Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Spanien / IV. Scheidungsverfahren

Rz. 68 Bei den die Scheidung betreffenden Verfahrensvorschriften ist im Grunde durchweg von "(Procedimiento de) Separación o Divorcio" die Rede,[78] so dass die nachfolgende Darstellung auch für das Trennungsverfahren gilt, soweit keine Besonderheiten benannt sind. Vorab sei auch hier schon die eklatante Verfahrensvereinfachung durch das Scheidungsreformgesetz Nr. 15/2005 he...mehr

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Polen / 2. Verfahren

Rz. 65 Begeht ein Ehegatte die gerichtliche Trennung, der andere Ehegatte die Scheidung, spricht das Gericht die Scheidung aus, wenn deren Voraussetzungen gegeben sind (Art. 61/2 § 2 FVGB). Eine spätere Scheidung nach Ausspruch der gerichtlichen Trennung ist möglich, wenn zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Scheidung deren Voraussetzungen vorliegen. Das Gericht entscheidet von ...mehr

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Österreich / a) Allgemeines

Rz. 114 Die Scheidung wegen Verschuldens (§ 49 EheG) sowie die Scheidung nach den §§ 50, 52 und 55 EheG hat im streitigen Verfahren zu erfolgen, das durch Klage eingeleitet wird. Die Scheidung kann ein Ehegatte nur selbst begehren, wenn er dafür entscheidungsfähig ist (§ 47 Abs. 1 EheG). Fehlt ihm diese Voraussetzung, so kann ihn ein gesetzlicher Vertreter dabei nur vertrete...mehr

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Griechenland / VII. Verfahren

Rz. 103 Scheidungs- und Scheidungsunterhaltsverfahren können miteinander verbunden werden (Art. 610 gr. ZPO). Es ergeht dabei grundsätzlich ein Urteil. Sonst ist für die Festsetzung, die Herabsetzung oder die Erhöhung des Beitrages eines jeden Ehegatten zur Deckung des Unterhalts, der wegen Ehescheidung geschuldet wird, das Einzelrichtergericht erster Instanz sachlich zustän...mehr

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Frankreich / 13. Staatsangehörigkeit, Bleiberecht

Rz. 208 Eine aufgrund Heirat erworbene französische Staatsangehörigkeit (siehe Rdn 142) bleibt auch nach der Ehescheidung bestehen.[98] Bestehende Aufenthaltsrechte werden durch eine Scheidung nicht berührt.mehr

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§ 2 Deutsches International... / b) Objektive Anknüpfung des Scheidungsstatuts

Rz. 274 Gemäß Art. 8 Rom III-VO ist mangels einer wirksamen Rechtswahl der Ehegatten das auf die Ehescheidung und die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anwendbare Recht nach einer Anknüpfungsleiter anzuknüpfen. Die Anknüpfungstechnik entspricht Art. 14 EGBGB, wobei allerdings nicht mehr die gemeinsame Staatsangehörigkeit der Eheleute, sondern der gewöhnliche Aufenthalt d...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 2. Qualifikation der materiellen Voraussetzungen

Rz. 117 Dem Eheschließungsstatut unterliegen die Ehemündigkeit und das Erfordernis von Zustimmungen Dritter, der erforderliche Wille, eine eheliche Lebensgemeinschaft zu begründen (vgl. § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB), und die Auswirkungen von Willensmängeln wie Irrtum, Täuschung oder Zwang. Desgleichen ergeben sich aus ihm die Ehehindernisse, wie Verwandtschaft, Adoption oder Schw...mehr

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Belgien / aa) Scheidungsausspruch

Rz. 114 Gelingt es dem Antragsteller, die unheilbare Zerrüttung schon bei der einleitenden Gerichtssitzung zu beweisen, so verkündet der Richter die Ehescheidung in dieser Sitzung. Dies ist der Fallmehr

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Niederlande / IV. Internationale Zuständigkeit der Gerichte/Behörden

Rz. 83 Die Niederlande sind Vertragsstaat der EheVO 2003[84] und Brüssel-II und Brüssel-IIbis.[85] Am 20.12.2010 wurde die Verordnung zur Begründung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (Nr. 1259/2010) (ROM-III-Verordnung) beschlossen. An der verstärkten Zusammenarbeit beteiligen s...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 5. Rück- und Weiterverweisung, ordre public und Unterschiede beim nationalen Recht

