstermine. Die Beschränkung auf Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermine wird damit aufgegeben. Bedeutung hat dies z.B. für Anhörungstermine (OLG Koblenz AGS 2011...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 6. Zusätzliche Gebühr für Vermeidung der Hauptverhandlung

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / I. Gebührenbeträge in der Beratungshilfe

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Anwendungsbereich (Vorbem. 3 Abs. 1 VV)

Unbedingter Klageauftrag Die neue Formulierung in Vorbem. 3 Abs. 1 VV soll den Anwendungsbereich des Teil 3 VV klarstellen. In der Praxis bereitet die Abgrenzung zwischen der Anwendung der Gebühren nach Teil 2 VV für außergerichtliche Tätigkeiten und den Gebühren des Teil 3 VV für das gerichtliche Verfahren immer wieder Probleme. Anzuwenden ist Teil 3 VV nur, wenn ein (unbedi...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / b) Verfahren vor der Strafkammer und der Jugendkammer, soweit diese nicht in Sachen entscheidet, die nach den allgemeinen Vorschriften zur Zuständigkeit des Schwurgerichts gehören

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / b) Mitwirkung an Besprechungen (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV)

Terminsgebühr für Besprechungen auch ohne obligatorische mündliche Verhandlung Des Weiteren wird mit der neuen Formulierung in Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV klargestellt, dass die Terminsgebühr für die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten außergerichtlichen Besprechungen unabhängig davon entsteht, ob für das gerichtliche Verfahren eine ...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 9. Prozesskostenhilfeverfahren (Vorbem. 3.3.6 VV)

Derzeit bestimmt sich die Terminsgebühr im Verfahren über die Prozesskostenhilfe – wie auch für die in den Nrn. 3333 bis 3336 VV genannten Verfahren – gem. Vorbem. 3.3.6 VV nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, also nach Nr. 3104 VV. Diese Regelung ist systemwidrig und führt zu ungerechten Ergebnissen, da die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV mit 1,2 höher liegen kann als die Terminsgebü...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 2. Tage- und Abwesenheitsgeld bei einer Geschäftsreise (Nr. 7005 VV)

Höhere Tages- und Abwesenheitsgelder In Nr. 7005 VV werden die Tages- und Abwesenheitsgelder angehoben. Gegenüber dem bisherigen Recht ergeben sich damit folgende Veränderungen: Praxis-Beispielmehr

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AGS 6/2013, Mitwirkung des ... / 2 Aus den Gründen

1. Das Rechtsmittel ist zulässig. Gegen die Entscheidung des Rechtspflegers über die Kostenfestsetzung ist gem. § 464b S. 3 StPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG die sofortige Beschwerde statthaft. Das Beschwerdeverfahren richtet sich nach h.M. (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 464b Rn 6 m.w.Nachw.), der die Kammer folgt, nach den Grundsätzen der StPO, woraus fo...mehr

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AGS 6/2013, Vier Angelegenh... / 2 Aus den Gründen

Die Antragstellerin kann entgegen der Annahme des LG für die von ihr entfalteten Tätigkeiten aufgrund der gewährten Beratungshilfe Gebühren und Auslagen für insgesamt drei Angelegenheiten beanspruchen, also zwar nicht weitere 3 x 99,96 EUR, wohl aber weitere 2 x 99,96 EUR. Nach den §§ 2 Abs. 2, 6 BerHG wird Beratungshilfe in "Angelegenheiten" gewährt. Daraus folgt, dass einem...mehr

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ZFS 6/2013, Anfall und Erst... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des V. ZS des BGH, der erstaunlicherweise den Beschluss trotz seiner grundlegenden Aussage nicht mit einem amtlichen Leitsatz versehen hat, ist zuzustimmen. Die Entscheidung hat praktische Bedeutung für alle Beschwerdeverfahren, in denen die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG entsteht. 1. Anfall der 0,5-Verfahrensgebühr Die Zustellung oder Empfangnahme ...mehr

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AGS 6/2013, Gesonderte Post... / 2 Aus den Gründen

