Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Österreich / a) Allgemeines

Rz. 149 Das österreichische Recht sieht im Fall der Scheidung (ebenso bei Aufhebung und Nichtigerklärung der Ehe) einen Vermögensausgleich zwischen den Gatten vor, die sog. "Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse" (§§ 81 ff. EheG). Ein Aufteilungsverfahren findet nicht automatisch im Anschluss an eine Ehescheidung statt, sondern muss fristg...mehr

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§ 2 Deutsches International... / a) Zuständigkeit nach der Brüssel IIa-VO

Rz. 251 Vorrangig ist hier die Brüssel IIa-VO zu beachten, die gem. Art. 1 Abs. 1 lit. a die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und die Ungültigerklärung der Ehe umfasst.[337] Hat keiner der Eheleute einen gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der EU, gehören die Eheleute nicht gemeinsam einem EU-Mitgliedstaat und ist auch aus einem anderen der in Art. 3 Abs...mehr

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Spanien / I. Vermögensteilung, Unterhalt und weitere Scheidungsfolgen

Rz. 97 Unerlässliche Voraussetzung für die Einleitung des Scheidungs- (wie auch des Trennungs-)Verfahrens ist die Vorlage des sog. Regelungsabkommens i.S.d. Art. 90 CC (im Sinne einer Prozessvoraussetzung; siehe Rdn 74), dessen gesetzlicher Mindestinhalt gerade die hier angesprochenen Aspekte abdecken muss – nämlich Beteiligung an den ehelichen Lasten und Unterhalt einschlie...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / b) Anwaltsunterstützte Vereinbarung

Rz. 182 Das erste Verfahren bildet die von Rechtsanwälten assistierte einvernehmliche außergerichtliche Trennung/Scheidung (Art. 6 des Gesetzes vom 10.11.2014, Nr. 162). Jede Partei muss einen eigenen Rechtanwalt zuziehen. Die Anwälte haben das Verfahren zu betreuen und die Vereinbarung schriftlich festzuhalten. Sie sind dazu verpflichtet, die Ehegatten über eine mögliche Fa...mehr

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Polen / 3. Scheidungsverbund

Rz. 76 Im Scheidungsurteil entscheidet das Gericht von Amts wegen[70] über die elterliche Gewalt über minderjährige Kinder, über das Umgangsrecht, die Höhe der Unterhaltspflichten der Ehegatten gegenüber den Kindern sowie die Nutzung der gemeinsamen Wohnung für die Zeit des Zusammenlebens nach der Scheidung (Art. 58 § 1 und § 2 FVGB). Auf Antrag eines Ehegatten kann das Geri...mehr

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Tschechische Republik / 4. Nachehelicher Unterhalt

Rz. 94 Vertragliche Vereinbarungen hinsichtlich der Ausgestaltung der nachehelichen Unterhaltspflicht sind zulässig. Die Vereinbarung ist wiederum aufschiebend bedingt durch die Scheidung. Ändern sich die Verhältnisse wesentlich, kann die Vereinbarung auf Antrag gerichtlich abgeändert werden (§ 923 Abs. 1 BGB). Die Regelung des Unterhalts ist jedoch keine unabdingbare Voraus...mehr

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Tschechische Republik / 3. Ehewohnung

Rz. 93 Die geschiedenen Ehegatten können die Nutzung der Ehewohnung für die Zeit nach der Scheidung einvernehmlich regeln. Wie bei der Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens (siehe Rdn 92) kann die Vereinbarung seit der Einführung der Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung nunmehr im Vorfeld der Scheidung geschlossen werden. Auch hier handelt es sich um einen aufsc...mehr

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§ 2 Deutsches International... / c) Anerkennung von Privatscheidungen

Rz. 318 Eine Privatscheidung im Inland ist wegen Art. 17 Abs. 3 EGBGB (Scheidungsmonopol der deutschen Gerichte) stets unwirksam, auch wenn ausschließlich ausländische Eheleute beteiligt sind und das Scheidungsstatut keine gerichtliche Mitwirkung bei der Scheidung kennt. Dies gilt auch dann, wenn die Beteiligten die Erklärungen in einem inländischen Konsulat ihres Heimatstaa...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 1. Scheidungsarten

