Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 12/2022, Abrechnung bei... / 4. Dritte Fallkonstellation: Einzelne Gebühren sind nur vor der Trennung entstanden

Soweit einzelne Gebühren nur vor der Trennung entstanden sind, nicht aber auch nach der Trennung nochmals ausgelöst werden, können nur die Gebühren aus dem gemeinsamen Verfahren berechnet werden. Beispiel 10: Verfahrenstrennung, nachdem ein Termin stattgefunden hat, kein erneuter Termin im abgetrennten Verfahren Eine gemeinsame Klage (Az. 1/22) über 6.000,00 EUR Kaufpreis und...mehr

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AGS 12/2022, Abrechnung der Tätigkeiten des Zeugenbeistands

Nr. 4301 VV RVG Leitsatz Der Zeugenbeistand rechnet nach Teil 4 Abschnitt 3 VV eine Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 VV ab. LG Dresden, Beschl. v. 11.4.2022 – 15 Qs 29/21 I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt war einem Zeugen beigeordnet. Der Zeuge wurde sodann in Gegenwart des Rechtsanwalts in der Hauptverhandlung vernommen. Der Rechtsanwalt macht nun seine Vergütung gege...mehr

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AGS 12/2022, Umbeiordnung und Verzicht auf Gebühren

§ 143 StPO; Nrn. 4101, 4104 VV RVG Leitsatz Hat der Rechtsanwalt einmal im Hinblick auf eine einvernehmliche, kostenneutrale Umbeiordnung auf ggf. entstehende Gebühren verzichtet, ist er an diesen Verzicht gebunden, auch wenn später eine Entpflichtung des früheren Pflichtverteidigers wegen Störung des Vertrauensverhältnisses erfolgt. OLG Frankfurt, Beschl. v. 5.11.2021 – 2 Ws 8...mehr

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AGS 12/2022, Tätigkeiten de... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend und entspricht der h.M. in Rspr. und Lit. Auf die wird, um Wiederholungen zu vermeiden, verwiesen (s. auch noch die Kommentierung der Nr. 4143 VV bei Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021). Nicht zutreffend ist es allerdings, wenn das OLG – nicht tragend – darauf verweist, dass es sich bei der Gebühr Nr. 4141...mehr

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AGS 12/2022, Keine ordnungs... / IV. Rechtsprechung zur Schriftsatzübermittlung per Papierform ist nicht übertragbar

Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rspr., die in diesem Zusammenhang zu den in Papierform eingereichten Schriftsätzen ergangen ist. Danach kann die Berechnung auch in einem vom Rechtsanwalt unterzeichneten prozessualen Schriftsatz enthalten sein (BGH NJW 2002, 2774, Rn 13, noch zu § 18 Abs. 1 S. 1 BRAGO). Hierzu zählt auch ein Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 RVG (...mehr

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AGS 12/2022, Gegenstandswer... / Leitsatz

Nach § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszuges den Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss fest, wenn es – wie hier aufgrund der Gerichtskostenfreiheit der Verfahren nach dem AsylG (§ 83b AsylG) – an einem solchen Wert fehlt. VG Hannover, Beschl. v. 10.9.2021 – 12 D 4771/21mehr

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AGS 12/2022, Kosterstattung... / III. Terminsvertreter im Namen des Anwalts

Stattdessen kann aber auch der Terminsvertreter im Namen des Anwalts beauftragt werden. In diesem Fall schließt der Mandant nur einen einzigen Anwaltsvertrag ab, nämlich mit dem Hauptbevollmächtigten. Dieser beauftragt dann den Terminsvertreter in eigenem Namen, quasi als Subunternehmer, mit der Terminsvertretung. Die Abrechnung zwischen Hauptbevollmächtigtem und Terminsvertre...mehr

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AGS 12/2022, Fragen und Lös... / III. Gegenstandswert

Der von dem Arbeitsgericht für die Gerichtsgebühren festgesetzte Streitwert ist nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auch für die Berechnung der Anwaltsgebühren maßgeblich.mehr

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AGS 12/2022, Keine ordnungs... / Leitsatz