Rz. 168 Art. 11 Rom III-VO (wonach in allen Konstellationen eine Sachnormverweisung vorliegt) schließt eine Rück- und Weiterverweisung aus: Unter dem nach der Rom III-VO anzuwendenden Recht eines Staates sind die in diesem Staat geltenden Rechtsnormen unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts zu verstehen. Rz. 169 Die Anwendung einer Vorschrift des nach der...mehr

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Frankreich / b) Geltung der Rom III-VO

Rz. 235 Seit 21.6.2012 gilt für Frankreich die Verordnung des Rates Nr. 1259/2010 (Rom III-VO) zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (siehe hierzu "Allgemeiner Teil" § 1 Rdn 156 ff. in diesem Werk). Rz. 236 Für Unterhaltszahlungen zwischen den Ehegatten gilt jedoch d...mehr

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Deutschland / 2. Scheidungsvermutungen

Rz. 59 Um den Ehegatten zu ersparen, ihre ehelichen Verhältnisse gegenüber dem Gericht in allen Einzelheiten offenzulegen, und das Gericht von der Feststellung der Zerrüttung zu entlasten, stellt das Gesetz in § 1566 BGB zwei unwiderlegliche Vermutungen für das Scheitern der Ehe auf: Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder stimmt ...mehr

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Tschechische Republik / 1. Zerrüttungsprinzip

Rz. 51 Als einzigen Grund für die Ehescheidung sieht das tschechische Recht die tiefe, nachhaltige und unheilbare Zerrüttung der Ehe vor (§ 755 BGB). Eine solche liegt vor, wenn die Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft nicht erwartet werden kann, das eheliche Zusammenleben also ohne Hoffnung auf Aussöhnung beendet ist. Das eheliche Zusammenleben ist eine Frage der pe...mehr

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Großbritannien: England und... / 4. Erlass des endgültigen Scheidungsurteils

Rz. 46 Das vorläufige Scheidungsurteil (decree nisi) beendet noch nicht die Ehe. Dafür ist noch die gerichtliche Entscheidung, dass das Scheidungsurteil endgültig wird (decree absolute), erforderlich. Der Richter muss vor deren Erlass prüfen, ob Dritte oder der Queen’s Proctor (eine Art öffentliche Anwaltschaft) Einwendungen gegen die Ehescheidung erhoben haben. Beruhte der ...mehr

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Ungarn / 1. Ehescheidungsprozess aufgrund gleichlautender Willenserklärungen der Parteien

Rz. 118 Liegen gleichlautende Willenserklärungen der Ehegatten vor, untersucht das Gericht den Zerrüttungshergang nicht, denn die Vereinbarung zeigt, dass die Parteien die Ehe nicht wiederherstellen wollen.[107] Die Auflösung des Ehebandes beruht auf dem endgültigen und unwiederherstellbaren Scheitern der Ehe, aber zum Beweis dessen reicht – wegen der allumfassenden Vereinba...mehr

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Griechenland / a) Anspruch auf Zugewinnausgleich

Rz. 62 Art. 1400–1402 und 1397 ZGB regeln den gesetzlichen Güterstand des griechischen Eherechts (Gütertrennung mit Anspruch auf Teilnahme am Zugewinn). Art. 1400 ZGB sieht Folgendes vor: "Wenn die Ehe aufgelöst wird oder nichtig ist und sich das Vermögen eines der beiden Ehegatten seit der Eheschließung vermehrt hat, so kann der andere Ehegatte, wenn er zu dieser Zunahme de...mehr

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Niederlande / 2. Versorgungsausgleich

Rz. 117 Seit 1.5.1995 ist auch Art. 1:155 BW über die Aufteilung der Altersrente auf die Regelung der Pensionsansprüche im Falle einer Scheidung anzuwenden.[134] Im Falle einer Ehescheidung und soweit der eine Ehegatte nach der Eheschließung und vor der Ehescheidung Pensionsansprüche erworben hat, hat der andere Ehegatte nach dem Gesetz über den Versorgungsausgleich (Wet Ver...mehr

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Niederlande / 1. Namensrecht