Rz. 43 Das luxemburgische Scheidungsrecht kennt nach der Einführung des Gesetzes vom 27.6.2018 ("Reform von 2018") für Scheidungsverfahren, welche nach dem 31.10.2018 eingeleitet wurden, noch zwei Scheidungsarten. Es handelt sich (1) um die Scheidung in gegenseitigem Einverständnis und (2) um die Scheidung bei endgültiger Zerrüttung des Ehebandes ("Scheidung nach dem Zerrütt...mehr

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Spanien / I. Vorbemerkung: Gemeinsame Aspekte

Rz. 54 Bis zur Einführung der Scheidung im Jahre 1981 war die gerichtliche Trennung (Separación) für Eheleute die einzige Möglichkeit, auch räumlich "voneinander" Abstand zu nehmen, ohne dass jedoch das Eheband aufgelöst wurde. Auch nach Zulassung der Scheidung der Ehe dem Bande nach wurde die Trennung als eigenständiges – unabhängig von der Scheidung zu sehendes – Rechtsins...mehr

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Dänemark / I. Vermögensteilung

Rz. 124 Im Falle einer Scheidung (oder einer der Scheidung vorausgehenden Trennung, separation) teilen die Ehegatten ihre Vermögensmassen zu gleichen Teilen (also hälftig), es sei denn, sie haben im Zusammenhang mit der Scheidung oder der Trennung eine anderweitige Vereinbarung über die Vermögensteilung getroffen (so § 5 i.V.m. § 32 ÆFL). Rz. 125 Der konkrete Rahmen für die G...mehr

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Großbritannien: England und... / II. Scheidungsgründe

Rz. 40 Einziger Scheidungsgrund ist nach s. 1 (1) MCA 1973 die unwiederbringliche Zerrüttung der Ehe der Beteiligten (irretrievable breakdown). Der Antragsteller muss sich jedoch zum Nachweis der Zerrüttung auf einen der folgenden fünf Sachverhalte berufen und ggf. glaubhaft nachweisen,[57] dassmehr

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Türkei / 1. Zerrüttung

Rz. 72 Im türkischen Scheidungsrecht gilt die Zerrüttungsvermutung (Art. 166 türkZGB). Jeder der Ehegatten kann Scheidungsklage erheben, wenn die Ehegemeinschaft so grundlegend zerrüttet ist, dass den Ehegatten die Fortsetzung der Ehe nicht zugemutet werden kann (Art. 166 Abs. 1 türkZGB).[95] Auch der schuldige Ehegatte kann auf Scheidung klagen.[96] Jedoch kann in diesem Fal...mehr

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Polen / a) Wohl der gemeinschaftlichen Kinder

Rz. 71 Zum einen ist die Scheidung unzulässig, wenn durch sie das Wohl der gemeinschaftlichen minderjährigen [66] Kinder gefährdet wird (Art. 56 § 2 Alt. 1 FVGB). Dies gilt sogar dann, wenn beide Ehegatten die Scheidung begehren. Dabei geht es nicht um die vermögensrechtlichen Folgen der Scheidung.[67] Verglichen wird das weitere Funktionieren des Kindes in der zerrütteten Fa...mehr

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Österreich / d) Widerklage, Mit- und Verschuldensantrag, Schuldausspruch

Rz. 122 Will der Beklagte ein Verschulden des Klägers geltend machen, so kann er eine Widerklage erheben, wenn er auch die Scheidung erreichen will. Selbst wenn der Kläger mit seinem Begehren nicht durchdringt, kommt es bei erfolgreicher Widerklage zur Scheidung der Ehe.[188] Ist der beklagte Ehegatte hingegen nicht scheidungswillig, kann er einen Mitverschuldensantrag (§ 60...mehr

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§ 2 Deutsches International... / c) Regelungsumfang des Scheidungsstatuts

Rz. 279 Dem Scheidungsstatut unterliegt zunächst die Frage, ob eine Scheidung überhaupt zulässig ist. Dem Scheidungsstatut unterliegt des Weiteren, wann eine Scheidung zulässig ist (z.B. bei Zerrüttung), unter welchen Voraussetzungen das Vorliegen eines entsprechenden Tatbestandes vermutet wird und wann der Scheidungsgrund wieder entfällt. Rz. 280 Aus dem Scheidungsstatut erg...mehr

