Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / IV. Vererbbarkeit des Schmerzensgeldanspruchs

Rz. 43 Seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 1990 sind Schmerzensgeldansprüche vererbbar. Aus diesem Grunde ist bei jedem tödlich verlaufenden Verkehrsunfall stets zu prüfen, ob der Geschädigte bis zum Eintritt des Todes noch einen Schmerzensgeldanspruch erworben hat, der mit dem Todeseintritt auf die Erben übergegangen ist. Rz. 44 Muster 9.10: Schmerzensgeld bei tödlich v...mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / 1. Versicherer reguliert nicht, weil ihm Unterlagen oder Informationen fehlen

Rz. 4 Scheitert die Regulierung an fehlenden Schadensbelegen, gibt der Versicherer keine Veranlassung zur Klage. Mangels vorliegender Schadensnachweise ist der Anspruch des Geschädigten auf Schadensersatz nicht fällig. Rz. 5 Muster 11.2: Anerkenntnis mit Kostenlast der Gegenseite Muster 11.2: Anerkenntnis mit Kostenlast der Gegenseite Werden berechtigterweise Belege zur Begrün...mehr

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§ 8 Sachschaden / IV. Checkliste: Bezifferung des Fahrzeugschadens

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / E. Ansprüche gegen die Verkehrsopferhilfe gem. §§ 12 ff. PflVG

Rz. 74 Das System der Pflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) bietet einen weitgehenden Schutz des Geschädigten. Der Schutz ist jedoch nicht lückenlos. In folgenden Fällen steht kein Kfz-Haftpflichtversicherer zur Verfügung, der auf Ausgleich des eingetretenen Unfallschadens in Anspruch genommen werden kann:mehr

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§ 4 Quotenbildung / A. Übersicht

Rz. 1 Nach Maßgabe der vorangegangenen Ausführungen stehen dem durch einen Verkehrsunfall Geschädigten wahlweise verschuldensabhängige und verschuldensunabhängige Anspruchsgrundlagen zur Durchsetzung seiner Ansprüche zur Verfügung. Die daraus jeweils resultierende Haftung des Anspruchsgegners ist jedoch nicht per se uneingeschränkt. Zu prüfen ist vielmehr stets, ob sich der ...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 2. Haftung Minderjähriger gem. § 828 BGB

Rz. 44 Das Deliktsrecht sieht in den §§ 823 ff. BGB eine Haftung nur dann vor, wenn der Schädiger schuldhaft gehandelt hat. Dies setzt voraus, dass eine Verschuldensfähigkeit besteht. Bei Kindern unter sieben Jahren ist zu beachten, dass diese nach § 828 Abs. 1 BGB für von ihnen verursachte Schäden nicht verantwortlich sind. Minderjährige (d.h. Kinder und Jugendliche von sie...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / IV. Quotenbildung bei mehreren Pflichtverletzungen des Versicherungsnehmers

Rz. 26 Dem Gesetz ist auch nicht zu entnehmen, wie eine Quotenbildung bei mehreren grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Versicherungsnehmers zu erfolgen hat. Einigkeit besteht aber jedenfalls dahingehend, dass erst einmal für jede Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers als Abwägungsfaktor eine Quote zu bilden ist. Für das weitere Vorgehen werden sodann aber untersch...mehr

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§ 34 Pflichtversicherungsgesetz

Rz. 1 Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie wurde zum Schutz der Verkehrsopfer eingeführt. Um die Bedeutung der Pflichtversicherung zu untermauern, wurde ein fahrlässiger und vorsätzlicher Verstoß unter Strafe gestellt, § 6 PflVG. Rz. 2 Strafbar ist dabei der Gebrauch des Fahrzeugs nur unter der Voraussetzung, dass die erforderliche Haftpflichtvers...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / VII. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in der Schweiz

Rz. 70 Folgende Besonderheiten sind bei dem Ersatz eine Schadensersatzanspruchs nach schweizerischem Schadensersatzrecht bei einem Verkehrsunfall zu beachten: 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Der Halter haftet grundsätzlich unter dem Aspekt der Gefährdungshaftung (Art. 58 Abs. 1 SVG) – dies auch für andere Personen, die mit seinem Fahrzeug einen Schaden verursachen (§ 5...mehr

