Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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§ 22 Unfallflucht (§ 142 StGB) / A. Einleitung

Rz. 1 Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich Unfallflucht genannt, beschäftigt den Verteidiger nahezu täglich in der Praxis. Es ist die Tendenz zu erkennen, dass die Verfolgungsbehörden und Gerichte oftmals viel zu schnell davon ausgehen, dass Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Dies mag dem Umstand einer schnellen Aktenbearbeitung geschulde...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / 1. Hinweise

Rz. 68 Der nach altem Recht in § 67 Abs. 1 S. 1 VVG a.F. niedergelegte Anspruchsübergang zugunsten des Versicherers nach Zahlung an den Versicherungsnehmer wird im neuen Recht in § 86 Abs. 1 S. 1 VVG unverändert übernommen. Gleiches gilt für das nunmehr aus § 86 Abs. 1 S. 2 VVG folgende Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers. Rz. 69 Das früher in § 67 Abs. 2 VVG a.F. geregel...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / V. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in Österreich

Rz. 67 Folgende Grundsätze sind bei dem Ersatz eine Schadensersatzanspruchs nach österreichischem Schadensersatzrecht nach einem Verkehrsunfall zu beachten: 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Nach § 5 des Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetztes (EKHG) haftet der Halter eines Kraftfahrzeuges für den Ersatz von Schäden, die dadurch entstehen, dass bei dem Betrieb e...mehr

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§ 8 Sachschaden / IV. Checkliste: Bezifferung des Fahrzeugschadens

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / II. Selbstständige

Rz. 110 Die Berechnung des Verdienstausfallschadens ist bei Selbstständigen wesentlich komplizierter und aufwendiger. Eine Lohnfortzahlung findet nicht statt. Der Verdienstausfallschaden besteht aus den Einbußen, die der selbstständig Tätige während seines unfallbedingten Arbeitsausfalls konkret erlitten hat. Die Schadensbezifferung setzt entweder den Nachweis konkret entgan...mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / II. Gerichtszuständigkeit/Gerichtsstandvereinbarung

Rz. 24 Die sachliche Gerichtszuständigkeit regelt sich auch in Verkehrsunfallsachen nach den allgemeinen Regeln. Da es sich um vermögensrechtliche Streitigkeiten handelt, ist für die Zuständigkeit des Amtsgerichts gem. § 23 Nr. 1 GVG maßgeblich, ob der Gegenstandswert der Klage die Summe von 5.000 EUR nicht übersteigt. Rz. 25 Die örtliche Zuständigkeit für Klagen aus Anlass v...mehr

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§ 16 Vertragliche Ansprüche... / D. Regulierungsvollmacht des Versicherers

Rz. 34 Gemäß Abschnitt A.1.1.4, E.1.2.4 AKB 2015 gilt der Versicherer als bevollmächtigt, im Namen der versicherten Personen Ansprüche aus Anlass eines Schadensfalls zu befriedigen und/oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Die Regulierungsvollmacht des Versicherers umfasst das Recht zum Anerkenntnis,...mehr

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§ 8 Sachschaden / b) Vorschäden

Rz. 248 Der Geschädigte hat den Sachverständigen jedenfalls über Vorschäden zu informieren, sofern diese nicht offensichtlich erkennbar sind oder im bloßen Bagatellbereich liegen. Verschweigt der Geschädigte mehrere erhebliche Vorschäden, die beispielsweise den Wiederbeschaffungswert beeinflussen, sind die Gutachterkosten nicht zu ersetzen.[303] Das Verschweigen ist dem Gesc...mehr

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§ 7 Verjährung und Abfindun... / I. Übersicht

Rz. 10 Gem. § 209 BGB wird der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet. Praktisch hat dies zur Folge, dass die Verjährungsfrist um den Hemmungszeitraum zu verlängern ist. Die Gründe für eine Hemmung der Verjährung nach allgemeinem Schuldrecht finden sich in den §§ 203–211 BGB. Bei der Bearbeitung von verkehrsrechtlichen ...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / D. Anspruchsübergang auf den Versicherer gem. § 86 Abs. 1 VVG