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Frankreich / b) Scheidungstermin

Rz. 214 Im Termin selbst wird nach Art. 250 CC, 1099 CPC die Scheidung durch die Anwälte der Parteien oder den gemeinsam gewählten Anwalt erläutert. Der Richter bespricht anschließend die Scheidung mit jedem Ehegatten einzeln und dann mit ihnen gemeinsam. Anschließend werden der oder die Anwälte zur Verhandlung zugezogen. Der Richter hat dabei insbesondere zu erforschen, ob ...mehr

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Frankreich / II. Scheidungsgründe

Rz. 151 Das französische Recht kennt gem. Art. 229 CC vier Scheidungsgründe:mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / c) Verfahren beim Standesamt

Rz. 190 Das zweite Verfahren ist die Trennung/Scheidung vor dem Bürgermeister (als dem obersten Standesbeamten – ufficiale dello stato civile). Das Verfahren stellt den einfachsten und günstigsten Weg zur Trennung oder Scheidung dar, wenn auch unter strengen Voraussetzungen. Bei diesem Verfahren haben die Ehegatten, allerdings nur, wenn keine minderjährigen Kinder und keine ...mehr

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Tschechische Republik / 1. Allgemeines

Rz. 90 Vertragliche Vereinbarungen für den Fall der Scheidung sind im Vorfeld einer konkret bevorstehenden Scheidung in vielen Bereichen möglich. Vorsorgende Vereinbarungen ohne Bezug zu einer bevorstehenden Scheidung sind nach derzeitigem Recht – mit Ausnahme der Modifizierung der Errungenschaftsgemeinschaft (siehe Rdn 32 f.) – wohl zulässig, werden aber erst mit der rechts...mehr

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Österreich / d) Der Unterhalt nach § 69 Abs. 2 EheG

Rz. 171 In § 69 Abs. 2 EheG ist der günstigste nacheheliche Unterhalt normiert, der einem geschiedenen Ehegatten zukommen kann. Ein Anspruch darauf besteht, wenn bei Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft – was gem. § 55 Abs. 1 EheG frühestens nach drei Jahren der Heimtrennung möglich ist – erstens derjenige Gatte, der die Zerrüttung der Ehe allein oder überwi...mehr

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Spanien / IV. Scheidungsverfahren

Rz. 68 Bei den die Scheidung betreffenden Verfahrensvorschriften ist im Grunde durchweg von "(Procedimiento de) Separación o Divorcio" die Rede,[78] so dass die nachfolgende Darstellung auch für das Trennungsverfahren gilt, soweit keine Besonderheiten benannt sind. Vorab sei auch hier schon die eklatante Verfahrensvereinfachung durch das Scheidungsreformgesetz Nr. 15/2005 he...mehr

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Polen / 2. Verfahren

Rz. 65 Begeht ein Ehegatte die gerichtliche Trennung, der andere Ehegatte die Scheidung, spricht das Gericht die Scheidung aus, wenn deren Voraussetzungen gegeben sind (Art. 61/2 § 2 FVGB). Eine spätere Scheidung nach Ausspruch der gerichtlichen Trennung ist möglich, wenn zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Scheidung deren Voraussetzungen vorliegen. Das Gericht entscheidet von ...mehr

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Österreich / a) Allgemeines

Rz. 114 Die Scheidung wegen Verschuldens (§ 49 EheG) sowie die Scheidung nach den §§ 50, 52 und 55 EheG hat im streitigen Verfahren zu erfolgen, das durch Klage eingeleitet wird. Die Scheidung kann ein Ehegatte nur selbst begehren, wenn er dafür entscheidungsfähig ist (§ 47 Abs. 1 EheG). Fehlt ihm diese Voraussetzung, so kann ihn ein gesetzlicher Vertreter dabei nur vertrete...mehr

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Frankreich / 13. Staatsangehörigkeit, Bleiberecht

Rz. 208 Eine aufgrund Heirat erworbene französische Staatsangehörigkeit (siehe Rdn 142) bleibt auch nach der Ehescheidung bestehen.[98] Bestehende Aufenthaltsrechte werden durch eine Scheidung nicht berührt.mehr

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Griechenland / VII. Verfahren