Eine Honorarberechnung nach § 10 Abs. 1 S. 1 RVG geht dem Mandanten nicht in der erforderlichen schriftlichen Form zu, wenn die Berechnung vom Rechtsanwalt mit einfacher Signatur über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an das Gericht übermittelt und dem Mandanten vom Gericht als Ausdruck zugeleitet wird. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.10.2022 – I-3 W 111/22mehr

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AGS 12/2022, Anrechnung der Pflichtverteidigervergütung auf Wahlanwaltsgebühren

§ 52 RVG Leitsatz Der Anspruch des gerichtlich bestellten Verteidigers gegen den Beschuldigten auf Zahlung der Wahlverteidigergebühren entfällt nach teilweisem Freispruch oder sonstigem teilweisen Obsiegen des Beschuldigten nicht nur i.H.d. darauf entfallenden Anteils, sondern i.H.d. gesamten gezahlten Pflichtverteidigergebühren. LG Koblenz, Beschl. v. 7.11.2022 – 9 Qs 74/22 I. ...mehr

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AGS 12/2022, Keine ordnungsgemäße Mitteilung einer Rechnung per beA

§ 10 RVG Leitsatz Eine Honorarberechnung nach § 10 Abs. 1 S. 1 RVG geht dem Mandanten nicht in der erforderlichen schriftlichen Form zu, wenn die Berechnung vom Rechtsanwalt mit einfacher Signatur über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an das Gericht übermittelt und dem Mandanten vom Gericht als Ausdruck zugeleitet wird. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.10.2022 – I...mehr

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AGS 12/2022, Abrechnung bei... / 2. Erste Fallkonstellation: Die Gebühren sind sowohl vor als auch nach der Verbindung entstanden

Sind die Gebührentatbestände sowohl vor als auch nach der Verbindung ausgelöst worden, ist der Anwalt frei, zu wählen, ob er seine Gebühren aus den Einzelwerten vor Verbindung oder aus dem Gesamtwert nach Verbindung berechnet.[4] In aller Regel ist es dabei aufgrund der Gebührendegression für den Anwalt günstiger, die getrennte Berechnung zu wählen. Beispiel 1: Verbindung, g...mehr

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AGS 12/2022, Keine Terminsgebühr für einseitige Besprechung mit dem Richter

Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3, Nr. 3202 VV RVG Leitsatz Telefongespräche des Prozessbevollmächtigten mit dem Richter stellen keine "außergerichtliche Besprechung" i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV dar und lösen dementsprechend keine Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV aus. Eine telefonische Rückfrage des Richters zum Stand der Erwägungen und Absichten des Prozessbevollmächtigten und der Gegen...mehr

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AGS 12/2022, Tätigkeiten des Nebenklägervertreters im Adhäsionsverfahren

Nr. 4143 VV RVG Leitsatz Die Gebühr Nr. 4143 VV entsteht nicht nur, wenn ein Adhäsionsverfahren im eigentlichen Sinne anhängig ist. Sie entsteht auch, wenn vermögensrechtliche Ansprüche im Strafverfahren lediglich miterledigt werden. Abgegolten werden auch die Tätigkeiten, die der Rechtsanwalt im Hinblick auf das Adhäsionsverfahren im Hauptverhandlungstermin und zu dessen Vorbe...mehr

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AGS 12/2022, Höhe der Pauschgebühr bei überlappenden Umfangsverfahren

§ 51 RVG Leitsatz Das Verfahren ist sowohl besonders umfangreich als auch besondere schwierig i.S.d. § 51 RVG, wenn sich im Aktenbestand über 150 Bände Sachakten und etwa 100 Bände Personenakten befinden, Tatvorwürfe über einen Zeitraum von rund zwölf Jahren verhandelt wurden, die Hauptverhandlung an insgesamt 234 Hauptverhandlungstagen und über einen Zeitraum von über vier Ja...mehr

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AGS 12/2022, Streitwert bei Anfechtung des Vollzugplans

§§ 52 Abs. 1, 60 GKG; § 32 RVG Leitsatz Angesichts der geringen finanziellen Leistungsfähigkeit von Gefangenen ist der Streitwert in Strafvollzugssachen in der Regel niedrig festzusetzen. Bei der Anfechtung eines Vollzugsplans erscheint die Festsetzung eines Streitwerts i.H.v. 1.500,00 EUR angemessen. KG, Beschl. v. 22.2.2022 – 2 Ws 101/21 Vollz I. Sachverhalt Der Verurteilte verb...mehr