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§ 8 Sachschaden / cc) Bestimmung des Normaltarifs anhand eines Mittelwerts

Rz. 293 Die gegen beide Befragungen vorgebrachten Bedenken haben zahlreiche Gerichte bewogen, keines der beiden Tabellenwerke als taugliche Schätzungsgrundlage anzuwenden. Anstatt aber ein aufwendiges Sachverständigengutachten einzuholen geht der Tatrichter in diesem Fall jedoch einen anderen Weg und berechnet einen Mittelwert, der sich aus der Abrechnung nach der Fraunhofer...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / V. Zeitpunkt des Anspruchsübergangs

Rz. 13 Wichtig ist, dass sich der Rechtsübergang in Form der cessio legis gem. § 116 SGB X bereits zum Zeitpunkt des Schadenseintritts vollzieht.[11] Dies gilt aber nur dann, wenn zu diesem Zeitpunkt ein Versicherungsverhältnis bestanden hat.[12] Die Rechtsprechung[13] folgert dies aus der in § 116 Abs. 1 SGB X gewählten Formulierung, wonach für den Anspruchsübergang maßgebli...mehr

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Literaturverzeichnis / Verkehrszivilrecht

Bachmeier, Regulierung von Auslandschäden, 2. Auflage 2017 Balke/Reisert/Quarch, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2012 Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 6. Auflage 2010 Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, Kommentar, 77. Auflage 2019 Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Auflage 2015 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, B...mehr

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§ 8 Sachschaden / VII. Rechtsanwaltskosten

Rz. 430 Dass der Schädiger dem Geschädigten auch die durch die außergerichtliche Einschaltung eines Rechtsanwalts verursachten Kosten zu erstatten hat, wurde zwar vom BGH früher abgelehnt,[573] ist nunmehr jedoch absolut herrschende Meinung.[574] Dies kann selbst dann gelten, wenn die Gegenseite eine Haftung dem Grunde nach anerkannt hat.[575] Entscheidend für den dabei zu b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 10.6.1 Insolvenzverwalter

Rz. 65a Der Insolvenzverwalter haftet zwar bei grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung steuerlicher Pflichten nach § 69 AO. Soweit allerdings während des Insolvenzverfahrens von ihm Pflichten nach insolvenzrechtlichen Vorschriften zu erfüllen sind, folgt die Haftung des Insolvenzverwalters aus § 60 InsO. Nach dieser Vorschrift haftet er z. B. wegen schuldhaft verspäte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 72... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift soll durch Bewehrung des § 154 AO dessen Einhaltung mit einer Haftungsregelung unterstützen. Ziel des § 154 AO ist es, das Steueraufkommen zu sichern und zu verhindern, dass durch die Verwendung falscher oder erdichteter Namen bei der Errichtung und Führung von Konten, Schließfächern u. Ä. die Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse erschwert oder unmö...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / VI. Schadensersatz

Rz. 110 Soweit der Betroffene einer Beeinträchtigung seines wirtschaftlichen Rufes durch eine presserechtliche Gegendarstellung begegnen kann, kann er i.d.R. keinen Schadensersatz in der Weise verlangen, dass er auf Kosten des Schädigers berichtigende Anzeigen verbreitet; ein solcher Schadensersatzanspruch kommt nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen in Betracht.[427]mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / VII. Schadensersatz

1. Ersatzpflichtige Rz. 28 Ersatzpflichtig aus unerlaubter Handlung sind der Täter (Schädiger), Mittäter, Anstifter und Gehilfe [86] sowie andere Beteiligte (§ 830 BGB; vgl. Rdn 5).[87] Eine Haftung Unzurechnungsfähiger und Minderjähriger kommt gem. §§ 827 bis 829 BGB in Betracht. Dritte können für die unerlaubte Handlung eines anderen nach §§ 831, 832 BGB haften (vgl. Rdn 133...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / V. Art und Umfang des Schadensersatzes