Gem. § 15 Abs. 2 S. 2 RVG kann der Rechtsanwalt im Grundsatz "die Gebühren" in jedem Rechtszug fordern (vgl. auch § 17 Nr. 9 RVG). Damit korrespondiert die Vorbem. 4.2 VV (Abschnitt 2: Gebühren in der Strafvollstreckung), wonach im Verfahren über die Beschwerde gegen die Entscheidung in der Hauptsache "die Gebühren" besonders entstehen. Soweit ersichtlich wird in der oberger...mehr

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AGS 6/2013, Abtretung von A... / 2 Aus den Gründen

1. Gegen eine Entscheidung über die Erinnerung ist die (einfache) Beschwerde gem. § 66 Abs. 2 GKG das statthafte Rechtsmittel. Die Beschwerdesumme ist erreicht, die Beschwerde auch ansonsten zulässig. 2. Das Rechtsmittel ist im Ergebnis auch begründet. Nach § 43 S. 1 RVG ist, wenn der Beschuldigte/Betroffene seinen Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung von Anwaltskoste...mehr

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AGS 6/2013, Anfall der Terminsgebühr nach Trennung von Verfahren

RVG § 15 Abs. 1 RVG VV Nr. 5103 Leitsatz Der Rechtsanwalt verdient in einem Verfahren bereits die Terminsgebühr, wenn ein gerichtlicher Termin stattgefunden hat, an dem er teilgenommen hat. Dabei ist grundsätzlich ausreichend, wenn der Rechtsanwalt anwesend ist. Er muss im Termin keine besonderen Tätigkeiten erbracht haben. Der Verteidiger verdient daher nach Abtrennung mehrer...mehr

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AGS 6/2013, Ausschluss der ... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers ist zulässig, hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. Der Kläger hat keinen Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB i.V.m. § 3a Abs. 2 RVG auf Rückerstattung des überwiegenden Teils des an den Beklagten bereits gezahlten Verteidigerhonorars. Auch soweit der erhaltene Betrag in Höhe von 98.321,00 EUR über dem sich bei Berechnung der Verteidigertätig...mehr

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AGS 6/2013, Gesonderte Post... / 3 Anmerkung

Die Vergütung des Anwalts setzt sich zusammen aus Gebühren und Auslagen, wie sich aus der Legaldefiniton des § 1 Abs. 1 RVG ergibt. Daher darf man dem Gesetzgeber durchaus unterstellen, dass ihm dieser Unterschied bekannt ist. Des Weiteren darf man auch annehmen, dass der Gesetzgeber von der Vergütung spricht, wenn er Gebühren und Auslagen meint. Spricht er aber nur von Gebü...mehr

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AGS 6/2013, Anforderungen a... / 1 Aus den Gründen

Das fristgemäß eingelegte Rechtsmittel führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung. Das Begehren des Antragstellers darf nicht auf der Grundlage von § 11 Abs. 5 S. 1 RVG abgelehnt werden. Die außergebührenrechtlichen Einwände, die der Antragsgegner zur Abwehr des gegen ihn gerichteten Gesuchs erhoben hat, sind evident nicht stichhaltig. Damit stellen sie kein nach § 11...mehr

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AGS 6/2013, Zweierlei Maß

Dass viele Anwälte nicht ordnungsgemäß abrechnen können, ist nichts Neues. Insbesondere der Unterschied zwischen einem Vorschuss und einer Rechnung ist vielen Anwälten leider nicht geläufig. Darüber hinaus besteht der Irrtum, ein Anwalt könne jederzeit Teil- oder Zwischenabrechnungen erteilen. Viele Anwälte verkennen dabei die verschiedenen Stadien des Vergütungsanspruchs:mehr

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AGS 6/2013, Gesonderte Postentgeltpauschale in strafvollstreckungsrechtlichen Beschwerdeverfahren

RVG § 15 Abs. 2 S. 1 RVG VV Vorbem. 4.2, Nr. 7002 Leitsatz Bei einem Beschwerdeverfahren in Strafvollstreckungssachen handelt es sich um eine "besondere Angelegenheit" i.S.d. § 15 RVG. Die Postentgeltpauschale der Nr. 7002 VV kann deshalb im Beschwerdeverfahren gesondert verlangt werden. OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.4.2013 – 1 Ws 46/13 1 Sachverhalt Die Strafvollstreckungskamm...mehr