Rz. 27 Einen weiteren Fall des gesetzlichen Forderungsübergangs im Rahmen der Verkehrsunfallbearbeitung regelt § 86 Abs. 1 VVG (früher: § 67 Abs. 1 VVG a.F.). Danach geht der dem Geschädigten zustehende Schadensersatzanspruch auf den Versicherer über, soweit dieser dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt. Für die Verkehrsunfallbearbeitung spielt diese Regelung eine bedeut...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / E. Ansprüche gegen die Verkehrsopferhilfe gem. §§ 12 ff. PflVG

Rz. 74 Das System der Pflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) bietet einen weitgehenden Schutz des Geschädigten. Der Schutz ist jedoch nicht lückenlos. In folgenden Fällen steht kein Kfz-Haftpflichtversicherer zur Verfügung, der auf Ausgleich des eingetretenen Unfallschadens in Anspruch genommen werden kann:mehr

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§ 19 Gebühren des Anwalts / 3. Verfolgung der Geschäftsgebühr im Gerichtsverfahren

Rz. 50 Der Anwalt wird i.d.R. gehalten sein, die entstandenen außergerichtlichen Anwaltskosten als materiell-rechtliche Schadensposition einzuklagen. Dabei sind die nachfolgenden Grundsätze zu beachten: Rz. 51 Wird der beim Verkehrsunfall entstandene Schaden mit der Klage geltend gemacht, sind die als Geschäftsgebühr erfassten Rechtsanwaltskosten eng mit der Hauptsache verbun...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 2. Muster: Anspruchsschreiben an den unmittelbaren Schadensverursacher

Rz. 112 Muster 1.13: Anspruchsschreiben an den unmittelbaren Schadensverursacher Muster 1.13: Anspruchsschreiben an den unmittelbaren Schadensverursacher Herrn/Frau _________________________ Verkehrsunfall vom _________________________ Pkw _________________________, amtl. Kennzeichen _________________________ Sehr geehrte/r Frau/Herr _________________________, ausweislich der in K...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / III. Tierhalterhaftung gem. § 833 BGB

Rz. 39 Einen Gefährdungshaftbestand bietet das BGB für Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Tieren. Die Einzelheiten hierzu regeln die §§ 833 und 834 BGB. Gem. § 833 BGB haftet der Halter eines Tieres verschuldensunabhängig auf Ausgleich der durch das Tier verursachten Sach- oder Personenschäden, solange es sich nicht um ein Haustier handelt, das dem Berufe, der Erwerbstätig...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / III. Ermittlung des gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherers

Rz. 60 Die für die tägliche Verkehrsunfallbearbeitung zentrale und annähernd unverzichtbare Information ist die über den Kfz-Haftpflichtversicherer des gegnerischen Unfallfahrzeugs. Wie bereits dargelegt sollte die gesamte Schadensabwicklung grundsätzlich über den Kfz-Haftpflichtversicherer erfolgen. Rz. 61 Der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer lässt sich auf einfachem W...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / II. Bezifferung des Schmerzensgeldes

Rz. 17 Liegen dem Geschädigten Arztberichte vor, ist die Höhe des Schmerzensgeldes zu bestimmen. Ein Schmerzensgeld als angemessener Ausgleichsbetrag muss unter Berücksichtigung der Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion für jeden einzelnen Fall durch Würdigung und Abwägung aller ihn prägenden Umstände gewonnen werden.[9] Das auf diese Weise gewonnene Ergebnis ist anschließend ...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / I. Übersicht

Rz. 2 Da es sich bei Ansprüchen auf Leistung aus einer Fahrzeugversicherung um vertragliche Ansprüche handelt, ist die Anmeldung derartiger Ansprüche nicht Gegenstand des Mandats, welches sich gegen die Haftpflichtversicherung des Schädigers richtet. Wird der Anwalt mit der Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem Kaskoversicherer beauftragt, erhält der Mandant die dadurch...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / II. Betrieb eines Kraftfahrzeugs/Kraftfahrzeuganhängers