1. Vertrauensschaden Rz. 30 Derjenige, der durch Verschulden bei Vertragsverhandlungen geschädigt wurde, kann verlangen, so gestellt zu werden, wie er ohne die vorvertragliche Pflichtverletzung des anderen Teils stünde (§ 249 BGB). Er hat deswegen Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens, der der Höhe nach nicht durch das Erfüllungsinteresse begrenzt wird;[84] insoweit ist ...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / 3. Inhalt und Umfang des Schadensersatzes

Rz. 36 Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Ersatz seines aus der unerlaubten Handlung entstandenen Schadens (§§ 823 ff. BGB). Inhalt und Umfang dieses Anspruchs richten sich nach §§ 249 ff. i.V.m. §§ 842, 843, 848 bis 851 BGB. Der deliktische Schadensersatzanspruch umfasst das negative Interesse einschließlich der bei wertender Betrachtung erstattungsfähigen entgangenen Ve...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 3. Schadensersatz statt der ganzen Leistung

Rz. 18 Ein Anspruch auf Schadensersatz statt der ganzen Leistung besteht, wenn die Pflichtverletzung des Beraters erheblich ist (§ 281 Abs. 1 Satz 3 BGB). Den Rechtsberater trifft die Beweislast für eine Unerheblichkeit der Pflichtverletzung; das geht aus der Fassung der Vorschrift deutlich hervor. Rz. 19 Hat ein Rechtsberater seine geschuldete Dienstleistung zu einem abtrenn...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / I. Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB

Rz. 4 § 280 Abs. 1 BGB enthält – bis auf die Sonderregelung des § 311a Abs. 2 BGB für eine anfängliche Unmöglichkeit – die einheitliche Haftungsgrundlage für einen Schadensersatzanspruch wegen einer vom Berater nach Vertragsrecht zu vertretenden Pflichtverletzung. Sind die Voraussetzungen der Norm erfüllt, hat der Auftraggeber Anspruch auf "einfachen" Schadensersatz, der auc...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Schadensersatz

Rz. 122 Hat der Rechtsanwalt eine Kündigung des Auftraggebers durch vertragswidriges Verhalten veranlasst, ohne dass dieser sich seinerseits vertragswidrig verhalten hat, muss der Rechtsanwalt dem Auftraggeber den durch die Kündigung verursachten Schaden ersetzen. Dieser Anspruch geht auf Ersatz des Erfüllungsinteresses.[334] Der Berechtigte ist so zu stellen, wie er bei For...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / IV. Schadensersatz wegen Verzögerung nach § 280 Abs. 2, § 286 BGB

Rz. 29 Gem. § 280 Abs. 2 BGB besteht ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung nur unter der Voraussetzung, dass der Berater – über die Verwirklichung des Haftungstatbestands des § 280 Abs. 1 BGB hinaus – gem. § 286 BGB aufgrund einer Mahnung oder eines gleichgestellten Umstands sich in Verzug befindet. Beispiel Der Anwalt übernimmt den Auftrag, einen Ban...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / V. Schadensersatz

1. Grundsätzlich Ersatz aller Schäden Rz. 41 Sofern der Schädiger die Vermeidung des Schadens nicht garantiert hat, haftet er für den Nachteil, der durch das Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der – tatsächlich fehlerhaften – Auskunft entstanden ist (negatives Interesse); insoweit hat der Schädiger den Geschädigten so zu stellen, wie dieser bei pflichtgemäßem V...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / II. Schadensersatz statt der Leistung nach § 280 Abs. 1, 3 i.V.m. § 281 BGB

1. Anwendungsbereich Rz. 13 Wegen einer Schlechterfüllung der hauptsächlichen Vertragspflichten eines Rechtsberaters – der für die Rechtsberaterhaftung typischen Leistungsstörung – kommt ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz anstelle des Anspruchs auf die geschuldete fehlerfreie Vertragsleistung in Betracht, sofern über die Merkmale des § 280 Abs. 1 BGB hinaus auc...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / III. Schadensersatz