Rz. 128 Auch nach der Ehescheidung oder nach Beendigung der registrierten Partnerschaft darf derjenige, der den Namen des anderen führt, dies weiterhin tun (Art. 1:9 Abs. 1 BW), aber der Richter kann auf Antrag desjenigen, dessen Namen gebraucht wird, dem anderen dieses Recht entziehen (Art. 1:9, Abs. 2 BW). Dies setzt voraus, dass die Ehe durch Scheidung aufgelöst wurde und...mehr

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Russland / IV. Internationale Zuständigkeit der Gerichte/Standesämter

Rz. 66 Ein russisches Gericht ist nach dem allgemeinen Gerichtsstand zuständig, wenn der Beklagte seinen Wohnsitz in Russland hat (Art. 402 Abs. 2 ZPO). Unabhängig vom Wohnsitz des Beklagten ist die internationale Zuständigkeit eines russischen Gerichts für Ehescheidungen auch dann gegeben, wenn der Kläger in Russland seinen Wohnsitz hat oder mindestens einer der Ehegatten d...mehr

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Portugal / 3. Dauer und Kosten

Rz. 72 Die Verfahrensdauer einer einvernehmlichen Scheidung (vor dem Registerbeamten des Standesamts) wird mit durchschnittlich zwischen zwei und fünf Monaten angegeben. Das Verfahren der auf schuldhafte Verletzung der ehelichen Pflichten gestützten Scheidung ohne Zustimmung des anderen Ehegatten (also der bisherigen "streitigen" Scheidung) kann sich über mehr als drei Jahre...mehr

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Österreich / a) Im Zuge eines Verfahrens auf Auflösung der Ehe

Rz. 219 Der Scheidungsunterhalt kann durch Vereinbarung festgelegt werden (§ 80 EheG). Eine Vereinbarung über die unterhaltsrechtlichen Beziehungen der Ehegatten ist bei einer einvernehmlichen Scheidung sogar Voraussetzung für eine Scheidung (§ 55a Abs. 2 EheG). Zu den Einzelheiten und Grenzen solcher Vereinbarungen im Zuge einer Scheidung siehe Rdn 186 ff.mehr

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Dänemark / 1. Ehevertrag

Rz. 56 Bereits das ÆRL verlieh den Ehegatten sehr weitreichende Möglichkeiten, durch Ehevertrag ihre Vermögensverhältnisse untereinander zu gestalten. Das ÆFL führt diese Optionen fort, beinhaltet allerdings einige zusätzliche Erweiterungen sowie Präzisierungen der Gestaltungsmöglichkeiten. Die Bestimmungen sind im Abschnitt II (Kapitel 4 bis 8, §§ 12 bis 25) ÆFL konzentrier...mehr

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Tschechische Republik / 2. Zerrüttungsvermutung

Rz. 52 Um den Eheleuten zu ersparen, dem Gericht die Gründe für die Zerrüttung ihrer Ehe darzulegen und nachzuweisen, sieht § 756 BGB die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung vor. Liegen die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vor, erfolgt eine Prüfung und Feststellung der Zerrüttungsgründe durch das Gericht nicht. Für eine einvernehmliche Scheidung müssen fo...mehr

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Großbritannien: Schottland / I. Gerichtlicher Unterhalts- und Vermögensausgleich

Rz. 15 Wie in England und Wales werden alle finanziellen Scheidungsfolgen im schottischen Recht im Rahmen gerichtlicher Anordnungen geregelt, wobei dem zuständigen Richter ein großer Ermessensspielraum eingeräumt wird. Allerdings sind die Ermessensgründe in den ss. 8–14 Family Law (Scotland) Act 1985 wesentlich detaillierter geregelt als im vergleichbaren englischen Recht, w...mehr

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Belgien / 4. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 151 Die Scheidung hat keine Auswirkungen auf das Eltern-Kind-Verhältnis und dessen Folgen, insbesondere die elterliche Sorge[199] und die Verpflichtungen in Bezug auf den Unterhalt, die Erziehung und die Ausbildung der Kinder. Das Prinzip der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge bleibt auch nach erfolgter Scheidung anwendbar, es sei denn, außergewöhnliche Umstände ...mehr

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Litauen / I. Vermögensteilung