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AGS 12/2022, Gegenstandswert einer Vollstreckung nach § 172 VwGO aufgrund Bescheidungsurteil nach dem AsylG

§ 33 RVG; § 172 VwGO Leitsatz Nach § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszuges den Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss fest, wenn es – wie hier aufgrund der Gerichtskostenfreiheit der Verfahren nach dem AsylG (§ 83b AsylG) – an einem solchen Wert fehlt. VG Hannover, Beschl. v. 10.9.2021 – 12 D 4771/21 I. Sachverhalt Der Kläger hatte e...mehr

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AGS 12/2022, Abrechnung bei... / 3. Zweite Fallkonstellation: Einzelne Gebühren sind nur vor der Verbindung entstanden

Soweit einzelne Gebühren nur vor der Verbindung, nicht aber auch nach der Verbindung nochmals ausgelöst worden sind, können nur die Gebühren aus den getrennten Verfahren berechnet werden.[5] Beispiel 4: Verfahrensverbindung, nachdem ein Termin stattgefunden hat, kein erneuter Termin im verbundenen Verfahren Zwei Klagen über 6.000,00 EUR Kaufpreis (Az. 1/22) und 4.000,00 EUR D...mehr

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AGS 12/2022, Kosterstattung... / b) OLG München: "Wer die Musik bestellt, bezahlt"

In seinem veröffentlichten Leitsatz hat das OLG München[11] plakativ ausgeführt: "Wer die Musik bestellt, bezahlt". Es glaubt offenbar, darauf seine Rechtsauffassung stützen zu können. Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Auffassung des OLG München, "Wer die Musik bestellt, bezahlt", zutreffend ist. Dies ist aber nicht das Problem. Die dortige Kanzlei des Klägers hatte ...mehr

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AGS 12/2022, Keine ordnungs... / V. Bedeutung für die Praxis

Nach § 10 Abs. 1 RVG wird die Vergütungsforderung des Anwalts erst dann durchsetzbar, wenn dem Mandanten zuvor eine ordnungsgemäße Berechnung der Vergütung erteilt worden ist. Dazu gehört die Schriftform, die auch durch eine qualifizierte elektronische Form gewahrt wird (§§ 126 Abs. 4, 126a Abs. 1 BGB). Gleiches gilt für Notare. Auch sie dürfen Kosten nur aufgrund einer dem ...mehr

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AGS 12/2022, Höhe der Pausc... / I. Sachverhalt

Die Pflichtverteidigerin war als Verteidigerin in einem erstinstanzlichen Verfahren vor dem Staatsschutzsenat des OLG München tätig. Dieses endete am 28.7.2020 mit der Verurteilung des Angeklagten nach 234 Hauptverhandlungstagen wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren 6 Monaten. Das Urteil ist noch nicht ...mehr

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AGS 12/2022, Anrechnung der... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hat die Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Diebsstahls in sechs Fällen angeklagt. Der Rechtsanwalt ist dem Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Das AG hat die Angeklagte – nach Einstellung des Verfahrens gern. § 154 Abs. 2 StPO i.Ü. – wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen und Diebstahls unter Einbeziehung einer anderen Strafe zu einer G...mehr

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AGS 12/2022, Keine gestaffe... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Es gibt nur eine Gerichtsgebühr und damit nur einen Wert Die Entscheidung ist zutreffend. Auch im erstinstanzlichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren wird nur eine einzige Gerichtsgebühr erhoben, sei es zu 3,0 (Nr. 5110 GKG KV) oder zu 1,0 (Nr. 5111 GKG KV). Wird aber nur eine einzige Gebühr erhoben, dann kann es auch nur einen einzigen Wert geben. Gestaffelte Wertfestset...mehr

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AGS 12/2022, Kosterstattung... / d) "Erkaufen" der Terminsgebühr

In vielen Entscheidungsgründen klingt an, dass sich der Hauptbevollmächtigte durch die Pauschale die Terminsgebühr "erkaufe". Daher seien die Kosten des Terminsvertreters seine Sache. Auch dies ist unzutreffend und zeigt einen verfehlten Blickwinkel. Dies mag an folgendem Beispiel verdeutlicht werden: Beispiel Anwalt und Mandant haben ihren Sitz in Köln. Es kommt zu einem Rec...mehr