Rz. 6 Der Begriff des Betriebs eines Kraftfahrzeugs (und jetzt auch eines Kraftfahrzeuganhängers) ist weit auszulegen, um den hohen Gefahren im Straßenverkehr gerecht zu werden.[4] Von ihm werden sämtliche Schäden umfasst, die durch Gefahren adäquat verursacht werden, die dem Kraftfahrzeug typischerweise innewohnen. Das Tatbestandsmerkmal "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeug...mehr

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§ 8 Sachschaden / 5. Totalschaden/Nebenkosten

Rz. 117 Sämtliche mit einem Totalschaden unmittelbar zusammenhängenden Nebenkosten sind vom Schädiger auszugleichen. Dies gilt nach einer Auffassung in der Rechtsprechung z.B. für die Kosten der Untersuchung des neu zu erwerbenden Fahrzeugs durch einen Sachverständigen vor dem Erwerb, wenn der Geschädigte dies auch bei dem Erwerb des nunmehr verunfallten Pkw veranlasst hatte...mehr

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§ 7 Verjährung und Abfindun... / II. Muster: Verjährungshemmung wegen § 115 Abs. 2 S. 3 VVG

Rz. 12 Muster 7.3: Verjährungshemmung wegen § 115 Abs. 2 S. 3 VVG Muster 7.3: Verjährungshemmung wegen § 115 Abs. 2 S. 3 VVG Die Verjährungsfrist beträgt gem. § 195 BGB, § 115 Abs. 2 S. 3 VVG drei Jahre. Diese Frist begann mit dem Ablauf des Jahres zu laufen, in welchem sich der Unfall ereignete und mein Mandant Kenntnis vom Schädiger und von allen anspruchsbegründenden Umstä...mehr

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§ 4 Quotenbildung / A. Übersicht

Rz. 1 Nach Maßgabe der vorangegangenen Ausführungen stehen dem durch einen Verkehrsunfall Geschädigten wahlweise verschuldensabhängige und verschuldensunabhängige Anspruchsgrundlagen zur Durchsetzung seiner Ansprüche zur Verfügung. Die daraus jeweils resultierende Haftung des Anspruchsgegners ist jedoch nicht per se uneingeschränkt. Zu prüfen ist vielmehr stets, ob sich der ...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / 1. Übersicht

Rz. 36 Fällt dem Geschädigten ein Mitverschulden oder eine Mitverursachung zur Last und soll dessen eigener Vollkaskoversicherer neben dem Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners in Anspruch genommen werden, führt dies unter Berücksichtigung des sog. Quotenvorrechts zu einer erheblichen Besserstellung des Geschädigten. Rz. 37 Nimmt der Geschädigte zunächst seine Vollkask...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / III. Halter des Kfz

Rz. 13 Halter ist derjenige, der das Kfz für eigene Rechnung gebraucht, also sämtliche Kosten dafür bestreitet und über seine Verwendung entscheidet, d.h. Anlass, Ziel und Zeit seiner Fahrten selber bestimmt. Wer auf diese Weise über das Kfz verfügt ist selbst dann Halter, wenn das Fahrzeug auf einen Dritten zugelassen worden ist, der die "fixen Kosten" bezahlt. Rz. 14 Muster...mehr

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§ 20 Korrespondenz mit dem ... / H. Kein mehrfacher Anfall der Selbstbeteiligung

Rz. 20 Teilweise findet sich in den ARB die Regelung, dass die Selbstbeteiligung jeweils pro Leistungsart zu berücksichtigen ist (z.B. § 5 Abs. 3c ARB 2010). Dies soll dazu führen, dass die Selbstbeteiligung auch dann mehrfach in Ansatz zu bringen ist, wenn aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt wie einem Unfall mehrere Leistungsarten betroffen sind (z.B. Geltendmachung v...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / 3. Wahlrecht des Geschädigten und "forum shopping" sowie "law shopping"

Rz. 48 Greifen die Grundsätze der oben genannten EuGH-Rechtsprechung ein, steht dem Geschädigten ein Wahlrecht zu. Er kann den ausländischen VR in den meisten Fällen auch an dessen Firmensitz oder am Unfallort im Ausland verklagen. Es wird also im Einzelfall zu prüfen und abzuwägen sein, welche Vorgehensweise für den Geschädigten am günstigsten ist. Diese Erwägungen sind auc...mehr