Rz. 58 Die rechtlichen Folgen der Scheidung hinsichtlich der Vermögensinteressen entfalten ihre Wirkung vom Beginn des Scheidungsverfahrens an. In dem Fall, dass einer der Ehepartner das Scheitern nicht verschuldet hat, kann er beim Gericht beantragen, dass die rechtlichen Folgen der Scheidung vom Tag der tatsächlichen Trennung an gelten sollen (Art. 3.67 ZGB). Rz. 59 Das Gem...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Allgemeines

Rz. 125 Der Gesetzgeber sieht die in Art. 151 ff. c.c. geregelte Trennung als eigenständiges Rechtsinstitut mit eigenem Verfahren an, wenn auch nur als vorläufiges Stadium, nicht als Vorstufe der Scheidung. Dies führt in der Praxis zu erheblichen Koordinierungsproblemen, gerade weil für die Trennung die Bestimmungen des Codice civile, für die Scheidung aber ein Sondergesetz ...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 2. Die Scheidungsarten in der Praxis

Rz. 47 Die häufigste Scheidungsart war vor der Reform von 2018 die Scheidung im gegenseitigen Einverständnis. Diese wurde fast immer in Anspruch genommen, wenn die gesetzlichen Vorgaben (Mindestehedauer, Mindestalter der Eheleute) erfüllt waren und wenn die Ehegatten sich über die materiellen Auswirkungen ihrer Scheidung einigen konnten. Die Scheidung nach dem Zerrüttungspri...mehr

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Frankreich / 5. Schadensersatz in Härtefällen

Rz. 197 In Härtefällen kann gem. Art. 266 CC einem Ehegatten Schadensersatz zugesprochen werden, um besondere Härten auszugleichen, die er gerade aufgrund der Eheauflösung erleidet, wenn die Scheidung wegen Zerrüttung der Lebensgemeinschaft ausgesprochen wird und er Beklagter der Scheidung war, oder wenn die Scheidung wegen alleinigen Verschuldens des anderen ausgesprochen w...mehr

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Großbritannien: England und... / 3. Klageverfahren

Rz. 45 Widerspricht der Antragsgegner der Scheidung oder lehnt der Richter am Family Court (ausnahmsweise) die Scheidung im Spezialverfahren ab, kann der Antragsteller sein Scheidungsgesuch im Wege der streitigen Klage weiterverfolgen. Der Richter am Family Court kann dafür das Verfahren von sich aus oder auf Antrag an den High Court abgeben, ist mittlerweile dazu aber nicht...mehr

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Rumänien / 1. Name

Rz. 119 Über den nach der Scheidung zu führenden Namen der geschiedenen Ehegatten entscheidet das Gericht zur gleichen Zeit mit der Entscheidung über die Scheidung. In der Regel kehrt der geschiedene Ehegatte, der während der Ehe den Namen des anderen Ehegatten getragen hat, zu dem ursprünglichen Namen zurück, aber die zu scheidenden Ehegatten haben die Möglichkeit, sich dar...mehr

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Dänemark / IV. Internationale Zuständigkeit der Gerichte/Behörden

Rz. 118 Die Brüssel IIa-Verordnung [75] gilt für Dänemark nicht.[76] Hingegen hat Dänemark mit Art. 3 Abs. 2 des Abkommens zwischen der EG und dem Königreich Dänemark über die gerichtlichen Zuständigkeiten und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen am 19.10.2005 völkerrechtlich vereinbart,[77] dass die EuGGVO (Brüssel I-VO) auch für u...mehr

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Griechenland / 2. Die speziellen Unterhaltsvoraussetzungen

Rz. 82 Außer der allgemeinen Voraussetzung der Bedürftigkeit des Berechtigten und der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten sieht das Gesetz einige spezielle Unterhaltsvoraussetzungen vor: Rz. 83 Alters- und Krankheitsunterhalt (Art. 1442 Nr. 1–4 ZGB). Unterhaltsberechtigt ist der geschiedene Ehegatte, dermehr

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§ 2 Deutsches International... / 3. Zuständigkeit für die Durchführung des Versorgungsausgleichs

Rz. 256 Eine internationale oder europäische Norm über die internationale gerichtliche Zuständigkeit für den Versorgungsausgleich gibt es nicht. Insbesondere findet die EUGüVO gem. Art. 1 Abs. 2 lit. f EUGüVO auf den Versorgungsausgleich und vergleichbare Rechtsinstitute keine Anwendung. Daher ergibt sich die internationale Zuständigkeit für die Durchführung des Versorgungsa...mehr