Rz. 103 Scheidungs- und Scheidungsunterhaltsverfahren können miteinander verbunden werden (Art. 610 gr. ZPO). Es ergeht dabei grundsätzlich ein Urteil. Sonst ist für die Festsetzung, die Herabsetzung oder die Erhöhung des Beitrages eines jeden Ehegatten zur Deckung des Unterhalts, der wegen Ehescheidung geschuldet wird, das Einzelrichtergericht erster Instanz sachlich zustän...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 2. Qualifikation der materiellen Voraussetzungen

Rz. 117 Dem Eheschließungsstatut unterliegen die Ehemündigkeit und das Erfordernis von Zustimmungen Dritter, der erforderliche Wille, eine eheliche Lebensgemeinschaft zu begründen (vgl. § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB), und die Auswirkungen von Willensmängeln wie Irrtum, Täuschung oder Zwang. Desgleichen ergeben sich aus ihm die Ehehindernisse, wie Verwandtschaft, Adoption oder Schw...mehr

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§ 2 Deutsches International... / b) Objektive Anknüpfung des Scheidungsstatuts

Rz. 274 Gemäß Art. 8 Rom III-VO ist mangels einer wirksamen Rechtswahl der Ehegatten das auf die Ehescheidung und die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anwendbare Recht nach einer Anknüpfungsleiter anzuknüpfen. Die Anknüpfungstechnik entspricht Art. 14 EGBGB, wobei allerdings nicht mehr die gemeinsame Staatsangehörigkeit der Eheleute, sondern der gewöhnliche Aufenthalt d...mehr

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Belgien / aa) Scheidungsausspruch

Rz. 114 Gelingt es dem Antragsteller, die unheilbare Zerrüttung schon bei der einleitenden Gerichtssitzung zu beweisen, so verkündet der Richter die Ehescheidung in dieser Sitzung. Dies ist der Fallmehr

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Niederlande / IV. Internationale Zuständigkeit der Gerichte/Behörden

Rz. 83 Die Niederlande sind Vertragsstaat der EheVO 2003[84] und Brüssel-II und Brüssel-IIbis.[85] Am 20.12.2010 wurde die Verordnung zur Begründung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (Nr. 1259/2010) (ROM-III-Verordnung) beschlossen. An der verstärkten Zusammenarbeit beteiligen s...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 5. Rück- und Weiterverweisung, ordre public und Unterschiede beim nationalen Recht

Rz. 168 Art. 11 Rom III-VO (wonach in allen Konstellationen eine Sachnormverweisung vorliegt) schließt eine Rück- und Weiterverweisung aus: Unter dem nach der Rom III-VO anzuwendenden Recht eines Staates sind die in diesem Staat geltenden Rechtsnormen unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts zu verstehen. Rz. 169 Die Anwendung einer Vorschrift des nach der...mehr

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Frankreich / b) Geltung der Rom III-VO

Rz. 235 Seit 21.6.2012 gilt für Frankreich die Verordnung des Rates Nr. 1259/2010 (Rom III-VO) zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (siehe hierzu "Allgemeiner Teil" § 1 Rdn 156 ff. in diesem Werk). Rz. 236 Für Unterhaltszahlungen zwischen den Ehegatten gilt jedoch d...mehr

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Tschechische Republik / 1. Zerrüttungsprinzip

Rz. 51 Als einzigen Grund für die Ehescheidung sieht das tschechische Recht die tiefe, nachhaltige und unheilbare Zerrüttung der Ehe vor (§ 755 BGB). Eine solche liegt vor, wenn die Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft nicht erwartet werden kann, das eheliche Zusammenleben also ohne Hoffnung auf Aussöhnung beendet ist. Das eheliche Zusammenleben ist eine Frage der pe...mehr

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Deutschland / 2. Scheidungsvermutungen

Rz. 59 Um den Ehegatten zu ersparen, ihre ehelichen Verhältnisse gegenüber dem Gericht in allen Einzelheiten offenzulegen, und das Gericht von der Feststellung der Zerrüttung zu entlasten, stellt das Gesetz in § 1566 BGB zwei unwiderlegliche Vermutungen für das Scheitern der Ehe auf: Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder stimmt ...mehr

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Großbritannien: England und... / 4. Erlass des endgültigen Scheidungsurteils