Rz. 121 Ersatzberechtigt aus § 826 BGB ist derjenige Geschädigte, der nach der "Reichweite des Schädigungsvorsatzes" als mögliches Tatopfer in die Tatvorstellung des Schädigers billigend einbezogen wurde, selbst wenn sich die sittenwidrige Handlung gegen einen anderen gerichtet hat, und dessen Schaden im Verhältnis zum Schädiger auf einem Verstoß gegen die guten Sitten beruh...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / V. Schadensersatz statt der Leistung bei Unmöglichkeit (§ 280 Abs. 1, 3, § 283 BGB)

Rz. 31 Nach § 283 Satz 1 BGB kann der Mandant, wenn der Berater nach § 275 Abs. 1 bis 3 BGB nicht zu leisten braucht, unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Rz. 32 § 275 Abs. 1 bis 3 BGB betrifft die Hindernisse, die tatsächlich oder im Rechtssinne zur Unmöglichkeit der Leistung führen und daher eine Leistungspflicht aussch...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / III. Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Schutzpflicht (§ 280 Abs. 3, § 282 BGB)

Rz. 28 Wegen schuldhafter Verletzung einer – nicht unmittelbar leistungsbezogenen – Nebenpflicht (Schutz-, Verhaltenspflicht) aus § 241 Abs. 2 BGB entsteht in aller Regel nur ein Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB.[31] Schadensersatz statt der Leistung kann nur verlangt werden, wenn dem Mandanten die Hauptleistung durch den Berater nicht mehr zuzumuten ist. Ein Vorgehen nach § 28...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Schadensersatz

Rz. 104 Wenn der Rechtsanwalt den Auftrag zur Unzeit gekündigt hat ohne dass ein wichtiger Grund gegeben ist, hat dies nicht die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge. Vielmehr ist der Rechtsanwalt verpflichtet, dem Mandanten denjenigen Schaden zu ersetzen, den dieser gerade infolge des Kündigungszeitpunkts erlitten hat. Folge der widerrechtlichen Drohung mit einer Kündigung...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / VII. Art und Umfang des Schadensersatzes

Rz. 24 Der haftpflichtige Prospektverantwortliche hat den Schaden zu ersetzen, den der Anleger im Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prospektangaben erlitten hat; dieser ist so zu stellen, wie er stünde, wenn er die nachteilige Anlageentscheidung nicht getroffen hätte (Vertrauensschaden = negatives Interesse).[83] Der geschädigte Anleger kann Befreiung von ...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / V. Art und Umfang des Schadensersatzes

Rz. 54 Der Treuhänder, der seine Pflichten aus dem Treuhandvertrag schuldhaft verletzt hat, hat den Treugeber so zu stellen, als hätte er sich pflichtgemäß verhalten.[167] Hat ein Rechtsanwalt anvertraute Bürgschaftsurkunden entgegen dem Treuhandvertrag vorzeitig weitergegeben, so muss er die Bank im Wege des Schadensersatzes so stellen, als hätte diese keine Bürgschaft übern...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / H. Fälligkeit, Verlust des Anspruchs, Regress

I. Fälligkeit 1. Deckungsanspruch Rz. 137 Fällig ist der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Befriedigung oder Abwehr durch den Versicherer, wenn von einem Dritten Ansprüche gegen ihn, den Versicherungsnehmer, erhoben werden.[305] Es kommt nicht darauf an, wann ein etwaiger Zahlungsanspruch gegen den Versicherer entstanden ist[306] (vgl. dazu Rdn 138) oder wann ein Urteil ge...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / e) Schadensersatz bei Kündigung zur Unzeit ohne wichtigen Grund

Rz. 96 Wenn der beauftragte Rechtsanwalt den Anwaltsvertrag gem. § 627 Abs. 1 BGB außerordentlich kündigt, obliegt ihm nach § 627 Abs. 2 Satz 1 BGB, auf das Interesse des Mandanten Rücksicht zu nehmen, sich die Dienste anderweitig beschaffen zu können. Auch Nr. 3.1.4. der in der Vergangenheit bis zur Aufhebung des § 29 Abs. 1 Satz 1 BORA durch Beschl. v. 15.4.2013[286] mit W...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Schadensersatz bei Kündigung infolge vertragswidrigen Verhaltens