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Polen / 1. Voraussetzungen

Rz. 64 Durch Gesetz vom 21.5.1999 ist in das polnische Familienrecht das Rechtsinstitut der Trennung von Tisch und Bett (separacja) eingeführt worden (Art. 61/1–61/6 FVGB).[63] Voraussetzung für den gerichtlichen Ausspruch der Trennung von Tisch und Bett ist – wie bei der Scheidung – eine vollständige Zerrüttung der ehelichen Gemeinschaft (Art. 61/1 § 1 FVGB); im Gegensatz z...mehr

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§ 2 Deutsches International... / cc) Anerkennungsvoraussetzungen nach autonomem Recht

Rz. 315 § 108 FamFG geht davon aus, dass die ausländische Entscheidung im Inland grundsätzlich anzuerkennen ist und nur unter bestimmten Voraussetzungen die Anerkennung verweigert werden darf. Diese Ablehnungsgründe lauten wie folgt:mehr

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Portugal / 1. Zuständigkeiten

Rz. 68 Das Verfahren der einvernehmlichen Scheidung mit dem Einvernehmen über die Detailregelungen fällt seit der Gesetzesverordnung Nr. 272/2001, mit Wirkung ab dem 1.1.2002, in die ausschließliche Zuständigkeit des Standesbeamten (Conservatórias do Registo Civil).[69] Zuständig ist ein Standesamt nach Wahl der Ehegatten. Dabei sind die Ehegatten nach Eingang des Scheidungs...mehr

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Tschechische Republik / 2. Vermögensteilung

Rz. 91 Die Ehegatten können ihr gemeinsames Vermögen, dessen Umfang sich nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach dem von ihnen abgeschlossenen Ehevertrag (vgl. Rdn 19 f., 32 f.) richtet, durch eine schriftliche Vereinbarung auseinandersetzen (§ 738 Abs. 1 BGB). Die Vereinbarung kann auch lediglich einen Teil des gemeinsamen Vermögens umfassen (§ 738 Abs. 2 BGB). Gehört ...mehr

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Polen / b) Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens

Rz. 72 Eine Scheidung darf nicht den Grundsätzen des gesellschaftlichen Zusammenlebens zuwiderlaufen (Art. 56 § 2 Alt. 2 FVGB). Dadurch soll der rechtsmissbräuchlichen Scheidung vorgebeugt werden. Hauptanwendungsfall ist eine Scheidung, die für den anderen Ehegatten zu einer von ihm nicht verschuldeten schwerwiegenden Unbill führen würde,[68] insbesondere bei schwerer Krankh...mehr

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Belgien / a) Scheidungsvereinbarungen

Rz. 125 Ehegatten, die ein einverständliches Scheidungsverfahren durchzuführen beabsichtigen, müssen zunächst die Modalitäten der Scheidung unter sich aushandeln und in einem Scheidungsvertrag [160] festlegen. Grundsätzlich gilt diesbezüglich das Prinzip der Willensfreiheit, vorbehaltlich der Vereinbarungen in Bezug auf etwaige Kinder.[161] Rz. 126 Die Scheidungsvereinbarungen...mehr

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Katalonien / 2. Vereinbarungen über die Folgen einer bereits eingetretenen Familienauflösung

Rz. 42 Die einvernehmliche private Regelung der Folgen einer Trennung, Scheidung oder Nichtigkeit der Ehe wird durch ein sog. Regelungsabkommen (conveni regulador) bestimmt. Die Änderung des spanischen Zivilgesetzbuches und der Zivilprozessordnung durch das oben genannte Gesetz 15/2015 hat die außergerichtliche Trennung und Scheidung in Spanien eingeführt. Das katalanische G...mehr

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Österreich / b) Verträge über einen allfälligen Scheidungsunterhalt im Vorhinein

Rz. 220 Den Ehegatten steht es nach § 80 EheG frei, über die Unterhaltspflicht für die Zeit nach der Scheidung der Ehe Vereinbarungen zu treffen. Nach h.M. ist dies – zeitlich gesehen – nicht erst im Zusammenhang mit einer Scheidung möglich, sondern schon bei Eingehen oder im Laufe der Ehe und sogar schon vor Eheeingehung.[339] Eine solche Vorwegvereinbarung unterliegt keine...mehr