Rz. 46 Das vorläufige Scheidungsurteil (decree nisi) beendet noch nicht die Ehe. Dafür ist noch die gerichtliche Entscheidung, dass das Scheidungsurteil endgültig wird (decree absolute), erforderlich. Der Richter muss vor deren Erlass prüfen, ob Dritte oder der Queen’s Proctor (eine Art öffentliche Anwaltschaft) Einwendungen gegen die Ehescheidung erhoben haben. Beruhte der ...mehr

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Ungarn / 1. Ehescheidungsprozess aufgrund gleichlautender Willenserklärungen der Parteien

Rz. 118 Liegen gleichlautende Willenserklärungen der Ehegatten vor, untersucht das Gericht den Zerrüttungshergang nicht, denn die Vereinbarung zeigt, dass die Parteien die Ehe nicht wiederherstellen wollen.[107] Die Auflösung des Ehebandes beruht auf dem endgültigen und unwiederherstellbaren Scheitern der Ehe, aber zum Beweis dessen reicht – wegen der allumfassenden Vereinba...mehr

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Griechenland / a) Anspruch auf Zugewinnausgleich

Rz. 62 Art. 1400–1402 und 1397 ZGB regeln den gesetzlichen Güterstand des griechischen Eherechts (Gütertrennung mit Anspruch auf Teilnahme am Zugewinn). Art. 1400 ZGB sieht Folgendes vor: "Wenn die Ehe aufgelöst wird oder nichtig ist und sich das Vermögen eines der beiden Ehegatten seit der Eheschließung vermehrt hat, so kann der andere Ehegatte, wenn er zu dieser Zunahme de...mehr

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Niederlande / 2. Versorgungsausgleich

Rz. 117 Seit 1.5.1995 ist auch Art. 1:155 BW über die Aufteilung der Altersrente auf die Regelung der Pensionsansprüche im Falle einer Scheidung anzuwenden.[134] Im Falle einer Ehescheidung und soweit der eine Ehegatte nach der Eheschließung und vor der Ehescheidung Pensionsansprüche erworben hat, hat der andere Ehegatte nach dem Gesetz über den Versorgungsausgleich (Wet Ver...mehr

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Niederlande / 1. Namensrecht

Rz. 128 Auch nach der Ehescheidung oder nach Beendigung der registrierten Partnerschaft darf derjenige, der den Namen des anderen führt, dies weiterhin tun (Art. 1:9 Abs. 1 BW), aber der Richter kann auf Antrag desjenigen, dessen Namen gebraucht wird, dem anderen dieses Recht entziehen (Art. 1:9, Abs. 2 BW). Dies setzt voraus, dass die Ehe durch Scheidung aufgelöst wurde und...mehr

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Russland / IV. Internationale Zuständigkeit der Gerichte/Standesämter

Rz. 66 Ein russisches Gericht ist nach dem allgemeinen Gerichtsstand zuständig, wenn der Beklagte seinen Wohnsitz in Russland hat (Art. 402 Abs. 2 ZPO). Unabhängig vom Wohnsitz des Beklagten ist die internationale Zuständigkeit eines russischen Gerichts für Ehescheidungen auch dann gegeben, wenn der Kläger in Russland seinen Wohnsitz hat oder mindestens einer der Ehegatten d...mehr

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Portugal / 3. Dauer und Kosten

Rz. 72 Die Verfahrensdauer einer einvernehmlichen Scheidung (vor dem Registerbeamten des Standesamts) wird mit durchschnittlich zwischen zwei und fünf Monaten angegeben. Das Verfahren der auf schuldhafte Verletzung der ehelichen Pflichten gestützten Scheidung ohne Zustimmung des anderen Ehegatten (also der bisherigen "streitigen" Scheidung) kann sich über mehr als drei Jahre...mehr

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Katalonien / 2. Vereinbarungen über die Folgen einer bereits eingetretenen Familienauflösung

Rz. 42 Die einvernehmliche private Regelung der Folgen einer Trennung, Scheidung oder Nichtigkeit der Ehe wird durch ein sog. Regelungsabkommen (conveni regulador) bestimmt. Die Änderung des spanischen Zivilgesetzbuches und der Zivilprozessordnung durch das oben genannte Gesetz 15/2015 hat die außergerichtliche Trennung und Scheidung in Spanien eingeführt. Das katalanische G...mehr