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AGS 12/2022, Höhe der Pausc... / IV. Vorschuss

Der Pflichtverteidigerin sei auch ein Vorschuss gem. § 51 Abs. 1 S. 1 und 5 RVG zu gewähren. Dieser setze voraus, dass der Pflichtverteidigerin ein Zuwarten auf die Rechtskraft des Verfahrens trotz der – hier erfolgten – zwischenzeitlichen Auszahlung der gesetzlichen Gebühren schlechthin unzumutbar sei. Angesichts des Umfangs und der zeitlichen Dauer des Verfahrens sowie der...mehr

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AGS 12/2022, Höhe der Pausc... / Leitsatz

Das Verfahren ist sowohl besonders umfangreich als auch besondere schwierig i.S.d. § 51 RVG, wenn sich im Aktenbestand über 150 Bände Sachakten und etwa 100 Bände Personenakten befinden, Tatvorwürfe über einen Zeitraum von rund zwölf Jahren verhandelt wurden, die Hauptverhandlung an insgesamt 234 Hauptverhandlungstagen und über einen Zeitraum von über vier Jahren stattfand u...mehr

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AGS 12/2022, Abrechnung der... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war einem Zeugen beigeordnet. Der Zeuge wurde sodann in Gegenwart des Rechtsanwalts in der Hauptverhandlung vernommen. Der Rechtsanwalt macht nun seine Vergütung gegenüber der Staatskasse geltend. Er hat eine Grundgebühr Nr. 4100 VV, eine Verfahrensgebühr Nr. 4106 VV, eine Terminsgebühr Nr. 4108 VV sowie die Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV RVG und Umsatzste...mehr

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AGS 12/2022, Keine ordnungs... / III. Versendung per beA genügt nicht

Im zugrundeliegenden Fall befindet sich die Kostenaufstellung nur in dem aus dem beA des Antragstellers mit einfacher Signatur versehenen, an das LG versendeten Festsetzungsantrag. Diese Übermittlung genügt zwar den prozessualen Anforderungen des § 130a ZPO an die elektronische Einreichung von Schriftsätzen. Diese auf die Abgabe prozessualer Erklärungen beschränkte Vorschrif...mehr

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AGS 12/2022, Streitwert bei... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Der Strafrechtler hat, da er i.d.R. nach Rahmengebühren abrechnet, mit der Streitwert/Gegenstandswertfestsetzung wenig tun. Einer der Fälle, in denen aber auch er sich damit befassen muss, ist neben den zusätzlichen Gebühren Nrn. 4142, 4143 VV die Vertretung des Verurteilten in Strafvollzugssachen. Denn sie werden nach Teil 3 VV abgerechnet (vgl. Burhoff/Volpert/Burhoff/V...mehr

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AGS 12/2022, Umbeiordnung u... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Wenn man den Sachverhalt und die Begründung des OLG für die Absetzung der Gebühren Nrn. 4100, 4104 VV gelesen hat, muss man erst einmal tief Luft holen. Man fragt sich (verärgert), was eigentlich solche Entscheidungen sollen und warum es immer wieder das OLG Frankfurt ist, dass insbesondere im Gebührenrecht durch von der h.M. abweichende verteidigerunfreundliche Entscheid...mehr

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FF 12/2022, Kinderschutz- u... / V. Beendigung des Verfahrens

Die Ausgestaltung des Kindesschutzverfahrens als Amtsverfahren hat nicht nur Bedeutung für die Frage der Einleitung, sondern auch für die Frage der Beendigung des Verfahrens. Das Elternkonfliktverfahren kann durch Antragsrücknahme gemäß § 22 Abs. 1 FamFG (etwa des Antrags auf Übertragung der Alleinsorge gemäß § 1671 Abs. 1 BGB) oder übereinstimmende Beendigungserklärung beend...mehr

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AGS 12/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Norbert Schneider mit der Kostenerstattung bei Beauftragung eines Terminsvertreters im Namen des Anwalts (S. 529 ff.). Die Frage der Kostenerstattung wird derzeit heftig und kontrovers diskutiert. Zwischenzeitlich sind zahlreiche weitere positive Entscheidungen der Instanzgerichte aufgetaucht, die der Verfasser berücksichtigt. Er stellt die aktuel...mehr