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§ 16 Vertragliche Ansprüche... / E. Abgrenzung zur privaten Haftpflichtversicherung

Rz. 38 Wie bereits ausgeführt, stehen die Deckungsbereiche der Kfz-Haftpflichtversicherung und der privaten Haftpflichtversicherung zueinander im Verhältnis der Exklusivität. Das heißt, ein Schadenfall kann nur in einen der beiden Deckungsbereiche fallen. Die Exklusivität beider Deckungsbereiche kann auch im Rahmen der Verkehrsunfallbearbeitung von entscheidender Bedeutung s...mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / II. Muster

Rz. 82 Muster 11.24: Antrag auf Einholung eines Gutachtens Muster 11.24: Antrag auf Einholung eines Gutachtens An das Amts-/Landgericht _________________________ Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens im selbstständigen Beweisverfahren gem. § 485 Abs. 1, Abs. 2 ZPO des A _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ____________...mehr

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§ 22 Unfallflucht (§ 142 StGB) / 2. Pflichten des Unfallbeteiligten

Rz. 19 Die Pflichten des Unfallbeteiligten ergeben sich im Umkehrschluss aus § 142 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 StGB. Gemeinsames Tatbestandsmerkmal ist – wie ausgeführt – das Sich-Entfernen vom Unfallort. Die Alternativen unterscheiden sich letztlich dadurch, dass in Abs. 1 Nr. 1 eine feststellungsbereite Person anwesend ist und den Unfallbeteiligten die Vorstellungs- und Anwesenhei...mehr

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§ 8 Sachschaden / bb) Vertrauensschutz für den Geschädigten

Rz. 237 Macht der Geschädigte selber einen Ersatzanspruch im Hinblick auf die Gutachterkosten geltend, kann die Frage, ob das begehrte Honorar objektiv angemessen ist, i.d.R. dahinstehen. Selbst wenn nach diesen Maßstäben von einem überhöhten, da über dem üblichen Maß liegenden, Sachverständigenhonorar ausgegangen wird, kann dies dem Geschädigten gegenüber nur entgegen gehal...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / I. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in Belgien

Rz. 58 Folgende Besonderheiten sind bei dem Ersatz eine Schadensersatzanspruchs nach belgischem Schadensersatzrecht bei einem Verkehrsunfall zu beachten: 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Grundsätzlich gilt, dass Schadensersatz gem. Art. 1382 ff. des ZGB nur bei einem Verschulden zu leisten ist, wobei bei einem technischen Defekt ein widerlegbares Verschulden vermutet wi...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / II. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in Frankreich

Rz. 59 Folgende Besonderheiten sind bei dem Ersatz eines Schadensersatzanspruchs nach französischem Schadensersatzrecht bei einem Verkehrsunfall zu beachten: 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Hier ist zu differenzieren: Bei der Verletzung einer Person besteht eine Art kausale Gefährdungshaftung von Fahrer und dem Halter als Obhutsinhaber gegenüber geschädigten nicht moto...mehr

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§ 7 Verjährung und Abfindun... / V. Muster: Aufklärung gegenüber dem Mandanten

Rz. 28 Muster 7.6: Aufklärung gegenüber dem Mandanten Muster 7.6: Aufklärung gegenüber dem Mandanten Herrn/Frau _________________________ Schaden vom _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, sehr geehrte Frau _________________________, in Ihrer Unfallsache übersende ich Ihnen beiliegend das Schreiben des gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherers vom ...mehr

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§ 10 Personenschaden bei Tö... / D. Haushaltsführungsschaden/Naturalunterhalt

Rz. 26 Wird bei einem Verkehrsunfall die haushaltsführende Person getötet, verursacht dies ebenso wie im Falle der Verletzung des Unfallopfers Ansprüche auf Ausgleich eines Haushaltsführungsschadens. Letztlich handelt es sich beim Haushaltsführungsschaden im Falle der Tötung um einen Bestandteil des Unterhaltsanspruchs in der Form des Naturalunterhalts. Während der Barunterh...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / IV. Vererbbarkeit des Schmerzensgeldanspruchs