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Österreich / a) Im Zuge eines Verfahrens auf Auflösung der Ehe

Rz. 219 Der Scheidungsunterhalt kann durch Vereinbarung festgelegt werden (§ 80 EheG). Eine Vereinbarung über die unterhaltsrechtlichen Beziehungen der Ehegatten ist bei einer einvernehmlichen Scheidung sogar Voraussetzung für eine Scheidung (§ 55a Abs. 2 EheG). Zu den Einzelheiten und Grenzen solcher Vereinbarungen im Zuge einer Scheidung siehe Rdn 186 ff.mehr

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Dänemark / 1. Ehevertrag

Rz. 56 Bereits das ÆRL verlieh den Ehegatten sehr weitreichende Möglichkeiten, durch Ehevertrag ihre Vermögensverhältnisse untereinander zu gestalten. Das ÆFL führt diese Optionen fort, beinhaltet allerdings einige zusätzliche Erweiterungen sowie Präzisierungen der Gestaltungsmöglichkeiten. Die Bestimmungen sind im Abschnitt II (Kapitel 4 bis 8, §§ 12 bis 25) ÆFL konzentrier...mehr

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Tschechische Republik / 2. Vermögensteilung

Rz. 91 Die Ehegatten können ihr gemeinsames Vermögen, dessen Umfang sich nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach dem von ihnen abgeschlossenen Ehevertrag (vgl. Rdn 19 f., 32 f.) richtet, durch eine schriftliche Vereinbarung auseinandersetzen (§ 738 Abs. 1 BGB). Die Vereinbarung kann auch lediglich einen Teil des gemeinsamen Vermögens umfassen (§ 738 Abs. 2 BGB). Gehört ...mehr

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Großbritannien: Schottland / I. Gerichtlicher Unterhalts- und Vermögensausgleich

Rz. 15 Wie in England und Wales werden alle finanziellen Scheidungsfolgen im schottischen Recht im Rahmen gerichtlicher Anordnungen geregelt, wobei dem zuständigen Richter ein großer Ermessensspielraum eingeräumt wird. Allerdings sind die Ermessensgründe in den ss. 8–14 Family Law (Scotland) Act 1985 wesentlich detaillierter geregelt als im vergleichbaren englischen Recht, w...mehr

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Belgien / 4. Verteilung der elterlichen Sorge

Rz. 151 Die Scheidung hat keine Auswirkungen auf das Eltern-Kind-Verhältnis und dessen Folgen, insbesondere die elterliche Sorge[199] und die Verpflichtungen in Bezug auf den Unterhalt, die Erziehung und die Ausbildung der Kinder. Das Prinzip der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge bleibt auch nach erfolgter Scheidung anwendbar, es sei denn, außergewöhnliche Umstände ...mehr

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Litauen / I. Vermögensteilung

Rz. 58 Die rechtlichen Folgen der Scheidung hinsichtlich der Vermögensinteressen entfalten ihre Wirkung vom Beginn des Scheidungsverfahrens an. In dem Fall, dass einer der Ehepartner das Scheitern nicht verschuldet hat, kann er beim Gericht beantragen, dass die rechtlichen Folgen der Scheidung vom Tag der tatsächlichen Trennung an gelten sollen (Art. 3.67 ZGB). Rz. 59 Das Gem...mehr

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§ 2 Deutsches International... / cc) Anerkennungsvoraussetzungen nach autonomem Recht

Rz. 315 § 108 FamFG geht davon aus, dass die ausländische Entscheidung im Inland grundsätzlich anzuerkennen ist und nur unter bestimmten Voraussetzungen die Anerkennung verweigert werden darf. Diese Ablehnungsgründe lauten wie folgt:mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Allgemeines

Rz. 125 Der Gesetzgeber sieht die in Art. 151 ff. c.c. geregelte Trennung als eigenständiges Rechtsinstitut mit eigenem Verfahren an, wenn auch nur als vorläufiges Stadium, nicht als Vorstufe der Scheidung. Dies führt in der Praxis zu erheblichen Koordinierungsproblemen, gerade weil für die Trennung die Bestimmungen des Codice civile, für die Scheidung aber ein Sondergesetz ...mehr