Rz. 105 Hat eine Vertragspartei die Kündigung des Anwaltsvertrages nach § 626 oder § 627 Abs. 1 BGB durch vertragswidriges Verhalten veranlasst, ist sie gem. § 628 Abs. 2 BGB dem Vertragspartner zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dadurch entsteht, dass der Anwaltsvertrag aufgehoben wird.[306] Der Schadensersatzanspruch kann sowohl dem Rechtsanwalt als auch dem Mandant...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / g) Ausschluss des Schadensersatzes bei ordentlicher Kündigung

Rz. 123 Wenn ein Rechtsanwalt den Auftrag ordentlich kündigt, handelt er vertragsgemäß. Eine darauf gestützte Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts wegen einer Vertragsverletzung ist daher ausgeschlossen. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers nach § 627 Abs. 2 BGB bzw. §§ 675 Abs. 1, 671 Abs. 2 BGB wegen einer Kündigung zur Unzeit, für die kein wichtiger Grund vorli...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / e) Schadensersatz

Rz. 223 Wenn die vorbeschriebenen Voraussetzungen des § 44 Satz 2 BRAO vorliegen, muss der Rechtsanwalt dem Anfragenden den Verzögerungsschaden ersetzen. Der Anfragende ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Rechtsanwalt rechtzeitig erklärt hätte, dass er das Angebot zum Abschluss eines Anwaltsvertrages nicht annimmt. Dieser Schaden kann darin bestehen, dass zwisch...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / III. Regress des Versicherers

Rz. 143 Die Klauseln über Rückgriffsansprüche des Versicherers, § 7 III AVB, entsprechen § 86 VVG, auf den sie auch Bezug nehmen. In der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist der Übergang einer Forderung zugunsten des Versicherers aufgrund einer Schadensersatzleistung nicht sehr häufig, besteht der Grund für die Haftpflichtzahlung doch oftmals gerade darin, dass besti...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Beschränkung der persönlichen Haftung auf Schadensersatz

Rz. 523 Bei einer Rechtsanwaltssozietät, die als GbR organisiert ist, haften neben dem gesamthänderisch gebundenen Gesellschaftsvermögen grds. alle Mitglieder der Sozietät aus dem zwischen ihnen und dem Auftraggeber bestehenden Vertrag als Gesamtschuldner mit ihrem Privatvermögen, wenn ein Sozietätsmitglied infolge pflichtwidrigen Verhaltens Mandanten schuldhaft geschädigt h...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 5. Nichtleistung oder Teilleistung

Rz. 24 Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz statt der Leistung kann nach §§ 280 Abs. 3, 281 BGB auch entstehen, "soweit" der Anwalt oder Steuerberater die mögliche und "fällige Leistung nicht … erbringt"; es handelt sich also um eine vollständige Vorenthaltung der geschuldeten (fälligen) Leistung.[25] Eine (vollständige) Nichtleistung liegt auch dann vor, wenn d...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / 1. Vertrauensschaden

Rz. 30 Derjenige, der durch Verschulden bei Vertragsverhandlungen geschädigt wurde, kann verlangen, so gestellt zu werden, wie er ohne die vorvertragliche Pflichtverletzung des anderen Teils stünde (§ 249 BGB). Er hat deswegen Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens, der der Höhe nach nicht durch das Erfüllungsinteresse begrenzt wird;[84] insoweit ist entscheidend, dass d...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 4. Schaden

Rz. 8 Es muss ein Schaden im Rechtssinne entstanden sein (vgl. § 5 Rdn 85 ff.), ohne dass zugleich die Voraussetzungen eines Schadensersatzes statt der Leistung nach § 281 oder § 283 BGB gegeben sind. § 280 Abs. 1 BGB schützt das Integritätsinteresse des Mandanten und begründet daher einen Anspruch auf Ausgleich der vermögensmäßigen Nachteile, die ihm bei pflichtgemäßem Verh...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / Literaturtipps