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Portugal / I. Gemeinsame Aspekte

Rz. 76 Der Wegfall des Verschuldensprinzips im portugiesischen Scheidungsrecht hat zugleich Auswirkungen, d.h. entsprechende Änderungen, für die Scheidungsfolgen. Die gesetzliche Regelung über die "Wirkungen der Scheidung" findet sich in den Art. 1788–1793 CC. Grundsätzlich treten die Rechtsfolgen der Scheidung mit Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils ein. Die verm...mehr

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Tschechische Republik / 3. Härteklausel

Rz. 54 Trotz nachgewiesener Zerrüttung der Ehe kann diese nicht geschieden werden, wenn die Scheidung im Widerspruch zum Interesse gemeinschaftlicher minderjähriger Kinder stünde (§ 755 Abs. 2 lit. a BGB). Dies kann z.B. bei behinderten Kindern der Fall sein. Desgleichen kann die Ehe nicht geschieden werden, wenn den Ehegatten, der an der Zerrüttung der Ehe keinen überwiegen...mehr

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§ 2 Deutsches International... / bb) Anerkennung nach bilateralen Abkommen

Rz. 314 Bei der Anerkennung sind grundsätzlich bilaterale Abkommen über die Anerkennung vorrangig zu beachten. Die meisten dieser Abkommen bestehen zu EU-Mitgliedstaaten und sind daher zwischenzeitlich durch die Brüssel IIa-VO überlagert worden.[397] Anderes gilt allein für das Abkommen mit der Schweiz vom 2.11.1929[398] und mit Tunesien vom 19.7.1966.[399] Freilich geht die...mehr

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Türkei / IX. Erbrecht des geschiedenen Ehegatten

Rz. 164 Art. 181 Abs. 1 türkZGB lautet: "Geschiedenen Ehegatten steht im Verhältnis zueinander kein gesetzliches Erbrecht zu, sie können aus Verfügungen von Todes wegen, die sie vor der Scheidung errichtet haben, keine Ansprüche ableiten, sofern aus der Verfügung nicht das Gegenteil hervorgeht." Dieser Bestimmung wurde ein zweiter und aus meiner Sicht etwas problematischer A...mehr

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Rumänien / V. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 117 Eine weitere grundlegende Änderung hat die ZGB-Novelle in Bezug auf die Verteilung der elterlichen Sorge gebracht. Im Gegensatz zu der vorigen Regelung, nach der nur ein Elternteil die elterliche Sorge nach der Scheidung ausübte, lautet die gegenwärtige Regel, dass die Kindeseltern nach der Scheidung die elterliche Sorge gemeinsam ausüben (Art. 397 ZGB). Nur in Ausna...mehr

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Türkei / 5. Verlassen der ehelichen Wohnung (Art. 164 türkZGB)

Rz. 81 Der in der ehelichen Wohnung verbleibende Ehegatte kann die Scheidung wegen Verlassens der ehelichen Wohnung beantragen, wenn der andere Ehegatte die Wohnung seit mindestens sechs Monaten in der Absicht verlassen hat, um sich den ehelichen Pflichten zu entziehen, oder ohne einen triftigen Grund nicht in diese zurückkehrt. Außerdem wird angenommen, dass derjenige Ehepar...mehr

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§ 2 Deutsches International... / b) Anwendung deutschen Rechts von Amts wegen

Rz. 288 Nachdem nunmehr der Versorgungsausgleich durch ein deutsches Gericht nur noch nach deutschem Recht durchgeführt werden kann (sog. Exklusivnorm), stellt sich für den Rechtsanwender nicht mehr die Frage, nach welchem Recht der Versorgungsausgleich durchzuführen ist, sondern es gilt allein festzustellen, ob deutsches Recht anwendbar ist oder nicht. Ausgangspunkt ist die...mehr

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Großbritannien: England und... / 2. Spezialverfahren

Rz. 44 Ist der Antragsgegner mit der Scheidung einverstanden oder antwortet er nicht auf den Antrag, kann die Scheidung weiter im Spezialverfahren behandelt werden. In der Praxis wird die ganz überwiegende Zahl aller Fälle in diesem eher administrativen Verfahren behandelt, auch wenn der Antragsgegner eigentlich keine Scheidung wünscht. Grund dafür ist, dass die Beteiligten ...mehr