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AGS 6/2013, Folgen der Unwi... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig, aber nicht begründet. Da es sich um eine umfangreiche und schwierige erbrechtliche Angelegenheit handelt, die erhebliche Haftungsrisiken beinhaltet – was die von der Beklagten im Rahmen dieses Verfahrens angedeuteten Gegenansprüche verdeutlichen -, war der Kläger berechtigt, das Beratungshilfemandat nach § 49a Abs. 1 S. 2 BRAO abzulehnen. Da sich der R...mehr

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AGS 6/2013, Abtretung von A... / 1 Sachverhalt

In dem Verfahren 972 VRs 9071/05 besteht seitens des Freistaats Bayern gegen den rechtskräftig verurteilten Kostenschuldner ein Anspruch auf Zahlung der Verfahrenskosten in Höhe von 421,46 EUR. In dem Verfahren Ds 125 Js 8422/09 des Amtsgerichts O. besteht ein Auszahlungsanspruch des Verurteilen gegen die Staatskasse in Höhe von 417,69 EUR. Dieser Betrag wurde bereits zur Aus...mehr

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AGS 6/2013, Grundsatz der "... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Das ArbG hat den Streitwert zu hoch auf 24.703,50 EUR festgesetzt. Der Streitwert für das Verfahren beträgt 14.580,00 EUR. 1. Die Streitwertfestsetzung hat nach § 32 RVG zu erfolgen. Das besondere Streitwertfestsetzungsverfahren des § 33 RVG steht ausschließlich dann zur Verfügung, wenn sich die Gebühren für die anwaltliche Tätigk...mehr

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AGS 6/2013, Vorschussrechnu... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt von der Beklagten Zahlung von Rechtsanwaltsvergütung. Die klagende AG ist ein Unternehmen, das Rechtsanwälten den Ankauf und die Beitreibung von Anwaltsvergütung anbietet. Die Kunden der Klägerin sind in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte. Diese treten ihre Vergütungsansprüche gegen Mandanten an die Klägerin ab und die Klägerin zahlt im Gegenzug den R...mehr

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ZErb 06/2013, Aufwendungser... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. 1. Das Beschwerdegericht hat seine Entscheidung wie folgt begründet: Zu Recht habe das Amtsgericht die Betreuervergütung des Beteiligten zu 3 gemäß den §§ 292, 168 FamFG gegen die Betroffene festgesetzt. Diese sei nicht als mittellos im Sinne der §§ 1836 c und d BGB anzusehen. Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtsh...mehr

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AGS 6/2013, Uneingeschränkt... / 1 Sachverhalt

Mit Beschluss des ArbG wurde der Klägerin Prozesskostenhilfe bewilligt und ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt beigeordnet. Der Bewilligungsbeschluss enthält keine Einschränkungen. Mit Beschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle wurde die dem Rechtsanwalt der Klägerin aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung auf 896,43 EUR festgesetzt...mehr

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FF 6/2013, Gebührenstreitwe... / 1 Gründe:

Die rechtzeitig eingelegte Beschwerde des Beklagten (§§ 68 Abs. 1 S. 3, 63 Abs. 3 S. 1 GKG) ist teilweise begründet. Da das Verfahren vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden ist, ist das bis zu diesem Zeitpunkt geltende Recht maßgeblich, somit das GKG (§ 63 FamGKG). Die Gebühren werden für das Gerichtsverfahren festgesetzt. Der Wert ist auch für die Rechtsanwaltsgebühren maßgebli...mehr

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AGS 6/2013, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

1. Verfahren beim Beschwerdegericht Mit der Vorlage der Akten ist das Verfahren beim Beschwerdegericht angefallen. Dies gilt unabhängig davon, dass der Nichtabhilfebeschluss des FamG nicht begründet wurde und auch nicht erkennen lässt, ob sich das FamG mit den in der Beschwerdeschrift vorgebrachten Argumenten auseinandergesetzt hat (vgl. allgemein zu Form und Inhalt des Vorla...mehr

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AGS 6/2013, Verfahrenswert eines Abänderungsantrags; Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung zählt zur Hauptsache

FamFG § 242 ; FamGKG § 51 Abs. 1 S. 1 RVG § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11; ZPO § 769 Leitsatz Bei dem Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel handelt es sich um ein Begehren nach § 242 FamFG i.V.m. § 769 ZPO. Dieses Verfahren stellt gebührenrechtlich keine besondere Angelegenheit dar. Ein Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts kann insoweit n...mehr