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AGS 12/2022, Keine Terminsg... / II. Terminsgebühr für Besprechungen

1. Gesetzliche Regelung Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV in der ab dem 1.8.2013 geltenden Fassung des 2. KostRMoG entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Dabei ist nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 2 VV die Wahrnehmung eines gerichtlic...mehr

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FoVo 12/2022, Welche Gebühr... / I. Das Problem

Abtretung im Kontext der Zwangsvollstreckung Wir haben einen Darlehensrückzahlungsanspruch im gerichtlichen Mahnverfahren tituliert. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung ist es zum Kontakt mit dem Schuldner gekommen und es wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen. Hier hat der Schuldner u.a. seine pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens gegen die Drittschuldnerin abgetr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2022, Erfolgreiche Ve... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] 1. Die Beschwerdeführerin ist Verfahrensbeiständin eines im April 2019 geborenen Kindes. Dessen Eltern sind nicht miteinander verheiratet, haben aber eine gemeinsame Sorgeerklärung für das Kind abgegeben. Beide Eltern waren langjährige Betäubungsmittelkonsumenten. Zwischen den Eltern kam es sowohl in der Vergangenheit als auch aktuell immer wieder zu Trennunge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 7 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Aufwendungen für die Strafverteidigung werden, wenn sie keine BA/WK sind (> Rz 5), dem Grunde nach nur ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastungen (AgB) anerkannt, wenn sie zwangsläufig entstehen; zum Grundsätzlichen > Rz 3. Prozesskosten sind nicht zwangsläufig, wenn sie wegen einer vorsätzlich schuldhaften Straftat entstehen (BFH 241, 35...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Aktuelle Rechtslage

Rz. 3 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Seit dem VZ 2013 sind Prozesskosten als AgB wegen fehlender Zwangsläufigkeit grundsätzlich nicht mehr abziehbar. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Prozess für den Betroffenen existenzgefährdend ist (§ 33 Abs 2 Satz 4 EStG; > Rz 2/4). Ohne den Rechtsstreit muss der Stpfl Gefahr laufen, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensn...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 1.1.1 Statthaftigkeit der Beschwerde

Nach § 567 Abs. 1 ZPO ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des ersten Rechtszuges nur dann statthaft, wenn dies entweder nach der ZPO ausdrücklich bestimmt ist oder wenn es sich um Entscheidungen des Gerichts handelt, die eine mündliche Verhandlung nicht erfordern und durch die ein das Verfahren beendendes Gesuch zurückgewiesen worden ist. Die sofortige Beschwerd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Kommentar, 25. Auflage 2021 (zit.: Gerold/Schmidt/Bearbeiter) Mayer/Kroiß (Hrsg.), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Handkommentar, 8. Auflage 2021 (zit.: Mayer/Kroiß/Bearbeiter) Schneider, Fälle und Lösungen zum RVG, 5. Auflage 2019 Schneider/Kurpat, Streitwert-Kommentar für den Zivilprozess und FamFG-Verfahren, 15. Auflage 2021 Schne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Das anwaltliche Gebührenrecht gehört zum unabdingbaren Pflichtrepertoire jeder Rechtsanwältin und jedes Rechtsanwalts. Nicht nur, weil es die wirtschaftliche Grundlage der beruflichen Tätigkeit bildet und es sich kaum einer leisten kann, Gebühren zu verschenken. Sondern auch, da eine falsche Abrechnung oder das Unterlassen von Belehrungen – in jüngster Zeit zunehmend – schne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / C. Anfall der Gebühren und Erstattung

Rz. 5 Eine weitere Ursache zahlreicher Streitigkeiten liegt darin, dass nicht hinreichend zwischen zwei verschiedenen Aspekten der Abrechnung unterschieden wird: dem Anfall der Gebühren nach dem RVG aufgrund des Mandantenauftrags und der Erstattungspflicht durch Dritte, sei es der Gegner, die Staatskasse oder eine Rechtsschutzversicherung. Nicht immer ist der Dritte auch ver...mehr

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§ 1 Einleitung / B. A und O der Abrechnung: Der Auftrag