Rz. 43 Seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 1990 sind Schmerzensgeldansprüche vererbbar. Aus diesem Grunde ist bei jedem tödlich verlaufenden Verkehrsunfall stets zu prüfen, ob der Geschädigte bis zum Eintritt des Todes noch einen Schmerzensgeldanspruch erworben hat, der mit dem Todeseintritt auf die Erben übergegangen ist. Rz. 44 Muster 9.10: Schmerzensgeld bei tödlich v...mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / 1. Versicherer reguliert nicht, weil ihm Unterlagen oder Informationen fehlen

Rz. 4 Scheitert die Regulierung an fehlenden Schadensbelegen, gibt der Versicherer keine Veranlassung zur Klage. Mangels vorliegender Schadensnachweise ist der Anspruch des Geschädigten auf Schadensersatz nicht fällig. Rz. 5 Muster 11.2: Anerkenntnis mit Kostenlast der Gegenseite Muster 11.2: Anerkenntnis mit Kostenlast der Gegenseite Werden berechtigterweise Belege zur Begrün...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / I. Übersicht

Rz. 62 Von zentraler Bedeutung für die Verkehrsunfallbearbeitung ist der aus § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG resultierende Direktanspruch des Geschädigten gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer des gegnerischen Unfallfahrzeugs. Danach haftet der Kfz-Haftpflichtversicherer dem Geschädigten in demselben Maße wie die Versicherten seines Vertrags. Anders als bei allgemeinen Haftpflichtvers...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 2. Haftung Minderjähriger gem. § 828 BGB

Rz. 44 Das Deliktsrecht sieht in den §§ 823 ff. BGB eine Haftung nur dann vor, wenn der Schädiger schuldhaft gehandelt hat. Dies setzt voraus, dass eine Verschuldensfähigkeit besteht. Bei Kindern unter sieben Jahren ist zu beachten, dass diese nach § 828 Abs. 1 BGB für von ihnen verursachte Schäden nicht verantwortlich sind. Minderjährige (d.h. Kinder und Jugendliche von sie...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / IV. Quotenbildung bei mehreren Pflichtverletzungen des Versicherungsnehmers

Rz. 26 Dem Gesetz ist auch nicht zu entnehmen, wie eine Quotenbildung bei mehreren grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Versicherungsnehmers zu erfolgen hat. Einigkeit besteht aber jedenfalls dahingehend, dass erst einmal für jede Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers als Abwägungsfaktor eine Quote zu bilden ist. Für das weitere Vorgehen werden sodann aber untersch...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / VII. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in der Schweiz

Rz. 70 Folgende Besonderheiten sind bei dem Ersatz eine Schadensersatzanspruchs nach schweizerischem Schadensersatzrecht bei einem Verkehrsunfall zu beachten: 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Der Halter haftet grundsätzlich unter dem Aspekt der Gefährdungshaftung (Art. 58 Abs. 1 SVG) – dies auch für andere Personen, die mit seinem Fahrzeug einen Schaden verursachen (§ 5...mehr

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§ 34 Pflichtversicherungsgesetz

Rz. 1 Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie wurde zum Schutz der Verkehrsopfer eingeführt. Um die Bedeutung der Pflichtversicherung zu untermauern, wurde ein fahrlässiger und vorsätzlicher Verstoß unter Strafe gestellt, § 6 PflVG. Rz. 2 Strafbar ist dabei der Gebrauch des Fahrzeugs nur unter der Voraussetzung, dass die erforderliche Haftpflichtvers...mehr

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§ 8 Sachschaden / cc) Bestimmung des Normaltarifs anhand eines Mittelwerts

Rz. 293 Die gegen beide Befragungen vorgebrachten Bedenken haben zahlreiche Gerichte bewogen, keines der beiden Tabellenwerke als taugliche Schätzungsgrundlage anzuwenden. Anstatt aber ein aufwendiges Sachverständigengutachten einzuholen geht der Tatrichter in diesem Fall jedoch einen anderen Weg und berechnet einen Mittelwert, der sich aus der Abrechnung nach der Fraunhofer...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / V. Zeitpunkt des Anspruchsübergangs