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§ 6 Mitverschulden / III. Zurechnung des Schadensbeitrags eines anderen Rechtsberaters

Rz. 22 Haften verschiedene Personen für den Schaden eines anderen, so sind sie als Gesamtschuldner zum Schadensersatz verpflichtet (§§ 421 ff. BGB). Ein Gesamtschuldner kann sich ggü. dem Geschädigten nicht damit entlasten, dass neben ihm andere – möglicherweise in stärkerem Maße als er – zu dem Schaden beigetragen haben[122] (vgl. § 1 Rdn 270 ff., 328, 337 ff.). Dieser Grun...mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / 3. Rechtsstellung des Rechtsberaters (Versprechenden und Schuldners)

Rz. 17 Der Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann gem. § 334 BGB, soweit diese Vorschrift nicht – dies ist auch "stillschweigend" durch schlüssiges Verhalten möglich – abbedungen worden ist,[51] alle Einwendungen und Einreden aus dem Dienst- oder Werkvertrag (Deckungsverhältnis) nicht nur seinem Auftraggeber (Versprechensempfänger), sondern auch dem begünsti...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / 1. Grundsätzlich Ersatz aller Schäden

Rz. 41 Sofern der Schädiger die Vermeidung des Schadens nicht garantiert hat, haftet er für den Nachteil, der durch das Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der – tatsächlich fehlerhaften – Auskunft entstanden ist (negatives Interesse); insoweit hat der Schädiger den Geschädigten so zu stellen, wie dieser bei pflichtgemäßem Verhalten stünde (§ 249 BGB).[140] Ein...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 3. Weisungen

Rz. 24 Der Rechtsanwalt hat Weisungen seines Auftraggebers grds. zu befolgen.[45] Streit kann jedoch darüber entstehen, ob eine Weisung erteilt wurde, welchen Inhalt sie hatte und ob der Anwalt sie beachtet hat. Auch insoweit ist derjenige, der Schadensersatz verlangt, beweisbelastet,[46] weil es sich ausschließlich um Merkmale handelt, die zu den Voraussetzungen der Pflicht...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 2. Voraussetzungen

Rz. 16 Ist der Anwendungsbereich des § 281 BGB eröffnet und fällt dem Berater eine schuldhafte Pflichtverletzung zur Last, die zu einem Schaden im Rechtssinne geführt hat, so setzt der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach § 280 Abs. 3, § 281 BGB grds. voraus, dass der Mandant dem Rechtsberater erfolglos eine angemessene Frist zu der noch ausstehenden Leistung ...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 4. Ausschluss des Leistungsanspruchs

Rz. 23 Verlangt der Mandant vom Rechtsberater Schadensersatz statt der Leistung, so wird dadurch der Anspruch auf die Leistung ausgeschlossen (§ 281 Abs. 4 BGB). Ein Verlangen, statt der Leistung den Schaden zu ersetzen, liegt in einer entsprechenden Klage und in jeder Erklärung des Gläubigers, die den eindeutigen Willen erkennen lässt, sich auf das Schadensersatzbegehren zu...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / d) Wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 28 I.Ü. verweist § 51a Abs. 1 Satz 2 BRAO auf § 51 BRAO, und zwar auf dessen Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 Nr. 2 bis 5 und die Abs. 5 bis 7, also insb. nicht auf § 51 Abs. 3 Nr. 1 BRAO. Dort wird den Versicherern die Möglichkeit gegeben, die Haftung (versicherungstechnisch müsste es "die Deckung" heißen) für Ersatzansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung auszuschlie...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / B. Dienstverträge

Rz. 3 In aller Regel beruht die Haftung der Rechtsberater (Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) auf Störungen eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Dienstvertragscharakter, auf den die Vorschriften des Auftragsrechts Anwendung finden.[5] Ein entgeltlicher Treuhandvertrag mit dem Anwalt ist ebenfalls als Geschäftsbesorgungsvertrag zu bewerten.[6] Zentrale Haft...mehr