Rz. 2 Um den wichtigsten Aspekt und die Lösung vieler Rätsel bereits vorwegzunehmen: Die Grundlage jeglicher Gebührenberechnung ist der Mandantenauftrag. Dieser Punkt mag vielleicht zunächst nach einer Selbstverständlichkeit klingen, in der Praxis zeigt sich aber, dass die Unklarheit über den Auftrag eine der häufigsten Ursachen für Probleme bei der Gebührenabrechnung oder v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / A. Allgemeines

Rz. 1 Fast jeder Anwalt und jede Anwältin kennt das: Der Mandant sitzt aufgeregt auf dem Stuhl, erzählt einem Wasserfall gleich von seinen Sorgen und bittet: "Machen Sie was". Nachdem mühsam aus dem Meer der – meist weniger relevanten – Informationen die rechtlich wichtigen ermittelt werden konnten, stürzt man sich in die juristische Bearbeitung des Falles. Und oft stellt si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslagenersatz / 3 Ersatz von Bußgeldern und Strafverfolgungsmaßnahmen

Verursacht ein Berufskraftfahrer bei einer betrieblichen Tätigkeit unverschuldet einen schweren Verkehrsunfall und wird deswegen gegen ihn zunächst ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren (hier wegen fahrlässiger Tötung) eingeleitet, hat ihm der Arbeitgeber entsprechend § 670 BGB die erforderlichen Kosten der Verteidigung zu ersetzen. Dies sind grundsätzlich nur die gese...mehr

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§ 7 So legen Mitarbeiter, V... / III. Vertretung im Sinne des Vergütungsrechts

Rz. 31 Nach § 5 RVG kann sich ein Anwalt auch gebührenauslösend durch die dort genannten Personen (einen anderen Rechtsanwalt, den allgemeinen Vertreter, einen Assessor bei einem Rechtsanwalt oder einen zur Ausbildung zugewiesenen Referendar) vertreten lassen, sodass diese Person Erfüllungsgehilfe i.S.d. § 278 BGB sein kann, auch wenn man grundsätzlich davon ausgeht, dass ei...mehr

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / IX. Nicht übertragbare Aufgaben

Rz. 27 Der BGH definiert immer wieder deutlich, welche Aufgaben auf Büropersonal NICHT übertragen werden können. Dazu gehören (keine vollständige Aufzählung):mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / E. Akteneinsicht

Rz. 33 Ausgehend davon, dass künftig vermehrt eine elektronische Aktenführung erfolgen wird, stellen sich viele Probleme, die sich bei einer Akteneinsicht in Papierakten ergeben, nicht bzw. nicht mehr wie im früheren Ausmaß. So ist bei elektronischen Akten die Manipulationsgefahr durch einen Beschuldigten oder Betroffenen nicht mehr gegeben, weshalb in den einzelnen Vorschri...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 4. Zeichnungsberechtigung

Rz. 37 Der Verweis in § 173 Abs. 3 S. 3 ZPO macht deutlich, dass das elektronische Empfangsbekenntnis vom Anwalt zu "signieren" ist, was bedeutet, dass die Verantwortungsübernahme für die Abgabe des Empfangsbekenntnisses entsprechend § 130a Abs. 3 S. 1 ZPO erfolgen muss, d.h.:mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / d) Angabe "Rechtsanwalt" ist nicht ausreichend

Rz. 153 Auch wenn man als sog. "Einzelkämpfer" am Markt unterwegs ist und damit der Briefkopf auch allein den Namen des den Schriftsatz verantwortenden Anwalts ausweist, ist bei Eigenversand aus dem beA zwingend eine einfache elektronische Signatur am Ende des Dokuments anzugeben. Rz. 154 Zitat "Die bei einer über das beA eingereichten Beschwerdeschrift fehlende einfache Signa...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / XIV. Zustellung von einstweiligen Verfügungen

Rz. 223 An die Zustellung von einstweiligen Verfügungen sowie die Einhaltung der Vollziehungsfrist sind eigene Anforderungen zu stellen, § 929 Abs. 2 ZPO. Hier sind zur Einhaltung der Vollziehungsfrist weitere Wirksamkeitsanforderungen zu beachten (so z.B. bei Farbmarken/UWG, ggf. auch die Zustellung der einstweiligen Verfügung nebst Antrag und Anlagen in Farbe etc).[139] In...mehr