Rz. 13 Wichtig ist, dass sich der Rechtsübergang in Form der cessio legis gem. § 116 SGB X bereits zum Zeitpunkt des Schadenseintritts vollzieht.[11] Dies gilt aber nur dann, wenn zu diesem Zeitpunkt ein Versicherungsverhältnis bestanden hat.[12] Die Rechtsprechung[13] folgert dies aus der in § 116 Abs. 1 SGB X gewählten Formulierung, wonach für den Anspruchsübergang maßgebli...mehr

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Literaturverzeichnis / Verkehrszivilrecht

Bachmeier, Regulierung von Auslandschäden, 2. Auflage 2017 Balke/Reisert/Quarch, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2012 Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 6. Auflage 2010 Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, Kommentar, 77. Auflage 2019 Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Auflage 2015 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, B...mehr

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§ 8 Sachschaden / VII. Rechtsanwaltskosten

Rz. 430 Dass der Schädiger dem Geschädigten auch die durch die außergerichtliche Einschaltung eines Rechtsanwalts verursachten Kosten zu erstatten hat, wurde zwar vom BGH früher abgelehnt,[573] ist nunmehr jedoch absolut herrschende Meinung.[574] Dies kann selbst dann gelten, wenn die Gegenseite eine Haftung dem Grunde nach anerkannt hat.[575] Entscheidend für den dabei zu b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 10.6.1 Insolvenzverwalter

Rz. 65a Der Insolvenzverwalter haftet zwar bei grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung steuerlicher Pflichten nach § 69 AO. Soweit allerdings während des Insolvenzverfahrens von ihm Pflichten nach insolvenzrechtlichen Vorschriften zu erfüllen sind, folgt die Haftung des Insolvenzverwalters aus § 60 InsO. Nach dieser Vorschrift haftet er z. B. wegen schuldhaft verspäte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 72... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift soll durch Bewehrung des § 154 AO dessen Einhaltung mit einer Haftungsregelung unterstützen. Ziel des § 154 AO ist es, das Steueraufkommen zu sichern und zu verhindern, dass durch die Verwendung falscher oder erdichteter Namen bei der Errichtung und Führung von Konten, Schließfächern u. Ä. die Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse erschwert oder unmö...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / VI. Schadensersatz

Rz. 110 Soweit der Betroffene einer Beeinträchtigung seines wirtschaftlichen Rufes durch eine presserechtliche Gegendarstellung begegnen kann, kann er i.d.R. keinen Schadensersatz in der Weise verlangen, dass er auf Kosten des Schädigers berichtigende Anzeigen verbreitet; ein solcher Schadensersatzanspruch kommt nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen in Betracht.[427]mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / VII. Schadensersatz

1. Ersatzpflichtige Rz. 28 Ersatzpflichtig aus unerlaubter Handlung sind der Täter (Schädiger), Mittäter, Anstifter und Gehilfe [86] sowie andere Beteiligte (§ 830 BGB; vgl. Rdn 5).[87] Eine Haftung Unzurechnungsfähiger und Minderjähriger kommt gem. §§ 827 bis 829 BGB in Betracht. Dritte können für die unerlaubte Handlung eines anderen nach §§ 831, 832 BGB haften (vgl. Rdn 133...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / V. Art und Umfang des Schadensersatzes

1. Vertrauensschaden Rz. 30 Derjenige, der durch Verschulden bei Vertragsverhandlungen geschädigt wurde, kann verlangen, so gestellt zu werden, wie er ohne die vorvertragliche Pflichtverletzung des anderen Teils stünde (§ 249 BGB). Er hat deswegen Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens, der der Höhe nach nicht durch das Erfüllungsinteresse begrenzt wird;[84] insoweit ist ...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / 3. Inhalt und Umfang des Schadensersatzes

Rz. 36 Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Ersatz seines aus der unerlaubten Handlung entstandenen Schadens (§§ 823 ff. BGB). Inhalt und Umfang dieses Anspruchs richten sich nach §§ 249 ff. i.V.m. §§ 842, 843, 848 bis 851 BGB. Der deliktische Schadensersatzanspruch umfasst das negative Interesse einschließlich der bei wertender Betrachtung erstattungsfähigen entgangenen Ve...mehr